Haus- und Badeordnung

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1 Haus- und Badeordnung 4.3 des Schwimmbades der Stadt Übach-Palenberg 1. Allgemeines 1.1 Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Bad. Die Durchführung des Badebetriebes verlangt gegenseitige Rücksichtnahme. 1.2 Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Lösen des Eintrittsausweises erkennt jeder Besucher diese, sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an. 1.3 Bei Benutzung der Anlage durch Vereine oder andere Gruppen ist deren Leiter für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung mitverantwortlich. 1.4 Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Nutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. 1.5 Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten und der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft. 1.6 Das Rauchen ist im Hallenbad und den Saunaeinrichtungen nur in den dafür ausgewiesenen Räumen, im Außenbereich nur außerhalb des Umkleide-, Sanitärund Badebereichs gestattet. 1.7 Behälter aus Glas (Flaschen usw.) dürfen im Sauna-, Umkleide-, Sanitär-, Bade- und Ruhebereich nicht benutzt werden. Speisen und Getränke dürfen nur im Ruhebereich verzehrt werden. Seite 1 von 9

2 1.8 Die Betriebsleitung übt im Auftrage des Bürgermeisters gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch aller Einrichtungen ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird die Eintrittsgebühr nicht erstattet. 1.9 Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal bzw. die Betriebsleitung entgegen. Fundgegenstände sind beim Personal abzugeben Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte zu benutzen. 2. Öffnungszeiten und Zutritt 2.1 Folgende Öffnungszeiten sind ab dem bis auf weiteres verbindlich: Sommer ( ), Schwimmhalle: Öffentliche Badezeit: Schulen: Öffentliche Badezeit: Montag: 7.00 Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Dienstag: 7.00 Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Mittwoch: 7.00 Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Donnerstag: 7.00 Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Freitag: 7.00 Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr vereinliche Nutzung: (in den jeweiligen Schulferien keine vereinliche Nutzung) Montag: Uhr bis Uhr VfR ÜP (Anfänger, Kinder, Familien, Doppelnutzung Verein/Badebetrieb) Uhr bis Uhr Behindertensportgemeinschaft Uhr bis Uhr VfR ÜP (Seniorentraining, Anfänger, Erwachsene) Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Uhr bis Uhr DLRG Trainingsbetrieb Uhr bis Uhr Rheumaliga (Doppelnutzung, Nichtschwimmerbecken) Uhr bis Uhr Tauch Team Training (Doppelnutzung, Schwimmerbecken) Uhr bis Uhr VfR ÜP Mastersschwimmen (Doppelnutzung, 1 Bahn Schwimmerb.) Freitag: Uhr bis Uhr VfR ÜP Leistungsgruppe (Doppelnutzung Verein/Badebetrieb1 Bahn) Seite 2 von 9

3 Sommer ( ), Außenanlage (bei schönem Wetter) Allgemeine Badezeit: Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Sommer ( ), Sauna: Montag: Uhr bis Uhr Männer Dienstag: 9.00 Uhr bis Uhr Frauen Mittwoch: Uhr bis Uhr Frauen Donnerstag: geschlossen Freitag: 9.00 Uhr bis Uhr Herren Uhr bis Uhr gemischt Uhr bis Uhr gemischt Uhr bis Uhr gemischt Herbst, Winter, Frühjahr ( ), Schwimmhalle: Öffentliche Badezeit Schulen Öffentliche Badezeit Montag: 7.00 Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr geschlossen (Schwimmkurse, Reinigung) Dienstag: 7.00 Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Mittwoch: 7.00 Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Donnerstag: 7.00 Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Freitag: 7.00 Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr Uhr bis Uhr vereinliche Nutzung: (in den jeweiligen Schulferien keine vereinliche Nutzung) Montag: Uhr bis Uhr VfR ÜP (Anfänger, Kinder, Familien, Doppelnutzung Verein/Badebetrieb) Uhr bis Uhr Behindertensportgemeinschaft Uhr bis Uhr VfR ÜP (Seniorentraining, Anfänger, Erwachsene) Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Uhr bis Uhr DLRG Trainingsbetrieb Uhr bis Uhr Rheumaliga (Doppelnutzung, Nichtschwimmerbecken) Seite 3 von 9

4 19.30 Uhr bis Uhr Tauch Team Training (Doppelnutzung, Schwimmerbecken) Uhr bis Uhr VfR ÜP Mastersschwimmen (Doppelnutzung, 1 Bahn Schwimmerb.) Freitag: Uhr bis Uhr VfR ÜP Leistungsgruppe (Doppelnutzung Verein/Badebetrieb1 Bahn) Herbst, Winter, Frühjahr ( ), Sauna: Montag: Uhr bis Uhr Männer Dienstag: 9.00 Uhr bis Uhr Frauen Mittwoch: 9.00 Uhr bis Uhr Frauen Donnerstag: geschlossen Freitag: 9.00 Uhr bis Uhr Herren Uhr bis Uhr gemischt Uhr bis Uhr gemischt Uhr bis Uhr gemischt Abweichungen hiervon, insbesondere betriebsbedingte Änderungen der Öffnungszeiten oder durch Sonderveranstaltungen bedingte Änderungen der Öffnungszeiten werden durch Aushang am Bad und durch Veröffentlichung in der Tagespresse bekannt gemacht. 2.2 Der Zutritt ist folgenden Personen nicht gestattet: a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen, b) Personen, die Tiere mit sich führen, c) Personen, die an einer meldepflichtigen, übertragbaren Krankheit im Sinne des Infektionsschutzgesetzes - IfSG - (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder an offenen Wunden oder an Hautausschlägen leiden. 2.3 Folgende Personen haben nur mit einer geeigneten Begleitperson Zutritt: a) Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen oder an- und auskleiden können. b) Kinder unter 7 Jahre, c) Blinde d) Geistes- und Anfallskranke. 2.4 Jeder Badegast muß im Besitz eines gültigen Eintrittsausweises sein. Das Aufsichtspersonal hat das ausdrückliche Recht, die Eintrittsausweise jederzeit zu überprüfen. 2.5 Bei nachgewiesenem vorsätzlichem Besitz eines unkorrekten Eintrittsausweises ist der Unterschiedsbetrag nachzuzahlen. Die Betriebsleitung kann im Wiederholungsfall Anzeige erstatten bzw. Hausverbot erteilen und den Eintrittsausweis entschädigungslos einziehen. Seite 4 von 9

5 2.6 Die Gebühren sind in einer separaten Gebührensatzung geregelt, welche im Eingangsbereich des Schwimmbades ausgehängt ist. 2.7 Gelöste Eintrittsausweise werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt. 2.8 Für Jahreskarten wird zusätzlich ein Pfand in Höhe von 5,00 EUR einbehalten. 2.9 Für verlorene Einzelkarten wird kein Ersatz geleistet. Verlorene Eintrittskarten sind mit dem jeweiligen Wiederbeschaffungswert (Stand 2006: 2,50 EUR) zu ersetzen. Bei Nachweis des Verlustes von Jahreskarten oder Eintrittskarten für Mehrfachbesuche (Vorlage des Kaufbeleges) werden diese bei Zahlung einer Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR ersetzt. 3. Haftung 3.1 Die Badegäste benutzen die Bäder einschließlich ihrer Einrichtungen auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verkehrssicherungspflicht des Betreibers. 3.2 Für die Zerstörung, Beschädigung oder für das Abhandenkommen der in die Einrichtung eingebrachten Sachen wird nicht gehaftet, es sei denn, der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen selbst haben dies vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. 3.3 Für Wertsachen und Bargeld wird nur gehaftet, wenn sie in den dafür bestimmten Wertfächern hinterlegt sind. Die Haftung ist auf einen Betrag von 500,00 Euro begrenzt. 3.4 Für höhere Gewalt und Zufall sowie Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht. 4. Benutzung der Bäder 4.1 Die Kabine oder den Schrank hat der Badegast selbst zu verschließen, den Schlüssel hat er während des Badens bei sich zu behalten. Für den Verlust von Schlüsseln u.ä. ist ein Betrag in Höhe von 20,00 EUR entrichten. 4.2 In den offenen Umkleiden hat der Badegast seinen Schrank mit einem Vorhängeschloss selbst zu sichern. 4.3 Die Badebecken dürfen nur nach gründlicher Körperreinigung benutzt werden. Die Seite 5 von 9

6 Verwendung von Seife außerhalb der Duschräume ist nicht gestattet. 4.4 Bei starker Inanspruchnahme kann die Betriebsleitung die Nutzung des Bades aus Sicherheitsgründen beschränken und neue Besucher abweisen. Die Nutzung des Bades ist im Rahmen der Öffnungszeiten zeitlich nicht befristet. 4.5 Die Badegäste dürfen die Barfußgänge, Duschräume und Schwimmhallen nicht mit Straßenschuhen betreten. 4.6 Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. 4.7 Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen auf der Sprunganlage ist nicht gestattet. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, a) dass der Sprungbereich frei ist, b) nur eine Person das Sprungbrett betritt. Ob eine Anlage zum Springen freigegeben wird, entscheidet das zuständige Aufsichtpersonal. Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in ein Badebecken sowie das Unterschwimmen des Springerbereichs bei Freigabe einer Sprunganlage ist untersagt. 4.8 Die Benutzung von Schwimmflossen, Taucherbrillen, Schnorchelgeräte bedarf besonderer Zustimmung. Die Benutzung von Schwimmbrillen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Verwendung von Schwimmhilfen im Schwimmerbecken ist nicht gestattet. 4.9 Die Benutzung der Rutschanlage erfolgt auf eigene Gefahr. Kindern unter 6 Jahren ist die Benutzung der Rutsche grundsätzlich untersagt. Die ausgehängten Rutschanleitungen und Sicherheitshinweise sind zu beachten. Am Rutscheinstieg ist jegliches Drängeln, Stoßen, Hüpfen und Turnen untersagt. Die Rutsche ist erst zu benutzen, wenn die Ampelanlage ein grünes Signallicht anzeigt. Das Durchrutschen hat in vorgeschriebener Körperhaltung und ohne Bremsen zu erfolgen. Die Wasserfläche vor der Rutschenöffnung im Zielbecken ist sofort zu verlassen und ständig freizuhalten. Seite 6 von 9

7 Den Lautsprecherdurchsagen des Aufsichtspersonals ist unverzüglich Folge zu leisten. 5.0 Im Ruhebereich sind unnötiger Lärm und lautstarke Äußerungen zu vermeiden. Laufen und andere spielerische Aktivitäten sind untersagt. Auf Ziff. 1.7 wird ausdrücklich hingewiesen. Die Benutzung der Liegen ist nur mit einem dem Körper umhüllenden Badetuch oder Bademantel gestattet. 5. Ergänzende Bestimmungen für die Außenanlagen 5.1 Ballspiele dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen ausgeübt werden. 5.2 Bei Gewitter sind die Badebecken der Außenanlage umgehend zu verlassen und den Anweisungen der Betriebsleitung ist Folge zu leisten. 5.3 Aus Sicherheitsgründen kann die Betriebsleitung die Nutzung der Außenanlage ab einer Besucherzahl von beschränken und neue Besucher abweisen. Die Nutzung der Außenanlagen ist im Rahmen der Öffnungszeiten zeitlich nicht befristet. 6. Ergänzende Bestimmungen für die Sauna 6.1 Jeder Saunagast ist verpflichtet, vor dem Beginn des Saunabades eine Körperreinigung vorzunehmen. 6.2 Es empfiehlt sich, nach dem Duschen den Körper vor Betreten des Saunaraums wieder abzutrocknen. 6.3 Die Benutzung der Saunaräume ist nur mit einem ausreichend großen Liegetuch gestattet (dies gilt nicht für das römisch-türkische Dampfbad). Jede Verunreinigung der Bänke ist zu vermeiden. Die Handtücher sind beim Verlassen der finnischen Sauna mitzunehmen. 6.4 Bei Benutzung der Saunaräume hat der Saunagast zu beachten, dass die hohen Temperaturen, ca. 40 C am Fußboden und bis zu 100 C an der Decke, für diese Räume charakteristisch ist. Entsprechende Vorsicht ist geboten. Eine Berührung des Ofens der finnischen Sauna ist unbedingt zu unterlassen. 6.5 Die aufsteigenden Bänke in den Saunaräumen verlangen ein vorsichtiges Besteigen der einzelnen Stufen. Das gleiche gilt für das Hinabsteigen. 6.6 Aus Gründen des eigenen Vorteils, aber auch mit Rücksicht auf andere Saunagäste, Seite 7 von 9

8 sollte jeder Saunabenutzer im Saunaraum ruhig auf seinem Platz verweilen. Entspanntes Sitzen oder Liegen mit abschließendem Aufsitzen wird empfohlen. 6.7 Um die Saunawärme ohne nennenswerte Kreislaufbelastung wirken zu lassen, ist jede körperliche Betätigung zu unterlassen. Die Rücksicht auf andere Saunagäste, die in der Sauna Entspannung suchen, verlangt ruhiges Verhalten. 6.8 Aufgüsse auf den Ofen der finnischen Sauna werden grundsätzlich nur vom Personal durchgeführt. Saunagäste dürfen keine Aufgüsse vornehmen. 6.9 Das Aufschütten von Spirituosen, stark riechenden Essenzen oder gar brennbaren ätherischen Ölen auf den Ofen der finnischen Sauna, ist streng verboten. Die eigene Sicherheit und das Leben der anderen Saunagäste sind durch einen Verstoß gegen diese Vorschrift auf das höchste gefährdet, da solche Substanzen, wenn sie nicht in geeigneter Weise im Wasser verteilt sind, sich im Ofen entzünden und zu Saunabränden führen können Die Saunaräume sind ruhig zu verlassen und die Türen sind leise zu schließen. Die Aufenthaltsdauer in den Saunaräumen richtet sich nach dem eigenen Behagen. Es wird abgeraten, nach der Uhr kontrollierte Zeitspannen auszuharren. Übertreibungen können gesundheitliche Probleme auslösen Schaben, Kratzen, Bürsten und Ähnliches sind in den Saunaräumen nicht gestattet. 7. Verhalten im Außenbereich der Sauna 7.1 Es wird dringend empfohlen, vom Saunaraum auf dem kürzesten Weg den Außenbereich aufzusuchen. Die Wirkung der Saunawärme auf die Kreislaufverhältnisse verlangt, dass man im Freien mit ruhigen Schritten auf und ab geht und nicht stillsteht. 7.2 Beim Atmen im Freien ist die Ausatmung zu beachten. Es sollte nicht übermäßig eingeatmet werden, weil sonst ein Krampfanfall entstehen kann. 8. Verhalten in Abkühl/Kaltwasser- Räumen 8.1 Die Benutzung von Kneippschläuchen und Körperduschen sollte nach den Ratschlägen des Personals erfolgen. 8.2 Einreibemittel jeder Art dürfen vor Benutzung des Tauchbeckens (oder einer Ruheliege) nicht angewandt werden. 8.3 Die Benutzung der Fußwärmebecken, die regelmäßig nach den Kaltanwendungen durchzuführen ist, dient nur der Erwärmung der Füße und der Kreislaufwirksamkeit. Seite 8 von 9

9 Die Benutzung dieser Becken zur Fußreinigung ist untersagt. 9. Verhalten in Ruheräumen 9.1 Der Saunagast soll alles unterlassen, was die übrigen Saunagäste stören kann. 9.2 Die Benutzung der Liegen ist nur mit einem dem Körper umhüllenden Badetuch oder Bademantel gestattet. 10. Solarien 10.1 Die besonderen Bestimmungen und Benutzungshinweise sind zu beachten. Sie sind an Bräunungsgeräten bzw. in den Kabinen angebracht. 11. Sonstige Anweisungen 11.1 Die Rechte und Pflichten aller im Schwimmbad der Stadt Übach-Palenberg tätigen Personen sind in einer separaten Dienstanweisung geregelt und zu beachten Diese Haus- und Badeordnung ist öffentlich im Eingangsbereich des Schwimmbades an gut sichtbarer Stelle auszuhängen. In unmittelbarer Nähe ist ebenfalls die Gebührensatzung des Schwimmbades auszuhängen. 12. Ausnahmen 12.1 Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Betrieb. Bei Sonderveranstaltungen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf. Übach Palenberg, den gez.:schmitz-kröll Bürgermeister Seite 9 von 9

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