Rheinisches Ärzteblatt

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1 Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen für die Zulassungs - beschränkungen angeordnet sind Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein schreibt auf Antrag der betreffenden Ärzte, bzw. deren Erben, die folgenden Vertragsarztsitze/Vertragspsychotherapeutensitze zur Übernahme durch Nachfolger aus: Bewerbungen richten Sie bitte innerhalb der angegebenen Fristen (Posteingangsstempel der KV Nordrhein) an: Bewerbungen für Sitze von ärztlichen Psychotherapeuten, psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten für den Bereich Düsseldorf und Köln: KV Nordrhein, Bezirksstelle Köln, Frau Ratgeber/Frau Spix/ Frau Stapper/Herrn Strehlow, Sedanstraße 10 16, Köln, Tel.: /-6537/-6531/-6515, Fax:

2 Bewerbungen für vertragsärztliche Sitze für den Bereich Düsseldorf: KV Nordrhein, Bezirksstelle Düsseldorf, Frau Pawelski/ Frau Matuschek/Frau Wellner/Frau Zahler, Tersteegenstraße 9, Düsseldorf, Tel.: / -8517/ -8518/ -8526, Fax: Bewerbungen für vertragsärztliche Sitze für den Bereich Köln: KV Nordrhein, Bezirksstelle Köln, Frau Ratgeber/Frau Spix/ Frau Stapper/Herrn Strehlow, Sedanstraße 10 16, Köln, Tel.: /-6537/-6531/-6515, Fax: Wir weisen darauf hin, dass sich auch die in den Wartelisten eingetragenen Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bei Interesse um den betreffenden Vertragsarztsitz/ Vertragspsychotherapeutensitz bewerben müssen. Außerdem sind Bewerbungen von Internisten, die hausärztlich tätig werden möchten, auf ausgeschriebene Sitze von Allgemeinmedizinern beziehungsweise Bewerbungen von Allgemeinmedizinern auf ausgeschriebene Sitze von Internisten hausärztliche Versorgung möglich. Vertragspsychotherapeutische Sitze Im Bereich Nordrhein Bewerbungsfrist: Bis Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Chiffre: 034/2015 Chiffre: 035/2015 Chiffre: 036/2015 Chiffre: 037/2015 Chiffre: 038/2015 Stadt Aachen Chiffre: 039/2015 Stadt Krefeld Chiffre: 040/2015 Stadt Essen Chiffre: 041/2015 Psychotherapeutische Medizin Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Chiffre: 043/2015 Stadt Düsseldorf Psychotherapeutische Medizin Chiffre: 044/2015 Psychotherapeutische Medizin Chiffre: 047/2015 Stadt Bonn Ärztliche(r) Psychotherapeut/-in Sonderbedarf Chiffre: 049/2015 Stadt Bonn Chiffre: 073/2015 Kreis Heinsberg Chiffre: 074/2015 Bewerbungsfrist: Bis Stadt Düsseldorf Psychotherapeutische Medizin Chiffre: 042/2015 Oberbergischer Kreis Ärztliche(r) Psychotherapeut/-in Chiffre: 046/2013 Bewerbungsfrist: Bis Stadt Düsseldorf Psychotherapeutische Medizin Chiffre: 045/2015 Vertragsärztliche Sitze Im Bereich Düsseldorf Bewerbungsfrist: Bis Raumordnungsregion Duisburg/Essen (Stadt Dinslaken) Innere Medizin -fachärztliche Versorgung- Einstieg in eine Chiffre: Z 027/15 Region KV Nordrhein (Stadt Bad Honnef) Nuklearmedizin hälftiger Versorgungsauftrag Einstieg in eine Chiffre: Z 028/15 Stadt Düsseldorf Kinder- und Jugendmedizin hälftiger Versorgungsauftrag Chiffre: W 029/15 58 Rheinisches Ärzteblatt 2/2015

3 Region KV Nordrhein (Stadt Aachen) Nuklearmedizin in Verbindung mit einem Angestelltensitz; Einstieg in eine Chiffre: W 030/15 Stadt Düsseldorf Allgemeinmedizin in Verbindung mit einem Angestelltensitz; Einstieg in eine Chiffre: W 031/15 Stadt Krefeld Kinder- und Jugendmedizin Chiffre: P 033/15 Stadt Mönchengladbach Innere Medizin -hausärztliche Versorgung- Einstieg in eine Chiffre: P 034/15 Stadt Essen Allgemeinmedizin Chiffre: Z 035/15 Stadt Essen Innere Medizin -hausärztliche Versorgung- Einstieg in eine überörtliche Chiffre: Z 037/15 Stadt Essen Allgemeinmedizin Chiffre: Z 038/15 Stadt Essen Chirurgie (Versorgungsschwerpunkt Unfallchirurgie) Chiffre: Z 039/15 Stadt Solingen Augenheilkunde Chiffre: W 040/15 Rhein-Kreis-Neuss (Mittelbereich Meerbusch) Allgemeinmedizin Chiffre: P 043/15 Rhein-Kreis-Neuss Haut- und Geschlechtskrankheiten hälftiger Versorgungsauftrag; Einstieg in eine Chiffre: P 044/15 Rhein-Kreis-Neuss Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Chiffre: P 045/15 Stadt Krefeld Chirurgie (Versorgungsschwerpunkt Gefäßchirurgie) hälftiger Versorgungsauftrag; Einstieg in eine überörtliche Chiffre: P 048/15 Stadt Krefeld Chirurgie Versorgungsschwerpunkt Gefäßchirurgie hälftiger Versorgungsauftrag; Einstieg in eine überörtliche Chiffre: P 049 /15 Kreis Viersen Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Chiffre: P 051/15 Raumordnungsregion Düsseldorf (Stadt Krefeld) Innere Medizin -Schwerpunkt Kardiologiehälftiger Versorgungsauftrag; Einstieg in eine Chiffre: P 052/15 Stadt Mönchengladbach Orthopädie Chiffre: P 053/15 Bewerbungsfrist: Bis Stadt Wuppertal Innere Medizin -hausärztliche Versorgung- Chiffre: W 026/15 Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (Stadt Wuppertal) Laboratoriumsmedizin Einstieg in eine Chiffre: W 032/15 Stadt Essen Allgemeinmedizin Chiffre: Z 036/15 Raumordnungsregion Aachen (Kreis Aachen) Facharzt/-ärztin Radiologie hälftiger Versorgungsauftrag; Einstieg in eine überörtliche Chiffre: W 041/15 Raumordnungsregion Aachen (Kreis Aachen) Facharzt/-ärztin Diagnostische Radiologie hälftiger Versorgungsauftrag Einstieg in eine überörtliche Chiffre: W 042/15 Stadt Krefeld Chirurgie (Versorgungsschwerpunkt Gefäßchirurgie) Chiffre: P 050/15 Vertragsärztliche Sitze Im Bereich Köln Bewerbungsfrist: Bis Raumordnungsregion Bonn Rhein-Sieg-Kreis Innere Medizin -Pneumologie- Chiffre: 050/2015 Rhein-Sieg-Kreis Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Chiffre: 051/2015 Mittelbereich Köln Innere Medizin -hausärztliche Versorgung- Chiffre: 052/2015 Mittelbereich Köln Innere Medizin -hausärztliche Versorgung- Chiffre: 053/2015 Rhein-Sieg-Kreis Orthopädie Chiffre: 054/2015 Orthopädie Chiffre: 055/2015 Rheinisches Ärzteblatt 2/

4 Rhein-Sieg-Kreis Augenheilkunde Chiffre: 056/2015 Raumordnungsregion Bonn Rhein-Sieg-Kreis Anästhesiologie Chiffre: 057/2015 Mittelbereich Köln Praktische(r) Arzt/Ärztin Chiffre: 058/2015 Rhein-Sieg-Kreis Chirurgie -Unfallchirurgie- Chiffre: 059/2015 Rhein-Erft-Kreis Orthopädie Chiffre: 060/2015 Stadt Aachen Augenheilkunde in Verbindung mit einem Angestelltensitz Chiffre: 061/2015 Mittelbereich Erkelenz Praktische(r) Arzt/Ärztin Chiffre: 064/2015 Rheinisch-Bergischer Kreis Kinder- und Jugendmedizin Chiffre: 065/2015 Raumordnungsregion Köln Innere Medizin -fachärztliche Versorgung- Chiffre: 066/2015 Oberbergischer Kreis Urologie Chiffre: 067/2015 Kreis Düren Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Chiffre: 068/2015 Oberbergischer Kreis Urologie Chiffre: 069/2015 Oberbergischer Kreis Urologie Chiffre: 070/2015 Raumordnungsregion Köln Oberbergischer Kreis Allgemeinmedizin -fachärztliche Versorgung- Chiffre: 071/2015 Mittelbereich Köln Innere Medizin -hausärztliche Versorgung- Chiffre: 075/2015 Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Chiffre: 076/2015 Mittelbereich Köln Innere Medizin -hausärztliche Versorgung- Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages in Verbindung mit einem hälftigen Angestelltensitz; Chiffre: 077/2015 Bewerbungsfrist: Bis Kreis Aachen Nervenheilkunde Chiffre: 062/2015 Mittelbereich Erkelenz Praktische(r) Arzt/Ärztin Chiffre: 063/2015 Stadt Leverkusen Urologie Ausschreibung eines auf die Hälfte beschränkten Versorgungsauftrages; Chiffre: 072/2015 Veröffentlichung von durch den Landesausschuss frei gegebenen Vertragsarztsitzen (Aufhebungsbeschluss) Die Kassenärztliche Vereinigung veröffentlicht gemäß 26 Abs. 4 der Bedarfsplanungs-Richtlinie die Entscheidungskriterien der Zulassungsausschüsse bei der Auswahl der geeigneten Bewerber sowie die Fristen für eine Bewerbung auf die frei gewordenen Vertragsarztsitze: Unter mehreren Bewerbern für eine (Neu-)Zulassung entscheidet der Zulassungsausschuss nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung folgender Kriterien: berufliche Eignung, Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit, Approbationsalter, Dauer der Eintragung in die Warteliste gemäß 103 Abs. 5 Satz 1 SGB V, bestmögliche Versorgung der Versicherten im Hinblick auf die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes, Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten (z. B. Fachgebietsschwerpunkt, Barrierefreiheit). Wird der Überversorgungsgrad bereits mit einer hälftigen Zulassung überschritten, kommt nur eine Zulassung mit hälftigem Versorgungsauftrag oder eine hälftige Genehmigung in Betracht. Im Hinblick auf die Prospektivität der Bedarfsplanung eines Planungsbereichs sollen Möglichkeiten der Befristung von Zulassungen nach 19 Abs. 4 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) geprüft werden. 60 Rheinisches Ärzteblatt 2/2015

5 Es wird darauf hingewiesen, dass vorrangig vor Neuanträgen die Zulassungs- und Leistungsbegrenzungen der bisher im Jobsharing zugelassenen oder angestellten Vertragsärzte, und zwar in der Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung und maximal bis zur Anzahl der durch den Landesausschuss freigegebenen Vertragsarztsitze, enden. Bewerbungen richten Sie bitte innerhalb der angegebenen Fristen an: Bewerbungen (Psychotherapeuten) für die Bereiche Düsseldorf und Köln: KV Nordrhein, Zulassungsausschuss für Ärzte Köln -Kammer Psychotherapie-, z. H. Frau Ratgeber / Frau Spix / Frau Stapper / Herrn Strehlow, Sedanstraße 10-16, Köln, Tel.: 0221/ / -6537/ -6531/ -6515, Fax: 0221/ Bewerbungen (Ärzte) für den Bereich Düsseldorf: KV Nordrhein, Zulassungsausschuss für Ärzte Düsseldorf, z. H. Frau Tiegs / Frau Pesch, Tersteegenstr. 9, Düsseldorf, Tel.: 0211/ / -8507, Fax: 0211/ Bewerbungen (Ärzte) für den Bereich Köln: KV Nordrhein, Zulassungsausschuss für Ärzte Köln, z. H. Frau Ratgeber / Frau Spix / Frau Stapper / Herrn Strehlow, Sedanstraße 10-16, Köln, Tel.: 0221/ / -6537/ -6531/ -6515, Fax: 0221/ Im Bereich Düsseldorf Bewerbungsfrist: (Posteingangsstempel) Mittelbereich 0,5 Hausärzte Erkrath 1,5 Hausärzte Grevenbroich 1,0 Hausarzt Hilden 1,0 Hausarzt Kevelear 0,5 Hausärzte Monheim 0,5 Hausärzte Willich 1,0 Hausarzt Wülfrath Kreis / kreisfreie Stadt Kreis Kleve 0,5 Augenärzte 1,0 Psychotherapeut Kreis Viersen 1,0 Frauenarzt Im Bereich Köln Bewerbungsfrist: (Posteingangsstempel) Mittelbereich 1,0 Hausarzt Erkelenz 0,5 Hausärzte Euskirchen 1,0 Hausarzt Hennef 0,5 Hausärzte Übach-Palenberg 1,0 Hausarzt Waldbröl Kreis / kreisfreie Stadt Oberbergischer Kreis 0,5 Hautärzte Rhein.-Berg. Kreis 1,0 Augenarzt Beschluss des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen aus Dezember 2014 Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat die Sperrung bzw. Öffnung von Planungsbereichen für die Niederlassung als Vertragsarzt verfügt. Die für eine Arztgruppe offenen Planungsbereiche sind farblich hinterlegt. Sofern für einen für Hausärzte offenen Planungsbereich keine konkrete Anzahl an freien Sitzen angegeben ist, ist derzeit die Niederlassung als Hausarzt ohne Einschränkung möglich, solange der Landesausschuss keine erstmalige Sperrung dieses Planungsbereiches angeordnet hat. Die Frist zur Einreichung eines Zulassungsantrages auf frei gewordene Vertragsarztsitze beträgt in der Regel sechs Wochen und ist im Einzelfall der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses des Landesausschusses im Rheinischen Ärzteblatt zu entnehmen. Auf die weiteren Ausführungen im Rahmen der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses wird verwiesen. Bei Interesse kann beim zuständigen Zulassungsausschuss erfragt werden, ob die zum genannten Beschlusszeitpunkt als frei ausgewiesenen Vertragsarztsitze noch frei sind. Hausärztliche Versorgung Mittelbereich Städte und Gemeinden im Planungsbereich Hausärzte Aachen Aachen, Stadt Alsdorf Alsdorf, Stadt Bad Honnef Bad Honnef, Stadt Baesweiler Baesweiler, Stadt 1,0 Bedburg Bedburg, Stadt Elsdorf 4,0 Bergheim Bergheim, Stadt Bergisch-Gladbach/ Overath Bergisch Gladbach, Stadt Kürten Odenthal Overath, Stadt 1,5 Rheinisches Ärzteblatt 2/

6 Hausärztliche Versorgung Hausärztliche Versorgung Mittelbereich Städte und Gemeinden im Planungsbereich Hausärzte Mittelbereich Städte und Gemeinden im Planungsbereich Hausärzte Bonn Bonn, Stadt Alfter Wachtberg Bornheim Bornheim, Stadt Brühl Brühl, Stadt Dinslaken Dinslaken, Stadt Hünxe Dormagen Dormagen Duisburg Duisburg, Stadt Düren Düren, Stadt Heimbach, Stadt Hürtgenwald Inden Kreuzau Langerwehe Merzenich Nideggen Stadt Niederzier Nörvenich Vettweiß Düsseldorf Düsseldorf, Stadt Eitorf Eitorf Windeck Emmerich Emmerich am Rhein, Stadt Rees, Stadt Engelskirchen Engelskirchen Lindlar 0,5 Erftstadt Erftstadt, Stadt Erkelenz Erkelenz, Stadt 3,0 Erkrath Erkrath, Stadt 1,0 Eschweiler Eschweiler, Stadt 0,5 Essen Essen, Stadt Euskirchen Bad Münstereifel, Stadt Euskirchen, Stadt Weilerswist 1,5 Zülpich, Stadt Frechen Frechen, Stadt Geilenkirchen Gangelt Geilenkirchen, Stadt Selfkant Geldern Geldern, Stadt Issum Kerken Rheurdt Straelen, Stadt Wachtendonk Goch Goch, Stadt Uedem Weeze Grevenbroich Grevenbroich, Stadt Jüchen 4,0 Rommerskirchen Gummersbach Bergneustadt, Stadt Gummersbach, Stadt Marienheide 1,5 Reichshof Wiehl, Stadt Haan Haan, Stadt 0,5 Heiligenhaus Heiligenhaus, Stadt 1,5 Heinsberg Heinsberg, Stadt Waldfeucht Wassenberg, Stadt Hennef Hennef (Sieg), Stadt Ruppichteroth 4,0 Herzogenrath Herzogenrath, Stadt Hilden Hilden, Stadt 1,0 Hückelhoven Hückelhoven, Stadt Hürth Hürth, Stadt Jülich Aldenhoven, Jülich, Stadt Linnich, Stadt Titz Kaarst Kaarst, Stadt 8,5 Kamp-Lintfort Kamp-Lintfort, Stadt Kempen Grefrath Kempen, Stadt Kerpen Kerpen, Stadt 0,5 Kevelaer Kevelaer, Stadt 1,0 Kleve Bedburg-Hau Kalkar, Stadt Kleve, Stadt Kranenburg Köln Köln, Stadt Rösrath, Stadt Königswinter Königswinter, Stadt Korschenbroich Korschenbroich, Stadt 1,5 Krefeld Krefeld, Stadt Langenfeld Langenfeld, Stadt Leichlingen Leichlingen, Stadt 62 Rheinisches Ärzteblatt 2/2015

7 Hausärztliche Versorgung Hausärztliche Versorgung Mittelbereich Städte und Gemeinden im Planungsbereich Hausärzte Mittelbereich Städte und Gemeinden im Planungsbereich Hausärzte Leverkusen Leverkusen, Stadt Burscheid, Stadt Mechernich Mechernich, Stadt Meerbusch Meerbusch, Stadt Mettmann Mettmann, Stadt 2,0 Moers Moers, Stadt Mönchengladbach Mönchengladbach, Stadt Monheim Monheim, Stadt 1,0 Monschau Monschau, Stadt Roetgen Simmerath Mülheim Mülheim, Stadt Nettetal Brüggen Nettetal, Stadt 1,0 Neukirchen-Vluyn Neukirchen-Vluyn, Stadt Neuss Neuss, Stadt Niederkassel Niederkassel, Stadt 2,0 Oberhausen Oberhausen, Stadt Pulheim Pulheim, Stadt 0,5 Radevormwald Radevormwald, Stadt Ratingen Ratingen, Stadt Remscheid Remscheid, Stadt Rheinbach Meckenheim, Stadt Rheinbach, Stadt Swisttal Rheinberg Alpen Rheinberg, Stadt Schleiden Blankenheim Dahlem Hellenthal Kall Nettersheim Schleiden, Stadt Schwalmtal Niederkrüchten Schwalmtal Siegburg/Lohmar Lohmar, Stadt Much Neunkichen-Seelscheid Siegburg, Stadt Solingen Solingen, Stadt St. Augustin St. Augustin, Stadt 2,5 Stolberg Stolberg, Stadt Tönisvorst Tönisvorst, Stadt 0,5 Troisdorf Troisdorf, Stadt Übach-Palenberg Übach-Palenberg, Stadt 0,5 Velbert Velbert, Stadt Viersen Viersen, Stadt 2,5 Voerde Voerde, Stadt Waldbröl Morsbach Nümbrecht 3,0 Waldbröl, Stadt Wegberg Wegberg, Stadt Wermelskirchen Wermelskirchen, Stadt 3,0 Wesel/Hamminkeln Wesel, Stadt Hamminkeln, Stadt Schermbeck Wesseling Wesseling, Stadt Willich Willich, Stadt 2,0 Wipperfürth Hückeswagen, Stadt Wipperfürth, Stadt Wülfrath Wülfrath, Stadt 1,5 Wuppertal Wuppertal, Stadt Würselen Würselen, Stadt Xanten Sonsbeck Xanten, Stadt Beschluss des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen aus Dezember 2014 Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat die Sperrung bzw. Öffnung von Planungsbereichen für die Niederlassung als Vertragsarzt verfügt. Die für eine Arztgruppe offenen Planungsbereiche sind farblich hinterlegt. Die Frist zur Einreichung eines Zulassungsantrages auf frei gewordene Vertragsarztsitze beträgt in der Regel sechs Wochen und ist im Einzelfall der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses des Landesausschusses im Rheinischen Ärzteblatt zu entnehmen. Auf die weiteren Ausführungen im Rahmen der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses wird verwiesen. Bei Interesse kann beim zuständigen Zulassungsausschuss erfragt werden, ob die zum genannten Beschlusszeitpunkt als frei ausgewiesenen Vertragsarztsitze noch frei sind. Tabelle siehe nächste Seite Rheinisches Ärzteblatt 2/

8 Allgemeine fachärztliche Versorgung Name des Planungsbereichs Arztgruppe Augenärzte Chirurgen Frauenärzte Hautärzte HNO-Ärzte Aachen, Stadt Aachen, Kreis Bonn, Stadt Düren, Kreis Düsseldorf, Stadt Duisburg, Stadt Essen, Stadt Euskirchen, Kreis Heinsberg, Kreis Kleve, Kreis 1,5 0,5 Köln,Stadt Krefeld, Stadt Leverkusen, Stadt Mettmann, Kreis Mönchengladbach, Stadt Mülheim, Stadt Oberberg. Kreis 0,5 Oberhausen, Stadt Remscheid, Stadt Rhein.-Berg. Kreis 1,5 1,0 Rhein-Erft-Kreis Rhein-Kreis Neuss Rhein-Sieg-Kreis Solingen, Stadt Viersen, Kreis 1,0 Wesel, Kreis 0,5 Wuppertal, Stadt Allgemeine fachärztliche Versorgung Name des Planungsbereichs Arztgruppe Nervenärzte Orthopäden Psychotherapeuten Urologen Kinderärzte Aachen, Stadt Aachen, Kreis 64 Rheinisches Ärzteblatt 2/2015

9 Allgemeine fachärztliche Versorgung Name des Planungsbereichs Arztgruppe Nervenärzte Orthopäden Psychotherapeuten Urologen Kinderärzte Bonn, Stadt Düren, Kreis Düsseldorf, Stadt Duisburg, Stadt Essen, Stadt Euskirchen, Kreis Heinsberg, Kreis Kleve, Kreis 2,0 Köln,Stadt Krefeld, Stadt Leverkusen, Stadt Mettmann, Kreis Mönchengladbach, Stadt Mülheim, Stadt Oberberg. Kreis Oberhausen, Stadt Remscheid, Stadt Rhein.-Berg. Kreis 0,5 Rhein-Erft-Kreis Rhein-Kreis Neuss Rhein-Sieg-Kreis Solingen, Stadt Viersen, Kreis Wesel, Kreis Wuppertal, Stadt Beschluss des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen aus Dezember 2014 Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat die Sperrung bzw. Öffnung von Planungsbereichen für die Niederlassung als Vertragsarzt verfügt. Die für eine Arztgruppe offenen Planungsbereiche sind farblich hinterlegt. Die Frist zur Einreichung eines Zulassungsantrages auf frei gewordene Vertragsarztsitze beträgt in der Regel sechs Wochen und ist im Einzelfall der Veröffentlichung des Aufhebungs - beschlusses des Landesausschusses im Rheinischen Ärzteblatt zu entnehmen. Auf die weiteren Ausführungen im Rahmen der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses wird verwiesen. Bei Interesse kann beim zuständigen Zulassungsausschuss erfragt werden, ob die zum genannten Beschlusszeitpunkt als frei ausgewiesenen Vertragsarztsitze noch frei sind. Tabelle siehe nächste Seite Rheinisches Ärzteblatt 2/

10 Stichtag Name der Raumordnungsregion Aachen Bonn Duisburg/Essen Düsseldorf Köln Kreise und kreisfreie Städte im Planungsbereich Aachen, Kreis Aachen, Stadt Düren Euskirchen Heinsberg Bonn Rhein-Sieg-Kreis Duisburg Essen Kleve Mülheim Oberhausen Wesel Düsseldorf Krefeld Mettmann Mönchengladbach Remscheid Rhein-Kreis Neuss Solingen Viersen Wuppertal Köln Leverkusen Oberberg. Kreis Rhein.-Berg. Kreis Rhein-Erft-Kreis Spezialisierte fachärztliche Versorgung Anästhesisten Fachinternisten Arztgruppe Kinder- und Jugendpsychiater Radiologen 0,5 Beschluss des Landesausschusses der Ärzte und Krankenkassen aus Dezember 2014 Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat die Sperrung bzw. Öffnung von Planungsbereichen für die Niederlassung als Vertragsarzt verfügt. Die für eine Arztgruppe offenen Planungsbereiche sind farblich hinterlegt. Die Frist zur Einreichung eines Zulassungsantrages auf frei gewordene Vertragsarztsitze beträgt in der Regel sechs Wochen und ist im Einzelfall der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses des Landesausschusses im Rheinischen Ärzteblatt zu entnehmen. Auf die weiteren Ausführungen im Rahmen der Veröffentlichung des Aufhebungsbeschlusses wird verwiesen. Bei Interesse kann beim zuständigen Zulassungsausschuss erfragt werden, ob die zum genannten Beschlusszeitpunkt als frei ausgewiesenen Vertragsarztsitze noch frei sind. Gesonderte fachärztliche Versorgung Arztgruppe Planungsbereich Neurochirurgen Nuklearmediziner Physikalische und Rehabilitative Mediziner Strahlentherapeuten Nordrhein 10,5 66 Rheinisches Ärzteblatt 2/2015

11 Gesonderte fachärztliche Versorgung Arztgruppe Planungsbereich Humangenetiker Laborärzte Pathologen Transfusionsmediziner Nordrhein-Westfalen Vertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorgeverfahrens im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf - im Folgenden KV Nordrhein genannt - und Hautkrebs in einem frühen Stadium zu erkennen, den Informationsstand einzelner Versicherter zur allgemeinen Prävention zu erhöhen sowie eine gezielte Sensibilisierung potenziell gefährdeter Personen zu erreichen. Hierzu sind neben der ärztlichen Untersuchung durch fachlich geeignete Ärzte die Versicherten über ihr persönliches Hautkrebsrisiko und über geeignete Schutzmaßnahmen zur Verhütung bösartiger Hautkrebserkrankungen zu beraten. Bei festgestellten Hauterkrankungen sind die Versicherten einer kurativen Behandlung zuzuführen. Die Auflichtmikroskopie unterstützt den Arzt im Rahmen der Hautkrebsvorsorge-Untersuchung bei der Unterscheidung zwischen einer harmlosen und gefährlichen Hautveränderung. der BARMER GEK - im Folgenden BARMER GEK genannt - Soweit in diesem Vertrag personenbezogene Bezeichnungen im Maskulin stehen, wird diese Form verallgemeinernd verwendet und bezieht sich auf beide Geschlechter. Präambel Hautkrebs zählt zu den in den letzten Jahren schnell zunehmenden Krebsarten; zugleich ist Hautkrebs aber auch die Krebsart, für die bei einer gezielten Früherkennung nachweislich große Heilungschancen bestehen. Mit diesem Vertrag verfolgen die BARMER GEK und die KV Nordrhein vor dem Hintergrund steigender Umweltbelastungen und eines geänderten Freizeitverhaltens gerade jugendlicher Personenkreise (ausgiebiges Sonnenbaden, Nutzen von Solarien) das Ziel, zu einer weiteren Senkung neuer Hautkrebserkrankungen beizutragen. Die vertragsschließenden Parteien vereinbaren ergänzend zur Hautkrebsvorsorge im Rahmen der Krebsfrüherkennungs- Richtlinien bei Versicherten im Alter von 15 bis 34 Jahren durch gezielte Früherkennungsuntersuchungen 1 Geltungsbereich des Vertrages Der Vertrag findet Anwendung für die nach 3 berechtigten Vertragsärzte im Bereich der KV Nordrhein. 2 Anspruchsberechtigter Personenkreis (1) Anspruchsberechtigt sind alle zum Zeitpunkt der Untersuchung bei der BARMER GEK versicherten Personen mit Wohnsitz im Bereich der KV Nordrhein ab dem Alter von 15 Jahren bis zu einem Alter von 34 Jahren. (2) Die BARMER GEK informiert ihre Versicherten hierüber in geeigneter Weise. Die Teilnahme der Versicherten an diesem Vertrag erfolgt freiwillig durch eine Teilnahmeerklärung sowie Einverständnis zur Datenverarbeitung (Anlage 1), diese wird durch die Versicherten direkt an die BARMER GEK übersandt. (3) Die Teilnahme des Patienten an diesem Vertrag beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die Patienten haben das Recht, ihre Teilnahme innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung zu widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich gegenüber der Barmer GEK zu erklären. Rheinisches Ärzteblatt 2/

12 (4) Die Patienten bestätigen mit ihrer Teilnahmeerklärung, dass sie vom teilnehmenden Arzt über die Inhalte des Vertrages umfassend informiert worden sind. (5) Die Versicherten können ihre Teilnahme jederzeit schriftlich gegenüber der BARMER GEK mit einer Frist von 8 Wochen zum Ende des Quartals kündigen. Die BARMER GEK wird den behandelnden Arzt des Patienten unverzüglich über die Kündigung/den Widerruf der Teilnahme und den Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens informieren. Bis zur Wirksamkeit der Kündigung bzw. des Widerrufs, längstens bis zu ihrer Bekanntgabe für den Fall, dass die BARMER GEK den Arzt nicht rechtzeitig informiert hat, hat der Arzt einen Vergütungsanspruch für Behandlungen nach diesem Vertrag. (6) Die Teilnahme der Versicherten an diesem Vertrag endet auch a) mit Erreichen der unter Absatz 1 genannten Altersgrenze b) mit dem Ende der Mitgliedschaft / des Versicherungsverhältnisses bei der BARMER GEK, c) bei Beendigung des Vertrages. 3 Zur Durchführung berechtigte Vertragsärzte (1) Zur Durchführung der Untersuchung gemäß 4 dieses Vertrages sind zugelassene, in einer Praxis angestellte oder in einem MVZ tätige Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten bzw. Dermatologie berechtigt. (2) Die KV Nordrhein informiert alle betreffenden Vertragsärzte über diesen Vertrag. Die Teilnahme des Vertragsarztes ist freiwillig. Folgender Nachweis ist vor Teilnahme am Vertrag einzureichen: Nachweis über die Teilnahme an einer zertifizierten Fortbildung für das Hautkrebsscreening entsprechend der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung. (3) Zur Teilnahme an dieser Vereinbarung übersendet der beantragende Vertragsarzt den ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeantrag (Anlage 2) und den unter Absatz 2 erwähnten Nachweis an die für den Praxissitz zuständige Bezirksstelle der KV Nordrhein. Sofern die Teilnahmevoraussetzungen bereits für gleichlautende Vereinbarungen mit anderen Kassen/Kassenarten nachgewiesen wurden, gilt der Nachweis nach Abs. 2 auch vorliegend als erbracht. (4) Mit der Teilnahmeerklärung erkennen die Ärzte die jeweiligen Inhalte dieses Vertrages als verbindlich an. Bei Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen erteilt die KV Nordrhein dem Vertragsarzt eine Teilnahme- und Abrechnungsgenehmigung. 4 Beendigung der Teilnahme der Ärzte (1) Die Teilnahme des Arztes an diesem Vertrag endet mit dem Ruhen oder der Beendigung der vertragsärztlichen Tätigkeit, der Feststellung der KV Nordrhein, dass die Teilnahmevoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden, der Kündigung, die schriftlich und mit einer Frist von 8 Wochen zum Ende des Quartals gegenüber der KV Nordrhein zu erklären ist. Die Teilnahme der Ärzte endet ferner, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Beendigung des Vertrages. (2) Die Vertragspartner können bei erheblichen Vertragsverstößen eines Arztes oder aus sonstigen wichtigen Gründen aufgrund derer die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses den Vertragspartnern nicht mehr zugemutet werden kann sowie bei Verstößen gegen gesetzliche, vertragsärztliche oder berufsrechtliche Verpflichtungen neben gesetzlichen, disziplinarischen oder berufsrechtlichen Maßnahmen folgende Maßnahmen ergreifen: schriftliche Aufforderung, die vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten. keine Vergütung bzw. nachträgliche Korrektur bereits erfolgter Vergütung für abgerechnete Pauschalen. Kündigung der Teilnahme und der Abrechnungsgenehmigung. (3) Eine erneute Teilnahme des Arztes ist nur mit schriftlicher Zustimmung der BARMER GEK möglich. 5 Umfang des Leistungsanspruchs (1) Der anspruchsberechtigte Personenkreis ( 2 dieses Vertrages) hat alle zwei Jahre Anspruch auf eine prophylaktische Untersuchung durch einen zur Durchführung berechtigten Vertragsarzt ( 3 dieses Vertrages); diese umfasst a) Information der Versicherten zum Versorgungsangebot und zur Anspruchsberechtigung, b) die Anamnese, c) eine körperliche Untersuchung (visuelle Ganzkörperinspektion der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes sowie aller Intertrigines), d) die erstmalige Hauttypbestimmung, e) die vollständige Dokumentation, f) die ggf. medizinisch erforderliche Auflichtmikroskopie. (2) Darüber hinaus besteht Anspruch auf eine Beratung über das Ergebnis der vorgenannten Maßnahmen. Dabei hat der Arzt insbesondere das individuelle Risikoprofil des Versicherten anzusprechen sowie diesen auf Möglichkeiten und Hilfen zur Vermeidung und zum Abbau gesundheitsschädlicher Verhaltensweisen hinzuweisen. 68 Rheinisches Ärzteblatt 2/2015

13 (3) Ergeben die Maßnahmen das Vorliegen oder den Verdacht auf das Vorliegen einer Krankheit, so hat der teilnehmende Arzt dafür Sorge zu tragen, dass in diesen Fällen der Versicherte unverzüglich im Rahmen der Krankenbehandlung einer weitergehenden, gezielten Diagnostik und ggf. Therapie zugeführt wird. (4) Ärztlich notwendige Maßnahmen der Therapie und Nachsorge, die mit dieser Untersuchung aufgezeigt werden, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. (5) Bei medizinisch begründeter Notwendigkeit sind die erforderlichen Daten - mit Einverständnis des Versicherten - dem weiterbehandelnden Arzt zur Verfügung zu stellen. 6 Abrechnung und Vergütung (1) Abrechnungs- und vergütungsfähig sind die in 5 aufgeführten ärztlichen Leistungen, wenn sie im Rahmen dieser Vereinbarung vollständig erbracht werden. (2) Die erbrachten Leistungen gem. 5 können alle zwei Jahre von den Vertragsärzten mit den Symbol-Nrn O (Frauen) bzw Q (Männer) im Rahmen der Quartalsabrechnung über die KV Nordrhein abgerechnet werden. Die Buchstabenkennzeichnung erfolgt durch die KV Nordrhein automatisch im Rahmen der Abrechnung. (3) Die KV Nordrhein erhebt von den teilnehmenden Ärzten einen Verwaltungs kostenbeitrag auf die vereinbarten Vergütungspauschalen nach Abs. 4 entsprechend der Satzung der KV Nordrhein in der jeweils gültigen Fassung. (4) Die im Rahmen dieser Vereinbarung abrechenbaren Leis - tungen werden über Pauschalvergütungen abgegolten. Die BARMER GEK entrichtet zur Abgeltung der erbrachten ärztlichen Leistungen nach 5 jeweils eine Pauschale in Höhe von 25,00 pro Fall. Eine parallele privatärztliche Abrechnung nach GOÄ ist ausgeschlossen. (5) Die Vergütung erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung nach 87 ff. SGB V. (6) Die KV Nordrhein stellt der BARMER GEK die Erstattung der nach Abs. 4 abgerechneten Vergütungen zusätzlich zur Gesamtvergütung in Rechnung. Das Honorarvolumen für die Vergütung der Leistungen dieses Vertrages wird detailliert nach Mitgliedern, Familienversicherten und Rentnern im Formblatt 3 in der Kontenart 409 erfasst und separat in der Ebene 6 ausgewiesen. (7) Hinsichtlich der Abrechnung, der Zahlungstermine, der rechnerisch/sachlichen Berichtigung gelten die Bestimmungen des Gesamtvertrages zwischen dem Verband der Ersatzkassen e.v. (vdek) und der KV Nordrhein. 7 Datenschutz Bei der Durchführung und Dokumentation der Behandlung sowie der Weitergabe von Verwaltungsdaten und medizinischen Daten bleiben die ärztliche Schweigepflicht und das Sozialgeheimnis unberührt und sind von allen Vertragspartnern zu beachten. 8 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden bzw. Lücken enthalten, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, etwaige unwirksame oder undurchführbare Vertragsbestimmungen bzw. vorhandene Lücken zu ersetzen oder zu ergänzen, die dem Zweck des Vertrages am Nächsten kommen. 9 Inkrafttreten / Kündigung (1) Der Vertrag tritt zum in Kraft und ersetzt den bisherigen Vertrag vom (2) Die Kündigungsfrist dieses Vertrages beträgt drei Monate zum Jahresende, die Kündigung ist frühestens zum möglich. (3) Im Falle einer Änderung der für diesen Vertrag maßgebenden rechtlichen Rahmenbedingungen werden sich die Vertragspartner kurzfristig über eine mögliche Fortführung bzw. Änderung dieses Vertrages verständigen. Düsseldorf, den Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Dr. med. Peter Potthoff, Mag. iur. Bernhard Brautmeier Vorstandsvorsitzender Stellvertretender Vorsitzender BARMER GEK Heiner Beckmann Landesgeschäftsführer Anlagenverzeichnis Anlage 1 Teilnahmeerklärung Versicherter und Information zum Datenschutz Anlage 2 Teilnahmeerklärung Vertragsarzt Rheinisches Ärzteblatt 2/

14 Anlage 1 Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten geb. am Kassen-Nr. Versicherten-Nr. Status Betriebsstätten-Nr. Arzt-Nr. Datum Teilnahmeerklärung des Versicherten und Einverständnis zur Datenverarbeitung zum Vertrag gemäß 73c SGB V über die Durchführung einer ergänzenden Hautkrebsvorsorgeuntersuchung" zwischen der KV Nordrhein und der BARMER GEK Vertragskennzeichen: AE002 Vom Versicherten direkt der BARMER GEK zu übersenden Barmer GEK FAX-Nr.: 0211/ oder BARMER GEK, Mecumstraße 10, Düsseldorf Erklärung zur Teilnahme Durch die Teilnahme an diesem Vertrag habe ich das Recht, alle zwei Jahre über meine Krankenversichertenkarte/ elektronische Gesundheitskarte eine prophylaktische Hautkrebsvorsorgeuntersuchung bei einem Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten oder Dermatologen in Anspruch zu nehmen. Hiermit erkläre ich, dass ich bei der BARMER GEK versichert bin. Meine behandelnde Ärztin bzw. mein behandelnder Arzt hat mich über den Leistungsumfang dieses Vertrages ausführlich informiert. Meine Teilnahmeerklärung übermittle ich an meine Krankenkasse. Eine Patienteninformation zum Vertrag Hautkrebsvorsorgeuntersuchung wurde mir ausgehändigt. Mir ist bekannt, dass ich mich verpflichte nur die nach diesem Vertrag zur Durchführung der Hautkrebsvorsorge- Verfahren berechtigten Fachärzte aufzusuchen und andere ärztliche Leistungserbringer nur auf deren Überweisung in Anspruch zu nehmen. Dies gilt nicht für die Inanspruchnahme von Ärzten im Notfall und von ärztlichen Notfalldiensten. Die Teilnahme ist freiwillig und beginnt mit dem Tag der Unterzeichnung dieser Teilnahme- und Einwilligungserklärung. Das Ende der Versicherung bei der BARMER GEK beendet zugleich die Vertragsteilnahme. Darüber hinaus endet die Teilnahme bei Erreichen der nach 2 Abs. 1 des Vertrages genannten Altersgrenze sowie mit der Beendigung des Vertrages. Ich erkläre hiermit die Teilnahme an dem Vertrag nach 73c SGB V zum Hautkrebsvorsorgeverfahren. Die Belehrung über mein Widerrufsrecht habe ich zur Kenntnis genommen. Belehrung über Widerrufsrecht Sie haben das Recht, die Teilnahmeerklärung innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe zu widerrufen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung und ist schriftlich oder zur Niederschrift bei Ihrer Kasse zu erklären. Zur Einhaltung der Frist, genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Die Widerrufsfrist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: BARMER GEK, Mecumstraße 10, Düsseldorf. Im Fall meines Widerrufes der Teilnahmeerklärung trägt die BARMER GEK für bereits erbrachte ärztliche Leistungen nach diesem Vertrag die entstandenen Kosten. Bitte das heutige Datum eintragen T T M M J J J J Unterschrift Versicherte/r bzw. gesetzliche/r Vertreter/in für die Erklärung zur Teilnahme Nur vom Arzt auszufüllen Ich bestätige, dass ich für den/die vorgenannte/n Versicherte/n die sich aus dem Vertrag gemäß 73c SGB V ergebenden besonderen Aufgaben wahrnehme und die/den Versicherte/n bzw. die/den gesetzlichen Vertreter/in über die Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung und Nutzung der Daten im Rahmen der Teilnahme umfassend aufgeklärt habe. Ich bestätige mein Pflichten nach 35 SGB I und 80 SGB X einzuhalten. Bitte das heutige Datum eintragen T T M M J J J J Stempel der Ärztin/ des Arztes Unterschrift siehe auch nächste Seite die Formulare finden Sie auch unter 70 Rheinisches Ärzteblatt 2/2015

15 Einverständniserklärung zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen Die Ziele, der Zweck, die Art der Daten und die Verarbeitungswege einschließlich der Beteiligten habe ich der ausgehändigten Patienteninformation entnommen. Ich bin mit der nachstehend beschriebenen und in der Patienteninformation erläuterten Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung meiner personenbezogenen Daten zur Einhaltung der Verfahrensabläufe dieser besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung im Rahmen der Teilnahme einverstanden. Mir ist bekannt, dass meine behandelnde Ärztin bzw. mein behandelnder Arzt der beruflichen Schweigepflicht unterliegt. Meine Ärztin bzw. mein Arzt erhebt die für die Behandlung notwendigen Daten. Diese Daten gehören zur gängigen medizinischen Dokumentation und dienen dazu, die Qualität der Behandlung zu sichern. Meine Ärztin bzw. mein Arzt ist befugt, die für die Abrechnung der Leistungen erforderlichen Daten über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein an die BARMER GEK zum Zwecke der Abrechnung zu übermitteln. Die BARMER GEK darf meiner Ärztin bzw. meinem Arzt eine Mitteilung machen, wenn eine Ablehnung bzw. Beendigung meiner Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung Hautkrebsvorsorgeverfahren" ausgesprochen wird. Ist eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durch die BARMER GEK veranlasst worden, darf die Krankenkasse medizinische Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag annehmen und an den prüfenden Arzt weiterleiten. Meine für den Vertrag auf der Grundlage der gesetzlichen Anforderungen ( 304 SGB V i.v. mit 84 SGB X) erhobenen und gespeicherten Daten werden bei meinem Ausscheiden aus dem Vertrag gelöscht, soweit sie für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nicht mehr benötigt werden, jedoch spätestens 10 Jahre nach Teilnahmeende. Ich willige in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten zum Zwecke der Vertragsumsetzung, Leistungsabrechnung und Abrechnungsprüfung ein. Bitte das heutige Datum eintragen T T M M J J J J Unterschrift Versicherte/r bzw. gesetzliche/r Vertreter/in für die Einverständniserklärung zum Datenschutz Patienteninformation zur Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorgeverfahren im Rahmen einer vertragsärztlichen Versorgung Hautkrebs zählt zu den Krebsarten, bei denen bei einer gezielten Früherkennung nachweislich große Heilungschancen bestehen. Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt nimmt an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung teil und informiert Sie ausführlich über den Leistungsumfang dieses Vertrages. Die Leistungen Im Rahmen des Vertrages über die Durchführung der Hautkrebsvorsorgeuntersuchung haben die teilnahmeberechtigten Versicherten Anspruch auf folgende Leistungen: siehe auch nächste Seite die Formulare finden Sie auch unter Rheinisches Ärzteblatt 2/

16 a. Anamnese, b. eine visuelle Ganzkörperinspektion der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes sowie aller Intertrigines und ggf. eine Auflichtmikroskopie, c. die erstmalige Hauttypbestimmung, d. Befundmitteilung einschließlich diesbezüglicher Beratung, e. die vollständige Dokumentation, f. Beratung über weitergehende Maßnahmen Ihre Teilnahme Teilnehmen können alle Patientinnen und Patienten ab dem Alter von 15 Jahren bis (einschließlich) zum Alter von 34 Jahren die bei der BARMER GEK versichert sind. Die Teilnahme an diesem Vertrag ist freiwillig. Sie erklären Ihre Teilnahme an dem Vertrag durch Unterzeichnen der Teilnahmeerklärung. Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt überlässt Ihnen eine Kopie der Erklärung. Sie können die Teilnahmeerklärung zwei Wochen nach deren Abgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der BARMER GEK ohne Angabe von Gründen widerrufen. Ihre Teilnahmeerklärung schicken Sie zur Prüfung an die BARMER GEK. Wird die Teilnahme abgelehnt (z.b. ungeklärter Versichertenstatus, kein Leistungsanspruch gegenüber der BARMER GEK) erhält Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt eine Mitteilung durch die BARMER GEK. Ihre Teilnahme endet automatisch mit Erreichen der nach 2 Abs. 1 genannten Altersgrenze, mit dem Ende des Versicherungsverhältnisses bei der BARMER GEK, mit dem Ende des nachgehenden Leistungsanspruchs nach 19 SGB V, mit Ende des Selektivvertrages, mit dem Widerruf Ihrer Einwilligungserklärung in die Datenverwendung. Ihre Teilnahme endet dagegen nicht automatisch, wenn die Ärztin bzw. der Arzt nicht mehr an dem Selektivvertrag teilnimmt, das Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig gestört ist, In diesen besonderen Fällen können Sie aus dem Selektivvertrag entlassen werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an die BARMER GEK. Patienteninformation zur Datenverarbeitung Eine neue gesetzliche Regelung ( 295 a SGB V) sieht vor, dass alle Patientinnen und Patienten, die an einem Selektivvertrag teilnehmen, genau über die Datenverarbeitung informiert werden müssen. Deshalb lesen Sie bitte diese Patienteninformation sorgfältig durch. Teilnahmeerklärung Ihre Teilnahmeerklärung wird an die BARMER GEK geschickt. Dort werden die Daten der Teilnahmeerklärung geprüft und gespeichert. Übermittelt werden Ihre Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Versicherten-Nr.), Daten zu Ihrer gewählten Ärztin bzw. Ihrem gewählten Arzt, Ihr Teilnahmebeginn sowie ein Merkmal, das erkennen lässt, dass Sie am Selektivvertrag teilnehmen. Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt wird eine eventuelle Ablehnung (ohne Angabe von Gründen) oder eine noch nicht abgeschlossene Prüfung mitgeteilt. siehe auch nächste Seite die Formulare finden Sie auch unter 72 Rheinisches Ärzteblatt 2/2015

17 Abrechnung Damit Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt eine Vergütung für die Leistungen erhält, muss sie bzw. er eine Abrechnung maschinell verwertbar auf Datenträger erstellen. Die BARMER GEK hat den/die teilnehmenden Leistungserbringer umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Im Rahmen der Abrechnung übermittelt Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt gem. 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BARMER GEK. Dort werden die Abrechnungsdaten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebührennummern, Angaben zu den für sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Verarbeitung und Nutzung Ihrer Leistungs- und Abrechnungsdaten bei der BARMER GEK Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BARMER GEK abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Prüfung durch den MDK Ist eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durch die BARMER GEK veranlasst worden, z.b. bei der Frage nach der Notwendigkeit einer Einweisung in ein Krankenhaus, ist die Krankenkasse dazu befugt medizinische Unterlagen von der Praxis in einem verschlossenen Umschlag anzunehmen und an den prüfenden Arzt weiter zu leiten. Der Arzt des MDK ist zur Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht verpflichtet. Schweigepflicht und Datenlöschung Im Rahmen der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht nach der Berufsordnung der Ärzte und dem allgemeinen Strafrecht gewährleistet. Für personenbezogene Dokumentationen in der Arztpraxis finden die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unter Berücksichtigung der berufsrechtlichen Vorschriften Anwendung. Die Teilnahmeerklärung sowie die maschinell gespeicherten Daten werden auf der Grundlage der gesetzlichen Anforderungen ( 304 SGB V i. V. mit 84 SGB X) bei einer Ablehnung Ihrer Teilnahme an oder bei Ihrem Ausscheiden aus dem Selektivvertrag gelöscht, soweit sie für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nicht mehr benötigt werden. Spätestens jedoch 10 Jahre nach Beendigung Ihrer Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung müssen diese Daten gelöscht werden. Rheinisches Ärzteblatt 2/

18 Anlage 2 Teilnahmeantrag des Facharztes für Haut- und Geschlechtskrankheiten/Dermatologen zum Vertrag über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorgeverfahrens im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und der BARMER GEK Für Ärzte der Bezirksstelle Düsseldorf: Für Ärzte der Bezirksstelle Köln: KV Nordrhein KV Nordrhein Bezirksstelle Düsseldorf Bezirksstelle Köln -Abteilung Qualitätssicherung- -Abteilung Qualitätssicherung Düsseldorf Köln Titel Vorname Name Straße/Nr. PLZ/Ort Telefon Nr. Fax Nr. Lebenslange Arzt-Nr. (LANR) Betriebsstätten Nr. (BSNR) angestellter Arzt: Durchführung am Standort Bezeichnung/Name: Straße/Nr. PLZ/Ort Hiermit beantrage ich die Teilnahme am o.g. Vertrag. 1. Mir sind die Ziele und Pflichten aus dem Vertrag einschließlich Anlagen bekannt und ich werde diese einhalten. 2. Mir ist bekannt, dass die Abrechnung von Leistungen, die im Rahmen des Vertrages erbracht werden, nicht dem Patienten selbst, sondern ausschließlich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in Rechnung gestellt werden dürfen. 3. Gleichfalls bin ich mit der Weitergabe meines Namens und meiner Praxisanschrift an die BARMER GEK einverstanden sowie mit der Weitergabe des Arztverzeichnisses an die teilnehmenden Patienten. Ort, Datum (Arztstempel und Unterschrift) 74 Rheinisches Ärzteblatt 2/2015

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