Jens preßler. steuerberater...

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1 CHECKLISTE FÜR IHRE EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG 2012 Die nachstehende Checkliste soll Ihnen helfen, Ihre Unterlagen für Ihre Steuererklärung 2012 zusammen zustellen. Die Aufzählungen unter den jeweiligen Punkten sind nur exemplarisch und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch ist mit der Aufzählung eines Punktes keine Feststellung verbunden, dass sich diese Aufwendungen in Ihrem konkreten Fall steuermindernd auswirken. Bitte nehmen Sie bei der Zusammenstellung Ihrer Unterlagen die Kopie der Steuererklärung des Vorjahres zu Hilfe. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Checkliste bei der Zusammenstellung der Unterlagen eine wertvolle Hilfestellung zu geben. Die Checkliste enthält auch Punkte, die Sie nicht betreffen. Insoweit brauchen Sie hierzu natürlich keine Angaben zu machen. Eine Einzelfallprüfung durch unsere Kanzlei ist somit geboten. In Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

2 Inhaltsverzeichnis A. Allgemeine Angaben / Angaben zu Personen:... 3 I. Steuernummer/ Finanzamt/ Steuerbescheid des Vorjahres... 3 II. Steuerpflichtiger / Ehemann... 3 III. Ehefrau / Partner (bei eingetragener Partnerschaft)... 3 IV. Kinder... 3 B. Versicherungen, Spenden, Krankheitskosten usw.:... 4 I. Versicherungen:... 4 II. Spenden, Krankheitskosten, Unterhaltszahlungen, Steuerberatungskosten usw.:... 4 C. Haushaltsnahe Beschäftigung/Dienstleistungen:... 4 I. Haushaltsnahe Beschäftigung:... 4 II. Haushaltsnahe Dienstleistungen:... 4 D. Gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit:... 6 I. Allgemeines:... 6 II. Einnahmen:... 6 III. Ausgaben:... 6 E. Nichtselbständige Tätigkeit:... 7 I. Einnahmen:... 7 II. Werbungskosten:... 7 F. Kapitaleinkünfte:... 8 G. Renten, private Veräußerungsgeschäfte und sonstige Einkünfte:... 8 I. Private Veräußerungsgeschäfte:... 8 II. Renteneinkünfte:... 8 III. Sonstige Einkünfte:... 9 H. Vermietung und Verpachtung:... 9 I. Allgemeines:... 9 II. Einnahmen:... 9 III. Werbungskosten:... 9 I. Abschließende Bemerkung:... 10

3 A. Allgemeine Angaben / Angaben zu Personen: I. Steuernummer/ Finanzamt/ Steuerbescheid des Vorjahres (nur soweit die Angaben uns nicht bereits vorliegen) II. Steuerpflichtiger / Ehemann - Name, Vorname: - Vollständige Adresse - Geburtstag - Beruf - Familienstand / Verpartnert (seit wann?) - Religionszugehörigkeit - Vollständige Bankverbindung III. Ehefrau / Partner (bei eingetragener Partnerschaft) - Name, Vorname: - Vollständige Adresse, wenn abweichend - Geburtstag - Beruf - Religionszugehörigkeit IV. Kinder - Name, Vorname: - Vollständige Adresse, wenn abweichend - Geburtstag: - Religionszugehörigkeit - Höhe des erhaltenen Kindergeldes (maßgeblich ist jedoch Anspruch) Wenn Kinder 18 Jahre oder älter und noch in der Ausbildung: - Schul- oder Studiumsbescheinigung bzw. Berufsausbildungsvertrag - Ggf. Bescheinigung über Wehrdienst/Zivildienstzeit/Freiwilliges Soziales Jahr - Zahlungen für die Betreuung oder Unterbringung des Kindes (ab 2006 sehr wichtig!) - Anschrift und Aufwendungen bei auswärtiger Unterbringung - Ggf. Unterhaltszahlungen an Kinder Bei getrennt lebenden oder unverheirateten Elternteilen: - Vor- und Nachname des anderen Elternteils - Vollständige Anschrift

4 B. Versicherungen, Spenden, Krankheitskosten usw.: I. Versicherungen: Bitte reichen Sie zu den nachstehenden Versicherungen die in 2012 gezahlten Beträge inklusive der entsprechenden Belege ein: - (Freiwillige) Beiträge zur BfA, zu Pensionskassen & Versorgungswerken, - Lebens-, Kranken-, Unfall und private Haftpflichtversicherungen, einschließlich Kfz- und Grundbesitzerhaftpflicht - sowie Bescheinigungen Riesterrente. II. Spenden, Krankheitskosten, Unterhaltszahlungen, Steuerberatungskosten usw.: Bitte reichen Sie zu den nachstehenden Punkten Belege über die in 2012 gezahlten Beträge sowie ggf. hierfür im Vorfeld oder nachhinein erhaltene Erstattungen ein: - Spenden an Vereine, politische Vereinigungen und Parteien usw. - Krankheitskosten, Kosten ärztlicher Behandlung, Kurkosten usw. - Unterhaltszahlungen an getrennt lebende, geschiedene Ehepartner sowie an hilfsbedürftige Personen wie zum Beispiel Eltern oder sonstige nahe Verwandte. Bitte geben Sie Namen, Adresse, Verwandtschaftsgrad der unterstützten Person sowie die Höhe der Zahlungen an. - gezahlte Steuerberatungskosten (wg. ggf. anteilig enthaltenen Werbungskosten) - Ausbildungskosten (z. B. Studiengebühren usw.) C. Haushaltsnahe Beschäftigung/Dienstleistungen: I. Haushaltsnahe Beschäftigung: Wenn Ihnen Aufwendungen entstanden sind für die Beschäftigung einer Arbeitnehmerin, die haushaltsnahe Tätigkeiten verrichtet, reichen Sie bitte sowohl die Belege über Ihre Aufwendungen als auch den Arbeitsvertrag ein. Haushaltsnahe Tätigkeiten sind zum Beispiel die Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt, die Reinigung der Wohnung, Dogsitter, die Gartenpflege und die Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern, kranken, alten oder pflegebedürftigen Personen. Die Erteilung von Unterricht (z.b. Sprachunterricht) sowie sportliche und andere Freizeitbetätigungen fallen nicht darunter. Unter Beschäftigung ist sowohl eine Arbeitnehmerin in einem so genannten Mini-Job -Verhältnis als auch ein reguläres Beschäftigungsverhältnis zu verstehen. (Achtung: Beschäftigungsverhältnisse zwischen nahen Angehörigen oder Partnern einer nicht ehelichen Lebens- und Wohngemeinschaft können regelmäßig nicht anerkannt werden.) II. Haushaltsnahe Dienstleistungen: Hierunter fallen zunächst alle Aufwendungen, die auch im Rahmen einer haushaltsnahen Beschäftigung abgezogen werden können, wenn Sie anstatt von einer von Ihnen beschäftigten Arbeitnehmerin durch ein selbstständiges Unternehmen erbracht werden. Insbesondere können hier folgende Aufwendungen in Betracht kommen: Reinigung der Wohnung (z.b. Tätigkeit eines selbständigen Fensterputzers), Pflege von Angehörigen (z.b. durch Innanspruchnahme eines Pflegedienstes), Gartenarbeiten (z.b. durch Gärtnerei). Umzugsdienstleistungen gehören abzüglich Erstattungen Dritter wie z.b. Arbeitgeber ebenfalls zu den haushaltsnahen Dienstleistungen. Ferner reichen Sie bitte auch die Rechnungen über handwerkliche Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in Ihrem inländischen Haushalt erbracht wurden ein, sofern die Rechnung auch im Jahre 2012 bezahlt wurde.

5 Zu den handwerklichen Tätigkeiten zählen u.a.: o Arbeiten an Innen- und Außenwänden, o Arbeiten am Dach, an der Fassade, an Garagen, o.ä., o Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen, o Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern (innen und außen), Wandschränken, Heizkörpern und - rohren, o Reparatur oder Austausch von Bodenbelägen (z. B. Teppichboden, Parkett, Fliesen), o Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen, o Modernisierung oder Austausch der Einbauküche, o Modernisierung des Badezimmers, o Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt des Steuerpflichtigen (z.b. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher, Personalcomputer), o Maßnahmen der Gartengestaltung, o Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück, unabhängig davon, ob die Aufwendungen für die einzelne Maßnahme Erhaltungs- oder Herstellungsaufwand darstellen. Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind insoweit nicht begünstigt. Auch Kontrollaufwendungen (z.b. Gebühr für den Schornsteinfeger oder für die Kontrolle von Blitzschutzanlagen) sind begünstigt. Das Gleiche gilt für handwerkliche Leistungen für Hausanschlüsse (z.b. Kabel für Strom oder Fernsehen), soweit die Aufwendungen die Zuleitungen zum Haus oder zur Wohnung betreffen und nicht im Rahmen einer Neubaumaßnahme anfallen; Aufwendungen im Zusammenhang mit Zuleitungen, die sich auf öffentlichen Grundstücken befinden, sind nicht begünstigt. Das beauftragte Unternehmen muss nicht in die Handwerksrolle eingetragen sein; es können auch Kleinunternehmer im Sinne des 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz mit der Leistung beauftragt werden. Der Mieter einer Wohnung kann die Steuerermäßigung nach 35a EStG auch dann in Anspruch nehmen, wenn die von ihm zu zahlenden Nebenkosten Beträge umfassen, die für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis, für haushaltsnahe Dienstleistungen oder für handwerkliche Tätigkeiten geschuldet werden. Sein Anteil an den vom Vermieter unbar gezahlten Aufwendungen muss entweder aus der Jahresabrechnung hervorgehen oder durch eine Bescheinigung des Vermieters oder seines Verwalters nachgewiesen werden. Außer für Handwerkerleistungen gilt dies rückwirkend für alle offenen Fälle ab dem Veranlagungszeitraum Achten Sie deshalb bitte darauf, dass in der Nebenkostenabrechnung die entsprechenden Beträge getrennt ausgewiesen sind! Eine Inanspruchnahme der Steuerermäßigung nach 35a Abs. 1 oder Abs. 2 EStG ist ebenso möglich, wenn sich der eigenständige und abgeschlossene Haushalt in einem Heim befindet. Begünstigt sind die im Haushalt des Heimbewohners erbrachten, individuell abgerechneten Tätigkeiten und Dienstleistungen, wie Reinigung der Wohnung, Pflege- oder Handwerkerleistungen. Auch dies gilt ausgenommen Handwerkerleistungen rückwirkend für alle offenen Fälle ab dem Veranlagungszeitraum Achtung: Zur Anerkennung der haushaltsnahen Dienstleistungen durch das Finanzamt sind unbedingt die Vorlage der Rechnung sowie der Nachweis der Zahlung auf das Konto des Unternehmers vorzulegen. Barzahlungen sind deshalb unbedingt zu vermeiden! Außerdem muss sich aus der Rechnung der jeweilige Anteil von Arbeitslohn und Material ergeben. Dies ist durch separaten Ausweis beider Positionen oder Ausweis einer Position möglich. Die nicht ausgewiesene Position muss sich dann rechnerisch einfach ermitteln lassen. Sowohl bei der haushaltsnahen Beschäftigung als auch bei der haushaltsnahen Dienstleistungen sind nur der Lohnaufwand zzgl. der Fahrtkosten von der Einkommensteuer in begrenztem Umfang (510 bis ) abziehbar! Wer einen Handwerker beauftragt, kann Rechnungen in Höhe von bis zu Euro beim Finanzamt einreichen. Sie erhalten dann 20 Prozent der Kosten, maximal 1200 Euro, erstattet. Das Finanzamt erkennt dabei alles an, was mit Renovierung, Erhalt oder Modernisierung im Privathaushalt zusammenhängt. Der Fiskus gewährt Steuerabzüge nur für Lohn-, Fahrt- und Maschinenkosten, nicht für Materialkosten. Zahlungen dürfen nicht bar erfolgen, sondern nur mit Rechnung per Überweisung oder Verrechnungsscheck.

6 D. Gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit: I. Allgemeines: Art der Tätigkeit: Wenn eine Buchführung erstellt wurde und diese uns nicht bereits vorliegt, dann die Buchführung inkl. Konten, Summen- & Saldenliste Umsatzsteuervoranmeldungen usw.. Wurde noch keine Buchführung erstellt, dann Aufstellungen, Aufzeichnungen und Belege über: II. Einnahmen: Sämtliche mit der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehende Einnahmen, auch Gutschriften von Auftraggebern. III. Ausgaben: Sämtliche Ausgaben, die mit der der gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen. Insbesondere Belege zu Allgemeine Kosten: - Wareneinkauf / Bezug von Fremdleistungen - Miete und andere Raumkosten für die Geschäftsräume - betriebliche Versicherungen, wie z. B. Betriebshaftpflicht - Telefon/Mobiltelefon/Internet/Porto - Bürobedarf/Fachliteratur/Fachzeitschriften - Langlebige Wirtschaftsgüter über 150, z.b. Computer, Büromöbel usw. - ordnungsgemäß ausgefüllte Bewirtungskosten - Kundengeschenke bis 35 Reisekosten: - Taxi-, Flugzeug-, Bahn- oder Buskosten - Übernachtungskosten (bei Übernachtungen im Ausland ist auch der Ansatz einer Pauschale möglich) - Aufstellung über Abwesenheit vom Betrieb bei Dienstreisen über 8 Stunden Mögliche Aufstellung: Datum Uhrzeit Abfahrt Betrieb: Uhrzeit Rückkehr Betrieb: Zielort: Grund der Reise: Eigener Pkw: Wenn der Pkw zu mehr als 50 % beruflich genutzt wird, reichen Sie bitte sämtliche Belege für Benzin, Versicherung etc. ein. Ansonsten erstellen Sie bitte eine Aufstellung der Fahrten mit km Angaben. In den Fällen, in denen eine mehr als 50 % betriebliche Nutzung streitig sein könnte, reichen Sie bitte Aufzeichnungen darüber ein, die den Anteil der betrieblichen und privaten Nutzung belegen. (Die Aufzeichnungen müssen nicht in Form eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches erfolgen.) Arbeitszimmer: Wenn Sie ein Arbeitszimmer nutzen und dieses Arbeitszimmer den Mittepunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, fügen Sie bitte eine Skizze der Wohnung oder des Hauses bei und reichen Belege über alle die Wohnung betreffende Kosten ein. Insbesondere: Miete, Gas, Strom, Wasser, bei Eigentum ggf. Schuldzinsen, Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wohnung. Bitte reichen Sie auch die Unterlagen über die Einrichtungsgegenstände des Arbeitszimmers mit ein, soweit diese neu angeschafft oder zuvor privat genutzt wurden. Zukünftige Investitionen: Reichen Sie bitte auch Informationen über bewegliche Wirtschaftsgüter herein, die Sie innerhalb der nächsten drei Jahre anschaffen wollen.

7 E. Nichtselbständige Tätigkeit: I. Einnahmen: Lohnsteuerkarte: Ab dem Veranlagungsjahr 2004 erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber in der Regel lediglich eine Lohnsteuerbescheinigung anstelle der Lohnsteuerkarte. Bitte reichen Sie alle Lohnsteuerbescheinigungen des Jahres 2012 ein. Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Mutterschaftsgeld usw. Wenn Sie so genannte Lohnersatzleistungen in 2012 erhalten haben, fügen Sie bitte die entsprechenden Bescheinigungen des Arbeitsamtes bzw. der Krankenkasse etc. bei. II. Werbungskosten: Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte: - Adresse der Arbeitsstätte - Einfache Kilometer-Entfernung zwischen Ihrer Wohnung und der Arbeitsstätte - Anzahl der Arbeitstage (ohne Urlaubs- und Krankheitstage) - Ggf. Unfallkosten bei Unfall auf einer Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Reisekosten / Einsatzwechseltätigkeit: - Spesenabrechnungen / Erstattungen durch Arbeitgeber - Aufstellung über dienstliche Fahrten, wenn länger als 8 Stunden von Betrieb oder Wohnung abwesend Mögliche Aufstellung: Datum Uhrzeit Abfahrt: Uhrzeit Rückkehr: Zielort: Grund der Reise Arbeitszimmer: Wenn Sie ein Arbeitszimmer nutzen und dieses Arbeitszimmer den Mittepunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, reichen Sie bitte eine Skizze der Wohnung mit Angaben zur Gesamtwohnfläche und der Größe des Arbeitszimmers sowie Angaben zu den angefallenen Kosten (Miete, Nebenkosten, Erhaltungskosten usw.) ein. Fügen Sie auch Unterlagen über die Einrichtungsgegenstände des Arbeitszimmers bei, soweit diese neu angeschafft wurden oder zuvor privaten Zwecken dienten. Doppelte Haushaltsführung: Wenn Sie am Ort Ihrer Arbeitsstätte eine zusätzliche Wohnung unterhalten, reichen Sie hierzu bitte folgende Angaben ein: - Adresse, Beginn der Wohnungsnutzung und ggf. angefallene Umzugskosten - Kosten für lfd. Unterhalt, wie Miete, Gas, Strom, Wasser usw. - Anzahl der Fahrten zu Ihrer Familienwohnung (Erstwohnung), Entfernungskilometer zwischen beiden Wohnungen Sonstige Werbungskosten: Folgende Ausgaben sollten Sie zusammengestellt und mit Beleg nachgewiesen einreichen, soweit sie im Zusammenhang mit Ihrem Beschäftigungsverhältnis stehen: - Arbeitskleidung - Büromaterial / Fachliteratur - Fortbildungskosten (sofern nicht vom Arbeitgeber getragen/erstattet) - Bewerbungskosten (Einladung Bewerbungsgespräch, Rechnungen/Quittungen, etc.) - Umzugskosten, wenn Umzug beruflich bedingt war - Berufshaftpflicht / Beiträge für Mitgliedschaften in Berufsverbänden oder Gewerkschaften - Aufwendungen für Computer, wenn Computer auch betrieblich genutzt (Bitte Bescheinigung vom Arbeitgeber beifügen)

8 Bitte bachten Sie : Auch Aufwendungen, die nicht zu einem erstmaligen/neuen/anderen Arbeitsverhältnis führen, können steuermindernd als Werbungskosten geltend gemacht werden. F. Kapitaleinkünfte: Bitte fügen Sie die Steuerbescheinigungen und Depotauszüge Ihrer Bank bzw. Ihrer Banken bei. Ab 2004 sind die Kreditinstitute zur Ausstellung einer Jahresbescheinigung verpflichtet, welche die für die Besteuerung erforderlichen Angaben enthält. Achtung: Bei vorgenommener Abgeltungssteuer werden unbedingt die dazugehörigen Steuerbescheinigungen im Original benötigt. Nur diese berechtigen zur Anrechnung der Zinsabschlagsteuer auf die Einkommensteuer! Folgende Unterlagen sind des Weiteren relevant: - Zinseinnahmen aus Privatdarlehen - Gewinnausschüttungen aus Anteilen an Kapitalgesellschaften, die nicht über ein Bankdepot geflossen sind - Zinsen aus sonstigen Kapitalforderungen (z. B. Steuererstattungen) - Zinsen aus Bausparguthaben G. Renten, private Veräußerungsgeschäfte und sonstige Einkünfte: I. Private Veräußerungsgeschäfte: Sollten Sie im Jahre 2012 steuerlich relevante Veräußerungsgeschäfte getätigt haben, reichen Sie bitte alle damit in Zusammenhang stehenden Belege insbesondere Unterlagen über die erzielten Einnahmen und die getätigten Ausgaben ein. Derzeit sind private Veräußerungsgeschäfte in folgenden Fällen relevant: Verkauf von Immobilien: Verkauf von Grundstücken und Immobilien, die innerhalb der letzten zehn Jahre angeschafft worden sind. Gleiches gilt auch für Grundstücke und Immobilien, die innerhalb der letzten zehn Jahre unentgeltlich erworben (Erbe oder Schenkung) worden sind und bei denen Ihre Besitzzeit und die von dem Erblasser bzw. Schenker zusammen nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Auch die Überführung aus dem Betriebsvermögen in Privatvermögen und Veräußerung innerhalb von zehn Jahren löst den Tatbestand eines privaten Veräußerungsgeschäftes aus. Ggf. ausgenommen von der Besteuerung sind in allen drei Fällen die Wohnungen, die vom Tag der Anschaffung oder Herstellung bis zum Tag der Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Gleiches gilt für Wohnungen, die im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Verkauf von Wertpapieren einschließlich Optionsgeschäfte: Hier liegen steuerlich relevante Veräußerungsgeschäfte vor, wenn An- und Verkauf innerhalb eines Jahres erfolgte. Ab 2004 sind die Banken verpflichtet, in einer Jahresbescheinigung alle Veräußerungen von Wertpapieren mit Datum und Verkaufspreis aufzuführen. Bitte vervollständigen Sie in diesem Fall die Aufstellung um das jeweilige Anschaffungsdatum und die Anschaffungskosten. Bei umfangreichen Bewegungen in Ihrem Depot sollten Sie sämtliche Kauf- Verkaufsabrechnungen der betroffenen Wertpapiere beifügen. II. Renteneinkünfte: Bei Neuerteilung fügen Sie bitte den Rentenbescheid bei. Ansonsten genügen die jeweiligen Rentenanpassungsmitteilungen des Jahres 2012.

9 III. Sonstige Einkünfte: Hierunter sind folgende Einnahmen zu verstehen: - gelegentliche Einnahmen, z.b. aus Provisionen für Vermittlungen - empfangene Unterhaltszahlungen vom getrennt lebenden oder geschiedenen Ehepartner - sonstige wiederkehrende Bezüge Bitte weisen Sie diese Einnahmen durch entsprechende Belege nach. H. Vermietung und Verpachtung: I. Allgemeines: Bitte reichen Sie für jedes Ihrer Objekte eine separate Aufstellung sowie die entsprechenden Belege ein. Im Fall der Neuanschaffung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein: Notarieller Kaufvertrag, Belege über Nebenkosten wie z.b. Grunderwerbsteuer, Landesjustizkasse, Notarkosten usw., ggf. Darlehensvertrag über Finanzierung Kaufpreis etc. Im Fall der Neuerrichtung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein: Notarieller Kaufvertrag Grundstück, gesamte Herstellungskosten inklusive aller Nebenkosten, sonstige Nebenkosten, ggf. Darlehensvertrag über Finanzierung des Grundstückes bzw. der Herstellungskosten Bei Änderungen oder Neumandaten sollten Sie auch folgende Unterlagen einreichen: Sofern ein Vermietungsobjekt teilweise eigengenutzt wird (z. B. Wohnung im Zweifamilienhaus), werden auch Angaben über die jeweiligen Wohn- und Nutzflächen benötigt. Bitte reichen Sie in diesem Fall einen Plan bzw. einen Grundriss des Objekts mit den betroffenen Wohnungen und Gesamtflächen ein. II. Einnahmen: - Mieteinnahmen netto sowie vereinnahmte Umsatzsteuer bei umsatzsteuerpflichtiger Vermietung - Vereinnahmte Umlagen, erhaltene Nachzahlungen oder gezahlte Erstattungen - Garagenmieten sowie sonstige Einnahmen z.b. Zinsen aus Bausparguthaben in Zusammenhang mit einer Bausparfinanzierung III. Werbungskosten: - Finanzierungskosten, insbesondere Bescheinigung über gezahlte Schuldzinsen - Betriebskosten, wie z.b. Gas, Wasser, Strom, Grundsteuer, Kaminkehrer, Kanalgebühren etc. - Erhaltungsaufwendungen, wie z.b. Reparaturen - Kosten Hausverwalter/ allgemeine Verwaltungskosten / Gebäudeversicherungen / Kontogebühren - Nebenkostenabrechnung - Maklergebühren / Kosten Zeitungsanzeigen - Kosten für Inventar und Gartenanlagen

10 I. Abschließende Bemerkung: Ich hoffe, Ihnen mit dieser Checkliste bei der Zusammenstellung der Unterlagen eine wertvolle Hilfestellung geleistet zu haben. Selbstverständlich enthält die Checkliste viele Punkte, die Sie nicht betreffen. Insoweit brauchen Sie hierzu natürlich keine Angaben zu machen. Darüber hinaus zählt die Checkliste nicht alle Punkte auf, die Ihre persönliche Steuerlast reduzieren. Sprechen Sie uns deshalb in Zweifelsfragen unbedingt an. Wir werden Ihnen gerne weiterhelfen. Und denken Sie bitte daran: Je vollständiger und besser sortiert Sie die Unterlagen mir zur Verfügung stellen, desto schneller kann ich Ihre Steuererklärung bearbeiten. Da sich viele meiner Mandanten eine Liste zum Abhaken wünschten, will ich diesem auch gern nachkommen. Ihr Steuerberater Jens preßler

11 CHECKLISTE ZUR EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG 2012 Zur bestmöglichen Bearbeitung Ihrer Steuererklärung bitten wir Sie um folgende Auskünfte bzw. Unterlagen: (Sofern Ihre Anmerkungen nicht in die dafür vorgesehene Spalte passen, bitten wir um Ausführungen auf einem Beiblatt; bitte yerrnerken Sie dort den Fragepunkt, z.b. 'zu B.2.'} ' ":;;';;; ; ;; ;; ; i;';';';;.;; ;;;;;;'j"j';; ";';; ';: ZZ. ZZ^ZZZZZ. ZZ< ;U'.'.'.;: ; ;- ; ZZZ% \Zi \".'.'. Z\Z-ZZi J&ifr&r*Mriafrfr; 7 A. Allgemeine Angaben/Unterlagen 1. Haben sich Ihre persönlichen Daten geändert? a)anschrift? Evtl. Umzug/mehrere Wohnsitze, ggf. aus beruflichen Gründen? b)neue Steuernummer? c)familienstand? Heirat? Angaben zum Ehegatten; Güterstand Trennung (dauerhaft?) Scheidung? Ist Ihr Ehegatte verstorben? d)religion (Kirchenaustritt)? e)bankverbindung? BitteÄnderungen angeben. 2. Angaben zu den Vorjahren (soweit noch nicht bekannt): a)liegen uns die letzten Steuerbescheide vor? b)bescheide über Vorauszahlungen und/oder Kirchensteuer? c)ln welcher Höhe haben Sie Vorauszahlungen geleistet? Erstattungen? d)bestehen Einsprüche, die noch nicht entschieden wurden? e)gibt es andere, noch ungeklärte Punkte? f)stehen noch Steuerbescheide aus? g)haben Sie eine verbindliche Auskunft bzw. Zusage erhalten? h)wurde eine Außenprüfung angekündigt? 3. Haben/wollen Sie uns eine Empfangsvollmacht erteilt/en? Falls nicht: Bitte Schreiben und Bescheide vom Finanzamt zusenden. Bemerkungen 7 B. Angaben/Unterlagen zu Kindern (Haben sich Änderungen ergeben?) 1. Geburt/Adoption/Übernahme der Pflege eines Kindes? Datum? Name? 2. Entstanden Ihnen Kinderbetreuungskosten? An wen? In welcher Höhe? 3. Haben Sie für Ihr Kind Beiträge zur Kranken-/Pflegeversicherung übernommen? Haben Sie dem elektronischen Übermittlungsverfahren widersprochen? 4. Zahlung von Schulgeld an eine private Ersatzschule? (Nachweis) 5. Ist ein Kind 18 oder 25 Jahre alt geworden? a)schule? Ausbildung (Erstausbildung oder wurde bereits eine Ausbildung abgeschlossen)? Studium (Erststudium oder wurde bereits eine Ausbildung abgeschlossen)? Übergangszeit von maximal 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten? Mangels Ausbildungsplatz keine Ausbildung begonnen? Arbeitslos? Freiwilligendienst? Beginn? Ende? (Nachweise!) b)nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung und eines Erststudiums: Bestand eine Erwerbstätigkeit? (Hinweis: Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regel- mäßiger wöchentlicher Arbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis sind für den Kindergeldanspruch unschädlich) c)haben Sie ausbildungsbedingte Aufwendungen gezahlt? d)auswärtige Unterbringung? Von/bis? Anschrift? e)behinderung? 6. Leben Sie von dem anderen Elternteil getrennt? 7. In welcher Höhe haben Sie Kindergeld erhalten?

12 Bemerkungen Jv" C. Angaben zu Sonderausgaben (Versicherungsleistungen etc.) 1. Beiträge zu Versicherungen a) Soweit noch nicht geschehen, lassen Sie uns bitte alle Unterlagen zu Lebens- und/oder Rentenversicherungen zukommen. Haben Sie eine Lebensversicherung verpfändet oder beliehen? b) Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Kfz-, Privathaftpflichtversicherungen (Kasko, Hausrat, Rechtsschutz nicht abziehbar) Bitte Bescheinigung Ihrer Krankenversicherung über Aufschlüsselung der Beiträge zur Grundversorgung/Zusatzbeitrag/Wahlleistungen/Krankengeldanspruch vorlegen. Haben Sie dem elektronischen Übermittlungsverfahren widersprochen? Tatsächlich im letzten Jahr gezahlt? (Zahlungszeitpunkt maßgeblich) (Beitragsrück-)Erstattungen? Ist über die Unfallversicherung auch berufliches Risiko abgedeckt? c) Beiträgezu zertifizierten Altersvorsorge-Produkten? ('Riester-/Rürup-Rente') Versicherungsbescheinigung im Original beilegen! Haben Sie dem elektronischen Übermittlungsverfahren widersprochen? Wurde der Zulagenantrag gestellt? Haben Sie den Mindestbeitrag von 60 EUR in Ihren Riester-Vertrag eingezahlt? d) Haben Sie für andere Personen Versicherungen übernommen? (z.b. Lebenspartner, Ex-Ehepartner) WelcheVersicherungen? Nachweise 2. Erbringen Sie wiederkehrende Leistungen? a) Zum Beispiel nach einervermögensübertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge (Rentenzahlungen, Wohnrecht, Unterhalt)? Soweit noch nicht geschehen, bitte Verträge einreichen! b) Unterhaltszahlungen an (Ex-)Ehegatten? Hatder (Ex-)Ehegatte der Versteuerung zugestimmt? Anlage U?! 3. Kirchensteuer: Voraus-/Nachzahlungen oder Erstattungen? Bescheide? 4. Sonstige Steuerberatungskosten als die uns bekannten? 5. Spendenbelege?! 6. Sind Ihnen/Ihrem Ehegatten Kosten füreine Berufsausbildung entstanden? a)belege über Schul-, Studien-, Prüfungsgebühren, Arbeitsmittel, Kopien, Fachbücher, Zinsen für Ausbildungsdarlehen, auswärtige Unterbringung b)aufstellung über Fahrtkosten (mit eigenem Fahrzeug?) cjkostenfür ein häusliches Arbeitszimmer? d)führen Sie einen doppelten Haushalt? Wo ist Ihr Lebensmittelpunkt? e)ausbildungshilfen/zuschüsse erhalten?

13 Bemerkungen? D. Angaben zu außergewöhnlichen Belastungen/sonstigen Aufwendungen 1. Besteht bei Ihnen oder einem Kind eine Körperbehinderung? a)bitte aktuellen Behindertenausweis beilegen b)sind Ihnen Heim-/Pflegekosten oder andere Aufwendungen entstanden? Erstattung? c)haben Sie eine kranke oder behinderte Person gepflegt? 2. Waren/Sind Sie oder ein Familienmitglied dauerhaft krank? 3. Haben Sie Unterhaltszahlungen geleistet? a)an wen? Wie viel? b)haben Andere zur Unterstützung beigetragen? c)eigene Einnahmen der unterstützten Person? 4. Höhedes Eigenanteils für Krankheits- oder Kurkosten? (Belege) (z.b. Eigenanteile/ Zuzahlungenzu Medikamenten, Praxisgebühr, nicht erstattete Arztkosten etc.) 5. Scheidungskosten? 6. Beerdigungskosten? (Sofern NachlassA/ersicherungsleistungen übersteigend) 7. Haben Sie geerbt? 8. Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen/Handwerkerleistungen? Z.B. für: a)pflegeleistungen, Haushaltshilfe, Reinigungskraft, Gartenarbeiten, Reparaturen und Instandhaltung an Ihrem/r HausA/Vohnung (Materialaufwand nicht absetzbar), privater Umzug (Spedition, Umzugsfirma...), Gebühren für Kaminkehrer b)von wem wurden die Dienstleistungen erbracht? (Selbstständige, Agentur) c)überweisungsbelege beilegen (Barzahlungen nicht begünstigt!)

14 IBemerkungen? E. Angaben zu Arbeitsverhältnissen 1. Arbeitslosigkeit? Zeitraum? Arbeitslosengeld? 2. Haben Sie Vermögenswirksame Leistungen? Bescheinigung beifügen (Anlage VL) 3. Sind Sie an ständig wechselnden Einsatzorten tätig? 4. Haben Sie Arbeitslohn aus dem Ausland bezogen? 5. 3.Wechsel der Arbeitsstelle, Zeiten der Nichtbeschäftigung (Grund)? 6. 4.Arbeitstage pro Woche/Jahr; Anzahl der Urlaubs-/Krankheitstage im Jahr 7. 5.Weitere, uns nicht bekannte Lohneinkünfte? (z.b. Lohnersatzleistungen, Entschädigung, Abfindung) 8. Elektronische Lohnsteuerbescheinigung(en) beilegen 9. Üben Sie oder IhrEhegatte eine geringfügige Beschäftigung (in 2012 bis 400 EUR) aus? Wichtig für alle nachfolgenden Werbungskosten: Nurabziehbar, soweit vom Arbeitgeber nicht ersetztl 10. Fahrtkosten a) Mit Pkw(Ihrem eigenen oder zur Nutzung überlassenem Dienstwagen?) Kennzeichen? Jahresfahrleistung? (km-ständez.b. It. Rechnungen, TUV,...) Verkehrsgünstigste Entfernung undtatsächlich gefahrene Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 11 Fahrgemeinschaften? Jemanden mitgenommen? b)belege über Fahrtkosten mitöffentlichen Verkehrsmitteln? c)nutzen Sie für Teilstrecken unterschiedliche Verkehrsmittel (z.b. Pkw + Bahn)? d)wurden Sie - zumindestteilweise - vom Arbeitgeber sammelbefördert? Begründung, an welchen Tagen/warum statt Sammelbeförderung eigene Fahrt e)geldwerter Vorteil für Dienstwagen versteuert?wieviel? (Lohnabrechnung) f)hat Ihnen Ihr Arbeitgeber Fahrtkosten erstattet? Zuschuss? Jobticket? Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer a)steht Ihnenein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung? bjstellt diearbeit im Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen/ betrieblichen Tätigkeit dar? 12 c)arbeiten Sie in Telearbeit? d)welche Arbeiten verrichten Sie imarbeitszimmer? e)wie viel Zeit verbringen Sie dort? Wie viel Zeit arbeiten Sie "auswärts"? f)wird das Arbeitszimmer vonweiteren Personen genutzt? Wozu? g)werden im Arbeitszimmer private Gegenstände aufbewahrt? h)qm insgesamt - anteilig aufarbeitszimmer (Wohnungsskizze wäre hilfreich) i)mietwohnung? Nachweis über Miete/Nebenkosten j)sind Sie oder Ihr Ehegatte Eigentümer? Höhe der Anschaffungskosten des Gebäudes, Nebenkosten, Versicherungen, Schuldzinsen etc. k)beruflich genutzte Einrichtungsgegenstände immer absetzbar! Bitte legen Sie entsprechende Rechnungen überanschaffungskosten bei. Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung (HH) a)liegt Ihre Arbeitsstätte so weit von derprivaten Wohnung, die den Lebensmittelpunkt darstellt, entfernt, dass Sie zeitweise am Beschäftigungsort wohnen? b)seit wann besteht die doppelte HH? Evtl. erstmalige Umzugskosten? c)welche Kosten sind Ihnen fürdie doppelte HH entstanden? Zweitwohnung gemietet (Höheder Miete/Nebenkosten) oder im Eigentum (Datum der Anschaffung, Höheder Anschaffungskosten, Nebenkosten) Haben Sie Belege über Einrichtungsgegenstände der Zweitwohnung? Sind Ihnen sonstige Kosten entstanden? d) Wie viele Tage haben Sieim Kalenderjahr am Beschäftigungsort verbracht? (Bitte listen SieIhre Fahrten/Familienheimfahrten auf) 13, Sonstige Werbungskosten

15 a) Arbeitsmittel (Fachliteratur, Büro-, Schreibmaterial, Werkzeug, EDV-Ausstattung...) nach Belegen ohne Beleg: genaue Bezeichnung und Begründung b) Beiträge an Berufsverbände (z.b. Gewerkschaft) oder berufsrechtliche Versicherungen (Berufs-Haftpflichtversicherung, o.ä.)? c) Reisekosten für Dienstreisen Aufstellung über Anlass der Dienstreise, Abwesenheitszeiten, Fahrten mit eigenem Pkw (0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer) Belege über Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxi, Flugkosten Sind Ihnen Unterkunftskosten entstanden (z.b. Hotelrechnung)? Sonstige Reisekosten? (z.b. Telefonate, Gepäckaufbewahrung, Parken) d) Fortbildungskosten An welcher Maßnahme haben Sie teilgenommen? (Teilnahmegebühren) Kosten für Arbeitsmaterial, Fahrtkosten (Belege oder Kilometer-Pauschale) Aufstellung der Abwesenheitszeiten (wegen Verpflegungspauschale) Übernachtungs-, Unterkunftskosten? Hat der Arbeitgeber die Maßnahme angeregt/sie freigestellt? e) Bewerbungskosten Wie viele Bewerbungen? Umfang der Sets? Porto? Belege? (Nichterstattete) Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen? f) Umzugskosten? Beruflich bedingt? Belege? Wie viele Personen? g) Anteilige Telefon-Zlnternetkosten (Einzelverbindungsnachweis/pauschal?) h) Berufskleidung? Reinigungskosten? i) Anteilige Kontoführungsgebühren über 16 EUR nachweisbar?

16 Bemerkungen? F. 1Einkünfte aus privatem Grundvermögen/Immobilien 1. Erzielen Sie Mieteinnahmen aus bebauten Immobilien? (Nießbrauch?) 2. a)objekt, Anschrift, Lage, Eigentum (Allein-, Ehegatten-, Gemeinschaftseigentum) (bitte Einheitswert- Aktenzeichen mitteilen, falls noch nicht aktenkundig) b)anschaffungsdatum und -kosten (einschließlich Notar, Grunderwerbsteuer) c)miete (kalt, Umlagen, für Garage/Stellplatz) und qm der vermieteten Einheit Soweit noch nicht geschehen, bitte Mietvertrag vorlegen Wie viel Miete haben Sie tatsächlich vereinnahmt? Wann war die letzte Mietanpassung? Haben Sie zwischen dem und dem Miete erhalten? d) Abrechnung der Kosten über Wohnungseigentümergemeinschaft? Vorauszahlungen/Abschläge, Erstattungen/Nachzahlungen? Sonstige eigene Zahlungen (z.b. Grundsteuer, Darlehenszinsen) e)haben Sie Darlehen aufgenommen/umgeschuldet? (Bitte Verträge beilegen) f)belege über Aufwendungen (z.b. Versicherungen, Darlehenszinsen, Gas, Strom, Wasser, Kanal, Müllabfuhr, Kaminkehrer, Feuerschutz, Reinigung, Reparaturen, Erhaltungsmaßnahmen, Verwaltungskosten, Hausmeister) Laufende Zahlungen zwischen dem und dem geleistet? g)fahrtkosten zum Objekt (wieoft, Anlass, Entfernung?) h)haben Sie Zuschüsse, Bausparzinsen oder andere Zinsen erhalten? i)lstdie Wohnung/Teile davon an Angehörige vermietet/unentgeltlich überlassen? j)nutzen Sie Teile der Wohnung selbst? k)handelt es sich um eine Ferienwohnung? Wennja, Auflistung der Nutzung nach Tagen (vermietet, eigengenutzt, leerstehend, Reparaturen o.ä.) Haben Sie Pachteinnahmen aus unbebautem Grundvermögen oder Einnahmen aus der Vermietung von Werbeflächen oder Ähnlichem? (Bitte Vertrag beilegen) WelcheAusgaben stehen imzusammenhang mitdiesen Einnahmen? 3. Haben Sie Einnahmen aus Immobilienfonds, Grundstücksgemeinschaft o.ä.? Bezeichnung, zuständiges Finanzamt, Feststellungsbescheid? Hatten Sie Aufwendungen, die noch nicht berücksichtigt wurden?

17 Frage [Bemerkungen s? G. Weitere Einkünfte 1. Erzielen Sie gewerbliche, freiberufliche oder landwirtschaftliche Einkünfte? a)bezeichnung des Betriebs, Art der Tätigkeit, seit wann? b)besonderheiten im letzten Jahr (z.b. Rechtsformwechsel, Kapitalherabsetzung)? c)beibeteiligungseinkünften: zuständiges Finanzamt, Feststellungsbescheid? d)sind irgendwelche Einnahmen oder Ausgaben noch nicht in der Bilanz/ Einnahmen-Überschuss- Rechnung/Feststellungserklärung berücksichtigt? e)stimmt das Bestandsverzeichnis der Anlagegüter? Gab es Abgänge, sind bestimmte Wirtschaftsgüter nicht mehr brauchbar? f)betreiben Sie ein Einzelunternehmen oder sind Sie an einer Personengesellschaft beteiligt, sollten wir ineinem extra Gespräch die Steuerbegünstigung für nicht ausgeschütteten Gewinn prüfen. 2. Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinseinnahmen u.a.) a) Haben Sie Kapitalanlagen mitabzug von Abgeltungsteuer? Bitte von Ihrer/n Bank/en bzw. Anlageinstituten die Steuerbescheinigungen anfordern; seit 2009 werden Sie meist nicht mehr unaufgefordert zugeschickt. b) Haben Sie Erträge aus Kapitalquellen jedwelcher Art, von denen keine Abgeltungsteuer einbehalten wurde? z.b. aus privaten Darlehen? z.b. aus Anlagen bei ausländischen Banken/Fonds? z.b. Steuererstattungszinsen vom Finanzamt? c)sind IhnenVerluste entstanden? Bitte Verlustmitteilungen der Kreditinstitute einreichen. d)haben Sie Wertpapiere/Aktien verkauft oder ein Depotgewechselt? e)haben Sie Leistungen aus einer Lebens-oder Rentenversicherung erhalten? f)sind Sie an einer Kapitalgesellschaft zu mindestens 1 % beteiligt? g)sind Sie stillergesellschafter einer Gesellschaft? hjbitte reichen Sie mögliche relevate Unterlagen über Kapitaleinnahmen ein! 3. Haben Sie privates Vermögen veräußert oder verschenkt? a)v.a. Wertpapiere, ähnliche Anteile, Grundbesitz, Wohneigentum, Sonstiges? b)anschaffungszeitpunkt und -kosten c)veräu ßerungs-/Schenkungszeitpunkt und -entgelt d)mit der Veräußerung im Zusammenhang stehende Kosten 4. Erhalten Sie eine Rente oder ähnliche wiederkehrende Leistungen? a)seit wann und welche Art von Rente? b)soweit noch nichtgeschehen, bitte Kopie vom Rentenausweis beilegen c)aktuellen Renten(anpassungs-)bescheid und Bezugsmitteilung beilegen d)bei zertifiziertem Altersvorsorgevertrag bitte die Anbieterbescheinigung beilegen e)erhalten Sie Unterhalts- oder Unterstützungsleistungen? 5. Erhalten Sie irgendwelche Zahlungen aus dem Ausland? Sollten Sie weitere Einnahmen erhalten haben (z.b. Provisionen, Gelegenheitsdienste o.ä.) oder Ihnen Aufwendungen einfallen, die nicht erwähnt wurden, machen Sie bitte kurze Ausführungen - wir prüfen eine Berücksichtigung. Weitere Anmerkungen/Fragen für ein Beratungsgespräch:

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