Architecture. Studiengang Architecture. Fachbereich Architektur Abschluss: Master
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- Karsten Diefenbach
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1 Architecture Studiengang Architecture Fachbereich Architektur Abschluss: Master
2 Wie sieht das Tätigkeitsfeld Das Arbeitsgebiet der Architektinnen und Architekten ist das Entwerfen, für Architektinnen und die Planung, Realisierung und Erneuerung von Städten, Siedlungsgebieten Architekten aus? und Gebäuden sowie deren Umfeld und Ausstattung. Sie geben zeitge-mäße, kreative und wissenschaftlich fundierte Antworten auf allen konzeptionellen, gestalterischen, konstruktiven und steuernden Kompetenzfeldern des Planens und Bauens. Sie können ihren Beruf als Freischaffende, Selbstständige, Angestellte oder Beamte ausüben: Im Architekturbüro, im öffentlichen Dienst oder in Planungs- und Baubüros von Unternehmen und Institutionen. Allgemeines Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur selbstständigen Anwendung wissenschaftlicher, künstlerischer Methoden und Erkenntnisse, zum kritischen Denken, strukturierten Arbeiten und zum verantwortlichen Handeln in der Gesellschaft unter Einbeziehung des jeweiligen sozialen, ökologischen, rechtlichen und historischen Umfeldes. Was sind die Inhalte des Studiums? Aufbauend auf den wissenschaftlichen und künstlerischen Grundlagen, Methoden und Fachkenntnissen des Bachelorstudiums (6 Semester) werden im zweiten Studienabschnitt der Architekturausbildung - im Masterstudium (4 Semester) - die Kernbereiche der Architekturlehre weitergeführt und vertieft. Hinzu kommen Forschungs- und Entwicklungskompetenzen. Dieser Teil des Architekturstudiums umfasst 10 Module. Die Studierenden haben die Möglichkeit, in den Bereichen Gebäudeplanung und Städtebau, Konstruktion und Technik sowie in Bauökonomie und Management zu vertiefen. Die Master-Thesis wird in einer dreimonatigen Abschlussarbeit mit Präsentation und Dokumentation erarbeitet. Der akademische Grad (M.A.) Master of Arts (Architecture) stellt den erfolgreichen Abschluss der Architekturausbildung dar. Dieses insgesamt fünfjährige Architekturstudium führt weltweit zur Berufsbefähigung als freischaffende, selbstständige Architektin bzw. freischaffender, selbstständiger Architekt. In Deutschland ist nach einer entsprechenden Praxiszeit (je nach Bundesland 2 3 Jahre) im Architekturbüro auf Antrag eine Eintragung als ArchitektIn in die Liste der Architektenkammer möglich. Was muss ich als ausländische/r Ausländische StudienbewerberInnen sollten Fragen über Studienmöglichkeiten, Zulassung, Studiengang und Anerkennung ausländischer Zeugnisse Studienbewerber/in beachten? rechtzeitig vor ihrer Reise nach Deutschland - möglichst ein Jahr vor dem gewünschten Studienbeginn - klären. Ausführliche Informationen finden Sie im Internet unter Wieviel Studierende, wieviel Lehrende gibt In diesem Fachbereich studieren 977 Studierende (456 Studentinnen und es am Fachbereich? 521 Studenten) und lehren 4 Professorinnen und 17 Professoren. Zentrale Studienberatung Seite 1
3 Wie bewerbe ich mich um einen Studienplatz? Sie bewerben sich um einen Studienplatz direkt an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg Fachbereich Architektur Dekanat Hebebrandstraße Hamburg Wann bewerbe ich mich? Der Studiengang nimmt nur zum Wintersemester StudienanfängerInnen auf! Für deutsche BewerberInnen und ausländische BewerberInnen mit einem innerhalb der EU erworbenen Hochschulabschluss: 30.April Für ausländische BewerberInnen mit einem außerhalb der EU erworbenen Hochschulabschluss: 15. Januar. Welchen Schulabschluss muss 1. Berufsqualifizierender Hochschulabschluss (B.A.) oder vergleichbarer Studiengang von mind. 3 Jahren Dauer mit mindestens der Gesamtnote 2,49 oder Diplom ich haben? Welche Voraussetzungen muss im Studiengang "Architektur" einer Hochschule mit mindestens der ich für eine Gesamtnote gut (Anerkennung von 20 CP im 7. Semester). Bewerbung mitbringen? 2. Nachweis englischer Sprachkenntnisse durch TOEFL-Test, IELTS o.ä. oder durch die Note befriedigend oder besser im Abiturzeugnis (12.Klasse) oder Bescheinigung über im Ausland erbrachte Leistungen. 3. Eignungsprüfung 4. Für ausländische BewerberInnen mit einem außerhalb der EU erworbenen Hochschulabschluss: TOEFL-Test u. zusätzl. Graduate Record Examination (GRE). Gibt es eine Zulassungsbeschränkung? Dieser Studiengang ist formal zulassungsbeschränkt. Wann beginnen die Vorlesungen? Im Sommersemester beginnen die Vorlesungen immer am 2. Montag im März, im Wintersemester beginnen sie immer am 3. Montag im September. Studiumlänge? Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Brauche ich eine Vorpraxis? Nein, eine Vorpraxis müssen Sie bei der Bewerbung für diesen Master- Studiengang nicht nachweisen. Alle wichtigen Voraussetzungen für eine Bewerbung finden Sie unter der Frage: Welche Voraussetzungen muss ich für eine Bewerbung für diesen Studiengang mitbringen?" Zentrale Studienberatung Seite 2
4 Kostet das Studium etwas? Ein Semesterbeitrag von 171,50 pro Semester muss von jeder/m Studierenden bezahlt werden. Er setzt sich zusammen aus 35,50 für das Studentenwerk, 11,- für die Studierendenschaft (AStA) und 125,- für das Semesterticket für den Hamburger Verkehrsverbund (HVV). Studiengebühren in Höhe von 500 pro Semester müssen ab Sommersemester 2004 diejenigen zahlen, die 1. nicht ihren Hauptwohnsitz in der Freien und Hansestadt Hamburg oder in der Metropolregion Hamburg ( haben. Die Anmeldung mit dem Hauptwohnsitz muss durch die zuständige Meldebehörde bescheinigt werden. oder 2. insges. länger als die Regelstudienzeit plus 4 Semester studiert haben. Mit welchem Titel schließe ich dieses Studium ab? (M.A.) Master of Arts (Architecture) Wer hilft mir bei weiteren Fragen? Zentrale Studienberatung im Studierendenzentrum Stiftstraße Hamburg (Campus Berliner Tor) Tel.: studienberatung@haw-hamburg.de Persönliche Sprechstunde: Mo - Mi 11-13, Do Uhr Telefonische Sprechstunde: Mo - Mi 10-11, Do Uhr Abendsprechstunde für Berufstätige: Do Uhr Studienfachberatung Die ProfessorInnen aus den Vertiefungen Tel.: /5005 (Mo Fr 08:00 12:30 Uhr) Weitere Informationen... finden Sie unter Zentrale Studienberatung Seite 3
5 STUDIENÜBERSICHT Studiengang Architecture Zentrale Studienberatung Seite 4
6 STUDIENPLAN Studiengang Architecture Abschluss: Master 1. Studienjahr M Lehrveranstaltung 7. Sem. (Modul/Fach/Fachgebiet) (Stundenz.l, Art der Leistungskontr.) 3 Gebäudeplanung und Städtebau 2 CP SL KOOP 2 3 Konstruktion und Technik 2 CP PL (Ü) KOOP 4 Vertiefung aus Department 3, 4 oder 5 6 CP SL, PL (Ü) 3 KOOP 3 M Lehrveranstaltung 8. Sem. 3 Wahlfächer 2 CP PL (R) 3 Exkursionen CP PL (R) KOOP 4 Vertiefung aus Department 3, 4 oder 5 6 CP SL, PL (Ü) 3 KOOP 3 Studienfachberatung 1. Jahr 60 CP Projekt1: 10 CP P( P) Modul 1 Projekt2 (VP): 10 CP P(P) Modul 2 Anwendungsorient. Projekt: 20 CP P(P) Modul 5 2. Studienjahr M Lehrveranstaltung 9. Sem. 6 Gebäudeplanung und Städtebau 2 CP SL KOOP 3 6 Konstruktion und Technik 2 CP PL (Ü) KOOP 6 Wahlfach 2 CP SL 7 Vertiefung aus Department 3, 4 oder 5 4 CP SL, PL (Ü) KOOP 2 Projekt: Mit besonderer planerischen Problematik (wissenschaftlich-analyisch) 20 CP P(P) Modul 8 M Lehrveranstaltung 10. Sem. Zentrale Studienberatung Seite 5
7 9 Referat, Dokumentation, Präsentation der Master- Thesis Praxis, Promotion usw. 10 CP PL(M), PL (R) Glossar: SWS Semesterwochenstunden SL Studienleistung PL Prüfungsleistungen, siehe Prüfungsordnung M Modul KOOP Kooperation mit Projekt R Referat Ü Übung CP Leistungspunkte 2. Jahr 60 CP Master-Thesis: Projekt 20 CP P(M), P(R) Studiengang Architecture Fachbereich Architektur Adresse: Zentrale Studienberatung Seite 6
8 Hebebrandstraße 1 D Hamburg Tel Infotelefon Fax Zentrale Studienberatung Seite 7
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