Geschäftsanweisung VDEI-Bezirk Thüringen
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- Edith Messner
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1 Geschäftsanweisung VDEI-Bezirk Thüringen Inhaltsverzeichnis Seite 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 2 2 Aufgabe der Geschäftsanweisung 2 3 Aufgaben des BV 2 4 Finanzen 3 5 Inkrafttreten 4 Anlagenverzeichnis 5 Anlage 1: Aufgabenverteilung des BV Thüringen 6 Anlage 2: Ehrungen und Glückwünsche 8 Anlage 3.1: Auszug aus der Rechtsschutzordnung 9 Anlage 3.2: Antrag auf Gewährung von Rechtsschutz 10 Version 3.2; Stand Seite 1
2 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1.1 Name des Bezirkes: Verband Deutscher Eisenbahn-Ingenieure e. V. VDEI Bezirk Thüringen 1.2 Sitz des Bezirkes ist für die Wahlperiode: Flattigstraße 16, Greußen 1.3 Länge der Wahlperiode beträgt 4 Jahre Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Berichtszeitraum ist die Wahlperiode des Bezirksvorstandes. 2. Aufgabe der Geschäftsanweisung 2.1 Die GA legt den Handlungsrahmen des Bezirksvorstandes (BV) fest. 3. Aufgaben des BV 3.1 Bei der Verbandsarbeit des Bezirkes orientiert sich der BV an den Zielen, der Satzung und den Leitlinien des Bundesvorstandes. 3.2 Dem Bezirk obliegt die Betreuung seiner Mitglieder sowie die Gewinnung neuer Mitglieder. 3.3 Die Aufgabenverteilung im BV ist in der Anlage 1 festgelegt. 3.4 Die Verbandsmitglieder werden regelmäßig mit einem Newsletter des Bezirkes Thüringen über wesentliche Ereignisse, Aktivitäten und Ergebnisse der Sitzungen der Verbands- Bezirksgremien informiert. Weiterhin organisiert der BV Fachvorträge und Exkursionen. 3.5 Der BV prüft die Voraussetzungen für Ehrungen und Verbandsauszeichnungen an Mitglieder und stellt die entsprechenden Anträge satzungsgemäß zum Bezirkstag Version 3.2; Stand Seite 2
3 3.6 Der BV prüft jeweilige Jubiläen der Bezirksmitglieder und überbringt die Glückwünsche (siehe Anlage 2). 3.7 Der BV kondoliert bei Sterbefällen den Hinterbliebenen, nimmt nach Möglichkeit an Trauerfeiern teil und übermittelt eine Blumen-/Geldspende in Höhe von 25,00 Euro. 3.8 Bei Aufnahmeanträgen prüft der BV die Erfüllung der Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft im Verband, soweit die Anmeldung im Bezirk erfolgt. 3.9 Der BV pflegt die Zusammenarbeit mit regionalen Repräsentanten der Thüringer Landesregierung, der Bahnen, der bahnbezogenen Wirtschaft, der Bahnbehörden, der Berufsverbände sowie Einrichtungen von Forschung und Lehre Der BV organisiert die satzungsgemäße Durchführung der Bezirkstage sowie der Bezirksversammlungen Der BV prüft Anträge auf Rechtsschutzverlangen und -beratung und leitet sie bei Befürwortung an das Präsidium weiter. Es gilt die in der Anlage 3 festgelegte Rechtsschutzverordnung sowie der Antragsvordruck Der BV organisiert auf Basis der abgeschlossenen Unfallversicherung mit der DEVK für die Durchführung von Bezirksveranstaltungen die Weiterleitung der entsprechenden Unterlagen. 4. Finanzen 4.1 Die Höhe des Mitgliedsbeitrages wird vom BV vorgeschlagen und vom Bezirkstag bestätigt. Für die laufende Wahlperiode beträgt der Mitgliedsbeitrag: - für aktive Mitglieder: 12,00 /Monat - für Senioren/Studenten: 8,00 /Monat - für Arbeitslose: 0,00 /Monat - Fördermitglieder (persönlich) 200,00 /Monat - Fördermitglieder (juristisch) 300,00 /Monat 4.2 Die Zahlung des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Überweisung bzw. Bankeinzug und kann frei mit dem Schatzmeister vereinbart werden (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich). Version 3.2; Stand Seite 3
4 4.3 Ist ein Mitglied mehr als sechs Monate seinen fälligen Mitgliedsbeitrag schuldig, wird es vom Schatzmeister schriftlich zur Zahlung aufgefordert. Erfolgt die Zahlung nicht, wird die Lieferung des Eisenbahningenieur (EI) und des Eisenbahningenieurkalenders (EIK) eingestellt. Kommt ein Mitglied seinen Zahlungsverpflichtungen über einen längeren Zeitraum nicht nach, besteht die Möglichkeit des Ausschlusses aus dem Verband auf Beschluß des BV. 4.4 Über die Haushaltsführung legt der Schatzmeister dem BV Rechenschaft ab. Der BV seinerseits ist dem Bezirkstag rechenschaftspflichtig. 4.5 Die Haushaltsführung wird von den jeweils vom Bezirkstag gewählten Kassenprüfern geprüft. 4.6 Für Öffentlichkeitsarbeit und Internetaufgaben legt der BV eine Aufwandsentschädigung fest (Beschluß durch BV). 4.7 Bei Reisen im Auftrag des BV besteht für die Mitglieder der Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung in tatsächlicher Höhe. 5. Inkrafttreten 5.1 Die Geschäftsanweisung wurde in der Bezirksvorstandssitzung vom bestätigt. Die Geschäftsanweisung Bezirk Thüringen tritt am in Kraft. Version 3.2; Stand Seite 4
5 Anlagenverzeichnis Bestandteil der Geschäftsanweisung sind folgende Anlagen: Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3.1: Anlage 3.2: Aufgabenverteilung des BV Thüringen Ehrungen und Glückwünsche Auszug aus der Rechtsschutzordnung Antrag auf Gewährung von Rechtsschutz Version 3.2; Stand Seite 5
6 Anlage 1 Aufgabenverteilung des BV Thüringen Funktion Privatanschrift Geschäftsanschrift Aufgaben Bezirksvorsitzender Dipl.-Ing. Holger Klein Flattigstraße Greußen (03636) Mobil (0173) holgerklein3290@aol.com OBERMEYER PLANEN + BERATEN GmbH Juri-Gagarin-Ring Erfurt Tel (0361) Fax (0361) Mobil: (0151) holger.klein@opb.de Leitet den Bezirk Mitglied des Bundesvorstandes Repräsentation Kontaktpflege Fördermitglieder Einladung zu Sitzungen Mitgliederverwaltung inkl. Begrüßung und Verabschiedung Niederschriften Stellv. Bezirksvorsitzender Dipl.-Ing. Hermann Schmalfuß Heinrich-Heine-Allee Bad Berka ( ) ( ) / hermannschmalfuss@smallfeet.de Anschreiben bei Sterbefällen Vertreter des Bezirksvorsitzenden DB extern Versicherungen, Rechtsschutz Repräsentation Kontaktpflege Fördermitglieder Prüfung von Jubiläen und Anschreiben Kontaktperson DB intern Lindenweg Gaberndorf 03643/ / Dipl.-Ing. Joachim Reepschläger joachim.reepschlaeger@tonline.de DB ProjektBau GmbH Regionalbereich Südost Kurt- Schumacher-Straße Erfurt Tel.: Joachim.reepscjlaeger@ deutschebahn.com Kontaktperson DB intern Geschäftsplan Allgemeine Aufgaben Version 3.2; Stand Seite 6
7 Funktion Privatanschrift Geschäftsanschrift Aufgaben Bezirksschriftführer und Internetbeauftragter Dipl.-Ing. Harald Grafe Walter-Rein-Straße Erfurt Organisation von Exkursionen Beschlußkontrollen Internetbeauftragter Mitarbeit im AK-Ö mit Zugriff auf VDEI Portal Bezirksschatzmeister Dipl.-Ing. Andreas Merten Am Weinberg Kromsdorf (03643) DB Netz AG Augustastraße 3, Halle Kassengeschäfte des Bezirkes Haushaltsplan Abrechnung Bundesschatzmeister und VDEI - Service GmbH Information der neuen Mitglieder zur Beitragszahlung Stellv. Bezirkssatzmeister Dipl.-Ing. Rolf Liebetruth Markt Greußen (03636) Mobil (0160) RolfLiebetruth@aol.com Vertreter des Bezirksschatzmeisters Organisation von Exkursionen Organisation von Seniorenveranstaltungen Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit Dipl.-Ing. Peter Schenk Fuldaer Straße Weimar (03643) Peter.Schenk@arcor.de Berichte für VDEI - Intern Verantwortlicher für Newsletter Öffentlichkeitsarbeit Organisation von Exkursionen Zugriff auf VDEI Portal Dipl.-Ing. (FH) Günter Thiel Henning-Goede-Straße Erfurt (0361) dackelthiel@web.de Organisator Mitgliedertreffen Organisation von Exkursionen Organisation von Seniorenveranstaltungen Version 3.2; Stand Seite 7
8 Funktion Privatanschrift operative und strategische Sonderaufgaben Dipl.-Ing. Klaus Peter Dittmar Lange Straße Nottleben Geschäftsanschrift Deutsche Bahn AG Lieferantenmanagement und Qualitätssicherung (TEI 2) Caroline-Michaelis-Straße Berlin Fax: deutschebahn.com Aufgaben Operative und strategische Sonderaufgaben Die Bezirksvorstandsmitglieder erledigen Ihre Aufgaben eigenverantwortlich ohne weitere Auftragserteilung und sind dem Vorstand rechenschaftspflichtig. Version 3.2; Stand Seite 8
9 Anlage 2 Ehrungen und Glückwünsche A. 2.1 Die Ehrenmitgliedschaft im Verband kann auf Vorschlag der BV Mitglieder zuerkannt werden, die mindestens 12 Jahre als Funktionsträger oder Beauftragte eines Bezirksvorstands besonders aktiv und erfolgreich waren. Die Geehrten erhalten eine Urkunde. A. 2.2 Den Mitgliedern wird zu den folgenden Geburtstagen gratuliert: 50 Jahre mit Glückwunschkarte 60 Jahre mit Glückwunschkarte 65 Jahre mit Glückwunschkarte und Geschenk in Höhe von 20 Euro 70 Jahre mit Glückwunschkarte und Geschenk in Höhe von 20 Euro 75 Jahre mit Glückwunschkarte 80 Jahre mit Glückwunschkarte und Geschenk in Höhe von 20 Euro 85 Jahre mit Glückwunschkarte Jahre mit Glückwunschkarte 90 Jahre mit Glückwunschkarte und Geschenk in Höhe von 20 Euro über 90 Jahre jährlich mit Glückwunschkarte ab 95 Jahre jährlich mit Glückwunschkarte und Geschenk in Höhe von 20 Euro. 100 Jahre mit Glückwunschkarte und ein Geschenk auf besonderen Beschluß des Vorstandes Fördermitglieder erhalten bei runden 10-jährigen Firmenjubiläen (10-jähriges, 20- jähriges, 30-jähriges usw.) ein Geschenk in Höhe von 25 Euro. Version 3.2; Stand Seite 9
10 Anlage 3.1 Auszug aus der Rechtsschutzordnung Auszug aus der Rechtsschutzordnung 1. Rechtsschutz nach 2 (3)d der Satzung kann nur ordentlichen Mitgliedern des VDEI gewährt werden. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Rechtsschutz besteht nicht. 2. Die Ursache für den Rechtsschutzfall muss nach der Aufnahme des Antragstellers in den VDEI eingetreten sein. 3. Rechtsschutz kann nur für Zivil- oder Strafsachen in beruflichen Angelegenheiten gewährt werden, soweit diese in das Aufgabengebiet des Antragstellers fallen. In Ausnahmefällen entscheidet das Präsidium nach Anhörung des Bundesvorstandes. 4. Rechtsschutz kann ausgeschlossen werden für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Ereignisse und für Fälle, die keine hinreichende Aussicht auf Erfolg haben. Er ist ausgeschlossen für Fälle, die ordentliche Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Firmeninhaber betreffen. 5. Der Rechtsschutz besteht in fachlicher Beratung und in einer Beihilfe zu den entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten. Falls erforderlich, bestellt das Präsidium einen Sachverständigen, der zur Unterstützung des Prozessbevollmächtigten bzw. des Verteidigers des Antragstellers tätig wird und diesem sein Gutachten zur Verfügung zu stellen hat. Verantwortlich für die Zusammenarbeit zwischen Präsidium und Prozessbevollmächtigtem bzw. Verteidiger ist ausschließlich der Antragsteller, der dem Präsidium sowie seinem Prozessbevollmächtigten bzw. seinem Verteidiger unverzüglich die erforderlichen Informationen zu erteilen hat. Die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten bzw. eines Verteidigers ist ausschließlich Sache des Antragstellers. 6. Der Höchstbetrag der Beihilfe je Rechtschutzfall wird vom Präsidium bestimmt. Anträge auf Gewährung von Rechtsschutz sind förmlich (gem. Anlage 3.2) an den BV zu richten. Der BV legt den Antrag mit einer Stellungnahme und dem Beschluß des Bezirksvorstands innerhalb von 30 Tagen an das Präsidium vor. 7. Dem Antragsteller wird vom Bezirksvorstand eine Information über die Weiterleitung seines Antrages an das Präsidium erteilt. Version 3.2; Stand Seite 10
11 Anlage 3.2 Antrag Antrag auf Gewährung von Rechtsschutz gemäß 2 (3)d der VDEI-Satzung in Verbindung mit der Rechtsschutzordnung VDEI-Bezirk den Personalien des Antragstellers Name Vorname Geburtsdatum Dienststelle Dienstbezeichnung Telefon Privatanschrift: Straße, Hausnummer Wohnort PLZ Telefon Fax Bankverbindung Name der Bank BLZ Konto-Nummer Weitere Angaben Privat-Rechtsschutzversicherung ja / nein bei: Gesellschaft Anschrift Versicherungs-Nr. Ich bin bereit, diese in Anspruch zu nehmen ja / nein Berufshaftpflichtversicherung In einer Gewerkschaft organisiert bei: ja / nein ja / nein Name der Gewerkschaft Anschrift MitgliedsNr. Rechtsschutz beantragt ja / nein Version 3.2; Stand Seite 11
12 Über den Antrag ist entschieden worden ja / nein (bei Ablehnung bitte Begründung auf separatem Blatt beifügen) Ergebnis Wurde schon einmal Rechtsschutz durch den VDEI gewährt ja / nein aus welchem Anlass und wann? Datum Art des Verfahrens, für das Rechtsschutz beantragt wird a) Klagefähigkeit prüfen b) Art des Verfahrens: Kurze Schilderung des Sachverhalts: Anlagen bitte beifügen! Rechnung im Original! Ich versichere, dass ich die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe. Falls ich meine Mitgliedschaft im VDEI während des Rechtsstreits oder bis fünf Jahre nach Ende des Rechtsstreits beende, werde ich die vom VDEI gezahlten Beiträge zurückzahlen und dem VDEI von allen entstandenen oder noch entstehenden Verpflichtungen freistellen. Ort und Datum Unterschrift des Antragstellers Bearbeitungsvermerk des Bezirks: Eingang am: Weitergeleitet an das Präsidium am: Stellungnahme des Bezirksvorstands: Dem Antragsteller ist die Rechtsschutzordnung (Anlage 1 zur GA) ausgehändigt worden und es wurde ihm ein Abgabebescheid erteilt. Unterschrift des Bezirksvorsitzenden Schreiben des Bezirksvorstands an das Mitglied abgesendet Name Datum Version 3.2; Stand Seite 12
13 Bearbeitungsvermerk des Präsidiums: Eingang beim Präsidium in Frankfurt am Main Name des Empfängers Datum Beschluss des Präsidiums über die Gewährung des Rechtsschutzes: Schreiben an das Mitglied und Kopie an den Bezirksvorstand abgesendet Datum Bestellung Sachverständiger: Zahlung: Sonstige Aktivitäten: Wichtige Vermerke: Vorgang abgeschlossen durch das Präsidium Name Datum Version 3.2; Stand Seite 13
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