Die Rolle der Bundesnetzagentur bei der Regulierung von Märkten

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1 Die Rolle der Bundesnetzagentur bei der Regulierung von Märkten Christian Mielke, Vorsitzender Beschlusskammer 7 Das Verhältnis von Staat und Wirtschaft Münster, 06. Oktober 2012

2 Themenübersicht Bundesnetzagentur Begriff der Regulierung Regulierungsfelder im Überblick Regulierung am Beispiel des Gasmarktes Grenzen und Methoden der Regulierung Christian Mielke Das Verhältnis von Staat und Wirtschaft Bundesnetzagentur

3 1. Bundesnetzagentur 3

4 1. Bundesnetzagentur Bundesnetzagentur (BNetzA) ist die Regulierungsbehörde Zuständig für Telekommunikation Post Elektrizität Gas Eisenbahnen Weitere Regulierungsinstitutionen im engeren/weiteren Sinne: Europäische Kommission Bundeskartellamt Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Christian Mielke Das Verhältnis von Staat und Wirtschaft Bundesnetzagentur

5 1. Bundesnetzagentur Präsidium Leitungsstab Abteilung Z Zentralabteilung Abteilung IS Informationstechnik und Sicherheit Abteilung 1 Ökonomische Fragen der Regulierung Telekommunikation BK 1 BK 2 BK 3 Abteilung 2 Rechtliche Fragen der Regulierung TK; Frequenzregulierung Abteilung 3 Post Regulierung Abteilung 4 Technische Regulierung Telekommunikation BK 4 BK 5 BK 6 Abteilung 5 Außenstellen Rufnummernmissbrauch Abteilung 6 Energieregulierung Abteilung 7 Schiene BK 7 BK 8 BK 9 Abteilung 8 (im Aufbau) NABEG Christian Mielke Das Verhältnis von Staat und Wirtschaft Bundesnetzagentur

6 1. Bundesnetzagentur Beschlusskammern Beschlusskammern sind das Entscheidungsorgan der BNetzA im Telekommunikations-, Post- und Energiebereich (nicht im Eisenbahnbereich) Gesetzliche Grundlage: 132 TKG, 46 PostG, 59 EnWG Besetzung des Beschlusskörpers: 1 Vorsitzende/r, 2 Beisitzer/innen (Beamte im höheren Dienst, im Idealfall alle 3 Fakultäten vertreten) Entscheidung nach dem Mehrheitsprinzip Christian Mielke Das Verhältnis von Staat und Wirtschaft Bundesnetzagentur

7 2. Begriff der Regulierung 7

8 2. Begriff der Regulierung Minimalkonsens: ein bestimmtes Phänomen staatlicher Wirtschaftsaufsicht D.h. alle Einflussnahmen des Staates, auch auf Finanzwirtschaft, Umweltwirtschaft sind ebenfalls Regulierung ( regulation im allgemeinen Sinne) Konkretisierung erforderlich: Maßnahmen des Staates in Bezug auf bestimmte Netzwirtschaften, zum Beispiel Strom, Gas, Telekommunikation, Post, Eisenbahn, Kabelfernsehen, Flughäfen, Wasserversorgung sog. sektorspezifische Regulierung Christian Mielke Das Verhältnis von Staat und Wirtschaft Bundesnetzagentur

9 2. Begriff der Regulierung Monopole (Duopole, Oligopole) sind Marktsituationen ohne Wettbewerb, z.b. durch Gesetzliche Beschränkungen Vertragliche Beschränkungen Faktische Beschränkungen Natürliche Beschränkungen Gefahren für Wettbewerbsfunktionen gehen von allen Beschränkungen aus, in aller Regel aber von Kartellbildungen und dem Missbrauch marktbeherrschender Stellungen Infrastruktur, die nicht ohne Weiteres vermehrbar ist, ist in der Regel ein sog. natürliches Monopol Christian Mielke Das Verhältnis von Staat und Wirtschaft Bundesnetzagentur

10 2. Begriff der Regulierung Beispiele für natürliche Monopole: Telekommunikation, Stromversorgung, Gasversorgung, Eisenbahnen, Post, Wasserversorgung: Hohe Fixkosten Sunk Costs Größenvorteile durch Netzeffekte Fehlende technische Duplizierbarkeit Christian Mielke Das Verhältnis von Staat und Wirtschaft Bundesnetzagentur

11 2. Begriff der Regulierung Beispiele für natürliche Monopole: Sofern natürliches Monopol nur Infrastruktur betrifft, ist Wettbewerb grundsätzlich in vor- und nachgelagerten Teilbereichen möglich ( Wettbewerb auf dem Netz nicht Wettbewerb der Netze ) Aufspaltung der vor- und nachgelagerten Teilbereiche erforderlich, d.h. Separierung von Wettbewerbsbereichen und Monopolbereichen Christian Mielke Das Verhältnis von Staat und Wirtschaft Bundesnetzagentur

12 2. Begriff der Regulierung Wettbewerbliche Teilmärkte Telekommunikation Keine Regulierung TK-Dienstleistungen Vertrieb TK-Netz Endgeräte Natürliches Monopol Regulierung Ziel der Regulierung: wirksamer Wettbewerb auf den Wettbewerbsmärkten Christian Mielke Das Verhältnis von Staat und Wirtschaft Bundesnetzagentur

13 2. Begriff der Regulierung Gemeinsame regulatorische Ziele Sicherstellung wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs Gewährleistung flächendeckender, angemessener und ausreichender Dienstleistungen Preisgünstigkeit Wahrung der Verbraucherinteressen Umweltverträglichkeit Förderung von Infrastrukturinvestitionen Christian Mielke Das Verhältnis von Staat und Wirtschaft Bundesnetzagentur

14 3. Regulierungsfelder im Überblick 14

15 3. Regulierungsfelder im Überblick Zugangsregulierung Individuelle Zugangsregulierung: Durchsetzung von individuellen Zugangsansprüchen Überprüfung von Zugangsverweigerungen Marktstrukturentscheidungen: Festlegung von Zugangsverpflichtungen Festlegung von Standardverträgen Festlegung von Zugangsverfahren (Ausschreibungen, Auktionen etc.) Christian Mielke Das Verhältnis von Staat und Wirtschaft Bundesnetzagentur

16 3. Regulierungsfelder im Überblick Zugangsregulierung Beispiele: Telekommunikation: Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung, Zusammenschaltung von Netzen (Festnetz und Mobilfunk) Post: Zugang zu Briefverteilzentren, Zugang zu Postfächern, Zugang zu Informationen über Adressänderungen Strom: Zugang von neuen Kraftwerken zum Netz, Zugang von Drittlieferanten zu Letztverbrauchern (Lieferantenwechselprozess) Gas: Erarbeitung eines Netzzugangsmodells (Kooperation zwischen den Netzbetreibern, Daten- und Informationsaustausch), Zugang zu Transportkapazitäten Christian Mielke Das Verhältnis von Staat und Wirtschaft Bundesnetzagentur

17 3. Regulierungsfelder im Überblick Entgeltregulierung Anreize zur Effizienzsteigerung sollen gebildet werden: kostenbasierte Entgeltbildung: die Erlöse des Unternehmens orientieren sich an deren Kosten - kein Anreiz zur effizienten Kostengestaltung Anreizregulierung: Netzbetreiber, welche die Effizienzvorgaben übererfüllen, erwirtschaften höhere Renditen als Netzbetreiber, die das nicht schaffen Christian Mielke Das Verhältnis von Staat und Wirtschaft Bundesnetzagentur

18 3. Regulierungsfelder im Überblick Kostenarten ( 11 ARegV): KA_b : beeinflussbare Kosten KA_vnb: vorübergehend nicht beeinflussbare Kosten (durch äußere Rahmenbedingungen definierte Kosten KA_dnb: dauerhaft nicht beeinflussbare Kosten (Abgaben, Steuern,u.a.) Christian Mielke Das Verhältnis von Staat und Wirtschaft Bundesnetzagentur

19 3. Regulierungsfelder im Überblick Entflechtung ( Unbundling, Separierung) Trennung von Netzbereich und Wettbewerbsbereichen eines integrierten Unternehmens Ziele der Entflechtung: Diskriminierung von Wettbewerbern verhindern Quersubventionierung zwischen Monopol- und Wettbewerbsbereichen verhindern (d.h. nicht jede Quersubventionierung ist unerwünscht, z.b. Stadt und Landanschlüsse) Transparenz schaffen Christian Mielke Das Verhältnis von Staat und Wirtschaft Bundesnetzagentur

20 3. Regulierungsfelder im Überblick Vergabe knapper Ressourcen Bestimmte knappe Ressourcen (wie Frequenzen, Netzkapazitäten) sind für den Marktzugang unentbehrlich Regulierte Bewirtschaftung (Planung, Vergabe) erforderlich Vergabeverfahren: Auktionen, first come first served, pro rata? Vergabe durch den Staat: Funkfrequenzen, Rufnummern, Wegerechte Vergabe durch Private: Netzkapazitäten Strom und Gas Christian Mielke Das Verhältnis von Staat und Wirtschaft Bundesnetzagentur

21 4. Regulierung am Beispiel des Gasmarktes 21

22 4. Gasmarkt - Befund 2005 Trotz Marktöffnung seit 1998 praktisch kein Wettbewerb um Haushaltskunden, minimaler Wettbewerb um Industriekunden E.ON Ruhrgas als dominierendes Unternehmen: direkte Kontrolle von 60 % des deutschen Gesamtmarktes Lokale und regionale Versorger hatten Monopolstellung innerhalb ihrer Netzbereiche inne (Marktabschottung mittels Durchleitung), d.h. auch Marktabgrenzung regional Kein Börsenhandel von Gasmengen Keine freien Transportkapazitäten und keine Verbindung europäischer Handelsmärkte mit Deutschland, d.h. nationale Märkte waren komplett abgeschottet Christian Mielke Das Verhältnis von Staat und Wirtschaft Bundesnetzagentur

23 4. Gasmarkt - Zeitstrahl Entwicklungen Entscheidung Marktmodell Zweivertragsmodell Umsetzung (Festlegung) Lieferantenwechsel ( GeLi Gas ) Bilanzierung ( GABi Gas ) Umsetzung Umsetzung Kapazitäten ( Karla Gas ) Konvertierung Anzahl Marktgebiete Christian Mielke Das Verhältnis von Staat und Wirtschaft Bundesnetzagentur

24 4. Gasmarkt - Marktgebiete Ferngasleitungsnetz H- und L-Gas Ferngasleitungsnetz L-Gas Christian Mielke Das Verhältnis von Staat und Wirtschaft Bundesnetzagentur

25 4. Gasmarkt - Marktgebiete NetConnectGermany Gaspool Christian Mielke Das Verhältnis von Staat und Wirtschaft Bundesnetzagentur

26 4. Gasmarkt - Zweivertragsmodell ALTE WELT Einzelbuchung: Buchung von Kapazitäten entlang einer Transportkette Marktgebiet 1 Marktgebiet 2 üfnb 1 üfnb 2 VP NEUE WELT Zweivertragsmodell: Buchung von Ein- und Ausspeiskapazitäten für das gesamte MG Ein- und Ausspeisevertrag (am Regio-Gate) Einspeisevertrag Ein- und Ausspeisevertrag (am City-Gate) RNB 1 RNB 2 Ausspeisevertrag Kunde 1 övnb Kunde 2 Christian Mielke Das Verhältnis von Staat und Wirtschaft Bundesnetzagentur

27 4. Gasmarkt - Marktgebiete Ziele der Reduzierung: Erhöhung der Liquidität und Verringerung des Transaktionsaufwands Anzahl der Marktgebiete H-/L-Gas L-Gas H-Gas ( Teilnetze ) (KoV I) (KoV II) Christian Mielke Das Verhältnis von Staat und Wirtschaft Bundesnetzagentur

28 4. Gasmarkt - Lieferantenwechsel ( GeLi Gas ) GeLi Gas Einleitung Lieferantenwechsel aufgrund vertraglicher Lieferbeziehungen Lieferantenwechsel aufgrund gesetzlicher Lieferbeziehungen Annexprozesse Begriffsdefinitionen Regelungen zu: Datenformaten Vollmachten Stornierung Entnahmestellen Lieferantenwechsel¹ Kernprozess Lieferantenkonkurrenz Lieferende Lieferbeginn Beginn der Ersatz-/ Grundversorgung Beendigung der Ersatzversorgung [Ende der Grundversorgung¹] Messwertübermittlung Stammdatenänderung Stammdatenübermittlung Mehr-/ Mindermengenmodell ¹ entfällt mit Änderungsfestlegung 2011 Christian Mielke Das Verhältnis von Staat und Wirtschaft Bundesnetzagentur

29 4. Gasmarkt - Lieferantenwechsel ( GeLi Gas ) Beispiel: Neulieferant Netzbetreiber Altlieferant Geschäftsprozess 1. Lieferanmeldung Lieferbeginn Gas 2. Prüfung 3a. Information existierende Zuordnung Lieferanmeldung 3b. Abmeldungsanfrage 3d. Beantwortung Abmeldungsanfrage 3c. Prüfung 3e. Prüfung Antwort 3f. Beendigung Zuordnung Altlieferant 4a. Ablehnung Anmeldung 4b. Bestätigung Anmeldung 3g. Mitteilung über Beendigung Zuordnung 5. Zuordnung des Neulieferanten 6. Übermittlung Bestandsliste 7. Ermittlung / Aufbereitung / Übermittlung Messwerte (gemäß Prozess Messwertübermittlung, D.1.) Christian Mielke Das Verhältnis von Staat und Wirtschaft Bundesnetzagentur

30 4. Gasmarkt - Lieferantenwechsel ( GeLi Gas ) Lieferantenwechsel von Letztverbrauchern mit Ausspeisemengen von kwh/jahr und weniger Anzahl Lieferantenwechsel Jahr Christian Mielke Das Verhältnis von Staat und Wirtschaft Bundesnetzagentur

31 4. Gasmarkt - Lieferantenwechsel ( GeLi Gas ) Anzahl der Lieferanten in Ausspeisenetzen Anzahl Ausspeisenetzbetreiber bis 5 6 bis bis bis 30 >30 Anzahl der im Ausspeisenetz tätigen Lieferanten Christian Mielke Das Verhältnis von Staat und Wirtschaft Bundesnetzagentur

32 4. Gasmarkt - Bilanzierung ( GABi Gas ) Tagesbilanzierung anstelle der früheren Stundenbilanzierung typischer Tagesverlauf Tagesbilanzierung W W Einspeisungen 24h W tägliche Differenzbildung 24h Ausspeisungen Differenz Einspeisung Ausspeisung = Ausgleichsenergie 24h Christian Mielke Das Verhältnis von Staat und Wirtschaft Bundesnetzagentur

33 4. Gasmarkt - Bilanzierung ( GABi Gas ) Verteilung Regelenergiemengen (Verkauf) NCG GWJ 2008/09 Verteilung Regelenergiemenge (Verkauf) NCG GWJ 2009/2010 6% 42% 33% 94% 8% 17% Anbieter 1 Anbieter 2-5 Anbieter 1 Anbieter 2-5 Anbieter 6 EEX Steigende Anzahl von Anbietern auf dem Regelenergiemarkt Zusätzliche Diversifikation durch Beschaffung über EEX Christian Mielke Das Verhältnis von Staat und Wirtschaft Bundesnetzagentur

34 4. Gasmarkt - Kapazitätsmanagement ( Karla Gas ) Zentrale Vermarktung der deutschen Transportkapazitäten auf TRAC-X Wechsel der Vergabe von first-come-first-served zu Auktionen Christian Mielke Das Verhältnis von Staat und Wirtschaft Bundesnetzagentur

35 4. Gasmarkt - Konvertierung Handel Einspeisung L-Gas H-Gas H-Gas Netzgebiet Netzgebiet Konvertierungsentgelt VHP Netz Ausspeisung L-Gas Freie Verbindung von H- u. L-Gas-Kapazitäten Gasqualitäten bleiben zunächst unverändert Konvertierung: richtige Qualität von Gas am Ausspeisepunkt Christian Mielke Das Verhältnis von Staat und Wirtschaft Bundesnetzagentur

36 4. Gasmarkt - Kooperationsvereinbarung Gas (KoV) KoV = Vertrag zur erforderlichen verbindlichen Zusammenarbeit gem. 20 1b EnWG und zur Sicherstellung netzübergreifender transporte ( 8 Abs. 6 GasNZV) Hauptteil Standardverträge (A1-A7) Leitfäden (5) Themen Gegenstand Kooperation Begriffsbestimmungen Marktgebiete Kosten-Entgeltwälzung Interne Bestellung Bilanzkreise Ein-/Ausspeisevertrag Lieferantenrahmenvertrag Bilanzkreisvertrag Biogasverträge Bilanzkreismanagement Standardlastprofile Sicherheitsleistungen Biogas Zwischen Netzbetreiber untereinander und MGV Zwischen Netzbetreiber, MGV und Netznutzer Interne Umsetzung der Prozessabläufe bei allen Marktbeteiligten Christian Mielke Das Verhältnis von Staat und Wirtschaft Bundesnetzagentur

37 4. Gasmarkt - Befund 2012 Marktöffnung auch für Haushaltskunden erreicht, auch wenn Wechselquoten noch gering sind E.ON noch immer dominanter Player, aber Importpreise können nicht mehr 1:1 an Kunden weitergereicht werden Lokale und regionale Versorger unterliegen einem Wettbewerbsdruck, Marktabgrenzung national (BKartA) Börsenhandel im Spotmarkt liquide, Terminmarkt noch nicht entwickelt Zunehmende Verbindung von europäischen Handelsmärkten, Preisunterschiede an liquiden Börsenplätzen gering Christian Mielke Das Verhältnis von Staat und Wirtschaft Bundesnetzagentur

38 4. Grenzen und Methoden der Regulierung 38

39 5. Grenzen und Methoden der Regulierung Grundsätzliche Dilemmata der Regulierung (Auswahl): Regulierung soll Wettbewerb d.h. Entscheidungen von und zwischen Unternehmen simulieren ( Als-ob-Wettbewerb ), doch: wer entscheidet, wie sich Unternehmen tatsächlich verhalten würden? Regulierung verursacht Kosten, die u.u. ineffizient sind Regulierung entwickelt Eigenleben Christian Mielke Das Verhältnis von Staat und Wirtschaft Bundesnetzagentur

40 5. Grenzen und Methoden der Regulierung Ohne Wirtschaftswissenschaft ist Regulierung und damit Regulierungsrecht nicht denkbar Economic approach ist in der Regulierung die Regel Technische Normen und Vorgaben sind grundsätzlich nicht Teil der Regulierung, bergen aber Diskriminierungs- und Missbrauchspotenzial - wichtige technische Normen sind u.a. Definitionen von Schnittstellen, Datenformate, DIN-Normen Aber: Gemeinsames Verständnis ( gleiche Sprache ) nur durch standardisierte technische Normen zu erreichen Standardisierung durch Selbstregulierung Christian Mielke Das Verhältnis von Staat und Wirtschaft Bundesnetzagentur

41 5. Grenzen und Methoden der Regulierung Eckpfeiler des Leitbilds der Bundesnetzagentur: Herstellung und Sicherung eines chancengleichen und wirksamen Wettbewerbs durch: Offenen, sachlichen und transparenten Dialog mit allen Beteiligten Schaffung von Planungssicherheit durch effiziente Verfahren und verlässliche Rahmenbedingungen Vorrang freiwilliger Vereinbarungen, sofern dies zu gleichen Lösungen führt Moderation und Interessenausgleich Christian Mielke Das Verhältnis von Staat und Wirtschaft Bundesnetzagentur

42 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Christian Mielke Vorsitzender Beschlusskammer christian.mielke@bnetza.de Christian Mielke Das Verhältnis von Staat und Wirtschaft Bundesnetzagentur

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