Haus- & Badeordnung der Freiberger Bäderbetriebsgesellschaft mbh
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- Werner Wetzel
- vor 7 Jahren
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1 Haus- & Badeordnung der Freiberger Bäderbetriebsgesellschaft mbh
2 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Öffnungszeiten und Zutritt 3 Haftung 4 Benutzung der Badelandschaft 5 Benutzung des Freibades 6 Benutzung der Saunalandschaft 7 Ausnahmen
3 1 Allgemeines 1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in allen Bereichen des Bades, der Sauna, des Eingangsbereiches und der Außenanlagen. Sie gilt für den allgemeinen Bad- und Saunabetrieb. 2. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Gäste verbindlich. Mit Betreten des Johannisbades erkennt jeder Gast die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an. Für die Parkplätze gelten die Bestimmungen der StVO sowie die jeweiligen Ausschilderungen. PKW, Motorräder sowie Fahrräder sind während der Zeit des Aufenthaltes auf den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen. Für Wohnmobile gelten die ausgewiesenen besonderen Bestimmungen. Rettungswege sind freizuhalten. 3. Die Einrichtungen des Bades sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung dieser, haftet der Gast für den entstandenen Schaden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsentgelt erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall je nach Aufwand festgelegt wird. 4. Die Gäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ordnung und Ruhe zuwiderläuft. Insbesondere sexuelle Belästigungen, z. B. durch anzügliche Gesten, Äußerungen und körperliche Annäherung, sind untersagt. Dritte dürfen nicht beeinträchtigt werden. Eltern haben für die Aufsicht über ihre Kinder Sorge zu tragen. 5. Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist in den gastronomischen Bereichen nicht gestattet. Das Rauchen ist im gesamten Badgebäude verboten und im Freibad nur außerhalb des Umkleide-, Sanitär-, Bade- und Gastronomiebereiches gestattet. Dafür bereitgestellte Aschenbecher sind zu benutzen. Die Liegeplätze sind von Müll- und Zigarettenresten freizuhalten. Die Benutzung von privaten Grilleinrichtungen ist generell verboten. 6. Behälter aus zerbrechlichen Materialien (Glas, Flaschen, Dosen usw.) dürfen wegen der Verletzungsgefahr im gesamten Bereich nicht benutzt werden. Ausnahmen hiervon bilden die in den gastronomischen Bereichen ausgegebenen und nur dort zu nutzenden Behältnisse. Für die Abfallentsorgung sind die zur Verfügung gestellten Behälter zu verwenden. 7. Fundgegenstände sind dem Personal zu übergeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt 8. Das Personal und ggf. weitere Beauftragte des Bades üben gegenüber allen Gästen das Hausrecht aus. 9. Die Hinweis- und Warnschilder sind zu beachten. Den Anweisungen des Personals zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit ist unverzüglich Folge zu leisten. 10. Gäste, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Johannisbades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet. 11. Wer sich Zutritt zum Johannisbad oder anderer dazugehöriger Bereiche in der Absicht erschleicht, Eintrittsgeld nicht zu entrichten, handelt strafbar. Auch der Versuch ist strafbar. Der Betreiber, die Freiberger Bäderbetriebsgesellschaft mbh, behält sich vor, Strafanzeige zu erstatten. In jedem Fall wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,00 fällig. 12. Den Gästen ist es nicht erlaubt durch Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte jeglicher Art oder Ähnlichem andere Gäste zu belästigen oder zu stören. 13. Die Benutzung der Schwimm- und Badebecken ist nur in Badekleidung gestattet, sofern nicht ausdrücklich Nacktbadezeiten und -zonen angeboten werden. Für Babys und Kleinkinder unter 18 Monaten besteht die Pflicht des Tragens von speziellen Badewindelhöschen. 14. Das Filmen oder Fotografieren fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist verboten. Tonaufnahmen sind ebenso verboten. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Geschäftsleitung. Zur Sicherheit der Gäste werden Teilbereiche des Gebäudes im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit Kameras überwacht. 15. Das Anbieten von Waren, das Anbringen bzw. Verteilen von Druck- und Reklameschriften ist ohne die vorherigen Zustimmungen der Geschäftsleitung untersagt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zustimmung. 16. Vor der Benutzung der Becken ist eine gründliche Körperreinigung erforderlich. Die Verwendung von Seifen und anderer Bade- bzw. Pflegezusätze außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet. 17. Das Rasieren, Pediküren und Maniküren ist im gesamten Bereich des Bades nicht gestattet. 18. Barfußbereiche sind nur ohne Straßenschuhe zu betreten. 19. Unfälle sind dem Badpersonal unverzüglich zu melden. 20. Das Rechtsverhältnis zwischen Gast und Betreiber ist ausschließlich privatrechtlich. 21. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal bzw. die Geschäftsleitung entgegen.
4 2 Öffnungszeiten und Zutritt 1. Die Öffnungszeiten und die Entgeltordnung entnehmen Sie den öffentlichen Aushängen. Im Freibad kann die Öffnungszeit witterungsbedingt verlängert oder verkürzt werden. Ansprüche an den Betreiber können daraus nicht geltend gemacht werden. Eingangsschluss ist 60 min vor Betriebsende. Die Badezone ist 15 min vor Betriebsschluss zu verlassen. 2. Die Geschäftsführung kann die Benutzung der Bäder, der Sauna oder Teile von ihnen, z. B. durch Schul- oder Vereinsschwimmen, Kursangebote oder Veranstaltungen, einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes besteht. 3. Der Zutritt ist nicht gestattet für: a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen, b) Personen, die Tiere mit sich führen, c) Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes, offenen Wunden oder krankheitsbedingten Hautveränderungen leiden und d) Personen, die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken ohne vorherige Zustimmung der Geschäftsleitung nutzen wollen. 4. Folgendem Personenkreis ist der Zutritt nur zusammen mit einer geeigneten bzw. sorgeberechtigten Begleitperson gestattet: a) Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, b) Personen, die erheblich geistig oder körperlich eingeschränkt sind und c) Personen, die unter Ohnmachts- oder Krampfanfällen leiden 5. Bei allen Arten von Schwimmbädern müssen Kinder bis 8 Jahren von einer verantwortlichen Aufsichtsperson, welche mindestens 16 Jahre alt ist, begleitet werden. Diese darf nicht mehr als 3 Kinder gleichen Alters betreuen. 6. Jeder Bade- und Saunagast muss im Besitz eines gültigen Chip-Coins/Eintrittskarte für die entsprechende Leistung sein. Gästen ohne gültigen Chip-Coin/Eintrittskarte kann ein erhöhtes Entgelt bis maximal zur Höhe des Tagestarifes abverlangt werden. Bei Verweigerung wird nach 1 Abs. 11 verfahren. 7. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Nichtverbrauchte Leistungen auf dem Chip-Coin werden nicht zurückgezahlt. Für verlorene Chip-Coins/Eintrittskarte wird kein Ersatz geleistet. Gültige Eintrittskarten sind bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Das Wechselgeld ist sofort nach Erhalt zu prüfen, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. 8. Die Kabine oder den Schrank hat der Gast selbst sorgfältig zu verschließen. Den Schlüssel hat er während des Bade-/ Saunaaufenthaltes bei sich zu behalten. Für in Verlust geratene Zugangsberechtigung, von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln, Datenträgern des Zahlungssystems ist eine Gebühr (Materialwert) in Höhe von 40,00 zu entrichten. Der Gast erhält diesen Betrag zurück, falls der Schlüssel gefunden wird. Gegen Gäste, die sich weigern, das anfallende Entgelt bzw. den aufgebuchten Betrag zu entrichten, wird Strafanzeige gem. 265a StGB erstattet. Schränke und Wertfächer, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden vom Badpersonal geöffnet und der Inhalt als Fundsache behandelt. Das Eigentum an der Fundsache ist entsprechend nachzuweisen. 9. Die gelöste Nutzungszeit schließt das Aus- und Ankleiden ein. Bei Überschreitung der Nutzungszeit besteht Nachzahlungspflicht. 10. Steht bei Nutzungsbeginn nicht mehr die volle Zeit zur Verfügung, besteht kein Anspruch auf Minderung des Eintrittspreises. 3 Haftung 1. Der Betreiber haftet grundsätzlich nicht für Schäden der Gäste. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen des Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Gastes aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Gast aufgrund einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten und nicht sofort erkannt werden, haftet der Betreiber nicht. 2. Dem Gast wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit ins Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände
5 übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte. Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch den Betreiber zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten des Betreibers in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Gastes, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren. 3. Der Gast muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen, Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel, Datenträger des Zahlungssystems oder Leihgegenstände so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper (z. B. Armband) zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Gastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Gast. 4. Bei schuldhaftem Verlust der Zugangsberechtigung von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln, Datenträgern des Zahlungssystems oder Leihsachen wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, der den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt. Der jeweilige Betrag ist in der gültigen Preisliste aufgeführt. 5. Dem Gast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag. 4 Benutzung der Badelandschaft 1. Die Badebecken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden. 2. Die Verwendung von Körperreinigungsmitteln außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet. 3. Die Gäste dürfen den Barfußbereich, Duschräume, Saunen und Schwimmhalle nicht mit Straßenschuhen betreten. 4. Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. 5. Die angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Badegäste. 6. Die Benutzung der Sprunganlage ist nur nach der Freigabe durch das Aufsichtspersonal gestattet. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass a) der Sprungbereich frei ist und b) nur eine Person den jeweiligen Startblock betritt. Das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei Freigabe der Sprunganlage ist untersagt. 7. Rutschen dürfen nur entsprechend der aushängenden Beschilderung und der Anweisungen des Personals benutzt werden. Folgen Sie zu Ihrer Sicherheit insbesondere den Lichtzeichen der Ampelanlage. Beim Rutschen ist ein ausreichender Sicherheitsabstand zu wahren und der Landebereich muss nach dem Eintauchen sofort verlassen werden. 8. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken ist untersagt. 9. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z. B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchelgeräte) und Schwimmhilfen ist nur unter Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. 10. Ballspiele dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen ausgeübt werden. 11. Das Reservieren von Stühlen und Liegen ist nicht gestattet. 12. Lehrer, Trainer und Gruppenleiter sind für Ihre Klassen oder Gruppen selbst verantwortlich. Die Betriebsaufsicht/allgemeine Aufsicht der Erfüllungsgehilfen des Betreibers dient lediglich der zusätzlichen Sicherheit. 5 Benutzung des Freibades 1. Jeder Gast des Freibades muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein. Mit dem Lösen der Eintrittskarte erkennt der Gast die Haus- und Badeordnung an. Der Eintrittsbeleg ist sorgfältig aufzubewahren, auf Verlangen im Badbereich und/oder beim Verlassen des Bades vorzuzeigen. 2. Die Badebecken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden.
6 3. Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. 4. Die Benutzung der Sprunganlage ist nur nach der Freigabe durch das Aufsichtspersonal gestattet. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass a) der Sprungbereich frei ist und b) nur eine Person die freigegebene Plattform/Sprungbrett betritt. Das Unterschwimmen des Sprungbereiches bei Freigabe der Sprunganlage ist untersagt. 5. Rutschen dürfen nur entsprechend der aushängenden Beschilderung benutzt werden. Der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden. Der Landebereich muss sofort verlassen werden. 6. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken ist untersagt. 7. Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z. B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchelgeräten) und Schwimmhilfen ist nur unter Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. 8. Ballspiele dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen ausgeübt werden. 9. Für abgelegte Kleidung ist jeder Gast selbst verantwortlich. Im Übrigen gelten die Festlegungen gemäß 3 Abs Bei Gewitter oder Unwetter ist das Wasser sowie der Freibereich sofort zu verlassen. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. 11. Speisen und Getränke dürfen nur zum eigenen Verzehr mitgebracht und nur in den ausgewiesenen Bereichen verzehrt werden. 6 Benutzung der Saunalandschaft 1. Die Benutzung erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Im Zweifelsfall über die Verträglichkeit ist vorher ein Arzt zu konsultieren, da diese Entscheidung nicht vom Saunapersonal getroffen werden kann. 2. Der gesamte Saunabereich ist als FKK-Bereich zu betrachten, d. h. die Schwitzräume werden durch die Badenden ohne Badekleidung betreten. Jeder Saunagast ist verpflichtet, vor dem Beginn des Saunabades eine Körperreinigung vorzunehmen. Es empfiehlt sich, den durch das Duschen nassen Körper vor Betreten des Schwitzraumes wieder abzutrocknen. 3. Personen unter 16 Jahren wird der Zutritt nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Die begleitenden Erziehungsberechtigten haben in der gesamten Saunaanlage eine besondere Aufsicht über die Kinder zu führen. 4. Die Benutzung der Schwitzräume ist nur mit einem ausreichend großen Liegehandtuch gestattet. Jede Verunreinigung der Bänke durch Schweiß ist zu vermeiden. Die Handtücher sind beim Verlassen der Schwitzräume mitzunehmen. Jedes Trocknen von Handtüchern oder Wäsche in den Saunaräumen oder auf Heizkörpern anderer Räume ist untersagt. 5. Bei Benutzung der Schwitzräume hat der Saunagast zu beachten, dass hohe Temperaturen (40 C im Fußbodenbereich und bis zu 110 C an der Decke) für diese Räume geradezu charakteristisch sind. Entsprechende Vorsicht ist geboten. Eine Berührung des Ofens ist ebenso zu unterlassen, wie das Hantieren an Thermostaten, Thermometern, Hygrometern und anderen Einrichtungen der Saunaräume. 6. Die ebenfalls als typisch anzusehenden aufsteigenden Bänke verlangen ein vorsichtiges Besteigen der einzelnen Stufen. Das Gleiche gilt für das Hinabsteigen. Geländer innerhalb der Schwitzräume gehören nicht zur üblichen Ausstattung. 7. Badelatschen, -sandalen oder -schuhe sind bei Benutzung der Saunakabinen davor stehenzulassen. Sitzunterlagen aus Schaumgummi oder Plastik, Zeitungen und Druckschriften dürfen nicht in Wasserbecken und Schwitzräume mitgenommen werden. 8. Aus Gründen des eigenen Wohlbefindens, aber auch mit Rücksicht auf andere Saunagäste, sollte jeder Saunabenutzer im Schwitzraum ruhig auf seinem Platz verweilen. Entspanntes Sitzen oder Liegen nach dem Schwitzgang werden empfohlen. 9. Um die Saunawärme ohne nennenswerte Kreislaufbelastung wirken zu lassen, sind körperliche Betätigungen und Unterhaltungen zu unterlassen. Die Rücksicht auf andere Gäste, die in der Sauna Entspannung suchen, verlangt ruhiges Verhalten. 10. Wasseraufgüsse auf die Öfen werden grundsätzlich nur vom Bad- und Saunapersonal durchgeführt. Eine Haftung für Schäden durch falsches Verhalten wird keinesfalls übernommen. 11. Das Verwenden von Spirituosen, brennbarer ätherischer Öle oder stark riechenden Essenzen in den
7 Schwitzräumen, insbesondere das Aufschütten solcher Substanzen auf die Öfen, ist strengstens verboten. Die eigene Sicherheit und das Leben anderer Saunagäste sind bei Verstößen gegen diese Vorschrift auf das höchste gefährdet, da sich solche Substanzen auf dem heißen Ofen entzünden und zu Saunabränden führen können. 12. Die Schwitzräume sind ruhigen Schrittes zu verlassen und die Türen leise zu schließen. Die Aufenthaltsdauer in den Schwitzräumen richtet sich nach dem eigenen Wohlbefinden. Es wird abgeraten, nach der Uhr kontrollierte Zeitspannen auszuharren. Übertreibungen können Unfälle auslösen. 13. Nach dem Aufenthalt in Schwitzräumen ist vor Benutzung der Tauchbecken oder der Badehalle der Schweiß abzuduschen. 14. Es ist untersagt, Sitzmöglichkeiten oder Liegen durch Auflegen von Gegenständen zu reservieren. 15. Bei Glatteisbildung und Schneeauflagen sind nur die geräumten und ausgewiesenen Wege zu benutzen. 16. In den Ruhebereichen darf nicht laut gesprochen werden. Es ist alles zu unterlassen, was andere Saunagäste stören kann. 17. Bei Benutzung der Liegen muss ein, den Körper völlig umhüllendes, Badetuch/Bademantel benutzt werden. Im Besonderen ist darauf zu achten, dass unter den Füßen stets ein ausreichend großes Badetuch als Unterlage dient. 18. Kratzen, Bürsten, Schaben und anderes Hantieren (z. B. Rasieren) in der Sauna sind nicht gestattet. 19. Im Übrigen gelten die Festlegungen der 1 bis 4 sinngemäß. 7 Ausnahmen 1. Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen sowie dem Vereins- und Schulschwimmen können von dieser Haus- und Badeordnung durch die Geschäftsleitung der Freiberger Bäderbetriebsgesellschaft mbh Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf. Die Haus- und Badeordnung wurde letztmalig im Juli 2015 aktualisiert. gez. Sylvio Dienel Geschäftsführer
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9 Johannisbad Freiberg Johann-Sebastian-Bach-Straße 1a Freiberg Telefon: / Fax: info@johannisbad-freiberg.de Öffnungszeiten BADELANDSCHAFT Montag geschlossen...(ferien: 09:00 22:00 Uhr) Dienstag & Donnerstag...10:00 22:00 Uhr Mittwoch & Freitag...07:00 22:00 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertag...09:00 22:00 Uhr FREIBAD von Mai bis September (wetterabhängig) Montag, Dienstag & Donnerstag...10:00 20:00 Uhr Mittwoch & Freitag...08:00 20:00 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertag...09:00 20:00 Uhr SAUNALANDSCHAFT Montag Sonntag...10:00 22:00 Uhr Bitte entnehmen Sie die Öffnungszeiten für die Sommersaison bzw. die Ferienzeiten unserer Website! Kostenfreie PKW-Parkplätze sind vorhanden. Weitere Infos unter: Ein Unternehmen der
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