Definitionen Kooperationsvereinbarung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Definitionen Kooperationsvereinbarung"

Transkript

1 Gliederung: Definitionen Kooperationsvereinbarung Teil 1 1 Gegenstand der Kooperation 2 Vertragsübersicht Teil 2: Marktgebiete 5 Zuordnung zu den Marktgebieten Teil 3: Durchführung des netzübergreifenden Transports 8 Interne Bestellung für netzübergreifende Transporte 10 Berechnung der Kapazität 11 Netzpuffer 12 Netzentgelte / Vertragsstrafe 13 Vorhalteleistungen ( ) EnWG Definitionen Kooperationsvereinbarung Bilanzkreisbetreiber Netzbetreiber, bei dem ein Bilanzkreis gebildet werden kann und mit dem ein Bilanzkreisvertrag geschlossen werden kann Einzelbuchungsvariante Der Transportkunde schließt für jeden Transport von Erdgas innerhalb eines (Teil-) Netzes im Marktgebiet mit den Netzbetreibern jeweils einen Einspeise- und einen Ausspeisevertrag ab 1

2 Definitionen Kooperationsvereinbarung Marktgebietsaufspannender Netzbetreiber Netzbetreiber eines Marktgebiets, der im Rahmen der Ausweisung des Marktgebiets als marktgebietsaufspannender Netzbetreiber benannt ist Nachgelagerter Bilanzkreis Bilanzkreis der nicht im Teilnetz des marktgebietsaufspannenden Netzbetreibers gebildet wird Definitionen Kooperationsvereinbarung Nominierung Anmeldung über die innerhalb bestimmter Zeitspannen zu transportierenden Gasmengen Renominierung Nachträgliche Änderung der Nominierung 2

3 Definitionen Kooperationsvereinbarung Virtueller Handelspunkt Über den virtuellen Handelspunkt können Handelspartner ohne Kapazitätsbuchung Erdgasmengen zwischen ihren Bilanzkreisen austauschen. Der virtuelle Handelspunkt ist keinem physischen Einoder Ausspeisepunkt zugeordnet. Um die gehandelten Mengen zu transportieren, müssen Ein- und Ausspeisekapazitäten gebucht und in einen Bilanzkreis eingebracht werden Shippercode Eindeutiger Code, der von dem Bilanzkreisnetzbetreiber für den Bilanzkreis vergeben wird und der Identifizierung der Nominierung oder Renominierung von Gasmengen dient Definitionen Kooperationsvereinbarung Zweivertragsvariante Der Gaslieferant kann an einem beliebigen Punkt Gas einspeisen (=Entry) und muss dafür eine Einspeisegebühr zahlen. Zu einem späteren Zeitpunkt kann dann Gas an einem beliebigen Ort entnommen werden (=Exit), wofür wiederum eine Entnahmegebühr zu zahlen ist. Der Transportweg ist in diesem Modell im Gegensatz zu traditionellen Verträgen, bei denen eine Abgabe an alle Netzbetreiber entlang des physischen Transportwegs gezahlt werden musste, für die Berechnung der Kosten unerheblich 3

4 Gliederung: Definitionen Kooperationsvereinbarung Teil 1 1 Gegenstand der Kooperation 2 Vertragsübersicht Teil 2: Marktgebiete 5 Zuordnung zu den Marktgebieten Teil 3: Durchführung des netzübergreifenden Transports 8 Interne Bestellung für netzübergreifende Transporte 10 Berechnung der Kapazität 11 Netzpuffer 12 Netzentgelte / Vertragsstrafe 13 Vorhalteleistungen ( ) EnWG Kooperationsvereinbarung Teil 1 Übung Fossile Energieträger Dipl.-Wirt.-Math. Bastian Felix Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Universität Duisburg-Essen (Campus Essen) Maike Seifert, Danica Jakielski, Henning Marquardt 04. Dezember

5 1 Gegenstand der Kooperation 1. Vertragspartner verpflichten sich verbindlich untereinander zusammenzuarbeiten, sofern Ausmaß der Zusammenarbeit technisch möglich wirtschaftlich zumutbar um für Transportkunden mit netzübergreifenden Gastransporten nur jeweils einen Einspeisevertrag Netzübergreifenden Ausspeisevertrag nötig zu machen. 1 Gegenstand der Kooperation Detailregelungen zu 1.) Festlegung Marktgebiete (=Verknüpfung miteinander über Netzkopplungspunkte verbundener Teilnetze, in denen ein Transportkunde gebuchte Kapazitäten an Ein- und Ausspeisepunkten flexibel nutzen kann) Virtueller Handelspunkt in jedem Netzgebiet (Übertragung von Gasmengen zwischen Bilanzkreisen möglich) Vertragspartner formulieren interne Bestellungen von Kapazitäten jeweils an den im Marktgebiet vorgelagerten Netzbetreiber (z.b. örtlicher Verteilnetzbetreiber), dieser bestätigt 5

6 1 Gegenstand der Kooperation 2. Marktgebietsaufspannende Netzbetreiber ermöglichen Transport zwischen Marktgebieten 3. Einigung auf einheitliche Anwendung gemeinsamer Vertragsstandards für den Netzzugang (sonstige Leistungen oder Hilfsdienste mithilfe gesonderter Verträge vereinbart) + Netzzugangsbedingungen aller Ein-, Ausspeise- und Bilanzkreisverträge Ergänzend können Netzbetreiber weitere Formulare und Regelungen (wie z.b. Regelungen für das Online-Buchungssystem) verwenden Abweichungen begrenzt möglich (z.b. Toleranzgrenzen für den Basis- Bilanzausgleich) 2 Vertragsübersicht Transport innerhalb eines Marktgebietes auf Grundlage eines Ein- und eines Ausspeisevertrags (vorher Einbringung Kapazitäten bzw. Vorhalteleistungen in einen Bilanzkreis des Marktgebiets aufspannenden Netzbetreibers) (netzübergreifender Transport gem. 8-19) Nachfolgende Verträge notwendig: 6

7 2 Vertragsübersicht Einspeisevertrag Höhe und Art der an den Einspeisepunkten vereinbarten Kapazitäten Buchungszeitraum für die an den Einspeisepunkten vereinbarten Kapazitäten Netzentgelte für die vereinbarten Einspeisekapazitäten Ausspeisevertrag Höhe und Art der an den Ausspeisepunkten vereinbarten Kapazitäten Buchungszeitraum für die an den Ausspeisepunkten vereinbarten Kapazitäten Netzentgelte für die vereinbarten Ausspeisekapazitäten 2 Vertragsübersicht Bilanzkreisvertrag Vollständige oder teilweise Einbringung von Ein- und Ausspeisekapazitäten Transport- oder Handelszeitraum Benennung des Bilanzkreisverantwortlichen und die Bildung von Bilanzkreisen und Subbilanzkreisen in nachgelagerten Netzen Bilanzausgleich Ggf. Vereinbarung virtueller Ein- bzw. Ausspeisepunkte sowie die Entgelte hierfür 7

8 Gliederung: Definitionen Kooperationsvereinbarung Teil 1 1 Gegenstand der Kooperation 2 Vertragsübersicht Teil 2: Marktgebiete 5 Zuordnung zu den Marktgebieten Teil 3: Durchführung des netzübergreifenden Transports 8 Interne Bestellung für netzübergreifende Transporte 10 Berechnung der Kapazität 11 Netzpuffer 12 Netzentgelte / Vertragsstrafe 13 Vorhalteleistungen ( ) EnWG Teil 2: Marktgebiete 4 Verpflichtungen des marktgebietsaufspannenden Netzbetreibers ursprünglich wurden 16 verschiedene Marktgebiete definiert: Bayernets GmbH: 1. Marktgebiet Südbayern BEB Transport GmbH & Co. KG, DONG Energy Pipelines GmbH, Statoil Deutschland GmbH Hydro Energie Deutschland GmbH: 2. Marktgebiet H-Gas Norddeutschland BEB Transport GmbH & Co. KG ExxonMobil Gastransport DeutschlandGmbH: 3. Marktgebiet L-Gas Norddeutschland 8

9 E.ON Gastransport AG & Co. KG: Marktgebiet H-Gas Marktgebiet L-Gas Erdgas Münster Transport GmbH & Co. KG: Marktgebiet EGMT EWE NETZ GmbH: Marktgebiet Verbundnetz Ems-Weser-Elbe Gas-Union Transport GmbH Co. KG: Marktgebiet Gas-Union Gaz de France Deutschland Transport GmbH: Marktgebiet der Gaz de France Deutschland Transport Gasversorgung Süddeutschland GmbH Eni Gas & Power Deutschland S.P.A: Marktgebiet GVS-ENI ONTRAS VNG Gastransport GmbH: Marktgebiet ONTRAS RWE Transportnetz Gas GmbH: Marktgebiet RWE H-Gas Marktgebiet RWE L-Gas WINGAS TRANSPORT GmbH & Co. KG: Marktgebiet WINGAS TRANSPORT I Marktgebiet WINGAS TRANSPORT II Marktgebiet WINGAS TRANSPORT III 9

10 jeder marktgebietsaufspannender Netzbetreiber hat die Pflicht einen virtuellen Handelspunkt einzurichten, eindeutig zu beschreiben und zu betreiben (andere Netzbetreiber innerhalb des Gebietes möglich) Möglichkeit Gas am virtuellen Handelspunkt ohne Kapazitätsbuchungen zu kaufen/verkaufen im Marktgebiet ist Transport bis zum Letztverbraucher innerhalb des Marktgebietes im Rahmen eines Ausspeisevertrages möglich Pflicht zur Ermöglichung der Bildung von Bilanzkreisen in diesen werden alle Ein-/Ausspeisemengen bilanziert zum Ausgleich von Differenzmengen muss Bilanzkreisnetzbetreiber Ausgleichsenergie beschaffen marktgebietsaufspannender Netzbetreiber hat marktgebietüberschreitende Transporte zu unterstützen gegenüber anderen Netzbetreibern im Marktgebiet ist gebietsaufspannender Betreiber zur Vertraulichkeit und Nichtdiskriminierung verpflichtet 5 Zuordnung zu den Marktgebieten Frage: Kriterien für die Zuordnung eines Ausspeisepunktes zu einem Marktgebiet Netz ausschließlich in einem Marktgebiet? Ja Nein Alle Ausspeisepunkte gehören Zuordnung jedes Ausspeise - diesem Markgebiet an punktes zu einem Marktgebiet Pflicht der Zuordnung bei Transportkunden, nicht bei Vertragspartnern Vertragspartner halten Infos für Transportkunden bereit (Gasbeschaffenheit, Mindestdruck, etc.) Zuordnung nach BGW/VKU-Leitfaden zur Initialen Kunden- bzw. Ausspeisestellenzuordnung 10

11 5 Zuordnung zu den Marktgebieten Zuordnung aufgrund der Informationen zwingend? Netz ausschließlich in einem Marktgebiet? Ja Nein 1.Kriterium: Netzhydraulische Zuordnung 2.Kriterium: Vertragliche Zuordnung Oder 3.Kriterium: Ratierliche Zuordnung 1.Kriterium: Aufgrund Gasbeschaffenheit oder Mindestdruck ausschließlich durch vorgelagertes Netz/Marktgebiet möglich 2.Kriterium: Vertragliche Vereinbarungen mit vorgelagertem Netzbetreiber 3.Kriterium: Lieferant teilt LV in Kategorien auf (HH, Gewerbe, Industrie), dann Verteilung der Belieferung aus den Marktgebieten (möglichst diskriminierungsfrei) Transportkunde gibt Zuordnung an Netzbetreiber Vertragspartner führen Zuordnungsverzeichnis über Ausspeisepunkte in ihrem Marktgebiet; ggf. Infos an LV bezüglich Zuordnung 11

12 Gliederung: Definitionen Kooperationsvereinbarung Teil 1 1 Gegenstand der Kooperation 2 Vertragsübersicht Teil 2: Marktgebiete 5 Zuordnung zu den Marktgebieten Teil 3: Durchführung des netzübergreifenden Transports 8 Interne Bestellung für netzübergreifende Transporte 10 Berechnung der Kapazität 11 Netzpuffer 12 Netzentgelte / Vertragsstrafe 13 Vorhalteleistungen ( ) EnWG 8 Interne Bestellung für netzübergreifende Transporte Bestellung durch den nachgelagerten Netzbetreiber (NNB) einmal jährlich innerhalb eines Marktgebietes für das jeweils folgende Gaswirtschaftsjahr an den vorgelagerten Netzbetreiber (VNB), der sich auf Bereitstellung der Kapazität und Weiterbestellung verpflichtet Zusammenfassung der Netzkopplungspunkte in einer Ausspeisezone, soweit technisch sinnvoll und wirtschaftlich zumutbar Bestellung an VNB bis spätestens zum , sowie rechtzeitige Bekanntgabe von Sachverhalten mit wesentlichen Kapazitätsauswirkungen 12

13 8 Interne Bestellung für netzübergreifende Transporte Beantwortung einer vollständigen Bestellung innerhalb von 2 Werktagen durch eine Annahme- oder Ablehnungserklärung, bei dauerhafter Versorgung Reservierung für die Zukunft NNB zur Nutzung der bestellten Kapazität berechtigt; eine maximale Abweichung von 5 % von der Bestellkapazität entgeltfrei, Überschreitung entgeltpflichtig, ggf. auch Vertragsstrafe Anpassung der Bestellungen durch eine geänderte Bestellung des NNB an den VNB bis zum 16. Werktag des Vormonats weitere Regelungen in Anlage 3, sofern keine Ausnahmeregelung Alternativinstrumente zur Bestellung von Kapazitäten: Einspeisezusagen Angaben über Laufzeit, maximale Einspeiseleistung (oder zeitlich bezogene unterschiedliche Leistungen), Mindestzeitraum zwischen Ankündigung und Einspeisung 31 Ziff. 1 der Anlage 3 sonstige Lastflusszusagen an Ein- und Ausspeisepunkten 31 Ziff. 3 der Anlage 3 unterbrechbare Ausspeiseverträge Netzpuffer dazu mehr in 11 der Kooperationsvereinbarung 13

14 10 Berechnung der Kapazität 1. Berechnung auf Grundlage einer Regression auf Basis der historisch gemessenen Lastflüsse unter Berücksichtigung möglicher zukünftiger Lastflussänderungen; die Instrumente aus 9 haben kapazitätsmindernde Effekte Bestimmung der gemessenen stündlichen Lastgänge der unmittelbar abgelaufenen 12 Monate: des Vorjahrs des laufenden Jahres Regression auf Basis der maximalen Stundenleistungswerte pro Tag und der jeweiligen Tagesmittelwerte der Temperaturen des Lastgangs übliche Temperaturabhängigkeit (Temperatur T in C) Bestimmtheitsmaß > 0,5 gleichzeitig mit allen Parametern (A, B, C, D) Anpassung der Werte um: neue Netzanschlüsse dauerhafte Stilllegungen von Netzanschlüssen dauerhafte Änderungen der Ausspeiseleistung 2. Anpassung der Bestellung für den Rest des laufenden Geschäftsjahres bei einer Abweichung der Gesamtvorhalteleistung in Höhe von mehr als ± 5 % bezogen auf die Bestellkapazität und verursacht durch fehlerhafte ursprüngliche Schätzung oder Zu- und Abgänge 3. ordnungsgemäße Berechnung auf Verlangen des VNB durch einen vom NNB bestellten unabhängigen Sachverständigen nachzuweisen, soweit Anhaltspunkte für eine fehlerhafte Berechnung; bei Fehlern ist die Bestellung ggf. anzupassen 11 Netzpuffer Netzbetreiber muss den Netzpuffer so einsetzen, dass die täglichen Lastspitzen geglättet werden, damit die maximalen stündlichen Einspeiseleistungen minimiert werden. Für die Ermittlung des Netzpuffers und dessen Umrechnung in eine Toleranzgrenze verwenden die Vertragspartner einen einheitlichen Berechnungsstandard. Ziel ist eine möglichst zeitnahe Prognose der Toleranzgrenze. Netzbetreiber, der über einen Netzpuffer verfügt, hat diesen seinen nachgelagerten Netzbetreibern zur Verfügung zu stellen. (Anteilig auf Basis der von ihnen bestellten Kapazitäten) 14

15 12 Netzentgelte / Vertragsstrafe Vorgelagerter NB stellt dem nachgelagerten NB ein monatliches Netzentgelt i. H. v. 1/12 eines Jahresentgeltes bezogen auf die aktuell bestellte Kapazität zzgl. sonstigen Steuern und Abgaben. Rechnung muss bis zum ersten Werktag eines Monats gestellt und bis zum 15. des Monats bezahlt werden. Vertragsstrafe: Bei Kapazitätsüberschreitungen oberhalb der Wesentlichkeitsschwelle von 5,00 %. Ausnahme: Wenn die bestellte Kapazität gemäß den Grundsätzen der Anlage 2 ordnungsgemäß ermittelt wurde 13 Vorhalteleistungen ( ) Wenn vorgelagerter NB ein örtlicher Verteilernetzbetreiber ist, erfolgt keine interne Bestellung von Kapazitäten durch den nachgelagerten NB. Der nachgelagerte NB muss nur einmal jährlich die erforderliche Vorhalteleistung an den Netzkopplungspunkten mitteilen. Abrechnung des Transports erfolgt auf Grundlage der Inanspruchnahme nach dem Netzpartizipationsmodell. 15

16 Gliederung: Definitionen Kooperationsvereinbarung Teil 1 1 Gegenstand der Kooperation 2 Vertragsübersicht Teil 2: Marktgebiete 5 Zuordnung zu den Marktgebieten Teil 3: Durchführung des netzübergreifenden Transports 8 Interne Bestellung für netzübergreifende Transporte 10 Berechnung der Kapazität 11 Netzpuffer 12 Netzentgelte / Vertragsstrafe 13 Vorhalteleistungen ( ) EnWG Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz EnWG) Abschnitt 3 Netzzugang 20 Zugang zu den Energieversorgungsnetzen Absatz 1: Die Betreiber von Energieversorgungsnetzen müssen nach sachlich gerechtfertigten Kriterien diskriminierungsfreien Netzzugang für jedermann gewährleisten. die Bedingungen, einschließlich Musterverträge, und Entgelt für diesen Netzzugang im Internet veröffentlichen. zusammenarbeiten in dem Umfang, der nötig ist, um einen effizienten Netzzugang zu gewährleisten. den Netznutzern die für einen effizienten Netzzugang erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Die Netzzugangsregelung soll massengeschäftstauglich sein. 16

17 Pflichten von Netzbetreiber nach 20 Ib EnWG (Teil I) Einspeise- und Ausspeisekapazitäten anbieten nur ein Einspeise- und Ausspeisevertrag (Entry / Exit Model) Verträge unabhängig voneinander nutzbar und handelbar keine bestimmte Entnahmestelle ohne Transportweg 17

Netzzugangsbedingungen der Stadtwerke Gronau GmbH

Netzzugangsbedingungen der Stadtwerke Gronau GmbH Anlage 3: Netzzugangsbedingungen der Stadtwerke Gronau GmbH Netzzugangsbedingungen der Stadtwerke Gronau GmbH Teil 1: Allgemeines 1 Anwendungsbereich Diese Netzzugangsbedingungen enthalten die Regeln der

Mehr

Vereinbarung. über die Kooperation. gemäß 20 Abs. 1 b) EnWG. zwischen den Betreibern von in Deutsch- land gelegenen Gasversorgungsnetzen

Vereinbarung. über die Kooperation. gemäß 20 Abs. 1 b) EnWG. zwischen den Betreibern von in Deutsch- land gelegenen Gasversorgungsnetzen Vereinbarung über die Kooperation gemäß 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutsch- land gelegenen Gasversorgungsnetzen (nachfolgend einzeln und gemeinsam Vertragspartner genannt) Präambel...

Mehr

Anlage 3 Ergänzende Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag (entry-exit-system) der Fluxys TENP GmbH

Anlage 3 Ergänzende Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag (entry-exit-system) der Fluxys TENP GmbH Anlage 3 Ergänzende Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag (entry-exit-system) der Fluxys TENP GmbH Seite 1 von 11 Inhaltsverzeichnis 1 Anwendungsbereich... 3 2 Registrierung und Zulassung

Mehr

Die Tagesentgelte in /(kwh/h)/d für alle Ein- und Ausspeisepunkte sowie für Gegenstromtransporte ergeben sich aus nachfolgender Tabelle:

Die Tagesentgelte in /(kwh/h)/d für alle Ein- und Ausspeisepunkte sowie für Gegenstromtransporte ergeben sich aus nachfolgender Tabelle: Preisblatt der Thyssengas GmbH für Transportkunden und nachgelagerte Netzbetreiber gültig ab 01.01.2015 Dieses Preisblatt ist Bestandteil der Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag (Entry-Exit-System)

Mehr

7. Die Gaswirtschaft. Unterschiede Gas- Strom Gas ist kein homogenes Gut Gas ist speicherbar. Energierecht und Energiewirtschaft 7-1

7. Die Gaswirtschaft. Unterschiede Gas- Strom Gas ist kein homogenes Gut Gas ist speicherbar. Energierecht und Energiewirtschaft 7-1 7. Die Gaswirtschaft 2 Qualitäten von Erdgas H-Gas (high), hoher Energieinhalt kommt meistens aus den GUS-Staaten und aus der Nordsee der Erdgasfelder von Norwegen, Niederlande und Dänemark L-Gas (low),

Mehr

Marktgebietskooperation NetConnect Germany. Erweiterung zum 01.10.2009

Marktgebietskooperation NetConnect Germany. Erweiterung zum 01.10.2009 Marktgebietskooperation NetConnect Germany Erweiterung zum 01.10.2009 Kundeninformationsveranstaltung NCG Seite 2 Kundeninformationsveranstaltung NCG Seite 3 Basisdaten Firmierung NetConnect Germany GmbH

Mehr

Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in örtlichen Verteilernetzen

Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in örtlichen Verteilernetzen Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in örtlichen Verteilernetzen zwischen den Stadtwerken Holzminden Rehwiese 28 37603 Holzminden (Netzbetreiber) und (Transportkunde) Datum 02.01.2008 Seite

Mehr

Preisblatt der Open Grid Europe GmbH für Ein- und Ausspeiseverträge sowie interne Bestellungen gem. Kooperationsvereinbarung VII

Preisblatt der Open Grid Europe GmbH für Ein- und Ausspeiseverträge sowie interne Bestellungen gem. Kooperationsvereinbarung VII Preisblatt der Open Grid Europe GmbH für Ein- und Ausspeiseverträge sowie interne Bestellungen gem. Kooperationsvereinbarung VII Essen, 29.09.2014 Gültig für Transporte ab 01.01.2015 1/5 1. Kapazitätsentgelte

Mehr

Netzzugangsmodell Gas

Netzzugangsmodell Gas Erdgas alles wie beim Strom? Netzzugangsmodell Gas 14. November 2006 - Berlin Grundlagen des logistischen Systems Besonderheiten des Erdgastransportes Netzzugangs- und Entgeltsysteme Aktuelle Regulierungsthemen

Mehr

Supplementary Provisions to the Nowega Network Access Conditions" (SPNAC)

Supplementary Provisions to the Nowega Network Access Conditions (SPNAC) Supplementary Provisions to the Nowega Network Access Conditions" (SPNAC) valid as of 01.10.2015 Table of Content 2/6 Teil I: Allgemeines 3 1 Definitionen 3 2 Rangfolge bei Widersprüchen 3 3 Anwendungsbereich

Mehr

Preisblatt der Open Grid Europe GmbH

Preisblatt der Open Grid Europe GmbH Preisblatt der Open Grid Europe GmbH Essen, 01.08.2011 Gültig für Transporte ab 01.10.2011 Preisblatt der Open Grid Europe Seite 1 von 5 1. Kapazitätsentgelte Die für die Ein- und Ausspeisepunkte in diesem

Mehr

Kooperationsvereinbarung. zwischen den Betreibern von in. Deutschland gelegenen. Gasversorgungsnetzen

Kooperationsvereinbarung. zwischen den Betreibern von in. Deutschland gelegenen. Gasversorgungsnetzen Änderungsfassung vom 30. Juni 2015 Inkrafttreten am 1. Oktober 2015 Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen Kooperationsvereinbarung Gas, Stand

Mehr

Netzzugangsbedingungen der Stadtwerke Ludwigsfelde GmbH

Netzzugangsbedingungen der Stadtwerke Ludwigsfelde GmbH Netzzugangsbedingungen der Stadtwerke Ludwigsfelde GmbH Stand: 01.10.2008 Inhaltsverzeichnis Netzzugangsbedingungen Teil 1: Allgemeines 1 Anwendungsbereich 5 2 Begriffsbestimmungen 5 3 Vertragsübersicht

Mehr

e-journal of Practical Business Research

e-journal of Practical Business Research e-journal of Practical Business Research Die Gasbeschaffung im Wandel Hendrik Rowe Erschienen im e-journal of Practical Business Research unter: http://www.e-journal-of-pbr.de Der Artikel beschreibt Einflußgrößen

Mehr

Preisblatt Thüga Energienetze GmbH für den Netzzugang Gas

Preisblatt Thüga Energienetze GmbH für den Netzzugang Gas Preisblatt Thüga Energienetze GmbH für den Netzzugang Gas (inkl. vorgelagerter Netze gültig ab 01.01.2012) 1. Bestandteile und Berechnung des Netzentgelts Das Netzentgelt setzt sich je Ausspeisepunkt aus

Mehr

ZUSATZVEREINBARUNG. betreffend die (Teil-)Umstellung eines Speichervertrages in einen Biogas-Speichervertrag

ZUSATZVEREINBARUNG. betreffend die (Teil-)Umstellung eines Speichervertrages in einen Biogas-Speichervertrag ZUSATZVEREINBARUNG betreffend die (Teil-)Umstellung eines Speichervertrages in einen Biogas-Speichervertrag ( Zusatzvereinbarung Biogas ) zwischen (nachfolgend Speicherkunde genannt) und Uniper Energy

Mehr

Preisblatt der Thüga Energienetze GmbH für den Netzzugang Gas

Preisblatt der Thüga Energienetze GmbH für den Netzzugang Gas Preisblatt der Thüga Energienetze GmbH für den Netzzugang Gas inkl. vorgelagerter Netze Stand: 20.12.2013, gültig ab 01.01.2014 Vorbehalt der Vorläufigkeit Als Grundlage der auf diesem Preisblatt angewiesenen

Mehr

Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung - GasNZV)

Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung - GasNZV) Verordnung über den Zugang zu Gasversorgungsnetzen (Gasnetzzugangsverordnung - GasNZV) GasNZV Ausfertigungsdatum: 03.09.2010 Vollzitat: "Gasnetzzugangsverordnung vom 3. September 2010 (BGBl. I S. 1261),

Mehr

Fallbeispiele für den konformen gasqualitätsspezifischen Börsenhandel im Sinne des 27 des Bilanzkreisvertrages. Stand: Januar 2015

Fallbeispiele für den konformen gasqualitätsspezifischen Börsenhandel im Sinne des 27 des Bilanzkreisvertrages. Stand: Januar 2015 Fallbeispiele für den konformen gasqualitätsspezifischen Börsenhandel im Sinne des 27 des Bilanzkreisvertrages Stand: Agenda 1. Zielsetzung dieser Umsetzungshilfe 2. an den Handel von gasqualitätsspezifischen

Mehr

Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag (entry-exit-system) Version 7.0 (13.11.2015) gültig ab 01.01.2016

Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag (entry-exit-system) Version 7.0 (13.11.2015) gültig ab 01.01.2016 Geschäftsbedingungen für den Ein- und Ausspeisevertrag (entry-exit-system) Version 7.0 (13.11.2015) gültig ab 01.01.2016 1/69 Inhalt 1 Vertragsschluss 5 2 Begriffsbestimmungen 6 2a Zulassung zur Primärkapazitätsplattform

Mehr

Zukunftsfähiges Ausgleichsmodell für den deutschen Erdgasmarkt

Zukunftsfähiges Ausgleichsmodell für den deutschen Erdgasmarkt Zukunftsfähiges Ausgleichsmodell für den deutschen Erdgasmarkt Workshop der Bundesnetzagentur: Regel- und Ausgleichsenergiesystem Gas internationale Erfahrungen und (nationale) Perspektiven Robert Busch,

Mehr

Regel- und Ausgleichsenergiemarkt Gas: Konzeption und erste Erfahrungen aus der Praxis. ETG-Fachbereichssitzung Energiewirtschaft

Regel- und Ausgleichsenergiemarkt Gas: Konzeption und erste Erfahrungen aus der Praxis. ETG-Fachbereichssitzung Energiewirtschaft 1 Regel- und Ausgleichsenergiemarkt Gas: Konzeption und erste Erfahrungen aus der Praxis ETG-Fachbereichssitzung Energiewirtschaft Dr. Martin Bandulet E-Bridge Consulting GmbH Frankfurt, den 7. Mai 2009

Mehr

Eckpunkte des bne zur geplanten Novellierung der Gasnetzzugangsverordnung

Eckpunkte des bne zur geplanten Novellierung der Gasnetzzugangsverordnung Eckpunkte des bne zur geplanten Novellierung der Gasnetzzugangsverordnung 1. Klarstellung des geltenden Netzzugangsmodells Zweivertragsmodell Mittelbares Ziel der Liberalisierung der europäischen Gasmärkte

Mehr

Berechnung der technischen Kapazität

Berechnung der technischen Kapazität Berechnung der technischen Kapazität GASCADE Gastransport GmbH Kölnische Straße 108-112 34119 Kassel Tel.: +49 561 934 0 kontakt@gascade.de Inhaltsverzeichnis I Einleitung...3 I.1 Grundlegende Definitionen...3

Mehr

Anlage 3 zum Netznutzungsvertrag (Gas) Netzzugangsbedingungen des Netzbetreibers REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG

Anlage 3 zum Netznutzungsvertrag (Gas) Netzzugangsbedingungen des Netzbetreibers REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG Anlage 3 zum Netznutzungsvertrag (Gas) Netzzugangsbedingungen des Netzbetreibers REWAG Regensburger Energie- und Wasserversorgung AG & Co KG Vorbemerkung: Die nachfolgenden ab 01.10.2008 anwendbaren Netzzugangsbedingungen

Mehr

Netzzugangsentgelte Gas der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH (LKW) Preisblatt für den Netzzugang Gas

Netzzugangsentgelte Gas der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH (LKW) Preisblatt für den Netzzugang Gas Netzzugangsentgelte Gas der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH (LKW) Preisblatt für den Netzzugang Gas gültig ab 01.01.2015 1. Bestandteile und Berechnung des Netzentgelts Das Netzentgelt setzt

Mehr

Der Gashandel an der European Energy Exchange. Dr.-Ing. Albert Moser, European Energy Exchange AG

Der Gashandel an der European Energy Exchange. Dr.-Ing. Albert Moser, European Energy Exchange AG Der Gashandel an der European Energy Exchange Dr.-Ing. Albert Moser, European Energy Exchange AG 1 Agenda European Energy Exchange Gasmarkt Deutschland Gashandel an der EEX Ausblick 2 European Energy Exchange

Mehr

Zusammenfassung: Neueste Änderungen des EnWG (ab 01.01.2013!)

Zusammenfassung: Neueste Änderungen des EnWG (ab 01.01.2013!) Zusammenfassung: Neueste Änderungen des EnWG (ab 01.01.2013!) Mit Wirkung zum 01. Januar 2013 wurden folgende Änderungen am EnWG vorgenommen: Offshore-Netzplan und Regelung einer Offshore-Anbindungs-Haftungsumlage,

Mehr

Vorläufiges Preisblatt der Energie Waldeck-Frankenberg GmbH für den Netzzugang Gas (inkl. gewälzter Kosten ab 01.01.2015)

Vorläufiges Preisblatt der Energie Waldeck-Frankenberg GmbH für den Netzzugang Gas (inkl. gewälzter Kosten ab 01.01.2015) Vorläufiges Preisblatt der Energie Waldeck-Frankenberg GmbH für den Netzzugang Gas (inkl. gewälzter Kosten ab 01.01.2015) 1. Bestandteile und Berechnung des Netzentgelts Das Netzentgelt setzt sich je Ausspeisepunkt

Mehr

Ergänzungsvereinbarung Sperrung zum Lieferantenrahmenvertrag Strom / Gas

Ergänzungsvereinbarung Sperrung zum Lieferantenrahmenvertrag Strom / Gas Ergänzungsvereinbarung Sperrung zum Lieferantenrahmenvertrag Strom / Gas zwischen dem Lieferanten «Lieferant» «StraßePostfach» «PLZ» «Ort» - nachfolgend Kunde genannt - und dem Netzbetreiber LEITUNGSPARTNER

Mehr

Preisblatt der terranets bw GmbH

Preisblatt der terranets bw GmbH Preisblatt der terranets bw - nachstehend terranets bw - Gültig ab: 1. Januar 2013 Stuttgart, 21. Dezember 2012 Einleitung Das vorliegende Preisblatt ist Bestandteil der Geschäftsbedingungen für den Ein-

Mehr

BDEW/VKU/GEODE- Leitfaden

BDEW/VKU/GEODE- Leitfaden BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. Reinhardtstraße 32 10117 Berlin BDEW/VKU/GEODE- Leitfaden VKU Verband kommunaler Unternehmen e. V. Invalidenstraße 91 10115 Berlin GEODE Magazinstraße

Mehr

BGW/VKU- Formulierungshilfe Netzkopplungsvertrag

BGW/VKU- Formulierungshilfe Netzkopplungsvertrag BGW/VKU- Formulierungshilfe Netzkopplungsvertrag zwischen Netzbetreiber: Firma Straße PLZ Ort Netzbetreibernummer - nachstehend x genannt - und Netzbetreiber: Firma Straße PLZ Ort Netzbetreibernummer -

Mehr

Ein Unternehmen der EnBW

Ein Unternehmen der EnBW Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in Verteilnetzen mit Netzpartizipationsmodell oder geschlossenen Verteilernetzen gemäß 110 EnWG Stand: 01. Oktober 2015 Netze BW GmbH Inhaltverzeichnis:

Mehr

Von KARLA zu BEATE: Sachgerechte Entgeltfindung zur verbesserten Kapazitätsnutzung

Von KARLA zu BEATE: Sachgerechte Entgeltfindung zur verbesserten Kapazitätsnutzung Von KARLA zu BEATE: Sachgerechte Entgeltfindung zur verbesserten Kapazitätsnutzung Workshop zum Energierecht Versorgungssicherheit und erneuerbare Energien Berlin, 8. Mai 2015 1 Kurzprofil BBH Becker Büttner

Mehr

Entgeltinformation der GASCADE Gastransport GmbH für die Nutzung des überregionalen Gasfernleitungsnetzes

Entgeltinformation der GASCADE Gastransport GmbH für die Nutzung des überregionalen Gasfernleitungsnetzes für die Nutzung des überregionalen Gasfernleitungsnetzes für Transportkunden und Netzbetreiber für die Nutzung ab 1. Januar 2015 I. Netzentgelte... 2 I.1. Netzentgelte für Standardjahreskapazitäten...

Mehr

bne Positionspapier zum BGW/VKU-Leitfaden Geschäftsprozesse zur Führung und Abwicklung von Bilanzkreisen bei Gas

bne Positionspapier zum BGW/VKU-Leitfaden Geschäftsprozesse zur Führung und Abwicklung von Bilanzkreisen bei Gas . bne Positionspapier zum BGW/VKU-Leitfaden Geschäftsprozesse zur Führung und Abwicklung von Bilanzkreisen bei Gas Die zweite Fassung der Kooperationsvereinbarung (KoV) wurde am 25. April 2007 von BGW

Mehr

Entgelte für den Zugang zum Stromverteilnetz der Stadtwerke Sulzbach GmbH 2015

Entgelte für den Zugang zum Stromverteilnetz der Stadtwerke Sulzbach GmbH 2015 Entgelte für den Zugang zum Stromverteilnetz der Stadtwerke Sulzbach GmbH 2015 inklusive der Kosten der vorgelagerten Netze Das Stromverteilnetz der Stadtwerke Sulzbach liegt in der Regelzone der Amprion

Mehr

Pflichten der Betreiber von Versorgungsnetzen. Euroforum-Konferenz Das neue EnWG: NetzzugangsVO Strom

Pflichten der Betreiber von Versorgungsnetzen. Euroforum-Konferenz Das neue EnWG: NetzzugangsVO Strom Pflichten der Betreiber von Versorgungsnetzen Euroforum-Konferenz Das neue EnWG: NetzzugangsVO Strom Düsseldorf, 05. April 2005 Dr.-Ing. Wolfgang Nick Inhalt Kurzvorstellung Beschaffung von Verlust- und

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag (Strom)

Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Seite 1 von 5, Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Zwischen Energiewerke Nord GmbH Latzower Straße 1 17509 Rubenow ILN/BDEW-Codenummer: 9907582000006 Umsatzsteuer ID: DE 137580664

Mehr

1. Das vom Transportkunden zu entrichtende Entgelt nach 9 des Lieferantenrahmenvertrages setzt sich je Ausspeisepunkt zusammen aus:

1. Das vom Transportkunden zu entrichtende Entgelt nach 9 des Lieferantenrahmenvertrages setzt sich je Ausspeisepunkt zusammen aus: Anlage 2 : Ergänzende Geschäftsbedingungen 1 Entgeltbedingungen 1. Das vom Transportkunden zu entrichtende Entgelt nach 9 des Lieferantenrahmenvertrages setzt sich je Ausspeisepunkt zusammen aus: Arbeitsentgelt

Mehr

Gasmarktmodell COSIMA

Gasmarktmodell COSIMA Gernot Haider Gasflusssteuerung & Optimierung Gasmarktmodell COSIMA Teilintegration der Marktgebiete Tirol und Vorarlberg in das Marktgebiet NCG inklusive Durchleitung durch das Marktgebiet Vorarlberg

Mehr

Deutscher Bundestag Drucksache 15/5736 15. Wahlperiode 15.06.05. zu dem Zweiten Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts

Deutscher Bundestag Drucksache 15/5736 15. Wahlperiode 15.06.05. zu dem Zweiten Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts Deutscher Bundestag Drucksache 15/5736 15. Wahlperiode 15.06.05 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Zweiten Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts - Drucksachen 15/3917,

Mehr

Anlage e zum Netznutzungsvertrag (Strom) Zuordnungsvereinbarung

Anlage e zum Netznutzungsvertrag (Strom) Zuordnungsvereinbarung Anlage e zum Netznutzungsvertrag (Strom) Zuordnungsvereinbarung Zwischen Stadtwerke Bad Saulgau Moosheimer Straße 28 88348 Bad Saulgau - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV)

Mehr

Netzentgelte Strom der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG Gültig ab 1. Januar 2015

Netzentgelte Strom der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG Gültig ab 1. Januar 2015 Die e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (nachfolgend e-netz Südhessen genannt) ist zum 01. Juli 2014 in die Rechte und Pflichten der Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar GmbH & Co. KG eingetreten. Die

Mehr

Preisblatt für den Netzzugang Gas

Preisblatt für den Netzzugang Gas Preisblatt für den Netzzugang Gas Städtische Werke Netz + Service GmbH ab 01. Januar 2016 Inhaltsverzeichnis Hinweise 2 1 Entgelte für Standardlastprofilkunden (SLP) 3 2 Entgelte für Messstellenbetrieb,

Mehr

Preisblatt Netznutzung Strom - vorläufig Gültig ab 1. Januar 2016

Preisblatt Netznutzung Strom - vorläufig Gültig ab 1. Januar 2016 Preisblatt Netznutzung Strom - vorläufig Gültig ab 1. Januar 2016 1. Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem) Jahresbenutzungsdauer < 2500 h/a > 2500 h/a Leistungspreis Leistungspreis

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag für das Gasversorgungsnetz für bestehende Anschlüsse

Anschlussnutzungsvertrag für das Gasversorgungsnetz für bestehende Anschlüsse Anschlussnutzungsvertrag für das Gasversorgungsnetz für bestehende Anschlüsse zwischen SWM Infrastruktur Region GmbH Emmy-Noether-Straße 2, 80992 München - nachstehend Netzbetreiber genannt - und, nachstehend

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz

Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz M A S L A T O N Rechtsanwaltsgesellschaft mbh Leipzig. München. Köln Hinrichsenstraße 16, 04105 Leipzig RA Prof. Dr. Martin

Mehr

Preisblatt. der Erdgas Münster Transport GmbH & Co. KG, Münster (EGMT)

Preisblatt. der Erdgas Münster Transport GmbH & Co. KG, Münster (EGMT) Preisblatt der Erdgas Münster Transport GmbH & Co. KG, Münster () gültig ab 01. Januar 2011 Preisblatt der gültig ab 01. Januar 2011 Inhaltsverzeichnis Einleitung Teil 1: Tarif für unterjährige Transporte

Mehr

Netzentgelte Gas der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG Gültig ab 1. Januar 2016

Netzentgelte Gas der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG Gültig ab 1. Januar 2016 Die e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (nachfolgend e-netz Südhessen genannt) ist zum 01.Juli 2014 in die Rechte und Pflichten der Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar GmbH & Co. KG eingetreten. Die

Mehr

- Beschlusskammer 7 -

- Beschlusskammer 7 - - Beschlusskammer 7 - Beschluss Az.: BK7-06-074 In dem Verwaltungsverfahren wegen: Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen 1) Bundesverband neuer

Mehr

per E-Mail: hubvertrag@bnetza.de BK 7-08-013, Missbrauchsverfahren gegen Hub-Vertrag Stellungnahme zum Produkt-Konzept von NCG und E.

per E-Mail: hubvertrag@bnetza.de BK 7-08-013, Missbrauchsverfahren gegen Hub-Vertrag Stellungnahme zum Produkt-Konzept von NCG und E. GEODE Magazinstraße 15-16 10179 Berlin Bundesnetzagentur Beschlusskammer 7 Herrn Dr. Chris Mögelin Tulpenfeld 4 53113 Bonn per E-Mail: hubvertrag@bnetza.de - Unser Az.: 01014-06 (Bitte stets angeben) (

Mehr

Vorläufige Netzentgelte Strom Gültig vom 01.01.2016 bis 31.12.2016. Preiskomponenten 2. Preisblatt 1: Netzentgelte für Kunden mit Lastgangmessung 3

Vorläufige Netzentgelte Strom Gültig vom 01.01.2016 bis 31.12.2016. Preiskomponenten 2. Preisblatt 1: Netzentgelte für Kunden mit Lastgangmessung 3 Nach 20 Abs. 1 EnWG sind spätestens zum 15. Oktober vorläufige Netzentgelte durch die Netzbetreiber für das Folgejahr zu veröffentlichen, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr geltenden

Mehr

ERLÄUTERUNGEN ZUR ANWENDUNG DER PREISBLÄTTER FÜR DIE NETZNUTZUNG STROM

ERLÄUTERUNGEN ZUR ANWENDUNG DER PREISBLÄTTER FÜR DIE NETZNUTZUNG STROM ERLÄUTERUNGEN ZUR ANWENDUNG DER PREISBLÄTTER FÜR DIE NETZNUTZUNG STROM DER DORTMUNDER NETZ GMBH Gültig ab 01.01.2014 1. Netznutzung Die Dortmunder Netz GmbH stellt als Netzbetreiber ihr Stromversorgungsnetz

Mehr

Anlage 5 Standardisierte Zuordnungsvereinbarung. als Vertragsmodul zum Lieferantenrahmenvertrag (Strom)

Anlage 5 Standardisierte Zuordnungsvereinbarung. als Vertragsmodul zum Lieferantenrahmenvertrag (Strom) Telefon: +49 (0) 3441 8003-0 Telefax: +49 (0) 3441 8003-619 E-Mail: info@redinet.de Web: www.redinet.de Anlage 5 Standardisierte Zuordnungsvereinbarung als Vertragsmodul zum Lieferantenrahmenvertrag (Strom)

Mehr

Zuordnungsvereinbarung (Strom)

Zuordnungsvereinbarung (Strom) Zuordnungsvereinbarung (Strom) zwischen Stadtwerke Schweinfurt GmbH Bodelschwinghstraße 1 97421 Schweinfurt - Verteilnetzbetreiber (VNB)- und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien

Mehr

Ein Unternehmen der EnBW

Ein Unternehmen der EnBW Anlage 4: Standardlastprofilverfahren [und bis 31. März 2016 Verfahren zur SLP Mehr/Mindermengenabrechnung] Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in Verteilernetzen mit Netzpartizipationsmodell

Mehr

Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsvereinbarung Zuordnungsvereinbarung zwischen: (nachfolgend Verteilnetzbetreiber) - Sandkaule 2 und xxx xxx xxx (nachfolgend Bilanzkreisverantwortlicher) (gemeinsam auch Parteien oder Vertragsparteien genannt) Es wird

Mehr

Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Gas)

Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Gas) Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Gas) zwischen der COVESTRO Brunsbüttel Energie GmbH, Fährstraße 51, 25541 Brunsbüttel, für ihren Standort Fährstraße 51, 25541 Brunsbüttel, - in der Folge "BEG"

Mehr

zwischen GELSENWASSER Energienetze GmbH Willy-Brandt-Allee 26 45891 Gelsenkirchen und

zwischen GELSENWASSER Energienetze GmbH Willy-Brandt-Allee 26 45891 Gelsenkirchen und Zuordnungsvereinbarung Anlage 4 zum Lieferantenrahmenvertrag Zuordnungsvereinbarung zwischen GELSENWASSER Energienetze GmbH Willy-Brandt-Allee 26 45891 Gelsenkirchen - Verteilnetzbetreiber (VNB) - und

Mehr

Anlage 5 zum Lieferantenrahmenvertrag (Strom) Zuordnungsvereinbarung

Anlage 5 zum Lieferantenrahmenvertrag (Strom) Zuordnungsvereinbarung Anlage 5 zum Lieferantenrahmenvertrag (Strom) Zuordnungsvereinbarung Zuordnungsvereinbarung zwischen Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH Daxlander Str. 72 76127 Karlsruhe - Verteilnetzbetreiber (VNB)

Mehr

Zuordnungsvereinbarung. zwischen. Stadtwerke Coesfeld GmbH Dülmener Straße 80 48653 Coesfeld. als Verteilnetzbetreiber (VNB) - und

Zuordnungsvereinbarung. zwischen. Stadtwerke Coesfeld GmbH Dülmener Straße 80 48653 Coesfeld. als Verteilnetzbetreiber (VNB) - und Zuordnungsvereinbarung zwischen Stadtwerke Coesfeld GmbH Dülmener Straße 80 48653 Coesfeld als Verteilnetzbetreiber (VNB) - und - Bilanzkreisverantwortlicher (BKV) - - gemeinsam als Vertragsparteien bezeichnet

Mehr

An die VKU-Mitgliedsunternehmen mit Strom- und Gasnetzbetrieb Vorstand / Geschäftsführung / Betriebsleitung Bereiche Netz / Recht 19.04.

An die VKU-Mitgliedsunternehmen mit Strom- und Gasnetzbetrieb Vorstand / Geschäftsführung / Betriebsleitung Bereiche Netz / Recht 19.04. VKU Invalidenstraße 91 10115 Berlin An die VKU-Mitgliedsunternehmen mit Strom- und Gasnetzbetrieb Vorstand / Geschäftsführung / Betriebsleitung Bereiche Netz / Recht Verband kommunaler Unternehmen e.v.

Mehr

Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsvereinbarung Zuordnungsvereinbarung zwischen der Licht-, Kraft- und Wasserwerke Kitzingen GmbH Wörthstraße 5 97318 Kitzingen - im Folgenden VNB genannt - und - im Folgenden BKV genannt - - gemeinsam als Vertragsparteien

Mehr

Preisblatt. gültig ab 01.01.2014

Preisblatt. gültig ab 01.01.2014 Preisblatt gültig ab 01.01.2014 Preisblatt der gültig ab 01.01.2014 Inhaltsverzeichnis Einleitung Teil 1: Tarif für unterjährige / überjährige Transporte Teil 2: Tarif für bedingte Kapazität Teil 3: Tarif

Mehr

Es gelten die jeweils aktuellen Bedingungen, die auf der Internetseite des Netzbetreibers veröffentlicht

Es gelten die jeweils aktuellen Bedingungen, die auf der Internetseite des Netzbetreibers veröffentlicht Anlage 2: Ergänzende Geschäftsbedingungen Es gelten die jeweils aktuellen Bedingungen, die auf der Internetseite des Netzbetreibers veröffentlicht sind. I. Entgelt- und Zahlungsbedingungen für Transportkunden

Mehr

Anlage 6: Rechnungsstellung und Zahlungsverkehr

Anlage 6: Rechnungsstellung und Zahlungsverkehr Anlage 6: Rechnungsstellung und Zahlungsverkehr Belieferung von Kunden im Netz des Verteilnetzbetreibers mit Erdgas Stand: 01.02.2011 Energie Calw GmbH Verteilnetzbetreiber Netzzugang Stand. 01.02.2011

Mehr

Der Gasmarkt im Umbruch. Dipl.-Ing. Andreas Seegers ISPEX AG, Leiter Energiemanagement Sitzung des Arbeitskreises Energie OWL, Detmold 23.02.

Der Gasmarkt im Umbruch. Dipl.-Ing. Andreas Seegers ISPEX AG, Leiter Energiemanagement Sitzung des Arbeitskreises Energie OWL, Detmold 23.02. Der Gasmarkt im Umbruch. Neue Wege der Erdgasbeschaffung. Dipl.-Ing. Andreas Seegers ISPEX AG, Leiter Energiemanagement Sitzung des Arbeitskreises Energie OWL, Detmold 23.02.2010 Agenda. Entwicklung des

Mehr

Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsvereinbarung Anlage 4 zum Lieferantenrahmenvertrag (Strom) Standardisierte Zuordnungsvereinbarung Zuordnungsvereinbarung zwischen GWS Stadtwerke Hameln GmbH Hafenstraße 14 31785 Hameln BDEW-Codenummer: 99000261000008

Mehr

Der Regel- und Ausgleichsenergiemarkt im Netzzugangsmodell der deutschen Gaswirtschaft

Der Regel- und Ausgleichsenergiemarkt im Netzzugangsmodell der deutschen Gaswirtschaft European Federation of Energy Traders Der Regel- und Ausgleichsenergiemarkt im Netzzugangsmodell der deutschen Gaswirtschaft Münster, den 5. November 2008 Dirk-Christof Stüdemann M.A. EnBW Trading GmbH

Mehr

Preisblatt 2014 Strom - Netznutzungsentgelte

Preisblatt 2014 Strom - Netznutzungsentgelte Preisblatt 2014 Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 10.12.2013 www.infraserv-knapsack.de 1. Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem) Entnahmestelle in Jahresbenutzungsdauer

Mehr

Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte

Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 15.10.2015 www.infraserv-knapsack.de Unverbindlichkeit des Preisblattes Gemäß 20 Abs. 1 S.1, 2 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet,

Mehr

Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsvereinbarung S T A D T W E R K E O L B E R N H A U G M B H W Ä R M E - S T R O M - G A S - A B W A S S E R Zuordnungsvereinbarung zwischen Stadtwerke Olbernhau GmbH Am Alten Gaswerk 1 09526 Olbernhau - Verteilnetzbetreiber

Mehr

Wesentliche Änderungen in den Erhebungsbögen zum Monitoring 2015 im Vergleich zum Monitoring 2014 und Ergebnisse der Konsultation zum Monitoring 2015

Wesentliche Änderungen in den Erhebungsbögen zum Monitoring 2015 im Vergleich zum Monitoring 2014 und Ergebnisse der Konsultation zum Monitoring 2015 Wesentliche Änderungen in den Erhebungsbögen zum Monitoring 2015 im Vergleich zum Monitoring 2014 und Ergebnisse der Konsultation zum Monitoring 2015 Die Beschränkung auf die wesentlichen Änderungen dient

Mehr

Unternehmenspräsentation terranets bw GmbH. Stuttgart, 01.04.2015

Unternehmenspräsentation terranets bw GmbH. Stuttgart, 01.04.2015 Unternehmenspräsentation terranets bw GmbH Stuttgart, 01.04.2015 / / Vorstellung terranets bw GmbH Unternehmensgeschichte Baden-Württemberg > Die Gasversorgung Süddeutschland GmbH (GVS) wurde im Jahr 1961

Mehr

Der vorgelagerte Netzbetreiber ist die Energienetze Rhein-Main GmbH.

Der vorgelagerte Netzbetreiber ist die Energienetze Rhein-Main GmbH. Gültig ab 01.12.2008 (gemäß Genehmigung vom 28.05.2008) Die Gasversorgung Rüsselsheim GmbH betreibt das Stromverteilungsnetz von Rüsselsheim und stellt es auf der Grundlage des Energiewirtschaftgesetzes

Mehr

Netznutzungsvertrag. zwischen. XX (= Netzbetreiber an der Netzanschlussstelle) (nachfolgend Netzbetreiber) und. YY (nachfolgend Netzkunde)

Netznutzungsvertrag. zwischen. XX (= Netzbetreiber an der Netzanschlussstelle) (nachfolgend Netzbetreiber) und. YY (nachfolgend Netzkunde) Netznutzungsvertrag zwischen XX (= Netzbetreiber an der Netzanschlussstelle) (nachfolgend Netzbetreiber) und YY (nachfolgend Netzkunde) nachfolgend einzeln Partei und zusammen Parteien genannt. Farbige

Mehr

Zuordnungsvereinbarung

Zuordnungsvereinbarung Zuordnungsvereinbarung als Modul zum Lieferantenrahmenvertrag Strom (bei Personenidentität von BKV und Lieferant) als Einzelvertrag (keine Personenidentität von BKW und Lieferant) [bitte ankreuzen] zwischen

Mehr

Netzentgelte für die Teilnetze Berlin und Brandenburg inklusive Kostenwälzung (Gültig vom 01.01. bis 31.12.2015)

Netzentgelte für die Teilnetze Berlin und Brandenburg inklusive Kostenwälzung (Gültig vom 01.01. bis 31.12.2015) Netzentgelte für die inklusive Kostenwälzung (Gültig vom 1.1. bis 31.12.215) Das Entgelt für die Netznutzung besteht aus folgenden Komponenten: Jahresleistungsentgelt für die gemessene Jahreshöchstleistung

Mehr

Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG

Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG Preisblatt für die Netznutzung Strom, gültig ab dem 01.01.2015 (inklusive Kosten für das vorgelagerte Netz) Lastganggemessene Kunden 1 Jahresleistungspreisregelung

Mehr

Preisblätter 2013 (Stand 28.12.2012)

Preisblätter 2013 (Stand 28.12.2012) Preisblätter 2013 (Stand 28.12.2012) Im Zuge der am 29.10.2007 in Kraft getretenen Anreizregulierungsverordnung sind Netzbetreiber der Energieversorgung verpflichtet, die Netznutzungspreise nach Maßgabe

Mehr

Übersicht: Anlage 1 zum Lieferantenrahmenvertrag (Strom)

Übersicht: Anlage 1 zum Lieferantenrahmenvertrag (Strom) Bei diesem Preisblatt für das Jahr 2015 handelt es sich um Prognosewerte (nach 20 Abs. 1 S. 2 EnWG). Wir behalten uns vor, die Entgelte vor dem 1. Januar 2015 anzupassen; die jeweils aktuellen Entgelte

Mehr

Preisblatt für den Netzzugang Strom

Preisblatt für den Netzzugang Strom Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: ab 01.01.2015) e-rp GmbH inkl. vorgelagerter Netze Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer, im Fettdruck mit Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %) angegeben. Die Preise

Mehr

Kommunikationsdatenblatt Stadtwerke Willich GmbH Gas - Strom. DVGW-Code 9870029900007. DVGW-Code 9800207100004. DVGW-Code 9800207000006

Kommunikationsdatenblatt Stadtwerke Willich GmbH Gas - Strom. DVGW-Code 9870029900007. DVGW-Code 9800207100004. DVGW-Code 9800207000006 Anlage 1 - Kommunikationsdatenblatt Gas/Strom - Stadtwerke Willich GmbH Kommunikationsdatenblatt Stadtwerke Willich GmbH Gas - Strom Marktteilnehmer: Stadtwerke Willich GmbH Brauereistraße 7 47877 Willich

Mehr

Netznutzungsentgelte Erdgas für Kunden mit 1-h-Lastgang-Zählung - Kunden mit registrierender Lastgangmessung (RLM)

Netznutzungsentgelte Erdgas für Kunden mit 1-h-Lastgang-Zählung - Kunden mit registrierender Lastgangmessung (RLM) Preisblatt 1 Netznutzungsentgelte Erdgas für Kunden mit 1-h-Lastgang-Zählung - Kunden mit registrierender Lastgangmessung (RLM) Preistabelle für Arbeit Zone Jahresarbeit Untergrenze Jahresarbeit Obergrenze

Mehr

Netzentgelte für Kunden mit registrierender Leistungsmessung

Netzentgelte für Kunden mit registrierender Leistungsmessung Preisblatt Gas - RLM (gültig ab 01.01.2013) Hinweis: Grundlage der auf diesem Preisblatt ausgewiesenen Entgelte ist die behördlich für unser Netz im Wege der vorläufigen Anordnung gemäß 72 EnWG für 2013

Mehr

Umsetzung der Krisenvorsorge Gas

Umsetzung der Krisenvorsorge Gas Umsetzung der Krisenvorsorge Gas EnergieSüdwest Netz GmbH 21. Januar 2015 Arbeitskreises Netz der ERGE Veranstaltung Aufgabe Mitglieder/ Teilnehmer Turnus MGV Diskussion über strategische Themen Information

Mehr

Übersicht der vorläufigen Netzentgelte für die Nutzung des Gasverteilnetzes der Bonn-Netz GmbH

Übersicht der vorläufigen Netzentgelte für die Nutzung des Gasverteilnetzes der Bonn-Netz GmbH Übersicht der vorläufigen Netzentgelte für die Nutzung des Gasverteilnetzes der Bonn-Netz GmbH - vorläufige Netznutzungsentgelte Gas - Gültigkeitszeitraum: 01.01.2016 31.12.2016 Bonn-Netz GmbH Telefon

Mehr

Vorläufige Entgelte gemäß 20 Abs.1 EnWG

Vorläufige Entgelte gemäß 20 Abs.1 EnWG Seite 1 von 5 Preisblatt zur Nutzung des Stromverteilnetzes der Unter Vorbehalt gültig ab 01.01.2014 Vorläufige Entgelte gemäß 20 Abs.1 EnWG 1. Netznutzungsentgelte 1.1 Netzpreise für Kunden mit Leistungsmessung

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung)

Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Zwischen Stadtwerke Schwedt GmbH Heinersdorfer Damm 55-57 16303 Schwedt/Oder (nachfolgend Netzbetreiber), und Name/Firma des Anschlussnutzers: Straße:

Mehr

Wettbewerb im Speichermarkt

Wettbewerb im Speichermarkt Gasmarkt in Deutschland Status Quo und nächste Schritte Wettbewerb im Speichermarkt BEB Erdgas und Erdöl GmbH, Hannover 13. November 2008 bne-fachtagung, Berlin Unternehmensstruktur BEB 50% 50% BEB Erdgas

Mehr

::::BDEW/VKU/GEODE-Leitfaden Geschäftsprozesse zur Führung und Abwicklung von Bilanzkreisen bei Gas

::::BDEW/VKU/GEODE-Leitfaden Geschäftsprozesse zur Führung und Abwicklung von Bilanzkreisen bei Gas ::::BDEW/VKU/GEODE-Leitfaden Geschäftsprozesse zur Führung und Abwicklung von Bilanzkreisen Herausgegeben vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), Berlin und Brüssel sowie vom Verband

Mehr

SWE Netz GmbH Magdeburger Allee 34 99086 Erfurt. Firma Straße Nummer PLZ Stadt

SWE Netz GmbH Magdeburger Allee 34 99086 Erfurt. Firma Straße Nummer PLZ Stadt Dienstleistungsvertrag zwischen SWE Netz GmbH Magdeburger Allee 34 99086 Erfurt (nachfolgend VNB genannt) und Firma Straße Nummer PLZ Stadt (nachfolgend Dienstleister genannt) über die Dienstleistung zur

Mehr

Netzentgelte Gas (Örtliches Verteilnetz) für Kunden mit registrierender Lastgangmessung gültig ab dem 1. Januar 2015

Netzentgelte Gas (Örtliches Verteilnetz) für Kunden mit registrierender Lastgangmessung gültig ab dem 1. Januar 2015 Preisblatt 1 Netzentgelte Gas (Örtliches Verteilnetz) für Kunden mit registrierender Lastgangmessung gültig ab dem 1. Januar 2015 Für Kunden, deren Abnahmestelle mit registrierender Lastgangmessung ausgestattet

Mehr

aktuelle Themen Kundenworkshop 11/17.03.2010

aktuelle Themen Kundenworkshop 11/17.03.2010 aktuelle Themen Kundenworkshop 11/17.03.2010 Agenda Ersatzwertstrategie Entgelt für die Bereitstellung der Ersatzwerte Liste nach 19 Ziff. 4 KoV III V-P, Nadine Gill 2 Ersatzwertstrategie bis zum 01.04.2010

Mehr

Rahmenvertrag über die Lieferung und den Bezug elektrischer Energie RLM/SLP (mit Netznutzung) für Individualkunden

Rahmenvertrag über die Lieferung und den Bezug elektrischer Energie RLM/SLP (mit Netznutzung) für Individualkunden Rahmenvertrag über die Lieferung und den Bezug elektrischer Energie RLM/SLP (mit Netznutzung) für Individualkunden Vertragsnummer: und DEG Deutsche Energie GmbH Georg-Ohm-Str. 1 74235 Erlenbach - im Folgenden

Mehr

Auswirkungen der Mengenverschiebungen zwischen den Marktgebieten

Auswirkungen der Mengenverschiebungen zwischen den Marktgebieten Auswirkungen der Mengenverschiebungen zwischen den Marktgebieten Kaiserslautern, 21. Januar 2015 Agenda 1. Regelenergiesituation Winter 13/14 2. Mengenverschiebung und mögliche Ursachen 3. Regulatorische

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas

Netzanschlussvertrag Gas Seite 1 von 5 (Ausfertigung für den Kunden der TWS) Netzanschlussvertrag Gas Zwischen TWS Netz GmbH (Netzbetreiber) Schussenstr. 22 88212 Ravensburg und Straße Hausnummer PLZ Ort Telefon/Fax Eheleuten/

Mehr

Anlage zur Mehr- Mindermengenabrechnung Strom der SW Kiel Netz GmbH

Anlage zur Mehr- Mindermengenabrechnung Strom der SW Kiel Netz GmbH Anlage zur Mehr- Mindermengenabrechnung Strom der SW Kiel Netz GmbH 1. Einführung... 2 2. Gesetzlicher Rahmen... 2 3. Ermittlung der Mehr- und Mindermengen bei der Sparte Strom... 3 3.1 Abgrenzung der

Mehr