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13 Konni Gas 2.0: Künftige Herausforderungen werden nicht ausreichend berücksichtigt Abgesehen von der Neuregelung des Entgelts wird das existierende Konvertierungssystem damit im Grundsatz fortgeschrieben. Bei der Anpassung der Festlegung Konni Gas hat die BNetzA nur minimale Änderungen vorgenommen. Es profitieren Unternehmen, die L-Gas an Endkunden liefern und dabei nicht auf das Konvertierungssystem angewiesen sind. Für die große Zahl der Unternehmen, die im L- Gas-Vertrieb aktiv sind, dabei aber überwiegend auf H-Gas-Quellen zurückgreifen, besteht durch die Beibehaltung des Entgelts weiterhin ein vertrieblicher Nachteil. Schließlich müssen sie auch künftig einen Aufschlag für die Nutzung der Konvertierung zahlen. Die Marktgebietsverantwortlichen (MGV) sind unter anderem für das Funktionieren des Konvertierungssystems verantwortlich. Sie stellen das Gleichgewicht der marktgebietsweiten Ein- und Ausspeisemengen sicher. Die Netzbetreiber greifen ein, wenn beispielsweise L-Gas im System fehlt und gleichzeitig ein übermäßiges Aufkommen von H-Gas vorhanden ist. Die MGV müssen daraufhin L-Gas an der Börse beschaffen und parallel H- Gas veräußern. Diese Geschäfte decken nur in den seltensten Fällen die gegenseitigen Kosten. Jene Bilanzkreisverantwortliche, die das Konvertierungssystem nutzen, müssen das Konvertierungsentgelt an die MGV zahlen. Ein insgesamt ausgeglichener (Rechnungs-) Bilanzkreis ist dabei das Ziel. Keine Kostendeckung durch Konvertierungsentgelt Die BNetzA hält mit Konni Gas 2.0 unter anderem deswegen am Konvertierungsentgelt für die Umwandlung von H- zu L-Gas fest, weil sie auch künftig die Versorgungssicherheit mit L-Gas unterstützen möchte. Mit dem Entgelt werden konvertierungsbezogene Kosten nur zu einem Bruchteil gedeckt. Hauptsächlich dient es als Anreiz z.b. für die physische Beschaffung von L-Gas trotz der immer geringeren Mengen im Markt. Der Grund sind die rückläufigen Erdgasfördermengen in Deutschland und aus den Niederlanden. Vor allem im Erdgasfeld in Groningen wurde die Förderung in den vergangenen Jahren aufgrund von Erdbebengefahr in der Region stark gedrosselt. Parallel erfolgt deshalb in Deutschland eine Marktraumumstellung (MRU), bei der große Teile Nord- und Westdeutschlands von L- auf H-Gas umgestellt werden. Mit dem Konvertierungsentgelt sollen die Importeure zum Erhalt der L-Gas-Lieferverträge motiviert werden, um die Verfügbarkeit von L-Gas in Deutschland mittelfristig sicherzustellen. Ob diese Ursache-Wirkungsbeziehung wirklich durchgehend eingehalten wird, entscheiden die betroffenen Akteure. Unabhängig von den expliziten Motiven der BNetzA war die Überarbeitung des qualitätsübergreifenden Gashandels ein wichtiger und richtiger Schritt. >>> 1
14 >>> Ob die BNetzA mit der nun vorliegenden Regelung eine perfekte Lösung gefunden hat, ist aber aus Sicht vieler Marktteilnehmer fraglich. Zwar bedeutet die Regulierung auf den ersten Blick mehr Versorgungssicherheit und Wettbewerb vor dem Hintergrund einer sinkenden L-Gas-Produktion. Die getroffenen Festlegungen sind jedoch nicht ausreichend, um den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen erfolgreich zu begegnen. dem insbesondere die Verursacher von extremen MGV-Konvertierungsbedarfen direkt berücksichtigt werden, wäre gerechter und würde das reine Ausnutzen von Preisunterschieden an den L-Gas Handelsplätzen nachhaltig minimieren. Große Herausforderung durch sinkende L-Gas-Mengen Aktuell kommen in beiden deutschen Marktgebieten NetConnect Germany (NCG) und GASPOOL sowohl L-Gas mit einem niedrigeren Methananteil als auch H-Gas mit einem höheren Brennwert zum Einsatz. Rund sechs Millionen Endgeräte zur Beheizung und Warmwasserbereitung sowie zur industriellen Verwendung werden noch mit L-Gas betrieben. Der Anteil von L-Gas im Gesamtmarkt beträgt etwa 25 Prozent doch bereits jetzt steht fest, dass die Förderung von L-Gas bis 2030 um etwa 90 Prozent sinken wird. Nachhaltige und zukunftsorientierte Lösungen fehlen Neubewertung vermutlich 2026 Das Konvertierungssystem ist sowohl abhängig von den Förderbedingungen in den Niederlanden und in Deutschland als auch von der hiesigen MRU, die bis 2030 abgeschlossen sein soll. Die jährliche Bedarfsdeckung für L-Gas wird von den für die MRU zuständigen Fernleitungsnetzbetreibern mit Blick auf die niederländischen und deutschen Fördermengen kalkuliert. Kommt es aber zu Schwierigkeiten bei der L-Gas- Förderung oder stockt die L-Gas-Umstellung, gefährdet das die Stabilität des Konvertierungssystems. Gerade Städte und Regionen, die spät umgestellt werden, tragen hier ein höheres Risiko und wären von einer Verzögerung der H-Gas-Umstellung besonders stark betroffen. Diese wesentlichen Punkte muss die Regulierungsbehörde berücksichtigen und parallel nachhaltige Lösungen forcieren. Darüber hinaus ist die Konvertierungsumlage im Hinblick auf die Kosten für Konvertierungsmaßnahmen nach wie vor nicht gerecht. Ein effizienteres Modell, bei 2 Entwurf Netzentwicklungsplan Gas 2016 Seiten , Tabelle 31: Übersicht der L-Gas-Umstellungsbereiche 3 Kundeninformation_Erdgas.p
15 Abnahme von L-Gas-Bedarf bis 2030 und Importabhängigkeit der Teilmarktgebiete
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