Liste der Tarife und Einspeisepunkte und Ausspeisepunkte und der Regelungen zur Rechnungsstellung für den Transport von Gas ( Tarifliste )

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1 Liste der e und Einspeisepunkte und Ausspeisepunkte und der Regelungen zur Rechnungsstellung für den Transport von Gas ( liste ) der Gasunie Deutschland Transport Services, Hannover vom 1. Oktober 2007 Vers.Nr.:10/07/11

2 Inhaltsverzeichnis Einleitung Artikel I. Artikel II. Artikel III. Artikel IV. Artikel V. Artikel VI. Artikel VII. Artikel VIII. Artikel IX. Artikel X. Artikel XI. Artikel XII. Artikel XIII. Liste der Einspeisepunkte / Ausspeisepunkte, Einspeisetarife / Ausspeisetarife für bedingte Kapazität für unterbrechbare Kapazität Gegenstromkapazitätstarif day ahead-einspeise- und Ausspeisekapazitätstarif Kurzstreckenkapazitätstarif für den erweiterten Bilanzausgleich und marktgebietsübergreifende Bilanzierung für Premium Online-Absteuerung für virtuellen Einspeisepunkt und virtuellen Ausspeisepunkt Entgelt für die Überschreitung bestellter Kapazität Preise für Differenzmengen Rundungsregelung Rechnungsstellung gemäß 43 Ziffer 1 der GBT Netzzugang und 8 Ziffer 7 der KoV II i.v.m. 43 Ziffer 2-5 der Anlage 3 der KoV II Seite 2 von 18

3 Einleitung Es gelten die in den Geschäftsbedingungen Transport für das Marktgebiet H-Gas Norddeutschland bzw. den Geschäftsbedingungen Transport für das Marktgebiet L-Gas Norddeutschland der Gasunie Deutschland Transport Services ( GUD ), die jeweils aus den GBT Netzzugang, GBT Marktgebiet und GBT Zusätzliche Services bestehen vom 1. Juli 2008 genannten Definitionen. Begriffe, die in der Einzahl verwendet werden, umfassen auch die Mehrzahl und umgekehrt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist oder sich aus dem Sachzusammenhang ergibt. Die nachfolgenden Bestimmungen enthalten die Regelungen des Preisblatt, auf welches in den GBT Netzzugang verwiesen wird. Die nachfolgenden Bestimmungen enthalten sowohl Regelungen für Kapazitätsverträge der Transportkunden als auch für Verträge über eine Kapazitätsbestellung der nachgelagerten. I. Liste der Einspeisepunkte / Ausspeisepunkte und Einspeisetarife / Ausspeisetarife Der Anspruch auf Zahlung eines Einspeisekapazitätstarifes und/oder eines Ausspeisekapazitätstarifes gemäß diesem Artikel I entsteht mit Beginn des Starttages des jeweiligen Kapazitätsvertrages des Transportkunden über feste Einspeisekapazität und/oder feste Ausspeisekapazität gemäß 8 Ziffer 1 und/oder 10 Ziffer 1 der GBT Netzzugang bzw. des Vertrages über eine Kapazitätsbestellung des nachgelagerten s gemäß 12 der Vereinbarung über die Kooperation gemäß 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen.vom in der geänderten Fassung vom ( KoV II ). Der Einspeisekapazitätstarif und der Ausspeisekapazitätstarif sind abhängig von der Vertragslaufzeit und dem angestrebten Starttag. Seite 3 von 18

4 1. Liste der Einspeisepunkte und Ausspeisepunkte und der Jahreseinspeisetarife und Jahresausspeisetarife für das H-Gas Transportsystem Buchbare Einspeisepunkte im H-Gas Transportsystem BAHNSEN BOERNICKE BOETERSEN H BUNDER- TIEF DOETLINGEN UE H ;ONTRAS - VNG Gastransport H153 8,20 25,00 Allokationsregel: Gemessene ; Bisheriger Punkt BAHNSEN L122. Off-specgas, nutzbar nur in Verbindung mit OFC-Bilanzkreis. H148 11,20 30,00 Allokationsregel: Deklariert ; Nominierung erforderlich. H079 9,95 25,00 Allokationsregel: Gemessene ; Off-Spec-Gas, ggf. erhöhte Implementierungsdauer. H105 11,20 30,00 Allokationsregel: Deklariert H078 10,40 25,00 Allokationsregel: Gemessene ELLUND Energinet.dk H106 12,10 30,00 Allokationsregel: Deklariert EMBSEN H Gasunie Deutschland Transport Services H168 11,10 25,00 Allokationsregel: Gemessene ; Off-Spec-Gas, Nutzung nur im Rahmen eines OFC-Bilanzkreises EMDEN - EPT1 EMDEN - NPT Gassco AS H071 11,60 30,00 Allokationsregel: Deklariert ; Bisheriger : EMDEN EPT/EMS Gassco AS H070 12,00 30,00 Allokationsregel: Deklariert ; Bisheriger : EMDEN NPT/PPC GROOTHUSEN IMBROCK LEER EGM OUDE STATEN- ZIJL H QUARNSTEDT inpipe Gas Transport Services B.V. H072 10,70 25,00 Allokationsregel: Gemessene H076 10,00 25,00 Allokationsregel: Gemessene ; Off-Spec-Gas, ggf. erhöhte Implementierungsdauer. H073 10,50 25,00 Allokationsregel: Gemessene H104 11,30 30,00 Allokationsregel: Deklariert ; Online- Absteuerung(!); H109 12,10 25,00 Allokationsregel: Deklariert UGS DOETLIN- GEN BEB Speicher H096 10,80 25,00 Allokationsregel: Deklariert ; Online- Absteuerung(!); UGS HARSEFELD BEB Speicher H102 12,10 25,00 Allokationsregel: Deklariert ; Online- Absteuerung(!); UGS NUETTER- MOOR H EWE Aktiengesellschaft H100 11,10 25,00 Allokationsregel: Deklariert ; zzt. keine Verbindung zum GUD- System, ggf. erhöhte Implementierungsdauer. Bisheriger : UGS NUETTER- MOOR K12 Seite 4 von 18

5 UGS UELSEN BEB Speicher H098 11,60 25,00 Allokationsregel: Deklariert ; Online- Absteuerung(!); VISSELHOEVEDE MEEG WARDENBURG RG H075 10,40 25,00 Allokationsregel: Gemessene ; Off-Spec-Gas, ggf. erhöhte Implementierungsdauer. H074 11,50 25,00 Allokationsregel: Deklariert Buchbare Ausspeisepunkte im H-Gas Transportsystem BUNDER- TIEF DALUM RULL Erdgas Münster Transport H093 11,20 26,00 Allokationsregel: Deklariert H016 11,30 26,00 Allokationsregel: Gemessene ELLUND Energinet.dk H094 12,10 26,00 Allokationsregel: Deklariert EMSBUEREN RWE (TG) RWE Transportnetz Gas H018 11,30 26,00 Allokationsregel: Gemessene EMSBUEREN RWE (VEW) RWE Power AG H049 11,30 26,00 Allokationsregel: Gemessene ; Verbindung zu einem Kraftwerk, ggf. erhöhte Implementierungsdauer. ITTERBECK OUDE STATEN- ZIJL H QUARNSTEDT inpipe Erdgas Münster Transport Gas Transport Services B.V. H044 11,30 26,00 Allokationsregel: Gemessene H095 11,30 26,00 Allokationsregel: Deklariert H110 12,10 26,00 Allokationsregel: Deklariert SCHARMBECK Ziegelei Voss H055 11,20 26,00 Allokationsregel: Gemessene ; zzt. keine Verbindung zum GUD-System, ggf. erhöhte Implementierungsdauer. SITTENSEN ZIE- GELEI STADE AOS STADE DOW STAHLWERKE BREMEN STEINITZ Wienerberger Ziegelindustrie Aluminium Oxid Stade Dow Deutschland Anlagengesellschaft mbh Werk Stade ArcelorMittal Bremen ONTRAS - VNG Gastransport H056 11,20 26,00 Allokationsregel: Gemessene H034 11,20 26,00 Allokationsregel: Gemessene H050 11,20 26,00 Allokationsregel: Gemessene H043 11,10 26,00 Allokationsregel: Deklariert ; Bisheriger : STW BREMEN HUETTE H140 11,00 26,00 Allokationsregel: Deklariert Seite 5 von 18

6 UGS DOETLIN- GEN BEB Speicher H097 10,80 26,00 Allokationsregel: Deklariert ; Online- Absteuerung(!); durch Anzeige des Transportkunden entfällt der bei vorhandener Buchung von Entry- Kapazität in entsprechender Höhe und für den entsprechenden Zeitraum an diesem UGS mit gesonderter Vereinbarung UGS HARSEFELD BEB Speicher H103 12,10 26,00 Allokationsregel: Deklariert ; Online- Absteuerung(!); durch Anzeige des Transportkunden entfällt der bei vorhandener Buchung von Entry- Kapazität in entsprechender Höhe und für den entsprechenden Zeitraum an diesem UGS mit gesonderter Vereinbarung UGS NUETTER- MOOR H EWE Aktiengesellschaft H101 11,10 26,00 Deklariert ; Anbindung ans GUD-System zum Bisheriger : UGS NUETTER- MOOR K12; durch Anzeige des Transportkunden entfällt der bei vorhandener Buchung von Entry-Kapazität in entsprechender Höhe und für den entsprechenden Zeitraum an diesem UGS mit gesonderter Vereinbarung UGS UELSEN BEB Speicher H099 11,60 26,00 Allokationsregel: Deklariert ; Online- Absteuerung(!); durch Anzeige des Transportkunden entfällt der bei vorhandener Buchung von Entry- Kapazität in entsprechender Höhe und für den entsprechenden Zeitraum an diesem UGS mit gesonderter Vereinbarung Bestellbare Ausspeisezonen/-punkte im H-Gas Transportsystem ABBENDORF (EWE) EWE NETZ H006 11,20 26,00 Bisheriger : SCHEES- SEL BLUMBERG CURAU NBB Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mbh &Co.KG Gemeindewerke Stockelsdorf H003 11,00 26,00 Ggf. erhöhte Implementierungsdauer. H179 11,20 26,00 EDEWECHT EWE NETZ H177 11,70 26,00 EMDEN EON (Abzw. GROOTHUSEN) EWE NETZ H001 11,10 26,00 zzt. keine Verbindung zum GUD-System, ggf. erhöhte Implementierungsdauer. Bisheriger : EMDEN EON EMSBUEREN EEV EEV Energie-Ems- Vechte H181 11,30 26,00 Seite 6 von 18

7 EMSBUEREN- MESSINGEN ESCHE HAMBURG Erdgas Münster Transport EEV Energie-Ems- Vechte E.ON Hanse Netz H061 11,30 26,00 Inselversorgung der Erdgas Münster Transport & Co. KG H180 11,30 26,00 H161 11,20 26,00 Zugeordnete physikalische - H019 DOHREN - H020 BUCHHOLZ - H021 LEVERSEN - H174 STUBBENDORF SEGEBERG - H062 WINSEN - H035 TORNESCH - H031 HARSEFELD - H025 HERRNBURG - H022 KIEBITZDEICH - REITBROOK HERRNBURG- LUEDERSDORF HOLLERN - TWIELENFLETH GETEC net H147 11,20 26,00 EWE NETZ H068 11,20 26,00 Bisheriger : HOLLERN LUEBECK LUENEBURG Stadtwerke Lübeck Netz E.ON Avacon Netz H162 11,20 26,00 Zugeordnete physikalische - H026 LUEBECK- GASWERK 2 - H080 LUEBECK FLUG- HAFEN H172 11,20 26,00 Zugeordnete physikalische - H037 SCHNELLENBERG - H054 VIERHOEFEN - H149 MELBECK - H066 RETTMER RATZEBURG- MOELLN- OLDESLOE VSG-Netz H163 11,20 26,00 - Zugeordnete - physikalische - H029 SIEBENBAEUMEN - H030 HARMSDORF- MOELLN - H175 STUBBENDORF OLDESLOE - H081 HARMSDORF- RATZEBURG - H063 BERKENTHIN ROTENBURG- LUHNE Stadtwerke Rotenburg (Wümme) H067 11,20 26,00 SARKWITZ ZVO Energie H028 11,20 26,00 SCHLESWIG- HOLSTEIN E.ON Hanse Netz H160 12,10 26,00 Zugeordnete physikalische - H007 HETLINGEN - H008 UETERSEN BASS- HORN - H046 HANDEWITT - H048 KRUMMENORT - H111 ELBE SÜD in-pipe - H060 JUEBEK - H059 HEIST - H058 UETERSEN- GR.TWIETE - H047 TARP-EGGEBEK - H009 BOKHOLT- HANREDDER - H010 QUARNSTEDT - H011 NEUMUENSTER - H012 KROPP - H013 SCHUBY Seite 7 von 18

8 SITTENSEN EWE EWE NETZ H042 11,20 26,00 SITTENSEN MOLKEREI EWE NETZ H083 11,20 26,00 SOLTAU WEIS- SENKAMP STADE UELZEN Stadtwerke Soltau Stadtwerke Stade Stadtwerke Uelzen H069 11,00 26,00 H164 11,20 26,00 Zugeordnete physikalische - H032 STADE- BRUNNENWEG - H052 STADE-SCHNEE - H045 STADE- AGATHENBURG - H064 STADE-HAGEN H154 11,00 26,00 Bisheriger Punkt UELZEN L067. UELZEN NORD SVO Netz H165 11,20 26,00 Zugeordnete physikalische - H036 BAD BEVENSEN - H053 BATENSEN - H065 STEDDORF UELZEN SUED SVO Netz H167 11,00 26,00 Zugeordnete physikalische - H169 UNTERLUESS (SVO) - H170 SUDERBURG - H182 MUEDEN - H183 FASSBERG - H155 BOLLENSEN WACHENDORF WENDLAND Erdgas Münster Transport E.ON Avacon Netz H017 11,30 26,00 H173 11,00 26,00 Zugeordnete physikalische - H156 GISTENBECK - H159 LUECHOW - H157 DANNENBERG - H158 KUESTEN ZEVEN ABBEN- DORF Stadtwerke Zeven H107 11,20 26,00 ZEVEN ASPE Stadtwerke Zeven H039 11,20 26,00 ZEVEN BRAUEL Stadtwerke Zeven H057 11,20 26,00 ZEVEN NORD- MILCH Stadtwerke Zeven H082 11,20 26,00 2. Liste der Einspeisepunkte und Ausspeisepunkte und der Jahreseinspeisetarife und Jahresausspeisetarife für das L-Gas Transportsystem Buchbare Einspeisepunkte im L-Gas Transportsystem BOETERSEN L DOETLINGEN UE L HUSUM L114 9,95 25,00 Allokationsregel: Gemessene L112 9,80 25,00 Allokationsregel: Gemessene L118 10,00 25,00 Allokationsregel: Gemessene Seite 8 von 18

9 LEHRINGEN RI LUTTUM LEHRINGEN RI VOIGTEI OUDE STATEN- ZIJL L SCHNEEREN THOENSE L UGS LESUM Gas Transport Services B.V. BEB Erdgas und Erdöl ExxonMobil Gasspeicher L115 9,85 25,00 Allokationsregel: Gemessene ; ggf. Off-Spec-Gas, bei Buchung Aufkommensquelle und Richtung angeben, ggf. erhöhte Implementierungsdauer. Bisheriger : Lehringen ND L117 9,90 25,00 Allokationsregel: Gemessene ; Inselversorgung Westen/Hassel, ggf. erhöhte Implementierungsdauer. Unterbrechung bei nicht ausreichenden Gasmengen im Inselversorgungsgebiet. Bisheriger : Lehringen HD L139 9,70 30,00 Allokationsregel: Deklariert ; Online- Absteuerung(!); L141 9,95 25,00 Allokationsregel: Deklariert ; Off-Spec-Gas, ggf. erhöhte Implementierungsdauer. L165 11,60 25,00 Allokationsregel: Gemessene ; Off-Spec-Gas, nutzbar nur in Verbindung mit OFC-Bilanzkreis. L131 9,80 25,00 Allokationsregel: Deklariert ; Online- Absteuerung(!); UGS NUETTER- MOOR L (MOO- RAECKER) EWE Aktiengesellschaft L133 9,80 25,00 Allokationsregel: Deklariert ; Online- Absteuerung(!); Bisheriger : UGS NUETTER- MOOR L UNTERLUESS LL VOIGTEI L120 8,80 25,00 Allokationsregel: Gemessene ; Nennwert Wobbe- Index 11,7 kwh/m³. Zulässiger Schwankungsbereich Wobbe-Index: 10,5-12,3 kwh/m³. Unterbrechung erfolgt, wenn der Schwankungsbereich nicht eingehalten werden kann. L119 9,65 25,00 Allokationsregel: Gemessene Buchbare Ausspeisepunkte im L-Gas Transportsystem ALTENESCH EWE NETZ L019 9,80 21,50 Allokationsregel: Gemessene BERGEDORF EWE NETZ L002 9,80 21,50 Allokationsregel: Gemessene COLUMBIAN CARBON (LV) DROHNE EMBSEN L Columbian Carbon Deutschland Gasunie Deutschland Transport Services L172 9,75 21,50 Allokationsregel: Gemessene L140 9,80 21,50 Allokationsregel: Deklariert L143 9,90 21,50 Allokationsregel: Gemessene ; Off-Spec-Gas, Nutzung nur im Rahmen eines OFC-Bilanzkreises Seite 9 von 18

10 EMSBUEREN RG ENGELBOSTEL FALLINGBOSTEL KRAFT Kraft Foods Deutschland L007 9,80 21,50 Allokationsregel: Deklariert L015 9,75 21,50 Allokationsregel: Gemessene L123 9,80 21,50 Allokationsregel: Gemessene HEERSTEDT EWE NETZ L024 9,80 21,50 Allokationsregel: Gemessene INDUSTRIEPARK WALSRODE Probis L035 9,80 21,50 Allokationsregel: Gemessene ; Bisheriger : WALSRODE PROBIS KIRCHLENGERN E.ON Westfalen Weser Energie-Service L038 9,80 21,50 Allokationsregel: Deklariert ; Verbindung zu einem Kraftwerk, ggf. erhöhte Implementierungsdauer. LANDESBERGEN E.ON Kraftwerke L059 9,75 21,50 Allokationsregel: Gemessene ; Verbindung zu einem Kraftwerk, ggf. erhöhte Implementierungsdauer. LEMFOERDE RWE Energy AG L074 9,80 21,50 Allokationsregel: Gemessene NIENBURG GLASHUETTE NIENBURG KALI CHEMIE NIENHAGEN NORDLOHNE REININGEN Ardagh Glass Germany Industriepark Nienburg Gasunie Deutschland Transport Services Erdgas Münster Transport L094 9,80 21,50 Allokationsregel: Gemessene L056 9,80 21,50 Allokationsregel: Gemessene L064 8,80 15,00 Allokationsregel: Gemessene ; Nennwert Wobbe- Index 11,7 kwh/m³. Zulässiger Schwankungsbereich Wobbe-Index: 10,5-12,3 kwh/m³. Unterbrechung erfolgt, wenn der Schwankungsbereich nicht eingehalten werden kann. L010 9,80 21,50 Allokationsregel: Gemessene L092 9,80 21,50 Allokationsregel: Deklariert SCHATTEBURG EWE NETZ L001 9,80 21,50 Allokationsregel: Gemessene SCHNEER- KRUG EWE NETZ L009 9,80 21,50 Allokationsregel: Gemessene SCHUEMERS MUEHLE THOENSE L UGS LESUM Erdgas Münster Transport BEB Erdgas und Erdöl ExxonMobil Gasspeicher L008 9,80 21,50 Allokationsregel: Gemessene L130 9,75 21,50 Allokationsregel: Gemessene ; Off-Spec-Gas, ggf. erhöhte Implementierungsdauer. L132 9,80 21,50 Allokationsregel: Deklariert ; Online- Absteuerung(!); durch Anzeige des Transportkunden entfällt der bei vorhandener Buchung von Entry- Kapazität in entsprechender Höhe und für den entsprechenden Zeitraum an diesem UGS mit gesonderter Vereinbarung Seite 10 von 18

11 UGS NUETTER- MOOR L (MOO- RAECKER) VW WOLFSBURG HKW VW WOLFSBURG KW NORD EWE Aktiengesellschaft L134 9,80 21,50 Allokationsregel: Deklariert ; Online- Absteuerung(!); Bisheriger : UGS NUETTER- MOOR L; durch Anzeige des Transportkunden entfällt der bei vorhandener Buchung von Entry-Kapazität in entsprechender Höhe und für den entsprechenden Zeitraum an diesem UGS mit gesonderter Vereinbarung VW Kraftwerk L091 9,75 21,50 Allokationsregel: Gemessene VW Kraftwerk L053 9,75 21,50 Allokationsregel: Gemessene Bestellbare Ausspeisezonen/-punkte im L-Gas Transportsystem ACHIM Stadtwerke Achim AG L170 9,80 21,50 Zugeordnete physikalische - L005 LANGWEDEL- ETELSEN - L018 OTTERSBERG- WUEMMINGEN BIELEFELD BREMEN BREMEN NORD BREMERHAVEN COLUMBIAN CARBON Stadtwerke Bielefeld Netz swb Netze & Co KG swb Netze & Co KG swb Netze Bremerhaven L158 9,80 21,50 Zugeordnete physikalische - L039 BIELEFELD- THEESEN-THEE- UNTERE WENDE-71 - L044 BIELEFELD- SENNESTADT-SENN (Abzweig) - L041 BIELEFELD- VILSENDORF-VIL1- SÜDFELD-8 - L042 BIELEFELD- BABENHAUSEN-BABH- WITTEBREITE-10 - L079 BIELEFELD- VILSENDORF-VIL2- TELGENBRINK-136 L159 9,80 21,50 Zugeordnete physikalische - L004 BREMEN DREYE - L072 BREMEN SUED BRINKUM - L073 BREMEN SUED BOLLEN - L099 BREMEN OST L021 9,80 21,50 L160 9,80 21,50 Zugeordnete physikalische - L026 BREMERHAVEN 1 - L110 BREMERHAVEN 2 L055 9,75 21,50 Seite 11 von 18

12 CUXHAVEN EWE NETZ L161 9,80 21,50 Zugeordnete physikalische - L029 MLUM - L031 CUXHAVEN- HUMPHRY-DAVY-STR - L030 CUXHAVEN- GUDENDORF DELMENHORST DIEPHOLZ EMSBUEREN EVE Stadtwerke Delmenhorst Stadtwerke EVB Huntetal Erdgas Münster Transport L003 9,80 21,50 L040 9,80 21,50 L083 9,80 21,50 ENGER OWL-Netz L171 9,80 21,50 FASSBERG SVO Netz L155 8,70 21,50 GOCKENHOLZ HANNOVER NORD HANNOVER OST HANNOVER-ALT- WARMBUECHEN HASSEL HEILSHORN ISERNHAGEN MITTELSBUEREN Erdgas Münster Transport & Co. KG;RWE Dea AG E.ON Avacon Netz E.ON Avacon Netz Energiewerke Isernhagen E.ON Avacon Netz Stadtwerke Osterholz- Scharmbeck Energiewerke Isernhagen L063 8,80 15,00 Nennwert Wobbe-Index 11,7 kwh/m³. Zulässiger Schwankungsbereich Wobbe-Index: 10,5-12,3 kwh/m³. Unterbrechung erfolgt, wenn der Schwankungsbereich nicht eingehalten werden kann. L169 9,80 21,50 Zugeordnete physikalische - L012 DOERVERDEN - L058 HUSUM AVACON - L075 HAEMELHAUSEN - L077 SCHERENBOSTEL - L060 WENDENBORSTEL - L013 ROHRSEN - L034 BOMLITZ L168 9,75 21,50 Zugeordnete physikalische - L017 GROSSBURGWE- DEL 1 - L046 STEINWEDEL - L049 SOPHIENTAL - L052 ALLERBUETTEL - L124 BRAUNSCHWEIG (Abzweig) - L085 GROSSBURGWE- DEL 2 - L080 WATENBUETTEL - L054 AHLTEN 2 - L051 BUCHLER - L048 PEINE STAHLWER- KE L061 10,85 21,50 L101 9,90 21,50 Inselversorgung Westen/Hassel, ggf. erhöhte Implementierungsdauer. Unterbrechung bei nicht ausreichenden Gasmengen im Inselversorgungsgebiet. L022 9,80 21,50 L016 9,75 21,50 L020 9,80 21,50 Off-Spec-Gas, ggf. erhöhte Implementierungsdauer. MUEDEN SVO Netz L154 8,70 21,50 Seite 12 von 18

13 MUNSTER Stadtwerke Munster L156 9,10 21,50 NEUSTADT Stadtwerke Neustadt a. Rbge. L162 9,75 21,50 Zugeordnete physikalische - L014 NEUSTADT- SUTTORF - L076 NEUSTADT-HAGEN NIENBURG PADERBORN- FISCHTEICHE PEINE SCHNEVERDIN- GEN - SUEDRING STEINHAGEN - OBERER STEIN- WEG STEMWEDE- LEVERN TEUTONIA VERDEN VISSELHOEVEDE (E.ON AVACON) WALSRODE- FALLINGBOSTEL WESTEN Stadtwerke Nienburg/Weser E.ON Westfalen Weser Netz Stadtwerke Peine Stadtwerke Schneverdingen Gemeindewerke Steinhagen RWE Westfalen-Weser- Ems Verteilnetz Stadtwerke Verden E.ON Avacon Netz Stadtwerke Böhmetal E.ON Avacon Netz L163 9,80 21,50 Zugeordnete physikalische - L057 NIENBURG ALTER DAMM - L081 NIENBURG WOEL- PER STRASSE - L093 NIENBURG GROS- SE DRAKENBURGER STRASSE - L095 NIENBURG- SCHAEFERHOF L045 9,80 21,50 L164 9,75 21,50 Zugeordnete physikalische - L089 PEINE OST / IN- DUSTRIE - L090 PEINE WEST L037 9,80 21,50 Bisheriger : SCHNE- VERDINGEN L043 9,80 21,50 Bisheriger : BIELE- FELD-STEINHAGEN L108 9,80 21,50 Bisheriger : LEVERN L097 9,75 21,50 L166 9,80 21,50 Zugeordnete physikalische - L006 VERDEN 1 (Abzweig) - L082 VERDEN 2 L157 9,80 21,50 L167 9,80 21,50 Zugeordnete physikalische - L032 WALSRODE OST - L127 FALLINGBOSTEL OERBKE - L088 WALSRODE WEST - L033 FALLINGBOSTEL SW BOEHMETAL L100 9,90 21,50 Inselversorgung Westen/Hassel, ggf. erhöhte Implementierungsdauer. Unterbrechung bei nicht ausreichenden Gasmengen im Inselversorgungsgebiet. * Die Vereinbarung abweichender Allokationsverfahren ist vorbehaltlich derer technischen Möglichkeit und wirtschaftlichen Zumutbarkeit möglich. (!) Online-Absteuerung gemäß 9 Ziffer 1 der GBT Zusätzliche Services möglich Seite 13 von 18

14 3. Monatstarife Der Monatstarif für Einspeisekapazität und/oder Ausspeisekapazität für den jeweiligen Monat, das jeweilige Vierteljahr und/oder das jeweilige Halbjahr errechnet sich aus dem zur Anwendung kommenden Jahrestarif für Einspeisekapazität und/oder Ausspeisekapazität gemäß Ziffer 1 und 2 multipliziert mit dem zur Anwendung kommenden Bewertungsfaktor gemäß folgender Tabelle: monatlich vierteljährlich halbjährlich Oktober 0,20 November 0,20 0,60 Dezember 0,30 Januar 0,35 1,00 Februar 0,35 März 0,30 April 0,15 Mai 0,10 Juni 0,10 Juli 0,10 August 0,10 September 0,10 4. Tagestarife Tagestarife für Einspeisekapazität und/oder Ausspeisekapazität betragen 15% des jeweils geltenden Monatstarifs für Einspeisekapazität und/oder Ausspeisekapazität. 5. obergrenze a) Sämtliche e für Kapazitätsverträge und Verträge über eine Kapazitätsbestellung mit einer kürzeren Laufzeit als zwölf (12) Monate sind nicht höher als der jeweils anzuwendende jährliche Einspeisekapazitätstarif oder jährliche Ausspeisekapazitätstarif. b) Sämtliche e für Kapazitätsverträge und Verträge über eine Kapazitätsbestellung mit einer kürzeren Laufzeit als einen (1) Monat sind nicht höher als der jeweils anzuwendende monatliche Einspeisekapazitätstarif oder monatliche Ausspeisekapazitätstarif. II. für bedingte Kapazität Der Anspruch auf Zahlung eines s für bedingte Kapazität entsteht mit Beginn des Starttages des jeweiligen Kapazitätsvertrages über bedingte Einspeisekapazität und/oder bedingte Ausspeisekapazität gemäß 3 der GBT Zusätzliche Services. Der für bedingte Kapazität beträgt einhundert Prozent (100 %) des jeweiligen Einspeisekapazitätstarifs und/oder Ausspeisekapazitätstarifs. 0,85 0,30 0,25 0,45 III. für unterbrechbare Kapazität 1. Der Anspruch auf Zahlung eines s für unterbrechbare Kapazität entsteht mit Beginn des Starttages des jeweiligen Kapazitätsvertrages des Transportkunden über unterbrechbare Einspeisekapazität und/oder unterbrechbare Ausspeisekapazität gemäß 8 Ziffer 1 und/oder 10 Ziffer 1 der GBT Netzzugang bzw. mit Beginn des Starttages des jeweiligen Vertrages über eine Kapazitätsbestellung des nachgelagerten s. Der unterbrechbare Kapazitätstarif beträgt a) im Falle einer vertraglichen Kapazitätsauslastung an dem jeweiligen Einspeisepunkt und/oder Ausspeisepunkt von weniger als einhundert Prozent (100 %) (Unterbrech- Seite 14 von 18

15 barkeitsklasse A) neunzig Prozent (90 %) des anwendbaren Einspeisekapazitätstarifes und/oder des anwendbaren Ausspeisekapazitätstarifes gemäß Artikel I dieser liste, b) im Falle einer vertraglichen Kapazitätsauslastung an dem jeweiligen Einspeisepunkt und/oder Ausspeisepunkt und/oder Ausspeisezone von weniger als einhundertundzehn Prozent (110 %) aber einhundert Prozent (100 %) oder mehr (Unterbrechbarkeitsklasse B) fünfundsiebzig Prozent (75 %) des anwendbaren Einspeisekapazitätstarifes und/oder des anwendbaren Ausspeisekapazitätstarifes gemäß Artikel I dieser liste oder c) im Falle einer vertraglichen Kapazitätsauslastung an dem jeweiligen Einspeisepunkt und/oder Ausspeisepunkt und/oder Ausspeisezone von einhundertundzehn Prozent (110 %) oder mehr (Unterbrechbarkeitsklasse C) sechzig Prozent (60 %) des anwendbaren Einspeisekapazitätstarifes und/oder des anwendbaren Ausspeisekapazitätstarifes gemäß Artikel I dieser liste. 2. Die vertragliche Kapazitätsauslastung an einem buchbaren Einspeisepunkt und/oder Ausspeisepunkt wird von GUD auf der Grundlage der festen Kapazitäten und unterbrechbaren Kapazitäten an dem jeweiligen Einspeisepunkt und/oder Ausspeisepunkt, die von allen Transportkunden kontrahiert sind, und den verbindlichen Kapazitätsanfragen aller Transportkunden für den jeweiligen Einspeisepunkt und/oder Ausspeisepunkt zum Zeitpunkt des Zugangs der verbindlichen Kapazitätsanfrage des Transportkunden bestimmt. Die vertragliche Kapazitätsauslastung an einem bestellbaren Ausspeisepunkt und/oder einer bestellbaren Ausspeisezone gemäß Ziffer 1 b) und c) wird von GUD auf der Grundlage der festen Kapazitäten und unterbrechbaren Kapazitäten an dem jeweiligen Ausspeisepunkt und/oder der bestellbaren Ausspeisezone, die von allen nachgelagerten n kontrahiert sind, und den verbindlichen Kapazitätsanfragen aller nachgelagerter für den jeweiligen Ausspeisepunkt und/oder die jeweilige Auspeisezone zum Zeitpunkt des Zugangs der verbindlichen Kapazitätsanfrage des nachgelagerten s bestimmt. IV. Gegenstromkapazitätstarif Der Anspruch auf Zahlung eines Gegenstromeinspeisekapazitätstarifes und/oder Gegenstromausspeisekapazitätstarifes entsteht mit Beginn des Starttages des jeweiligen Kapazitätsvertrages über Gegenstromeinspeisekapazität und/oder Gegenstromausspeisekapazität gemäß 4 Ziffer 3 der GBT Zusätzliche Services. Der Gegenstromeinspeisekapazitätstarif beträgt sechzig Prozent (60 %) des anwendbaren Ausspeisekapazitätstarifs für den jeweiligen Ausspeisepunkt gemäß Artikel I dieser liste. Der Gegenstromausspeisekapazitätstarif beträgt sechzig Prozent (60 %) des anwendbaren Einspeisekapazitätstarifs für den jeweiligen Einspeisepunkt gemäß Artikel I dieser liste. V. day ahead-einspeise- und Ausspeisekapazitätstarif Der Anspruch auf Zahlung eines day ahead-einspeisekapazitätstarifes und/oder eines day ahead-ausspeisekapazitätstarifes entsteht mit Beginn des Starttages des jeweiligen Kapazitätsvertrages über day ahead-einspeisekapazität und/oder day ahead-ausspeisekapazität gemäß 5 der GBT Zusätzliche Services. Der day ahead-einspeisekapazitätstarif beträgt fünfzig Prozent (50 %) des anwendbaren Tagestarifs für Einspeisekapazität für den jeweiligen Einspeisepunkt gemäß Artikel I Ziffer 4 dieser liste. Der day ahead-ausspeisekapazitätstarif beträgt fünfzig Prozent (50 %) des anwendbaren Tagestarifs für den jeweiligen Ausspeisepunkt gemäß Artikel I Ziffer 4 dieser liste. VI. Kurzstreckenkapazitätstarif Gegenwärtig nicht anwendbar. Seite 15 von 18

16 VII. für den erweiterten Bilanzausgleich und marktgebietsübergreifende Bilanzierung 1. Der Anspruch auf Zahlung eines erweiterten Bilanzausgleichstarifes entsteht mit Beginn des Starttages des jeweiligen erweiterten Bilanzausgleichsvertrages gemäß 18 Ziffer 5 Satz 1 der GBT Zusätzliche Services. Im Falle eines Vertragsabschlusses über zusätzliches Bilanzausgleichsvolumen gemäß 18 Ziffer 5 Satz 2 der GBT Zusätzliche Services wird das zusätzliche Bilanzausgleichsvolumenentgelt mit Beginn des jeweiligen Starttages fällig. Der jeweilige erweiterte Bilanzausgleichstarif sowie das zusätzliche Bilanzausgleichsvolumenentgelt ist abhängig von der Vertragslaufzeit und dem angestrebten Starttag. 2. Der erweiterte Bilanzausgleichstarif für Verträge mit einer jährlichen Laufzeit beträgt 2,5 pro kwh/h/a. 3. Das zusätzliche Bilanzausgleichsvolumenentgelt für Verträge mit einer jährlichen Laufzeit beträgt 0,02 pro kwh/a. 4. Für Verträge über den erweiterten Bilanzausgleich mit einer ein oder mehrmonatigen Laufzeit gelten die Regelungen des Artikels I. Ziffer 3 dieser liste entsprechend. 5. Das Entgelt für die Einrichtung der marktgebietsübergreifende Bilanzierung und die Änderung der Reihenfolge der Saldierungsvorgänge im Rahmen der marktgebietsübergreifenden Bilanzierung gemäß 19 der GBT Zusätzliche Services beträgt 750 je Vorgang. 6. Das Entgelt für die im Rahmen der marktgebietsübergreifenden Bilanzierung gemäß 19 der GBT Zusätzliche Services übertragenen stündlichen Differenzmengen beträgt 0,001 Ct/kWh. VIII. für Premium Online-Absteuerung Der für die Premium Online-Absteuerung gemäß 10 der GBT Zusätzliche Services beträgt /a pro OFC Bilanzkreis. Zusätzlich hat der Bilanzkreisverantwortliche für die erstmalige Einrichtung der Premium Online-Absteuerung pro OFC Bilanzkreis zu zahlen. IX. Entgelte für virtuellen Einspeisepunkt und virtuellen Ausspeisepunkt Für Gasmengen, die über einen virtuellen Einspeisepunkt oder einen virtuellen Ausspeisepunkt übertragen werden, wird ein Entgelt von 0,001 ct/kwh berechnet. X. Entgelt für die Überschreitung bestellter Kapazität Für die Überschreitung der an einem Ausspeisepunkt und/oder einer Ausspeisezone zu GUD durch einen nachgelagerten bestellten Kapazität von mehr als 5,00 % wird unter den Voraussetzungen des 8 Ziffer 5 in Verbindung mit 12 Ziffer 4 der KoV II für die die 5,00 % überschreitende Kapazität in entsprechender Anwendung des 22 Ziffer 1 c) der GBT Zusätzliche Services ein Entgelt für den Überschreitungsmonat berechnet. Seite 16 von 18

17 XI. Preise für Differenzmengen 1. Preis für stündliche Differenzmengen 1.1 Differenzmengenverkaufspreis Der Preis für stündliche Differenzmengen beträgt 1,10 x Relevanter Gaspreis [ ct/kwh]. Der Relevante Gaspreis gemäß Satz 1 ergibt sich als Maximum der im Indexkorb gemäß Ziffer 4 enthaltenen Gaspreise. 1.2 Differenzmengeneinkaufspreis Der Preis für stündliche Differenzmengen beträgt 0,90 x Relevanter Gaspreis [ ct/kwh]. Der Relevante Gaspreis gemäß Satz 1 ergibt sich als Minimum der im Indexkorb gemäß Ziffer 4 enthaltenen Gaspreise. 2. Preis für kumulative Differenzmengen 2.1 Kumulativer Differenzmengenverkaufspreis Der kumulative Differenzmengenverkaufspreis beträgt 1,10 x Relevanter Gaspreis [ ct/kwh]. Der Relevante Gaspreis gemäß Satz 1 ergibt sich als Maximum der im Indexkorb gemäß Ziffer 4 enthaltenen Gaspreise. 2.2 Kumulativer Differenzmengeneinkaufspreis Der kumulative Differenzmengeneinkaufspreis beträgt 0,90 x Relevanter Gaspreis [ ct/kwh]. Der Relevante Gaspreis gemäß Satz 1 ergibt sich als Minimum der im Indexkorb gemäß Ziffer 4 enthaltenen Gaspreise. 2.3 Systempreis Der Systempreis beträgt 1,0 x Relevanter Gaspreis [ ct/kwh]. Der Relevante Gaspreis gemäß Satz 1 ergibt sich als Durchschnittswert der im Indexkorb gemäß Ziffer 4 enthaltenen Gaspreise. 3. Preis für das gleichzeitige Vorliegen stündlicher und kumulativer Differenzmengen 3.1 Verkaufspreis für stündliche und kumulative Differenzmengen Der Faktor, mit dem der kumulative Differenzmengenverkaufspreis gemäß Ziffer 2.1 dieser liste zu multiplizieren ist, beträgt 1, Einkaufspreis für stündliche und kumulative Differenzmengen Der Faktor, mit dem der kumulative Differenzmengeneinkaufspreis gemäß Ziffer 2.2 dieser liste zu multiplizieren ist, beträgt 0,8. 4. Relevanter Gaspreis Der Relevante Gaspreis für die Abrechnung von stündlichen und kumulativen Differenzmengen wird auf Basis eines Korbes von Spotmarktpreisen (Indexkorb) bestimmt. Aktuell sind folgende Preisindizes im Korb enthalten: APX TTF-Hi DAM All-Day Index 08:00 18:00 LET ( /MWh) (gemäß Veröffentlichung auf der Internetseite unter Gas APX Gas NL Market Results and Indices) Seite 17 von 18

18 APX Zeebrugge DAM All-Day Index 08:00-18:00 LET (p/therm) (gemäß Veröffentlichung auf der Internetseite unter Gas APX Gas ZEE Market Results and Indices) APX Gas UK OCM SAP (p/therm) (gemäß Veröffentlichung auf der Internetseite unter Gas APX Gas UK Market Results and Indices) EEX GUD Natural Gas Day-Ahead ( /MWh) (gemäß dem Gaspreis, der an dem dem Gastag unmittelbar vorangehenden Börsentag für den Gastag auf der Internetseite unter Marktinformation Erdgas Natural Gas Day-Ahead Spotmarkt GUD veröffentlicht ist) Für jeden Gastag rechnet GUD die im Indexkorb enthaltenen Preisindizes in Gaspreise in ct/kwh um. Maßgeblich für den gesamten Gastag ist der sich für den Kalendertag, an dem der Gastag beginnt, ergebende Gaspreis. Hierfür wird der gemäß Veröffentlichung auf der Internetseite der Europäischen Zentralbank unter Statistics/Exchange Rates/ Euro foreign exchange reference rates veröffentlichte Umrechnungsfaktor von Pfund nach Euro sowie gegebenenfalls der Faktor von Therm auf kwh in Höhe von 29,3071 kwh/therm verwendet. Die Abrechnung von Differenzmengen gemäß Ziffer 1.1, 1.2, 2.1, 2.2, 3.1 und 3.2 erfolgt auf Basis der Preise im Indexkorb für den Tag, an dem die Differenzmenge entstanden ist. Die Abrechnung von Differenzmengen gemäß 2.3 erfolgt auf Basis der Preise im Indexkorb für den letzten Tag der Vertragslaufzeit. XII. Rundungsregel Alle e und anderen Entgelte werden mit einer Genauigkeit von zwei Dezimalstellen entsprechend der gängigen kaufmännischen Praxis (beträgt die dritte Dezimalstelle fünf oder mehr, ist aufzurunden; beträgt die dritte Dezimalstelle vier oder weniger, ist abzurunden) aufoder abgerundet. Die Rundung erfolgt nach jedem Kalkulationsschritt. XIII. Rechnungstellung gemäß 43 Ziffer 1 der GBT Netzzugang und 8 Ziffer 7 der KoV II i.v.m. 43 Ziffer 2-5 der Anlage 3 der KoV II 1. GUD stellt dem Transportkunden und/oder dem Bilanzkreisverantwortlichen bzw. dem nachgelagerten die e nach Artikel I. bis IX. dieser liste und dem jeweiligen Vertrag zu gleichen Monatsraten, bezogen auf den Zeitraum vom Starttag bis zum Endtag, zu Beginn eines jeden Kalendermonats in Rechnung. 2. GUD stellt dem Transportkunden und/oder Bilanzkreisverantwortlichen gemäß 2 der GBT Marktgebiet bzw. dem nachgelagerten Differenzmengen gemäß 4 des -Bilanzkreisvertrages für jeden Kalendermonat in Rechnung. Alle anderen Entgelte gemäß den GBT Netzzugang, GBT Marktgebiet und GBT Zusätzliche Services sowie Steuern gemäß 44 der GBT Netzzugang werden dem Transportkunden und/oder Bilanzkreisverantwortlichen in Rechnung gestellt, spätestens sobald die erforderlichen Daten der gemäß Artikel 35 der GBT Netzzugang gemessenen und gemäß 23 GBT Netzzugang allokierten Gasmengen zur Verfügung stehen. Satz 2 gilt entsprechend für die von dem nachgelagerten gemäß dieser liste zu zahlenden Entgelte und die gemäß 8 Ziffer 7 der KoV II i.v.m. 44 der Anlage 3 der KoV II zu zahlenden Steuern. 3. Die Rechnungsbeträge einschließlich der Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe sind von dem Transportkunden und/oder Bilanzkreisverantwortlichen bzw. dem nachgelagerten durch Banküberweisung auf das auf der Rechnung genannte Konto zum 15. des Rechnungsmonats, jedoch spätestens binnen zehn (10) Kalendertagen nach Rechnungserhalt einzuzahlen. Maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Frist ist die Gutschrift auf dem in der Rechnung genannten Konto. Seite 18 von 18

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