KOLLEKTIVVERTRAGSVERHANDLUNGEN 2016 FÜR DAS EISEN- UND METALLVERARBEITENDE GEWERBE (ARBEITER-KV)
|
|
- Julius Schumacher
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 KOLLEKTIVVERTRAGSVERHANDLUNGEN 2016 FÜR DAS EISEN- UND METALLVERARBEITENDE GEWERBE (ARBEITER-KV) V E R E I N B A R U N G 1. Erhöhung der monatlichen Mindestgrundlöhne um 1,4 Prozent ab Monatliche Mindestgrundlöhne gültig ab Lohngruppe Monatslohn Lohngruppe Techniker 2.882,77 Lohngruppe ,24 Lohngruppe ,23 Lohngruppe ,33 Lohngruppe ,06 Lohngruppe ,52 Lohngruppe ,52 Lohngruppe ,52 2. Erhöhung der IST - Löhne um 1,4 Prozent ab Seite 1 von 7
2 3. Erhöhung der kollektivvertraglichen Zulagen und Aufwandsentschädigungen um 1,5 Prozent; das ist in EURO Zulagen und Aufwandsentschädigungen gültig ab kleine Entfernungszulage 8,44 mittlere Entfernungszulage 22,15 große Entfernungszulage 44,31 Nächtigungsgeld 15,75 Schmutzzulage 0,519 Erschwerniszulage 0,519 Gefahrenzulage 0,519 Nachtarbeitszulage (22-6 Uhr) 1,886 Schichtzulage (zweite Schicht) 0,459 Schichtzulage (dritte Schicht) 1,886 Montagezulage 0, Erhöhung der monatlichen Lehrlingsentschädigungen in EURO: Lehrlingsentschädigung gültig ab Lehrjahr 568,52 2. Lehrjahr 762,35 3. Lehrjahr 1.025,71 4. Lehrjahr 1.377,95 Dies entspricht einer Erhöhung von 1,5 Prozent. Seite 2 von 7
3 5. Rahmenrechtliche Vereinbarungen: Abschnitt VI, Punkt 19a, Z 9., erster Absatz: Für die Betriebe der Berufszweige der Spengler und Kupferschmiede, die der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler angehören, gilt bis zur Sicherung der ganzjährigen Beschäftigung von Arbeitnehmern ergänzend: Die Punkte a) bis c) bleiben unverändert. Anhang IIIa - Freizeitoption Statt der Erhöhung der Ist-Löhne gemäß Punkt 2 kann durch eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. in Betrieben mit Betriebsrat durch Betriebsvereinbarung die Möglichkeit geschaffen werden, bezahlte Freizeit zu vereinbaren. Wird eine Vereinbarung abgeschlossen, so gelten jedenfalls folgende Bestimmungen: Bei Vollzeitbeschäftigung entsteht pro Monat ein Freizeitanspruch von mindestens 2 Stunden 15 Minuten; Bei Teilzeitbeschäftigung gebührt der aliquote Anteil davon. Besondere Berufsgruppen (Abschnitt VI Punkt 5ff) erhalten eine ihrer Normalarbeitszeit entsprechend angepasste Freizeit. Für Dienstzeiten ohne Entgeltanspruch entsteht kein Freizeitanspruch (z.b. Präsenz-, Zivildienst, Wochengeldbezug, gesetzliche Elternkarenz, Freistellung gegen Entfall des Arbeitsentgeltes, erweiterte Betriebsrats- Bildungsfreistellung, ungerechtfertigtes Fernbleiben, Arbeitsunfähigkeit ohne Entgeltfortzahlungsanspruch). Die Freizeit ist auf einem eigenen Zeitkonto zu erfassen, dessen Stand der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer monatlich zu übermitteln ist. Ein Vorgriff auf noch nicht erworbene Freizeit ist ausgeschlossen. Die Freizeit verfällt nicht durch Zeitablauf. Auf die Freizeit kann die Arbeitnehmerin bzw. der Arbeitnehmer nicht verzichten. Durch die Anwendung dieser Option kommt es nicht zu einer Vereinbarung von Teilzeitbeschäftigung. Seite 3 von 7
4 Die Freizeit ist im Einvernehmen zwischen der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber stundenweise, ganztägig oder ganzwöchig zu konsumieren. Während der Freizeit ist jede Stunde gemäß Abschnitt X abzurechnen und zu bezahlen. Kommt kein Einvernehmen zustande, kann der Verbrauch der Freizeit vor oder nach einem Urlaub, einem Feiertag oder einer Freistellung gemäß Abschnitt XVI angetreten werden. Aus zwingenden betrieblichen Erfordernissen kann das Unternehmen verlangen, dass die Freizeit frühestens 4 Wochen später in einem von der Arbeitnehmerin bzw. vom Arbeitnehmer gewählten Zeitraum verbraucht wird. Für Zeiträume, in denen auf Grund gesetzlicher oder kollektivvertraglicher Bestimmungen Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, kann der Verbrauch der Freizeit aus der Freizeitoption nicht vereinbart werden. Ablauf: Die Löhne der Arbeitnehmer sind mit zu erhöhen. Der angestrebte Abschluss von schriftlichen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bzw. einer Betriebsvereinbarung ist bis im Betrieb bekannt zu geben (z.b. durch Aushang). Die Arbeitnehmer haben bis die Möglichkeit, gegenüber dem Arbeitgeber die Absicht zu bekunden, diese Option zu wählen. Bis zum kann in Betrieben mit Betriebsrat die diesbezügliche Betriebsvereinbarung abgeschlossen werden. Kommt es bis zum zu einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, so sind die Löhne der betroffenen Arbeitnehmer ab um jenen Eurobetrag zu reduzieren, der der kollektivvertraglichen Lohnerhöhung mit entsprochen hat. Umwandlung: Wurde zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine Freizeitoption vereinbart, so können beide Parteien eine Umwandlung von Zeit in Geld einseitig durchführen. Eine teilweise Umwandlung ist dabei nicht zulässig. Eine Umwandlung ist jeweils zum und (Umwandlungstermine) möglich. Die Umwandlung ist der anderen Partei spätestens zwei Monate vor dem (somit bis 31.1.) bzw. vor dem (somit bis 31.7.) schriftlich bekanntzugeben. Eine verspätete Bekanntgabe ist unwirksam. Seite 4 von 7
5 Zeitguthaben, welche bis zum Umwandlungstermin erworben wurden, dürfen anlässlich der Umwandlung nicht in Geld abgegolten werden. Nach der Umwandlung wird der Monatslohn ab 1.4. bzw. ab um jenen Prozentsatz erhöht, auf den anlässlich der Freizeitoption verzichtet wurde. Alle Ansprüche des Arbeitnehmers, die nach der Umwandlung fällig werden, sind mit dem nach der Umwandlung erhöhten Monatslohn auszubezahlen. Arbeitnehmer, deren Lohn bei Anwendung der Freizeitoption unter den Mindestlohn zum sinken würde, können diese nicht in Anspruch nehmen. Wird mit einem Arbeitnehmer nach Anwendung der Freizeitoption eine Änderung des Ausmaßes der Normalarbeitszeit vereinbart, gilt: Die Entstehung des Freizeitanspruches ist ab dem Zeitpunkt der Änderung der Normalarbeitszeit im Verhältnis des Ausmaßes der Änderung der Arbeitszeit anzupassen. Der zu diesem Zeitpunkt bestehende Freizeitanspruch aus der Freizeitoption ist weder bei einer Verringerung noch bei einer Erhöhung des Ausmaßes der Normalarbeitszeit anzupassen. Nicht konsumierte Freizeit ist vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses nach Möglichkeit zu verbrauchen. Verbleibende Ansprüche sind in voller Höhe zuschlagsfrei abzugelten. Zur Berechnung des Wertes der nicht konsumierten Freizeit ist Abschnitt X heranzuziehen. Protokoll vom 30. November 2015: 1. Die Kollektivvertragsparteien beabsichtigen, dass die Freizeitoption in der im Anhang IIIa verankerten bzw. künftig vereinbarten abweichenden Form Teil der Kollektivvertragsabschlüsse für die Jahre 2017 bis einschließlich 2032 sein wird. 2. Die Kollektivvertragsparteien kommen überein, dass bei grundsätzlichen Fragen der Auslegung dieses Kollektivvertrags, die über den Anlassfall hinaus von Bedeutung sind, eine intensive Kooperation stattfinden soll. Zweck dieser Kooperation ist es, die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer sowie die Betriebsräte in Auslegungsfragen zu unterstützen und aufwändige Gerichtsverfahren zu vermeiden. Diese Kooperation kann von den Beteiligten freiwillig genutzt werden. Daraus entsteht für die Beteiligten jedoch keine verpflichtende Schlichtungsklausel oder Schiedskommission. Seite 5 von 7
6 Im Anhang V wird das Protokoll vom gestrichen und durch das Protokoll vom ersetzt und lautet: Die Kollektivvertragsparteien kommen überein, gemeinsam intensiv an einer Weiterentwicklung bzw. Neugestaltung der Wegzeiten- und Montageregelungen zu arbeiten. Ziel ist es, diese Gespräche bis erfolgreich abzuschließen und die entsprechenden kollektivvertraglichen Bestimmungen nach Möglichkeit mit Wirksamkeit vom abzuändern. Im Abschnitt VI, Punkt 16, entfällt im letzten Absatz die Wortfolge und ist den Kollektivvertragspartnern zur Kenntnis zu bringen. 6. Gilt für die Bundesinnungen: - Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler (der fachliche Geltungsbereich erstreckt sich nur auf die Berufszweige der Spengler und Kupferschmiede) - Bundesinnung der Fahrzeugtechnik: ausgenommen sind folgende Berufszweige: o die Vulkaniseure sowie die o Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und Wagner, wie o Karosserie- und Fahrzeugbautechniker, o Karosseriebauer, o Autoverglasung, o Autokosmetiker, o Dellendrücker, o Wagner, o Ski- und Rodelerzeuger sowie o Werkzeugstiel-, Gabel- und Rechenmacher. Bei den Berufszweigen der Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer und der Karosseriespengler bzw. -lackierer, soweit sie diese Tätigkeit überwiegend verrichten erstreckt sich der fachliche Geltungsbereich auf jene Betriebe, die ab Mitglieder der Bundesinnung der Karosseriebauer einschließlich Karosseriespengler und Karosserielackierer sowie der Wagner (seit : Bundesinnung der Karosseriebautechniker Karosserielackierer und der Wagner bzw. seit : Bundesinnung der Fahrzeugtechnik) sind und über eine Gewerbeberechtigung für die Ausführung des Spenglerhandwerkes ( Karosseriespengler ) verfügen. - Bundesinnung der Metalltechniker - Bundesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker - Bundesinnung der Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker - Bundesinnung der Mechatroniker Seite 6 von 7
7 - Bundesinnung der Kunsthandwerke (ausgenommen sind die Berufszweige der Erzeuger von Waren nach Gablonzer Art, der Musikinstrumentenerzeuger, der Buchbinder, der Kartonagewaren- und Etuierzeuger und der Erzeuger kunstgewerblicher Gegenstände und Modeschmuckerzeuger) - Bundesinnung der Gesundheitsberufe (ausgenommen sind die Berufszweige der Miederwarenerzeuger, der Schuhmacher und Orthopädieschuhmacher sowie der Zahntechniker) - Fachverband der Maschinen-, Metallwaren- und Gießereiindustrie (für den Fachverband Maschinen- Metallwaren- Gießereiindustrie erstreckt sich der fachliche Geltungsbereich nur auf die Mitgliedsbetriebe des Verbandes Zentralheizungs- und Lüftungsbau mit Ausnahme der Betriebe in Wien) 7. Geltungstermin: Wien, am Seite 7 von 7
KOLLEKTIVVERTRAGSVERHANDLUNGEN 2017 FÜR DAS EISEN- UND METALLVERARBEITENDE GEWERBE (ARBEITER-KV)
KOLLEKTIVVERTRAGSVERHANDLUNGEN 2017 FÜR DAS EISEN- UND METALLVERARBEITENDE GEWERBE (ARBEITER-KV) V E R E I N B A R U N G 1. Erhöhung der monatlichen Mindestgrundlöhne um 1,43 Prozent ab 1.1.2017 Monatliche
Mehr1. Erhöhung der monatlichen Mindestgrundlöhne um 1,4 Prozent ab gültig ab
Ergebnis der Kollektivvertragsverhandlungen vom 30. November 2015 für Arbeiter im Metallgewerbe für 2016: 1. Erhöhung der monatlichen Mindestgrundlöhne um 1,4 Prozent ab 1.1.2016 Monatliche Mindestgrundlöhne
MehrKOLLEKTIVVERTRAGSVERHANDLUNGEN 2019 FÜR DAS EISEN- UND METALLVERARBEITENDE GEWERBE (ARBEITER-KV)
KOLLEKTIVVERTRAGSVERHANDLUNGEN 2019 FÜR DAS EISEN- UND METALLVERARBEITENDE GEWERBE (ARBEITER-KV) V E R E I N B A R U N G 1. Erhöhung der monatlichen Mindestgrundlöhne um 3,30 Prozent ab 1.1.2019. Monatliche
MehrBetriebsvereinbarung über die Anwendung der Freizeitoption gemäß Kollektivvertrag für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe vom 1.1.
Koordinierter Entwurf einer Musterbetriebsvereinbarung zur Freizeitoption Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Freizeitoption gemäß Kollektivvertrag für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden
MehrZwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen:
KV-VERHANDLUNGEN FAHRZEUGINDUSTRIE 2014 ARBEITER/INNEN PROTOKOLL ZUM LOHNABSCHLUSS Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen:
MehrBetriebsvereinbarung über die Anwendung der Freizeitoption Bergbau/Stahl, 1. November 2014
1 Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Freizeitoption Bergbau/Stahl, 1. November 2014 abgeschlossen zwischen und dem Betrieb, Standort Betriebsrat der Arbeiterinnen und Arbeiter /Angestellten des
Mehr1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter ab (Beilage 1a) um 2,1 %.
KV-VERHANDLUNGEN FAHRZEUGINDUSTRIE 2014 ANGESTELLTE PROTOKOLL ZUM GEHALTSABSCHLUSS Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
MehrBetriebsrat der Arbeiterinnen und Arbeiter /Angestellten des Betriebes
1 Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Freizeitoption des Kollektivvertrages für Arbeiterinnen und Arbeiter / Angestellte der Maschinen, Metallwaren und Gießerei Industrie per 1.11.2015 abgeschlossen
MehrBetriebsrat der Arbeiterinnen und Arbeiter /Angestellten des Betriebes
1 Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Freizeitoption des Kollektivvertrages für Arbeiterinnen und Arbeiter / Angestellte der Elektro- und Elektronikindustrie per 1.5.2013 abgeschlossen zwischen
MehrRahmenkollektivvertrag für Angestellte im Metallgewerbe
Rahmenkollektivvertrag für Angestellte im Metallgewerbe 1. Gehaltstabelle 1.1.2018 (Erhöhung per 1.1.2018: 2,90%) Verwendungsgruppe I I Mindestgrundgehalt im 1. u. 2. Vwgrj. 1.393,15 n. 2 Vwgrj. 1.488,86
Mehr1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter ab (Beilage 1a) BG A 2,0% BG B-F 1,75% BG G-H 1,5% BG I - K 1,2%
KV-VERHANDLUNGEN FAHRZEUGINDUSTRIE 2016 ANGESTELLTE PROTOKOLL ZUM GEHALTSABSCHLUSS Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
MehrBetriebsvereinbarung über die Anwendung der Freizeitoption des Kollektivvertrages für Arbeiter / Angestellte der Papierindustrie per 1.5.
Betriebsvereinbarung über die Anwendung der Freizeitoption des Kollektivvertrages für Arbeiter / Angestellte der Papierindustrie per 1.5.2015 abgeschlossen zwischen und dem Betrieb, Standort Betriebsrat
MehrZwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen:
KV-VERHANDLUNGEN FAHRZEUGINDUSTRIE 2015 ARBEITER/INNEN PROTOKOLL ZUM LOHNABSCHLUSS Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen:
Mehr1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter ab 1.11.2015 (Beilage 1) um 1,5 %.
KV-VERHANDLUNGEN FAHRZEUGINDUSTRIE 2015 ANGESTELLTE PROTOKOLL ZUM GEHALTSABSCHLUSS Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
MehrZwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen:
KV-VERHANDLUNGEN FAHRZEUGINDUSTRIE 2016 ARBEITER/INNEN PROTOKOLL ZUM LOHNABSCHLUSS Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen:
MehrERHÖHUNGEN MIT Mindestgehälter, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen
1 Angestellte Beilage 2 ERHÖHUNGEN MIT 1.5.2013 Mindestgehälter, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen 1. Mindestgehälter, 1 Lehrlingsentschädigungen, 2 Mindestzulagen 3 und
MehrERHÖHUNGEN MIT Mindestlöhne, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen
1 Arbeiterinnen und Arbeiter Beilage 1 ERHÖHUNGEN MIT 1.5.2017 Mindestlöhne, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen 1. Mindestlöhne, 1 Lehrlingsentschädigungen, 2 Mindestzulagen
MehrERHÖHUNGEN MIT Mindestlöhne, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen
1 Arbeiterinnen und Arbeiter Beilage 1 ERHÖHUNGEN MIT 1.5.2018 Mindestlöhne, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen 1. Mindestlöhne, 1 Lehrlingsentschädigungen, 2 Mindestzulagen
MehrERHÖHUNGEN MIT Mindestlöhne, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen
1 Arbeiterinnen und Arbeiter Beilage 1 ERHÖHUNGEN MIT 1.5.2015 Mindestlöhne, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen 1. Mindestlöhne, 1 Lehrlingsentschädigungen, 2 Mindestzulagen
MehrERHÖHUNGEN MIT Mindestlöhne, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen
1 Arbeiterinnen und Arbeiter Beilage 1 ERHÖHUNGEN MIT 1.5.2019 Mindestlöhne, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen 1. Mindestlöhne, 1 Lehrlingsentschädigungen, 2 Mindestzulagen
MehrERHÖHUNGEN MIT Mindestgehälter, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen
1 Angestellte Beilage 2 ERHÖHUNGEN MIT 1.5.2016 Mindestgehälter, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen 1. Mindestgehälter, 1 Lehrlingsentschädigungen, 2 Mindestzulagen 3 und
MehrERHÖHUNGEN MIT Mindestgehälter, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen
1 Angestellte Beilage 2 ERHÖHUNGEN MIT 1.5.2019 Mindestgehälter, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen 1. Mindestgehälter, 1 Lehrlingsentschädigungen, 2 Mindestzulagen 3 und
MehrDie Freizeitoption für die ArbeiterInnen der Futtermittelindustrie 2018
Die Freizeitoption für die ArbeiterInnen der Futtermittelindustrie 2018 Bei den KV-Verhandlungen 2018 wurde erstmals für die ArbeiterInnen der Futtermittelindustrie eine Freizeitoption vereinbart. Wer
MehrK O L L E K T I V V E R T R A G
K O L L E K T I V V E R T R A G abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Sparte Industrie, Fachverband der Papierindustrie einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft
MehrDie Freizeitoption 2014 im Fachverband Bergwerke/Stahl
Die Freizeitoption 2014 im Fachverband Bergwerke/Stahl Allgemeines Neben der schlichten Erhöhung der Mindest- und Ist- Bezüge bietet der Kollektivvertrag des Fachverbandes Bergwerke/Stahl 2014 bereits
MehrDie Freizeitoption Nahrungs- und Genussmittelindustrie 2016
Die Freizeitoption Nahrungs- und Genussmittelindustrie 2016 Bei den KV-Verhandlungen 2016 wurde erstmals für die Allgemeine Gruppe der Nahrungs- und Genussmittelindustrie sowie die Süßwarenindustrie eine
MehrDie Freizeitoption für Arbeiterinnen /Arbeiter im Metallgewerbe. Erläuterungen
Die Freizeitoption für Arbeiterinnen /Arbeiter im Metallgewerbe Erläuterungen Der Kollektivvertrag für Arbeiter im eisen- und metallverarbeitenden Gewerbe 2016 sieht erstmalig vor, dass anstelle der heurigen
MehrDie Freizeitoption Nahrungs- und Genussmittelindustrie 2018
Die Freizeitoption Nahrungs- und Genussmittelindustrie 2018 Bei den KV-Verhandlungen 2018 wurde für die Allgemeine Gruppe der Nahrungs- und Genussmittelindustrie sowie die Süßwarenindustrie erneut eine
Mehr3) Angestellte, die nach dem 30. April 2017 in eine Firma eingetreten sind, haben keinen Anspruch auf Erhöhung ihres Ist-Gehalts.
KOLLEKTIVVERTRAG 2017 abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Papierindustrie einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck Journalismus - Papier andererseits.
MehrK O L L E K T I V V E R T R A G. 2 Neuregelung der Kollektivvertragslöhne
K O L L E K T I V V E R T R A G abgeschlossen zwischen der Wirtschaftskammer Österreich, Sparte Industrie, Fachverband der Papierindustrie einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft
MehrKOLLEKTIVVERTRAG 2016
KOLLEKTIVVERTRAG 2016 abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Papierindustrie einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck Journalismus - Papier andererseits.
MehrDie Freizeitoption Papier und Pappe erzeugende Industrie 2015
Die Freizeitoption Papier und Pappe erzeugende Industrie 2015 Beim diesjährigen Abschluss wurden für die IST-Gehaltserhöhungen alternative Möglichkeiten vorgesehen wie: Die Verteilungsoption Die Einmalzahlungsoption
MehrEin völlig neues Element in unserem Kollektivvertrag: Die Freizeitoption
An alle Betriebsratsvorsitzenden der Elektro- und Elektronikindustrie Unser Zeichen: HIB/NEZ DW: 21363/21513 Fax-DW: 71513 Datum: 19.04.2013 Erläuterungen zur Freizeitoption Ein völlig neues Element in
MehrKOLLEKTIVVERTRAG 2015
KOLLEKTIVVERTRAG 2015 abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Papierindustrie einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck Journalismus - Papier andererseits.
MehrKOLLEKTIWERTRAGSVERHANDLUNGEN FÜR 2009 FÜR ANGESTELLTE DESMETALLGEWERBES VEREINBARUNG
KOLLEKTIWERTRAGSVERHANDLUNGEN FÜR 2009 FÜR ANGESTELLTE DESMETALLGEWERBES VEREINBARUNG 1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter um 3,8 Prozent 2. Erhöhung der IST-Gehälter um 3,6 Prozent 3.
MehrERHÖHUNGEN MIT Mindestlöhne, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen
1 Arbeiterinnen und Arbeiter Beilage 1 ERHÖHUNGEN MIT 1.5.2013 Mindestlöhne, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen 1. Mindestlöhne, 1 Lehrlingsentschädigungen, 2 Mindestzulagen
MehrAnhang I. Lohnordnung für die Berufszweige der Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und Wagner. Kollektivvertrag
Anhang I Lohnordnung für die Berufszweige der Karosseriebautechniker, Karosserielackierer und Wagner Kollektivvertrag abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Fahrzeugtechniker einerseits und dem Österreichischen
MehrLOHNVERTRAG Futtermittelindustrie Österreich
LOHNVERTRAG Futtermittelindustrie Österreich 1. September 2018 www.proge.at KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN! Das bedruckte Papier, das ihr mit diesem Lohnvertrag in Händen haltet, ist sehr viel mehr wert, als
MehrSparte Gewerbe, Handwerk, Dienstleistung
Sparte Gewerbe, Handwerk, Dienstleistung Allgemeine Fachgruppe des Gewerbes Bäcker Arbeiter: 4 1/3 Wochengrundlöhne Bau Bauhilfsgewerbe Brunnenmeister, Kunststeinerzeuger, Gerüstverleiher, Isolierer, Steinholz-
MehrNEU Freizeitoption Elektroindustrie
1 Freizeitoption Elektroindustrie 2 MOTTO: zusätzliche Freizeit statt Geld ABER freiwillig und nur unter bestimmten Voraussetzungen 3 anstelle von IST-Lohnerhöhung (kein Absinken unter KV-Mindestlohn)
MehrHOLZ- UND KUNSTSTOFF- VERARBEITENDE GEWERBE ÖSTERREICHS
Beilage zum Kollektivvertrag für das HOLZ- UND KUNSTSTOFF- VERARBEITENDE GEWERBE ÖSTERREICHS Rahmenrechtliche Änderungen und Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2015 KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen zwischen
MehrDie Freizeitoption im Fachverband Bergwerke/Stahl
Die Freizeitoption im Fachverband Bergwerke/Stahl Allgemeines Neben der schlichten Erhöhung der Mindest- und Ist- Bezüge bietet der Kollektivvertrag des Fachverbandes Bergwerke/Stahl heuer erstmals eine
MehrDie Elektrotechniker. Gemeinsam stark.
www.elektroinnung-wien.at www.elektroinnung-wien.at Offi zielles Fachblatt der Elektroinnung Wien Nr. 05/Dezember 2015 Ausgabe Wien Metall-KV Gewerbe abgeschlossen Die Verhandler für den Kollektivvertrag
MehrGrundstufe Jahren Jahren Jahren Jahren Jahren 2, 4 J 6, 9, 12 J A 1.402, , ,40 28,04
ARB_Beilage 1 KV-VERHANDLUNGEN EISEN/METALL 2007 LOHNABSCHLUSS 1. Erhöhung der Kollektivvertragslöhne ab 1.11.2007 Mindestlohntabelle gemäß Abschnitt IX, Punkt 20 *) nach 2 nach 4 nach 6 nach 9 nach 12
MehrBeilage. holz- und kunststoffverarbeitende. Österreichs. Rahmenrechtliche Änderungen. und. Lohnordnungen. zum Kollektivvertrag.
Beilage zum Kollektivvertrag holz- und kunststoffverarbeitende Gewerbe Österreichs vom 19. April 2012 Rahmenrechtliche Änderungen und Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2012 - 2 - abgeschlossen zwischen der
MehrFÜR ARBEITER IM EISEN- UND METALLVERARBEITENDEN GEWERBE
KOLLEKTIVVERTRAG FÜR ARBEITER IM EISEN- UND METALLVERARBEITENDEN GEWERBE 1. Jänner 2016-1 - ÄNDERUNGEN AB 1.1.2016 - Erhöhung der monatlichen Mindestgrundlöhne um 1,4% - Erhöhung der IST-Löhne um 1,4 %
MehrZUM KOLLEKTIVVERTRAG FÜR DIE ANGESTELLTEN DES METALLGEWERBES VOM , IN KRAFT SEIT
ZUSATZKOLLEKTIVVERTRAG ZUM KOLLEKTIVVERTRAG FÜR DIE ANGESTELLTEN DES METALLGEWERBES VOM 27.11.2017, IN KRAFT SEIT 1.1.2018. 1. KOLLEKTIVVERTRAGSPARTEIEN Dieser Zusatzkollektivvertrag wird abgeschlossen
MehrKV-VERHANDLUNGEN EISEN/METALL 2011 LOHNABSCHLUSS
ARB_Beilage 1 KV-VERHANDLUNGEN EISEN/METALL 2011 LOHNABSCHLUSS 1. Erhöhung der Kollektivvertragslöhne ab 1.11.2011: Mindestlohntabelle gemäß Abschnitt IX, Punkt 20 *) Grundstufe nach 2 nach 4 nach 6 nach
MehrKV-VERHANDLUNGEN FMTI 2018 (AUSGENOMMEN BERUFSGRUPPE DER GIESSEREIINDUSTRIE) LOHNABSCHLUSS
ARB_Beilage 1 KV-VERHANDLUNGEN FMTI 2018 (AUSGENOMMEN BERUFSGRUPPE DER GIESSEREIINDUSTRIE) LOHNABSCHLUSS 1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestlöhne ab 1.11.2018 wie folgt (Beilage 1): Mindestlohntabelle
MehrK O L L E K T I V V E R T R A G. A r t i k e l I G e l t u n g s b e r e i c h. A r t i k e l II Erhöhung der IST-Gehälter
K O L L E K T I V V E R T R A G abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Holzindustrie Österreichs einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus,
MehrZwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen:
KV-VERHANDLUNGEN FAHRZEUGINDUSTRIE 2012 ARBEITER/INNEN PROTOKOLL ZUM LOHNABSCHLUSS Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen:
MehrKollektivvertrag. FÜR ARBEITER/INNEN BEI McDONALD S ÖSTERREICH
Kollektivvertrag FÜR ARBEITER/INNEN BEI McDONALD S ÖSTERREICH mcd_kollektivvertrag_a5_11.indd 1 07.02.11 16:18 KOLLEKTIVVERTRAG FÜR ARBEITER/INNEN BEI McDONALD S ÖSTERREICH Abgeschlossen zwischen dem Fachverband
MehrERHÖHUNGEN MIT Mindestlöhne, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen
1 Arbeiterinnen und Arbeiter Beilage 1 ERHÖHUNGEN MIT 1.5.2012 Mindestlöhne, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen, Lehrlingsentschädigungen 1. Mindestlöhne, Lehrlingsentschädigungen, Mindestzulagen
MehrNeuer Kollektivvertrag ab 1. Mai 2013 für Tischler und das Holzgestaltende Gewerbe
Neuer Kollektivvertrag ab 1. Mai 2013 für Tischler und das Holzgestaltende Gewerbe Die Verhandlungen der Bundesinnung der Tischler und der Holzgestaltenden Gewerbe mit der Gewerkschaft Bau-Holz haben am
MehrZwischen dem Fachverband der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen:
KV-VERHANDLUNGEN FGW 2016 ARBEITER/INNEN PROTOKOLL ZUM LOHNABSCHLUSS Zwischen dem Fachverband der Gas- und Wärmeversorgungsunternehmungen und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung geschlossen:
MehrArbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer
Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Vorbemerkung Schriftform Zwar ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer nicht zwingend schriftlich vorgeschrieben. Nach den Bestimmungen
Mehrnach 2 nach 4 nach 6 nach 9 nach 12 A 1.515, , ,46 30,31 B 1.530, , , , ,18 1.
ARB_Beilage 1 KV-VERHANDLUNGEN EISEN/METALL 2010 LOHNABSCHLUSS 1. Erhöhung der Kollektivvertragslöhne ab 1.11.2010 um 2,5 %. Mindestlohntabelle gemäß Abschnitt IX, Punkt 20 *) Grundstufe nach 2 nach 4
MehrBeilage. holz- und kunststoffverarbeitende. Österreichs. Rahmenrechtliche Änderungen. und. Lohnordnungen. zum Kollektivvertrag.
Beilage zum Kollektivvertrag holz- und kunststoffverarbeitende Gewerbe Österreichs vom 26. Juni 2013 Rahmenrechtliche Änderungen und Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2013 - 2 - abgeschlossen zwischen der
MehrKV-VERHANDLUNGEN NE- METALLINDUSTRIE 2016 LOHNABSCHLUSS
ARB_Beilage 1 KV-VERHANDLUNGEN NE- METALLINDUSTRIE 2016 LOHNABSCHLUSS 1. Erhöhung der Kollektivvertragslöhne ab 1.11.2016 wie folgt: Mindestlohntabelle gemäß Abschnitt IX, Punkt 20 Grundstufe nach 2 nach
Mehr1. Kollektivvertragspartner
Beilage 1 zum Protokoll vom 23.11.2015 1. Kollektivvertragspartner Der Kollektivvertrag wird abgeschlossen zwischen der/dem Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe Bundesinnung der Berufsfotografen Bundesinnung
MehrLohntabellen und Lehrlingsentschädigungen für die gewerblichen Buchbinder, Kartonagewarenerzeuger, Etuimacher und Papierverarbeiter Österreichs
kollektivvertrag_djp_mutation_titel 25.04.2007 12:26 Uhr Seite 1 Lohntabellen und Lehrlingsentschädigungen für die gewerblichen Buchbinder, Kartonagewarenerzeuger, Etuimacher und Papierverarbeiter Österreichs
Mehrzum Rahmenkollektivvertrag und zu den Zusatz-Kollektivverträgen für die ANGESTELLTEN in der Stein- und keramischen Industrie Österreich
Beilage zum Rahmenkollektivvertrag und zu den Zusatz-Kollektivverträgen für die ANGESTELLTEN in der Stein- und keramischen Industrie Österreich Erhöhung der Gehälter Änderung des Rahmenkollektivvertrags
MehrAnhang I. Lohnordnung für die Berufszweige der Musikinstrumentenerzeuger. Kollektivvertrag
Anhang I Lohnordnung für die Berufszweige der Musikinstrumentenerzeuger Kollektivvertrag abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Kunsthandwerke einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund,
MehrKV-VERHANDLUNGEN NE- METALLINDUSTRIE 2014 LOHNABSCHLUSS
ARB_Beilage 1 KV-VERHANDLUNGEN NE- METALLINDUSTRIE 2014 LOHNABSCHLUSS 1. Erhöhung der Kollektivvertragslöhne ab 1.11.2014 um 2,1%: Mindestlohntabelle gemäß Abschnitt IX, Punkt 20 Grundstufe nach 2 nach
MehrPraktikumsvertrag. wohnhaft - nachfolgend Praktikant/-in genannt - 1 Vertragsdauer
Praktikumsvertrag Diese Vorlage ist sowohl für ein Pflichtpraktikum ("echtes Praktikum") als auch für freiwilliges Praktikum ("unechtes Praktikum") geeignet. Beim freiwilligen Praktikum gelten Arbeitnehmergesetze
MehrK O L L E K T I V V E R T R A G
K O L L E K T I V V E R T R A G betreffend die Einführung der 38-Stunden-Woche abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Nahrungs- und Genussmittelindustrie Österreichs, VERBAND DER SPEISEÖL- UND FETTINDUSTRIE
MehrKonjunkturbericht - Gewerbe und Handwerk Österreich
Konjunkturbericht - Gewerbe und Handwerk Österreich 4. Quartal 2017 Tabellenband Wien, Dezember 2017 www.kmuforschung.ac.at Die Konjunkturbeobachtung im Gewerbe und Handwerk wird im Auftrag der Wirtschaftskammer
MehrKonjunkturbericht - Gewerbe und Handwerk Österreich
Konjunkturbericht - Gewerbe und Handwerk Österreich 3. Quartal 2018 Tabellenband Wien, September 2018 www.kmuforschung.ac.at Die Konjunkturbeobachtung im Gewerbe und Handwerk wird im Auftrag der Wirtschaftskammer
Mehrberechtigter vorzeitiger Austritt des/der ArbeitnehmersIn, Zeitablauf (Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses),
Abfertigung alt 1 Wann gebührt eine Abfertigung? Die Abfertigung ist ein außerordentliches Entgelt, das bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses zusteht, sobald dieses mindestens 3 Jahre gedauert hat. Die
MehrKonjunkturbericht - Gewerbe und Handwerk Österreich
Konjunkturbericht - Gewerbe und Handwerk Österreich Gesamtjahr 2016 und 1. Quartal 2017 Tabellenband Wien, März 2017 www.kmuforschung.ac.at Die Konjunkturbeobachtung im Gewerbe und Handwerk wird im Auftrag
MehrKOLLEKTIVVERTRAG FÜR ARBEITER IM EISEN- UND METALLVERARBEITENDEN GEWERBE. 1. Jänner
KOLLEKTIVVERTRAG FÜR ARBEITER IM EISEN- UND METALLVERARBEITENDEN GEWERBE 1. Jänner 2019-1 - ÄNDERUNGEN AB 1.1.2019 - Erhöhung der monatlichen Mindestgrundlöhne um 3,30 % - Erhöhung der IST-Löhne um 3,30
MehrHAFNER-, PLATTEN- UND FLIESENLEGERGEWERBE
Beilage zum Kollektivvertrag für das HAFNER-, PLATTEN- UND FLIESENLEGERGEWERBE (inklusive Keramikergewerbe) In der Fassung vom 1. Mai 2004 Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2015 KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen
MehrZwischen... (ggf.: vertreten durch. ) Herrn/Frau... wohnhaft... Das Arbeitsverhältnis wird für die Dauer der diesjährigen Sommersaison, beginnend mit
Befristeter Arbeitsvertrag (Bitte prüfen Sie, welche individuellen Vertragsbestimmungen für Sie passen und übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen zu empfehlen.) Zwischen...
MehrE R G E B N I S S E BAGS Kollektivvertragsverhandlungen für 2015
29 Lohn-/Gehaltstabelle E R G E B N I S S E BAGS Kollektivvertragsverhandlungen für 2015 Geltungsbeginn: 1. Februar 2015 Verwendungsgruppen Stufen Jahre 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1 1 2 1.500,00 1.562,10 1.643,00
MehrBeilage GLASERGEWERBE. Lohnordnungen. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab
Beilage zum Kollektivvertrag für das GLASERGEWERBE Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler einerseits und dem Österreichischen
Mehrzum Kollektivvertrag für das HAFNER-, PLATTEN- UND FLIESENLEGERGEWERBE (inklusive Keramikergewerbe) In der Fassung vom 1. Mai 2004 Lohnordnungen
Beilage zum Kollektivvertrag für das HAFNER-, PLATTEN- UND FLIESENLEGERGEWERBE (inklusive Keramikergewerbe) In der Fassung vom 1. Mai 2004 Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen
MehrAnlage zu 27e der Satzung der DAK. Wahltarife Krankengeld
Anlage zu 27e der Satzung der DAK Wahltarife Krankengeld Stand: 01.04.2010 zuletzt geändert durch den 2. Nachtrag Inhaltsverzeichnis Seite ABSCHNITT A 2 Wahltarif, Beginn und Ende 2 ABSCHNITT B 3 Bindungsfrist
MehrBeilage TAPEZIERERGEWERBE. Lohnordnung. zum Kollektivvertrag für das. Gültig ab
Beilage zum Kollektivvertrag für das TAPEZIERERGEWERBE Lohnordnung Gültig ab 1. Mai 2012 KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Maler und Tapezierer Österreichs einerseits und dem
MehrProtokoll zum Abschluss der Detailregelungen zum Zeitkontenmodell (Text Arbeiter)
Protokoll zum Abschluss der Detailregelungen zum Zeitkontenmodell (Text Arbeiter) 19b. a) Voraussetzungen: Bei ein- bzw. zweischichtiger Arbeitsweise kann anstelle der Punkte 16 (ausgenommen erster Absatz)
Mehr- Der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung besteht nur vorübergehend.
Zweckbefristeter Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Vorbemerkung Zwingende Schriftform Der Abschluss eines solchen befristeten Arbeitsvertrages bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Gesetzliche
MehrH) VEREINBARUNG ÜBER ERHÖHUNGEN UND ÄNDERUNGEN MIT
1 Angestellte Beilage 2 H) VEREINBARUNG ÜBER ERHÖHUNGEN UND ÄNDERUNGEN MIT 1.5.2010 I. Mindestgehälter, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen und Lehrlingsentschädigungen Mindestgehälter, -zulagen, -reiseaufwandsentschädigungen
MehrTextilreinigungsgewerbe TARIFVERTRAG ÜBER VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN
IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 110 00 702 077 603 00 Bundesrepublik Deutschland - West Branche: Arbeiter, Angestellte und Auszubildende Textilreinigungsgewerbe Abschluss: 06.10.2003 gültig ab: 01.06.2003
MehrKOLLEKTIVVERTRAG FÜR ARBEITER IM EISEN- UND METALLVERARBEITENDEN GEWERBE
KOLLEKTIVVERTRAG FÜR ARBEITER IM EISEN- UND METALLVERARBEITENDEN GEWERBE 1. Jänner 2017 ÄNDERUNGEN AB 1.1.2017 - Erhöhung der monatlichen Mindestgrundlöhne um 1,43 % - Erhöhung der IST-Löhne um 1,33 %;
MehrBeilage BODENLEGERGEWERBE. Lohnordnung. zum Kollektivvertrag für das. in der Fassung vom 1. Mai Gültig ab
Beilage zum Kollektivvertrag für das BODENLEGERGEWERBE in der Fassung vom 1. Mai 1999 Lohnordnung Gültig ab 1. Mai 2012 KOLLEKTIVVERTRAG für das Bodenlegergewerbe abgeschlossen zwischen der Bundesinnung
MehrKV-VERHANDLUNGEN FACHVERBAND DER FAHRZEUGINDUSTRIE 2018
KV-VERHANDLUNGEN FACHVERBAND DER FAHRZEUGINDUSTRIE 2018 ARBEITER/INNEN PROTOKOLL ZUM LOHNABSCHLUSS Zwischen dem Fachverband der Fahrzeugindustrie und der Gewerkschaft PRO-GE wird nachstehende Vereinbarung
MehrKOLLEKTIVVERTRAG. Metallgewerbe Jänner
KOLLEKTIVVERTRAG Metallgewerbe Jänner 2019 www.proge.at KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN! Das bedruckte Papier, das ihr mit diesem Kollektivvertrag in Händen haltet, ist sehr viel mehr wert, als es auf den ersten
MehrMindestlohntarif für Angestellte in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen
Bundeseinigungsamt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Mindestlohntarif für Angestellte in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen A. Fachlicher Geltungsbereich: A r t i k e l I Geltungsbereich
Mehrv1.4 AN-Forderungen
v1.4 AN-Forderungen 2019 2 1 Erhöhung der KV- und IST-Gehälter/-Löhne Wir fordern eine deutliche Erhöhung der Netto-Realeinkommen über der Inflationsrate! Valorisierung 1 Erhöhung der kollektivvertraglichen
Mehr2. Ergänzung zum RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG (vom ) FÜR ANGESTELLTE IM ÖSTERREICHISCHEN KONDITORENGEWERBE (ZUCKERBÄCKERGEWERBE)
2. Ergänzung zum RAHMENKOLLEKTIVVERTRAG (vom 1.1.1999) FÜR ANGESTELLTE IM ÖSTERREICHISCHEN KONDITORENGEWERBE (ZUCKERBÄCKERGEWERBE) abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Konditoren Österreichs einerseits
Mehrzum Kollektivvertrag für das HAFNER-, PLATTEN- UND FLIESENLEGERGEWERBE (inklusive Keramikergewerbe) In der Fassung vom 1. Mai 2004 Lohnordnungen
Beilage zum Kollektivvertrag für das HAFNER-, PLATTEN- UND FLIESENLEGERGEWERBE (inklusive Keramikergewerbe) In der Fassung vom 1. Mai 2004 Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai KOLLEKTIVVERTRAG abgeschlossen
MehrInhaltsverzeichnis. Artikel 1 6. Änderung der Landarbeitsordnung
Inhaltsverzeichnis Artikel Gegenstand 1 Änderung der Steiermärkischen Landarbeitsordnung 2001 2 Änderung des Steiermärkischen Landarbeiterkammergesetzes 1991 Artikel 1 6. Änderung der Landarbeitsordnung
MehrMindestlohntarif für KindergartenhelferInnen für das Bundesgebiet Österreich Gültig ab 1.1.2013
Mindestlohntarif für KindergartenhelferInnen für das Bundesgebiet Österreich Gültig ab 1.1.2013 www.vida.at Auskunft, Beratung und Hilfe erhalten Mitglieder bei der Gewerkschaft vida: Gewerkschaft vida,
MehrKOLLEKTIVVERTRAG. Metallgewerbe Jänner
KOLLEKTIVVERTRAG Metallgewerbe Jänner 2017 www.proge.at KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN! Das bedruckte Papier, das ihr mit diesem Kollektivvertrag in Händen haltet, ist sehr viel mehr wert, als es auf den ersten
Mehrzum Kollektivvertrag für BAUHILFSGEWERBE Rahmenrechtliche Änderungen und Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2010
Beilage zum Kollektivvertrag für BAUHILFSGEWERBE Rahmenrechtliche Änderungen und Lohnordnungen Gültig ab 1. Mai 2010 Kollektivvertrag für Bauhilfsgewerbe 2010-2012 Seite 1 Kollektivvertrag für das Bauhilfsgewerbe
MehrInformation über den Kollektivvertrag für das MALER-, LACKIERER- UND SCHILDERHERSTELLERGEWERBE. Lohnordnungen und rahmenrechtliche Änderung.
Information über den Kollektivvertrag für das MALER-, LACKIERER- UND SCHILDERHERSTELLERGEWERBE I. Kollektivvertragslöhne gültig ab A) 1. Mai 2007 B) 1. Mai 2008 Lohnordnungen und rahmenrechtliche Änderung
Mehr