Regelungen zur Vergütung für dezentrale Erzeugung (EEG):

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1 Regelungen zur Vergütung für dezentrale Erzeugung (EEG): Entgelt für dezentrale Einspeisung (vermiedene Netzentgelte) Betreiber dezentraler Erzeugungsanlagen, bzw. gleichzusetzende Kunden (im Folgenden dezentraler Einspeiser genannt) erhalten gemäß 18 StromNEV bei Einspeisung von Strom in das Netz des Netzbetreibers vom Netzbetreiber eine Vergütung. Ausgenommen hiervon sind Stromeinspeisungen die gemäß 18 Abs. 1 Ziff. 1 StromNEV (EEG) und gemäß 18 Abs. 1 Ziff. 2 StromNEV (KWKG, wenn diese Vergütung bereits vermiedene Netzentgelte enthält) vergütet werden. Die Vergütung gemäß 18 StromNEV erfolgt entsprechend des Umfangs der aus der dezentralen Stromeinspeisung resultierenden Entlastung durch Vermeidung von Netznutzungsentgelten der der Entnahmenetzebene des dezentralen Einspeisers vorgelagerten Netzoder Umspannebenen des Netzbetreibers. Die Ermittlung, bzw. die Höhe der Vergütung ergibt sich aus unserem aktuellen Preisblatt in Verbindung mit der tatsächlichen Vermeidungsleistung und -arbeit. Relevant ist hier das Preissystem > 2500 Benutzungsdauerstunden für die der Entnahmenetzebene des dezentralen Einspeisers vorgelagerte Netzoder Umspannebene. Das jeweils gültige Preisblatt für Kunden mit registrierender Lastgangmessung sowie der VDN-Kalkulationsleitfaden 18 StromNEV kann unter abgerufen werden. Für die arbeitsabhängige Komponente wird vorbehaltlich eines möglichen Reduktionsfaktors zur Bestimmung der tatsächlichen Vermeidungsarbeit eine monatliche Gutschrift entsprechend den eingespeisten Mengen erstellt. Hierzu benötigen wir zusätzliche Angaben, die wir mit beiliegenden Anlagen abfragen. Maßgeblich für die Ermittlung der leistungsabhängigen Komponente ist die zum Zeitpunkt der Netzebenenhöchstlast aller Entnahmen dieser Netzebene bereitgestellte Leistung. Aus dieser wird gemäß 18 StromNEV über einen Skalierungs- und Anteilsfaktor die resultierende Vermeidungsleistung des dezentralen Einspeisers ermittelt. Die Rechnungslegung (Gutschrift) erfolgt nach der Feststellung der Vermeidungsleistung des dezentralen Einspeisers im jeweiligen Abrechnungszeitraum (Kalenderjahr). Bei unterjährigen Anpassungen der Netzentgelte wird zeitanteilig abgerechnet. Dezentrale Einspeiser können gemäß 18 StromNEV bei der Abrechnung der Vermeidungsleistung zwischen dem verstetigten bzw. tatsächlichen Verfahren wählen, soweit sie keinen überwiegenden Anteil an der Vermeidungsleistung haben. Liegt keine ausdrückliche Willenserklärung des dezentralen Einspeisers vor, werden wir das tatsächliche Verfahren anwenden. Das ausgewählte Verfahren wird so lange beibehalten, bis eine schriftliche Änderungsmitteilung erfolgt (Anpassung der Anlage 1). Als Frist für eine Änderungsmitteilung sehen wir einen Monat vor dem beginnenden Kalenderjahr vor. Ein unterjähriger Wechsel der Verfahren ist nicht möglich. Bei EEG-Anlagen führt ein unterjähriger Wechsel in die sonstige Direktvermarktung bzw. aus dieser in die gesetzliche EEG-Vergütung des eingespeisten Stromes, auch bei anderslautender Erklärung des dezentralen Einspeisers, grundsätzlich zur Anwendung des tatsächlichen Verfahrens für das betreffende Abrechnungsjahr. N-ERGIE Netz GmbH 04/2012 Regelungen zur Vergütung dez. Einspeiser (EEG) Seite 1 von 2

2 Nach Ermittlung aller Faktoren wird, unter Berücksichtigung der bereits ausgezahlten Gutschriften, eine Rechnung mit den arbeits- und leistungsabhängigen Komponenten über den vergangenen Abrechnungszeitraum, ggf. zeitanteilig, erstellt. Bei dezentralen Einspeisern ohne Lastgangmessung wird grundsätzlich nur die Vermeidungsarbeit berücksichtigt. Die Messeinrichtungen müssen den eichrechtlichen Bestimmungen und den im Internet unter veröffentlichten Technischen Mindestanforderungen des Netzbetreibers entsprechen. Anlagen: Kontaktdatenblatt Netzbetreiber / dezentraler Einspeiser Anlage 1: Angaben zu Einspeisestellen N-ERGIE Netz GmbH 04/2012 Regelungen zur Vergütung dez. Einspeiser (EEG) Seite 2 von 2

3 Kontaktdatenblatt Netzbetreiber bdew-codenummer: Vorgang Firmenadresse Ansprechpartner Verträge Netznutzung Einspeisung N-ERGIE Netz GmbH NNG-KA Hainstraße Nürnberg Joachim Treuheit 0911/ Fax: 0911/ Fahrpläne Netznutzung Einspeisung N-ERGIE Netz GmbH NNG-NZ-DB Hainstraße Nürnberg Team Datenmanagement Strom 0911/ / Fax: 0911/ Abrechnung + Abwicklung Netznutzung Einspeisung N-ERGIE Aktiengesellschaft CPG-AM-AN Am Plärrer Nürnberg Team Einspeiser Schlicht Cindy A,C,S,SCH,ST: Kaiser Manja B,D,U: 0911/ / Vesper Sabrina H,E,L: Friedrich Florian F,N,O,P,Q,R,V,Z: 0911/ / Roth Marina G,K,I,J,T: Brkic Andrea M,W: 0911/ / Fax: 0911/ einspeiseabrechnung@n-ergie.de Zentrale -Adressen Allgemeine -Adresse für den Datenaustausch von EDIFACT- Nachrichten datenaustausch@n-ergie-netz.de Erreichbarkeit: Die Ansprechpartner sind in der Regel zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag - Freitag 8:00-11:45 Uhr und 12:30-16:00 Uhr N-ERGIE Netz GmbH 04/2012 Regelungen zur Vergütung dez. Einspeiser (EEG) Seite 1 von 2

4 Kontaktdatenblatt Dezentraler Einspeiser Einspeisestelle Ansprechpartner Name / Firma: Abt. Bez.: Fax: Rechnungsanschrift Name / Firma: Abt. Bez.: Bilanzkreisverantwortlicher Ansprechpartner Name / Firma: Abt. Bez.: Fax: Regelzone: Bilanzkreis/-e: Sonstiges (z.b.: Dienstleister, Lieferant etc.) Die in diesem Formular gewünschten Daten sind dem Netzbetreiber bei Vertragsrücksendung in ähnlicher Form mitzuteilen. N-ERGIE Netz GmbH 04/2012 Regelungen zur Vergütung dez. Einspeiser (EEG) Seite 2 von 2

5 Anlage 1 Angaben zu Einspeisestellen 1 Angaben zur Einspeisestelle: Einspeisestelle/Adresse:... Beginn der dezentralen Einspeisung:... Einspeisenetzebene... Zählung:... Zählernummer 1 :... Zählpunktbezeichnung:... Dezentraler Einspeiser mit registrierender Lastgangmessung Dezentraler Einspeiser ohne registrierende Lastgangmessung 2 Erklärung des dezentralen Einspeisers über die Berechtigung zum Erhalt der Umsatzsteuer Meine/unsere Vergütungen der vermiedenen Entgelte der oben genannten dezentralen Erzeugungsanlage sollen durch Gutschrift vom Netzbetreiber abgerechnet werden. Ich/wir bin/sind als Unternehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt Ich/Wir fallen als Kleinunternehmer unter die Ausnahmeregelung des 19 Abs.1 des Umsatzsteuergesetzes und bin (sind) zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt. Steuernummer:... alternativ Identifikationsnummer:... Änderungen, die zu einer anderen umsatzsteuerlichen Handhabung führen, sowie Adressänderungen oder Änderungen der Steuernummer bzw. Umsatzsteueridentifikationsnummer werde(n) ich/wir dem Netzbetreiber sofort mitteilen. Bankverbindung Bankleitzahl (BLZ) Name des Geldinstituts, Ort Girokontonummer IBAN SWIFT... Name und Unterschrift des Kontoinhabers 1 wird bei Zählerwechsel nicht aktualisiert N-ERGIE Netz GmbH 04/2012 Regelungen zur Vergütung dez. Einspeiser (EEG) Seite 1 von 2

6 3 Abrechnungsverfahren für dezentrale Einspeiser mit registrierender Lastgangmessung ohne überwiegenden Anteil an der Vermeidungsleistung: verstetigtes Verfahren Beginn: Ende: Ist-Verfahren Beginn: Ende: 4 Bestätigung zur Richtigkeit der gemachten Angaben Ort, den Datum Unterschrift dezentraler Einspeiser N-ERGIE Netz GmbH 04/2012 Regelungen zur Vergütung dez. Einspeiser (EEG) Seite 2 von 2

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