Philologen-Verband Nordrhein-Westfalen
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- Irma Boer
- vor 8 Jahren
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1 Philologen-Verband Nordrhein-Westfalen Vorsitzender: Peter Silbernagel STELLUNGNAHME des Philologen-Verbandes Nordrhein-Westfalen zum Kernlehrplan (Entwurf Verbändebeteiligung vom ) für das Fach KUNST für die Sekundarstufe II Gymnasium/Gesamtschule in Nordrhein-Westfalen Die KLP Sek II orientieren sich bzgl. der Struktur weitgehend an den KLP Sek I, was in Bezug auf die Gestaltung einer kontinuierlichen, auf Kompetenzorientierung angelegten Lernprogression konsequent ist. Die Kompetenzen aus der Sek I werden als erreicht vorausgesetzt - was je nach unterrichtlicher Versorgung mitunter problematisch ist -, wobei die Einführungsphase (10 GY bzw. 11 GE) hier problemabfedernd wirkt, da sie explizit sowohl diagnostische, als auch darauf aufbauende Angleichungsfunktion erhält. Es werden die Kompetenzen für die beiden Phasen der Sek II (Einführungsphase und Qualifikationsphase) als auch die zu erreichenden Kompetenzen im Grundkursbereich von denen im Leistungskursbereich deutlich voneinander getrennt, wobei man den gesteigerten Anspruch im Leistungskurs noch erkenn- und nachvollziehbarer artikulieren und vor allem visualisieren sollte. Konkrete Unterrichtsinhalte und -gegenstände bleiben - wie in den KLP Sek I - im Sinne der Individualität jeder Schule und Lerngruppe nachvollziehbar - weitgehend unbenannt. Während die Fachkonferenzen sich für die Einführungsphase auf Basis diagnostischer Erhebungen weitgehend auf konkrete obligatorische Fachinhalte und -gegenstände einigen müssen, werden durch die in Abständen wechselnden Vorgaben für das ZA durch das MSW die konkreten Fachinhalte und -gegenstände für den Grundkurs- und Landesgeschäftsstelle Graf-Adolf-Straße 84 Telefon: 0211/ info@phv-nw.de Düsseldorf Telefax: 0211/ Web:
2 Leistungskursbereich weitgehend - wie in den bisherigen RiLi und Lehrplänen auch - bestimmt, so dass hier der Fachkonferenz bzw. dem einzelnen Kollegen / der einzelnen Kollegin de facto nur wenig Spielraum bleibt. In der Vorbemerkung wird o der Besonderheit des Faches Kunst im Kanon der Fächer wenig Rechnung getragen, indem explizit gesagt wird, dass die KLP sich auf zentrale kognitive Prozesse (s. S. 7) beschränken. Kognitive Prozesse erfassen nur einen Teilbereich der Arbeit im KU. So bleiben u.a. Aspekte wie Sensibilisierung, Sensomotorik, Empathie (aber auch Frustrationstoleranz, Experimentier- und Risikofreude) nahezu unbeachtet, die gerade in diesem Fach neben volitionalen Aspekten ein erfolgreiches Vorankommen unterstützen, wenn nicht gar erst ermöglichen (eine am Ende der Seite gegebene Zusatzerklärung bzgl. Personal- und Sozialkompetenzen schmälern den vorgetragenen Einwand nicht); o mit der Kopplung o.g. kognitiver Prozesse mit Gegenstände(n) (s. S. 7) so getan, als würden in den KLP Unterrichtsgegenstände vorgegeben, was nicht stringent wäre und de facto auch gar nicht der Fall ist. (Der Begriff Gegenstände oder Fachgegenstände wird im Folgenden - z.b. S. 12, hier als Erklärung für die Inhaltsfelder - mehrfach unsachgemäß verwendet, obgleich in den KLP lediglich fachspezifische Inhalts- und Handlungsbereiche bzw. Strategien und mediale Formen angegeben werden. Erst die Vorgaben zum ZA weisen - wie bisher - explizit U- Gegenstände(!) aus, hier insbesondere Werkaspekte und Künstler (aber auch hier keine einzelnen Kunstwerke!) Der ab S. 9 verwendete Bildbegriff bleibt, mit Ausnahme der Nennung von Alltags-produkte(n) und Installation, den längst überholten akademischen Bereichen verhaftet., auch wenn dies de facto eigentlich nicht intendiert ist. Der seit Jahrzehnten bestehenden Auflösung der akademischen Struktur wird in den KLP insgesamt nicht hinreichend genug Rechnung getragen. Dieser Aspekt spiegelt sich auch in den ausgeworfenen konkreten Kompetenzen wider und wurde seinerzeit auch in den KLP Sek I vernachlässigt. Der vorangestellte allgemeine Hinweis auf die Weite des Bildbegriffs in den KLP reicht nicht, um ein stärkeres Bewusstsein bzgl. der Vielfalt aktueller Ströme bei den Kollegen/innen zu entwickeln und sie darin zu fördern. Im Einzelnen: o Statt Zeichnung sollte zumindest von Grafik gesprochen werden, um so auch die druckgrafischen Produkte explizit einzuschließen. o Statt Skulptur sollte der erweiterte Begriff Plastik (wie im Folgenden auch in den KLP verwendet!) eingesetzt werden, um so alle Formen des Plastischen zu integrieren (z.b. Plastiken, Objekte / auch kinetische, 2
3 Reliefs, Montagen, Aktionen / soziale Plastik ; Spuren, temporäre und dauerhafte Installationen). o Das Bauen (im weitesten Sinne) bleibt ungenannt, womit architektonische Arbeiten in den KLP explizit nicht erfasst werden. o Der Film bleibt - im Vergleich zu Fotografie - ebenfalls explizit unbenannt, was zeitgenössischen Produktionen gerade in diesem Bereich (z.b. Videoclips, Filmstills; slow-motion-produktionen) nicht gerecht wird. o Dass, wie auf S. 13 zu lesen, demgegenüber der erweiterte Bildbegriff explizit auch auf rein(!) konzeptuelle Formen der Kunst (hier explizit der Konzeptkunst) Anwendung finden soll, erscheint im eingeschränkten Handlungsrahmen von Schule wenig überzeugend. Die in den KLP verwendeten Fachtermini sollten unbedingt kongruent sein zu denen in den zentralen Abituraufgaben. Im Einzelnen: o Der Begriff Kompositionsskizze (S.17) sollte entfallen, stattdessen von analysierenden Skizzen gesprochen werden, welche der konkreten Erfassung formaler Aspekte, hier z.b. bezüglich Farbe und Form, dienen; interpretierende Skizzen (S. 36) sind in ihrer Funktion bzw. Bedeutung unklar und im Bereich des KU unbekannt. o Der Begriff Bildbeschreibung (S. 18) kollidiert mit der im DU verwendeten Begrifflichkeit und wird an anderer Stelle als Beschreibung des Bildbestandes definiert, im ZA allerdings mit Beschreibung der Bildgegenstände. o Statt Ikonizitätsgrad (S. 18) wird im ZA vom Grad der Abbildhaftigkeit gesprochen. o Die Wahl der Begriffe syntaktisch, semantisch, pragmatisch nehmen überholte Termini der Visuellen Kommunikationsforschung der 70er Jahre auf, welche im Rahmen der Bildanalyse und-interpretation im aktuellen KU - wenn überhaupt - nur noch am Rande eine Rolle spielen dürften. o Die Begriffe Wirkung und Bildwirkung (S. 21) sind ungenau, werden im ZA vermieden und ggf. ersetzt durch den weniger subjektorientierten Terminus Funktion. Die Reduktion der Interpretationsleistung in der Einführungsphase auf den werkimmanenten Bereich ist unangemessen, da schon in der Sek I über diesen hinausgegangen wird und das tatsächliche Interesse der SuS an den fachspezifischen Gegenständen und deren Relevanz in Bezug auf Gesellschaft und Individuum unterschätzt wird. Zudem kann nicht erst in den beiden letzten 3
4 Jahrgängen diese Kompetenz schwerpunktmäßig angesteuert und professionell bis zum Abitur aufgebaut werden. Die analytische(!) Kompetenz wird im Vergleich zu den beschreibenden und erläuternden Kompetenzen insgesamt viel zu wenig explizit in den konkreten Kompetenzerwartungen berücksichtigt. Hier wird des Öfteren wenig stringent, sehr vage - mit viel zu geringem Blick auf die fachspezifische Operatorenliste - und zu schnell von der Beschreibungs- auf die Erläuterungs- und schließlich Bewertungsebene gewechselt. Im Kapitel 3, S. 37, wird die fachspezifische Problemerörterung (Aufgabentyp II) konkretisiert. Hier wird explizit eine Einschränkung auf fachwissenschaftliche Texte vorgenommen, was eine mit Blick auf die SuS erhebliche Einschränkung möglicher Textgrundlagen bedeutet und an der Realität der Auseinandersetzung der Jugendlichen und meisten Erwachsenen mit künstlerischen Äußerungen/Entäußerungen vorbei geht und die Sinnhaftigkeit bzw. Relevanz und Nachhaltigkeit des hier Verlangten in Frage stellt. Fazit: 1. Die konsequente und insgesamt nachvollziehbare Fortführung der KLP Sek I (GY) ist sachangemessen. 2. In der Vorbemerkung wird der Besonderheit des Faches nicht hinreichend Beachtung geschenkt. 3. Die Kompetenzen beziehen sich zu sehr auf nachvollziehbare kognitive Aspekte. 4. Trotz Bekundung der Verwendung eines erweiterten Bildbegriffs im KU wird an der akademischen Struktur bildnerischer Produktionen in der konkreten Ausformulierung der Kompetenzerwartungen festgehalten. 5. Die Wahl fachspezifischer Termini ist o in Bezug auf die Aufgabenstellungen des ZA nicht hinreichend abgeglichen, o an einigen Stellen nicht konsequent und sachadäquat. 6. Die in den konkreten Kompetenzerwartungen ausgeworfenen Operationen halten sich stellenweise nicht eng genug an die Termini der fachspezifischen Operatorenliste; der explizit geforderte analytische und interpretatorische Zugriff erscheint de facto vernachlässigt. 4
5 7. Die Unterscheidung der fachspezifischen Anforderungen zwischen GK und LK müssten prägnanter und z.b. durch Hervorhebung bzw. eine stärkere Visualisierung für die Kollegen und Kolleginnen verdeutlicht werden. Düsseldorf, gez. Peter Silbernagel - Vorsitzender - 5
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