Die neuen Beschäftigungsgruppen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die neuen Beschäftigungsgruppen"

Transkript

1 Einheitliches Entlohnungssystem für ArbeiterInnen und Angestellte der Elektro- und Elektronikindustrie Statt Lohngruppen und Verwendungsgruppen: Die neuen Beschäftigungsgruppen

2 Einheitliche Beschäftigungsgruppen für alle ArbeiterInnen und Angestellten Der neue Kollektivvertrag wird elf Beschäftigungsgruppen umfassen. In diese Beschäftigungsgruppen sind alle ArbeiterInnen und Angestellten einzureihen. Sie werden unbeschadet des persönlichen Geltungsbereiches der Kollektivverträge - wortgleich in beiden Kollektivverträgen aufscheinen. Die bisher ganz unterschiedlichen Einstufungsregeln wurden vereinheitlicht - zum Vorteil beider AN-Gruppen: Die (für Angestellte gewohnte) Einstufung nach der verrichteten Tätigkeit ermöglicht ArbeiterInnen in Zukunft auch ohne Lehrabschlussprüfung den Aufstieg in die Beschäftigungsgruppen für AN, die Facharbeit verrichten. Die (für ArbeiterInnen gewohnte) Berücksichtigung von (Formal)Qualifikationen wie Lehrabschluss, Schulabschluss etc erhöht die Sicherheit und Gerechtigkeit der Einstufung bei Angestellten insbesondere für Frauen. Ein kleiner Unterschied besteht weiter: Bei ArbeiterInnen werden Führungsaufgaben durch den Vorarbeiterzuschlag abgegolten, daher sind Einstufungen aufgrund von Führungsaufgaben auf sie nicht anzuwenden. Die neue Struktur: Schematischer Überblick: ArbeiterInnen Angestellte Neu 7 A I 6 B 5 4 C II 3 D 2 E III 1 M I F Techniker IV, M II o FSch G IVa, M II m FSch H V, M III I Va J VI K Die Einreihung in die Beschäftigungsgruppe ist wie bisher vom Arbeitgeber unter Mitwirkung des Betriebsrates vorzunehmen. Die Einstufung in die Beschäftigungsgruppen erfolgt wie bisher in erster Linie anhand der vorwiegend ausgeübten Tätigkeit. Im KV wird aber darauf hingewiesen, dass auch die Bedeutung der Tätigkeit für den Arbeitgeber zu berücksichtigen ist: Wird eine höherwertige Tätigkeit zwar nicht zeitlich überwiegend geleistet, ist sie aber doch aufgrund ihrer Wichtigkeit für die Gesamttätigkeit prägend, muss die Einstufung in die entsprechend höhere Beschäftigungsgruppe erfolgen. 2

3 Künftig muss aber in den BG D bis G auch eine vorhandene (Formal)Qualifikation bei der Einstufung berücksichtigt werden: AN mit Lehrabschluss oder abgeschlossener berufsbildender mittlerer Schule (z.b. Fachschule, Handelsschule) sind zumindest in BG D einzustufen, wenn diese Qualifikation zumindest für Teile ihre Tätigkeit relevant ist AN mit abgeschlossener berufsbildender höherer Schule (HTL-Abschluss, Handelsakademie-Abschluss) müssen zumindest in BG E eingestuft werden, wenn diese Qualifikation für erhebliche Teile ihrer Tätigkeit von Bedeutung ist (erheblich ist nicht überwiegend!) Nach wie vor bleibt bei Angestellten eine Vorgesetztenfunktion einstufungsrelevant. Anders als bisher wird jedoch nicht mehr auf die Zahl und die Einstufungen der unterstellten Angestellten abgestellt, sondern auf die Zahl und die Einstufung der unterstellten AN, also ArbeiterInnen und Angestellte. In den Beschäftigungsgruppen G bis J ist bei der künftigen Einstufung auch eine etwaige Tätigkeit als ProjektleiterIn zu beachten: ProjektleiterInnen müssen nur in beträchtlichem Ausmaß Tätigkeiten einer höheren Beschäftigungsgruppe verrichten, nicht überwiegend, um dort eingestuft zu werden. Im Gegensatz zum derzeitigen Verwendungsgruppenschema wird es im neuen Beschäftigungsgruppenschema keine eigenen Gehaltsansätze für die Gruppe der MeisterInnen geben. Die MeisterInnen werden jeweils einer entsprechenden Beschäftigungsgruppe zugeordnet. Nach wie vor wird die Ernennung zum/zur MeisterIn aber eine bestimmte Einstufung zur Folge haben. Die bisherigen Angestellten-Verwendungsgruppen IVa und Va erhalten eine eigenständige Beschreibung. Aus diesen bestehenden Verwendungsgruppen werden die Beschäftigungsgruppen H bzw. J. In den BG H-J werden als zusätzliche Einstufungs- und Unterscheidungsmerkmale das Ausmaß des Entscheidungsspielraumes und der Ergebnisverantwortung aufgenommen. Auch Lehrlinge, die Angestellten-Lehrberufe erlernen, müssen zukünftig nach Ablegung der Lehrabschlussprüfung mindestens in Beschäftigungsgruppe D eingestuft werden (schon für die Behaltezeit). Für gewerbliche Lehrlinge galt das schon bisher. Die Lehrlingsentschädigungssätze wurden in Vorwegnahme des neuen Schemas bereits mit der Lohn/Gehaltsrunde zum 1. November 2003 vereinheitlicht. Vergleichbar mit der derzeitigen Praxiszeitenregelung im Angestellten-Kollektivvertrag wird es auch im neuen KV Regelungen für BerufseinsteigerInnen geben: Für die ersten maximal 12 Monate eines Arbeitsverhältnisses nach Schulabschluss (nicht aber nach einem Lehrabschluss) kann vereinbart werden, das Mindestentgelt der Gruppe D oder E um bis zu 5 % zu unterschreiten. Für BerufsanfängerInnen nach einem Hochschulabschluss kann in der Beschäftigungsgruppe G für höchstens 18 Monate eine Unterschreitung um 5 % vereinbart werden. Auch im Angestelltenbereich können zukünftig die Beschäftigungsgruppen durch Betriebsvereinbarung erweitert werden. Derzeit fehlt eine solche Ermächtigung im Angestellten-KV. Die jeweiligen Mindestbestimmungen des KV 3

4 dürfen durch eine solche Erweiterung selbstverständlich nicht unterschritten werden. Gerechtere Einstufungen für Frauen Die Abgrenzung zwischen den Beschäftigungsgruppen A und B ist nun genauer formuliert als dies bisher zwischen den ArbeiterInnen-Lohngruppen 7 und 6 der Fall war. Die Beschäftigungsgruppe A kommt nur mehr in Betracht, wenn sehr einfache schematische Tätigkeiten auszuführen sind, bei denen die Abfolge der Arbeitsschritte vorgegeben ist. Arbeiterinnen der Elektroindustrie verfügen selten über einen Lehrabschluss. Wenn sie wirklich Facharbeit verrichten, müssen sie in Zukunft auch als Facharbeiterin eingestuft werden (zumindest in BG D). Die Gleichwertigkeit des Abschlusses einer Handelsakademie mit einer HTL, einer Handelsschule mit einer Fachschule wurde in der Praxis bisher nicht anerkannt. Nun zwingt der Kollektivvertrag dazu, diese Gleichwertigkeit zu respektieren. Auch bei den neuen, im KV verpflichtend vorgesehenen individuellen Lohn-/Gehaltserhöhungen ist ausdrücklich die Herstellung von Gleichheit zwischen den Geschlechtern ein zwingendes Kriterium; vergleiche die Information Der Topf. Der KV stellt ausdrücklich klar, dass gleiche oder gleichwertige Tätigkeiten, die vorwiegend von Männern oder von Frauen verrichtet werden, nicht unterschiedlich eingestuft oder bezahlt werden dürfen. Damit wird dieses gesetzliche Gebot anlässlich der Einstufung in den Blickpunkt gerückt. Die Überleitung in das neue BG-Schema Die bereits beschäftigten AN werden ausnahmslos mit 1. Mai 2004 in die neuen Beschäftigungsgruppen übergeleitet. Auch in arbeiterreichen Betrieben gilt verbindlich dieser Zeitpunkt. Die Überleitung ist unter Mitwirkung des Betriebsrates vorzunehmen. Kommt es innerbetrieblich zu keiner Einigung, können die KV-Parteien zur Schlichtung angerufen werden, wenn es um die richtige Einstufung von AN-Gruppen (nicht nur einzelner AN) geht. Die KVe enthalten eine Überleitungstabelle (siehe schematischen Überblick), die jedoch nur eine Richtlinie darstellt. Die Einstufungen ins neue Schema müssen aber mindestens entsprechend dieser Tabelle erfolgen. Bei den geteilten Angestellten-Verwendungsgruppen I, II und III erfolgt die Einstufung in die neuen Beschäftigungsgruppen anhand der Grundsätze des neuen BG-Schemas. Ob z.b. von Verwendungsgruppe III in E oder F eingestuft wird, ist an Hand des Schemas innerbetrieblich, unter Mitwirkung des Betriebsrates, festzulegen. Gerade in diesem Zusammenhang ist betriebsrätliches Engagement von großer Bedeutung für die Kolleginnen und Kollegen! Aus der Anwendung des neuen BG-Schemas ergeben sich oft günstigere Einstufungen als laut Überleitungstabelle. Die wichtigsten sind: 4

5 Auch ArbeiterInnen, die nicht in der Produktion beschäftigt sind, müssen spätestens nach 3 Jahren in Beschäftigungsgruppe B umgestuft werden. Angestellte der Verwendungsgruppe I sind spätestens am 1. Mai 2005 (von A oder B) in die Beschäftigungsgruppe C umzustufen. ArbeiterInnen, die echte FacharbeiterInnentätigkeit verrichten, aber keinen Lehrabschluss haben, müssen in die Verwendungsgruppe D (oder höher: je nach Tätigkeit) eingereiht werden. Die Berücksichtigung von (Formal)Qualifikationen (s.o.) kann zu besseren Einstufungen führen. In manchen Fällen ergeben sich im neuen Schema durch Höherreihungen erhebliche Lohnsteigerungen. Für ArbeiterInnen kommen noch die neuen Vorrückungen dazu. Deshalb gilt für ArbeiterInnen eine Etappenregelung, wenn sie günstiger eingereiht werden, als in der Überleitungstabelle vorgesehen ist: Überschreitet in einem solchen Fall die Lohnerhöhung allein aufgrund der Einstufung in das neue BG-Schema die in der nachstehenden Tabelle angeführten Grenzbeträge, wird sie in Etappen durchgeführt: Beginnend mit 1. Mai 2004 wird an jedem 1. Mai der Lohn nicht nur um die kollektivvertragliche Lohnerhöhung, sondern zusätzlich um den Erhöhungsbetrag aufgestockt bis der Mindestlohn der höheren Beschäftigungsgruppe erreicht ist. Die Vorrückungen kommen extra noch dazu. Grenz-/Erhöhungsbetrags-Tabelle: von In Grenz-/ Lohngruppe Beschäftigungsgruppe Erhöhungsbetrag in 7 B 37,- 7 C 37,- 6 C 42,- 4 D 48,- 3 E 55,- 2 F 55,- 1 G 65,- Für in dieser Tabelle nicht geregelte Fälle (z.b. LG 5 nach D) gilt die Tabelle sinngemäß; ausschlaggebend ist die Beschäftigungsgruppe, in welche die Einstufung erfolgt. Ähnliches gilt bei der Umstufung aus der LG Techniker in die neue Beschäftigungsgruppe G: Diese Umstufung ist in der Überleitungstabelle zwingend vorgesehen, gilt also für alle KollegInnen, die dzt in der LG T eingestuft sind (die Umstufungen in der oben abgedruckten Tabelle können nur im Einzelfall auftreten; sie sind günstiger als in der Uberleitungstabelle vorgesehen). Daher gilt ein geringerer Grenz- bzw Erhöhungsbetrag: Vor Errechnung des Grenzbetrages ist der Lohn auf 2.095,11 (das ist der letztgültige Monatslohn der LG T plus 2,6%) zu erhöhen, falls er unter diesem Wert liegt. Werden ArbeiterInnen der bisherigen LG 5 in die BG B eingestuft, bleibt der Ist- Lohn unverändert. Er kann auch durch Vereinbarung oder Änderungskündigung keinesfalls unter den Betrag von 1.321,79 (letztgültiger Monatslohn der LG 5 plus 2,6%) sinken. In gleicher Weise ist für Angestellte ein Individuelles Mindestgehalt festgelegt. Es ist von der Verwendungsgruppe und Gehaltsstufe, die am 30. April 2003 erreicht war, abhängig. 5

STAND 1. November 2007

STAND 1. November 2007 KOLLEKTIVVERTRAG für Angestellte der Industrie in der für die Angestellten des Metallbereiches geltenden Fassung mit Gehaltsordnung und Zusatzkollektivverträgen STAND 1. November 2007 2 GELTUNGSBEGINN

Mehr

SONDERREGELUNGEN FÜR DEN FACHVERBAND DER GAS- UND WÄRMEVERSORGUNGSUNTERNEHMEN

SONDERREGELUNGEN FÜR DEN FACHVERBAND DER GAS- UND WÄRMEVERSORGUNGSUNTERNEHMEN SONDERREGELUNGEN FÜR DEN FACHVERBAND DER GAS- UND WÄRMEVERSORGUNGSUNTERNEHMEN Dauerrecht für Arbeiter und Angestellte Abschnitt IX Arbeiter- Kollektivvertrag (siehe Gemeinsame Erläuterungen Seite12)/ 15

Mehr

Auszug aus dem KV vom 28. Oktober 1996 über die Neuregelung des Gehaltssystems. Artikel V Übergangsbestimmungen

Auszug aus dem KV vom 28. Oktober 1996 über die Neuregelung des Gehaltssystems. Artikel V Übergangsbestimmungen Auszug aus dem KV vom 28. Oktober 1996 über die Neuregelung des Gehaltssystems Artikel V Übergangsbestimmungen Diese Übergangsbestimmungen gelten für alle Angestellten, deren Dienstverhältnis vor dem 1.

Mehr

Auszug aus dem KV vom 28. Oktober 1996 über die Neuregelung des Gehaltssystems. Artikel V Übergangsbestimmungen

Auszug aus dem KV vom 28. Oktober 1996 über die Neuregelung des Gehaltssystems. Artikel V Übergangsbestimmungen Auszug aus dem KV vom 28. Oktober 1996 über die Neuregelung des Gehaltssystems Artikel V Übergangsbestimmungen Diese Übergangsbestimmungen gelten für alle Angestellten, deren Dienstverhältnis vor dem 1.

Mehr

abgeschlossen zwischen der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft für die Fachverbände der

abgeschlossen zwischen der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft für die Fachverbände der Kollektivvertrag über die Zeitvorrückung in der Verwendungsgruppe abgeschlossen zwischen der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft für die Fachverbände der Bergwerke und eisenerzeugenden Industrie,

Mehr

feei arbeitsrecht Das einheitliche Entlohnungssystem für Arbeiter und Angestellte (EES) Juli 2010

feei arbeitsrecht Das einheitliche Entlohnungssystem für Arbeiter und Angestellte (EES) Juli 2010 feei arbeitsrecht Das einheitliche Entlohnungssystem für Arbeiter und Angestellte (EES) Juli 2010 DAS EES AUF EINEN BLICK Die 3 Bausteine 1. Tätigkeit 11 Beschäftigungsgruppen 2. Erfahrung 4 Vorrückungen

Mehr

TABELLEN-GESAMTÜBERSICHT DAUERRECHT

TABELLEN-GESAMTÜBERSICHT DAUERRECHT TABELLEN-GESAMTÜBERSICHT zu den in den Bestimmungen des EES ab 1.11.2005 geltenden Mindestwerten bzw. Vorrückungsbeträgen DAUERRECHT Seite Mindestlohn-/Gehaltstabelle für Arbeiter und Angestellte ab 1.11.2005

Mehr

TABELLEN-GESAMTÜBERSICHT DAUERRECHT

TABELLEN-GESAMTÜBERSICHT DAUERRECHT TABELLEN-GESAMTÜBERSICHT zu den in den Bestimmungen des EES ab 1.11.2005 geltenden Mindestwerten bzw. Vorrückungsbeträgen DAUERRECHT Seite Mindestlohn-/Gehaltstabelle für Arbeiter und Angestellte ab 1.11.2005

Mehr

Das neue einheitliche Entgeltsystem (EES) Fachverband MASCHINEN & METALLWAREN

Das neue einheitliche Entgeltsystem (EES) Fachverband MASCHINEN & METALLWAREN Das neue einheitliche Entgeltsystem (EES) Fachverband MASCHINEN & METALLWAREN Das neue einheitliche Entgeltsystem (EES) Das einheitliche Entgeltsystem für Arbeiter Innen und Angestellte auf einen Blick.

Mehr

ERHÖHUNGEN MIT Mindestlöhne, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen

ERHÖHUNGEN MIT Mindestlöhne, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen 1 Arbeiterinnen und Arbeiter Beilage 1 ERHÖHUNGEN MIT 1.5.2012 Mindestlöhne, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen 1. Mindestlöhne, Lehrlingsentschädigungen, Mindestzulagen

Mehr

PROPAK RS Nr. 02/2018 vom 6. März Allgemeines Rundschreiben 02/2018

PROPAK RS Nr. 02/2018 vom 6. März Allgemeines Rundschreiben 02/2018 Allgemeines Rundschreiben 02/2018 Lohn- Lohn- und und Gehaltsabschluss 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, der Fachverband PROPAK hat nach schwierigen Verhandlungen am 22. Februar 2018 mit der Gewerkschaft

Mehr

Rahmenkollektivvertrag für Angestellte im Metallgewerbe

Rahmenkollektivvertrag für Angestellte im Metallgewerbe Rahmenkollektivvertrag für Angestellte im Metallgewerbe Gehaltstabelle 1.1.2016 1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter um 1,4 % 2. Erhöhung der IST Gehälter um 1,4 % 3. Erhöhung der

Mehr

NOMENKLATUR OBERÖSTERREICH, GÜLTIG AB 1. MAI 2017

NOMENKLATUR OBERÖSTERREICH, GÜLTIG AB 1. MAI 2017 NOMENKLATUR OBERÖSTERREICH, GÜLTIG AB 1. MAI 2017 für alle Betriebe, die den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Oberösterreich angehören, sowie für alle in diesen Betrieben beschäftigten

Mehr

NOMENKLATUR OBERÖSTERREICH, GÜLTIG AB 1. MAI 2018

NOMENKLATUR OBERÖSTERREICH, GÜLTIG AB 1. MAI 2018 NOMENKLATUR OBERÖSTERREICH, GÜLTIG AB 1. MAI 2018 für alle Betriebe, die den Fachgruppen Gastronomie und Hotellerie der Wirtschaftskammer Oberösterreich angehören, sowie für alle in diesen Betrieben beschäftigten

Mehr

K O L L E K T I V V E R T R A G

K O L L E K T I V V E R T R A G K O L L E K T I V V E R T R A G abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie, Berufsgruppe Schuh- und Lederwarenindustrie und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,

Mehr

Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen:

Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen: KV-VERHANDLUNGEN FAHRZEUGINDUSTRIE 2014 ARBEITER/INNEN PROTOKOLL ZUM LOHNABSCHLUSS Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen:

Mehr

LOHNVERTRAG Konditoren (ZuckerbäckerInnen) Steiermark

LOHNVERTRAG Konditoren (ZuckerbäckerInnen) Steiermark LOHNVERTRAG Konditoren (ZuckerbäckerInnen) Steiermark 1. Juli 1018 www.proge.at KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN! Das bedruckte Papier, das ihr mit diesem Lohnvertrag in Händen haltet, ist sehr viel mehr wert,

Mehr

Lohn- und Gehaltstabellen 2018 und 2019

Lohn- und Gehaltstabellen 2018 und 2019 Lohn- und Gehaltstabellen 2018 und 2019 zum Kollektivvertrag für ArbeiterInnen und Angestellte in privaten Kur-, Rehabilitations- und Mischbetrieben I. Bestimmungen zur Erhöhung der Löhne und Gehälter

Mehr

Anhang I. Lohnordnungen für die Berufszweige der Tischler und Holzgestalter. Kollektivvertrag

Anhang I. Lohnordnungen für die Berufszweige der Tischler und Holzgestalter. Kollektivvertrag Anhang I Lohnordnungen für die Berufszweige der Tischler und Holzgestalter Kollektivvertrag abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Tischler und Holzgestalter einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,

Mehr

Information zum Abschluss des Kollektivvertrages für die Handelsangestellten Österreichs per

Information zum Abschluss des Kollektivvertrages für die Handelsangestellten Österreichs per Information zum Abschluss des Kollektivvertrages für die Handelsangestellten Österreichs per 1.1.2017 Gehaltsrecht: Die Mindestgehälter der Beschäftigungsgruppe 1 Gehaltstafel A im Gehaltsgebiet A und

Mehr

Information über den Kollektivvertrag für das MALER-, LACKIERER- UND SCHILDERHERSTELLERGEWERBE. Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2009 bzw. 1.

Information über den Kollektivvertrag für das MALER-, LACKIERER- UND SCHILDERHERSTELLERGEWERBE. Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2009 bzw. 1. Information über den Kollektivvertrag für das MALER-, LACKIERER- UND SCHILDERHERSTELLERGEWERBE I. Kollektivvertragslöhne Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2009 bzw. 1. Mai 2010 Gültig ab A) 1. Mai 2009 B)

Mehr

Lohn- und Gehaltstabellen 2018 und 2019

Lohn- und Gehaltstabellen 2018 und 2019 Lohn- und Gehaltstabellen 2018 und 2019 zum Kollektivvertrag für ArbeiterInnen und Angestellte in privaten Kur-, Rehabilitations- und Mischbetrieben I. Bestimmungen zur Erhöhung der Löhne und Gehälter

Mehr

LOHNVERTRAG Konditoren (ZuckerbäckerInnen) Niederösterreich

LOHNVERTRAG Konditoren (ZuckerbäckerInnen) Niederösterreich LOHNVERTRAG Konditoren (ZuckerbäckerInnen) Niederösterreich 1. Juni 2017 www.proge.at KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN! Das bedruckte Papier, das ihr mit diesem Lohnvertrag in Händen haltet, ist sehr viel mehr

Mehr

H) VEREINBARUNG ÜBER ERHÖHUNGEN UND ÄNDERUNGEN MIT

H) VEREINBARUNG ÜBER ERHÖHUNGEN UND ÄNDERUNGEN MIT 1 Angestellte Beilage 2 H) VEREINBARUNG ÜBER ERHÖHUNGEN UND ÄNDERUNGEN MIT 1.5.2010 I. Mindestgehälter, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen und Lehrlingsentschädigungen Mindestgehälter, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen

Mehr

BÜNDNIS BERUFSBERECHTIGUNGEN! BERUFSBERECHTIGUNGEN JETZT!

BÜNDNIS BERUFSBERECHTIGUNGEN! BERUFSBERECHTIGUNGEN JETZT! BÜNDNIS BERUFSBERECHTIGUNGEN! BERUFSBERECHTIGUNGEN JETZT! 1 EINE GEMEINSAME INITIATIVE IATIVE VON: IMPRESSUM: HerausgeberIn: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier Bundesjugendabteilung,

Mehr

NOMENKLATUR GASTRONOMIE WIEN, GÜLTIG AB 1. MAI 2017

NOMENKLATUR GASTRONOMIE WIEN, GÜLTIG AB 1. MAI 2017 Anhang 2 NOMENKLATUR GASTRONOMIE WIEN, GÜLTIG AB 1. MAI 2017 für alle Betriebe, die der Fachgruppe Gastronomie der Wirtschaftskammer Wien angehören, sowie für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiterinnen

Mehr

LOHNVERTRAG Konditoren (ZuckerbäckerInnen) Vorarlberg

LOHNVERTRAG Konditoren (ZuckerbäckerInnen) Vorarlberg LOHNVERTRAG Konditoren (ZuckerbäckerInnen) Vorarlberg 1. März 2018 www.proge.at KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN! Das bedruckte Papier, das ihr mit diesem Lohnvertrag in Händen haltet, ist sehr viel mehr wert,

Mehr

Gehaltstarifvertrag. des Zeitungsverlagsgewerbes in Niedersachsen und Bremen. gültig ab 1. Mai 2014

Gehaltstarifvertrag. des Zeitungsverlagsgewerbes in Niedersachsen und Bremen. gültig ab 1. Mai 2014 Laufzeit des Vertrages: Abschluss: 12.09.2014 Gültig ab: 01.05.2014 Kündbar am: 30.09.2016 zum: 31.10.2016 Frist: 1 Monat Gehaltstarifvertrag des Zeitungsverlagsgewerbes in Niedersachsen und Bremen gültig

Mehr

PROPAK RS Nr. 02/2017 vom 15. Februar Allgemeines Rundschreiben 02/2017

PROPAK RS Nr. 02/2017 vom 15. Februar Allgemeines Rundschreiben 02/2017 Allgemeines Rundschreiben 02/2017 Lohn- Lohn- und und Gehaltsabschluss 2016 Sehr geehrte Damen und Herren, der Fachverband PROPAK hat nach schwierigen Verhandlungen am 31. Jänner 2017 mit der Gewerkschaft

Mehr

Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Freizeitoption gemäß Kollektivvertrag für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe vom 1.1.

Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Freizeitoption gemäß Kollektivvertrag für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe vom 1.1. Koordinierter Entwurf einer Musterbetriebsvereinbarung zur Freizeitoption Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Freizeitoption gemäß Kollektivvertrag für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden

Mehr

HOLZ- UND KUNSTSTOFFVERARBEITENDE GEWERBE ÖSTERREICHS. Tischler und Holzgestalter. Lohnordnungen

HOLZ- UND KUNSTSTOFFVERARBEITENDE GEWERBE ÖSTERREICHS. Tischler und Holzgestalter. Lohnordnungen Beilage zum Kollektivvertrag für das HOLZ- UND KUNSTSTOFFVERARBEITENDE GEWERBE ÖSTERREICHS in der für die Tischler und Holzgestalter geltenden Fassung Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2019 Anhang I Lohnordnungen

Mehr

Kollektivvertrag. Artikel I Geltungsbereich. 2. Fachlich: für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Tischler und Holzgestalter.

Kollektivvertrag. Artikel I Geltungsbereich. 2. Fachlich: für alle Mitgliedsbetriebe der Bundesinnung der Tischler und Holzgestalter. Kollektivvertrag abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Tischler und Holzgestalter einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz, andererseits. Artikel I Geltungsbereich

Mehr

Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen:

Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen: KV-VERHANDLUNGEN FAHRZEUGINDUSTRIE 2012 ARBEITER/INNEN PROTOKOLL ZUM LOHNABSCHLUSS Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen:

Mehr

Einheitliches Dienstreiserecht (EDR) für die Elektround Elektronikindustrie

Einheitliches Dienstreiserecht (EDR) für die Elektround Elektronikindustrie Einheitliches Dienstreiserecht (EDR) für die Elektround Elektronikindustrie Die wichtigsten Änderungen Berechnung des Taggeldes in 24-Std-Einheiten ab Beginn der Dienstreise Jede Pause oder Unterbrechung

Mehr

ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG

ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG zum Kollektivvertrag für Arbeiter/innen im Hotel- und Gastgewerbe in der ab 1. Juli 2012 geltenden Fassung, mit dem in der Hotellerie Wien ein Festlohnsystem und ein neues Lohnschema

Mehr

LOHNVERTRAG Gewerbliche Mischfuttererzeugung Österreich

LOHNVERTRAG Gewerbliche Mischfuttererzeugung Österreich LOHNVERTRAG Gewerbliche Mischfuttererzeugung Österreich 1. August 2017 www.proge.at KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN! Das bedruckte Papier, das ihr mit diesem Lohnvertrag in Händen haltet, ist sehr viel mehr wert,

Mehr

ERGEBNISSE DER SWÖ LOHN- UND GEHALTSVERHANDLUNGEN 2014 UND 2015

ERGEBNISSE DER SWÖ LOHN- UND GEHALTSVERHANDLUNGEN 2014 UND 2015 ERGEBNISSE DER SWÖ LOHN- UND GEHALTSVERHANDLUNGEN 2014 UND 2015 GELTUNGSBEGINN: 1. FEBRUAR 2014 Lohn- und Gehaltserhöhungen Erhöhung der KV-Löhne/Gehälter: Die Grundtabelle des Kollektivvertrages wird

Mehr

DAUERRECHT ABSCHNITT IX ENTLOHNUNG

DAUERRECHT ABSCHNITT IX ENTLOHNUNG DAUERRECHT ABSCHNITT IX ENTLOHNUNG Allgemeine Bestimmungen 1. Die Höhe der Mindestgrundlöhne wird bestimmt durch - die Einstufung in eine bestimmte Beschäftigungsgruppe und die Anzahl der erworbenen bzw.

Mehr

Fachverband Hotellerie. FAQs zur Neueinstufung im Kollektivvertrag für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe

Fachverband Hotellerie. FAQs zur Neueinstufung im Kollektivvertrag für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe Fachverband Hotellerie FAQs zur Neueinstufung im Kollektivvertrag für Angestellte im Hotel- und Gastgewerbe Information, 23. Juni 2015 FAQs zur Neueinstufung im KV nach Schemareform 2015 für die Angestellten

Mehr

ERHÖHUNGEN MIT Mindestlöhne, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen

ERHÖHUNGEN MIT Mindestlöhne, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen 1 Arbeiterinnen und Arbeiter Beilage 1 ERHÖHUNGEN MIT 1.5.2013 Mindestlöhne, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen 1. Mindestlöhne, 1 Lehrlingsentschädigungen, 2 Mindestzulagen

Mehr

Im Januar 2003 haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes auf eine umfassende Neugestaltung des Tarifrechts geeinigt.

Im Januar 2003 haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes auf eine umfassende Neugestaltung des Tarifrechts geeinigt. 1 Neugestaltung des Tarifrechts Im Januar 2003 haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes auf eine umfassende Neugestaltung des Tarifrechts geeinigt. Das bisherige Tarifrecht soll durch

Mehr

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter ab (Beilage 1a) BG A 2,0% BG B-F 1,75% BG G-H 1,5% BG I - K 1,2%

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter ab (Beilage 1a) BG A 2,0% BG B-F 1,75% BG G-H 1,5% BG I - K 1,2% KV-VERHANDLUNGEN FAHRZEUGINDUSTRIE 2016 ANGESTELLTE PROTOKOLL ZUM GEHALTSABSCHLUSS Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

Mehr

LOHNVERTRAG Feinkost- und Fischgewerbe

LOHNVERTRAG Feinkost- und Fischgewerbe LOHNVERTRAG Feinkost- und Fischgewerbe 1. Mai 2018 www.proge.at KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN! Das bedruckte Papier, das ihr mit diesem Lohnvertrag in Händen haltet, ist sehr viel mehr wert, als es auf den

Mehr

K O L L E K T I V V E R T R A G

K O L L E K T I V V E R T R A G K O L L E K T I V V E R T R A G betreffend die Einführung der 38-Stunden-Woche abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, VERBAND DER SPEISEÖL- UND FETTINDUSTRIE

Mehr

Arbeitskräfteüberlassung in Österreich

Arbeitskräfteüberlassung in Österreich Arbeitskräfteüberlassung in Österreich Prag, 4. März 2015 www.gmtn.at AKÜ / Gra Arbeitskräfteüberlassung in Österreich Heftig umstritten Forderungen nach Verbot durch AK und ÖGB in den Jahren 1975, 1979

Mehr

Burgenland Mindestlöhne und - gehälter Für Arbeiter und Angestellte im Gastgewerbe Gültig von:

Burgenland Mindestlöhne und - gehälter Für Arbeiter und Angestellte im Gastgewerbe Gültig von: Burgenland Mindestlöhne und - gehälter Für Arbeiter und Angestellte im Gastgewerbe Gültig von: 01.05.2016-30.04.2017 erstellt von: Hermann Semlitsch Geschäftsführer 27.09.2016 Firma: hgc Hotellerie & Gastronomie

Mehr

LOHNVERTRAG Fleischergewerbe Kärnten

LOHNVERTRAG Fleischergewerbe Kärnten LOHNVERTRAG Fleischergewerbe Kärnten 1. Juli 2018 www.proge.at KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN! Das bedruckte Papier, das ihr mit diesem Lohnvertrag in Händen haltet, ist sehr viel mehr wert, als es auf den ersten

Mehr

Tabelle TV-Länder Tarifgebiet West - Gültig für die Zeit vom 1. November 2006 bis 31. Dezember

Tabelle TV-Länder Tarifgebiet West - Gültig für die Zeit vom 1. November 2006 bis 31. Dezember 46 Anlagen 47 Anlage A 1 Anlage A 1 zum TV-Länder Tarifgebiet West - Gültig für die Zeit vom 1. November 2006 bis 31. Dezember 2007-15 3.384 3.760 3.900 4.400 4.780 14 3.060 3.400 3.600 3.900 4.360 13

Mehr

Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Freizeitoption Bergbau/Stahl, 1. November 2014

Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Freizeitoption Bergbau/Stahl, 1. November 2014 1 Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Freizeitoption Bergbau/Stahl, 1. November 2014 abgeschlossen zwischen und dem Betrieb, Standort Betriebsrat der Arbeiterinnen und Arbeiter /Angestellten des

Mehr

Betriebsrat der Arbeiterinnen und Arbeiter /Angestellten des Betriebes

Betriebsrat der Arbeiterinnen und Arbeiter /Angestellten des Betriebes 1 Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Freizeitoption des Kollektivvertrages für Arbeiterinnen und Arbeiter / Angestellte der Elektro- und Elektronikindustrie per 1.5.2013 abgeschlossen zwischen

Mehr

Zwischen dem Fachverband der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen:

Zwischen dem Fachverband der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen: KV-VERHANDLUNGEN FGW 2016 ARBEITER/INNEN PROTOKOLL ZUM LOHNABSCHLUSS Zwischen dem Fachverband der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen:

Mehr

Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen:

Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen: KV-VERHANDLUNGEN FAHRZEUGINDUSTRIE 2016 ARBEITER/INNEN PROTOKOLL ZUM LOHNABSCHLUSS Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen:

Mehr

Geschlechtergerechtigkeit. beginnt beim Entgelt

Geschlechtergerechtigkeit. beginnt beim Entgelt D a s W e r k z e u g f ü r f a i r e B e z a h l u n g : 7 Geschlechtergerechtigkeit beginnt beim Entgelt ERA: Tarifver trag Gleichwertige Arbeit gleiches Entgelt Mit dem ERA-Tarifvertrag ist es uns gelungen,

Mehr

Lohnabkommen für Friseurinnen und Friseure

Lohnabkommen für Friseurinnen und Friseure Lohnabkommen für Friseurinnen und Friseure Seite 1 von 6 1 Kollektivvertragsparteien Der Kollektivvertrag wird abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Friseure einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,

Mehr

Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen:

Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen: KV-VERHANDLUNGEN FAHRZEUGINDUSTRIE 2015 ARBEITER/INNEN PROTOKOLL ZUM LOHNABSCHLUSS Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen:

Mehr

KOLLEKTIVVERTRAG. abgeschlossen zwischen dem. Fachverband der Glasindustrie. einerseits und dem

KOLLEKTIVVERTRAG. abgeschlossen zwischen dem. Fachverband der Glasindustrie. einerseits und dem KOLLEKTIVVERTRAG 2018 abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Glasindustrie einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund Gewerkschaft der Privatangestellten- Druck, Journalismus, Papier andererseits.

Mehr

KOLLEKTIVVERTRAG. 1 Geltungsbereich

KOLLEKTIVVERTRAG. 1 Geltungsbereich KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe, Bundesverband der Müller und Mischfuttererzeuger, 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,

Mehr

Lohn- und Gehaltsrahmentarifvertrag

Lohn- und Gehaltsrahmentarifvertrag Industriegewerkschaft Metall Bezirk Baden-Württemberg Lohn- und Gehaltsrahmentarifvertrag für Beschäftigte des Schreinerhandwerks in Baden-Württemberg Abschluss: 09.09.2014 Gültig ab: 01.10.2014 Kündbar

Mehr

Zusatzkollektivvertrag für ArbeiterInnen bei McDonald ś Österreich

Zusatzkollektivvertrag für ArbeiterInnen bei McDonald ś Österreich Home > Kollektivverträge > Zusatzkollektivvertrag für ArbeiterInnen bei McDonald ś Österreich Zusatzkollektivvertrag für ArbeiterInnen bei McDonald ś Österreich inkl. der aktuellen Lohntafeln Gilt für

Mehr

K O L L E K T I V V E R T R A G

K O L L E K T I V V E R T R A G K O L L E K T I V V E R T R A G abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, VERBAND DER BRAUEREIEN 1030 Wien, Zaunergasse 1-3, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,

Mehr

LOHNVERTRAG Österreichische Großbäcker

LOHNVERTRAG Österreichische Großbäcker LOHNVERTRAG Österreichische Großbäcker 1. Oktober 2018 www.proge.at KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN! Das bedruckte Papier, das ihr mit diesem Lohnvertrag in Händen haltet, ist sehr viel mehr wert, als es auf

Mehr

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter ab (Beilage 1a) um 2,1 %.

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter ab (Beilage 1a) um 2,1 %. KV-VERHANDLUNGEN FAHRZEUGINDUSTRIE 2014 ANGESTELLTE PROTOKOLL ZUM GEHALTSABSCHLUSS Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier

Mehr

Information zum Abschluss des Kollektivvertrages für die Handelsangestellten Österreichs per

Information zum Abschluss des Kollektivvertrages für die Handelsangestellten Österreichs per Information zum Abschluss des Kollektivvertrages für die Handelsangestellten Österreichs per 1.1.2012 Abschluss In den Gehaltstafeln A, B, C, D, E und G werden in den Gehaltsgebieten A und B die kollektivvertraglichen

Mehr

KV-VERHANDLUNGEN FMTI 2018 (AUSGENOMMEN BERUFSGRUPPE DER GIESSEREIINDUSTRIE) LOHNABSCHLUSS

KV-VERHANDLUNGEN FMTI 2018 (AUSGENOMMEN BERUFSGRUPPE DER GIESSEREIINDUSTRIE) LOHNABSCHLUSS ARB_Beilage 1 KV-VERHANDLUNGEN FMTI 2018 (AUSGENOMMEN BERUFSGRUPPE DER GIESSEREIINDUSTRIE) LOHNABSCHLUSS 1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne ab 1.11.2018 wie folgt (Beilage 1): Mindestlohntabelle

Mehr

RKV 15. ENTLOHNUNG Dauerrecht

RKV 15. ENTLOHNUNG Dauerrecht RKV 15. ENTLOHNUNG Dauerrecht Allgemeine Bestimmungen 1. Die Höhe der Mindestgrundgehälter wird bestimmt durch - die Einstufung in eine bestimmte Beschäftigungsgruppe und - die Anzahl der erworbenen bzw.

Mehr

HOLZ- UND KUNSTSTOFF- VERARBEITENDE GEWERBE ÖSTERREICHS

HOLZ- UND KUNSTSTOFF- VERARBEITENDE GEWERBE ÖSTERREICHS Beilage zum Kollektivvertrag für das HOLZ- UND KUNSTSTOFF- VERARBEITENDE GEWERBE ÖSTERREICHS in der für die Tischler und Holzgestalter geltenden Fassung Rahmenrechtliche Änderungen und Lohnordnungen Gültig

Mehr

Fachlicher Geltungsbereich Die Tarifverträge gelten für alle Betriebe und selbständigen Betriebabteilungen des Dachdeckerhandwerks.

Fachlicher Geltungsbereich Die Tarifverträge gelten für alle Betriebe und selbständigen Betriebabteilungen des Dachdeckerhandwerks. Tarifbereich/Branche Dachdeckerhandwerk Tarifvertragsparteien/Ansprechpartner Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks, Fachverband Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik e.v., Köln Industriegewerkschaft

Mehr

ERHÖHUNGEN MIT Mindestgehälter, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen

ERHÖHUNGEN MIT Mindestgehälter, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen 1 Angestellte Beilage 2 ERHÖHUNGEN MIT 1.5.2013 Mindestgehälter, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen 1. Mindestgehälter, 1 Lehrlingsentschädigungen, 2 Mindestzulagen 3 und

Mehr

ERHÖHUNGEN MIT Mindestgehälter, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen

ERHÖHUNGEN MIT Mindestgehälter, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen 1 Angestellte Beilage 2 ERHÖHUNGEN MIT 1.5.2016 Mindestgehälter, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen 1. Mindestgehälter, 1 Lehrlingsentschädigungen, 2 Mindestzulagen 3 und

Mehr

ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG FÜR ARBEITERINNEN BEI MCDONALD S ÖSTERREICH

ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG FÜR ARBEITERINNEN BEI MCDONALD S ÖSTERREICH ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG FÜR ARBEITERINNEN BEI MCDONALD S ÖSTERREICH Abgeschlossen zwischen dem Fachverband Gastronomie, 1045 Wien, Wiedner Hauptstr. 63 einerseits und der Gewerkschaft vida, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz

Mehr

Umstufung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die neue Kollektivvertragstabelle

Umstufung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die neue Kollektivvertragstabelle Umstufung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die neue Kollektivvertragstabelle Was muss ich bis spätestens 30.4.2019 tun? Alle Angestellten, die unter den Kollektivvertrag für Reisebüros fallen, sind

Mehr

ERHÖHUNGEN MIT Mindestgehälter, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen

ERHÖHUNGEN MIT Mindestgehälter, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen 1 Angestellte Beilage 2 ERHÖHUNGEN MIT 1.5.2019 Mindestgehälter, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen 1. Mindestgehälter, 1 Lehrlingsentschädigungen, 2 Mindestzulagen 3 und

Mehr

LOHNVERTRAG Fleischergewerbe Steiermark

LOHNVERTRAG Fleischergewerbe Steiermark LOHNVERTRAG Fleischergewerbe Steiermark 1. Juli 2017 www.proge.at KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN! Das bedruckte Papier, das ihr mit diesem Lohnvertrag in Händen haltet, ist sehr viel mehr wert, als es auf den

Mehr

KV-VERHANDLUNGEN EISEN/METALL 2011 LOHNABSCHLUSS

KV-VERHANDLUNGEN EISEN/METALL 2011 LOHNABSCHLUSS ARB_Beilage 1 KV-VERHANDLUNGEN EISEN/METALL 2011 LOHNABSCHLUSS 1. Erhöhung der Kollektivvertragslöhne ab 1.11.2011: Mindestlohntabelle gemäß Abschnitt IX, Punkt 20 *) Grundstufe nach 2 nach 4 nach 6 nach

Mehr

ERHÖHUNGEN MIT Mindestlöhne, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen

ERHÖHUNGEN MIT Mindestlöhne, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen 1 Arbeiterinnen und Arbeiter Beilage 1 ERHÖHUNGEN MIT 1.5.2017 Mindestlöhne, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen 1. Mindestlöhne, 1 Lehrlingsentschädigungen, 2 Mindestzulagen

Mehr

ERHÖHUNGEN MIT Mindestlöhne, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen

ERHÖHUNGEN MIT Mindestlöhne, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen 1 Arbeiterinnen und Arbeiter Beilage 1 ERHÖHUNGEN MIT 1.5.2018 Mindestlöhne, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen 1. Mindestlöhne, 1 Lehrlingsentschädigungen, 2 Mindestzulagen

Mehr

Tariftabellen 2009 / 2010

Tariftabellen 2009 / 2010 Tariftabellen 2009 / 2010 Für die Monate November 2008 bis Januar 2009 gelten die ab 1. Juni 2008 gültigen Entgelttabellen weiter. Für diese Monate erhalten die Beschäftigten mit der Abrechnung für Dezember

Mehr

LOHNVERTRAG Suppenindustrie

LOHNVERTRAG Suppenindustrie LOHNVERTRAG Suppenindustrie 1. Dezember 2017 www.proge.at KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN! Das bedruckte Papier, das ihr mit diesem Lohnvertrag in Händen haltet, ist sehr viel mehr wert, als es auf den ersten

Mehr

RICHTIG EINGESTUFT. VON ANFANG AN! Ergebnisse einer Befragung unter Angestellten

RICHTIG EINGESTUFT. VON ANFANG AN! Ergebnisse einer Befragung unter Angestellten RICHTIG EINGESTUFT. VON ANFANG AN! Ergebnisse einer Befragung unter n Pressekonferenz am 16.04.2012 Georg Michenthaler IFES - Institut für empirische Sozialforschung GmbH Teinfaltstraße 8 1010 Wien 2 Daten

Mehr

Information zum Abschluss des Kollektivvertrages für die Handelsangestellten Österreichs per

Information zum Abschluss des Kollektivvertrages für die Handelsangestellten Österreichs per Information zum Abschluss des Kollektivvertrages für die Handelsangestellten Österreichs per 1.1.2015 Gehaltsrecht: In den Gehaltstafeln A, B, C, D, E jeweils in den Gehaltsgebieten A und B, ebenso in

Mehr

Information zum Abschluss des Kollektivvertrages für die Handelsangestellten Österreichs per

Information zum Abschluss des Kollektivvertrages für die Handelsangestellten Österreichs per Information zum Abschluss des Kollektivvertrages für die Handelsangestellten Österreichs per 1.1.2015 Gehaltsrecht: In den Gehaltstafeln A, B, C, D, E jeweils in den Gehaltsgebieten A und B, ebenso in

Mehr

Nomenklatur Niederösterreich gültig ab 1. Mai 2016

Nomenklatur Niederösterreich gültig ab 1. Mai 2016 Nomenklatur Niederösterreich gültig ab 1. Mai 2016 1. Lohnordnung: Lohngruppe 1 Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit großem Verantwortungsbereich Abteilungsverantwortliche überwiegend im operativen

Mehr

KOLLEKTIVVERTRAG. und dem Osterreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE. I. Geltungsbereich. Für das Gebiet der Republik Osterreich.

KOLLEKTIVVERTRAG. und dem Osterreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE. I. Geltungsbereich. Für das Gebiet der Republik Osterreich. KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Bundesinnung der Mode und Bekleidungstechnik Berufsgruppe der Kürschner, Handschuhmacher, Gerber, Präparatoren und Säckler und

Mehr

Tabelle TV-Länder Tarifgebiet West - Gültig für die Zeit vom 1. November 2006 bis 31. Dezember

Tabelle TV-Länder Tarifgebiet West - Gültig für die Zeit vom 1. November 2006 bis 31. Dezember C. Anlagen 2 Anlage A 1 Anlage A 1 zum TV-Länder Tabelle TV-Länder Tarifgebiet West - Gültig für die Zeit vom 1. November 2006 bis 31. Dezember 2007 - Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe

Mehr

L O H N T A F E L. abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, VERBAND ÖSTERREICHISCHER GROSSBÄCKER

L O H N T A F E L. abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, VERBAND ÖSTERREICHISCHER GROSSBÄCKER L O H N T A F E L abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, VERBAND ÖSTERREICHISCHER GROSSBÄCKER 1030 Wien, Zaunergasse 1-3 und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,

Mehr

Tarifvertrag. zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. (TV Mindestlohn) vom 3.

Tarifvertrag. zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. (TV Mindestlohn) vom 3. Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 3. November 2017 Zwischen dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.v., Kronenstraße

Mehr

Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Freizeitoption des Kollektivvertrages für Arbeiter / Angestellte der Papierindustrie per 1.5.

Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Freizeitoption des Kollektivvertrages für Arbeiter / Angestellte der Papierindustrie per 1.5. Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Freizeitoption des Kollektivvertrages für Arbeiter / Angestellte der Papierindustrie per 1.5.2015 abgeschlossen zwischen und dem Betrieb, Standort Betriebsrat

Mehr

Kollektivvertrag für das HOLZ- UND KUNSTSTOFFVERARBEITENDE GEWERBE ÖSTERREICHS in der für die Tischler und Holzgestalter geltenden Fassung

Kollektivvertrag für das HOLZ- UND KUNSTSTOFFVERARBEITENDE GEWERBE ÖSTERREICHS in der für die Tischler und Holzgestalter geltenden Fassung Mag. Christine Krandl Bundesinnung der Tischler und Holzgestalter Kollektivvertrag für das HOLZ- UND KUNSTSTOFFVERARBEITENDE GEWERBE ÖSTERREICHS in der für die Tischler und Holzgestalter geltenden Fassung

Mehr

KV-VERHANDLUNGEN NE- METALLINDUSTRIE 2016 LOHNABSCHLUSS

KV-VERHANDLUNGEN NE- METALLINDUSTRIE 2016 LOHNABSCHLUSS ARB_Beilage 1 KV-VERHANDLUNGEN NE- METALLINDUSTRIE 2016 LOHNABSCHLUSS 1. Erhöhung der Kollektivvertragslöhne ab 1.11.2016 wie folgt: Mindestlohntabelle gemäß Abschnitt IX, Punkt 20 Grundstufe nach 2 nach

Mehr

Lohntabelle ab 1. Mai 2017

Lohntabelle ab 1. Mai 2017 Lohntabelle ab 1. Mai 2017 Die Lohntabelle gilt für alle ArbeiterInnen (Lehrlinge), die in Betrieben beschäftigt sind, die den Fachgruppen Gastronomie oder Hotellerie des Bundeslandes Niederösterreich

Mehr

Wien Gastronomie. Umstellung der Lohnpositionen auf die neue Nomenklatur. Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit großem Verantwortungsbereich

Wien Gastronomie. Umstellung der Lohnpositionen auf die neue Nomenklatur. Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit großem Verantwortungsbereich Wien Gastronomie Umstellung der Lohnpositionen auf die neue Nomenklatur Lohngruppe 1: Qualifizierte Arbeiterinnen und Arbeiter mit großem Verantwortungsbereich Abteilungsverantwortliche überwiegend im

Mehr

K O L L E K T I V V E R T R A G

K O L L E K T I V V E R T R A G K O L L E K T I V V E R T R A G betreffend die Einführung der 38,5-Stunden-Woche abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, VERBAND DER FRUCHTSAFTINDUSTRIE

Mehr

K O L L E K T I V V E R T R A G

K O L L E K T I V V E R T R A G 2017 K O L L E K T I V V E R T R A G abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer für Vorarlberg, Fachgruppe der Textil-, Bekleidungs-, Schuh- und Lederindustrie Berufsgruppe Stickereiwirtschaft, einerseits

Mehr

LOHNVERTRAG. Obst-, Gemüseveredelungsund Tiefkühlgewerbe. Wien, Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich, Steiermark 2018

LOHNVERTRAG. Obst-, Gemüseveredelungsund Tiefkühlgewerbe.  Wien, Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich, Steiermark 2018 LOHNVERTRAG Obst-, Gemüseveredelungsund Tiefkühlgewerbe Wien, Niederösterreich, Burgenland, Oberösterreich, Steiermark 2018 www.proge.at KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN! Das bedruckte Papier, das ihr mit diesem

Mehr