Gießen, den. In Vertretung. Prof. Dr. Frank Runkel, Vizepräsident der Technischen Hochschule Mittelhessen

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1 Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen des Fachbereichs 14 Wirtschaftsingenieurwesen der Technischen Hochschule Mittelhessen vom 30. November 2010 Genehmigung: Nach 37 Abs. 5 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der Fassung vom 14. Dezember 2009 (GVBl. I S. 666,704) genehmige ich hiermit die nachstehende Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen. Gießen, den In Vertretung Prof. Dr. Frank Runkel, Vizepräsident der Technischen Hochschule Mittelhessen Vorbemerkung: Nach 44 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der Fassung vom 14. Dezember 2009 (GVBl. I S. 666, 704) hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs 14 Wirtschaftsingenieurwesen der Technischen Hochschule Mittelhessen am 30. November 2010 die Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen beschlossen. Sie enthält in Teil I die Allgemeinen Bestimmungen für Masterprüfungsordnungen der Technischen Hochschule Mittelhessen vom 15. Dezember 2004 (StAnz. 24/2005 S. 2109), zuletzt geändert am 27. Oktober 2010 (AMB 26/2010) und wird ergänzt durch die Fachspezifischen Bestimmungen in Teil II. Teil I Allgemeine Bestimmungen Es gelten die im Staatsanzeiger des Landes Hessen Nr. 24/2005 S veröffentlichten Allgemeinen Bestimmungen für Masterprüfungsordnungen der Technischen Hochschule Mittelhessen vom 15. Dezember 2004, zuletzt geändert am 27. Oktober 2010 (AMB 26/2010). 1

2 Teil II Fachspezifische Bestimmungen Inhalt: 1 Geltungsbereich, Zulassungsvoraussetzungen, Allgemeines, Studienziele 2 Bewerbungsunterlagen, Zulassungsentscheidung 3 Mastergrad und urkunde 4 Regelstudienzeit, Dauer und Gliederung des Studiums, Module, Sprache 5 Studienrichtungen 6 Ausgabe, Bearbeitungszeit und Bewertung der Masterarbeit 7 Kostenpflicht 8 Inkrafttreten Anlage 1: Übersicht über die im Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen zu erbringenden Module - Vollzeitstudium a) Fachrichtung Produkt- und Prozessmanagement b) Fachrichtung Facility Management Anlage 2a: Modulhandbuch, Modulbeschreibungen für die Fachrichtung Produkt- und Prozessmanagement Anlage 2b: Modulhandbuch, Modulbeschreibungen für die Fachrichtung Facility Management (FM) Anlage 3a: Masterzeugnis, deutsch - Inhalt des Zeugnisses Master of Science (M. Sc.) Anlage 3b: Masterzeugnis, englisch - Inhalt des Zeugnisses Master of Science (M.Sc.), Degree Certificate Master of Science (M. Sc.) Anlage 4a: Masterurkunde, deutsch Inhalt der Urkunde Master of Science (M. Sc.) Anlage 4b: Masterurkunde, englisch - Inhalt der Urkunde Master of Science (M.Sc.), Degree Certificate Master of Science (M.Sc.) Anlage 5: Diploma Supplement 2

3 1 Geltungsbereich, Zulassungsvoraussetzungen, Allgemeines, Studienziele (1) Die Fachspezifischen Bestimmungen regeln die Inhalte und Anforderungen des Masterstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen des Fachbereichs 14 Wirtschaftsingenieurwesen. (2) Das Masterstudium baut konsekutiv auf ein abgeschlossenes Bachelorstudium mit einer Regelstudienzeit von 7 Semestern (210 ECTS) an einer Hochschule in dem Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen oder Facility Management bzw. eines vergleichbaren Studiengangs auf. (3) Bewerberinnen und Bewerber, die Absolventinnen oder Absolventen eines anderen als in Abs. 2 genannten Bachelor- oder Diplomstudiengangs ingenieurwissenschaftlicher Fachrichtung sind, müssen für die Fachrichtung Produkt- und Prozessmanagement Kenntnisse in - Wirtschaftswissenschaften - Internes und externes Rechnungswesen - Einführung in das Controlling, Finanzierung und Investition - Qualitätsmanagement und - Marketing und für die Fachrichtung Facility Management Kenntnisse in - Einführung in das Facility Management - Wirtschaftswissenschaften - Infrastrukturelle Dienstleistungen - Internes Rechnungswesen - Einführung in das Controlling, Finanzierung und Investition - Computer Aided Facility Management (CAFM) und - Operatives und Strategisches FM nachweisen. Dies gilt auch für Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiengangs mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern. (4) Bewerberinnen und Bewerber, die Absolventinnen oder Absolventen eines anderen als in Abs. 2 genannten Bachelor- oder Diplomstudiengangs wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung sind, müssen für die Fachrichtung Produkt- und Prozessmanagement Kenntnisse in - Technischer Mechanik - Maschinenelemente - Qualitätsmanagement - Elektrotechnik und - Werkzeugmaschinen und für die Fachrichtung Facility Management Kenntnisse in - Einführung in das Facility Management - Infrastrukturelle Dienstleistungen - Überblick über Gebäudeinfrastruktur - Elektroinstallation sowie Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik - Computer Aided Facility Management (CAFM) - Operatives und strategisches FM - Heizung, Lüftung, Klimatechnik, Sanitärinstallation und - Einführung in das Controlling nachweisen. 3

4 Dies gilt auch für Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiengangs mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern. (5) Ist bei einer Bewerberin oder einem Bewerber zu erwarten, dass vorhandene Defizite innerhalb von einem Semester nachgeholt werden können, erfolgt die Zulassung mit dem Vorbehalt, die fehlenden Kenntnisse bis spätestens zum Ende des zweiten Fachsemesters auszugleichen. Die Zulassung zur Masterarbeit ist nur möglich, wenn hinreichende Kenntnisse nachgewiesen werden. (6) Bachelorabsolventinnen und -absolventen aus Studiengängen mit einer Regelstudienzeit von weniger als 7 Semestern müssen die fehlenden Kenntnisse bis spätestens zum Ende des zweiten Fachsemesters ausgleichen, so dass nach Abschluss des Masterstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen ein Gesamtstudienvolumen von 300 Creditpoints nachgewiesen wird. Art und Umfang der noch zu erbringenden fehlenden Leistungen werden von der Zulassungskommission individuell auf Basis der im Rahmen des vorausgegangenen Studienabschlusses absolvierten Studieninhalte festgelegt. Der Nachweis der zusätzlich erbrachten Leistungen wird im Transcript of Records bescheinigt. (7) Die Zulassung zum konsekutiven Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen setzt voraus: 1. Hochschulzugangsberechtigung nach 54 HHG 2. Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (Bachelor, Diplom oder vergleichbarer Hochschulabschluss) in dem Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen oder Facility Management bzw. in einem vergleichbaren Studiengang mit in der Regel der Gesamtnote gut oder besser (mindestens 72,5 Prozentpunkte nach 9 Abs. 1 des Allgemeinen Teils der Prüfungsordnung). Beträgt die Regelstudienzeit des ersten Hochschulabschlusses weniger als 7 Semester, ist Absatz 6 zu beachten. 3. Bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern, die den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem nicht deutschsprachigen Studiengang erworben haben, den Nachweis einer Grundkompetenz in der deutschen Sprache z. B. durch DSH-Prüfung (mit dem Ergebnis DSH-2), Test DaF (mit dem Ergebnis 4x4 Punkte), Goethe-Institut zentrale Oberstufenprüfung (ZOP). 4. Fristgerechte Vorlage vollständiger Bewerbungsunterlagen nach 2 (8) Die Fachhochschule entscheidet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und der Vorgaben der Hochschulrektoren- und Kultusministerkonferenz über die Anerkennung ausländischer oder gleichwertiger Abschlüsse und Hochschulzugangsberechtigungen. (9) Studienziel des Masterstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen ist die Vermittlung anwendungsbezogener Fach- und Führungskompetenzen für die Übernahme von Führungspositionen und besonders qualifizierten Stabsfunktionen in Unternehmen, öffentlichen Betrieben und Verwaltungen sowie für die laufbahnrechtliche Zuordnung bzw. Befähigung zum höheren Dienst. 2 Bewerbungsunterlagen, Zulassungsentscheidung (1) Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt mit dem Bewerbungsbogen für den Masterstudiengang. Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsbogen sowie alle notwendigen Unterlagen sind im Original oder als beglaubigte Kopie in deutscher Sprache bis zum jeweiligen Bewerbungsschluss einzureichen. Falls Dokumente in einer anderen Sprache als deutsch vorliegen, muss eine amtliche anerkannte Übersetzung der Dokumente ins Deutsche vorliegen. Im Einzelnen sind folgende Unterlagen erforderlich: 4

5 1. Bewerbungsbogen, Lebenslauf und 2 Lichtbilder neueren Datums der Bewerberin oder des Bewerbers 2. Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung nach 54 HHG 3. Nachweis des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses nach 1, nachgewiesen durch: - Abschlusszeugnis des Erststudiums - Abschlussurkunde des Erststudiums - Diploma Supplement und Transcript of Records für das Erststudium oder vergleichbare Nachweise 4. bei ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern der Nachweis guter Deutschkenntnisse gemäß 1 Abs. 4 Nr.3 5. ein Motivations- und/oder Referenzschreiben (2) Über die Zulassungen der Bewerberinnen und Bewerber entscheidet die Zulassungskommission. Wird die Anzahl der Studienplätze beschränkt, gilt dabei für die Studienplatzvergabe die Vergabeverordnung (Hessen) in der jeweils gültigen Fassung, gegebenenfalls in Verbindung mit der Satzung für das Hochschulauswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen. Die Mitglieder der Zulassungskommission, bestehend aus zwei Professorinnen oder Professoren und einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin oder einem wissenschaftlichen Mitarbeiter, werden durch den Prüfungsausschuss bestimmt. Zur Unterstützung der Zulassungskommission können weitere Professorinnen und Professoren zur Vorprüfung der Bewerbungsunterlagen nach den genannten Kriterien hinzugezogen werden. (3) Aufgrund der Entscheidung der Zulassungskommission findet an den jeweils festgelegten Terminen die Immatrikulation der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber durch die Präsidentin oder den Präsidenten der Technischen Hochschule Mittelhessen (Studierendenverwaltung) statt. Die Immatrikulation kann nur erfolgen, wenn die Zulassungskommission die Vollständigkeit und Richtigkeit der für die Immatrikulation erforderlichen Unterlagen, Nachweise und Voraussetzungen bestätigt hat. (4) Bewerberinnen und Bewerber, die bis zum Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist nicht alle in 1 festgelegten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, können unter dem Vorbehalt zum Masterstudiengang zugelassen werden, dass die fehlenden Voraussetzungen spätestens bis zur Immatrikulation nachgewiesen werden. (5) Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt der Bewerbung ihr Studium in einem in 1 genannten Bachelor- oder Diplomstudiengang noch nicht abgeschlossen haben, müssen statt der in 2 geforderten Unterlagen einen Nachweis der Immatrikulation im entsprechenden Bachelor- oder Diplomstudiengang sowie eine detaillierte Bescheinigung über den Stand und den voraussichtlichen Abschluss dieses Studiums vorlegen. Bei Immatrikulation muss das Erststudium abgeschlossen sein. 3 Mastergrad und -urkunde Bei erfolgreichem Abschluss des Studiums im Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen wird der Mastergrad Master of Science, Kurzform M. Sc. mit Urkunde nach Anlage 4 verliehen. 5

6 4 Regelstudienzeit, Dauer und Gliederung des Studiums, Module, Sprache (1) Die Regelstudienzeit im Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen beträgt 3 Semester, das entspricht 1,5 Studienjahren. Für den erfolgreichen Abschluss der Masterprüfung sind die in der Modulübersicht in Anlage 1 aufgeführten Module erfolgreich abzuschließen. (2) Das Studium beginnt sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester. Der Studiengang wird nur durchgeführt, wenn sich mind. 20 Studierende im ersten Semester immatrikulieren. (3) Die zu erbringenden Module sind grundsätzlich aus dem Angebot des Masterstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen nach Anlage 1 zu absolvieren. Ersatzweise können identische oder gleichwertige Module auch aus dem Modulangebot anderer Studiengänge der Technischen Hochschule Mittelhessen erbracht werden. Darüber entscheidet der Prüfungsausschuss. Dabei entstandene Fehlversuche werden angerechnet. 11 bis 14 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) sind anzuwenden. (4) Lehr- und Prüfungssprache ist Deutsch. Andere Sprachen und die Art der Prüfungen sind im Modulhandbuch (Anlage 2) festgelegt (5) Bei Wahlpflichtmodulen ist eine verbindliche Anmeldung vor Ende der Vorlesungswochen des vorangegangenen Semesters erforderlich. Bei weniger als 6 verbindlichen Anmeldungen besteht kein Anspruch auf Durchführung der Lehrveranstaltung. (6) Zu Prüfungsleistungen sind nur Studierende zuzulassen, die sich vor dem Prüfungstermin gemäß 4 Abs. 2 der Allgemeinen Bestimmungen (TeiI I der Prüfungsordnung) angemeldet haben. 5 Studienrichtungen Das Studium im Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen gliedert sich in die Fachrichtungen - Produkt- und Prozessmanagement - Facility Management. Die für die jeweilige Fachrichtung zu absolvierenden Module ergeben sich aus der Anlage 1. 6 Ausgabe, Bearbeitungszeit und Bewertung der Masterarbeit (1) Die Zulassung zur Masterarbeit kann erst erfolgen, wenn von den Modulen des 1. und 2. Semesters 50 ECTS nachgewiesen werden. (2) Die Masterarbeit einschließlich Kolloquium hat einen Gesamtumfang von 30 Creditpoints (CrP). Der zeitliche Umfang der Masterarbeit beträgt 24 Wochen. Mit einem Kolloquium zur Masterarbeit muss die oder der Studierende ihre oder seine Arbeit fachlich präsentieren und verteidigen. 7 Kostenpflicht Für das Masterstudium Wirtschaftsingenieurwesen werden keine Entgelte nach 16 Abs. 3 HHG erhoben. Die Verpflichtung zur Zahlung des Semesterbeitrags nach 76 Abs. 3 HHG, des Verwaltungskostenbeitrags nach 56 HHG sowie von Gebühren und Beiträgen nach sonstigen gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. 6

7 8 Inkrafttreten Diese Prüfungsordnung tritt mit Wirkung vom 01. September 2011 in Kraft. Friedberg, Prof. Dr.-Ing. Klaus Schuchard, Dekan des Fachbereichs 14 Wirtschaftsingenieurwesen (WI) 7

8 Anlage 1 Übersicht über die im Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen zu erbringenden Module - Vollzeitstudium a) Studienrichtung Produkt- und Prozessmanagement - geordnet nach Semestern- Nr. Semester Module CrP SWS Lehrveranstaltungsform Sem. Controlling 5 4 Seminar Sem. Business-Process- Engineering 2 2 Seminar Sem. Case Study 5 4 Seminar Sem. Integriertes Innovationsmanagement 10 6 Seminar Sem. Automatisierte Produktionssysteme 6 6 Vorlesung und Übung Sem. Supply Chain Management gesamt Sem. Integrierte Managementsysteme Sem. Supply Chain Management Sem. Projektprogramm-/ - portfoliomanagement Sem. Unternehmensplanspiel Sem. Wahlpflichtmodul Sem. Energiewirtschaft u. Technologien Gesamt Sem. Masterarbeit 30 1 Gesamt Vorlesung und Übung, Projektarbeiten 6 4 Seminar und Projektarbeit 2 2 Vorlesung und Übungen, Projektarbeiten 5 4 Vorlesung und Übung 5 4 Laborveranstaltung 6 4 Vorlesung und Laborversuche, Seminar 8

9 - geordnet nach Modulen- Nr. Semester Module CrP SWS Lehrveranstaltungsform Sem. Controlling 5 4 Seminar Sem. Business-Process- Engineering 2 2 Seminar Sem. Integrierte Managementsysteme Sem. Projektprogramm-/ - portfoliomanagement Sem. Unternehmensplanspiel 6 4 Seminar und Projektarbeit 5 4 Vorlesung und Übung 5 4 Laborveranstaltung Sem. Case Study 5 4 Seminar Sem. Wahlpflichtmodul Sem. Integriertes Innovationsmanagement Sem. Automatisierte Produktionssysteme Sem. Energiewirtschaft u. Technologien u. 2. Sem. Supply Chain Management Sem. Masterarbeit Seminar 6 6 Vorlesung und Übung, 6 4 Vorlesung und Laborversuche, Seminar 5 4 Vorlesung und Übung, Projektarbeiten Legende: CrP = Creditpoints, Punkte nach dem European Credit Transfer System Sem. = Semester SWS = Semesterwochenstunde Wahlpflichtmodule: Die im jeweiligen Studiensemester angebotenen Wahlpflichtmodule aus dem nachstehenden Katalog werden rechtzeitig bekannt gegeben und veröffentlicht. Das Angebot an Wahlpflichtmodulen kann ergänzt werden um Module aus anderen Masterstudiengängen der Technischen Hochschule Mittelhessen. Hierüber entscheidet nach vorheriger Zustimmung des anbietenden Fachbereichs der Prüfungsausschuss und sorgt für eine rechtzeitige Veröffentlichung. Im 2. Semester müssen die Studierenden aus den unten aufgeführten Modulen ein Modul wählen: Technische Mechanik 3 (5 CrP / 4 SWS) Marktforschung (5 CrP / 4 SWS) Marktforschung Praxisprojekt (5 CrP / 4 SWS) Rechnerunterstützung im Produktentstehungsprozess (5 CrP / 4 SWS) Methoden der digitalen Produktvalidierung (5 CrP / 4 SWS) Strategisches Controlling (5 CrP / 4 SWS) 9

10 b) Studienrichtung FM - geordnet nach Semestern- Nr. Semester Module CrP SWS Lehrveranstaltungsform Sem. Controlling 5 4 Seminar Sem. Business-Process- Engineering 2 2 Seminar Sem. Case Study 5 4 Seminar Sem. Ökonomisches Immobilienmanagement 7 6 Vorlesung und Übung Sem. Risk Management 10 8 Vorlesung und Übung Gesamt Sem. Sales and Distribution Sem. Integrierte Managementsysteme Sem. Projektprogramm-/ - portfoliomanagement Sem. Unternehmensplanspiel /6 2. Sem. Wahlpflichtmodul Sem. Ressourcenoptimierte Prozesse Gesamt Sem. Masterarbeit 30 1 Gesamt Vorlesung 6 4 Seminar 5 4 Vorlesung und Übung 5 4 Laborveranstaltung 8 6 Vorlesung und Übung 10

11 - geordnet nach Modulen- Nr. Semester Module CrP SWS Lehrveranstaltungsform Sem. Controlling 5 4 Vorlesung und Übung Sem. Business-Process- Engineering 2 2 Seminar Sem. Sales and Distribution Sem. Integrierte Managementsysteme Sem. Projektprogramm-/ - portfoliomanagement Sem. Unternehmensplanspiel 2 2 Vorlesung 6 4 Seminar und Projektarbeit 5 4 Vorlesung und Übung 5 4 Laborveranstaltung Sem. Case Study 5 4 Seminar /6 2. Sem. Wahlpflichtmodul Sem. Ökonomisches Immobilienmanagement 7 6 Vorlesung und Übung Sem. Risk Management Vorlesung und Übung Sem. Ressourcenoptimierte Prozesse Sem. Masterarbeit Vorlesung und Übung Legende: CrP = Creditpoints, Punkte nach dem European Credit Transfer System Sem. = Semester SWS = Semesterwochenstunde Wahlpflichtmodule: Die im jeweiligen Studiensemester angebotenen Wahlpflichtmodule aus dem nachstehenden Katalog werden rechtzeitig bekannt gegeben und veröffentlicht. Das Angebot an Wahlpflichtmodulen kann ergänzt werden um Module aus anderen Masterstudiengängen der Technischen Hochschule Mittelhessen. Hierüber entscheidet nach vorheriger Zustimmung des anbietenden Fachbereichs der Prüfungsausschuss und sorgt für eine rechtzeitige Veröffentlichung. Im 2. Semester müssen die Studierenden aus den unten aufgeführten Modulen ein Modul wählen: Asset und Property Management (5 CrP / 4 SWS) Energiemanagement (5 CrP / 4 SWS) 11

12 Anlage 2a Modulhandbuch, Modulbeschreibungen für die Fachrichtung Produkt- und Prozessmanagement Das Modulhandbuch wird regelmäßig aktuellen Anforderungen angepasst und einmal jährlich überarbeitet. Änderungen bedürfen der Beschlussfassung im Fachbereichsrat und der rechtzeitigen Veröffentlichung. Bei folgenden Änderungen eines Moduls sind die 44 Abs. 1 Nr. 1, 36 Abs. 2 Nr. 5, 37 Abs. 5 sowie 31 Abs. 4 des HHG zu beachten: grundsätzliche Änderungen der Inhalte und Qualifikationsziele Voraussetzungen für die Vergabe von Creditpoints/zu erbringende Leistungen Umfang der Creditpoints, Arbeitsaufwand und Dauer Die einzelnen Module laufen mit Ausnahme des Moduls Supply Chain Management über ein Semester. Das Modul Supply Chain Management wird im 1. und 2. Semester mit jeweils 2 SWS gelehrt; die Gesamtnote wird nach dem 2. Semester vergeben. Sind in den Modulbeschreibungen Prüfungsvorleistungen gefordert (modulbegleitende Übungen oder Tests, begleitende Übungsaufgaben und Programmierprojekte, Pflichtübungsaufgaben, Pflichtversuche o. ä.), werden die Studierenden rechtzeitig und in geeigneter Weise über Anzahl und Art der zu erbringenden Vorleistungen informiert. Auch wird die Prüfungsdauer und -art den Studierenden rechtzeitig und in geeigneter Weise bekannt gegeben (vgl. 8 Abs. 2 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung)). Wenn eine Klausur einen Multiple-Choice-Anteil enthält, wird dieser seitens des Fachbereichs rechtzeitig und in geeigneter Weise bekannt gegeben. Setzt sich eine Prüfungsleistung aus mehreren Teilleistungen zusammen, muss das Zustandekommen der Modulbewertung sowie Anzahl, Art und Gewichtung der Teilleistungen den Studierenden vor der Leistungserbringung rechtzeitig und in geeigneter Weise bekannt gegeben werden. 11 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil I der Prüfungsordnung) findet Anwendung. 12

13 Controlling Modulnummer Workload Creditpoints Studiensemester Häufigkeit des Angebots Dauer h 5 CrP 1. Sem. Jedes Semester 1 Semester 1 Art der Lehrveranstaltung Kontaktzeit Selbststudium geplante Gruppengröße seminaristischer Unterricht 4 SWS = 60 h 90 h 35 Studierende 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachkompetenz Ziel ist es, die Studierenden zu befähigen, einschlägige Aufgabenstellungen aus dem Bereich Controlling zu bearbeiten. Die Studierenden sind vertraut mit den Instrumenten des operativen, strategischen und wertorientierten Controllings und können diese im Rahmen der Unternehmensführung einsetzen. Sie können vorliegende Daten systematisch analysieren und entsprechend der Aufgabenstellung sachgerechte Lösungsvorschläge erarbeiten. Methodenkompetenz Die Studierenden sollen in der Lage sein, führungsrelevante Informationen aufzubereiten, zu analysieren und zu interpretieren. Sie können Stärken und Schwächen in allen Leistungsbereichen eines Unternehmens erfassen, darstellen und beurteilen. Sozialkompetenz Die Bearbeitung von Übungen, Fallstudien und Referaten im Rahmen von Gruppenarbeit fördert die Teamfähigkeit und das kompetente Vortragen fachspezifischer Sachverhalte und Lösungsansätze. Selbstkompetenz Die Studierenden können Kenntnisse und Methoden aus dem operativen, strategischen und wertorientierten Controlling auf unterschiedliche Fragestellungen und Leistungsbereiche übertragen und anwenden. Das selbstständige Bearbeiten komplexer Aufgabenstellung des Controllings fördert die Fähigkeit, theoretische Kenntnisse und Methoden anwendungsorientiert ein- bzw. umzusetzen. Das Bearbeiten von Fallstudien erfordert von den Teilnehmern ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Leistungsbereitschaft. 3 Lerninhalte - Controlling als Führungsunterstützungssystem - Methoden, Instrumente und Techniken des operativen, strategischen und wertorientierten Controllings - Anwendung von Analysetechniken, Abweichungsanalysen und Benchmarking - Aufbau und Anwendung von Kennzahlensystemen - Reporting und Frühwarnsysteme - Einsatz der Controllinginstrumente in verschiedenen Leistungsbereichen eines Unternehmens - Risikocontrolling und Risikomanagement - praktische Anwendungsfälle zu den genannten Themen - aktuelle Entwicklungen des Controllings 4 Lehrformen Vorlesung, Übung, Fallstudien 5 Notwendige Voraussetzungen zur Teilnahme am Modul keine 6 Prüfungsformen Klausur, Multiple Choice, Seminararbeit, Referat (Die Studierenden werden zu Beginn der Lehrveranstaltungen informiert, welche Prüfungsform im aktuellen Semester angewendet wird.) 7 Voraussetzungen für die Vergabe von Creditpoints für die zu erbringenden Leistungen Bestandene Prüfungen (siehe unter Punkt 6) (siehe Vorbemerkung im Modulhandbuch) 8 Verwendbarkeit des Moduls (in anderen Studiengängen) Grundsätzlich für alle Masterstudiengänge sofern praxisnahe vertiefende BWL-Ausbildung vorgesehen, z. B. Wirtschaftsingenieurwesen, Facility Management, Logistik, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsmathematik 9 Stellenwert der Note für die Endnote / Bewertungsregelung 5 von 90 CrP / Bewertung entsprechend 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil 1 der Prüfungsordnung) 10 Modulbeauftragte oder Modulbeauftragter und hauptamtlich Lehrende oder Lehrender Prof. Dr. Reinhard Wilhelm 13

14 Business-Process-Engineering Modulnummer Workload 60 h Creditpoints 2 CrP Studiensemester 2. Sem. Häufigkeit des Angebots Jedes Semester Dauer 1 Semester 1 Art der Lehrveranstaltung Seminar Kontaktzeit 2 SWS = 30 h Selbststudium 30 h geplante Gruppengröße 35 Studierende 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Studierende sollen - prozessorientierte Organisationsansätze bewerten können - Prozesse definieren, beschreiben, modellieren und optimieren/verbessern können - Ansätze der Kostenrechnung kennen 3 Lerninhalte - organisatorische Einbettung der Prozesse - Vorgehen bei Geschäftsprozessoptimierung - Kernprozesse - Modellierung der Prozesse - Visualisierung der Prozesse - Optimierung/Verbesserung der Prozesse - Prozesskosten-Rechnung - Aktuelle Themen aus dem Bereich des Prozessmanagement 4 Lehrformen seminaristischer Unterricht, Projektarbeiten, Gruppenarbeiten, 5 Notwendige Voraussetzungen zur Teilnahme am Modul Keine 6 Prüfungsformen Präsentationen, Dokumentation der Gruppenarbeit, mündliche und/oder schriftliche Prüfungen, auch z. T. in Multiple Choice (Die Studierenden werden zu Beginn der Lehrveranstaltungen informiert, welche Prüfungsform im aktuellen Semester angewendet wird.) 7 Voraussetzungen für die Vergabe von Creditpoints für die zu erbringenden Leistungen Bestandene Prüfungen (siehe unter Punkt 6) (siehe Vorbemerkung im Modulhandbuch) 8 Verwendbarkeit des Moduls (in anderen Studiengängen) Grundsätzlich für alle Masterstudiengänge sofern praxisnahe vertiefende BWL-Ausbildung vorgesehen, z. B. Wirtschaftsingenieurwesen, Facility Management, Logistik, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsmathematik 9 Stellenwert der Note für die Endnote / Bewertungsregelung 2 von 90 CrP / Bewertung entsprechend 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil 1 der Prüfungsordnung) 10 Modulbeauftragte oder Modulbeauftragter und hauptamtlich Lehrende oder Lehrender Prof. Dr. Nino Grau 14

15 Integrierte Managementsysteme Modulnummer Workload Creditpoints Studiensemester Häufigkeit des Angebots Dauer h 6 CrP 2. Sem. Jedes Semester 1 Semester 1 Art der Lehrveranstaltung Kontaktzeit Selbststudium geplante Gruppengröße Seminaristischer Unterricht 4 SWS = 60 h 120 h 35 Studierende 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Befähigung der Studierenden auf der Grundlage der Unternehmensziele und der Unternehmenspolitik, Strategien für die Einführung von integrierten QM/UM/SM-Systemen zu entwickeln. Weiterhin sollen die Studierenden sich über die informations-, kommunikations- und sprachwissenschaftlichen Grundlagen dieses Moduls bewusst werden und deren Zusammenhänge verstehen. Sie sollen Klarheit bezüglich der Begriffe Information, Kommunikation und Informationssysteme gewinnen, die Managementaufgaben im Zusammenhang mit der Information und Kommunikation im Unternehmen verstehen, Ziele und Aufgaben des Informationsmanagements darlegen und erklären können, strategisches und operatives Informationsmanagement unterscheiden können, ausgewählte Methoden des Informationsmanagements kennen und ihre praktischen Einsatzmöglichkeiten beurteilen können (z.b. Wirtschaftlichkeitsanalyse, Nutzwertanalyse, Evaluierungsmethode, Wissensmanagementmethode). Weiterhin sollen sie wissen, warum Kommunikation als strategischer Erfolgsfaktor für Unternehmen gilt, sollen Ziele und Aufgaben des Kommunikationsmanagements darlegen, die Grundstruktur und Elemente des Managementprozesses der Kommunikation kennen und erläutern, die Besonderheiten des Managementkonzeptes der Integrierten Kommunikation erklären und anhand ausgewählter situativer Bedingungen (Veränderung, Krisen,...) über die Besonderheiten des Kommunikationsmanagements (Vorgehensweisen, Instrumente, ) reflektieren können. Fachkompetenz: Fähigkeit, die Erfassung, Analyse, Bewertung und Optimierung bestehender QM/UM/SM-Systeme mit geeigneten Methoden systematisch durchzuführen sowie auf Risiken zu analysieren. Auf der Grundlage von betriebswirtschaftlichen und technischen Kenntnissen werden QM/UM/SM-spezifische Kompetenzen entwickelt. Fähigkeit, Infosysteme und entsprechende IT-spezifische Lösungen in Unternehmen zu erkennen und zu beurteilen, Planung eines kommunikationspolitischen Prozesses durchführen können. Methodische Kompetenz: Situationsgerechter Einsatz von Methoden des Qualitäts- und Informationsmanagements Systemische Kompetenz: Entwicklung von ganzheitlichen Sichtweisen (siehe Beispiel Krisenkommunikation) Soziale Kompetenz: Die zur erfolgreichen Umsetzung der Managementsysteme notwendige Sozial- und Selbstkompetenz wird mittels Analysen transparent gemacht und durch Handlungsempfehlungen konkretisiert. 3 Lerninhalte Qualitäts-, Umwelt- und Sicherheitsmangement: Entwicklung von Strategien zur Umsetzung bzw. Ausrichtung von QM/UM/SM aus ganzheitlicher Sicht; Kennenlernen von Vorgehensweisen zur Erfassung des Ist-Zustands von QM/UM/SM; Anwendung von Strategien und Methoden zur Analyse, Bewertung und Optimierung von QM/UM/SM; Durchführung von Risikoanalysen, Hypothesen, Merkmale und Struktur der sozialen Kompetenz. Informations- und Kommunikationsmanagement: Informationstheorie, Kommunikationstheorie und Semiotik als theoretische Basis; Zeichen, Symbole, Informationen, Daten, Wissen, Kommunikation; Informationsgewinnung, Informationsverarbeitung, Informationsspeicherung; Informationssysteme; Informationsmanagement (strategisches IM, operatives IM); Methoden des Informationsmanagements; Kommunikationsmodelle; Kommunikationsbereiche; Integrierte Kommunikation als Managementprozess; Kommunikationsmanagement in besonderen Situationen, z. B. Krisenkommunikation (vor der Krise Präventiv-Kommunikation; in der Krise Umgang mit Kunden, Lieferanten, Öffentlichkeit; nach der Krise Reputations-Kommunikation oder Kommunikation bei Veränderungen oder rechnergestützte Kommunikation für kooperative Anwendungen (Groupware, Collaborative Portale, ) 4 Lehrformen Seminaristischer Unterricht, Fallstudien, Projektarbeiten, Gruppenarbeiten, Vorträge 5 Notwendige Voraussetzungen zur Teilnahme am Modul Formal: keine Inhaltlich: Grundlagen des QM/UM/SM 6 Prüfungsformen Dokumentation der Gruppenarbeit, Präsentation, mündliche und/oder schriftliche Prüfungen (Die Studierenden werden zu Beginn der Lehrveranstaltungen informiert, welche Prüfungsform im aktuellen Semester angewendet wird.) 7 Voraussetzungen für die Vergabe von Creditpoints für die zu erbringenden Leistungen Bestandener Leistungsnachweis (siehe Vorbemerkung im Modulhandbuch) 15

16 8 Verwendbarkeit des Moduls (in anderen Studiengängen) Grundsätzlich für alle Masterstudiengänge sofern praxisnahe vertiefende Ausbildung im Qualitäts- und Informationsmanagement vorgesehen z. B. Wirtschaftsingenieurwesen, Facility Management, Logistik 9 Stellenwert der Note für die Endnote / Bewertungsregelung 6 von 90 CrP / Bewertung entsprechend 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil 1 der Prüfungsordnung) 10 Modulbeauftragte oder Modulbeauftragter und hauptamtlich Lehrende oder Lehrender Prof. Dr.-Ing. Georg Benes, Prof. Dr. Richard Roth 16

17 Projektprogrammmanagement oder Projektportfoliomanagement Modulnummer Workload 150 h Creditpoints 5 CrP Studiensemester 2. Sem. Häufigkeit des Angebots Jedes Semester Dauer 1 Semester 1 Art der Lehrveranstaltung Vorlesung mit Übung Kontaktzeit 4 SWS = 60 h Selbststudium 90 h geplante Gruppengröße 18 Studierende 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Studierende sollen - den Zusammenhang zwischen strategischer Unternehmensplanung und strategischem Projektmanagement kennen. - die Begriffe Programmorientierung und Portfolioorientierung definieren und voneinander unterscheiden können - Programmorientierung als Organisationsmodell auf das Unternehmen projizieren und am Beispiel Management by programs erläutern - typische Herausforderungen und wesentliche Erfolgsfaktoren der oben genannten Konzepte erläutern können - die wesentlichen Stakeholder benennen und erläutern können 3 Lerninhalte - Projektmanagement und Unternehmensstrategie - Projektorientierung - Programmorientierung - Portfolioorientierung - Einführung von Projekt-, Programm- und Portfoliomanagement - Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Projekt-, Programm-, und Portfolioorientierung 4 Lehrformen seminaristischer Unterricht, Projektarbeiten, Gruppenarbeiten 5 Notwendige Voraussetzungen zur Teilnahme am Modul Keine 6 Prüfungsformen Präsentationen, Dokumentation der Gruppenarbeit, mündliche und/oder schriftliche Prüfungen, auch z. T. in Multiple Choice (Die Studierenden werden zu Beginn der Lehrveranstaltungen informiert, welche Prüfungsform im aktuellen Semester angewendet wird.) 7 Voraussetzungen für die Vergabe von Creditpoints für die zu erbringenden Leistungen Bestandene Prüfungen (siehe unter Punkt 6) (siehe Vorbemerkung im Modulhandbuch) 8 Verwendbarkeit des Moduls (in anderen Studiengängen) Grundsätzlich für alle Masterstudiengänge sofern praxisnahe vertiefende BWL-Ausbildung vorgesehen, z. B. Wirtschaftsingenieurwesen, Facility Management, Logistik, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsmathematik 9 Stellenwert der Note für die Endnote / Bewertungsregelung 5 von 90 CrP / Bewertung entsprechend 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil 1 der Prüfungsordnung) 10 Modulbeauftragte oder Modulbeauftragter und hauptamtlich Lehrende oder Lehrender Prof. Dr. Nino Grau 17

18 Unternehmensplanpiel Modulnummer Workload Creditpoints Studiensemester Häufigkeit des Angebots Dauer h 5 CrP 2. Sem. Jedes Semester 1 Semester 1 Art der Lehrveranstaltung Kontaktzeit Selbststudium geplante Gruppengröße Laborveranstaltung 4 SWS = 60 h 90 h 18 Studierende 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Fachkompetenz Ziel ist es, die Studierenden zu befähigen Fragestellungen aus dem Bereich der strategischen Unternehmensplanung zu bearbeiten und aufgrund von Unternehmens- und Umweltanalyse Handlungsalternativen herauszuarbeiten, zu beurteilen und zu präsentieren. Methodenkompetenz Die Studieren beherrschen die in der Unternehmensplanung üblichen Methoden und Arbeitstechniken. Sie sind in der Lage sich in der Gruppe effizient zu organisieren. Bei der Lösung der Aufgaben gehen Sie analytisch und systematisch vor. Sozialkompetenz Durch die Arbeit in kleinen Gruppen lernen die Studierenden das Arbeiten im Team. Planungs- und Entscheidungsergebnisse müssen gegenüber anderen Gruppenmitgliedern fachkompetent vorgetragen und durchgesetzt werden. Jedem Studierenden bietet sich die Gelegenheit, an berufsnahen Sachverhalten seine Präsentationstechnik und Rhetorik zu trainieren. Selbstkompetenz Das selbstständige Bearbeiten komplexer Aufgabenstellung der Unternehmensplanung fördert die Fähigkeit, theoretische Kenntnisse und Methoden anwendungsorientiert ein- bzw. umzusetzen. Die Arbeit unter Zeitdruck, Unsicherheit und wechselnden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erfordert Eigeninitiative, hohe Leistungsbereitschaft und Flexibilität. Das Planspiel fördert Entscheidungsfreudigkeit, Innovationsbereitschaft und vorbehaltlose Ergebnisdiskussion. 3 Lerninhalte Die Studierenden werden auf Basis allgemeiner und spezifischer wirtschaftswissenschaftlicher Kenntnisse Aufgabenstellungen mit Schwerpunkt der strategischen Unternehmensplanung anwendungsorientiert bearbeiten. - Darstellung des Planspielunternehmens, der Märkte und möglicher Expansionsstrategien - Erfolgspotentiale erarbeiten u. a. durch Stärken-Schwächen-Analyse der Unternehmen und Chancen-Risiken-Betrachtung der Märkte - Erarbeitung eines Unternehmenszielsystems und Ableitung von Strategien - Handlungsalternativen herausarbeiten, diskutieren und bewerten - Ergebnisauswertung und Unternehmenspräsentation - Aktuelle Entwicklungen in der BWL 4 Lehrformen Entscheidungsorientiere und DV-gestützte Lehrform Einsatz alternativer Planspielsoftware (z. B. Topsim Euro, Topsim Facility Management, Topsim Logistics) seminaristische Unterrichtseinheiten betreute Gruppen- und Einzelarbeit zur Bearbeitung von Übungen und komplexen Aufgabenstellungen 5 Notwendige Voraussetzungen zur Teilnahme am Modul Formal: Modul Controlling des Masterstudienganges bestanden Inhaltlich: keine 6 Prüfungsformen Klausur, auch z. T. in Multiple Choice 7 Voraussetzungen für die Vergabe von Creditpoints für die zu erbringenden Leistungen Teilnahme an den Laborveranstaltungen ist die Voraussetzung für die Klausurteilnahme Erfolgreiche Teilnahme an der Klausur (siehe Vorbemerkung im Modulhandbuch) 8 Verwendbarkeit des Moduls (in anderen Studiengängen) Grundsätzlich für alle Masterstudiengänge sofern praxisnahe vertiefende BWL-Ausbildung vorgesehen, z. B. Wirtschaftsingenieurwesen, Facility Management, Logistik, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsmathematik 9 Stellenwert der Note für die Endnote / Bewertungsregelung 5 von 90 CrP / Bewertung entsprechend 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil 1 der Prüfungsordnung) 10 Modulbeauftragte oder Modulbeauftragter und hauptamtlich Lehrende oder Lehrender Prof. Dr. Wolfgang Arnold 18

19 Case Study Modulnummer Workload 150 h Creditpoints 5 CrP 1. Sem. 1 Art der Lehrveranstaltung Kontaktzeit Studiensemester Häufigkeit des Angebots Dauer Jedes Semester 1 Semester geplante Gruppengröße Selbststudium 90 h Seminar 4 SWS = 60 h 2 Lernergebnisse (learning outcomes) / Kompetenzen Die in den Grundlagenfächern erlangten fachspezifischen Fakten und Fähigkeiten sowie erste Erfahrungen im Umgang mit problemlösungsorientierten Handeln in den jeweiligen Einzeldisziplinen, sollen in soziale und fachliche Kompetenzen der Studierenden transferiert werden. Aufbauend auf den Grundlagenfächern, in denen fachspezifisches Wissen aufgebaut wurde und die Studierenden ein tiefgreifendes Verständnis für die einzelnen Spezialdisziplinen erlangt haben, soll mittels diesem Moduls eine Überleitung in ein fachübergreifendes bzw. interdisziplinares Anwenden des aufgebauten Wissens stattfinden. Im Verlauf des Moduls erlangen die Studierenden die Fähigkeit interdisziplinare Analysen vorzubereiten, durchzuführen und zu verifizieren. Der Abschluss des Moduls ist durch die Eigen- wie auch Fremdsynthese der absolvierten Projektarbeit charakterisiert. Mittels wissenschaftlicher, betriebswirtschaftlicher, organisatorischer sowie technischer Problemstellungen / Projekte sollen die Studierenden drei wesentliche Entwicklungsstufen durchlaufen. - Die erste Stufe sieht eine Verschiebung der Anwendung von abstrakten Grundsätzen hin zu einer analytischen Rückkopplung aus Fakten und Erfahrung vor. - Die zweite Stufe befähigt die Studierenden, Probleme nicht mehr als eine Summe von Einzelheiten zu betrachten, sondern vielmehr im Ganzen des jeweiligen Themenkontextes sowie deren Auswirkungen auf andere Bereiche richtig zu verstehen, zu deuten und einzuschätzen. - Die dritte Stufe sieht die Anwendung verschiedener Grundsätze, Theorien und Erfahrung auf die jeweilige Problemstellung vor, mittels derer ein intuitives Handeln eingeleitet werden soll. Neben der fachlichen Kompetenzentwicklung bauen die Studierenden durch die Gruppenprojektarbeit soziale Kompetenzen auf, welche eine der elementaren Kernkompetenz für die spätere Praxiszeit darstellt. 3 Lerninhalte Das Modul sieht die Durchführung eines wissenschaftlichen, betriebswirtschaftlichen, organisatorischen, gesellschaftlichen und technischen Projektes in Gruppenarbeit vor. In den Gruppen sollen die fünf elementaren Phasen eines Projektes durchlaufen werden. Hierzu zählen die Projektvorbereitung einschließlich eines Kick-Off- Meetings, die Projektorganisation, die Projektstrukturierung, die Projektdurchführung sowie die Projektkontrolle. Der Abschluss der Veranstaltung sieht eine wissenschaftliche Ausarbeitung sowie die Präsentation der Projektarbeit vor. Die Projekte haben folgende mögliche Themenschwerpunkte: - Problemstellung erörtern, - Informationsbeschaffung, - Zieldefinition, - Handlungsalternativen erarbeiten, - Projektplanung (Grob- und Feingliederung), - Aufgabenverteilung, -koordination und kontrolle, - Durchführung von wissenschaftlichen Untersuchungen, Befragungen, Auswertungen, Analysen und Literaturrecherchen im jeweiligen Themenkontext, - Berichterstellung, - Dokumentation in Form einer wissenschaftlichen Ausarbeitung im Rahmen einer Bachelor-Thesis, - Präsentation der Projektergebnisse, - Evaluationen. 4 Lehrformen seminaristischer Unterricht, Projektarbeiten, Gruppenarbeiten 5 Notwendige Voraussetzungen zur Teilnahme am Modul Keine 6 Prüfungsformen Präsentationen, Dokumentation der Gruppenarbeit, mündliche und/oder schriftliche Prüfungen, auch z. T. in Multiple Choice (Die Studierenden werden zu Beginn der Lehrveranstaltungen informiert, welche Prüfungsform im aktuellen Semester angewendet wird.) 7 Voraussetzungen für die Vergabe von Creditpoints für die zu erbringenden Leistungen Bestandene Prüfungsform (siehe unter Punkt 6) (siehe Vorbemerkung im Modulhandbuch) 8 Verwendbarkeit des Moduls (in anderen Studiengängen) Grundsätzlich für alle Masterstudiengänge sofern praxisnahe vertiefende BWL-Ausbildung vorgesehen, z. B. Wirtschaftsingenieurwesen, Facility Management, Logistik, Wirtschaftsinformatik, Wirtschaftsmathematik 9 Stellenwert der Note für die Endnote / Bewertungsregelung 5 von 90 CrP / Bewertung entsprechend 9 der Allgemeinen Bestimmungen (Teil 1 der Prüfungsordnung) 19

20 10 Modulbeauftragte oder Modulbeauftragter Prof. Dr.-Ing. Klaus Schuchard Hauptamtlich Lehrende oder Lehrender Professorinnen und Professoren sowie Lehrbeauftragte 20

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