BEITRITTSERKLÄRUNG. Hiermit beantrage ich meine Mitgliedschaft im. 1.1 WFC Visurgis Petershagen. zum (gewünschtes Eintrittsdatum eintragen)

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1 BEITRITTSERKLÄRUNG Hiermit beantrage ich meine Mitgliedschaft im 1.1 WFC Visurgis Petershagen zum (gewünschtes Eintrittsdatum eintragen) Zu meiner Person mache ich nachstehende Angaben: Name Vorname Beruf PLZ/Wohnort Straße/Hausnummer Geboren am in Telefon: Mitglied beim SV Werder Bremen ja nein Es gilt zur Zeit folgender Mitgliedsbeitrag: 18,99 jährlich 1 von 2

2 Hiermit ermächtige ich den Werder Fanclub widerruflich, die von mir zu entrichtenden Fanclubbeiträge bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos mit der Kontonummer Bankleitzahl Name der Bank durch Lastschrift einzuziehen. Durch meine Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit der vorstehenden Angaben und erkenne die Satzung des Werder Fanclubs Visurgis Petershagen als für mich bindend an. In die Satzung kann beim Vorstand oder im Internet unter Einsicht genommen werden. Über Änderung der ursprünglichen Daten (z.b. Anschrift, Bankverbindung) muss der Vorstand unverzüglich informiert werden. Ort und Datum Unterschrift Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters erforderlich Unterschrift gesetzlicher Vertreter 2 von 2

3 SATZUNG In der Fassung vom 04. April Name, Gründungsdatum & Sitz 1.1 Der Fanclub trägt den Namen WFC Visurgis Petershagen 1.2 Das Gründungsdatum ist der 04. April Der Fanclub hat seinen Sitz in Petershagen. 2 Geschäftsjahr 2.1 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 3 Welchen Zweck hat der Fanclub 3.1 Zweck des Fanclubs ist der Zusammenschluss und die Unterstützung des SV Werder Bremen und seiner Fans in der Region, um gemeinsame Aktivitäten (z. B. Fahrten zu Fußballspielen, Fußball-Turnieren, Veranstaltungen etc.) zu organisieren oder gemeinsam daran teilzunehmen. Geselligkeit und Spaß stehen im Vordergrund. 3.2 Der Fanclub verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen; die Mittel werden ausschließlich für satzungsmäßige Zwecke verwandt. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Clubs. 4 Wie kann man Mitglied werden 4.1 Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben. 4.2 Jedes Mitglied hat die Möglichkeit die Satzung einzusehen und hat auf dem Eintrittsformular mit seiner Unterschrift zu quittieren, dass es die Satzung anerkennt. 1 von 6

4 5 Austritt aus dem Fanclub 5.1 Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss. 5.2 Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung dem 1. Vorsitzenden gegenüber. 5.3 Der Austritt gilt ab Monatsende nach Eingang der Erklärung. 5.4 Geleistete Mitgliedsbeiträge werden nicht erstattet. 5.5 Der Ausschluss kann erfolgen: Wenn ein Mitglied seiner Beitragspflicht trotz Mahnung, länger als 3. Monate nicht nachgekommen ist Bei vereinsschädigendem Verhalten. 5.6 Der Antrag auf Ausschluss eines Mitgliedes kann jederzeit gestellt werden. Es muss mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend sein. Es reicht die einfache Mehrheit. 6 Mitgliedsbeiträge 6.1 Die Höhe der Beiträge beschließt die Mitgliederversammlung. 6.2 Der Mitgliedsbeitrag beträgt zurzeit jährlich 18, Der Einzug erfolgt zum jeden Jahres 6.4 Der Mitgliedsbeitrag wird bei Eintritt fällig und dann weiter zu jedem von 6

5 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder 7.1 Alle Fanclub-Mitglieder sind gleichberechtigt. 7.2 Alle Fanclub-Mitglieder haben ein Recht auf Teilnahme an allen Veranstaltungen des Fanclubs. 7.3 Aktive Mitglieder haben auf der Mitgliederversammlung Stimmrecht. Bei einer passiven Mitgliedschaft entfällt das Stimmrecht. 7.4 Die Mitglieder sind verpflichtet, diese Satzung und getroffene Beschlüsse einzuhalten. 7.5 Die Mitgliedsbeiträge sind regelmäßig und pünktlich zu zahlen. Bei Zahlungsproblemen sollte man sich sofort an den Kassierer oder an den Vorstand wenden. 7.6 Die Mitglieder haben beim Ausscheiden aus dem Fanclub oder bei Auflösung keinen Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Beiträge. Über Strafen, bei Verstoß gegen diese Satzung, oder sonstige gültige Beschlüsse stimmen alle Mitglieder ab. 7.7 Die vom Mitglied erworbenen Fanclub-Artikel sind nur für die eigene Nutzung bestimmt und dürfen nicht an dritte Personen gegeben werden! 8 Organe 8.1 Die Organe des Fanclubs sind: der Vorstand die Mitgliederversammlung 3 von 6

6 9 Vorstand 9.1 Der Vorstand muss aus Vereinsmitgliedern bestehen. 9.2 Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Verein aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung. 9.3 Der Vorstand besteht aus: dem 1. Vorsitzenden dem 2. Vorsitzenden dem Schriftführer dem Kassierer 9.4 Der Vorstand führt den Fanclub aufgrund der Satzung. Er vertritt den Fanclub in der Öffentlichkeit, des Weiteren kann er Aufgaben an die Fanclub Mitglieder verteilen. Der Vorstand beteiligt sich selbstverständlich an allen Aktivitäten. 9.5 Jedes Vorstandsmitglied wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. 9.6 Sämtliche Vorstandsmitglieder bekommen keine Vergütung für ihre Arbeiten. 9.7 Der Vorstand haftet weder finanziell noch persönlich für die Mitglieder des Fanclubs. Jedes Mitglied ist für sein Handeln und Tun selbst verantwortlich und ist gegebenenfalls persönlich zur Verantwortung zu ziehen. 10 Mitgliederversammlung 10.1 Die Mitgliederversammlung besteht aus allen Mitgliedern des Fanclubs Die ordentliche Mitgliederversammlung findet 1 x jährlich in jedem Kalenderjahr statt. Alle Mitglieder werden zuvor schriftlich eingeladen Die anwesenden Mitglieder sind beschlussfähig. Eine dreiviertel Mehrheit ist bei Beschlüssen gefördert. 4 von 6

7 10.4 Die Mitgliederhauptversammlung umfasst: Den Bericht des Kassenwartes Den Bericht des Vorsitzenden Den Bericht des Webmasters Bericht des Kassenprüfers/Entlastung des Vorstandes Die Neuwahlen des Vorstandes Die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge Satzungsänderungen Verschiedenes Die Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Schriftführer sowie vom 1. Vorsitzenden zu unterzeichnen. 11 Kassenführung 11.1 Der Kassierer verwaltet die Materialien und die Kasse des Fanclubs Ein entsprechendes Vereinskonto wird eingerichtet Der Kassierer führt ein Kassenbuch. Sämtliche Ein- und Ausgaben müssen durch Belege nachgewiesen werden Die Aufnahmegebühren bzw. die Jahresbeiträge der Mitglieder werden durch Barzahlungen oder Überweisungen vollzogen. Alle Zahlungen erhält der Kassenwart. Bei Barzahlungen bekommt das Mitglied eine Quittung ausgestellt Der Kassierer gibt auf der ordentlichen Mitgliederversammlung Rechenschaft über das abgelaufene Geschäftsjahr des Clubs Jederzeit kann ein Mitglied des Fanclubs den Kassenwart auffordern, den aktuellen Kassenstand darzulegen. 5 von 6

8 12 Fanclub-Treffen 12.1 Es findet in unregelmäßigen Abständen ein Stammtisch des Werder-Fanclubs statt zu dem nicht nur Mitglieder eingeladen sind, sondern jede Person willkommen ist Aktivitäten (z. B. Fahrten zu Werder-Spielen) werden gemeinsam organisiert und durchgeführt. 13 Satzungsänderung 13.1 Satzungsändernde Anträge müssen auf der Mitgliederversammlung gestellt werden Es müssen mindestens Dreiviertel aller Mitglieder anwesend sein Eine dreiviertel Mehrheit entscheidet. 14 Auflösung 14.1 Der Antrag auf Auflösung des Fanclubs muss schriftlich auf der Mitgliederversammlung gestellt werden Es müssen mindestens fünfzig Prozent aller Mitglieder anwesend sein Eine Dreiviertel-Mehrheit entscheidet Bei Auflösung des Fanclubs geht das vorhandene Vermögen als Spende an die Per Mertesacker Stiftung Konto Bankhaus Hallbaum Hannover BLZ von 6

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