Lohntabellen und Lehrlingsentschädigungen für die gewerblichen Buchbinder, Kartonagewarenerzeuger, Etuimacher und Papierverarbeiter Österreichs
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- Ewald Kruse
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1 kollektivvertrag_djp_mutation_titel :26 Uhr Seite 1 Lohntabellen und Lehrlingsentschädigungen für die gewerblichen Buchbinder, Kartonagewarenerzeuger, Etuimacher und Papierverarbeiter Österreichs für das Papier und Pappe verarbeitende Gewerbe Österreichs gültig ab 1. April bzw. 2. April 2007
2 BUBI_kollektivvertrag_ :26 Uhr Seite 2 Inhaltsverzeichnis Vereinbarung Lohn Seite 1 Geltungsbereich 1 2 Neufassung der kollektivvertraglichen Stundenlöhne 1 3 Nachtschichtzuschlag 2 4 Begünstigungsklausel 2 5 Wirksamkeitsbeginn und Geltungsdauer der Vereinbarung 2 Lohntabelle für Buchbinder 3 Lohntabelle für Kartonage-, Etui- sowie Hartpapierwarenarbeiter 4 Lohntabelle für Papierkonfektionsarbeiter 5 Vereinbarung Lehrlinge 1 Geltungsbereich 6 2 Lehrlingsentschädigung 6 3 Urlaubszuschuss 6 4 Weihnachtsremuneration 7 5 Begünstigungsklausel 7 6 Wirksamkeitsbeginn und Geltungsdauer der Vereinbarung 7
3 BUBI_kollektivvertrag_ :26 Uhr Seite 3 KOLLEKTIVVERTRAGSVEREINBARUNG abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger Österreichs einerseits und dem Österreichisch Gewerkschaftsbund - Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, andererseits. 1 Geltungsbereich Diese Vereinbarung gilt: a) Räumlich: Für das Bundesgebiet der Republik Österreich. b) Fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe im Bereich der Bundesinnung der Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger, ausgenommen deren angegliederte Druckabteilungen (Buch-, Stein-, Offset- und Tiefdruck). c) Persönlich: Für alle in den unter b) genannten Betrieben beschäftigten Arbeitnehmer (Arbeiter und Arbeiterinnen) einschließlich Flexodrucker (mit Ausnahme gelernter Drucker). Bei den verwendeten personen-bezogenen Bezeichnungen (z. B. Arbeitgeber, Arbeitnehmer bzw. diverse Berufs-bezeichnungen) gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. 2 Neufassung der kollektivvertraglichen Stundenlöhne Die kollektivvertraglichen Stundenlöhne vom 1. April 2006 bzw. vom 3. April 2006 werden bei wöchentlicher Abrechnung ab 2. April 2007 bzw. bei monatlicher Abrechnung ab 1. April 2007 um 2,5 Prozent (zweikommafünf) kaufmännisch gerundet in allen Lohnpositionen erhöht Die Lohntabellen mit den neuen Lohnsätzen bilden einen integrierten Bestandteil dieser Vereinbarung und tragen die Bezeichnung: a) Lohntabelle für Buchbinder b) Lohntabelle für Kartonage-, Etui- sowie Hartpapierwarenarbeiter c) Lohntabelle für Papierkonfektionsarbeiter Die Kollektivvertragspartner (Bundesinnung der Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger Österreichs beziehungsweise Österreichischer Gewerk-schaftsbund, Gewerkschaft Druck Journalismus Papier) vereinbaren, auf den Bruttostundenlohn den entsprechenden Eurobetrag der Kollektivvertragslohnerhöhung der jeweiligen Lohngruppe aufzuschlagen (Parallelverschiebung). LT 2007 PPV-G 1 1
4 BUBI_kollektivvertrag_ :26 Uhr Seite 4 3 Nachtschichtzuschlag Die in der Zeit zwischen 20 und 6 Uhr beschäftigten Arbeitnehmer erhalten einen in den Lohntabellen festgehaltenen Nachtschichtzuschlag von EURO 1,99 pro Stunde. 4 Begünstigungsklausel Allfällige, bei Wirksamkeitsbeginn dieser Vereinbarung bestehende günstigere betriebliche Regelungen bleiben unberührt. 5 Wirksamkeitsbeginn und Geltungsdauer der Vereinbarung Die vorliegende Vereinbarung tritt bei wöchentlicher Abrechnung ab 2. April 2007 bzw. bei monatlicher Abrechnung ab 1. April 2007 in Kraft. Die Laufzeit der Lohnvereinbarung und der Lohntabellen beträgt 12 Monate. Mit Wirksamkeitsbeginn dieser Vereinbarung tritt die Vereinbarung vom 24. Februar 2006, Registerzahl KV 138/2006, Katasterzahl IX/41/3, außer Kraft. Wien, am 12. März 2007 BUNDESINNUNG DER BUCHBINDER, KARTONAGEWAREN- UND ETUIERZEUGER ÖSTERREICHS Der Bundesinnungsmeister: Komm.-Rat Werner Schober Der Geschäftsführer: Mag. Jakob Wild ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND GEWERKSCHAFT DER PRIVATANGESTELLTEN, DRUCK, JOURNALISMUS, PAPIER Der Vorsitzende: Wolfgang Katzian Die Geschäftsbereichsleiterin: Mag. a Claudia Krall-Bast ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND GEWERKSCHAFT DER PRIVATANGESTELLTEN, DRUCK, JOURNALISMUS, PAPIER Wirtschaftsbereich Druck, Kommunikation, Papierverarbeitung Der Wirtschaftsbereichsvorsitzende: Franz Bittner LT 2007 PPV-G 2 Der Wirtschaftsbereichssekretär: Christian Schuster 2
5 BUBI_kollektivvertrag_ :26 Uhr Seite 5 Lohntabelle für Buchbinder Stundenlohn in (EURO) Die Einstufungsmerkmale sind den Sonderbestimmungen zu entnehmen. Lohngruppe 1 Vorarbeiter mit Lehrabschlussprüfung im 1. Jahr ,22 vom Beginn des 2. Jahres an ,67 Lohngruppe 2 Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung im 1. Jahr nach der Auslehre ,16 vom Beginn des 2. Jahres an ,31 Lohngruppe 3 Facharbeiter mit oder ohne Lehrabschlussprüfung im 1. Jahr nach der Auslehre ,77 vom Beginn des 2. Jahres an ,67 Lohngruppe 4 Facharbeiter im 1. Jahr nach der Auslehre ,37 vom Beginn des 2. Jahres an ,32 Kraftfahrer ,02 Lohngruppe 5 Qualifizierte Arbeiter im 1. Jahr der Berufstätigkeit ,67 vom Beginn des 2. Jahres an ,63 Nachtschichtzuschlag Die in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr beschäftigten Dienstnehmer erhalten einen Nachtschichtzuschlag von (EURO) 1,99 pro Stunde. Mit dieser neuen Lohntabelle treten alle früheren Lohntabellen außer Kraft. Die Kollektivvertragspartner vereinbaren, auf den Bruttostundenlohn den entsprechenden Euro-Betrag der Kollektivvertragslohnerhöhung der jeweiligen Lohngruppe aufzuschlagen. LT 2007 PPV-G 3 3
6 BUBI_kollektivvertrag_ :26 Uhr Seite 6 Lohntabelle für Kartonage-, Etui- sowie Hartpapierwarenarbeiter Stundenlohn in (EURO) Die Einstufungsmerkmale sind den Sonderbestimmungen zu entnehmen. Lohngruppe 1 Vorarbeiter, Facharbeiter und Führer von Maschinengruppen im 1. Jahr der Berufstätigkeit ,22 nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit ,31 Lohngruppe 2 Facharbeiter im 1. Jahr der Berufstätigkeit ,51 nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit ,60 Lohngruppe 3 Qualifizierte Arbeiter ,71 Kraftfahrer ,16 Lohngruppe 4 Tisch- und Maschinenarbeiter im 1. Halbjahr der Berufstätigkeit ,34 nach dem 1. Halbjahr der Berufstätigkeit ,18 Lohngruppe 5 Sonstige Arbeiter und Anfänger im 1. Halbjahr der Berufstätigkeit ,07 nach dem 1. Halbjahr der Berufstätigkeit ,78 Nachtschichtzuschlag Die in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr beschäftigten Dienstnehmer erhalten einen Nachtschichtzuschlag von (EURO) 1,99 pro Stunde. Mit dieser neuen Lohntabelle treten alle früheren Lohntabellen außer Kraft. Die Kollektivvertragspartner vereinbaren, auf den Bruttostundenlohn den entsprechenden Euro-Betrag der Kollektivvertragslohnerhöhung der jeweiligen Lohngruppe aufzuschlagen. LT 2007 PPV-G 4 4
7 BUBI_kollektivvertrag_ :26 Uhr Seite 7 Lohntabelle für Papierkonfektionsarbeiter Stundenlohn in (EURO) Die Einstufungsmerkmale sind den Sonderbestimmungen zu entnehmen. Lohngruppe 1 Vorarbeiter, Facharbeiter mit Lehrabschlussprüfung im 1. Jahr der Berufstätigkeit ,45 nach dem 1. Jahr der Berufstätigkeit ,31 Lohngruppe 2 Facharbeiter mit oder ohne Lehrabschlussprüfung ,85 Lohngruppe 3 Qualifizierte Arbeiter im 1. Halbjahr der Berufstätigkeit ,98 nach dem 1. Halbjahr der Berufstätigkeit ,76 Kraftfahrer ,02 Lohngruppe 4 Tisch-, Maschinen- und Stückarbeiter ,63 Lohngruppe 5 Sonstige Arbeiter und Anfänger ,78 Nachtschichtzuschlag Die in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr beschäftigten Dienstnehmer erhalten einen Nachtschichtzuschlag von (EURO) 1,99 pro Stunde. Mit dieser neuen Lohntabelle treten alle früheren Lohntabellen außer Kraft. Die Kollektivvertragspartner vereinbaren, auf den Bruttostundenlohn den entsprechenden Euro-Betrag der Kollektivvertragslohnerhöhung der jeweiligen Lohngruppe aufzuschlagen. LT 2007 PPV-G 5 5
8 BUBI_kollektivvertrag_ :26 Uhr Seite 8 KOLLEKTIVVERTRAGSVEREINBARUNG abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger Österreichs einerseits und dem Österreichisch Gewerkschaftsbund - Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier, andererseits. 1 Geltungsbereich Diese Vereinbarung gilt: a) Räumlich: Für das Bundesgebiet der Republik Österreich. b) Fachlich: Für alle Mitgliedsbetriebe im Bereich der Bundesinnung der Buchbinder, Kartonagewaren- und Etuierzeuger, ausgenommen deren angegliederte Druckabteilungen (Buch-, Stein-, Offset- und Tiefdruck). c) Persönlich: Für alle in diesen Betrieben beschäftigten gewerblichen Lehrlinge. Bei den verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter. 2 Lehrlingsentschädigung Die Lehrlingsentschädigungen betragen pro Monat: im 1. Lehrjahr Euro 348,00 im 2. Lehrjahr Euro 445,00 im 3. Lehrjahr Euro 663,00 3 Urlaubszuschuss Die gewerblichen Lehrlinge erhalten zu ihrem gesetzlichen Urlaubsentgelt einen Urlaubszuschuss in der Höhe von vier wöchentlichen Lehrlingsentschädigungen, das sind im 1. Lehrjahr Euro 321,48 im 2. Lehrjahr Euro 411,09 im 3. Lehrjahr Euro 612,47 LT 2007 PPV-G 6 6
9 BUBI_kollektivvertrag_ :26 Uhr Seite 9 4 Weihnachtsremuneration Lehrlinge, die am 1. Dezember im Stand geführt werden, erhalten in der ersten Dezemberwoche eine Weihnachtsremuneration in der Höhe von vier wöchentlichen Lehrlingsentschädigungen, das sind im 1. Lehrjahr Euro 321,48 im 2. Lehrjahr Euro 411,09 im 3. Lehrjahr Euro 612,47 Lehrlinge, die am 31. Dezember noch kein volles Jahr im Betrieb sind, erhalten den aliquoten Teil. 5 Begünstigungsklausel Allfällige bestehende günstigere betriebliche Regelungen bleiben unberührt. 6 Wirksamkeitsbeginn Die vorliegende Vereinbarung tritt bei wöchentlicher Abrechnung ab 2. April 2007 bzw. bei monatlicher Abrechnung ab 1. April 2007 in Kraft. Die Laufzeit dieser Vereinbarung beträgt 12 Monate. Mit Wirksamkeitsbeginn dieser Vereinbarung tritt die Vereinbarung vom 24. Februar 2006, Registerzahl KV 139/2006, Katasterzahl IX/41/4, außer Kraft. Wien, am 12. März 2007 BUNDESINNUNG DER BUCHBINDER, KARTONAGEWAREN- UND ETUIERZEUGER ÖSTERREICHS Der Bundesinnungsmeister: Der Geschäftsführer: Komm.-Rat Werner Schober Mag. Jakob Wild ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND GEWERKSCHAFT DER PRIVATANGESTELLTEN, DRUCK, JOURNALISMUS, PAPIER Der Vorsitzende: Die Geschäftsbereichsleiterin: Wolfgang Katzian Mag. a Claudia Krall-Bast ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND GEWERKSCHAFT DER PRIVATANGESTELLTEN, DRUCK, JOURNALISMUS, PAPIER Wirtschaftsbereich Druck, Kommunikation, Papierverarbeitung Der Wirtschaftsbereichsvorsitzende: Franz Bittner Der Wirtschaftsbereichssekretär: Christian Schuster LT 2007 PPV-G 7 7
10 BUBI_kollektivvertrag_ :26 Uhr Seite 10
11 BUBI_kollektivvertrag_ :26 Uhr Seite 11
12 kollektivvertrag_djp_mutation_titel :26 Uhr Seite 2 Eigentümer, Herausgeber und Verlag: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck Journalismus Papier, 1030 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1 Druck: REMAprint, 1160 Wien, Neulerchenfelder Straße 35
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