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2 In solchen Fällen wird das Eintrittsentgelt nicht zurückerstattet. Des Weiteren kann v.g. Personen der Zutritt zur Saunaanlage teilweise oder dauernd untersagt werden. 6. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt die Betriebsleitung entgegen. 7. Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt. 8. Geräte, mit denen fotografiert und/oder gefilmt werden kann, dürfen in den textilfreien Bereich nicht mitgenommen werden. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Betriebsleistung. 2 Öffnungszeiten und Zutritt 1. Die Öffnungszeiten und der Einlassschluss werden öffentlich bekannt gegeben. Einlassschluss ist 60 Minuten vor Betriebsende. Die Saunazone ist 20 Min. vor Betriebsschluss zu verlassen. 2. Die Betriebsleitung kann die Benutzung der Saunaanlage oder Teile davon einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Eintrittsentgeltes besteht. Die Öffnung und Schließung der Saunaanlage liegt im Ermessen der Betriebsleitung. 3. Der Zutritt ist u.a. Personen nicht gestattet, a. die unter Einfluss berauschender Mittel stehen, b. die Tiere mit sich führen, c. die an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit im Sinne des Bundesseuchengesetzes (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden oder Hautausschlägen leiden, d. die die Saunaanlage zu gewerblichen und sonstigen nicht saunaüblichen Zwecken nutzen wollen. 4. Kinder unter 18 Jahren werden in der Regel nur in Begleitung Erwachsener zugelassen. Dabei können Kinder beiderlei Geschlechts bis zu 5 Jahren zu Damen- /bzw. Herren-Saunierstunden oder zu Familien-Saunierstunden mitgebracht werden. 5. Als Familien-Saunatage gelten Saunazeiten, an denen ein uneingeschränktes Zusammensaunieren beider Geschlechter mit oder ohne Kinder möglich ist. 6. Jeder Saunagast muss im Besitz einer gültigen Zutrittsberechtigung für die entsprechende Leistung sein. Die jeweils gültige Entgeltordnung ist Bestandteil dieser Haus- und Badeordnung. Erworbene Zugangsberechtigungen werden nicht zurückgenommen; Entgelte nicht zurückgezahlt. Wechselgeld ist sofort zu kontrollieren, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.

3 3 Haftung 1. Die Saunagäste benutzen die Saunaanlage einschließlich ihrer Einrichtungen auf eigene Gefahr. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht. 2. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte. Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches werden keine Verwahrpflichten begründet. In der Verantwortung des Saunagastes liegt es, bei der Benutzung von Garderobenschränken und Wertfächern insbesondere diese zu verschließen, den sichernden Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/Datenträger sorgfältig aufzubewahren. Des Weiteren stehen Garderobenschränke und/oder Wertfächer dem Saunagast nur während der Gültigkeit seiner Zutrittsberechtigung zur Benutzung zur Verfügung. Auf die Benutzung besteht kein Anspruch. Nach Betriebsschluss werden alle noch verschlossenen Garderobenschränke und Wertfächer geöffnet und ggf. geräumt. Der Inhalt wird danach wie eine Fundsache behandelt. 3. Bei Verlust der Zugangsberechtigung, von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln, Datenträgern des Zahlungssystems oder Leihsachen sind vor Aushändigung der Kleidung die in der Entgeltordnung ausgewiesenen Entschädigungen zu entrichten. Ferner ist vor Aushändigung der Kleidung das Eigentum an den Sachen nachzuweisen. Der Verlierer erhält diesen Betrag zurück, falls der Schlüssel etc. gefunden wird. 4 Spezielle Bestimmungen für die Benutzung der Sauna 1. Während des öffentlichen Saunabetriebes, ausgeschlossen sind Sonderveranstaltungen, gibt es keine Beschränkung der Saunazeit. 2. Vorreinigung a. Jeder Saunagast ist verpflichtet, vor dem Beginn des Saunabades eine gründliche Körperreinigung vorzunehmen. Es empfiehlt sich, den durch das Duschwasser befeuchteten Körper vor Betreten des Sauna-Raumes wieder abzutrocknen. b. Behälter aus Glas oder Porzellan dürfen nicht in Vorreinigungs-/Duschräume, Sauna- und Kaltwasserräume mitgenommen werden. c. Das Auswaschen von Handtüchern, Leibwäsche oder Strümpfen ist nicht gestattet.

4 d. Das Tönen und Färben der Haare ist nicht erlaubt. 3. Verhalten im Sauna-Raum a. Die Benutzung des Sauna-Raumes ist nur unbekleidet und mit einem ausreichend großen Liegehandtuch gestattet. Jede Verunreinigung der Bänke durch Schweiß ist zu vermeiden. Die Handtücher sind beim Verlassen des Sauna-Raumes mitzunehmen. Jedes Trocknen von Handtüchern oder Wäsche im Sauna-Raum oder auf Heizkörpern anderer Räume ist mit Rücksicht auf die dadurch verursachte Luftverschlechterung untersagt. b. Bei Benutzung des Sauna-Raumes hat der Saunagast zu beachten, dass die hohen Temperaturen, 40 C am Fußboden bis 100 C an der Decke, für diesen Raum geradezu charakteristisch sind. Entsprechende Vorsicht ist geboten. Eine Berührung des Ofens ist ebenso zu unterlassen, wie das Hantieren an Thermostaten, Thermometern und anderen Einrichtungen des Sauna-Raumes. c. Die ebenfalls als typisch anzusehenden aufsteigenden Bänke verlangen ein vorsichtiges Besteigen der einzelnen Stufen. Das gleiche gilt für das Wiederhinabsteigen. Geländer innerhalb des Sauna-Raumes gehören nicht zur üblichen Ausstattung. d. Das Tragen von Badesandalen ist aus hygienischen Gründen nur vor den Saunen, in Gängen, in der Cafeteria oder im Saunaaußenbereich zulässig. e. Sitzunterlagen aus Schaumgummi oder Plastik, Zeitungen und Druckzeitschriften dürfen nicht in Wasser- und Sauna-Räume mitgenommen werden. In Dampf- und Warmlufträumen aus Keramik oder Kunststoff sollen aus hygienischen Gründen Sitzunterlagen/Sitztücher benutzt werden. Mit vorhandenen Wasserschläuchen sollen die Sitzflächen gereinigt werden. f. Aus Gründen des eigenen Vorteils, aber auch mit Rücksicht auf andere Saunagäste hat jeder Sauna-Benutzer im Sauna-Raum ruhig auf seinem Platz zu verweilen. Entspanntes Sitzen oder Liegen mit abschließendem Aufsetzen wird empfohlen. g. Um die Sauna-Wärme ohne nennenswerte Kreislaufbelastung wirken zu lassen, ist jede körperliche Betätigung zu unterlassen. Die Rücksicht auf andere Saunagäste, die in der Sauna Entspannung suchen, verlangt ruhiges Verhalten. h. Wasseraufgüsse auf den Ofen werden, soweit keine automatische Einrichtung vorhanden ist, grundsätzlich nur vom Fachpersonal durchgeführt. Eine Haftung für Schäden durch falsches Verhalten wird nicht übernommen. i. Das Mitbringen von Spirituosen oder stark riechenden Essenzen, insbesondere das Aufschütten solcher Substanzen oder gar brennbarer ätherischer Öle auf den Ofen, ist streng verboten. Die eigene Sicherheit und das Leben der Saunierenden sind durch einen Verstoß gegen diese Vorschrift auf das höchste gefährdet, da sich solche Substanzen, wenn sie nicht in geeigneter Weise im Wasser verteilt sind, im Ofen entzünden und zu Sauna-Bränden führen.

5 j. Der Sauna-Raum ist ruhigen Schrittes wieder zu verlassen, und die Tür leise zu schließen. Die Aufenthaltsdauer im Sauna-Raum richtet sich nach dem eigenen Behagen. Es wird abgeraten, nach der Uhr kontrollierte Zeitspannen auszuharren. Übertreibungen können Zwischenfälle auslösen. k. Schweißschaben, Kratzen, Bürsten und anderes Hantieren (z.b. Rasieren) sind in der Sauna-Anlage nicht gestattet. 4. Verhalten im Saunagarten a. Es wird dringend empfohlen, vom Sauna-Raum aus auf dem kürzesten Weg den Saunaaußenbereich aufzusuchen. Die Wirkung der Saunawärme auf die Kreislaufverhältnisse verlangt, dass man im Saunaaußenbereich mit ruhigen Schritten auf und ab geht. Gymnastik ist ebenso zu unterlassen wie Stillstehen. b. Beim Atmen im Saunaaußenbereich ist die Ausatmung zu beachten. Es soll nicht übermäßig eingeatmet werden, weil sonst ein Krampfanfall entstehen kann. 5. Verhalten im Abkühl-/Kaltwasser-Raum a. Die Benutzung von Kneippschläuchen und Körperduschen sollte nach den Ratschlägen des Fachpersonals erfolgen. Die Anwendung eines unter scharfem Strahl auf den Körper auftretenden Kaltgusses (so genannter Blitzguss) ist gefährlich und darf auf keinen Fall an anderen Saunagästen durchgeführt werden. b. Vor Benutzung des Eintauchbeckens ist der Körper vom Schweiß zu reinigen. Mit Rücksicht auf die anderen Saunagäste und zur Vermeidung von Unfällen darf in die Becken nicht eingesprungen werden. c. Einreibemittel jeder Art dürfen vor Benutzung eines Tauchbeckens oder vor Belegung einer Ruheliege nicht angewandt werden. d. Jede Wasservergeudung muss unterbleiben. Das gleichzeitige Offenhalten mehrerer Brausen zur wechselseitigen Benutzung ist nicht gestattet. e. Die Benutzung der Fußwärmebecken, die regelmäßig nach den Kaltanwendungen durchzuführen ist, dient nur der Erwärmung der Füße und der Kreislaufwirksamkeit. Die Benutzung dieser Becken zur Fußreinigung ist untersagt. 6. Verhalten in den Ruhe-Räumen a. In den Ruheräumen sollen sich die Saunagäste rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In stillen/absoluten Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden. b. Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.

6 c. Das Reservieren von Stühlen oder Liegen mit Hilfe von persönlichen Gegenständen - Handtüchern, Taschen etc. - ist nicht gestattet. Bei Bedarf ist das Personal gehalten, reservierte Liegen etc. abzuräumen. d. Die Betätigung von Fenstern, Lüftungseinrichtungen, Ventilatoren und sonstigen technischen Anlagen hat ausschließlich durch das Fachpersonal zu erfolgen. Jedes Hantieren an Einrichtungen der Saunaanlage, die nicht für die unmittelbare Benutzung durch den Saunagast vorgesehen sind, hat zu unterbleiben. Unbefugte Betätigungen können zu weit reichenden Haftpflichtansprüchen führen; eine Anzeige wegen Sachbeschädigung ist u.u. nicht ausgeschlossen. 7. Verhalten in der Gastronomie a. Die Gastronomie darf nur mit einem Bademantel oder mit einem trockenen, den Körper umhüllenden Badetuch besucht werden. b. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen erlaubt; das Mitbringen von Speisen und Getränke ist untersagt. Diese Haus- u. Badeordnung tritt am in Kraft. Haltern am See, Stadtwerke Haltern am See GmbH (Brüggemann) Geschäftsführer

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