Netzentgelte Gas der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG Gültig ab 1. Januar 2016

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1 Die e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (nachfolgend e-netz Südhessen genannt) ist zum 01.Juli 2014 in die Rechte und Pflichten der Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar GmbH & Co. KG eingetreten. Die für die Verteilnetzbetreiber (VNB) Rhein-Main-Neckar GmbH & Co. KG genehmigte Erlösobergrenze ist gemäß 26 Abs.1 ARegV auf die e-netz Südhessen GmbH & Co. KG übergegangen. Die e-netz Südhessen hat die Kalkulation der Netzentgelte für das Netzgebiet, in dem die e-netz Südhessen ein örtliches Gasverteilnetz betreibt, nach den Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S (3621)), der Verordnung über die Anreizregulierung der Energieversorgungsnetze (Anreizregulierungsverordnung ARegV vom 29. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2529) sowie der Verordnung über die Entgelte für den Zugang zu den Gasversorgungsnetzen (GasNEV) vom 25. Juli 2005 (BGBl. I S. 2197) in der jeweils gültigen Fassung, vorgenommen. Vorliegend veröffentlicht die e-netz Südhessen die Höhe der Entgelte, die sich auf der Basis der für 2016 voraussichtlich geltenden Erlösobergrenze ergeben werden. Die Entgelte wurden unter Berücksichtigung der der e-netz Südhessen zum Stichtag 22. Dezember 2015 zugänglichen Erkenntnisse sachgerecht und zutreffend ermittelt. Das Preisblatt enthält weitere, nicht genehmigungsbedürftige Entgelte. Alle Entgelte sind soweit nicht anders ausgewiesen Nettoentgelte und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Konzessionsabgabe sowie sonstige gesetzliche Steuern und Abgaben sind soweit nicht anders ausgewiesen in den Entgelten nicht enthalten und werden in der jeweils gültigen Höhe hinzugerechnet.

2 Übersicht: 1 Netzentgelte nach 18 GasNEV 1.1 Profilkunden bis kwh nach 18 Abs. 4 GasNEV 1.2 Lastgangkunden und Profilkunden mit mehr als kwh nach 18 Abs. 3 GasNEV 2 Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung nach 15 GasNEV 2.1 Messung nach 15 Abs. 7 GasNEV 2.2 Messstellenbetrieb nach 15 Abs. 7 GasNEV 2.3 Abrechnung nach 15 Abs. 7 GasNEV 3 Netzentgelte für Sonderformen der Netznutzung nach 20 Abs. 2 GasNEV 4 Sonstiges 5 Konzessionsabgabe 5.1 Sondervertragskunden 5.2 Tarifkunden 2/8

3 1 Netzentgelte nach 18 GasNEV 1.1 Profilkunden bis kwh nach 18 Abs. 4 GasNEV Jahresarbeit in kwh Arbeitsbereich durch Grundpreis Arbeitspreis der nicht Grundpreis abgegoltene Arbeit abgegoltenen Arbeit ID-Nr. Untergrenze Obergrenze W min W max GP W gp AP in kwh in kwh in / Monat in kwh in ct / kwh ,82 0,00 3, ,80 0,00 1, ,25 0,00 1, ,86 0,00 0, ,87 0,00 0, ,75 0,00 0,8167 Abrechnungsformel: NE AOL = (W - W gp ) x AP + GP x 12 Erläuterung der Formel: NE AOL Arbeitsentgelt W abzurechnende Arbeitsmenge W gp durch Grundpreis abgegoltene Arbeit AP Arbeitspreis der nicht abgegoltenen Arbeit GP Grundpreis in kwh in kwh in ct / kwh in / Monat Die Ermittlung des Grund- und des Arbeitspreises erfolgt wie im folgenden Anwendungsbeispiel dargestellt. Kundendaten: Jahresarbeit (W) = kwh/a Entgeltermittlung gemäß Preistabelle II.a (ID-Nr. 3): Netzentgelt [ /a] = ((Jahresmenge [kwh] - durch Grundpreis abgegoltene Arbeit [kwh]) * Arbeitspreis [ct/kwh]) / Grundpreis [ /Monat] * 12 Netzentgelt [ /a] = ( kwh/a - 0 kwh/a) * 1,0147 ct/kwh / ,25 /Monat * 12 = 374,82 /a 3/8

4 1.2 Lastgangkunden und Profilkunden mit mehr als kwh nach 18 Abs. 3 GasNEV Preistabelle I.a Arbeitsentgelt Arbeitsbereich durch Sockelbetrag Arbeitspreis der nicht Sockelbetrag ID-Nr. Untergrenze Obergrenze abgegoltene Arbeit abgegoltenen Arbeit W min W max SB W W s AP von kwh bis kwh in kwh in ct / kwh ,00 0, ,66 0,00 0, ,54 0,00 0, ,42 0,00 0, ,88 0,00 0, ,17 0,00 0, ,40 0,00 0, ,38 0,00 0, ,43 0,00 0, ,03 0,00 0, ,29 0,00 0, ,39 0,00 0, ,50 0,00 0, ,58 0,00 0, ,95 0,00 0, ,48 0,00 0, ,05 0,00 0,0393 Abrechnungsformel: NE w = (W - W s ) x AP + SB w Erläuterung der Formel: NE W Arbeitsentgelt W abzurechnende Arbeitsmenge W S durch Sockelbetrag abgegoltene Arbeit AP Arbeitspreis der nicht abgegoltenen Arbeit SB W Sockelbetrag in kwh in kwh in ct / kwh 4/8

5 Preistabelle I.b Leistungsentgelt ID-Nr. Untergrenze Obergrenze P min P max SB p P s LP von kw bis kw in kw in / kw 1 0, ,00 0,00 13, ,41 0,00 12, ,05 0,00 10, ,37 0,00 9, ,49 0,00 9, ,37 0,00 9, ,53 0,00 8, ,18 0,00 8, ,18 0,00 8, ,86 0,00 7, ,82 0,00 6, ,81 0,00 6, ,81 0,00 5, ,13 0,00 5, ,49 0,00 4, ,28 0,00 4, ,84 0,00 4, ,22 0,00 4, ,98 0,00 4, ,64 0,00 4,3203 Abrechnungsformel: NE p = (P - P s ) x LP + SB p Leistungsbereich Sockelbetrag durch Sockelbetrag abgegoltene Leistung Leistungspreis der nicht abgegoltenen Leistung Erläuterung der Formel: NE p Leistungsentgelt P abzurechnende Leistungsmenge P S durch Sockelbetrag abgegoltene Leistung LP Leistungspreis der nicht abgegoltenen Leistung SB p Sockelbetrag in kw in kw in / kw Anwendungsbeispiel: Kundendaten: Jahresarbeit (W) = kwh/a Jahresleistung (P) = kw/a Arbeitspreisermittlung gemäß Preistabelle I.a (ID-Nr. 5): Arbeitsentgelt [ /a] = ((Jahresmenge [kwh] - durch Sockelbetrag abgegoltene Arbeit [kwh]) * Arbeitspreis [ct/kwh]) / Sockelbetrag [ /a] Arbeitsentgelt [ /a] = ( kwh/a - 0 kwh/a) * 0,1725 ct/kwh / ,88 /a = 7.739,38 /a Arbeitspreis 0,1725 Sockelbetrag 2.046,88 Ergebnis 7.739,38 Leistungspreisermittlung gemäß Preistabelle I.b (ID-Nr. 10): Leistungsentgelt [ /a] = ((Jahresmenge [kw] - durch Sockelbetrag abgegoltene Leistung [kw]) * Leistungspreis [ /kw]) + Sockelbetrag [ /a] Leistungsentgelt [ /a] = (2.600 kw/a - 0 kw/a) * 7,6403 /kw ,86 /a = ,64 /a In den Fällen, in denen keine belastbaren Informationen zur Leistung eines Kunden vorliegen, wird die Leistung über folgende Formel entsprechend der BGW Praxisinformation P 2007/16 Netzentgeltermittlung nach dem Netzpartizipationsmodell und Kalkulation Messung und Abrechnung ermittelt: Jahresarbeit in kwh 0,857 Leistung = [ 1,52 * ( ) ] kw /8

6 2 Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung nach 15 GasNEV Die nachfolgenden Entgelte sind unabhängig von der Anschlusssituation der Ausspeisepunkte für alle Druckstufen des e-netz Südhessen-Gasnetzes gültig. 2.1 Messung nach 15 Abs. 7 GasNEV Entgelte für Messung (Ab-/Auslesung und Datenmanagement) Messung mit Leistungsmessung Messung ohne Leistungsmessung monatlich vierteljährlich halbjährlich jährlich Zusatzausstattung: Mengenumwerter (MEUW) Standard Mengenumwerter (MEUW) Prozessgasumwerter Tarifgeräte Fernauslesung / Modem 295,56 /a 45,36 /a 15,12 /a 7,56 /a 3,78 /a 138,84 /a 416,52 /a 27,84 /a 41,76 /a Die Entgelte für Messung (Ab-/Auslesung und Datenmanagement) beinhalten für Ausspeisepunkte ohne Leistungsmessung je nach Vertragsgestaltung eine monatliche, vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Ablesung und für Ausspeisepunkte mit Leistungsmessung eine monatliche Ablesung. Eine zusätzliche Ab-/Auslesung außerhalb des Turnus bei Ausspeisepunkten mit und ohne Leistungsmessung wird über eine zusätzliche Preiskomponente in Rechnung gestellt (siehe Punkt 4). 2.2 Messstellenbetrieb nach 15 Abs. 7 GasNEV Entgelte für Messstellenbetrieb nach installierten Zählergruppen G2,5 - G6 G10 - G25 G40 - G100 G160 - G650 > G650 9,48 /a 22,68 /a 111,48 /a 180,00 /a 368,88 /a Die Entgelte für Messstellenbetrieb beinhalten den Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtung und verstehen sich als jährlicher Preis. 2.3 Abrechnung nach 15 Abs. 7 GasNEV Entgelte für Abrechnung von Ausspeisepunkten ohne Leistungsmessung für eine Abrechnung / Jahr Entgelte für Abrechnung von Ausspeisepunkten mit Leistungsmessung für zwölf Abrechnungen / Jahr 8,52 /a 297,12 /a Die Entgelte für Abrechnung verstehen sich als jährlicher Preis. 6/8

7 3 Netzentgelte für Sonderformen der Netznutzung nach 20 Abs. 2 GasNEV Die Regulierungsbehörden haben am 13. August 2012 den Leitfaden zur Ermittlung von Sonderentgelten nach 20 Abs. 2 GasNEV veröffentlicht. Darin ist die Verpflichtung enthalten, bestehende Vereinbarungen zum 1. Januar 2013 für die neue Regulierungsperiode zu rekalkulieren und im Preisblatt zu veröffentlichen. Netzkunde Evonik Röhm GmbH Energieried GmbH & Co. KG GGEW Bergstraße AG Adresse Riedbahnstraße 4, Weiterstadt Industriestraße 40, Lampertheim Im Hockgarten 1, Seeheim Zählpunkt DE DE DE Sonderentgelt pro Jahr* ,79 /a ,95 /a ,14 /a * Jahresentgelt inkl. vorgelagerte Netzentgelte und exkl. Entgelten für Messung und Abrechnung 4 Sonstiges Zählerablesung außerhalb des Turnus Eine manuelle Auslesung des Zählers vor Ort wird entsprechend folgender Tabelle abgerechnet. Manuelle Lastgangermittlung einer Leistungsmessung je manueller Auslesung Zählerstandsablesung einer nicht leitungsgemessenen Entnahmestelle je gesonderte Ablesung vor Ort 80,00 40,00 Stündlicher Datenversand Lastgang Für die Bereitstellung unplausibilisierter Stundenwerte des Lastgangs gelten folgende Preise. Stündlicher Datenversand Lastgang (Bereitstellung unplausibilisierter Lastgangwerte) einmalig für die Einrichtung pro Zählpunkt 120,00 Dienstleistung pro Zählpunkt (je Monat) 60,00 7/8

8 5 Konzessionsabgabe Ferner erhebt die e-netz Südhessen zusätzlich zu den Netzentgelten die jeweils zulässigen Höchstsätze an Konzessionsabgaben gemäß der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) in der jeweils gültigen Fassung. Auf der Grundlage der derzeit geltenden Fassung der KAV werden folgende Konzessionsabgaben erhoben. 5.1 Sondervertragskunden Eine zu leistende Konzessionsabgabe für Sondervertragskunden nach 1 Abs. 4 KAV beträgt 0,03 ct/kwh netto. 5.2 Tarifkunden Die Konzessionsabgabe (netto) für Tarifkunden nach 1 Abs. 3 KAV ergibt sich aus den folgenden Tabellen, in der die im Netzgebiet der e-netz Südhessen vorkommenden Gemeindegrößen berücksichtigt sind. Gas ausschließlich für Kochen und Warmwasser Gemeinden bis Einwohner 0,51 ct/kwh Gemeinden bis Einwohner 0,61 ct/kwh Gemeinden bis Einwohner 0,77 ct/kwh bei sonstigen Tariflieferungen Gemeinden bis Einwohner 0,22 ct/kwh Gemeinden bis Einwohner 0,27 ct/kwh Gemeinden bis Einwohner 0,33 ct/kwh e-netz Südhessen GmbH & Co. KG Dornheimer Weg Darmstadt Telefon: Telefax: netznutzung-gas@e-netz-suedhessen.de Internet: 8/8

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