Ausschüttung in EUR 3,00

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1 Zielrendite 2020 Publikumsfonds gemäß 46 ivm 66ff InvFG 2011 ISIN AT0000A0ZE18 (A) Rechenschaftsbericht über das Rechnungsjahr 2015/2016 Wertentwicklung im Rechnungsjahr 2015/2016 seit Fondsbeginn laut Performanceberechnung der Oesterr. Kontrollbank 0,32% 5,59% p.a. Ausschüttung in EUR 3,00 Besondere Hinweise: Mit kam es zu einem Wechsel der Depotbank von BAWAG P.S.K. Bank für Arbeit und Wirtschaft und Österreichische Postsparkasse AG zu State Street Bank GmbH, Filiale Wien. Mit wurde die BAWAG P.S.K. INVEST GmbH in Amundi Austria GmbH umfirmiert. Mit wurde die State Street Bank GmbH in State Street Bank International GmbH umfirmiert. Der Zielrendite 2020 wurde per in Amundi Zielrendite 2020 umbenannt. Prospektkundmachung: Der veröffentlichte Prospekt und das Kundeninformationsdokument (Wesentliche Anlegerinformationen) des genannten Fonds stehen in deutscher Sprache kostenlos bei der Verwaltungsgesellschaft Amundi Austria GmbH, Georg-Coch-Platz 2, 1010 Wien, unter der Homepage sowie bei der State Street Bank International GmbH, Filiale Wien, Schottengasse 4, 1010 Wien (Depotbank) zur Verfügung. Weitere Informationen über das Fondsvermögen (Full Holdings) können auf Anfrage von der VWG für jene Anleger zur Verfügung gestellt werden, die gesetzlichen Pflichten unterliegen, deren Erfüllung erst durch den Zugang zu Full Holdings ermöglicht oder deren Erfüllung durch diesen Zugang unterstützt wird. Wir arbeiten nach dem Code of Conduct der Vereinigung Österreichischer Investmentgesellschaften (VÖIG). Zielrendite 2020

2 Inhaltsverzeichnis Allgemeine Informationen zur Verwaltungsgesellschaft... 1 Angaben zur Vergütung bezogen auf das Kalenderjahr Bericht an die Anteilsinhaber/innen... 4 Übersicht über die letzten drei Rechnungsjahre in EUR... 5 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Fondsergebnis in EUR Entwicklung des Fondsvermögens in EUR... 8 Vermögensaufstellung... 9 Zusammensetzung des Fondsvermögens Bestätigungsvermerk Berechnungsmethode des Gesamtrisikos Grundlagen der Besteuerung des Zielrendite Fondsbestimmungen Anhang Zielrendite 2020

3 Allgemeine Informationen zur Verwaltungsgesellschaft Amundi Austria GmbH Georg-Coch-Platz Wien Tel.: Fax: Web: office.austria@amundi.com Stammkapital: EUR ,-- Gesellschafter: Amundi Asset Management S.A. (Anteile: 100 %) Angaben über die Geschäftsführung Geschäftsführung: Prokuristen: Eric BRAMOULLÉ Robert KOVAR Isabelle PIERRY (ab ) Alois STEINBÖCK Mag. Martin BOHN Mag. Hannes SCHODERITZ (ab ) Angaben über den Aufsichtsrat Vorsitzender: Vorsitzender Stellvertreter: Christophe LEMARIÉ Jean-Philippe BIANQUIS Mitglieder: Christianus PELLIS (ab ) Fathi JERFEL (vom bis ) Arno WOHLFAHRTER BR Mag. Christian STARITZBICHLER BR Bernhard GREIFENEDER Staatskommissäre: Mag. Dr. Philip SCHWEIZER Amtsdirektorin Christine STICH Wirtschaftsprüfer Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Depotbank State Street Bank International GmbH, Filiale Wien Zielrendite 2020 Seite 1

4 Angaben zur Vergütung bezogen auf das Kalenderjahr 2015 Sämtliche Angaben zur Vergütung sind der VERA (Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis)-Meldung an die OeNB, VERA A3e, entnommen. Die Vergütungspolitik der Amundi Austria GmbH wird auf der Homepage der Gesellschaft unter veröffentlicht. Gesamtsumme der Vergütungen an die Mitarbeiter der VWG (inkl. Geschäftsführung): Fixe Vergütung: EUR ,52 Variable Vergütung: EUR ,63 Anzahl der Mitarbeiter: 51 davon Begünstigte gemäß 20 Abs. 2 Z 5 AIFMG: 31 Gesamtsumme der Vergütungen an die Führungskräfte: EUR ,58 Gesamtsumme der Vergütungen an die sonstigen Risikoträger (inkl. Geschäftsführung): EUR ,11 Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen: EUR ,33 Angaben zur Vergütungspolitik gemäß 17a Abs. 1 InvFG 2011 Beschreibung der Berechnung der Vergütung Grundsätzlich stehen bei der Gesamtvergütung fixe und variable Bestandteile in einem angemessenen Verhältnis, wobei der fixe Vergütungsanteil so hoch ist, dass die Aufrechterhaltung eines adäquaten Lebensstandards auch ohne Gewährung einer variablen Vergütung möglich ist und daher auch zur Gänze auf die Gewährung einer variablen Vergütung verzichtet werden kann. Fixe Vergütung Für die Höhe des Basisbezuges werden die einschlägige Erfahrung sowie die konkret ausgeführte Tätigkeit unter Berücksichtigung der damit verbundenen Verantwortung berücksichtigt. Im Falle der Geschäftsführung werden Konflikte zwischen den Interessen der Geschäftsleiter, einen höheren Bonus zu erreichen und Kundeninteressen berücksichtigt. Darüber hinaus müssen die vereinbarten Ziele die Kriterien der Nachhaltigkeit und Risikoadäquanz erfüllen. Variable Vergütung Das Gesamtausmaß der variablen Vergütung der Mitarbeiter schränkt die Fähigkeit der Amundi Austria GmbH zur Verbesserung der Eigenmittelausstattung nicht ein. Die Höhe der variablen Vergütung ist abhängig von der Erreichung von individuellen Zielen, die in einem strukturierten und nachvollziehbaren Prozess (Management by Objectives [MbO] Prozess) jährlich zwischen Mitarbeiter und direkter Führungskraft vereinbart werden und deren Erreichung nach Ablauf des Kalenderjahres evaluiert wird. Die Ziele sind für jeden Mitarbeiter abhängig von der ausgeübten Tätigkeit sowohl qualitativer, als auch quantitativer Natur und berücksichtigen sowohl die Leistung des Mitarbeiters selbst, als auch jene seiner Organisationseinheit bzw. des verwalteten Fonds. Die Ziele sind weiters so gestaltet, dass die Übernahme von unangemessenen Risiken im Hinblick auf die Zielrendite 2020 Seite 2

5 Risikoprofile der verwalteten Fonds nicht belohnt wird, die Interessen der Anleger sowie die Geschäftsstrategie, Ziele und Werte des Unternehmens gewahrt werden, Interessenskonflikten hintan gehalten werden und dass insbesondere die Leistung von Mitarbeitern mit Kontrollfunktionen nicht an der Leistung der kontrollierten Bereiche gemessen wird. Die Höhe des Bonus eines Geschäftsleiters basiert auf dem Gesamterfolg des Unternehmens, seiner zuständigen Bereiche sowie seiner individuellen Zielerreichung (quantitativ und qualitativ). Den Geschäftsleitern wird nur dann eine variable Vergütung gewährt, sofern dies gerechtfertigt und angemessen ist. Die Auszahlung der konkreten Bonuszahlung erfolgt erst nach Genehmigung durch den Aufsichtsrat der Amundi Austria GmbH basierend auf der Marktsituation und der Marktentwicklung generell und der Angemessenheit der Bonuszahlung im Speziellen sowie basierend auf dem Verhältnis zu der Entwicklung der eingegangen Risiken. Die variable Vergütung darf den Betrag des Basisbezuges nicht überschreiten. Soll ein Bonus über 100 % des Basisbezuges gewährt werden, so ist der Prozess gemäß Punkt 8b der Anlage zu 39b BWG einzuhalten. Ergebnis von Überprüfungen der Vergütungspolitik Der Aufsichtsrat der Amundi Austria GmbH genehmigt die generellen Grundsätze der Vergütungspolitik und überprüft sie anhand der internen Risikoeinschätzung zumindest jährlich. Die Festlegung der speziellen Regelung erfolgt auf Basis der Anwendung des Proportionalitätsgrundsatzes. Im Rahmen einer zentralen und unabhängigen internen Überprüfung wird einmal jährlich festgestellt, ob die Vergütungspraxis der festgelegten Vergütungspolitik entspricht. Die Genehmigung der variablen Vergütung für das Jahr 2015 erfolgte in der Sitzung des Aufsichtsrates vom 23. März Wesentliche Änderungen der Vergütungspolitik keine Zielrendite 2020 Seite 3

6 Bericht an die Anteilsinhaber/innen Sehr geehrte Anteilsinhaber/innen! Die Amundi Austria GmbH legt den Rechenschaftsbericht für den Zielrendite 2020, Publikumsfonds gemäß 46 ivm 66ff InvFG 2011, über das Rechnungsjahr 2015/2016 vom 1. April 2015 bis 31. März 2016 vor. Anleihenmärkte Nachdem der Fokus der Marktteilnehmer zu Jahresbeginn 2015 auf die Notenbanken gerichtet war und die Renditen für 10- jährige deutsche Staatsanleihen bis auf 0,075 % gefallen waren, rückten Konjunkturindikatoren wieder mehr in den Fokus. Das Stimmungsbild in der Eurozone konnte positiv überraschen, der Handels- und Dienstleistungssektor hat von den gestiegenen Konsumentenausgaben, unterstützt von fallenden Preisen, profitiert. Nach einer ungewöhnlich langen Phase von kontinuierlich sinkenden Renditen ohne nennenswerte Korrektur seit Dezember 2013 ist es Ende April zu einer deutlichen Korrektur gekommen, die Renditen für deutsche 10-jährige Staatsanleihen stiegen bis Juni auf fast 1 % an. Der Kursrutsch am Anleihenmarkt war jedoch fundamental nicht zu erklären. Die starke Bewegung ist im Zusammenhang mit dem vorherigen Renditerückgang zu sehen. Positionierungen auf weiter sinkende Renditen dürften in einem Umfeld sinkender Marktliquidität in großem Stil aufgelöst worden sein. Ausgehend von China kam es dann im Sommer zu erheblichen Marktturbulenzen, insbesondere an den Aktienmärkten gab es einen Abverkauf auf breiter Front, entwickelte Märkte und Emerging Markets waren gleichermaßen betroffen. Schwache chinesische Wirtschaftszahlen, ein lokaler Aktiencrash und eine unerwartete Abwertung der Währung haben für große Verunsicherung und panikartige Aktienverkäufe gesorgt. In weiterer Folge führte dies zur Sorge über eine Abschwächung des Weltwirtschaftswachstums, damit verbunden waren massive Preisrückgänge bei Industrierohstoffen und Erdöl mit entsprechend negativen Auswirkungen auf Rohstoff exportierende Länder und deren Währungen. Die Prognosen für Wachstum und Inflation in der Eurozone mussten deutlich nach unten revidiert werden. Für 2016 wird eine Inflationsrate von 0,4 % und ein Wachstum von 1,5% erwartet. Die EZB bestätigt zwar weiter ihr "großes Bild" eines Aufschwungs im Euroraum mit anziehenden Inflationsraten, dieser wird jedoch schwächer ausfallen als bisher angenommen. Anfang März 2016 hat die Europäische Notenbank EZB die Geldpolitik dann weiter gelockert. Der Einlagenzinssatz wurde von 0,05% auf 0,0% gesenkt, der Refinanzierungssatz von -0,30 % auf -0,40%. Weiters erhöhte die EZB ihr monatliches Anleihenkaufvolumen von 60 Mrd. auf 80 Mrd. Euro und erweiterte die Liste der für das Ankaufprogramm in Frage kommenden Wertpapiere auch auf Unternehmensanleihen. Langfristige Refinanzierungstender (TLTRO) sollen wieder aufgenommen werden und die Kreditvergabe der Banken an Unternehmen ankurbeln. Wenig verwunderlich also, dass die Anleihenrenditen im März auf breiter Front fielen. High Yield-Anleihen, Unternehmensanleihen und Staatsanleihen konnten gleichermaßen gewinnen. In den USA hat die Fed im Dezember 2015 mit der ersten Zinserhöhung seit neun Jahren von 0,25 % auf 0,50 % die lange erwartete Zinswende eingeläutet. Um für einen möglichst reibungslosen Übergang von der langjährigen Nullzinsphase in einen Erhöhungszyklus zu sorgen, hat die Fed den Schritt vorab bereits gut vorbereitet und mit ihrem Statement zur Zinserhöhung die Märkte beruhigt. Im Wesentlichen hat die Ankündigung nur gradueller und datenabhängiger Zinsschritte für eine moderate Reaktion der Marktteilnehmer gesorgt. Anlagepolitik Der Zielrendite 2020 war im Berichtszeitraum vorwiegend in Unternehmensanleihen investiert. Darüber hinaus investiert der Fonds in Staatsanleihen und Bankanleihen. Die Laufzeit der Anleihen im Fonds orientiert sich an der Fondslaufzeit. Im Fonds wird eine möglichst breite Streuung der Emittenten angestrebt, sowohl die regionale Verteilung, als auch die Gewichtung der Emittenten zielt auf größtmögliche Risikostreuung ab. Die Gewichtung einzelner Emittenten liegt höchstens bei rund 3 %. Die Konjunkturschwäche in vom niedrigen Ölpreis betroffenen Ländern, wie Brasilien oder Russland, hat bei Emittenten aus diesen Ländern zu teils deutlichen Bonitätsverschlechterungen geführt. Insgesamt konnte der Fonds im abgelaufenen Rechnungsjahr neben dem laufenden Ertrag auch von sinkenden Risikoaufschlägen profitieren. Zielrendite 2020 Seite 4

7 Übersicht über die letzten drei Rechnungsjahre in EUR Rechnungsjahresende Fondsvermögen in Ausschüttende Tranche (ISIN AT0000A0ZE18) Rechenwert je Anteil 111,51 114,16 108,79 Anzahl der ausgegebenen Anteile Ausschüttung je Anteil 3,00 3,00 3,00 Wertentwicklung in % +0,32 +7,84 +8,79 Ausschüttende Tranche: Die Ausschüttung beinhaltet ordentliche Erträge, Kapitalertragssteuer und gegebenenfalls Kursgewinne und erfolgt ab dem von der jeweiligen depotführenden Bank. Die depotführende Bank ist verpflichtet, von der Ausschüttung die Kapitalertragssteuer (siehe steuerliche Behandlung Teil B, Punkt 17) einzubehalten, sofern keine Befreiungsgründe vorliegen. Die Ausschüttungsrendite wird folgendermaßen ermittelt: Ausschüttung / (letzter Rechenwert des vorangegangenen RJ abzüglich Ausschüttung für das vorangegangene RJ) Sämtliche in den vorliegenden Unterlagen enthaltenen Daten und Informationen wurden aus Quellen erhoben, die von der Amundi Austria GmbH als verlässlich eingestuft werden. Auch wenn diese Informationen einer sorgfältigen Prüfung unterzogen wurden, kann für deren Vollständigkeit und Aktualität keine Haftung oder Garantie übernommen werden. Zielrendite 2020 Seite 5

8 Ertragsrechnung und Entwicklung des Fondsvermögens 1. Wertentwicklung des Rechnungsjahres (Fonds-Performance) Ermittlung nach OeKB-Berechnungsmethode: je Anteil in Fondswährung (EUR) ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages. Ausschüttende Tranche (ISIN AT0000A0ZE18) Rechenwert am Beginn des Rechnungsjahres 114,16 Ausschüttung am (Rechenwert: 111,12) von 3,00 entspricht 0,0270 Anteilen 3,00 Rechenwert am Ende des Rechnungsjahres 111,51 Gesamtwert inkl. (fiktiv) mit dem Ausschüttungsbetrag erworbene Anteile (1,0270 * 111,51) 114,52 Nettoertrag pro Anteil (114,52-114,16) 0,36 Wertentwicklung eines Anteiles im Rechnungsjahr in % +0,32 Bei der Performance-Berechnung der österreichischen Investmentfonds durch die OeKB kann es bei Fonds mit ausschüttender und thesaurierender Tranche aufgrund der Rundung der Anteilswerte, Ausschüttungen und Auszahlungen auf zwei Nachkommastellen zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Performance-Ergebnisse der Vergangenheit lassen keine Rückschlüsse auf die zukünftigen Entwicklungen eines Fonds zu. Allfällig Ausgabe- und Rücknahmespesen wurden in der Performance-Berechnung nicht berücksichtigt. Zielrendite 2020 Seite 6

9 2. Fondsergebnis in EUR REALISIERTES FONDSERGEBNIS Ordentliches Fondsergebnis Erträge (ohne Kursergebnis) Zinsenerträge ,18 sonstige Erträge 2) 0,00 Zinsenaufwendungen (Sollzinsen) -714, ,65 Aufwendungen Vergütung an die KAG 1) ,14 Kosten für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung ,00 Publizitätskosten ,73 Kosten für die Depotbank ,53 Sonstige Kosten -10, ,40 Ordentliches Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,25 Realisiertes Kursergebnis (exkl. Ertragsausgleich) Realisierte Gewinne aus Wertpapieren ,35 Realisierte Verluste aus Wertpapieren , ,04 Realisiertes Fondsergebnis (exkl. Ertragsausgleich) ,29 NICHT REALISIERTES KURSERGEBNIS Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses 8) ,04 Ergebnis des Rechnungsjahres 7) ,25 ERTRAGSAUSGLEICH Ertragsausgleich des Rechnungsjahres ,06 Ertragsausgleich auf den Gewinnvortrag aus Vorjahren 0, ,06 FONDSERGEBNIS GESAMT 3) 4) 3) 4) ,19 Zielrendite 2020 Seite 7

10 3. Entwicklung des Fondsvermögens in EUR FONDSVERMÖGEN AM BEGINN DES RECHNUNGSJAHRES 5) ,20 Ausschüttende Tranche (ISIN AT0000A0ZE18) Ausschüttung (für Ausschüttungsanteile) am ,00 Ausgabe und Rücknahme von Anteilen Ausgabe von Anteilen ,82 Rücknahme von Anteilen ,71 Anteiliger Ertragsausgleich , ,83 Fondsergebnis gesamt (das Fondsergebnis ist im Detail auf der vorhergehenden Seite dargestellt) FONDSVERMÖGEN AM ENDE DES RECHNUNGSJAHRES 6) , ,56 Fußnoten: 1) In der Vergütung an die KAG ist eine performanceabhängige Vergütung in Höhe von EUR 0,00 enthalten. 2) - 3) Realisierte Gewinne und realisierte Verluste sind nicht periodenabgegrenzt und stehen so wie die Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses nicht unbedingt in Beziehung zu der Wertentwicklung des Fonds im Rechnungsjahr. 4) Kursergebnis gesamt, ohne Ertragsausgleich (realisiertes Kursergebnis, ohne Ertragsausgleich, zuzüglich Veränderungen des nicht realisierten Kursergebnisses): EUR ,00 5) Anteilsumlauf zu Beginn des Rechnungsjahres: Ausschüttungsanteile, 0 Thesaurierungsanteile und 0 Vollthesaurierungsanteile 6) 7) 8) Anteilsumlauf am Ende des Rechnungsjahres: Ausschüttungsanteile, 0 Thesaurierungsanteile und 0 Vollthesaurierungsanteile Das Ergebnis des Rechnungsjahres beinhaltet explizit ausgewiesene Transaktionskosten in Höhe von EUR 2.011,19 Veränderung des nicht realisierten Kursergebnisses: davon Veränderung unrealisierte Gewinne: EUR ,74 und unrealisierte Verluste: EUR ,30 Unrealisierte Gewinne Unrealisierte Verluste Summen GJ 2014/ , , ,59 GJ 2015/ , , ,54 Veränderungen im GJ 2015/ , , ,04 Für Anteile an anderen Investmentfonds, in die der Fonds investiert ( Subfonds ), kann eine Verwaltungsvergütung von bis zu 2,5 % des betreffenden in diesen Subfonds veranlagten Fondsvermögens verrechnet werden. Gegebenenfalls kann zusätzlich eine Performance Fee anfallen. Zielrendite 2020 Seite 8

11 Vermögensaufstellung ISIN Wertpapier-Bezeichnung Zins- Käufe / Verkäufe / Bestand Kurs in Kurswert %-Anteil satz Zugänge Abgänge Wertpapier- in EUR am Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.) währung Fondsvermögen ZUM AMTLICHEN HANDEL ODER EINEM ANDEREN GEREGELTEN MARKT ZUGELASSENE WERTPAPIERE ANLEIHEN auf EURO lautend XS I RETE GAS 14/20 MTN 1, , ,50 0,35 XS A2A S.P.A. 12/19 MTN 4, , ,00 1,83 XS ABBEY NATL TREAS.13/20MTN 2, , ,50 0,73 ES ABERTIS INFRA , , ,50 1,31 XS ACEA S.P.A. 10/20 4, , ,00 2,10 FR ARKEMA S.A , , ,00 1,03 XS ATRIUM EUROP.REAL E.13/20 4, , ,00 1,95 IT B.T.P , , ,00 2,63 XS BANK AMERI. 13/20 MTN 2, , ,00 1,96 XS BHP BILLITON FIN.12/20MTN 2, , ,00 0,73 FR BPCE S.A. 07/19 4, , ,60 1,16 BE BRUSSELS AIRP.CO , , ,00 1,25 PTCG2YOE0001 CAIXA GERAL 10/20 MTN 4, , ,00 1,04 XS CARREFOUR 10/20 MTN 4, , ,00 0,78 FR CASINO 12/20 MTN 3, , ,50 1,73 XS CESKE DRAHY 12/19 4, , ,00 1,50 ES COMUNIDAD MADRID , , ,00 2,11 XS CONTINENTAL MTN 13/20 3, , ,00 1,27 BE DELHAIZE GRP 12/20 3, , ,00 1,00 XS EDP FIN. 05/20 MTN 4, , ,00 1,26 XS EDP FIN. 13/20 MTN 4, , ,50 0,78 XS ENEL FIN.INTL 12/20 MTN 4, , ,50 1,34 XS ENERGA FIN. 13/20 MTN 3, , ,00 1,95 XS ESB FINANCE 12/19 SER.3 4, , ,00 1,31 XS FCE BANK PLC 15/20 MTN 1, , ,50 0,69 XS FRAPORT AG 09/19 5, , ,00 0,39 XS GAS NATURAL CM 10/20 MTN 4, , ,00 1,05 XS GAZ CAPITAL 13/20MTN REGS 3, , ,00 2,26 ES E9 GEN. CATALUNYA , , ,00 1,14 XS GLENCORE FIN.EU 13/20 MTN 3, , ,00 1,74 XS GM FIN.INTL. 14/19 MTN 1, , ,00 0,93 XS GOLDM.S.GRP 13/20 MTN 2, , ,00 1,47 DE000A1TM5X8 HOCHTIEF AG 13/20 3, , ,00 1,48 XS HOLCIM US FIN.+ CIE 12/20 2, , ,00 0,98 DE000A1R02E0 HORNBACH BAUM. ANL. 13/20 3, , ,00 0,98 XS IBERDROLA FIN. 10/20 MTN 4, , ,50 0,79 XS ICELD 14/20 MTN 2, , ,00 2,41 XS INST.CRED.OFIC. 13/20 MTN 4, , ,00 2,14 XS INTESA SAN. 10/20 MTN 4, , ,00 2,06 XS ISS GLOBAL 14/20 MTN 1, , ,25 0,58 XS ITALCEM.FIN. 10/20 MTN 6, , ,00 0,54 XS JEFFERIES GROUP 14/20 MTN 2, , ,00 1,08 XS KON. KPN 10/20 MTN 3, , ,50 1,82 XS LAFARGE 05/20 MTN 4, , ,00 0,79 XS LAFARGE 13/20 MTN 4, , ,00 0,79 XS METSO CORP. 12/19 MTN 2, , ,50 1,19 FI NESTE OYJ , , ,00 0,99 XS PETROBRAS GBL FIN. 12/19 3, , ,00 0,57 XS PORT.TEL.INTL 09/19 MTN 5, , ,00 0,37 PTOTECOE0029 PORTUGAL , , ,00 2,06 XS RENTOKIL INIT. 12/19 MTN 3, , ,00 0,74 XS REPSOL INTL F. 13/20 MTN 2, , ,00 2,15 XS REXEL 13/20 REGS 5, , ,00 1,18 XS RIO TINTO FIN. 12/20 MTN 2, , ,00 0,48 XS RUSSIAN FED. 13/20 REGS 3, , ,00 1,88 XS SANTDR CONS.FIN.15/20 MTN 0, , ,00 0,91 XS SB CAPITAL 14/19 MTN REGS 3, , ,00 1,36 SI SLOWENIEN RS67 4, , ,50 1,30 Zielrendite 2020 Seite 9

12 ISIN Wertpapier-Bezeichnung Zins- Käufe / Verkäufe / Bestand Kurs in Kurswert %-Anteil satz Zugänge Abgänge Wertpapier- in EUR am Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.) währung Fondsvermögen XS SNAM 12/20 MTN 3, , ,00 1,02 ES D7 SPANIEN , , ,00 2,09 XS SPBK 1 SR BK 13/20 MTN 2, , ,00 1,19 XS SPP INFRA.FIN. 13/20 3, , ,50 2,22 AT0000A109Z8 STRABAG SE , , ,00 0,73 XS TELECOM ITALIA 12/20 MTN 4, , ,00 1,73 XS TELECOM ITALIA 13/20 MTN 4, , ,00 0,77 XS TELEFONICA EM. 12/20 MTN 4, , ,00 0,53 XS TESCO C.TR.SERV.14/19 MTN 1, , ,00 0,67 DE000A1R0410 THYSSENKRUPP MTN 14/19 3, , ,00 0,71 XS TUERKIYE GAR.BK 14/19 3, , ,00 1,15 XS TURK.VAKIFLAR BK.14/19 3, , ,00 1,15 XS TURKEY 10/20 5, , ,00 2,29 XS UNICREDIT 04/20 MTN 4, , ,00 0,78 FR VINCI S.A. 12/20 MTN 3, , ,00 0,25 FR WENDEL S.A. 12/19 5, , ,50 0,80 AT0000A100E2 WIENERBERGER , , ,00 1,97 Summe ,35 94,44 ASSET BACKED SECURITIES auf EURO lautend ES AYT CEDULAS CAJ. IX , , ,00 1,04 ES IM CEDULAS 5 - FTA , , ,50 1,28 Summe ,50 2,32 SUMME DER ZUM AMTLICHEN HANDEL ODER EINEM ANDEREN GEREGELTEN MARKT ZUGELASSENEN WERTPAPIERE ,85 96,76 SUMME WERTPAPIERVERMÖGEN ,85 96,76 BANKGUTHABEN / BANKVERBINDLICHKEITEN BETRAG WÄHRUNG FONDSWÄHRUNG FONDSWÄHRUNG EURO EUR ,26 SUMME BANKGUTHABEN / BANKVERBINDLICHKEITEN ,26 Risikohinweis: Es besteht das Risiko, dass aufgrund von Kursbildungen auf illiquiden Märkten die Bewertungskurse bestimmter Wertpapiere von ihren tatsächlichen Veräußerungspreisen abweichen können (Bewertungsrisiko). Der Wert eines Anteiles ergibt sich aus der Teilung des Gesamtwertes des Kapitalanlagefonds einschließlich der Erträgnisse durch die Zahl der Anteile. Der Gesamtwert des Kapitalanlagefonds ist aufgrund der jeweiligen Kurswerte der zu ihm gehörigen Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Bezugsrechte zuzüglich des Wertes der zum Fonds gehörenden Finanzanlagen, Geldbeträge, Guthaben, Forderungen und sonstigen Rechte abzüglich Verbindlichkeiten, von der Depotbank zu ermitteln. Das Nettovermögen wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt: a) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt werden, wird grundsätzlich auf der Grundlage des letzten verfügbaren Kurses ermittelt. b) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird oder sofern für einen Vermögenswert, welcher an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wird, der Kurs den tatsächlichen Marktwert nicht angemessen widerspiegelt, wird auf die Kurse zuverlässiger Datenprovider oder alternativ auf Marktpreise gleichartiger Wertpapiere oder andere anerkannte Bewertungsmethoden zurückgegriffen. Zielrendite 2020 Seite 10

13 WÄHREND DES BERICHTSZEITRAUMES GETÄTIGTE KÄUFE UND VERKÄUFE, SOWEIT SIE NICHT IM BERICHT VERMÖGENSAUFSTELLUNG GENANNT SIND ISIN Wertpapier-Bezeichnung Zins- Whg. Käufe / Zugänge Verkäufe / Abgänge satz Lots / Stück / Nominale (Nom. in 1.000, ger.) WERTPAPIERE FR ALSTOM S.A. 10/20 4,500 EUR ES AYT CED.C.G.XXV ,500 EUR XS INTESA SAN. 12/19 MTN 4,375 EUR Zielrendite 2020 Seite 11

14 Zusammensetzung des Fondsvermögens Gesamtwert EUR % Anleihen ,35 94,44 Asset Backed Securities ,50 2,32 Wertpapiervermögen ,85 96,76 Zinsenansprüche ,05 1,53 Bankguthaben / Bankverbindlichkeiten ,26 1,73 Gebührenverbindlichkeiten ,60-0,02 FONDSVERMÖGEN ,56 100,00 Wien, am 27. Juli 2016 Amundi Austria GmbH Eric Bramoullé CEO Robert Kovar CSMO Isabelle Pierry COO Zielrendite 2020 Seite 12

15 Bestätigungsvermerk Wir haben den beigefügten Rechenschaftsbericht zum 31. März 2016 der Amundi Austria GmbH über den von ihr verwalteten Zielrendite 2020, Publikumsfonds gemäß 46 ivm 66ff InvFG 2011 über das Rechnungsjahr vom 1. April 2015 bis 31. März 2016 unter Einbeziehung der Buchführung geprüft. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Rechenschaftsbericht, die Verwaltung des Sondervermögens und für die Buchführung Die gesetzlichen Vertreter der Verwaltungsgesellschaft resp der Depotbank sind für die Buchführung, die Bewertung des Sondervermögens, die Berechnung von Abzugsteuern, die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Verwaltung des Sondervermögens, jeweils nach den Vorschriften des Investmentfondsgesetzes, den ergänzenden Regelungen in den Fondsbestimmungen und den steuerlichen Vorschriften, verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet: Gestaltung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems, soweit dieses für die Erfassung und Bewertung des Sondervermögens sowie die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes von Bedeutung ist, damit dieser frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern; die Auswahl und Anwendung geeigneter Bewertungsmethoden; die Vornahme von Schätzungen, die unter Berücksichtigung der gegebenen Rahmenbedingungen angemessen erscheinen. Verantwortung des Bankprüfers und Beschreibung von Art und Umfang der gesetzlichen Prüfung des Rechenschaftsberichts Unsere Verantwortung besteht in der Abgabe eines Prüfungsurteils zu diesem Rechenschaftsbericht auf der Grundlage unserer Prüfung. Wir haben unsere Prüfung gemäß 49 Abs 5 Investmentfondsgesetz 2011 unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern, dass wir die Standesregeln einhalten und die Prüfung so planen und durchführen, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob der Rechenschaftsbericht frei von wesentlichen Fehldarstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen hinsichtlich der Beträge und sonstigen Angaben im Rechenschaftsbericht. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Bankprüfers unter Berücksichtigung seiner Einschätzung des Risikos eines Auftretens wesentlicher Fehldarstellungen, sei es auf Grund von beabsichtigten oder unbeabsichtigten Fehlern. Bei der Vornahme der Risikoeinschätzung berücksichtigt der Bankprüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung des Rechenschaftsberichtes sowie die Bewertung des Sondervermögens von Bedeutung ist, um unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen geeignete Prüfungshandlungen festzulegen, nicht jedoch um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit der internen Kontrollen der Verwaltungsgesellschaft und der Depotbank abzugeben. Die Prüfung umfasst ferner die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Bewertungsmethoden und der von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen wesentlichen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtaussage des Rechenschaftsberichts. Wir sind der Auffassung, dass wir ausreichende und geeignete Prüfungsnachweise erlangt haben, sodass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung darstellt. Prüfungsurteil Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Rechenschaftsbericht zum 31. März 2016 über den Zielrendite 2020, Publikumsfonds gemäß 46 ivm 66ff InvFG 2011 nach unserer Beurteilung den gesetzlichen Vorschriften. Aussagen zur Beachtung des Investmentfondsgesetzes und der Fondsbestimmungen Die Prüfung hat sich gemäß 49 Abs 5 InvFG 2011 auch darauf zu erstrecken, ob das Bundesgesetz über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet wurden. Wir haben unsere Prüfung nach den oben beschriebenen Grundsätzen so durchgeführt, dass wir uns mit hinreichender Sicherheit ein Urteil darüber bilden können, ob die Vorschriften des Investmentfondsgesetzes und die Fondsbestimmungen im Wesentlichen beachtet wurden. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen wurden die Vorschriften des Bundesgesetzes über Investmentfonds (Investmentfondsgesetz) und die Fondsbestimmungen beachtet. Aussagen zum Bericht über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres Die im Rechenschaftsbericht enthaltenen Ausführungen der Geschäftsleitung der Verwaltungsgesellschaft über die Tätigkeiten des abgelaufenen Rechnungsjahres wurden von uns kritisch durchgesehen, waren aber nicht Gegenstand besonderer Prüfungshandlungen nach den oben beschriebenen Grundsätzen. Unser Prüfungsurteil bezieht sich daher nicht auf diese Angaben. Im Rahmen der Gesamtdarstellung stehen die Ausführungen zum Rechnungsjahr in Einklang mit den im Rechenschaftsbericht angegebenen Zahlen. Wien, am 27. Juli 2016 Dr. Wolfgang FRITSCH Deloitte Audit Wirtschaftsprüfungs GmbH Wirtschaftsprüfer Mag. Nora ENGEL-KAZEMI TABRIZI Zielrendite 2020 Seite 13

16 Berechnungsmethode des Gesamtrisikos Das neue, mit 1. September 2011 in Kraft getretene Investmentfondsgesetz (InvFG 2011) sieht u. a. die Darstellung der Berechnungsmethode des Gesamtrisikos vor. Folgende Inhalte sind dem Anteilsinhaber zur Kenntnis zu bringen: - verwendete Berechnungsmethode des Gesamtrisikos - falls anwendbar, Informationen über das verwendete Referenzvermögen - falls anwendbar, die niedrigste, die höchste und die durchschnittliche Höhe des Value-at-Risk im vergangenen Jahr - falls anwendbar, das verwendete Modell und die Inputs, die für die Berechnung des Value-at-Risk verwendet wurden (Kalkulationsmodell, Konfidenzintervall, Halteperiode, Länge der Datenhistorie) - bei Verwendung des Value-at-Risk, Höhe des Leverage während der vergangenen Periode, berechnet aus der Summe der Nominalwerte der Derivate. Für den Zielrendite 2020 gestaltet sich die Berechnungsmethode des Gesamtrisikos wie folgt: Berechnungsmethode des Gesamtrisikos: Verwendetes Referenzvermögen: Betrachtungszeitraum: Commitment-Ansatz Value at Risk: Niedrigster Wert des Betrachtungszeitraums in %: ø Wert des Betrachtungszeitraums in %: Höchster Wert des Betrachtungszeitraums in %: Verwendetes Modell: Konfidenzintervall in %: Halteperiode: Länge der Datenhistorie: Höhe des Leverage in %: (für die Ermittlung des Leverage gilt eine Nominalwertbetrachtung) - Derivate In Total Return Swaps und Derivate mit ähnlichen Eigenschaften, die den Ausweispflichten im Rechenschaftsbericht gemäß ESMA-Leitlinien 2012/832 Rz unterliegen, wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht investiert. Zielrendite 2020 Seite 14

17 Grundlagen der Besteuerung des Zielrendite 2020 Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige Anleger (Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich). Andere Anleger haben die jeweiligen nationalen Gesetze zu beachten. A. Daten für Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei Finanzämtern 1. Anteile im Privatvermögen Ausschüttungsanteile AT0000A0ZE18 EUR a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug zur Gänze endbesteuert; eine Aufnahme in die Steuererklärung ist nicht erforderlich. Die Punkte 1.b. bis 1.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten jedoch beachtet werden. b) Wurde keine Optionserklärung abgegeben: Einkünfte aus Kapitalvermögen, die keinem Steuerabzug unterliegen: 0,0000 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollten zur Veranlassung der (teilweisen) Rückerstattung der 1) KESt die nachstehend angeführten Beträge in die Steuererklärung aufgenommen werden: - Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum vollen Steuersatz: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 3,8266 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 2) 3, Kapitalerträge aus endbesteuerungsfähigen Kapitalanlagen zum halben Steuersatz: 0, Kapitalertragsteuer, soweit sie auf endbesteuerungsfähige Kapitalerträge entfällt: Anzusetzende Werte bei Depots mit Optionserklärung: 1,0523 Anzusetzende Werte bei Depots ohne Optionserklärung: 0,9742 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.): 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. 2. Anteile im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Mitunternehmerschaften (wie OHG, KG) a) Die Erträge aus dem Fonds sind im Fall des Vorliegens einer Optionserklärung durch den KESt-Abzug weitgehend endbesteuert; zu versteuern sind lediglich die Substanzgewinne in der nachstehend angeführten Höhe: 3) 1,1695 Die Punkte 2.c. bis 2.f. betreffend die Anrechnung bzw. Rückerstattung von Abzugsteuern sollten 9) jedoch beachtet werden. b) Wenn keine Optionserklärung abgegeben wurde: Statt des im Punkt a. angeführten Betrags ist steuerlich zu berücksichtigen: Einkünfte, die keinem Steuerabzug unterliegen: 1,1695 c) Bei niedrigem Einkommensteuersatz sollte trotz Endbesteuerung zur Veranlassung der (teilweisen) 4) Rückerstattung der KESt in die Steuererklärung aufgenommen werden: - Anstatt der im Punkt a. (mit Optionserklärung) bzw. b. (ohne Optionserklärung) angeführten Beträge werden als steuerpflichtig berücksichtigt: 4, Darin enthalten: Einkünfte gemäß 37 EStG, für die der Hälftesteuersatz beansprucht wird: 0, Anzurechnende Kapitalertragsteuer: Für Depots mit Optionserklärung: 5) 1,0523 Für Depots ohne Optionserklärung: 5) 0,9742 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österreichische Einkommensteuer bzw. auf deren Erstattung: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. e) Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen s. im Abschnitt B.): 0,0000 Anspruch auf Anrechnung bzw. Rückerstattung der einbehaltenen Kapitalertragsteuer für die gemäß DBA steuerfreien Einkünfte: 0,0000 f) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. Zielrendite 2020 Seite 15

18 3. Anteile im Betriebsvermögen von Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) 6) a) Zurechnungen: - Ausschüttung 3, ordentliches Fondsergebnis - - ausländische Abzugssteuern auf ausländische Erträge: 0, inländische KESt auf inländische Dividendenerträge: 0, ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Unterfonds: 0, ausschüttungsgleiche Substanzgewinne ausländischer Unterfonds: 0, Substanzgewinne: 1, Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0, Steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge 0,1249 b) Abrechnungen: 7) - Beteiligungserträge gem. 10 Abs. 1 Z 1 bis 4 KStG: 0, Beteiligungserträge gem. 10 Abs. 1 Z 5 bis 6 KStG: 0, Gemäß DBA steuerfreie Einkünfte (Detailinformationen siehe Abschnitt B.): 0, Verlustverrechnung nach Saldierung mit dem außerordentlichen Ergebnis 0, in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds: 0, in der Ausschüttung enthaltene Substanzgewinne: 0, Ausschüttung aus der Fondssubstanz: 9) 0,0000 c) Grundsätzlich auf die Körperschaftsteuer anrechenbare inländische Kapitalertragsteuer: 8) 1,0523 (Achtung: Die Anrechnung der Kapitalertragsteuer ist nur in der Höhe zulässig, in der diese zum Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt wurde) davon jedenfalls anrechenbar: KESt auf inländische Dividendenerträge 0,0000 d) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) 0,0168 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht: 0,1386 e) Von den ausländischen Finanzverwaltungen gemäß DBA rückforderbare, im Ausland einbehaltene ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11 im Abschnitt B. 4. Anteile im Vermögen von Privatstiftungen a) in- und ausländische Kapitaleinkünfte: Einkünfte gemäß 13 Abs. 3 Z 1 KStG (zwischensteuerpflichtig):: 3,8266 steuerpflichtige Auslandsdividenden: 0,0000 b) Anspruch auf Erstattung der KESt für inländische Beteiligungserträge: 0,0000 c) Anspruch gemäß DBA auf (teilweise) Anrechnung der ausländischen Quellensteuern auf die österr. Körperschaftsteuer: 7) 0,0168 (Detailinformationen dazu können dem Punkt 11. im Abschnitt B. entnommen werden.) In diesem Zusammenhang in der Steuererklärung anzuführen: Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht/wahrnimmt 0,1386 d) Gemäß DBA von den ausländischen Finanzverwaltungen rückforderbare, im Ausland einbehaltene 0,0000 ausländische Quellensteuern: Siehe den Punkt 11. im Abschnitt B. Zielrendite 2020 Seite 16

19 Fußnoten: 1) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). 2) Zusätzlich zu dem im Punkt 1.b. angeführten Betrag. 3) Für Zwecke der Steuererklärung sind Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleiche Erträge des Fonds, soweit diese bei der Ermittlung des betrieblichen Gewinns/Verlusts berücksichtigt wurden, aus diesem zu eliminieren und durch den hier angeführten steuerpflichtigen Betrag zu ersetzen. 4) Wenn die in Abzug gebrachte Kapitalertragsteuer höher ist als die (Regel-)Einkommensteuer, die für den Anteilsinhaber auf die betreffenden Einkünfte entfällt (Regelbesteuerungsoption). 5) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. 6) Hier sind unter a. Zurechnungen und b. Abrechnungen sämtliche Beträge enthalten, die in der Steuererklärung einer Kapitalgesellschaft aus dem Ergebnis des Fonds zu berücksichtigen sind. Soweit hier als Zurechnungen angeführte Beträge im Bilanzergebnis der Kapitalgesellschaft enthalten sind und damit in deren Steuererklärung an anderer Stelle aufscheinen (was üblicherweise zumindest hinsichtlich der Ausschüttung des Fonds der Fall sein wird), sind diese Beträge in der Steuererklärung bei den Zurechnungen außer Ansatz zu lassen. 7) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern) sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs. 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 8) Auf Grund von Befreiungserklärungen gem. 94 Z 5 EStG wird bei den meisten Kapitalgesellschaften ein KESt-Abzug durch die depotführende Bank sowie deren Abfuhr an das Finanzamt unterbleiben und wird daher keine Anrechnung zulässig sein. Soweit der hier angeführte Betrag der grundsätzlich anrechenbaren KESt auf eine inländische KESt auf inländische Dividendenerträge entfällt (siehe den Betrag oben unter a. Zurechnungen), ist er jedenfalls anrechenbar. 9) Substanzausschüttungen kürzen die Anschaffungskosten der Investmentfondsanteile. Zielrendite 2020 Seite 17

20 B. Steuerliche Behandlung je Ausschüttungsanteil des Zielrendite 2020 Alle Zahlenangaben beziehen sich auf die am Abschlussstichtag in Umlauf befindlichen Anteile und auf inländische Anleger, die unbeschränkt steuerpflichtig sind. Anleger mit Sitz, Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb Österreichs haben die jeweiligen nationalen Gesetze bzw im Einzelfall Angaben zur EU-Quellensteuer zu beachten. Rechnungsjahr: Privatanleger Betriebliche Anleger Privatstiftungen Ausschüttung: Natürliche Juristische im Rahmen der ISIN: AT0000A0ZE18 Person (inkl Personen Einkünfte aus OG, KG, ) Kapitalvermögen EUR EUR EUR EUR 1. Ausschüttung vor Abzug der KESt II und III 3,0000 3,0000 3,0000 3, Zuzüglich: a) Einbehaltene in- und ausländische Abzugsteuern 1) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Steuerpflichtige ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Steuerpflichtige außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Steuerpflichtige Substanzgewinne 0,7017 1,1695 1,1695 0,7017 e) Steuerpflichtige Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Steuerpflichtige nicht ausgeschüttete Erträge 0,1249 0,1249 0,1249 0, Ertrag 3,8266 4,2944 4,2944 3, Abzüglich: a) rückerstattete ausländische Quellensteuer aus Vorjahren 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Gemäß DBA steuerfreie Zinsenerträge sowie Immobilienfondserträge 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) Gemäß DBA steuerfreie Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 1 bis 4 KStG (Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) steuerfrei gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 bzw 13 Abs 2 KStG (Auslandsdividenden) 3) 4) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) bereits in Vorjahren versteuerte Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Steuerfreie ausgeschüttete Substanzgewinne 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) in der Ausschüttung enthaltene Substanzgewinne 16) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 j) Ausschüttung aus der Fondssubstanz 0,0000 0,0000 0,0000 0, Verbleibender Ertrag 3,8266 4,2944 4,2944 3, Hievon endbesteuert 3,8266 3,1249 0,0000 0, Steuerpflichtige Einkünfte 6) 16) 4) 0,0000 1,1695 4,2944 3,8266 davon zwischensteuerpflichtig 5) 3,8266 davon Dividenden aus Bulgarien und Zypern 3) 6) 0,0000 0, Rechenwert zum Ende des Rechnungsjahres 111,51 111,51 111,51 111,51 9. Korrekturbetrag um den die Anschaffungskosten zu erhöhen sind 19) 0,8266 1,2944 1,2944 0,8266 Detailangaben 10. Ausländische Einkünfte, für die Österreich das Besteuerungsrecht zusteht a) Dividenden, die einem anrechenbaren Quellensteuerabzug unterlagen 3) 4) 6) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Zinsen, die einem (fiktiven) Quellensteuerabzug unterlagen 0,1386 0,1386 0,1386 0,1386 c) Ausschüttungen ausländischer Fonds, die einem Quellensteuerabzug unterlagen 0,0000 0,0000 0,0000 0, von den im Ausland entrichteten Steuern sind zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: a) anrechenbar (einschließlich matching credit, Detail siehe Punkt 18. a)) 7) 8) 9) 10) aus Aktien (Dividenden) 3) 4) 6) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0168 0,0168 0,0168 0,0168 aus Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0168 0,0168 0,0168 0,0168 b) rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18. b)) 10) 11) 18) aus Aktien (Dividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Anleihen (Zinsen) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 aus Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 gesamt 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) weder anrechen- noch rückerstattbar (Detail siehe Punkt 18 c)) 17) 0,0000 0,0000 0,0000 0, Beteiligungserträge gemäß 37 Abs 4 EStG/ 10 Abs 1 und 13 Abs 2 KStG 12) a) inländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 0, Erträge, die einem inländischen KESt-Abzug unterliegen: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 14) 15) 3,1249 3,1249 3,1249 3,1249 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 14) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 h) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 14) 15) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 i) Substanzgewinne 14) 15) 0,7017 0,7017 0,7017 0, Österreichische KEST I (auf Inlandsdividenden) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Zielrendite 2020 Seite 18

21 Privatanleger Betriebliche Anleger Natürliche Person (inkl OG, KG, ) Juristische Personen Privatstiftungen im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen EUR EUR EUR EUR 15. Österreichische KEST II auf: 13) a) Zinsen, ausgenommen DBA-Erträge 0,8593 0,8593 0,8593 0,8593 b) gemäß DBA steuerfreie Zinsen 2) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 c) ausländische Dividenden 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 d) Ausschüttungen ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 e) ordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 f) Erträge aus Immobilienfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 g) Aufwertungsgewinne aus Immobilienfonds (80%) 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 Österreichische KESt II (gesamt) 0,8593 0,8593 0,8593 0, Österreichische KEST III (auf Substanzgewinne) 4) a) außerordentliche ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Subfonds 0,0000 0,0000 0,0000 0,0000 b) Substanzgewinne 0,1930 0,1930 0,1930 0,1930 Österreichische KEST III (gesamt) 0,1930 0,1930 0,1930 0, Österreichische KESt II und III (gesamt) 1,0523 1,0523 1,0523 1, a) Zu Punkt 11. a) anrechenbare ausländische Steuern Gemäß DBA fiktiv anrechenbarer Betrag (matching credit) 7) aus türkischen Zinsen 0,0168 0,0168 0,0168 0,0168 Summe aus Anleihen 0,0168 0,0168 0,0168 0, Angabe einer allfälligen EU-Quellensteuer (nur für nicht unbeschränkt Steuerpflichtige relevant) 1,0900 1, Zielrendite 2020 Seite 19

22 Fußnoten: 1) EUR 0,00 je Anteil wurden durch Kostenüberhang neutralisiert 2) in der Position "steuerpflichtige Einkünfte" (Punkt 7) können in den Spalten für juristische Personen und Privatstiftungen Dividenden ausländischer Gesellschaften enthalten sein, die aus Drittstaaten stammen, mit denen Österreich nur einen (eingeschränkten) Informationsaustausch in den DBA vereinbart hat. 3) Gewinnanteile aus Beteiligungen an EU-Körperschaften (mit Ausnahme von Bulgarien, Irland, Zypern) sowie aus Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die mit einer inländischen unter 7 Abs. 3 fallenden Körperschaft vergleichbar sind und mit deren Ansässigkeitsstaaten eine umfassende Amtshilfe besteht, sind für juristische Personen und Privatstiftungen gemäß 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG idf AÄG 2011 von der Körperschaftsteuer befreit. 4) Eine bei natürlichen Personen im Betriebsvermögen einbehaltene KESt auf Substanzgewinne ist auf die ESt anrechenbar bzw rückerstattbar. 5) dieser Betrag unterliegt bei Privatstiftungen der Zwischenbesteuerung. 6) nicht nach 10 KStG befreite Dividendenerträge unterliegen bei unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften (inkl Privatstiftungen isd 13 KStG) der Körperschaftsteuer. 7) der gemäß DBA fiktiv anrechenbare Betrag (matching credit) kann nur im Wege der Veranlagung geltend gemacht werden. 8) Für Privatanleger und betriebliche Anleger/natürliche Personen grundsätzlich nicht von Relevanz, da die ausländischen Dividenden mit dem KESt-Abzug endbesteuert sind. Im Einzelfall (bei direkter Inanspruchnahme des DBA) können die Beträge im Wege der Veranlagung angerechnet und die KESt rückerstattet werden. 9) die Anrechnung darf nicht höher sein als die österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer, die auf die entsprechenden Kapitaleinkünfte anteilsmäßig entfällt, wobei auch Einkunftsquellen außerhalb dieses Fonds zu berücksichtigen sind. 10) einbehaltene Steuern sind nur für jene Anteilsinhaber anrechenbar/rückerstattbar, die am Abschlussstichtag Zertifikate halten. 11) Die entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen sehen auf Antrag die Rückerstattung der im jeweiligen Quellenstaat erhobenen Abzugsteuern, soweit sie nicht angerechnet werden können, vor. Die Rückerstattungsanträge sind durch den jeweiligen Anteilsinhaber zu stellen. 12) Bei Privatanlegern und betrieblichen Anlegern/natürliche Personen sind die Beteiligungserträge grundsätzlich mit dem KESt-Abzug endbesteuert. 13) Entfällt für betriebliche Anleger bei Vorliegen einer KESt-Befreiungserklärung gemäß 94 Z 5 EStG Falls keine vorliegt, ist die KESt, sofern sie nicht zur Endbesteuerung führt, auf die ESt/KSt anrechenbar. 14) Bei Privatanlegern sind die Erträge mit dem KESt II und KESt III Abzug endbesteuert. Bei betrieblichen Anlegern/natürliche Personen gilt die Endbesteuerung nur hinsichtlich der KESt II pflichtigen Erträge. Im Einzelfall (wenn die Einkommensteuer geringer ist als die KESt) können die Beträge im Wege der Veranlagung versteuert und die KESt (teilweise) angerechnet bzw rückerstattet werden. 15) Bei Privatstiftungen isd 13 KStG unterliegen diese Beträge der Zwischenbesteuerung (einschließlich jenes optionalen Zinsenteiles, hinsichtlich dessen die Stiftung mangels gesetzlicher Grundlage nicht zum KESt-Abzug optieren kann) 16) Substanzausschüttungen kürzen die Anschaffungskosten der Investmentfondsanteile. 17) Da die im Zusammenhang mit den Quellensteuern stehenden Dividendenerträge nicht der inländischen Besteuerung unterliegen ( 10 Abs 1 Z 5 und 6 KStG), scheidet eine Anrechnung aus. Ob die Quelllensteuer im Staat der ausschüttenden Körperschaft im Hinblick auf die Rsp des EuGH in der Rs Amurta rückgefordert werden kann, ist nach dem nationalen Recht des Staates, in dem die dividendenzahlende Gesellschaft ansässig ist, zu prüfen. 18) Ausgewiesen sind die grundsätzlich rückerstattbaren Quellensteuern. Ob der betroffene Quellenstaat diesen Betrag tatsächlich in der ausgewiesenen Höhe rückerstattet, ist im Einzelfall zu prüfen. Zudem ist zu beachten, dass eine Quellensteuerrückerstattung Kosten verursacht, weshalb es zu Unterschieden zwischen den ausgewiesenen und den tatsächlich rückerstatteten Beträgen kommen kann. 19) Für Privatstiftungen und natürliche Personen nur dann von Relevanz, wenn die Anteile nicht in einem Betriebsvermögen gehalten werden und der Erwerb nach dem erfolgte. Eine vorgenommene Ausschüttung/KESt-Auszahlung wurde berücksichtigt. Zielrendite 2020 Seite 20

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