vom Geltungsbereich
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- Hanna Breiner
- vor 7 Jahren
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1 Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule für angewandte Pädagogik (HSAP) für den Bachelorstudiengang Sozialpädagogik mit dem Schwerpunkt Ganztagsschule - Berufsbegleitendes Studium vom Inhaltsübersicht 1 Geltungsbereich Zugangsvoraussetzungen Ziele des Studiums Regelstudienzeit Studienbeginn Studienaufbau, Studienmodule Prüfungsausschuss Art und Anzahl der Prüfungsleistungen Inkrafttreten und Übergangsvorschriften... 5 Anlage 1: Modulübersicht (Kurzbezeichnungen)... 6 Anlage 2: Prüfungsleistungen im berufsbegleitenden Studiengang Sozialpädagogik mit dem Schwerpunkt Ganztagschule Geltungsbereich Die nachstehende Studien- und Prüfungsordnung regelt das Studium und die Prüfungen für alle Studierenden im berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Sozialpädagogik mit dem Schwerpunkt Ganztagsschule an der HSAP. Sie gilt in Verbindung mit der jeweils aktuellen Fassung der Allgemeinen Rahmenprüfungsordnung für Bachelorstudiengänge der HSAP. 1
2 2 Zugangsvoraussetzungen Die Zugangsvoraussetzungen für diesen Studiengang sind in der Zulassungsordnung der Hochschule vom geregelt. 3 Ziele des Studiums (1) Der Studiengang "Sozialpädagogik mit Schwerpunkt Ganztagsschule" (B. A.) ist ein Weiterbildungsstudium für Studierende, die bereits über berufliche Qualifikation in einem sozialpädagogischen Berufsfeld mit einer entsprechenden berufsrechtlichen Anerkennung verfügen und in einer Schule mit Ganztagsangebot tätig sind. (2) Das Studium bezieht die fachwissenschaftlichen und anwendungsbezogenen Gegenstände eines generalistischen Grundlagenstudiums der Sozialen Arbeit mit Schwerpunkt Kinder- und Jugendhilfe auf das besondere Berufs- und Handlungsfeld der Ganztagsschule. Dabei stehen die Entwicklung vielfältiger Bildungs- und Erziehungsangebote, die Gestaltung sozialpädagogischer Angebote und Interventionen sowie die Verwirklichung von Inklusion im Alltag pädagogischer, institutioneller und organisatorischer Arbeit im Vordergrund. (3) Ziel des Studiums ist die Vermittlung der Befähigung zu selbständigen beruflichen Handelns in den verschiedenen Arbeitsfeldern der Sozialpädagogik auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und wissenschaftlicher Methoden. Das Studium vermittelt und vertieft berufsfeldspezifische fachwissenschaftliche Kenntnisse und erweitert berufsbezogene Schlüsselqualifikationen, die es ermöglichen, im Handlungsfeld Sozialpädagogik / Soziale Arbeit Lebenssituationen zu beschreiben, zu analysieren und zu erklären, sozialpädagogische Handlungskonzepte zu entwickeln und zu verwirklichen sowie das eigene berufliche Handeln theoriebezogen zu begründen und zu reflektieren. Das Studium ist durch ein wechselseitiges Theorie-Praxis-Verhältnis geprägt. Die Studierenden werden befähigt, neue Theorien und Konzepte in die Praxis hineinzutragen und anzuwenden, wenn dies aus ethischen oder fachlichen Gründen geboten ist. 2
3 4 Regelstudienzeit (1) Der berufsbegleitende Bachelorstudiengang wird ausschließlich als Teilzeitstudiengang angeboten. Er umfasst 180 Leistungspunkte (ETCS), die in einer Regelstudienzeit von 9 Semestern studiert werden. (2) Der für die Zulassung erforderliche erste berufsqualifizierende Ausbildungsoder Studienabschluss gemäß Zulassungsordnung wird auf die Regelstudienzeit im Umfang von 3 Semestern angerechnet. Die Anrechnung erfolgt im Umfang von insgesamt 60 ETCS. 5 Studienbeginn Studienbeginn ist bei ausreichender Nachfrage jeweils das Wintersemester. Die Lage und Verteilung der Zeiträume für Lehrveranstaltungen orientieren sich am zeitlichen Ablauf des Schuljahres für den Regelschulbereich im Land Berlin. Als lehrveranstaltungsfreie Zeiten gelten in der Regel die Schulferienzeiten im Land Berlin. 6 Studienaufbau, Studienmodule 1 (1) Das Studium ist modular aufgebaut und umfasst 24 Module, davon werden 6 Modulen aufgrund des vorhandenen berufsqualifizierten Abschlusses anerkannt (Anrechnungsmodule). Darüber hinaus wird die während des Studiums vorliegende bzw. ausgeübte Berufstätigkeit in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld im zulässigen Umfang auf zu erbringende Studienleistungen im Sinne von berufspraktischen Studien anerkannt. Die berufspraktischen Studien sind Bestandteile der Module und werden durch die Hochschule fachlich begleitet. (2) Die Lehrveranstaltungen in den Semestern 4 bis 8 werden durch berufspraktische Studien ergänzt, um eine Verzahnung zwischen Theorie und Praxis zu gewährleisten. Im 8. und 9. Semester wird neben dem Besuch von Lehrveranstaltungen die Bachelor-Thesis verfasst. 1 Siehe Anlage 1 - Modulübersicht 3
4 (3) Der Studienverlaufsplan wird von der Hochschule so gestaltet, dass alle Studienmodule innerhalb der Regelstudienzeit absolviert werden können und der Berufstätigkeit Rechnung tragen. (4) Der Umfang der angebotenen bzw. zu erbringenden Studienleistungen ist in der veröffentlichten Modulübersicht zum Studiengang dargelegt. 2 (5) Bei erfolgreicher Absolvierung aller erforderlichen Studienmodule, dem Bestehen der entsprechende Modulprüfungen und der positiven Bewertung der Bachelorarbeit im berufsbegleitenden Bachelorstudium erwirbt der Studierende den akademischen Grad Bachelor of Arts (B.A.). 7 Prüfungsausschuss (1) In der Allgemeinen Rahmenprüfungsordnung sind die Besetzung und die Aufgaben des Prüfungsausschusses geregelt. Der Prüfungsausschuss ist für die Konzeption und die Erhaltung des Lehrangebotes auf der Grundlage der Studien- und Prüfungsordnung sowie der Praktikumsordnung zuständig. (2) Der Prüfungsausschuss (über-)prüft die theoretischen Studieninhalte und die der in der praktischen Anwendung gewonnenen Erfahrungen sowie die Prüfungsleistungen und Vorleistungen regelmäßig im Hinblick darauf, ob diese zur Verwirklichung der in 3 festgelegten Studienziele geeignet sind. Der Prüfungsausschuss unterbreitet dem Akademischen Senat ggf. Änderungs- und Verbesserungsvorschläge. 8 Art und Anzahl der Prüfungsleistungen (1) In den angebotenen 17 Modulen sind Prüfungsleistungen zu erbringen. Im Bachelor-Modul ist die Bachelor-Thesis einzureichen. (2) Die Prüfungsleistungen werden kompetenzorientiert gestalten. In einigen Modulen bestehen Wahloptionen, die Art der Prüfungsleistungen kann in 2 Die vollständige Modulstruktur sowie der Umfang der Lehrveranstaltungen bzw. Studienleistungen (SWS) sind in der jeweils gültigen Fassung veröffentlicht unter: Dokumente/Studienverlauf_Modulstruktur_bb_Studiengang_SozPaed-GTS.pdf 4
5 Absprache mit dem jeweiligen Modulverantwortlichen gewählt werden. Die konkrete Entscheidung über die Prüfungsleistung trifft der Modulverantwortliche bzw. der lehrende Hochschullehrer in Absprache mit den Studierenden unter Berücksichtigung von inhaltlichen und studienorganisatorischen Besonderheiten, Anforderungen oder Strukturen. (3) Bei Unstimmigkeiten entscheidet auf Antrag der Prüfungsausschuss. Der Antrag auf Festlegung einer konkreten Prüfungsleistung kann sowohl der Studierende als auch der Modulverantwortliche stellen. (4) Die Art der zu erbrindengen Prüfungsleistung ist in der Anlage 2 dargelegt. 9 Inkrafttreten und Übergangsvorschriften (1) Diese Studien- und Prüfungsordnung tritt am Tage der Veröffentlichung in Kraft. Die Veröffentlichung erfolgt sowohl im Mitteilungsblatt der Hochschule als auch auf der Homepage der Hochschule. (2) Bis zur Konstituierung des Akademischen Senats ist der Gründungssenat das zuständige Gremium für die hochschulinterne Bestätigung der Studien- und Prüfungsordnung und nimmt die dessen Aufgaben im Rahmen der Zuständigkeit des Akademischen Senats gemäß der Grundordnung wahr. (3) Bis zur Bildung der nach der Grundordnung der HSAP vorgesehenen Gremien treffen der Vorsitzende des Gründungssenats und der Gründungspräsident im Rahmen ihrer Zuständigkeit die für die Hochschule und die Aufnahme des Lehrbetriebs notwendige Maßnahmen. (4) Die für Wissenschaft zuständige Senatsverwaltung im Land Berlin hat mit Schreiben vom 8. Mai 2015 diese Studien- und Prüfungsordnung bestätigt. Berlin, den Prof. Dr. Joachim Hage Präsident 5
6 Anlage 1: Modulübersicht 3 (Kurzbezeichnungen) GLP: Grundlagen der Pädagogik [Anrechnungsmodul] GPS: Grundlagen der Psychologie [Anrechnungsmodul] EBK: Erziehungs- und Bildungskonzepte EWA: Einführung in wissenschaftliches Denken und Arbeiten GIW: Gesellschaft im Wandel ITK: Interkulturalität / IUG: Individuum und Gesellschaft GGA: Gestaltung von Gruppenarbeit [Anrechnungsmodul] MKÄ: Musikalisch-künstlerisch-ästhetische Bildung [Anrechnungsmodul] SDF: Spracherwerb: Diagnostik und Förderung [Anrechnungsmodul] PLI : Problemlagen identifizieren - Lebenssituationen erfassen - Interventionsstrategien entwickeln SPI: Sozialpädagogische Interventionen LBM: Lernbegleitung mit und ohne Medien SSR: Der Sozialraum als Ressource und Erfahrungswelt HMS: Handlungsstrategien und Methoden der Sozialen Arbeit und der Sozialpädagogik RGB: Rechtliche Grundlagen der Berufsausübung - Teil I SPG: Sozialpädagogisches Handeln in der Ganztagsschule WKG: Wahlkatalog Gesundheitsbezogene Alltagsgestaltung GBS: Gesundheit, Bewegung und Spiel / GUE: Gesundheit und Ernährung VKJ: Verwaltungskunde der Kinder- und Jugendhilfe [Anrechnungsmodul] RGB: Rechtliche Grundlagen der Berufsausübung - Teil II HSA: Ausgewählte Handlungsfelder in der Sozialen Arbeit und Sozialpädagogik LPO: Leitung, Planung, Organisation, Evaluation - Inklusion als Organisations-aufgabe BAM-BSF: Bachelor-Abschlussmodul 3 Die Modulinhalte sind umfänglich im Modulhandbuch beschrieben. Das Modulhandbuch ist auf der hochschulinternen Lernplattform (Moodle) für die Studierenden verfügbar. 6
7 Anlage 2: Prüfungsleistungen im berufsbegleitenden Studiengang Sozialpädagogik mit dem Schwerpunkt Ganztagschule Modul Modulprüfung EBK: Erziehungs- und Bildungskonzepte EWA: Einführung in wissenschaftliches Denken und Arbeiten ESB: Einführung in die empirische Sozial- und Bildungsforschung GIW: Gesellschaft im Wandel ABW: Aktuelle Entwicklungen und Fragestellungen der Sozialen Arbeit und der Sozialpädagogik in institutionellen Kontexten WKS: Wahlkatalog Sozialisationsbedingungen ITK: Interkulturalität / IUG: Individuum und Gesellschaft PLI : Problemlagen identifizieren - Lebenssituationen erfassen - Interventionsstrategien entwickeln SPI: Sozialpädagogische Interventionen LBM: Lernbegleitung mit und ohne Medien SSR: Der Sozialraum als Ressource und Erfahrungswelt Prüfungsleistungen K90 PF M30 HA Präs HA Ref Prä M45 G Prä Ref gem. Katalog HA FGA OP PF M45G HMS: Handlungsstrategien und Methoden der Sozialen Arbeit und der Ref Sozialpädagogik HA RGB: Rechtliche Grundlagen der Berufsausübung - Teil I K 90 SPG: Sozialpädagogisches Handeln in der Ganztagsschule WKG: Wahlkatalog Gesundheitsbezogene Alltagsgestaltung GBS: Gesundheit, Bewegung und Spiel / GUE: Gesundheit und Ernährung RGB: Rechtliche Grundlagen der Berufsausübung - Teil II HSA: Ausgewählte Handlungsfelder in der Sozialen Arbeit und Sozialpädagogik LPO: Leitung, Planung, Organisation, Evaluation - Inklusion als Organisationsaufgabe Bachelor-Abschlussmodul PA gem. Katalog M45G PF PA M45 (G) HA FGA PA PFM BAM-BSF: Bachelor-Abschlussmodul BA 7
8 Abkürzungen: K = Klausur, PF = Portfolio, M = Mündliche Prüfung, HA = Hausarbeit, Präs = Präsentation, FGA = Fallgutachten, OP = Online-Präsentation, Ref = Referat, PA = Projektarbeit, PFM = Portfolie mit Auswertung im Seminar (Moderation) Die Zahlenangaben hinten Prüfungsleistungen geben die zeitliche Dauer an. 8
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