Rheinisches Ärzteblatt

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1 Bewerbungen für vertragsärztliche Sitze für den Bereich Köln: KV Nordrhein, Bezirksstelle Köln, Frau Ratgeber/Frau Spix/ Frau Stapper/Frau Heimbach, Sedanstraße 10 16, Köln, Tel.: /-6537/-6531/-6515, Fax: Sitzung der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein Wahlperiode Die 4. Sitzung der Kammerversammlung wird am Samstag, 21. November 2015 um Uhr im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf stattfinden. Wir weisen darauf hin, dass sich auch die in den Wartelisten eingetragenen Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten bei Interesse um den betreffenden Vertragsarztsitz/ Vertragspsychotherapeutensitz bewerben müssen. Außerdem sind Bewerbungen von Internisten, die hausärztlich tätig werden möchten, auf ausgeschriebene Sitze von Allgemeinmedizinern beziehungsweise Bewerbungen von Allgemeinmedizinern auf ausgeschriebene Sitze von Internisten hausärztliche Versorgung möglich. Gemäß 4 Absatz 2 der Satzung der Ärztekammer Nordrhein haben Kammerangehörige Zutritt zur Versammlung, soweit Platz vorhanden ist. Ausschreibungen von Vertragsarztsitzen für die Zulassungs - beschränkungen angeordnet sind Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein schreibt auf Antrag der betreffenden Ärzte, bzw. deren Erben, die folgenden Vertragsarztsitze/Vertragspsychotherapeutensitze zur Übernahme durch Nachfolger aus: Bewerbungen richten Sie bitte innerhalb der angegebenen Fristen (Posteingangsstempel der KV Nordrhein) an: Bewerbungen für Sitze von ärztlichen Psychotherapeuten, psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten für den Bereich Düsseldorf und Köln: KV Nordrhein, Bezirksstelle Köln, Frau Ratgeber/Frau Spix/ Frau Stapper/Herrn Strehlow, Sedanstraße 10 16, Köln, Tel.: /-6537/-6531/-6515, Fax: Bewerbungen für vertragsärztliche Sitze für den Bereich Düsseldorf: KV Nordrhein, Bezirksstelle Düsseldorf, Frau Schweitzer, Tersteegenstraße 9, Düsseldorf, Tel.: , Fax: Vertragspsychotherapeutische Sitze Im Bereich Nordrhein Bewerbungsfrist: Bis Stadt Aachen Psychol. Psychotherapeut/-in Chiffre: 471/2015 Stadt Köln Psychiatrie und Psychotherapie -ausschließlich psychotherapeutisch tätighälftiger Versorgungsauftrag Chiffre: 474/2015 Kreis Viersen Psychol. Psychotherapeut/-in Chiffre: 475/2015 Stadt Düsseldorf Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in Chiffre: 476/2015 Stadt Düsseldorf Psychol. Psychotherapeut/-in Chiffre: 477/2015 Stadt Wuppertal Psychol. Psychotherapeut/-in Chiffre: 479/2015 Stadt Krefeld Psychol. Psychotherapeut/-in Chiffre: 480/2015 Stadt Düsseldorf Psychol. Psychotherapeut/-in Chiffre: 481/2015 Stadt Köln Psychol. Psychotherapeut/-in Chiffre: 482/2015 Stadt Remscheid Psychol. Psychotherapeut/-in Chiffre: 483/2015 Kreis Wesel Psychol. Psychotherapeut/-in Chiffre: 484/2015 Stadt Düsseldorf Psychiatrie und Psychotherapie -ausschließlich psychotherapeutisch tätighälftiger Versorgungsauftrag Chiffre: 485/ Rheinisches Ärzteblatt 10/2015

2 Stadt Mönchengladbach Psychol. Psychotherapeut/-in Chiffre: 486/2015 Stadt Köln Psychol. Psychotherapeut/-in Chiffre: 488/2015 Stadt Köln Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in Chiffre: 489/2015 Rhein-Kreis-Neuss Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in Chiffre: 490/2015 Rhein-Sieg-Kreis Psychol. Psychotherapeut/-in Chiffre: 492/2015 Stadt Köln Psychol. Psychotherapeut/-in Chiffre: 493/2015 Bewerbungsfrist Bis Stadt Aachen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in Chiffre: 469/2015 Stadt Bonn Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in Chiffre: 470/2015 Oberbergischer Kreis Psychol. Psychotherapeut/-in Chiffre: 491/2015 Bewerbungsfrist Bis Kreis Euskirchen Psychol. Psychotherapeut/-in Chiffre: 472/2015 Stadt Mönchengladbach Psychol. Psychotherapeut/-in Chiffre: 478/2015 Stadt Wuppertal Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in Chiffre: 487/2015 Stadt Bonn Psychotherapeutische Medizin Chiffre: 494/2015 Vertragsärztliche Sitze Im Bereich Düsseldorf Bewerbungsfrist: Bis Raumordnungsregion Düsseldorf Innere Medizin Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: D 281/15 Kreis Mettmann (Stadt Langenfeld) Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Chiffre: D 282/15 Kreis Neuss Haut- und Geschlechtskrankheiten Chiffre: D 286/15 Kreis Mettmann (Stadt Ratingen) Kinder und Jugendmedizin Chiffre: D 287/15 Stadt Mönchengladbach Hals-Nasen-Ohrenheilkunde hälftiger Versorgungsantrag Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: D 288/15 Stadt Krefeld Haut- und Geschlechtskrankheiten hälftiger Versorgungsantrag Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: D 289/15 Stadt Krefeld Orthopädie Chiffre: D 290/15 Kreis Viersen (Stadt Willich) Orthopädie hälftigen Versorgungsauftrag Chiffre: D 291/15 Kreis Viersen (Stadt Tönisvorst) Chirurgie hälftigen Versorgungsauftrag Chiffre: D 292/15 Mittelbereich Düsseldorf Innere Medizin (hausärztlich) hälftigen Versorgungsauftrag Chiffre: D 294/15 Stadt Wuppertal Neurologie und Psychiatrie Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: D 283/15 Mittelbereich Essen Allgemeinmedizin Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: D 300/15 Mittelbereich Oberhausen Innere Medizin (hausärztlich) Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: D 307/15 Stadt Essen Kinder- und Jugendmedizin Chiffre: D 308/15 Raumordnungsregion Duisburg/Essen (Stadt Dinslaken) Innere Medizin -Schwerpunkt Kardiologiehälftiger Versorgungsauftrag Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: D 309/15 Raumordnungsregion Duisburg/Essen (Stadt Dinslaken) Innere Medizin -Schwerpunkt Kardiologiehälftiger Versorgungsauftrag Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: D 310/15 Mittelbereich Krefeld Allgemeinmedizin Chiffre: D 312/15 Raumordnungsregion Düsseldorf (Stadt Krefeld) Innere Medizin -Schwerpunkt Kardiologie- Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: D 313/15 Stadt Essen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin hälftiger Versorgungssitz Chiffre: D 315/15 Rheinisches Ärzteblatt 10/

3 Stadt Oberhausen Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Berufsausübungsgemeinschaft hälftiger Versorgungssitz Chiffre: D 316/15 Bewerbungsfrist: Bis Mittelbereich Essen Innere Medizin (hausärztlich) Chiffre: D 301/15 Kreis Wesel (Stadt Dinslaken) Kinder- und Jugendmedizin Chiffre: D 306/15 Mittelbereich Kamp-Lintfort Innere Medizin (hausärztlich) Chiffre: D-303/15 Bewerbungsfrist: Bis Mittelbereich Wuppertal Allgemeinmedizin Chiffre: D 284/15 Mittelbereich Solingen Innere Medizin (hausärztlich) Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: D 285/15 Mittelbereich Duisburg Allgemeinmedizin Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: D 279/15 Kreis Kleve (Stadt Kleve) Kinder- und Jugendmedizin Chiffre: D 280/15 Mittelbereich Mönchengladbach Allgemeinmedizin Chiffre: D 297/15 Mittelbereich Duisburg Innere Medizin (hausärztlich) Chiffre: D 302/15 Mittelbereich Dinslaken Innere Medizin (hausärztlich) Chiffre: D 314/15 Mittelbereich Krefeld Allgemeinmedizin Chiffre: D 298/15 Mittelbereich Essen Allgemeinmedizin Einstieg in ein Medizinisches Versorgungszentrum Chiffre: D 311/15 Stadt Oberhausen Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Berufsausübungsgemeinschaft hälftiger Versorgungssitz Chiffre: D 316/15 Vertragsärztliche Sitze im Bereich Köln mit Zuständigkeit in der Bezirksstelle Düsseldorf Bewerbungsfrist: Bis Raumordnungsregion Bonn (Stadt St. Augustin) Radiologie hälftigen Versorgungsauftrag Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: D 293/15 Raumordnungsregion Aachen (Stadt Aachen) Radiologie Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: D 299/15 Vertragsärztliche Sitze Im Bereich Köln Bewerbungsfrist: Bis Rhein-Erft-Kreis Augenheilkunde Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: 451/2015 Rhein-Erft-Kreis Augenheilkunde Berufsausübungsgemeinschaft in Verbindung mit einem hälftigen Angestelltensitz Chiffre: 452/2015 Mittelbereich Köln Allgemeinmedizin Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: 453/2015 Stadt Köln Orthopädie Chiffre: 454/2015 Stadt Köln Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Chiffre: 455/2015 Stadt Köln Augenheilkunde Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: 456/2015 Mittelbereich Köln Innere Medizin -Hausärztliche Versorgung- Chiffre: 458/2015 Rhein-Sieg-Kreis Kinder- und Jugendmedizin Chiffre: 459/2015 Mittelbereich Troisdorf Innere Medizin -Hausärztliche Versorgung- Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: 460/2015 Rhein-Erft-Kreis Frauenheilkunde und Geburtshilfe Chiffre: 461/2015 Mittelbereich Aachen Innere Medizin -Hausärztliche Versorgung- Chiffre: 463/2015 Stadt Leverkusen Frauenheilkunde und Geburtshilfe Chiffre: 465/2015 Mittelbereich Baesweiler Allgemeinmedizin Chiffre: 466/2015 Kreis Heinsberg Neurologie und Psychiatrie Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: 467/2015 Oberbergischer Kreis Kinder- und Jugendmedizin Chiffre: 468/ Rheinisches Ärzteblatt 10/2015

4 Bewerbungsfrist Bis Rhein-Sieg-Kreis Augenheilkunde Chiffre: 450/2015 Mittelbereich Bonn Praktische(r) Arzt/Ärztin Chiffre: 457/2015 Kreis Aachen Plastische und Ästhetische Chirurgie Berufsausübungsgemeinschaft Chiffre: 462/2015 Stadt Aachen Urologie Chiffre: 464/2015 Vertreterversammlung der KV Nordrhein Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein tritt am zu ihrer 23. Sitzung in der 14. Wahlperiode zusammen. Die Sitzung beginnt um 15:00 c. t. im großen Sitzungssaal des Hauses der Ärzteschaft, Tersteegenstraße 9 in Düsseldorf. Die Sitzung ist öffentlich. Auslegung der Bilanz des Jahres 2014 sowie des Haushaltsplanes für das Geschäftsjahr 2016 Entsprechend des Beschlusses der Vertreterversammlung vom liegen bei den Kreisstellen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in der Zeit vom bis (während der Dienstzeiten) die Bilanz des Jahres 2014 sowie der Haushaltsplan für das Geschäftsjahr 2016 der zuständigen Bezirksstelle und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zur Einsichtnahme für die Mitglieder der Kreisstelle aus. Vertrag nach 73 c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorgeverfahrens im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf - im Folgenden KV Nordrhein genannt - und BIG direkt gesund - im Folgenden BIG genannt - BIG direkt gesund Präambel 1 Geltungsbereich des Vertrages 2 Anspruchsberechtigter Personenkreis 3 Zur Durchführung berechtigte Vertragsärzte 4 Beendigung der Teilnahme der Ärzte 5 Umfang des Leistungsanspruchs 6 Abrechnung und Vergütung 7 Datenschutz 8 Salvatorische Klausel 9 Inkrafttreten / Kündigung Übersicht der Anlagen: Anlage 1 Teilnahmeerklärung der Versicherten und Einverständnis zur Datenverarbeitung Anlage 2 Teilnahmeerklärung Vertragsarzt Soweit in diesem Vertrag personenbezogene Bezeichnungen im Maskulinum stehen, wird diese Form verallgemeinernd verwendet und bezieht sich auf beide Geschlechter. Präambel Hautkrebs zählt zu den in den letzten Jahren schnell zunehmenden Krebsarten; zugleich ist Hautkrebs aber auch die Krebsart, für die bei einer gezielten Früherkennung nachweislich große Heilungschancen bestehen. Mit diesem Vertrag verfolgen die BIG und die KV Nordrhein vor dem Hintergrund steigender Umweltbelastungen und eines geänderten Freizeitverhaltens gerade jugendlicher Personenkreise (ausgiebiges Sonnenbaden, Nutzen von Solarien) das Ziel, zu einer weiteren Senkung neuer Hautkrebserkrankungen beizutragen. Die vertragsschließenden Parteien vereinbaren ergänzend zur Hautkrebsvorsorge im Rahmen der Krebsfrüherkennungs- Richtlinien bei Versicherten bis (einschließlich) zu einem Alter von 34 Jahren durch gezielte Früherkennungsuntersuchungen Hautkrebs in einem frühen Stadium zu erkennen, den Informationsstand einzelner Versicherter zur allgemeinen Prävention zu erhöhen sowie eine gezielte Sensibilisierung potenziell gefährdeter Personen zu erreichen. Hierzu sind neben der ärztlichen Untersuchung durch fachlich geeignete Ärzte die Versicherten über ihr persönliches Haut- Rheinisches Ärzteblatt 10/

5 krebsrisiko und über geeignete Schutzmaßnahmen zur Verhütung bösartiger Hautkrebserkrankungen zu beraten. Bei festgestellten Hauterkrankungen sind die Versicherten einer kurativen Behandlung zuzuführen. Die Auflichtmikroskopie unterstützt den Arzt im Rahmen der Hautkrebsvorsorge-Untersuchung bei der Unterscheidung zwischen einer harmlosen und gefährlichen Hautveränderung. 1 Geltungsbereich des Vertrages Der Vertrag findet Anwendung in dem Versorgungsbezirk der KV Nordrhein. 2 Anspruchsberechtigter Personenkreis (1) Anspruchsberechtigt sind alle zum Zeitpunkt der Unter - suchung bei der BIG versicherten Personen bis (einschließlich) zum Alter von 34 Jahren. (2) Die BIG informiert ihre Versicherten hierüber in geeigneter Weise. Die Teilnahme der Versicherten an diesem Vertrag erfolgt freiwillig durch eine Teilnahmeerklärung sowie Einverständnis zur Datenverarbeitung (Anlage 1). Diese wird durch die Versicherten direkt an die BIG übersandt. (3) Die Teilnahme des Patienten an diesem Vertrag beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die Patienten haben das Recht, ihre Teilnahme innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung sowie des Einverständnisses zur Datenverarbeitung zu widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der BIG zu erklären. (4) Die Patienten bestätigen mit ihrer Teilnahmeerklärung, dass sie vom teilnehmenden Arzt über die Inhalte des Vertrages umfassend informiert worden sind. (5) Die Versicherten können ihre Teilnahme jederzeit schriftlich gegenüber der BIG mit einer Frist von 8 Wochen zum Ende des Quartals kündigen. Die BIG wird den behandelnden Arzt des Patienten unverzüglich über die Kündigung/ den Widerruf der Teilnahme und den Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens informieren. Bis zur Wirksamkeit der Kündigung bzw. des Widerrufs, längstens bis zu ihrer Bekannt - gabe für den Fall, dass die BIG den Arzt nicht rechtzeitig informiert hat, hat der Arzt einen Vergütungsanspruch für Behandlungen nach diesem Vertrag. (6) Die Teilnahme der Versicherten an diesem Vertrag endet auch a) mit Erreichen der unter Absatz 1 genannten Altersgrenze, b) mit dem Ende der Mitgliedschaft / des Versicherungsverhältnisses bei der BIG, c) mit dem Ende des nachgehenden Leistungsanspruchs nach 19 SGB V, d) bei Beendigung des Vertrages, e) mit dem Widerruf der Einwilligungserklärung in die Datenverarbeitung. 3 Zur Durchführung berechtigte Vertragsärzte (1) Zur Durchführung der Untersuchung gemäß 5 dieses Vertrages sind die im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zugelassenen bzw. in einem MVZ oder bei einem Vertragsarzt angestellten Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten bzw. Dermatologie und Ärzte der hausärztlichen Versorgung gem. 73 SGB V berechtigt, ferner Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten bzw. Dermatologie und Ärzte der hausärztlichen Versorgung gem. 73 SGB V, die aufgrund einer durch den Zulassungsausschuss genehmigten Zweigniederlassung oder einer durch den Zulassungsausschuss genehmigten Tätigkeit in einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft berechtigt sind, im Bereich der KV Nordrhein Leistungen zu erbringen und abzurechnen. (2) Die KV Nordrhein informiert alle betreffenden Vertragsärzte über diesen Vertrag. Die Teilnahme des Vertragsarztes ist freiwillig. Folgender Nachweis ist vor Teilnahme am Vertrag einzureichen: Nachweis über die Teilnahme an einer zertifizierten Fortbildung für das Hautkrebsscreening entsprechend der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung. (3) Zur Teilnahme an dieser Vereinbarung übersendet der beantragende Vertragsarzt den ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeantrag (Anlage 2) und den unter Abs. 2 erwähnten Nachweis an die für den Praxissitz zuständige Bezirksstelle der KV Nordrhein. Sofern die Teilnahmevoraussetzungen bereits für gleichlautende Vereinbarungen mit anderen Kassen/Kassenarten nachgewiesen wurden, gilt der Nachweis nach Abs. 2 auch vorliegend als erbracht. (4) Mit der Teilnahmeerklärung erkennen die Ärzte die jeweiligen Inhalte dieses Vertrages als verbindlich an. Bei Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen erteilt die KV Nordrhein dem Vertragsarzt eine Teilnahme- und Abrechnungsgenehmigung. (5) Die KV Nordrhein erstellt und führt ein Verzeichnis über die teilnehmenden Vertragsärzte. Diese Datei stellt die KV Nordrhein der BIG monatlich bei Änderungen (Eintritt und Austritt) der Vertragsärzte auf einem bei ihr eingerichteten SFTP-Server zur Verfügung oder einem anderen mit der BIG abgestimmten dem Datenschutz genügendem Verfahren. Eine Übersicht der teilnehmenden Vertragsärzte wird auf der Homepage der KV Nordrhein veröffentlicht. Die teilnehmenden Ärzte sind mit der Veröffentlichung ihres Namens, 54 Rheinisches Ärzteblatt 10/2015

6 der Praxisadresse, der Fax-/Telefonnummer ggf. der Internetadresse einverstanden. 4 Beendigung der Teilnahme der Ärzte (1) Die Teilnahme des Arztes an diesem Vertrag endet mit dem Ruhen oder der Beendigung der vertragsärztlichen Tätigkeit, der Feststellung der KV Nordrhein, dass die Teilnahmevoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden, der Kündigung, die schriftlich und mit einer Frist von 8 Wochen zum Ende des Quartals gegenüber der KV Nordrhein zu erklären ist. Die Teilnahme der Ärzte endet ferner, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Beendigung des Vertrages. (2) Die Vertragspartner können bei erheblichen Vertragsverstößen eines Arztes oder aus sonstigen wichtigen Gründen, aufgrund derer die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses den Vertragspartnern nicht mehr zugemutet werden kann, sowie bei Verstößen gegen gesetzliche, vertragsärztliche oder berufsrechtliche Verpflichtungen neben gesetzlichen, disziplinarischen oder berufsrechtlichen Maßnahmen folgende Maßnahmen ergreifen: schriftliche Aufforderung, die vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten, keine Vergütung bzw. nachträgliche Korrektur bereits erfolgter Vergütung für abgerechnete Pauschalen, Kündigung der Teilnahme und der Abrechnungs - genehmigung. (3) Eine erneute Teilnahme des Arztes ist nur mit schriftlicher Zustimmung der BIG möglich. 5 Umfang des Leistungsanspruchs (1) Der anspruchsberechtigte Personenkreis ( 2 dieses Vertrages) hat alle zwei Jahre Anspruch auf eine prophylaktische Untersuchung durch einen zur Durchführung berechtigten Vertragsarzt ( 3 dieses Vertrages); diese umfasst a) Information der Versicherten zum Versorgungsangebot und zur Anspruchsberechtigung, b) die Anamnese, c) eine körperliche Untersuchung (visuelle Ganzkörperinspektion der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes sowie aller Intertrigines), d) die erstmalige Hauttypbestimmung, e) die vollständige Dokumentation, f) die ggf. medizinisch erforderliche Auflichtmikroskopie. (2) Darüber hinaus besteht Anspruch auf eine Beratung über das Ergebnis der vorgenannten Maßnahmen. Dabei hat der Arzt insbesondere das individuelle Risikoprofil des Versicherten anzusprechen sowie diesen auf Möglichkeiten und Hilfen zur Vermeidung und zum Abbau gesundheitsschäd - licher Verhaltensweisen hinzuweisen. (3) Ergeben die Maßnahmen das Vorliegen oder den Verdacht auf das Vorliegen einer Krankheit, so hat der teilnehmende Arzt dafür Sorge zu tragen, dass in diesen Fällen der Ver - sicherte unverzüglich im Rahmen der Krankenbehandlung einer weitergehenden, gezielten Diagnostik und ggf. Therapie zugeführt wird. (4) Ärztlich notwendige Maßnahmen der Therapie und Nachsorge, die mit dieser Untersuchung aufgezeigt werden, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. (5) Bei medizinisch begründeter Notwendigkeit sind die erforderlichen Daten mit Einverständnis des Versicherten dem weiterbehandelnden Arzt zur Verfügung zu stellen. 6 Abrechnung und Vergütung (1) Abrechnungs- und vergütungsfähig sind die in 5 aufgeführten ärztlichen Leistungen, wenn sie im Rahmen dieser Vereinbarung vollständig erbracht werden. (2) Die erbrachten Leistungen gem. 5 können alle zwei Jahre von den Vertragsärzten mit den Symbol-Nrn H (Frauen) bzw I (Männer) im Rahmen der Quartalsabrechnung über die KV Nordrhein abgerechnet werden. Die Buchstabenkennzeichnung erfolgt durch die KV Nordrhein automatisch im Rahmen der Abrechnung. (3) Die KV Nordrhein erhebt von den teilnehmenden Ärzten einen Verwaltungs kostenbeitrag auf die vereinbarten Vergütungspauschalen nach Abs. 4 entsprechend der Satzung der KV Nordrhein in der jeweils gültigen Fassung. (4) Die im Rahmen dieser Vereinbarung abrechenbaren Leis - tungen werden über Pauschalvergütungen abgegolten. Die BIG entrichtet zur Abgeltung der erbrachten ärztlichen Leis tungen nach 5 jeweils eine Pauschale in Höhe von 26,00 pro Fall. Eine parallele privatärztliche Abrechnung nach GOÄ ist ausgeschlossen. (5) Die Vergütung erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung nach 87 ff. SGB V. (6) Die KV Nordrhein stellt der BIG die Erstattung der nach Abs. 4 abgerechneten Vergütungen zusätzlich zur morbiditätsbedingte Gesamtvergütung in Rechnung. Das Honorarvolumen für die Vergütung der Leistungen dieses Vertrages wird detailliert nach Mitgliedern, Familienversicherten und Rentnern im Formblatt 3 in der Kontenart 409, Kapitel erfasst und separat in der Ebene 6 ausgewiesen. Rheinisches Ärzteblatt 10/

7 (7) Hinsichtlich der Abrechnung, der Zahlungstermine, der rechnerisch/sachlichen Berichtigung gelten die Bestimmungen des Gesamtvertrages zwischen der IKK classic und der KV Nordrhein. 7 Datenschutz Bei der Durchführung und Dokumentation der Behandlung sowie der Weitergabe von Verwaltungsdaten und medizinischen Daten bleiben die ärztliche Schweigepflicht und das Sozial - geheimnis unberührt und sind von allen Vertragspartnern zu beachten. 8 Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird infolge dessen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke ist eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommen soll, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, soweit sie den Punkt beachtet hätten. 9 Inkrafttreten / Kündigung (1) Der Vertrag tritt zum in Kraft und ersetzt mit Wirkung für die BIG den von den Gesamtvertragspartnern geschlossenen Vertrag vom 1. März (2) Die Kündigungsfrist dieses Vertrages beträgt drei Monate zum Jahresende, die Kündigung ist frühestens zum möglich. (3) Im Falle einer Änderung der für diesen Vertrag maßgebenden rechtlichen Rahmenbedingungen werden sich die Vertragspartner kurzfristig über eine mögliche Fortführung bzw. Änderung dieses Vertrages verständigen. Düsseldorf/Berlin, den Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Dr. med. Peter Potthoff, Mag. iur. Vorsitzender BIG direkt gesund Peter Kaetsch Vorstand BIG direkt gesund Bernhard Brautmeier Stellvertretender Vorsitzender Anlage 1 Teilnahmeerklärung des Versicherten und Einverständnis zur Datenverarbeitung Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten geb. am Kostenträgerkennung Versicherten-Nr. Status Betriebsstätten-Nr. Arzt-Nr. Datum Teilnahmeerklärung des Versicherten und Einverständnis zur Datenverarbeitung zum Vertrag gemäß 73c SGB V über die Durchführung einer ergänzenden Hautkrebsvorsorgeuntersuchung zwischen der KV Nordrhein und der BIG direkt gesund (BIG) Vertragskennzeichen: AE002 Vom Versicherten direkt der BIG zu übersenden BIG FAX-Nr.: 0231/ oder BIG direkt gesund Rheinische Straße Dortmund Erklärung zur Teilnahme Durch die Teilnahme an diesem Vertrag habe ich das Recht, alle zwei Jahre über meine elektronische Gesundheitskarte eine prophylaktische Hautkrebsvorsorgeuntersuchung bei einem Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten oder Dermatologie bzw. Arzt der hausärztlichen Versorgung in Anspruch zu nehmen. Hiermit erkläre ich, dass ich bei der BIG versichert bin. siehe auch nächste Seite die Formulare finden Sie auch unter 56 Rheinisches Ärzteblatt 10/2015

8 Meine behandelnde Ärztin bzw. mein behandelnder Arzt hat mich über den Leistungsumfang dieses Vertrages ausführlich informiert. Meine Teilnahmeerklärung übermittle ich an meine Krankenkasse. Eine Patienteninformation zum Vertrag Hautkrebsvorsorgeuntersuchung wurde mir ausgehändigt. Die Teilnahme ist freiwillig und beginnt mit dem Tag der Unterzeichnung dieser Teilnahme- und Einverständniserklärung. Mir ist bekannt, dass die Behandlung nur durch an diesem Vertrag teilnehmende Leistungserbringer erfolgt und dass ich mich verpflichte, andere ärztliche Leistungserbringer zur Durchführung der o. g. Untersuchung nur auf Überweisung in Anspruch zu nehmen. Ich kann meine Teilnahme jederzeit schriftlich gegenüber der BIG mit einer Frist von 8 Wochen zum Ende des Quartals kündigen. Das Ende der Versicherung bei der BIG beendet zugleich die Vertragsteilnahme. Darüber hinaus endet die Teilnahme bei Erreichen der nach 2 Abs. 1 des Vertrages genannten Altersgrenze sowie mit der Beendigung des Vertrages. Ich erkläre hiermit die Teilnahme an dem Vertrag nach 73c SGB V zum Hautkrebsvorsorgeverfahren. Die Belehrung über mein Widerrufsrecht habe ich zur Kenntnis genommen. Belehrung über Widerrufsrecht Sie haben das Recht, die Teilnahmeerklärung innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe zu widerrufen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung und ist schriftlich oder zur Niederschrift bei Ihrer Kasse zu erklären. Zur Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Die Widerrufsfrist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: BIG direkt gesund, Rheinische Straße 1, Dortmund. Im Fall meines Widerrufes der Teilnahmeerklärung trägt die BIG für bereits erbrachte ärztliche Leistungen nach diesem Vertrag die entstandenen Kosten. Für weitere Fragen zu diesem Vertrag oder der BIG direkt gesund im Allgemeinen stehen Ansprechpartner unter der kostenfreien Rufnummer 0800/ zur Verfügung. Bitte das heutige Datum eintragen T T M M J J J J Unterschrift Versicherte/r bzw. gesetzliche/r Vertreter/in für die Erklärung zur Teilnahme Nur vom Arzt auszufüllen Ich bestätige, dass ich für den/die vorgenannte/n Versicherte/n die sich aus dem Vertrag gemäß 73c SGB V ergebenden besonderen Aufgaben wahrnehme und die/den Versicherte/n bzw. die/den gesetzlichen Vertreter/in über die Erhebung, Verarbeitung, Übermittlung und Nutzung der Daten im Rahmen der Teilnahme umfassend aufgeklärt habe. Ich bestätige mein Pflichten nach 35 SGB I und 80 SGB X einzuhalten. Bitte das heutige Datum eintragen T T M M J J J J Stempel der Ärztin/des Arztes Unterschrift Einverständniserklärung zu datenschutzrechtlichen Bestimmungen Die Ziele, den Zweck, die Art der Daten und die Verarbeitungswege einschließlich der Beteiligten habe ich der ausgehändigten Patienteninformation entnommen. Ich bin mit der nachstehend beschriebenen und in der Patienteninformation erläuterten Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung meiner personenbezogenen Daten zur Einhaltung der Verfahrensabläufe dieser besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung im Rahmen der Teilnahme einverstanden. Mir ist bekannt, dass meine behandelnde Ärztin bzw. mein behandelnder Arzt der beruflichen Schweigepflicht unterliegt. Meine Ärztin bzw. mein Arzt erhebt die für die Behandlung notwendigen Daten. Diese Daten gehören zur gängigen medizinischen Dokumentation und dienen dazu, die Qualität der Behandlung zu sichern. siehe auch nächste Seite die Formulare finden Sie auch unter Rheinisches Ärzteblatt 10/

9 Meine Ärztin bzw. mein Arzt ist befugt, die für die Abrechnung der Leistungen erforderlichen Daten über die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein an die BIG zum Zwecke der Abrechnung zu übermitteln. Die BIG darf meiner Ärztin bzw. meinem Arzt eine Mitteilung machen, wenn eine Ablehnung bzw. Beendigung meiner Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung Hautkrebsvorsorgeverfahren" ausgesprochen wird. Ist eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durch die BIG veranlasst worden, darf die Krankenkasse medizinische Unterlagen in einem verschlossenen Umschlag annehmen und an den prüfenden Arzt weiterleiten. Meine für den Vertrag auf der Grundlage der gesetzlichen Anforderungen ( 304 SGB V i.v. mit 84 SGB X) erhobenen und gespeicherten Daten werden bei meinem Ausscheiden aus dem Vertrag gelöscht, soweit sie für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nicht mehr benötigt werden, jedoch spätestens 10 Jahre nach Teilnahmeende. Ich willige in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner Daten zum Zwecke der Vertragsumsetzung, Leistungsabrechnung und Abrechnungsprüfung ein. Bitte das heutige Datum eintragen T T M M J J J J Unterschrift Versicherte/r bzw. gesetzliche/r Vertreter/in für die Einverständniserklärung zum Datenschutz Patienteninformation zur Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorgeverfahren im Rahmen einer vertragsärztlichen Versorgung Hautkrebs zählt zu den Krebsarten, bei denen bei einer gezielten Früherkennung nachweislich große Heilungschancen bestehen. Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt nimmt an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung teil und informiert Sie ausführlich über den Leistungsumfang dieses Vertrages. Die Leistungen Im Rahmen des Vertrages über die Durchführung der Hautkrebsvorsorgeuntersuchung haben die teilnahmeberechtigten Versicherten Anspruch auf folgende Leistungen: a. Anamnese, b. eine visuelle Ganzkörperinspektion der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes sowie aller Intertrigines und ggf. eine Auflichtmikroskopie, c. die erstmalige Hauttypbestimmung, d. Befundmitteilung einschließlich diesbezüglicher Beratung, e. die vollständige Dokumentation, f. Beratung über weitergehende Maßnahmen Ihre Teilnahme Teilnehmen können alle Patientinnen und Patienten bis (einschließlich) zum Alter von 34 Jahren die bei der BIG versichert sind. Die Teilnahme an diesem Vertrag ist freiwillig. Sie erklären Ihre Teilnahme an dem Vertrag durch Unterzeichnen der Teilnahmeerklärung. Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt überlässt Ihnen eine Kopie der Erklärung. Sie können die Teilnahmeerklärung zwei Wochen nach deren Abgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der BIG ohne Angabe von Gründen widerrufen. Ihre Teilnahmeerklärung schicken Sie zur Prüfung an die BIG. Wird die Teilnahme abgelehnt (z.b. ungeklärter Versichertenstatus, kein Leistungsanspruch gegenüber der BIG) erhält Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt eine Mitteilung durch die BIG. Sie können Ihre Teilnahme jederzeit schriftlich gegenüber der BIG mit einer Frist von 8 Wochen zum Ende des Quartals kündigen. Ihre Teilnahme endet automatisch mit Erreichen der nach 2 Abs. 1 genannten Altersgrenze, mit dem Ende des Versicherungsverhältnisses bei der BIG, mit dem Ende des nachgehenden Leistungsanspruchs nach 19 SGB V, mit Ende des Selektivvertrages, mit dem Widerruf Ihrer Einwilligungserklärung in die Daten - verwendung. 58 Rheinisches Ärzteblatt 10/2015

10 Ihre Teilnahme endet dagegen nicht automatisch, wenn die Ärztin bzw. der Arzt nicht mehr an dem Selektivvertrag teilnimmt, das Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig gestört ist, In diesen besonderen Fällen können Sie aus dem Selektivvertrag entlassen werden. Hierzu wenden Sie sich bitte an die BIG. Patienteninformation zur Datenverarbeitung Eine neue gesetzliche Regelung ( 295 a SGB V) sieht vor, dass alle Patientinnen und Patienten, die an einem Selektivvertrag teilnehmen, genau über die Datenverarbeitung informiert werden müssen. Deshalb lesen Sie bitte diese Patienteninforma - tion sorgfältig durch. Teilnahmeerklärung Ihre Teilnahmeerklärung wird von Ihnen an die BIG geschickt. Dort werden die Daten der Teilnahmeerklärung geprüft und gespeichert. Übermittelt werden Ihre Daten (Name, Anschrift, Geburts - datum, Versicherten-Nr.), Daten zu Ihrer gewählten Ärztin bzw. Ihrem gewählten Arzt, Ihr Teilnahmebeginn sowie ein Merkmal, das erkennen lässt, dass Sie am Selektivvertrag teilnehmen. Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt wird eine eventuelle Ablehnung (ohne Angabe von Gründen) oder eine noch nicht abgeschlossene Prüfung mitgeteilt. nummern, Angaben zu den für Sie dokumentierten Leistungen, Überweisungen unter Angabe des Abrechnungsquartals. Gemäß 295a Abs. 1 SGB V ist dieser Abrechnungsweg nur zulässig, soweit Sie in die damit verbundene Datenübermittlung eingewilligt haben. Die Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Verarbeitung und Nutzung Ihrer Leistungs- und Abrechnungsdaten bei der BIG Im Sozialgesetzbuch wird die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung durch die Krankenkasse für den Selektivvertrag sowie für die Abrechnung der erbrachten ärztlichen Leistungen geregelt. Für die Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist es erforderlich, dass Sie zusätzlich eine Einwilligungserklärung für die nicht gesetzlich geregelte Datenverwendung bei der BIG abgeben. Ihre Einwilligungserklärung ist Bestandteil der Teilnahmeerklärung. Sie können die Einwilligung jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung endet automatisch bzw. ist dann aber nicht mehr möglich. Prüfung durch den MDK Ist eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durch die BIG veranlasst worden, z.b. bei der Frage nach der Notwendigkeit einer Einweisung in ein Krankenhaus, ist die Krankenkasse dazu befugt medizinische Unter - lagen von der Praxis in einem verschlossenen Umschlag anzunehmen und an den prüfenden Arzt weiter zu leiten. Der Arzt des MDK ist zur Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht verpflichtet. Abrechnung Damit Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt eine Vergütung für die Leistungen erhält, muss sie bzw. er eine Abrechnung elektronisch erstellen und an die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein übermitteln. Die BIG hat den/die teilnehmenden Arzt/Ärztin umfassend vertraglich zur Einhaltung sämtlicher Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Im Rahmen der Abrechnung übermittelt Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt gem. 295 Abs. 1 SGB V Ihre Daten über die Kassenärztliche Vereinigung an die BIG. Dort werden die Abrechnungs - daten auf Richtigkeit geprüft. Folgende persönliche Patienten- und Teilnahmeangaben werden hierfür übermittelt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Postleitzahl Wohnort, Geschlecht, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Gültigkeit der Krankenversicherungskarte, Teilnahmedaten, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Gebühren - Schweigepflicht und Datenlöschung Im Rahmen der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung ist die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht nach der Berufsordnung der Ärzte und dem allgemeinen Strafrecht gewährleistet. Für personenbezogene Dokumentationen in der Arztpraxis finden die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unter Berücksichtigung der berufsrechtlichen Vorschriften Anwendung. Die Teilnahmeerklärung sowie die maschinell gespeicherten Daten werden auf der Grundlage der gesetzlichen Anforderungen ( 304 SGB V i. V. mit 84 SGB X) bei einer Ablehnung Ihrer Teilnahme an oder bei Ihrem Ausscheiden aus dem Selektivvertrag gelöscht, soweit sie für die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nicht mehr benötigt werden. Spätestens jedoch 10 Jahre nach Beendigung Ihrer Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung müssen diese Daten gelöscht werden. Rheinisches Ärzteblatt 10/

11 Anlage 2 Teilnahmeantrag des (Fach-) Arztes für Haut- und Geschlechtskrankheiten/Dermatologie bzw. der hausärztlichen Versorgung gem. 73 SGB V zum Vertrag über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorgeverfahrens im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und der BIG direkt gesund (BIG) Für Ärzte der Bezirksstelle Düsseldorf: KV Nordrhein Bezirksstelle Düsseldorf -Abteilung Qualitätssicherung Düsseldorf Fax: Für Ärzte der Bezirksstelle Köln: KV Nordrhein Bezirksstelle Köln -Abteilung Qualitätssicherung Köln Fax: Titel Vorname Name Straße/Nr. PLZ/Ort Telefon Nr. Fax Nr. lebenslange Arzt-Nr. (LANR) Betriebsstätten Nr. (BSNR) angestellter Arzt: Durchführung am Standort Bezeichnung/Name: Straße/Nr. PLZ/Ort Hiermit beantrage ich die Teilnahme am o.g. Vertrag. 1. Mir sind die Ziele und Pflichten aus dem Vertrag einschließlich der Anlagen bekannt und ich verpflichte mich zur Einhaltung dieser sowie aller Regelungen des Vertrages. 2. Mir ist bekannt, dass die Abrechnung von Leistungen, die im Rahmen des Vertrages erbracht werden, nicht dem Patienten selbst, sondern ausschließlich gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in Rechnung gestellt werden dürfen. 3. Ich bin mit der Weitergabe meines Namens, meiner Praxisanschrift, Fax-/Telefonnummer und Internetadresse an die Krankenkasse sowie mit der Weitergabe des Arztverzeichnisses an interessierte Versicherte der BIG einverstanden. Gleiches gilt für die Veröffentlichung der Teilnehmerliste der Ärzte des Vertrages auf der Homepage der KV Nordrhein. Ort, Datum (Arztstempel und Unterschrift) 60 Rheinisches Ärzteblatt 10/2015

12 jugendlicher Personenkreise (ausgiebiges Sonnenbaden, Nutzen von Solarien) das Ziel, zu einer weiteren Senkung neuer Hautkrebserkrankungen beizutragen. Vertrag nach 73c SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein Tersteegenstraße Düsseldorf (nachstehend als KV Nordrhein bezeichnet) und der Techniker Krankenkasse Bramfelder Straße Hamburg (nachstehend als TK bezeichnet) Vertragsnummer: Die vertragsschließenden Parteien vereinbaren ergänzend zur Hautkrebsvorsorge im Rahmen der Krebsfrüherkennungs- Richtlinien bei Versicherten ab Vollendung des 20. Lebensjahres durch gezielte Früherkennungsuntersuchungen Hautkrebs in einem frühen Stadium zu erkennen, den Informationsstand einzelner Versicherter zur allgemeinen Prävention zu erhöhen sowie eine gezielte Sensibilisierung potenziell gefährdeter Personen zu erreichen. Hierzu sind neben der ärztlichen Untersuchung durch fachlich geeignete Ärzte die Versicherten über ihr persönliches Hautkrebsrisiko und über geeignete Schutzmaßnahmen zur Verhütung bösartiger Hautkrebserkrankungen zu beraten. Bei festgestellten Hauterkrankungen sind die Versicherten einer kurativen Behandlung zuzuführen. 1 Geltungsbereich des Vertrages Der Vertrag findet Anwendung im Bezirk der KV Nordrhein. Techniker Krankenkasse 73c SGB V Präambel 1 Geltungsbereich des Vertrages 2 Anspruchsberechtigter Personenkreis 3 Zur Durchführung berechtigte Vertragsärzte 4 Beendigung der Teilnahme der Ärzte 5 Umfang des Leistungsanspruchs 6 Abrechnung und Vergütung 7 Datenschutz 8 Salvatorische Klausel 9 In-Kraft-Treten und Kündigung Soweit in diesem Vertrag personenbezogene Bezeichnungen im Maskulin stehen, wird diese Form verallgemeinernd verwendet und bezieht sich auf beide Geschlechter. Präambel Hautkrebs zählt zu den in den letzten Jahren schnell zunehmenden Krebsarten; zugleich ist Hautkrebs aber auch die Krebsart, für die bei einer gezielten Früherkennung nachweislich große Heilungschancen bestehen. Mit diesem Vertrag verfolgen die TK und die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein vor dem Hintergrund steigender Umwelt - belastungen und eines geänderten Freizeitverhaltens gerade 2 Anspruchsberechtigter Personenkreis (1) Zu den anspruchsberechtigten Personen zählen die zum Zeitpunkt der Untersuchung bei der TK versicherten Personen mit einem Alter ab 20 Jahren bis (einschließlich) zum Alter von 34 Jahren. (2) Die TK informiert ihre Versicherten hierüber in geeigneter Weise. Die Teilnahme des Versicherten an diesem Vertrag erfolgt freiwillig durch eine Teilnahmeerklärung und dem Einverständnis zur Datenverarbeitung (Anlage 1). (3) Der nach 3 berechtigte Vertragsarzt händigt dem Ver - sicherten die Teilnahmeerklärung und die Patienteninformation zum Datenschutz (Anlage 1) aus. Er informiert die Versicherten über die Teilnahmebedingungen und lässt die Versicherten die Teilnahmeerklärung unterzeichnen. (4) Die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Teilnahmeerklärung sendet der Versicherte direkt an die TK. (5) Die Teilnahme des Patienten an diesem Vertrag beginnt mit dem Tag der Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung. Die Patienten haben das Recht, ihre Teilnahme innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung sowie dem Einverständnis zur Datenverarbeitung zu widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich gegenüber der TK zu erklären. Rheinisches Ärzteblatt 10/

13 (6) Die Patienten bestätigen mit ihrer Teilnahmeerklärung, dass sie vom teilnehmenden Arzt über die Inhalte des Vertrages umfassend informiert worden sind. (7) Die Versicherten können ihre Teilnahme jederzeit schriftlich gegenüber der TK mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Quartals kündigen. Die TK wird den behandelnden Arzt des Patienten unverzüglich über die Kündigung/den Widerruf der Teilnahme und den Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens informieren. Bis zur Wirksamkeit der Kündigung bzw. des Widerrufs, längstens bis zu ihrer Bekanntgabe für den Fall, dass die TK den Arzt nicht rechtzeitig informiert hat, hat der Arzt einen Vergütungsanspruch für Behandlungen nach diesem Vertrag. (8) Die Teilnahme der Versicherten an diesem Vertrag endet auch a) mit Erreichen der unter Absatz 1 genannten Altersgrenze, b) mit dem Ende der Mitgliedschaft/des Versicherungsverhältnisses bei der TK, c) mit dem Ende des nachgehenden Leistungsanspruchs nach 19 SGB V, d) bei Beendigung des Vertrages, e) mit dem Widerruf der Einwilligungserklärung in der Datenverarbeitung. 3 Zur Durchführung berechtigte Vertragsärzte (1) Zur Durchführung der Untersuchung gemäß 5 dieses Vertrages sind die im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein zugelassenen bzw. in einem MVZ oder bei einem Vertragsarzt angestellten Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten bzw. Dermatologie berechtigt. Ferner Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten bzw. Dermatologie, die aufgrund einer durch den Zulassungsausschuss genehmigten Zweigniederlassung oder einer durch den Zulassungsausschuss genehmigten Tätigkeit in einer überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft berechtigt sind, im Bereich der KV Nordrhein Leistungen zu erbringen und abzurechnen. (2) Zusätzlich müssen sich die Ärzte durch eine anerkannte Fortbildung für das Hautkrebsscreening zertifiziert haben. (3) Die KV informiert im Auftrag der TK alle betreffenden Vertragsärzte über diesen Vertrag. Die Teilnahme des Vertragsarztes ist freiwillig. Folgender Nachweis ist vor Teilnahme am Vertrag einzureichen: Nachweis über die Teilnahme an einer zertifizierten Fortbildung für das Hautkrebsscreening entsprechend der Krebsfrüherkennungs-Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung. (4) Zur Teilnahme an dieser Vereinbarung übersendet der beantragende Vertragsarzt den ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeantrag (Anlage 2) und den unter Abs. 3 erwähnten Nachweis an die für den Praxissitz zuständige Bezirksstelle der KV Nordrhein. Sofern die Teilnahmevoraussetzungen bereits für gleichlautende Vereinbarungen mit anderen Kassen/Kassenarten nachgewiesen wurden, gilt der Nachweis nach Abs. 2 auch vorliegend als erbracht. (5) Mit der Teilnahmeerklärung erkennen die Ärzte die jeweiligen Inhalte dieses Vertrages als verbindlich an. Bei Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen erteilt die KV Nordrhein dem Vertragsarzt eine Teilnahme- und Abrechnungsgenehmigung. (6) Die KV Nordrhein erstellt und führt ein Verzeichnis über die teilnehmenden Vertragsärzte. Diese Datei stellt die KV Nordrhein der TK monatlich bei Änderungen (Eintritt und Austritt) der Vertragsärzte auf einem bei ihr eingerichteten SFTP-Server zur Verfügung oder einem anderen mit der TK abgestimmten dem Datenschutz genügendem Verfahren. Eine Übersicht der teilnehmenden Vertragsärzte wird auf der Homepage der KV Nordrhein veröffentlicht. Die teilnehmenden Ärzte sind mit der Veröffentlichung ihres Namens, der Praxisadresse, der Fax-/Telefonnummer ggfs. der Internetadresse einverstanden. 4 Beendigung der Teilnahme der Ärzte (1) Die Teilnahme des Arztes an diesem Vertrag endet mit dem Ruhen oder der Beendigung der vertragsärztlichen Tätigkeit, der Feststellung der KV Nordrhein, dass die Teilnahmevoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden, der Kündigung, die schriftlich und mit einer Frist von 8 Wochen zum Ende des Quartals gegenüber der KV Nordrhein zu erklären ist. Die Teilnahme der Ärzte endet ferner, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Beendigung des Vertrages. (2) Die Vertragspartner können bei erheblichen Vertragsverstößen eines Arztes oder aus sonstigen wichtigen Gründen aufgrund derer die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses den Vertragspartnern nicht mehr zugemutet werden kann sowie bei Verstößen gegen gesetzliche, vertragsärztliche oder berufsrechtliche Verpflichtungen neben gesetzlichen, disziplinarischen oder berufsrechtlichen Maßnahmen folgende Maßnahmen ergreifen: schriftliche Aufforderung, die vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten, keine Vergütung bzw. nachträgliche Korrektur bereits erfolgter Vergütung für abgerechnete Pauschalen, Kündigung der Teilnahme und der Abrechnungsgenehmigung. (3) Eine erneute Teilnahme des Arztes ist nur mit schriftlicher Zustimmung der TK möglich. 62 Rheinisches Ärzteblatt 10/2015

14 5 Umfang des Leistungsanspruchs (1) Der anspruchsberechtigte Personenkreis ( 2 dieses Vertrages) hat alle zwei Jahre Anspruch auf eine prophylak - tische Untersuchung durch einen zur Durchführung berechtigten Vertragsarzt ( 3 dieses Vertrages); diese umfasst a. Information der Versicherten zum Versorgungsangebot und zur Anspruchsberechtigung, b. die Anamnese, c. eine körperliche Untersuchung (Untersuchung der Haut, der Hautanhangsgebilde und der sichtbaren Schleimhäute Gesamthautuntersuchung) und ggf. eine Auflichtmikroskopie, d. die erstmalige Hauttypbestimmung, e. die vollständige Dokumentation. (2) Darüber hinaus besteht Anspruch auf eine Beratung über das Ergebnis der vorgenannten Maßnahmen; dabei hat der Arzt insbesondere das individuelle Risikoprofil des Ver - sicherten anzusprechen sowie diesen auf Möglichkeiten und Hilfen zur Vermeidung und zum Abbau gesundheitsschädlicher Verhaltensweisen hinzuweisen. (3) Ergeben die Maßnahmen das Vorliegen oder den Verdacht auf das Vorliegen einer Krankheit, so hat der teilnehmende Arzt dafür Sorge zu tragen, dass in diesen Fällen der Versicherte unverzüglich im Rahmen der Krankenbehandlung einer weitergehenden gezielten Diagnostik und ggf. Therapie zugeführt wird. (4) Ärztlich notwendige Maßnahmen der Therapie und Nachsorge, die mit dieser Untersuchung aufgezeigt werden, sind nicht Gegenstand dieser Vereinbarung. (5) Bei medizinisch begründeter Notwendigkeit sind die erforderlichen Daten - mit Einverständnis des Patienten - dem weiterbehandelnden Arzt zur Verfügung zu stellen. (6) Die Vertragsärzte erklären sich unter Servicegesichtspunkten bereit, für Versicherte a. bei vorab vereinbarten Terminen die Wartezeit in der Regel (bei Auftreten von Notfällen sind diese vorrangig zu behandeln) auf maximal 30 Minuten zu begrenzen, b. besonders geeignete Termine für Berufstätige anzubieten. 6 Abrechnung und Vergütung (1) Abrechnungs- und vergütungsfähig sind die in 5 aufgeführten ärztlichen Leistungen, wenn sie im Rahmen dieser Vereinbarung vollständig erbracht werden. (2) Zur Abrechnung gelangen die Abr.-Nr W für weibliche Versicherte bzw V für männliche Versicherte. Die Abrechnungsnummern sind alle zwei Jahre berechnungsfähig. (3) Eine Abrechnung der GOP EBM neben den Abr.-Nr W bzw V ist im gleichen Behandlungsfall ausgeschlossen. (4) Die im Rahmen dieser Vereinbarung abrechenbaren Leis - tungen werden über Pauschalvergütungen abgegolten. Die TK entrichtet zur Abgeltung der erbrachten ärztlichen Leistungen an die KV Nordrhein jeweils eine Pauschale in Höhe von 25,00 pro Fall (Abr.-Nr W bzw V). Damit ist eine parallele privatärztliche Abrechnung nach GOÄ ausgeschlossen. (5) Die Vergütung erfolgt außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung nach 87 a Abs. 3 SGB V. (6) Die KV Nordrhein stellt der TK die Erstattung der nach Abs. 4 abgerechneten Vergütungen zusätzlich zur Gesamtvergütung in Rechnung. Das Honorarvolumen für die Ver - gütung der Leistungen dieses Vertrages wird detailliert nach Mitgliedern, Familienversicherten und Rentnern im Formblatt 3 in der Kontenart 409 in Ebene 6, Kapitel ausgewiesen. (7) Die KV Nordrhein erhebt von den teilnehmenden Ärzten einen Verwaltungs kostenbeitrag auf die vereinbarten Vergütungspauschalen nach Abs. 4 entsprechend der Satzung der KV Nordrhein in der jeweils gültigen Fassung. 7 Datenschutz Die Einhaltung der Vorschriften über die ärztliche Schweigepflicht und des Datenschutzes ist von den Vertragspartnern dieser Vereinbarung und den teilnehmenden Vertragsärzten zu gewährleisten. 8 Salvatorische Klausel Sollten Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird infolge dessen die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke ist eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommen soll, was die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt haben würden, soweit sie den Punkt beachtet hätten. 9 In-Kraft-Treten und Kündigung (1) Diese Vereinbarung tritt ab in Kraft und ersetzt den Vertrag vom in seiner Fassung vom Rheinisches Ärzteblatt 10/

15 (2) Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Quartalsende und ist frühestens zum möglich. Düsseldorf, Hamburg, den Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Techniker Krankenkasse Günter van Aalst Leiter der TK Landesvertretung Karen Walkenhorst Bereichsleiterin Techniker Krankenkasse Dr. med. Peter Potthoff, Mag. iur. Vorsitzender Bernhard Brautmeier Stellvertretender Vorsitzender Anlage 1 Teilnahmeerklärung und Einverständnis zur Datenverarbeitung für die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebs-Verfahrens Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten geb. am Durch den Versicherten per Post an: TK Stichwort 73c Hamburg Kostenträgerkennung Versicherten-Nr. Status Betriebsstätten-Nr. Arzt-Nr. Datum Vertragsnummer: Ja, ich möchte an der Besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung teilnehmen Ich möchte gemäß dem mir vorgestellten Versorgungsangebot im Rahmen der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung behandelt werden. Ich wurde über den Zweck und die Freiwilligkeit der Teilnahme aufgeklärt. Ich wurde informiert Ich wurde über die Inhalte des Versorgungsangebotes, die Bindungsfrist an das Angebot sowie über die daran beteiligten Vertragsärzte informiert. Bei unberechtigter Inanspruchnahme von nicht vertraglich gebundenen Ärzten können mir die daraus entstehenden Mehrkosten auferlegt werden. Mit der Behandlung durch die beteiligten Vertragsärzte bin ich einverstanden. Ich habe schriftliche Informationen darüber erhalten, wie und wo meine Daten dokumentiert werden. Ich habe jederzeit das Recht, die Daten über mich bei allen Beteiligten einzusehen. Ich wurde über die Möglichkeit des Widerrufs meiner Teilnahmeerklärung informiert. Einwilligung in die gemeinsame Dokumentation meiner medizinischen Daten Ich bin damit einverstanden, dass die mit meiner Behandlung zusammenhängenden medizinischen Daten (Behandlungsdaten und Befunde) von den beteiligten Ärzten gemeinsam dokumentiert werden. Die Dokumentation erfolgt so, wie es mir dargestellt und in den mir übergebenen Informationsmaterialien beschrieben wurde. Sie dient ausschließlich dazu, die Qualität meiner Behandlung zu sichern. Ich bin damit einverstanden, dass die Vertragsärzte meine Daten aus der Dokumentation abrufen und nutzen, soweit es für meine konkret anstehende Behandlung erforderlich ist. Die Vertragsärzte unterliegen dabei der beruflichen Schweigepflicht. Mein Einverständnis kann ich jederzeit widerrufen. In diesem Fall werden die gewährten Zugriffsund Einsichtsrechte auf die Dokumentation gelöscht. Einwilligung in die Arztbindung Ich verpflichte mich, während der Dauer meiner Teilnahme für die Erfüllung des im Vertrag umschriebenen Versorgungsauftrags nur die vertraglich gebundenen Vertragsärzte und andere Vertragsärzte nur auf deren Überweisung in siehe auch nächste Seite die Formulare finden Sie auch unter 64 Rheinisches Ärzteblatt 10/2015

16 Anspruch zu nehmen. Die TK behält sich die Möglichkeit vor, anhand von Abrechnungsdaten die Teilnahme am Versorgungsangebot und die Erfüllung des im Vertrag umschriebenen Versorgungsauftrags durch die vertraglich gebundenen Vertragsärzte zu prüfen und die Teilnahme bei Nichteinhaltung zu beenden. Im Übrigen bleibt mein Recht auf freie Arztwahl unberührt. So können Sie teilnehmen Die Teilnahme beginnt mit der Einschreibung und kann innerhalb von zwei Wochen nach Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung widerrufen werden. Die Teilnahme an dem Vertrag kann jederzeit innerhalb von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Einwilligung in die Datenübermittlung für Abrechnungszwecke Mit der nachfolgend beschriebenen Datenübermittlung bin ich einverstanden. Mein Einverständnis kann ich jederzeit widerrufen. Eine Teilnahme an diesem Versorgungsangebot ist dann aber nicht mehr möglich. Zum Zwecke der Abrechnung übermitteln die Ärzte die Daten Name, Vorname, Geschlecht, Kontaktdaten, Geburtsdatum, Versichertennummer, Kassenkennzeichen, Versichertenstatus, Teilnahmedaten, Art der Inanspruchnahme, Behandlungstag, Vergütungsbezeichnungen und ihr Wert; dokumentierte Leistungen, Verordnungsdaten und Diagnosen nach ICD 10 sowie Vertragsdaten an die jeweils zuständige Kassenärztliche Vereinigung. Ort, Datum Stempel der ärztlichen Einrichtung Unterschrift TK-Versicherte/r / gesetzlicher Vertreter Unterschrift aufklärende/r Ärztin/Arzt Anlage 2 Teilnahmeantrag des Facharztes für Haut- und Geschlechtskrankheiten/Dermatologie zum Vertrag über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorgeverfahrens im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und der Techniker Krankenkasse (TK) Für Ärzte der Bezirksstelle Düsseldorf: KV Nordrhein Bezirksstelle Düsseldorf -Abteilung Qualitätssicherung Düsseldorf Fax: Für Ärzte der Bezirksstelle Köln: KV Nordrhein Bezirksstelle Köln -Abteilung Qualitätssicherung Köln Fax: siehe auch nächste Seite die Formulare finden Sie auch unter Rheinisches Ärzteblatt 10/

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