EKS Netznutzungsentgelte

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1 Rheinstrasse 37 Postfach 435 CH-8201 Schaffhausen T F info@eks.ch Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG D/2012 NNE EKS Netznutzungsentgelte Gültig ab Rechnungsmonat Januar Voraussetzungen Die Verrechnung der Netznutzungsentgelte im Netzgebiet der EKS AG in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt nach diesem Preisblatt, unabhängig von Art und Umfang der Stromlieferungen. Die Preise für die Stromlieferungen sind nicht Gegenstand dieses Preisblattes. Die nachfolgend aufgeführten Preiskomponenten unterstehen der Aufsicht durch die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg. Preisänderungen aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben sowie Entscheidungen von Regulierungsinstanzen und Gerichten werden ohne Verzug an die Kunden weitergegeben. 2. Preise Der Gesamtpreis setzt sich zusammen aus: 2.1 Den Netzentgelten, entsprechend der Netzebene aus welcher die Ausspeisung erfolgt 2.2 Dem Entgelt für den Bezug von Blindenergie 2.3 Den Mess- und Abrechnungspreisen, entsprechend der Art der Messung 2.4 Der Konzessionsabgabe (Wird an die Gemeinden abgeliefert.) 2.5 Der KWK Abgabe (Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz) 2.6 Der Mehrwertsteuer : Preise ohne jegliche Steuern und Abgaben : Preise inkl. 19% Mehrwertsteurer (gerundet) ISO 14001

2 2.1 Netzentgelte Kundenanlagen mit Leistungsmessung Netz- oder Umspannebene Kundenanlagen mit Leistungsmessung Benutzungsdauer <= h/a Benutzungsdauer > h/a Leistungspreis Euro/kW/a Arbeitspreis* Leistungspreis Euro/kW/a Arbeitspreis* HS HS/MS MS MS/NS NS *Darin enthalten sind 0.37 für die Systemdienstleistungen des Übertragungsnetzbetreibers swissgrid in der Regelzone Schweiz. Erfolgt bei Entnahme in Mittelspannung die Messung ausnahmsweise bei kleinen Anschlussstellen in Niederspannung, werden die Arbeitspreise um 0.1 erhöht. Kundenanlagen mit einer Jahresarbeit von mehr als 100'000 kwh werden grundsätzlich über eine Leistungsmessung abgerechnet. Als anrechenbarer Leistungswert in kw gilt der höchste gemessene ¼-h Leistungsmittelwert pro Abrechnungsjahr (1. Januar bis 31. Dezember). Die Benutzungsdauer in Stunden berechnet sich aus der im Abrechnungsjahr (1. Januar bis 31. Dezember) bezogenen elektrischen Wirkenergie in kwh, dividiert durch den anrechenbaren Leistungswert in kw. Die definitive Abrechnung entsprechend der Benutzungsdauer erfolgt mit der letzten Rechnung des Abrechnungsjahres. Unterjährig werden Akontorechnungen auf Grund der erwarteten Leistung erstellt Kundenanlagen ohne Leistungsmessung Anwendung Kundenanlagen ohne Leistungsmessung Grundpreis Arbeitspreis Euro/Jahr E, ED, SD, T Netzentgelt für durch die EKS AG gesteuerte Elektro-Speicherheizungen und -Wärmepumpen

3 2.2 Blindenergie Kundenanlagen mit Leistungsverrechnung in Nieder- und Mittelspannung Übersteigt der Blindenergiebezug innerhalb einer Ableseperiode in der Hochtarifzeit 42% des gleichzeitigen Wirkenergiebezugs, wird der Mehrbezug verrechnet mit: Blindstrom NS und MS Cent/kvarh Arbeitspreis Hochtarif Kundenanlagen mit Leistungsverrechnung in Hochspannung Für die Blindenergiemehrabgabe gelangen die folgenden Ansätze zur Abrechnung: Blindstrom HS Cent/kvarh Zu jeder Zeit Kundenanlagen ohne Leistungsverrechnung Es werden keine Entgelte für den Bezug von Blindenergie erhoben. 2.3 Mess- und Abrechnungspreise Netzebene und Art der Messung Die Blindenergieabgabe wird pro Unterwerk (Netzanschlusstelle) für den Quadranten mit gleichzeitiger Wirk- und Blindenergieabgabe (induktive Abgabe) ausgewertet. Dazu wird durch koinzidierendes Aufsummieren der Netzgangzeitreihen aller Messstellen (1/4- Stunden-Werte) des Unterwerks eine virtuelle Netzgangreihe für Wirk- und Blindenergieabgabe gebildet. Aufgrund dieser virtuellen Netzgangzeitreihen wird die Blindenergieabgabe für jede ¼-Stunde ermittelt. Als Blindenergiemehrabgabe gilt die Blindenergieabgabe ausserhalb des Leistungsfaktors cos phi von 0.9 (über 48.4 % der gleichzeitigen Wirkenergieabgabe). Messstellenbetrieb Messung Abrechnung Euro/Jahr Euro/Jahr Euro/Jahr HS Lastgang 1) MS Lastgang 1) MS Lastgang via GSM 1) NS Lastgang 1) NS Lastgang via GSM 1) NS Lastg. direkt 2) NS Lastg. direkt via GSM 2) NS Leistungsmaximum 3) NS Doppeltarif 4) NS Einfachtarif 5)

4 In diesen Preisen sind folgende Leistungen enthalten: 1) Lastgangzähler mit Messwandlern, Fernablesung und Aufbereitung der Zählerdaten, Bereitstellung der Messdaten auf dem Internet oder Versand als , monatliche Einzelabrechnung 2) Lastgangzähler ohne Messwandler, mit Fernablesung und Aufbereitung der Zählerdaten, Bereitstellung der Messdaten auf dem Internet oder Versand als , monatliche Einzelabrechnung 3) Leistungszähler, Registrierung des Jahresmaximums, Ablesung in der Mitte und am Ende eines Geschäftsjahres, vierteljährliche Teilrechnungen, halbjährliche Einzelabrechnung 4) Doppeltarifzähler, Rundsteuerempfänger für Schwachlastregelung, Ablesung in der Mitte und am Ende eines Geschäftsjahres, vierteljährliche Teilrechnungen, halbjährliche Einzelabrechnung 5) Einfachtarifzähler, Ablesung in der Mitte und am Ende eines Geschäftsjahres, vierteljährliche Teilrechnungen, halbjährliche Einzelabrechnung der Netznutzung für den Netzkunden oder Sammelrechnung pro Lieferant. Mehrleistungen, welche diese Standards übersteigen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Es gelten die jeweiligen Konditionen für Messeinrichtungen (KM 12/D). 2.4 Konzessionsabgabe Sondervertragskunden gemäss Konzessionsabgabenverordnung Konzessionsabgabe HT Konzessionsabgabe NT Tarifkunden gemäss Konzessionsabgabenverordnung Konzessionsabgabe HT Konzessionsabgabe NT KWK-Abgabe Die KWK-Abgabe wird derzeit nicht erhoben. 2.6 Mehrwertsteuer % Mehrwertsteuer 19 Die hier nach 2.4 bis 2.6 erwähnten und allfällig neue Abgaben, Steuern resp. Umlagen können, so weit sie die EKS AG belasten, jederzeit angepasst und dem Kunden überwälzt werden. 3. Kommunalrabatt auf Netzentgelten in Niederspannung Auf dem Netznutzungsentgelt von Liegenschaften im Eigentum einer Gemeinde und in Niederspannung gewährt die EKS AG einen Rabatt. Grundlage bilden 3 Abs. 1 Ziff. 1 der Konzessionsabgabenverordnung bzw. der jeweilige Konzessionsvertrag.

5 4. Inkraftsetzung Das vorliegende Preisblatt ist gültig ab dem Rechnungsmonat Januar 2012 und ersetzt alle früheren Veröffentlichungen der EKS AG zu den Netznutzungsentgelten. 5. Geschäftsbedingungen Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EKS AG. Diese können im Internet unter abgerufen werden. 6. Anwendung Bei Unstimmigkeiten über die Auslegung dieses Preisblattes entscheidet die Geschäftsleitung der EKS AG abschliessend.

EKS Netznutzungsentgelte

EKS Netznutzungsentgelte Rheinstrasse 37 Postfach 435 CH-8201 Schaffhausen T +41 52 633 55 55 F +41 52 633 52 01 E-Mail info@eks.ch www.eks.ch Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG D/2013 NNE EKS Netznutzungsentgelte Gültig

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