Ng. STANDARD- PATieNTeNveRfügu

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1 STANDARD- PatientenverfügunG.

2 ZWEI MÖGLICHKEITEN ZUR NUTZUNG kostenfrei als einfache ANKREUZVARIANTE ODER Ausarbeiten lassen zur erweiterten STANDARD-PATIENTENVERFÜGUNG Füllen Sie nur die Abschnitte A B aus und unterschreiben Sie auf der Rückseite fertig! Bitte beachten Sie: Die Ankreuzvariante ist allerdings nur eine Minimallösung und kann gelegentlich angezweifelt werden. Wir empfehlen Ihnen den nebenstehenden Weg zu gehen. Beantworten Sie die Abschnitte A B C D und schicken Sie alle Seiten an uns zurück. Unsere Mitarbeiter/innen prüfen Ihre Angaben und stehen für Beratung oder Hilfe beim Ausfüllen zur Verfügung. Es wird aus Ihren Angaben eine komprimierte STANDARD- PATIENTENVERFÜGUNG für Sie ausgearbeitet und Ihnen in zweifacher Ausfertigung unterschriftsreif per Post zugesandt (siehe Abb. Vorder- und Rückseite). Standard- Patientenverfügung (HVD) Wallstraße Berlin Dafür erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 30 inkl. Porto (Ermäßigung möglich). Die Gebühr ist erst nach Erhalt der fertigen Dokumente zu entrichten. Gern nehmen wir darüber hinaus auch Spenden entgegen (wir sind gemeinnützig tätig).

3 Zur Erstellung einer STANDARD- PATIENTENvERfüGUNG (auch als einfaches»ankreuzformular«nutzbar) Nicht gewählte Optionen sind zu streichen! Zu den hochgestellten Ziffern siehe»medizinische Erklärungen«. Vorsorglich bestimme ich (Verfügende/r): Verfügende/r mit Vor- und Zunamen Geburtsdatum Adresse Telefon für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr bilden oder äußern kann: UNABHÄNGIG von den Situationen, die unter A genannt sind Wenn realistische Aussichten bestehen, dass mir ein lebenswertes, umweltbezogenes Leben ermöglicht wird, erwarte ich dazu lebenserhaltende und intensivmedizinische Maßnahmen. Sinnvoll ist ein Zusatzblatt mit Vorstellungen zu einem (noch) lebenswerten Leben. Versuche zur Wiederbelebung 1 wünsche bzw. akzeptiere ich, aber nur unter der Bedingung, dass sie innerhalb von fünf Minuten nach dem Herz-/Kreislauf-Stillstand erfolgen. ODER: Versuche zur Wiederbelebung lehne ich in jedem Fall heute schon ab. Sie können von den genannten Optionen zwei wählen, nur eine oder auch gar keine. A»Standard«-Situationen, in denen die Festlegungen in gelten: Die Hauptpunkte bezeichnen exemplarisch»aussichtslose«situationen, in denen Sie Ihren Willen nicht mehr bilden können und in denen nur noch pflegerische Basisversorgung, Schmerz- und Beschwerdelinderung gewährleistet sein sollen. Damit verbunden ist ein verzicht auf lebensver längernde Maßnahmen (die in den folgenden medizinischen Festlegungen in beschrieben werden). Sie können eingerückte Unteraussagen zur Erweiterung der Hauptpunkte ankreuzen. Alle nicht gewählten Optionen sind zu streichen! Wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde. auch wenn ich mich im Endstadium einer schweren, unheilbaren Erkrankung befinde (und nicht mehr einwilligungsfähig bin), selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar wäre. ich in Folge einer schweren Gehirnschädigung mein Bewusstsein nach sorgfältiger Abklärung und Einschätzung erfahrener Fachärzte aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich verloren habe. 2 auch wenn absehbar keine wesentliche Besserung erfolgt dahingehend, dass ich wieder Einsichten gewinnen und (i. d. R. sprachlich) mit anderen Menschen in Kontakt treten kann. ich infolge eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses 3 (z. B. bei Demenz nach dem Alzheimer- Typus) trotz Hilfestellung nicht mehr in der Lage bin, Nahrung auf natürliche Weise zu mir zu nehmen. auch wenn bei Demenz in einem weniger fortgeschrittenen Stadium* zur Behandlung einer hinzutretenden lebensbedrohlichen Erkrankung (eigentlich) intensivmedizinische Eingriffe oder Operationen durchzuführen wären. * Krankheitssymptome für dieses Demenzstadium können individuell sehr unterschiedlich sein: Persönlichkeitsstörungen, Angst oder stressbedingte Aggression, Namen nahestehender Angehöriger nicht mehr erinnern, starke Desorientierung. Insbesondere wenn die eigenen geistigen Defizite selbst gar nicht mehr wahrgenommen werden, vermag der Betroffene noch durchaus positive Gefühle zu empfinden. Er kann Freude am Leben (in seiner eigenen Welt) haben oder auch am Essen (sofern er es ggf. noch mit Genuss zu sich nehmen kann).

4 B Medizinische Festlegungen für die unter A genannten Situationen Auch hier sind nicht gewählte Optionen zu streichen (dies gilt auch für die Aussagen»keine künstliche Ernährung«oder»keine Antibiotika außer zur Beschwerdelinderung«mehr, wenn Sie diese zur Lebensverlängerung noch wünschen sollten)! In Teil C, Frage 7 haben Sie die Möglichkeit, Ihrem Gesundheits bevollmächtigten einen Ermessensbereich einzuräumen. 1. Unverzichtbare Basisversorgung Ich wünsche und erwarte angemessene Zuwendung und Körperpflege. Eine fachgerechte (d. h. palliativmedizinische) Linderung von Schmerzen und anderen belastenden Symptomen wie Atemnot, Übelkeit, Angst, Unruhe u. a. setze ich dabei voraus. 2. Verzicht auf intensivmedizinische Maßnahmen In den unter A genannten Situationen sollen keine lebensverlängernden Maßnahmen mehr erfolgen. Insbesondere damit einhergehende Belastungen möchte ich mir ersparen. Ein Sterben wird dann von mir gewünscht bzw. in Kauf genommen. Das bedeutet bei Einwilligungsunfähigkeit im Einzelnen: Dann keine lebenserhaltenden Eingriffe und Maßnahmen mehr wie z. B. Dialyse (apparative Blutwäsche), keine Eingriffe wie Amputation und Organoperation mehr. Dann keine künstliche Beatmung mehr bzw. eine schon eingeleitete soll eingestellt werden. Ich setze voraus, dass ich Medikamente zur hinreichenden Linderung von Atemnot erhalte (siehe Festlegung 4, wie weit diese lindernden Maßnahmen im Bedarfsfall gehen können und sollen). Dann erst recht keine Versuche zur Wiederbelebung mehr. Ein Notarzt soll bei Herz-/Kreislaufstillstand (in heimischer Umgebung) nicht verständigt werden. 3. Verzicht auf künstliche Ernährung 4 Das Stillen von Hunger- und Durstempfinden gehört unverzichtbar zu jeder lindernden Therapie. Es soll auf natürliche Weise erfolgen, ggf. mit Hilfe (Handreichung) bei der Nahrungs- und Flüssigkeits aufnahme. Unter den in A genannten Situationen wünsche ich keine künstliche Ernährung 4 mehr, unabhängig von der Form (Magensonde durch Bauchdecke (»PEG«) oder durch Nase ebenso wenig wie Kalorienzufuhr durch venöse Zugänge). Dann auch keine künstliche Flüssigkeitszufuhr 4 mehr, außer sie ist in vermindertem bzw. angemessenem Maße palliativmedizinisch erforderlich. Es soll mir nur Flüssigkeit gereicht werden, die ich auf natürlichem Wege über den Mund aufnehmen kann. Auf die fachgerechte Mundpflege und -befeuchtung ist besonderer Wert zu legen. 4. Bewusstseinsdämpfende und/oder sedierende Mittel 5 Wenn Schmerzen, Atemnot oder quälende Unruhe am Lebensende anders nicht hinreichend zu lindern sind, wünsche ich auch solche Mittel, die mich sehr müde machen oder mein Bewusstsein einschränken können. Dann stimme ich im Extremfall auch einer Bewusstseinsausschaltung (»künstlicher Tiefschlaf«) oder einer Lebensverkürzung als möglicher, ärztlich nicht beabsichtigter Nebenwirkung 5 zu. 5. Blutbestandteile, Antibiotika und andere Medikamente Es kann sich z. B. auch um stabilisierende Herzmittel handeln. Lebensverlängernde und lindernde Wirkungen sind oft nicht voneinander abzugrenzen. Auch bei dieser Frage geht es ausschließlich um die unter A genannten Situtionen! Wählen Sie möglichst nur eine Alternative und streichen Sie die nicht gewünschten durch! Auch solche Maßnahmen und Medikamente (die ambulant verabreicht werden können) lehne ich dann ab. (Denn ich will keinerlei Stabilisierung oder mögliche Lebensverlängerung mehr.) Ich wünsche sie (bzw. erlaube sie nur), wenn sie zur Linderung von Beschwerden erforderlich wären. Darüber sollen später meine Patientenvertreter entscheiden (Siehe dazu Frage 7). Ort, Datum Unterschrift der/des Verfügenden ggf. Bezeugung Wenn Sie nur eine einfache Ankreuzvariante (mit den Streichungen) nutzen wollen, können Sie die bisherigen Angaben unterschreiben und die Seite abtrennen. Zu empfehlen ist eine als Text ausgearbeitete STANDARD-PATIENTENVERFÜGUNG mit zusätzlichen Angaben. Humanistischer Verband Deutschlands, LV Berlin-Brandenburg e. V., Wallstraße 61 65, Berlin, 2013

5 Wenn Sie auf der»sicheren Seite«sein möchten, lassen Sie sich eine ausgearbeitete STANDARD-PATIENTENVERFÜGUNG mit Erweiterungen anfertigen als unterschriftsreifes Textdokument (siehe Abbildung: Ein Blatt mit Vorder- und Rückseite). Dies erfolgt gegen Bearbeitungsgebühr (gern auch mit zusätzlicher Spende) auf gemeinnütziger, nicht gewinnorientierter Basis. Füllen Sie dazu auch die folgenden orangenen Seiten aus, inklusive der Seite zur Gebührenerstattung. Senden Sie diese an die Anschrift»Standard-Patientenverfügung (HVD)«, wie als Adressfeld auf der Rückseite dieses Faltblattes vorgegeben. C Weitere Angaben für meine Patientenverfügung 6. Erweiterte bzw. präzisierte Situationen, unter denen die Festlegungen in gelten sollen: Sie können im Folgenden zur Behandlungsbegrenzung eine Zeitdauer in Zahlen angeben, wobei die beiden nicht gemeinten Zeiteinheiten zu streichen sind. Lassen Sie sich insbesondere dazu ärztlich oder medizinisch fachkundig beraten. Allerdings fließen hier immer subjektive Werturteile ein. Im Zweifelsfall sollten Sie diese Frage überspringen oder eigene Formulierungen wählen. Wenn ich infolge einer schweren Gehirnschädigung keine Einsichten mehr gewinnen kann und (i. d. R. sprachlich) mit Menschen nicht mehr in Kontakt treten kann, soll das Warten auf wesentliche Besserung beschränkt werden auf: ca.... Tage oder Wochen oder Monate. Sie können weiterführende Situationen von Einwilligungsunfähigkeit in eigenen Worten formulieren oder eines der genannten Beispiele zugrunde legen: Beispiele: Wenn (z. B. nach Schlaganfall oder Unfall) schwere körperliche Dauerschädigungen mit Schwerstpflegebedürftigkeit absehbar sind. / Sofort und in jeder Situation von Einsichtsunfähigkeit, da ich heute schon sehr alt und/oder sehr krank bin (Krankheit kann benannt werden). / Bei Demenz auch in früheren Stadien (Zusatzbedingungen müssen, bzw. sollen hier genannt werden). / Wenn bei Bewusstlosigkeit auch nach 72 Stunden keine Zeichen der zerebralen Erholung (Schmerzreflex, Pupillenreaktion, Lidschlussreflex) festzustellen sind. Bei der folgenden Frage 7 geht es u. a. um einen möglichen Ermessensspielraum für Ihre Vertrauens person(en), die separat in einer Gesundheitsvollmacht eingetragen sein müssen. (Wenn uns deren Namen, Adresse und Telefon-Nr. für die entsprechenden Vollmachts-Formulare vorliegen, erhalten Sie diese zusammen mit Ihrer Standard- Patientenverfügung zugeschickt). Die restlichen Fragen 8 und 9 in Teil C beziehen sich auf den gewünschten Ort und Beistand am Lebensende. Bei Fragen rufen Sie uns bitte an Mo., Di., Do. und Fr Uhr , -32 oder spv@patientenverfuegung.de C

6 C Sie können bei den Fragen 7, 8 und 9 jeweils eine oder mehrere Optionen wählen, aber möglichst nicht alle. Denn sonst wäre keine Tendenz Ihrer Vorgaben und Wünsche erkennbar. 7. Zur späteren Entscheidungsfindung, Interpretation meines Willens und Verbindlichkeit Die von mir in der beigefügten Gesundheitsvollmacht benannte(n) Person(en) soll(en) nach ärztlicher Aufklärung ausdrücklich einen eigenen Ermessensbereich haben. Bei notwendig werdenden Interpretationen kommt ihr (ihnen) das»letzte Wort«im Prozess der Entscheidungsfindung zu (gemäß späterer ggf. auftretender Bedürfnissen und Lebensäußerungen). Die hier getroffenen Festlegungen gelten für Ärztinnen/Ärzte unmittelbar verbindlich (das ist nur möglich, wenn eine in der Patientenverfügung beschriebene Situation später genauso eingetreten ist). Solange ich sie nicht widerrufen habe, soll mir von ihnen in der konkreten Situation keine Änderung meines Willens unterstellt werden. In Zweifelsfällen (insbesondere bei Demenz) soll abgewogen werden, was meinem Wohl am meisten entspricht. Möglichst im breiten Konsens soll aufgrund meiner Gesten, Blicke oder sonstiger Lebensäußerungen ermittelt werden, ob noch ein Lebenswille vorhanden ist. 8. Gewünschter Aufenthaltsort am Lebensende Ich möchte wenn irgend möglich in meiner vertrauten Umgebung verbleiben. dort sein, wo meine Würde, Versorgung und Selbstbestimmung am besten gewahrt sind. bei Komplikationen am Lebensende in ein Krankenhaus verlegt werden. nach Möglichkeit in einem Hospiz sterben. 9. Gewünschter Beistand am Lebensende (menschlich, fachlich, spirituell) Ich wünsche, dass benachrichtigt und einbezogen wird Pflege-, Palliativ-, Hospizdienst: Vertreter/in der folgenden Kirche / Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft / Organisation: Ärztin oder Arzt meines Vertrauens: Sonstige außerhalb der Familie einzubeziehende Person (sofern nicht bereits bevollmächtigt): D Organspendefrage und Schlussbemerkung 10. Erlaubnis zur Organspende nach Hirntod und zur Gewebeentnahme? Ich stimme einer Entnahme von Organen zum Zweck der Transplantation zu. Intensivmedizinische Maßnahmen dürfen dann zur Vorbereitung der Organentnahme nach Hirntodfeststellung weitergeführt werden (Stunden oder wenige Tage). Ich lehne eine Entnahme meiner Organe ab. Ich bin (noch) unentschieden / kommt für mich nicht (mehr) in Frage. Die folgende Erlaubnis gilt unabhängig von den drei vorgenannten Optionen. Bei Nichtzutreffen streichen! Ich bin mit einer Entnahme von Gewebe (zur Spende) nach meinem Tod einverstanden. 11. Schlussbemerkung Eine Beratung beim Abfassen einer Patientenverfügung (und entsprechende Bezeugung) durch eine fachkundige Person oder eine Ärztin bzw. einen Arzt ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Sie wird aber allgemein empfohlen. Ich habe mich vor der Erstellung beraten lassen durch: Hiermit ersetzt werden soll meine bisher bestehende Patientenverfügung (bzw. ein entsprechender Textzusatz in meiner ansonsten wirksam bleibenden Generalvollmacht)

7 MEDIZINISCHE Erklärungen Zu den Begriffen mit hochgestellten Anmerkungsziffern in der Standard-Patientenverfügung* Wiederbelebungsmaßnahmen (»Reanimation«) 1 Viele medizinische Maßnahmen können sowohl Leiden lindern als auch das Leben verlängern. Das hängt von der jeweiligen Krankheitssituation ab. Maßnahmen zur Wiederbelebung nach eingetretenem Herzstillstand sind nie leidensmindernd, sondern dienen ausschließlich dem Versuch der Lebensrettung. Wieder belebung absolut zu untersagen, kommt für einen hochbetagten oder sehr schwer kranken Menschen in Frage, der sich auch unter keinen Umständen mehr operieren lassen will. Ansonsten kann es im Rahmen von (noch) geplanten medizinischen Eingriffen gelegent lich zu kurzfristigen Problemen kommen, die sich durch sofortige Wiederbelebungsmaßnahmen ohne Folgeschäden beheben lassen. Wenn hingegen der Herz-Kreislaufstillstand länger als 5 Minuten zurückliegt, muss nach jeder weiteren Minute mit immer schwerwiegenderen Dauerschädigungen des Gehirns gerechnet werden. Diese können bis zum bleibenden Bewusstseinsverlust (Überleben im Koma) führen. Denn das besonders empfindliche Gehirngewebe ist bei Sauerstoffmangel eher irreparabel geschädigt als andere Organe. Gehirnschädigungen: Dauerhafte Bewusstlosigkeit / Schwerste Demenz 2 Betrifft schwere Gehirnschädigungen (z. B. nach Unfall, Schlaganfall oder Sauerstoffmangel im Gehirn), die mit einem vollständigen oder weitgehen den Aus fall der Großhirnfunktionen, dem»sitz«des Bewusstseins, einhergehen. Dies gilt für direkte Gehirnschädi gungen z. B. durch Kopfverletzung ebenso wie für indirekte z. B. nach Wiederbelebung. Besonders bei jüngeren Patienten können sich günstige Entwicklungen einstellen, in seltensten Fällen bei Bewusstseinsverlust im»dauerkoma«auch nach Jahren noch. Niemand kann voraussagen, ob die betroffene Person zu diesen sehr wenigen gehören wird oder zur weit überwiegenden Mehrzahl derer, die ohne entsprechende frühere Willens bekundung ihr Leben lang künstlich zu ernähren sind, nie mehr reagieren oder gezielte Bewegungen ausführen können. Lebenswichtige Körperfunk tionen wie Atmung, Darm- oder Nierentätigkeit bleiben meist erhalten sowie möglicherweise auch noch ein Empfindungs vermögen. 3 Betrifft nicht rück führbare Gehirnschädigungen infolge eines weit fort ge schrittenen Hirnabbauprozesses, wie sie am häufigsten bei Demenzerkrankungen (z. B. Alzheimer sche Erkrankung) eintreten. Im»End stadium«um welches es hier geht, ist der Kranke völlig bettlägerig, kann selbst nahe Angehörige gar nicht mehr erkennen und schließlich auch trotz Hilfestellung keine Nahrung und Flüssigkeit auf natürliche Weise mehr sich zu nehmen. Neben allen anderen Funktionen hat er dann selbst das Schlucken»verlernt«. Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr 4 Das Stillen von Hunger und Durst als subjektive Empfindungen gehört zu jeder lindernden Therapie. Viele schwerkranke Menschen haben allerdings kein Hungergefühl; dies gilt praktisch ausnahmslos für Sterbende und wahrscheinlich auch für Patienten im Dauerkoma. Das Durstgefühl ist bei Schwerkranken zwar länger vorhanden, Beschwerden können aber am besten durch Anfeuchten der Atemluft gelindert und durch fachgerechte Mundbefeuchtung und -pflege beseitigt werden. Die künstliche Zufuhr insbesondere größerer Flüssigkeitsmengen im Sterben gilt sogar als schädlich, weil sie zu Beschwerden infolge von Wasseransammlung führen (v. a. zu quälenden Atemnotzuständen). Nicht die Unterlassung, sondern im Gegenteil der Gebrauch einer PEG-Magensonde bei Sterbenden und final Erkrankten bedürfte einer besonderen medizinischen Indikation und ethischen Rechtfertigung. Schmerz- und Beschwerdelinderung 5 Nur in Extremsituationen ist gelegentlich die zur Symptomkontrolle notwendige Dosis von Schmerzund Beruhigungsmitteln so hoch, dass eine damit verbundene geringe Lebenszeitverkürzung (als»indirekte«sterbehilfe) strafrechtlich erlaubt oder eine beabsichtigte Bewusstseinsausschaltung (als sog. tiefe palliative Sedierung) medizinethisch zulässig ist. Es geht dabei um mit herkömmlichen Mitteln nicht mehr herrschbare Schmerzen, Atemnot, auch um Delir (Angst, Halluzinationen) und sonstige quälende Beschwerden am Lebensende. Die Wirkung von sedierenden Mitteln in der palliativen (= lindernden) Medizin reicht von starker Beruhigung über kurzzeitige Bewusstseinstrübung bis hin zu längerem künstlichen Tiefschlaf (»Langzeitnarkose«). Zu diesen Maßnahmen bedarf es einer Zustimmung. Eine fachgerechte lindernde Behandlung einschließlich der Gabe von Morphin als hochwirksamem Opioid führt in der Regel jedoch nicht zu solchen unerwünschten Folgen. Meist werden z. B. bei Krebspatienten durch die Beschwerdefreiheit vielmehr neue»lebensgeister«geweckt. *Diese Erklärungen im Sinne der Hospiz- und Palliativberatung sind weitgehend übernommen aus der Broschüre»Patentenverfügung«vom Bundesministerium der Justiz (2012): Die Fußnoten, S

8 GesundHeitsVollmAcHt für medizinische und gesundheitliche Angelegenheiten (zur Vorlage beim Arzt, in der Klinik u. ä.) Ich (Vollmachtgeber/in): Vollmachtgeber/in mit Vor- und Zunamen / Geburtsdatum / Adresse bevollmächtige folgende Person(en): Vor- und Zuname / Adresse / Telefon Vor- und Zuname / Adresse / Telefon Vor- und Zuname / Adresse / Telefon Wenn als Besonderheit nicht anders angegeben, sind mehrere Personen jeweils einzeln vertretungsberechtigt. Die Vollmacht berechtigt und verpflichtet die behandelnden Ärzte in jedem Fall, meine(n) Bevollmächtigte(n) über meine Erkrankung und meinen Zustand aufzuklären. Ich entbinde die behandelnden Ärzte von ihrer ärztlichen Schweigepflicht. Sollte dauerhaft oder vorübergehend meine Einwilligungs- bzw. Äußerungsfähigkeit in Bezug auf medizinisch / pflegerische Behandlungen eingeschränkt oder verloren sein, umfasst die Vollmacht alle persönlichen Angelegenheiten im Rahmen der Gesundheitssorge. Sie umfasst insbesondere: Gemäß 1904 BGB eine Einwilligung in Maßnahmen zur Untersuchung des Gesundheitszustandes und zur Heilbehandlung sowie in sämtliche ärztliche Eingriffe zu erteilen, zu widerrufen oder abzulehnen. Dies gilt auch dann, wenn mit dem Durchführen, Abbrechen oder Unterlassen dieser Maßnahme verbunden wäre, dass ich einen schweren oder länger dauernden gesundheitlichen Schaden erleiden könnte oder dass ich sterben würde. Meinen Aufenthalt (Verbleib zu Hause, Aufnahme in ein Krankenhaus oder Pflegeheim) zu bestimmen. Gemäß 1906 BGB (d. h. solange dergleichen zu meinem Wohl erforderlich ist) über meine Unterbringung mit freiheits entziehender Wirkung bzw. über unterbringungsähnliche und/oder freiheitseinschränkende Maßnahmen wie Bettgitter, Medikamente u. ä. zu entscheiden. Wichtiger Hinweis: Zur Regelung von Mietangelegenheiten, Verträgen mit Pflegediensten, Kliniken usw. ist eine ergänzende (Vorsorge-)Vollmacht für finanzielle und rechtsgeschäftliche Angelegenheiten erforderlich. Besonderheiten/Bestimmungen: Wenn dieses Feld nicht benutzt wird, ist es durch einen Strich zu entwerten Wenn keine näheren Bestimmungen (s.o. oder in separater Patientenverfügung) vorliegen, gelten die allgemeinen ethischen Grundsätze, wie sie etwa von der Deutschen Bundesärztekammer bereits im September 1998 formuliert worden sind: Maßnahmen zur Verlängerung des Lebens dürfen in Übereinstimmung mit dem Willen des Patienten unterlassen oder nicht weitergeführt werden, wenn diese nur den Todeseintritt verzögern und die Krankheit in ihrem Verlauf nicht mehr aufgehalten werden kann. Ort, Datum Unterschrift der Vollmachtgeberin / des Vollmachtsgebers Folgende Person/Einrichtung bezeugt, dass ich diese Vollmacht im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte und aus eigenem Willen abgegeben habe: Vor- und Zuname / Adresse / Telefon (oder Stempel) der bezeugenden Person Ort, Datum Unterschrift der bezeugenden Person ggf. Stempel der Einrichtung

9 Gesundheitsvollmacht und Patientenverfügung Wann braucht man sie? Für das Tun oder Unterlassen der Ärzte ist in der konkreten Notfall- und Entscheidungssituation ausschließlich der Patientenwille maßgeblich. Oft genug ist dieser jedoch nicht mehr zu ermitteln, wenn der Schwerkranke verwirrt, einwilligungsunfähig oder gar bewusstlos ist. Dann können an die Stelle seiner eigenen Wertvorstellung zu Lebensqualität, Würde oder humanem Sterben die Mutmaßungen Fremder treten. Dies wird durch eine individuelle Patientenverfügung vermieden. Ergänzend oder ersatzweise kann eine (Gesundheits-) Vollmacht für eine Vertrauensperson ausgestellt werden (auch»medizinische Patientenanwaltschaft«genannt). Dazu können Sie das umseitige Formular benutzen. Eine Bezeugung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber zu empfeh len. Warum eine»gesundheitsvollmacht«diese verhindert die Bestellung eines»gesetzlichen Betreuers«durch das Betreuungsgericht. Ohne Gesundheitsvollmacht haben entgegen landläufiger Meinung auch Familienmitglieder und Ehe gatten kein automatisches Mitspracherecht am Krankenbett! Anders als bei der Patien tenverfügung dringend empfohlen braucht die Gesundheitsvollmacht nicht aktualisiert werden. Sie setzt die Geschäftsfähigkeit voraus und sollte bei Widerruf vernichtet werden. Warum eine zusätzliche Patientenverfügung (PV)? Wenn jemand nicht mehr einwilligungsfähig ist, benennt eine (Gesundheits-)Vollmacht das»wer«(wer soll meinem Willen Geltung verschaffen). Eine Patientenverfügung hingegen dokumentiert das»wie«(wie lautet mein Wille überhaupt zu medizinischen Behandlungen im Fall von Schlaganfall, Demenz, anhaltendem Koma). Maßnahmen abzulehnen, die nur einen Todeseintritt verzögern würden, deckt diese Fälle jedoch nicht ab. Wenn der Wille des Betroffenen nicht zusätzlich in einer PV dokumentiert ist, drohen den Bevollmächtigten Gewissensnöte und Konflikte auch innerhalb der Familie (oder schwerwiegende Entscheidungen, die später bereut werden) Schwierigkeiten und Unannehmlichkeiten im Umgang mit Ärzten oder Richtern (oder gar langwierige, zermürbende Prozesse und Rechtsanwaltskosten) Gesetz zur Patientenverfügung seit 2009 Ein Patientenverfügungsgesetz ist seit in Kraft. Danach gilt eine schriftliche PV ohne jede Reichweitenbeschränkung verbindlich. Allerdings sind Heilbehand lungen und ärztliche Eingriffe (denen zugestimmt wird oder die untersagt werden) sowie die jeweilige Situation konkret zu benennen. Aktuelle PV-Unterlagen mit Beratung erhalten Sie unter u. g. Adresse. Allgemeine Hinweise zur Patientenverfügung (Stand: 2011) 1. Bei Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen muss klar erkennbar sein, wann er gelten soll: Nur im Sterbeprozess, auch in bestimmten anderen Situationen oder gar absolut? 2. Da nicht alles genau vorhersehbar ist, sollte die PV zusätzlich persönliche Wertvorstellungen enthalten und möglichst mit einer Vollmacht für eine Vertrauensperson kombiniert sein. 3. Laut Gesetz zur Patientenverfügung gilt: Nur wenn Arzt und Patientenvertreter (d. h. Bevollmächtigter oder Betreuer) sich nicht einig werden können, wie der Inhalt einer Patientenverfügung zu interpretieren ist und ob er auf die eingetretene Situation zutrifft, muss das Betreuungsgericht angerufen werden. 4. Es kann entscheidend sein, ob eine PV mit kompetenter-medizinisch fachkundiger Hilfe abgefasst wurde achten Sie auf Qualität. Von pauschalen oder juristisch-formalen Texten ist abzuraten. 5. Die Schriftform beinhaltet Unterschrift und Datum. Weitere Formvorschriften (wie Handschriftlichkeit) spielen für die Praxistauglichkeit keine Rolle. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich. Lassen Sie Ihre fertige PV möglichst durch den Arzt Ihres Vertrauens, eine PV-Beratungsstelle o. ä. bezeugen. 6. Ihre Willenserklärung muss im Notfall (ggf. schnell im Krankenhaus) zur Kenntnis gelangen. Sie sollten Ihr Umfeld (Familie, Freunde, behandelnde Ärzte, Pflegedienst /-einrichtung) davon informieren. Außerdem können Sie eine Hinweiskarte immer bei sich tragen. 7. Überprüfen und ändern Sie Ihre Patientenverfügung, wenn sich neue Gesichtspunkte und Einstellungsänderungen ergeben. Ansonsten nehmen Sie etwa alle 2 Jahre eine Aktualisierung mit Datum und erneuter Unterschrift vor. 8. Eine PV kann solange auch mündlich (oder durch nonverbale Kommunikation) widerrufen werden, wie die Einsichts- und Äußerungsfähigkeit in der akuten Situation dazu besteht. 9. Die Verwahrung einer PV in einer gemeinnützigen bundesweiten Hinterlegungsstelle empfiehlt sich, wenn bei Bedarf Unterstützung in Anspruch genommen werden soll. Dort können Sie ggf. auch einen Notfallpass erhalten. Komplette Unterlagen zu einer einfachen Standard-PV oder einer Optimalen PV (mit individuellen Abwägungsmöglichkeiten) erhalten sie zusammen mit einer ergänzenden Vollmacht für finanzielle Angelegenheiten hier: Bundeszentralstelle Patientenverfügung (Humanistischer Verband Deutschlands), Wallstr. 65, Berlin Telefon: , -32 oder - 874, Fax: , mail@patientenverfuegung.de, Humanistischer Verband deutschlands (HVd) Berlin 2011

10 (Vorsorge-)Vollmacht für finanzielle und rechtsgeschäftliche Angelegenheiten (zum Umgang mit Behörden, Geld, Post, Verträgen u. ä.) Ich (Vollmachtgeber/in): Vollmachtgeber/in mit Vor- und Zunamen / Geburtsdatum / Adresse bevollmächtige folgende Person(en): Vor- und Zuname (1) Adresse Telefon Vor- und Zuname (2) Adresse Telefon Vor- und Zuname (3) Adresse Telefon Wenn als Besonderheit nicht anders angegeben, sind die Personen jeweils einzeln vertretungsberechtigt. Dieses Dokument gilt als Vollmacht. Sie ist im Außenverhältnis ohne Vorbedingung (ohne Wirksamkeitsvoraussetzung) gültig. D. h. wenn sie Dritten im Original vorgelegt wird, ist sie unmittelbar und sofort nutzbar. oder Dieses Dokument gilt als Vorsorge-Vollmacht. Sie ist nur gültig, wenn der Bevollmächtigte ein ärztliches Attest vorlegt, dass ich meine hier genannten Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. In jedem Fall soll(en) die o. g. Person(en) später einmal ohne Kontrolle eines Betreuungsgerichtes Regelungen treffen können. Diese (Vorsorge-)Vollmacht gilt (insbesondere) für den Fall meiner Geschäftsunfähigkeit. Sie gilt bis auf Widerruf und über den Tod hinaus. Sie berechtigt insbesondere dazu (bitte nicht Erwünschtes streichen): mich bei Behörden, Versicherungen, Renten- und Sozialleistungsträgern sowie bei Prozesshandlungen aller Art zu vertreten; einen Miet- oder Heimvertrag sowie Verträge mit Pflegediensten, Kliniken o. ä. abzuschließen oder zu kündigen; meinen Haushalt aufzulösen. ergänzende gesundheitsvollmacht notwendig für medizinischen Angelegenheiten einschließlich Aufenthaltsbestimmung! die für mich bestimmte Post entgegenzunehmen und zu öffnen sowie über den Fernmeldeverkehr zu entscheiden (z. B. Vertragsabschlüsse, Kündigungen). meine Geldangelegenheiten zu verwalten und Zahlungen vorzunehmen; über Vermögens- und Wertgegenstände zu verfügen und hierbei alle Rechtshandlungen und Rechtsgeschäfte im In- und Ausland vorzunehmen. Wichtige hinweise: Kreditinstitute (Banken, Sparkassen) verlangen eine spezielle Vollmacht i. d. R. auf hausinternen Formularen! Für Immobiliengeschäfte sowie Handelsgewerbe ist eine notarielle Vollmacht erforderlich! Besonderheiten: Wenn dieses Feld nicht benutzt wird, ist es durch einen Strich zu entwerten Die bevollmächtigte(n) Person(en) soll(en) auch Untervollmachten erteilen dürfen Ja Nein Sollte das Vormundschaftsgericht im Ausnahmefall trotz dieser Vollmacht (etwa bei Zweifel an der zugrundeliegenden Geschäftsfähigkeit) eine Betreuung anordnen, so ist dafür der/die o. g. Bevollmächtigte vorgesehen. Ort, Datum Unterschrift der Vollmachtgeberin / des Vollmachtsgebers Folgende Person/Einrichtung bezeugt, dass ich diese Vollmacht im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte und aus eigenem Willen abgegeben habe: Vor- und Zuname / Adresse / Telefon der bezeugenden Person / Einrichtung Ort, Datum Unterschrift der bezeugenden Person ggf. Stempel der Einrichtung

11 Zur vorsorglichen Regelung von finanziellen und rechtgeschäftlichen Angelegenheiten Warum und wann ist eine Vollmacht notwendig? Viele denken: Wenn ich einmal bei Unfall, Schlaganfall, psychischer Krise oder hohem Alter meine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, wird mich ja jemand vertreten können. Ein naher Angehöriger, mein Ehepartner, mein Kind oder eine andere Vertrauensperson. Richtig ist jedoch: Dies kann nicht automatisch erfolgen. Es bedarf dazu einer Vollmacht. Ohne diese kann niemand für Sie eine Unterschrift leisten, einen Antrag stellen, in Ihrem Namen rechtlich legitimiert handeln. Vielmehr wird ohne Vollmacht vom Amtsgericht ein sogenannter gesetzlicher Betreuer (früher: Vormund, Gebrechlichkeitspfleger) für Sie eingesetzt, ggf. auch nur vorübergehend. Dies wird zwar i. d. R. ein Angehöriger sein, allerdings kann eine gerichtliche Bestellung und Kontrolle als unerwünschte Fremdeinmischung empfunden werden. Diese entfällt vollständig, wenn der Betroffene rechtzeitig eine (Vorsorge-)Vollmacht ausgefüllt hat erforderlich sind Datum und eigene Unterschrift. Ein Gericht tritt dann überhaupt nicht in Erscheinung. Mehrere Bevollmächtigte und Vollmachten? Sie können in einer (Vorsorge-)Vollmacht festlegen, für welche Aufgabenbereiche sie gilt. Das umseitige Formular dient der Regelung finanzieller und rechtsgeschäftlicher Angelegenheiten. Für gesundheitliche und medizinische Entscheidungen ist das ergänzende (grüne) Formular»Gesundheitsvollmacht«erforderlich. Es handelt sich um zwei spezielle Vollmachten, die sich gegenseitig zu einer generellen Vorsorge durch Vollmachten ergänzen. Wenn Sie zwei (oder mehrere) Personen bevollmächtigen, sollten Sie, v. a. wenn eine bestimmte Reihenfolge vorgesehen ist, dies intern, d. h. im Innenverhältnis untereinander klären. Das sollte ggf. auch schriftlich erfolgen, allerdings auf einem separaten Schriftstück. Denn im Außenverhältnis, d. h. in der einem externen Dritten vorgelegten Vollmacht, ist ein interner Auftrag fehl am Platz. Der Grund: Die Bedingung, dass Person A nicht zur Verfügung steht (und deshalb jetzt Person B ersatzweise tätig werden soll), kann kaum stichhaltig nachgewiesen werden. Die Vollmacht würde im Rechtsverkehr für Person B sonst untauglich. Sie können umseitig unter Besonderheiten auch fest legen, dass Person A und Person B Sie nur gemeinschaftlich vertreten können, z. B. bei Kündigung Ihres Mietvertrages. Es können beliebig viele Original-Exemplare ausgestellt werden allerdings kommt es bei zu großzügiger Verteilung zu Problemen bei Widerruf und Änderungsbedarf. Bei Zweifeln oder Unsicherheiten sollten Sie notariellen Rat suchen oder die (kostenfreie) Hilfe eines staatlich anerkannten Betreuungsvereins in Anspruch nehmen. Vorsorge-Vollmacht oder sofortige Wirksamkeit? Manche Menschen erfüllt es mit Unbehagen, dass eine bevollmächtigte Person (vorzeitig) im Eigeninteresse handeln könnte. Missbrauchsgefahr besteht natürlich auch bei einer normalen Bankvollmacht. Eine Vollmacht ist im Außenverhältnis nur dann uneingeschränkt brauchbar, wenn sie an keine Voraussetzung geknüpft ist. Wenn es sich jedoch um eine echte Vorsorge-Vollmacht handeln soll, können Sie umseitig die Vorlage eines ärztlichen Attestes zur Voraussetzung machen. Wenn Ihr Misstrauen immer noch überwiegt, sollten Sie ggf. von einer Vollmacht völlig absehen und alternativ in einer Betreuungsverfügung die vorgesehene Person benennen. Diese würde dann der Kontrolle des Betreuungsgerichtes unterstehen. Wichtige Hinweise Eine (Vorsorge-)Vollmacht muss im Zustand der Geschäftsfähigkeit, d. h. im Vollbesitz geistiger Kräfte abgefasst werden (sonst kann eine Betreuungsverfügung verwendet werden). Mit der/den bevollmächtigten Person(en) sollte ausführlich gesprochen worden sein. Im Innenverhältnis kann auch geklärt werden, ob und wie z. B. bestimmte Geldzahlungen erfolgen sollen oder wie mit der Übersiedlung in ein Pflegeheim umgegangen werden soll. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank- oder Sparkassenfiliale und benutzen Sie u. U. deren hauseigene Vollmachts-Formulare. Insbesondere bei Bankgeschäften, die Depots o. ä. betreffen, können spezielle Vollmachten erforderlich sein. Sie können Ihr Dokument am besten von einer Betreuungsbehörde beglaubigen (ca. 10) oder von einer Arztpraxis bzw. Beratungsstelle bezeugen lassen wenngleich dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Soll der oder die Bevollmächtigte auch über Immobilien verfügen, Darlehen aufnehmen oder ein Handelsgewerbe für Sie (weiter)führen dürfen, ist eine notarielle Beurkundung erforderlich. Eine elektronische Registrierung (nicht Hinterlegung) Ihrer Vorsorge-Regelung kann im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer gegen Gebühr erfolgen. Die Dokumente können zu Hause an einem Ort, der den Bevollmächtigten bekannt ist, aufbewahrt werden. Bei Widerruf können Sie sie dann einfach vernichten. Zu Ihrer Vertretung muss die Vollmacht im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden. Bundeszentralstelle Patientenverfügung (Humanistischer Verband Deutschlands), Wallstr. 65, Berlin Telefon: oder -12, Fax: , mail@patientenverfuegung.de, humanistischer Verband Deutschlands (hvd) Berlin 2011

12 Bitte senden an: Standard-Patientenverfügung (HVD) Wallstraße Berlin Gebührenerstattung von 30 / Bearbeitung Ich erkläre mich bereit, nach Erhalt meiner erstellten Standard-Patientenverfügung in zweifacher Ausführung (auf Wunsch mit schon fertig ausgedruckten Vollmachts-Formularen) einen Betrag in Höhe von insgesamt Euro zu leisten. Darin sind 30 Euro zur Erstattung der Bearbeitungsgebühr enthalten, der Rest soll als Spende gelten. Wir bedanken uns im Voraus dafür und weisen als gemeinnütziger Verband darauf hin, dass Ihre Spende steuerlich absetzbar ist. Sie erhalten ein entsprechende Überweisungsformular. Ich bitte um eine Reduzierung und habe einen geringeren Betrag als 30 Euro eingetragen. Ich bitte um eine eilige Bearbeitung innerhalb von 2 Arbeitstagen (z. B. weil Eingriff bevorsteht). Unsere normale Bearbeitungszeit beträgt eine bis maximal zwei Wochen. Für eventuell notwendige Rückfragen bin ich am besten telefonisch zu erreichen unter (bitte mit Zeitangabe möglichst während unserer regulären Sprechzeit): Datum, Unterschrift PS: Weitere Formulare erwünscht? Ich bitte um einen (weiteren) Satz Vollmachts-Formulare. Ich bitte um ein Betreuungsformular, da eine Vertrauensperson für eine Vollmacht nicht zur Verfügung steht bzw. nicht damit belastet werden soll. Unterstützung für Sie (wenn Sie alleinstehend sind, aber auch für Ihre bevollmächtigten Angehörigen) können Sie durch die Bundeszentralstelle Patientenverfügung des HVD erhalten. Mit Zusendung Ihrer unterschriftsreifen Standard-Patientenverfügung (in doppelte Ausführung) werden Sie näher über die Möglichkeit einer dortigen Hinterlegung informiert. Tel.: , -12 oder -32, Fax: Wallstr. 65, Berlin Bundeszentralstelle Patientenverfügung des HvD ( in Kooperation mit: v.i.s.i.t.e. Ambulantes Hospiz & Palliativberatung (

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