am 12. November 2014 um 14:00 Uhr im Großen Sitzungssaal Landratsamt Regen
|
|
- Herta Haupt
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Versammlung zwecks Auflösung KommZG LAG Regen, Gründung LAG ARBERLAND e.v. und Beschlussfassung lokale Entwicklungsstrategie (LES) am 12. November 2014 um 14:00 Uhr im Großen Sitzungssaal Landratsamt Regen
2 A G E N D A 1. Begrüßung durch die LAG Vorsitzende Katharina Zellner und Landrat Michael Adam 2. Kurzer Rückblick LAG 2007 bis 2014, LAG Geschäftsführer Markus König 3. Aktuelles zu Leader, Leadermanager für Niederbayern, Dr. Eberhard Pex 4. Auflösungsbeschluss für die kommunale Arbeitsgemeinschaft Lokale Aktionsgruppe Regen nach Art. 4 KommZG 5. Vorstellung des Satzungsentwurfs mit Geschäftsordnung; Gründung des Verein Lokale Aktionsgruppe ARBERLAND e. V. ; Verabschiedung der Vereinssatzung und der Geschäftsordnung 6. Anmeldung des Vereins / weiteres Vorgehen 7. Wahl der Mitglieder des Vorstandes und des LAG-Beirats 8. Beschlussfassung a.) zur Geschäftsordnung b.) zum LAG-Beirat c.) zum LAG-Gebiet d.) zur Geschäftsführung 9. Vorstellung LES, Lisa Lorenz vom Büro Planwerk und Dr. Fruhmann & Partner Beratungsgesellschaft mbh 10. Beschlussfassung LES 11. Terminplanung für die nächste Sitzung 12. Sonstiges
3 1. Begrüßung LAG-Vorsitzende Katharina Zellner Landrat Michael Adam
4 2. Kurzer Rückblick LAG 2007 bis 2014 LAG Geschäftsführer Markus König
5 2. Kurzer Rückblick LAG 2007 bis 2014, LAG Geschäftsführer Markus König Touristische Inwertsetzung des Landesleistungszentrum Arber Inwertsetzung der Burganlage Altnußberg Haus der Musik in Bodenmais Kooperationsprojekt zusammen mit dem Landkreis Cham Leuchtturmprojekt: Deutliche Aufwertung des Wintersportangebots in der Region Neue Beleuchtungsanlage, Baldachine und Holzbackofen Nachhaltige Investition, Attraktivitätssteigerung für die ganze Burganlage Probengebäude für Knappschaftsverein Bodenmais Langfristige Sicherstellung eines Kulturguts und Ausbau der musikalischen Förderung
6 2. Kurzer Rückblick LAG 2007 bis 2014, LAG Geschäftsführer Markus König Holunderdorf Bischofsmais Vitalparcours Zellertal Dorf- und Kulturhaus Untermitterdorf Bessere Nutzung und Verwendung von Holunder als Natur- und Heilpflanze Holunderlehrpfad und Holunderradwege, touristische Attraktivitätssteigerung Routen mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad für Wanderer und Nordic Walker Aktive Gesundheitsprävention, touristische Aufwertung Ort der Begegnung für Vereine und Gruppierungen Wiederbelebung der Ortsmitte Untermitterdorf
7 2. Kurzer Rückblick LAG 2007 bis 2014, LAG Geschäftsführer Markus König Inwertsetzung historischer Bier- und Eiskeller Regen Integration & Erhalt des hist. Eiskellers in die Erlebnisbraustätte Dampfbierbrauerei Zwiesel Landlerisch Erhalt eines wertvollen Teils der Geschichte Stadt Regen Attraktionspunkt sowohl für Einheimische als auch Gäste Ort für kulturelle Veranstaltungen, zusätzliche Ausstellungsfläche Touristische Attraktivitätssteigerung für die Region Schau über den Landler-Tanz Im Niederbayerischen Landwirtschaftsmuseum in Regen
8 2. Kurzer Rückblick LAG 2007 bis 2014, LAG Geschäftsführer Markus König Schloss Ludwigsthal Akademie für Umweltbildung Wärmerückgewinnung aus Fettabscheider, Schwellhäusl Ruselfunktionshaus Umbau des bestehenden Herrenhauses in ein Bildungszentrum Hoher kultureller Nutzen, umfangreiches Bildungsprogramm Verbesserung der Nachhaltigkeit in der Energieerzeugung Steigerung in der Nutzung Erneuerbarer Energie Kooperationsprojekt, LAG Deggendorf Touristische Aufwertung und Attraktivitätssteigerung
9 2. Kurzer Rückblick LAG 2007 bis 2014, LAG Geschäftsführer Markus König Netzwerk Forst und Holz Bayerischer Wald Deggendorfer Holztage Kooperationsprojekt über 6 Landkreise Netzwerk zur Steigerung der Holzverwendung in Niederbayern und Oberpfalz
10 2. Kurzer Rückblick LAG 2007 bis 2014, LAG Geschäftsführer Markus König Deggendorfer Holztage
11 3. Aktuelles zu Leader Leadermanager für Niederbayern Dr. Eberhard Pex
12 4. Auflösungsbeschluss für die kommunale Arbeitsgemeinschaft Lokale Aktionsgruppe Regen nach Art. 4 KommZG Die bisherige (!) Mitgliederversammlung möge beschließen: Die Kommunale Arbeitsgemeinschaft Lokale Aktionsgruppe Regen nach Art.4 KommZG wird mit sofortiger Wirkung aufgelöst (Gründungsdatum KommZG: ) -Abstimmung
13 Bestellung des Wahlleiters und Protokollführers durch offene Akklamation (Abstimmung) Wahlleiter stellt ordnungsgemäße Ladung inkl. ordnungsgemäße Frist fest
14 Auf folgende redaktionelle Änderungen (Satzung) wird hingewiesen: 7 (3), 2. Satz Bei Wahlen wird geheim abgestimmt wird gestrichen Bei 6 (1 a), 8 (3), 9 (4) sowie 9 (6) wird Wahl durch Bestellung ersetzt Bei 9 (6, Absatz 1) wird Wahlzeit durch Amtszeit ersetzt Beschlussfassung über offene Wahl per Akklamation der weiteren Tagesordnungspunkte (Abstimmung)
15 Allgemeine Hinweise zur Mitgliedschaft im LAG ARBERLAND e.v. Bei Interessensvertretern, z.b. privates Mitglied reicht eine Selbsterklärung (Beitrittserklärung) bzw. ggf. ein Hinweis in der Beitrittserklärung, welche Interessen (z.b. Landwirtschaft) die jeweilige Person vertritt. Es kann auch sein, dass ein Mitglied keine speziellen Interessen vertritt Bei Verbänden (z.b. Bauernverband) ist ein offizieller Nachweis der Dachorganisation (= der rechtsfähige Teil dieser Organisation) erforderlich
16 5. Vorstellung des Satzungsentwurfs mit Geschäftsordnung; Gründung des Verein Lokale Aktionsgruppe ARBERLAND e. V. und Verabschiedung der Vereinssatzung und Geschäftsordnung
17 5. Vorstellung des Satzungsentwurfs mit Geschäftsordnung; Gründung des Verein Lokale Aktionsgruppe ARBERLAND e. V. und Verabschiedung der Vereinssatzung und Geschäftsordnung VEREINSSATZUNG Lokale Aktionsgruppe ARBERLAND e. V. Inhaltsverzeichnis 1 Vereinsname, Vereinssitz, Geschäftsjahr 2 Vereinszweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit 3 Mitgliedschaft 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder 5 Organe 6 Mitgliederversammlung 7 Stimmrecht 8 Vorstand 9 LAG-Beirat (Entscheidungsgremium) 10 Fachbeirat 11 Geschäftsführung / Geschäftsstelle 12 Niederschrift 13 Mittel des Vereins 14 Kassenprüfung 15 Auflösung des Vereins 16 Schlussbestimmungen, Inkrafttreten
18 5. Vorstellung des Satzungsentwurfs mit Geschäftsordnung; Gründung des Verein Lokale Aktionsgruppe ARBERLAND e. V. und Verabschiedung der Vereinssatzung und Geschäftsordnung Die Mitgliederversammlung möge beschließen: Die Mitgliederversammlung stimmt der vorliegenden Satzung für den Verein Lokale Aktionsgruppe ARBERLAND e.v. zu. -Abstimmung
19 5. Vorstellung des Satzungsentwurfs mit Geschäftsordnung; Gründung des Verein Lokale Aktionsgruppe ARBERLAND e. V. und Verabschiedung der Vereinssatzung und Geschäftsordnung GESCHÄFTSORDNUNG für die LAG ARBERLAND e. V. zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Projektauswahlverfahrens und zur Steuerung und Kontrolle der LES im Rahmen von LEADER 1 Geltungsbereich, Geltungsdauer, Erlass, Änderung und Wirksamkeit 2 Einladung zur Sitzung / Aufforderung zur Abstimmung im Umlaufverfahren / Information der Öffentlichkeit 3 Tagesordnung 4 Abstimmungsverfahren 5 Beschlussfähigkeit / Ausschluss von der Entscheidung bei persönlicher Beteiligung 6 Beschlussfassung in Sitzungen und im Umlaufverfahren 7 Protokollierung der Entscheidungen 8 Transparenz der Auswahlentscheidung 9 Salvatorische Klausel 10 Inkrafttreten der Geschäftsordnung
20 5. Vorstellung des Satzungsentwurfs mit Geschäftsordnung; Gründung des Verein Lokale Aktionsgruppe ARBERLAND e. V. und Verabschiedung der Vereinssatzung und Geschäftsordnung Die Mitgliederversammlung möge beschließen: Die Mitgliederversammlung stimmt der vorliegenden Geschäftsordnung für den Verein Lokale Aktionsgruppe ARBERLAND e.v. zu. -Abstimmung
21 6. Anmeldung des Vereins / weiteres Vorgehen
22 7. Wahl der Mitglieder des Vorstandes und LAG Beirates
23 7. Wahl der Mitglieder des Vorstandes und LAG Beirates Wahlvorschlag für 1. Vorsitzende/n und stellvertretende/r Vorsitzende/r Wahlvorschlag Schatzmeister Abstimmung
24 Vorschlagsliste für künftige Besetzung LAG-Beirat / Entscheidungsgremium Nr. Gesellschaft/Institution/ Körperschaft vertreten durch Funktion WiSo (ja/nein) 1 Privat, Vertreterin Landwirtschaft Katharina Zellner 1. Vorsitzende LAG Ja 2 Privat, Vertreter AK Land- und Dorfentwicklung Herbert Altmann stv. Vorsitzender LAG Ja 3 Landkreis Regen Michael Adam Landrat Nein 5 Bayerischer Bauernverband Kreisverband Regen Roland Graf Vorsitzender Ja 6 ARBERLAND REGio GmbH Herbert Unnasch Geschäftsführer Ja 7 Kreisvorsitzender Regen des Bayerischen Gemeindetages Hermann Brandl 4 ARBERLAND REGio GmbH (Leader-GF) Markus König Geschäftsführer LAG Nicht stimmberechtigt Bürgermeistersprecher 8 Wirtschaftsforum Regen e. V. Dr. Robert Hartel 1. Vorsitzender Ja 9 Kreis-Caritasverband Regen e. V. Günther Arend Geschäftsführer Ja Nein 10 Privat, Vertreter AK Kunst und Kultur Roland Pongratz AK-Leiter Ja 11 Kreisjugendring Regen Thomas Pfeffer 1. Vorsitzender Ja 12 Privat, Vertreter AK Gesundheitsregion Landkreis Regen Christian Schmitz AK-Leiter Ja 24
25 7. Wahl der Mitglieder und LAG Beirates Mitgliederversammlung wählt LAG-Beirat
26 8. Beschlussfassung a.) zur Geschäftsordnung b.) zum LAG-Beirat c.) zum LAG-Gebiet d.) zur Geschäftsführung
27 8. Beschlussfassung a) Beschluss zur Geschäftsordnung bereits unter 5. erledigt
28 8. Beschlussfassung b) Beschlussfassung zum LAG-Beirat unter 7. erledigt
29 8. Beschlussfassung c) Beschlussfassung zum LAG-Gebiet Die Lokale Aktionsgruppe ARBERLAND e. V. stimmt der Gebietskulisse Landkreis Regen einschließlich darin liegender gemeindefreier Gebiete als LEADER- bzw. Projektgebiet zu Abstimmung
30 8. Beschlussfassung d) Beschlussfassung zur Geschäftsführung Die Lokale Aktionsgruppe ARBERLAND e. V. beschließt, dass die Geschäftsführung der lokalen Aktionsgruppe ARBERLAND e. V. der ARBERLAND REGio GmbH übertragen wird. Abstimmung
31 9. Vorstellung LES Büro Planwerk und Dr. Fruhmann & Partner Beratungsgesellschaft mbh Lisa Lorenz
32 10. Beschlussfassung LES
33 10. Beschlussfassung LES Die Lokale Aktionsgruppe ARBERLAND e.v. bewirbt sich in der Förderphase für das LEADER-Auswahlverfahren. Der entsprechenden Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) wird zugestimmt. Die LAG-Geschäftsführung wird autorisiert, im Rahmen des Leader-Auswahlverfahrens noch notwendige redaktionelle Ergänzungen und Änderungen in die LES einzuarbeiten -Abstimmung
34 11. Terminplanung für die nächste Sitzung
35 12. Sonstiges
Vorstellung LAG ARBERLAND e.v. am 10. Februar 2015, Landratsamt Freyung-Grafenau
Vorstellung LAG ARBERLAND e.v. am 10. Februar 2015, Landratsamt Freyung-Grafenau 10.02.15 1 1.Begrüßung LAG-Geschäftsführer Markus König 10.02.15 2 2. Kurzer Rückblick LAG 2007 bis 2014 LAG Geschäftsführer
MehrVEREINSSATZUNG Lokale Aktionsgruppe ARBERLAND e.v.
VEREINSSATZUNG Lokale Aktionsgruppe ARBERLAND e.v. Inhaltsverzeichnis 1 Vereinsname, Vereinssitz, Geschäftsjahr 2 Vereinszweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit 3 Mitgliedschaft 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
MehrVEREINSSATZUNG Lokale Aktionsgruppe Landkreis Kelheim e.v.
VEREINSSATZUNG Lokale Aktionsgruppe Landkreis Kelheim e.v. 1 Vereinsname, Vereinssitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Lokale Aktionsgruppe (LAG) Landkreis Kelheim. Nach der Eintragung im Vereinsregister
MehrProtokoll der Beiratssitzung der LAG ARBERLAND e.v. am 14. November 2018 im ARBERLAND HAUS Regen
Protokoll der Beiratssitzung der LAG ARBERLAND e.v. am 14. November 2018 im ARBERLAND HAUS Regen Agenda: 1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit durch die LAG-Vorsitzende
MehrSatzung Lokale Aktionsgruppe Altmühl-Donau
Satzung Lokale Aktionsgruppe Altmühl-Donau 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "LAG Altmühl-Donau, im Folgenden Verein genannt. Der Verein soll in das Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht
MehrGeschäftsordnung des Vereins Regionalinitiative Mangfalltal-Inntal e.v. I. Entscheidungsgremium
Geschäftsordnung des Vereins Regionalinitiative Mangfalltal-Inntal e.v. Der Verein Regionalinitiative Mangfalltal-Inntal e.v. handelt als Leader-Aktionsgruppe Mangfalltal-Inntal und hat sich dazu folgende
MehrVereinssatzung der Lokalen Aktionsgruppe Rhön-Grabfeld
Vereinssatzung der Lokalen Aktionsgruppe Rhön-Grabfeld 1 Name, Sitz 1) Der Verein führt den Namen LAG Rhön-Grabfeld. 2) Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt
MehrFREIE WÄHLER ZWIESEL e. V. Satzung. Stand: 07. Dezember 1999
1 FREIE WÄHLER ZWIESEL e. V. Satzung Stand: 07. Dezember 1999 1 Name, Sitz und Zielsetzung des Vereins 1. Der Verein Freie Wähler Zwiesel ist eine Vereinigung parteipolitisch ungebundener Bürger, die sich
MehrSatzung der Lokalen Aktionsgruppe LEADER Region Landkreis Fürth! 1 Name und Sitz
Satzung der Lokalen Aktionsgruppe LEADER Region Landkreis Fürth 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen LEADER Region Landkreis Fürth, im Folgenden Verein genannt. Der Verein soll in das Vereinsregister
MehrGeschäftsordnung. der Abteilung Fußball. der. DJK St. Katharinen 1927 e.v.
Geschäftsordnung der Abteilung Fußball der DJK St. Katharinen 1927 e.v. 1 Geltungsbereich 1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nur für die internen Angelegenheiten der Abteilung Fußball der DJK St.
MehrSATZUNG Förderverein der Georg- Meistermann - Grundschule
SATZUNG Förderverein der Georg- Meistermann - Grundschule 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein fuhrt den Namen "Förderverein der Georg Meistermann Grundschule"; nach der beabsichtigten Eintragung in
MehrSatzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V.
Satzung des Historischen Vereins Rosenheim e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Historischer Verein Rosenheim e. V.. Er hat seinen Sitz in Rosenheim und ist in das Vereinsregister
MehrSatzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH
Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH 1 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH. Er wird im Vereinsregister
Mehr. hat sie eine Einstufung der Vorhaben nach ihrem Beitrag zum Erreichen der Ziele der Lokalen E ntwicklungsstrateg ie vorzunehmen,
1 Der Verein,,Regionalinitiative Chiemgauer-Seenplatte e.v." handelt als LEADER-Aktionsgruppe und gibt sich folgende Geschäftsordnung Geschäftsordnung für das LAG-Entscheidungsgremium zur Durchführung
MehrSatzung. des Fördervereins imland Klinik e. V. 1 Name, Sitz. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein imland Klinik e. V.
Satzung des Fördervereins imland Klinik e. V. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Förderverein imland Klinik e. V. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Rendsburg. (3) Der Verein wird in das Vereinsregister
MehrFreunde von Martinique und der Karibik in Baden-Württemberg e. V.
Freunde von Martinique und der Karibik in Baden-Württemberg e. V. Satzung vom 12.11.2003 gemäß Beschluss der Gründungsversammlung vom 12.11.2003 Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz des Vereins 2 Vereinsziel
MehrS a t z u n g der Landestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes in den Landesverbänden Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz
S a t z u n g der Landestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes in den Landesverbänden Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz Vorbemerkung Soweit im nachstehenden Satzungstext die männliche
Mehr1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden der LAG Main4Eck Miltenberg e.v., Herrn Jens Marco Scherf
Landratsamt Miltenberg, 11:00 Uhr 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden der LAG Main4Eck Miltenberg e.v., Herrn Jens Marco Scherf 1 Tagesordnung 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden, Herrn Landrat Jens
MehrVereinssatzung. Karnevalsverein Elbinger Narrenschiff e. V. ENS
Vereinssatzung Karnevalsverein Elbinger Narrenschiff e. V. ENS 1 Name und Sitz Der Verein ist ein Zusammenschluss von Freunden und Förderern der Elbinger Fastnacht und führt den Namen: Karnevalsverein
MehrProtokoll der Beiratssitzung der LAG ARBERLAND e.v. am 23. Juli 2018 im ARBERLAND HAUS Regen
Protokoll der Beiratssitzung der LAG am 23. Juli 2018 im ARBERLAND HAUS Regen Agenda: 1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit durch die LAG-Vorsitzende Katharina
MehrSatzung. des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta)
Satzung des Vereins der Förderer und Freunde des Gymnasiums Dresden-Cotta e.v. (Förderverein Gymnasium Dresden-Cotta) 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Verein der Förderer und Freunde
Mehr3 Vereine und Orchester
Deutscher Harmonika-Verband Muster-Satzungen 3 A ALLGEMEINES 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins {1) Der Verein trägt den Namen... und hat seinen Sitz in... (2) Der Verein ist in das Vereinsregister
MehrSatzung der Lokalen Aktionsgruppe LEADER Traun-Alz-Salzach
Satzung der Lokalen Aktionsgruppe LEADER Traun-Alz-Salzach 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen LEADER Traun-Alz-Salzach, im Folgenden Verein genannt. Der Verein soll in das Vereinsregister beim
MehrHeimat- und Verschönerungsverein Veert 1987 e.v. Satzung. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. Heimat- und Verschönerungsverein Veert 1987 e.v.
Heimat- und Verschönerungsverein Veert 1987 e.v. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Heimat- und Verschönerungsverein Veert 1987 e.v. 2. Sitz des Vereines in Geldern - Veert.
MehrSatzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen
Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
MehrSatzung des Vereines Bavaria Spindeltal
Satzung des Vereines Bavaria Spindeltal Artikel 1 Name und Sitz 1. Der Verein hat den Namen Bavaria Spindeltal 2. Der Verein hat seinen Sitz am Wohnort des 1. Vorsitzenden. Zweck des Vereines Artikel 2
MehrVILLA e.v. - Förderverein für Jugend, Kultur und Soziales
S a t z u n g VILLA e.v. - Förderverein für Jugend, Kultur und Soziales Gliederung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr...Seite 2 2 Zweck und Aufgaben des Vereins...Seite 2 3 Gemeinnützigkeit...Seite 2 4 Mitgliedschaften...Seite
MehrGesellschaft für Fortbildung der. Strafvollzugsbediensteten e.v. S a t z u n g
Gesellschaft für Fortbildung der Strafvollzugsbediensteten e.v. S a t z u n g 1 Name und Sitz Die Gesellschaft hat den Namen: "Gesellschaft für Fortbildung der Strafvollzugsbediensteten e.v.". Die Gesellschaft
Mehr1. Der Verein führt den Namen ELFE - "Eltern und Lehrer fördern Erziehung an der Linnéschule".
SATZUNG des Vereins ELFE - Eltern und Lehrer fördern Erziehung an der Linnéschule (Stand 18.10.2001) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen ELFE - "Eltern und Lehrer fördern Erziehung an der Linnéschule".
MehrSatzung des Golfverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.v. Name, Sitz
Satzung des Golfverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.v. 1 Name, Sitz 1. Der Verband, eine Vereinigung in Mecklenburg-Vorpommern bestehender Golfvereine und Golfbetreibergesellschaften, heißt Golfverband
MehrSatzung ARENA 13 - Kulturverein Region Kirchberg e.v.
Satzung ARENA 13 - Kulturverein Region Kirchberg e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen,,ARENA 13 - Kulturverein Region Kirchberg" mit dem Zusatz e.v. nach Eintragung in das Vereinsregister und
Mehr1. Taekwondo - Club Hünfeld e.v. Satzung. Inhalt. Seite. 1 Name, Rechtsform, Sitz 3. 2 Zweck des Vereins 3
Inhalt Seite 1 Name, Rechtsform, Sitz 3 1. Taekwondo - Club Hünfeld e.v. Satzung 2 Zweck des Vereins 3 3 Mitgliedschaft, Rechte, Pflichten, Ehrungen 4 4 Beendigung der Mitgliedschaft 5 5 Mittel 6 6 Organe
MehrAnlage zum Protokoll der Sitzung des Leader-Lenkungsausschusses vom Anlage zum durchgeführten Umlaufverfahren
zum Projekt Benchmarking Radwege und Infrastruktur in den unterfränkischen Kreisen Haßberge, Schweinfurt mit Stadt Schweinfurt, Kitzingen, Rhön-Grabfeld und Bad Kissingen der LAG Schweinfurter Land e.
MehrErster Vorsitzender: Prof. Dr. Christoph Gutenbrunner. Zweiter Vorsitzender: Prof. Dr. Hermann Haller. Schriftführerin und PR: Karen Baumhöver-Wegener
MHH Kunstforum e. V. Vorstand Erster Vorsitzender: Prof. Dr. Christoph Gutenbrunner Zweiter Vorsitzender: Prof. Dr. Hermann Haller Schriftführerin und PR: Karen Baumhöver-Wegener Schatzmeister: Hilko Gatz
MehrSatzung. 1 Name. 2 Zweck. 3 Sitz. 4 Mitgliedschaft. 5 Beiträge. 6 Spenden. 7 Verwendung der Beiträge und Spenden. 8 Vorstand
Satzung 1 Name 2 Zweck 3 Sitz 4 Mitgliedschaft 5 Beiträge 6 Spenden 7 Verwendung der Beiträge und Spenden 8 Vorstand 9 Geschäftsführung und Vertretungsmacht 10 Mitgliederversammlung 11 Anträge zur Tagesordnung
MehrFW FREIE WÄHLER Kreisverband Rosenheim
Kreisverband Rosenheim e.v. Satzung des Kreisverbandes FW FREIE WÄHLER Kreisverband Rosenheim vom 22. September 2006, geändert am 17. Oktober 2011, geändert am 24. Oktober 2011, geändert am 10. Mai 2012
MehrCollegium musicum Nürnberg Förderverein. Satzung
Collegium musicum Nürnberg Förderverein Satzung 1 Rechtsform und Name (1) Der Verein besitzt die Rechtsform eines nicht eingetragenen Vereins und führt den Namen Collegium musicum Nürnberg Förderverein.
Mehrgemeinsam leben - gemeinsam lernen Satzung
Satzung Fassung vom 21.04.1999 1 - Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein trägt den Namen gemeinsam lernen, behinderter und nichtbehinderter Kinder und Jugendlicher e.v., Mainz kurz gemeinsam lernen e.v.,
MehrSatzung des Deutsch-Französischen Clubs Miltenberg.e.V.
Satzung des Deutsch-Französischen Clubs Miltenberg.e.V. 1 Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein Deutsch-Französischer Club Miltenberg e.v. mit Sitz in Miltenberg verfolgt ausschließlich und
MehrFREUNDE DES INSTITUTS FÜR PHOTOVOLTAIK E.V. (VF-ipv)
FREUNDE DES INSTITUTS FÜR PHOTOVOLTAIK E.V. (VF-ipv) SATZUNG 1 Name, Sitz, Rechtsform und Gemeinnützigkeit, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Freunde des Instituts für Photovoltaik". (2) Der
MehrZweck des Vereins ist die Förderung von Kunst und Kultur in Dalhausen und der Region.
Vereinssatzung 1 Allgemeines der am 28.12.2011 gegründete Verein führt den Namen Verein für Musik und Kultur. Vereinssitz ist in 37688 Beverungen-Dalhausen. der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrDie Vereinssatzung Zukunftsschmiede Gevelsberg e.v. Verein der Lokalen Agenda 21
Die Vereinssatzung Zukunftsschmiede Gevelsberg e.v. Verein der Lokalen Agenda 21 1 Name und Sitz 1) Der Verein führt den Namen "Zukunftsschmiede Gevelsberg e.v. Verein der Lokalen Agenda". 2) Er hat seinen
MehrProtokoll. 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung und Feststellung der stimmberechtigt Mitglieder
Protokoll über die Gründung des Berufsverbandes der Sachverständigen für das Versicherungswesens (BVSV) e.v. Am Mittwoch, den 22. Januar 2014 um 13 Uhr fand in Sulingen (Niedersachsen), Königsberger Straße
MehrProtokoll der Gründungsversammlung des "Heimat- und Geschichtsvereins Walkertshofen"
Protokoll der Gründungsversammlung des "Heimat- und Geschichtsvereins Walkertshofen" am Montag den 22.03.2010 um 19:30 im Gasthaus Rank in Walkertshofen Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Wahl des Versammlungsleiters,
MehrSatzung des Springkraut e.v.
Satzung des Springkraut e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Springkraut e.v. Verein zur Förderung von Zirkuskultur. (2) Er hat den Sitz in Dresden. (3) Er ist in
MehrFörderverein zur Unterstützung der musikalischen Ausbildung von Kindern und Jugendlichen
Satzung Förderverein - Seite 1 Förderverein zur Unterstützung der musikalischen Ausbildung von Kindern und Jugendlichen 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Musik macht schlau e.v. Der Verein ist
MehrDBGV. Satzung. Deutscher Backgammon-Verband e.v. Neufassung vom
DBGV Deutscher Backgammon-Verband e.v. Satzung Neufassung vom 26.09.2015 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr DBGV Satzung (1) Der Deutsche Backgammon-Verband (DBGV) wurde am 23.05.2015 in Sulzbach gegründet. (2)
MehrS a t z u n g. des Vereins. "Freunde des Fränkischen Theaters" "Freunde des Fränkischen Theaters". II. Zweck des Vereins
S a t z u n g des Vereins "Freunde des Fränkischen Theaters" I. Name und Sitz des Vereins 1 Der Verein führt den Namen "Freunde des Fränkischen Theaters". 2 Der Verein hat seinen Sitz in Bad Kissingen.
MehrFörderverein Mittelhofschule e.v. Ellwangen. Vorsitzende: Frau Christina Wagner Dewaldsweg Ellwangen SATZUNG -1-
Förderverein Mittelhofschule e.v. Ellwangen Vorsitzende: Frau Christina Wagner Dewaldsweg 4 73479 Ellwangen SATZUNG -1- SATZUNG 1 NAME, SITZ UND GESCHÄFTSJAHR 1. Der Verein führt den Namen: Förderverein
MehrGeschäftsordnung für den Kommunalen Nationalparkausschuss (KNPA) des Nationalparks Berchtesgaden. Zusammensetzung und Aufgaben
Geschäftsordnung für den Kommunalen Nationalparkausschuss (KNPA) des Nationalparks Berchtesgaden 1 Zusammensetzung und Aufgaben Zusammensetzung und Aufgaben des Kommunalen Nationalparkausschusses ergeben
MehrSatzung Handballclub Medebach
Satzung Handballclub Medebach Präambel 1 Name und Sitz des Vereins 2 Zweck und Aufgaben des Vereins 3 Auflösung & Aufhebung des Vereins 4 Zugehörigkeit des Vereins zu Verbänden und Organisationen 5 Mitgliedschaft
MehrGroße Kasseler Karnevalsgesellschaft Fuldatal- Die Windbiedel 1959 e.v. Satzung
Große Kasseler Karnevalsgesellschaft Fuldatal- Die Windbiedel 1959 e.v. Satzung 1 Name, Sitz, Gerichtsstand, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Große Kasseler Karnevalsgesellschaft Fuldatal- Die
MehrFreunde der Ruhrfestspiele e.v. Satzung vom 20. Juni 2012
Freunde der Ruhrfestspiele e.v. Satzung vom 20. Juni 2012 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freunde der Ruhrfestspiele e.v. und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Recklinghausen
MehrSATZUNG DES BLWG FACHVERBAND FÜR MENSCHEN MIT HÖR- UND SPRACHBEHINDERUNG E. V.
S t a n d : J u l i 2 0 1 6 S e i t e 1 SATZUNG DES BLWG FACHVERBAND FÜR MENSCHEN MIT HÖR- UND SPRACHBEHINDERUNG E. V. I. Name, Stellung, Sitz, Geschäftsjahr, Gemeinnützigkeit 1) Der Verein führt den Namen
MehrVerein BeSserFFB, Betriebe und Schule gemeinsam für eine Verbesserung der beruflichen Chancen. Satzung
Verein BeSserFFB, Betriebe und Schule gemeinsam für eine Verbesserung der beruflichen Chancen Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein trägt den Namen BeSserFFB, Betriebe und Schule gemeinsam
MehrSatzung des Fördervereins Historische Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland
Satzung des Fördervereins Historische Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst in Deutschland 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen: Förderverein Historische Wahrzeichen der Ingenieurbaukunst
MehrSatzung Fluchtraum Bremen e.v.
Satzung Fluchtraum Bremen e.v. 1 Name 1. Der Verein führt den Namen Fluchtraum Bremen e.v. 2. Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. Er hat seinen Sitz in Bremen und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Vereinszweck,
MehrSatzung. Schützenverein Rischenau von 1630 e. V.
Satzung Schützenverein Rischenau von 1630 e. V. 1 Name, Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Schützenverein Rischenau von 1630 e. V. und hat seinen Sitz in 32676 Lügde Ortsteil Rischenau im Kreis
MehrEntwurf ( ) Satzung. Förderverein der Feuerwehr Kreisstadt Unna e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr
Entwurf (18.01.2011) Satzung Förderverein der Feuerwehr Kreisstadt Unna e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein der Feuerwehr Kreisstadt Unna. Er hat seinen Sitz in
MehrSatzung. Neues Wohnen in Werne e.v.. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen: Neues Wohnen in Werne.
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung 1. Der Verein führt den Namen: Neues Wohnen in Werne. Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt der Verein den Namen: Neues Wohnen
MehrGESCHÄFTSORDUNG der Arbeitsgemeinschaft Denkendorfer Vereine (ARGE)
GESCHÄFTSORDUNG der Arbeitsgemeinschaft Denkendorfer Vereine (ARGE) 1. Aufgaben Die ARGE dient der Zusammenarbeit Denkendorfer Vereine auf freiwilliger Basis. Die Aufgaben der ARGE sind es, ein reges Vereinsleben
MehrPenig, der
Penig, der 26.04.2002 [1] Neufassung der Vereinssatzung des Faschingsclub Penig e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Faschingsclub Penig e.v. Sein Sitz ist Penig. Er ist in das Vereinsregister
MehrSatzung des Städtepartnerschaftsvereins Köln - Liverpool e. V.
Satzung des Städtepartnerschaftsvereins Köln - Liverpool e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Städtepartnerschaftsverein Köln-Liverpool, nach seiner Eintragung in das Vereinsregister mit dem
MehrSatzung für den LandFrauenVerein Breitenfelde und Umgebung
Satzung für den LandFrauenVerein Breitenfelde und Umgebung 1 Name, Vereinsgebiet, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen LandFrauenVerein Breitenfelde und Umgebung e.v, mit Sitz in Breitenfelde.
MehrFörderkreis Nikolaikirche Anklam e.v. Satzung
Stand: Mitgliederversammlung 2015 (16. Mai 2015) Informationen zum Verein Förderkreis Nikolaikirche Anklam e.v. Postanschrift: Frauenstraße 14 17389 Anklam Internet: www.nikolaikircheanklam.de E-Mail:
MehrName, Sitz und Zweck, Gemeinnützigkeit
Name, Sitz und Zweck, Gemeinnützigkeit 1 Der "Verein" ist 1873 gegründet worden. Er hat Rechtspersönlichkeit kraft staatlicher Verleihung (Ministerial-Bekanntmachung vom 7.1.1892, Regierungsblatt vom 13.1.1892,
MehrSatzung. des. Vereins Deutsche Fachpresse. Zuletzt geändert in der Mitgliederversammlung am 6. November 2017 in Berlin. Präambel
Satzung des Vereins Deutsche Fachpresse Zuletzt geändert in der Mitgliederversammlung am 6. November 2017 in Berlin. Präambel Die langjährige Zusammenarbeit der Fachmedien publizierenden Mitgliedsverlage
MehrSatzung der Stiftung xy
Satzung der Stiftung xy (1) Die Stiftung führt den Namen xy. 1 Name, Rechtsformen und Sitz der Stiftung (2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts. Die Stiftung ist als kirchliche Stiftung
MehrSatzung des Vereins der Freunde und Förderer des. Goethe-Schiller-Gymnasiums e.v. Jüterbog
- 1 - Verein der Freunde und Förderer des Goethe-Schiller-Gymnasiums e.v. Jüterbog Name und Sitz Satzung des Vereins der Freunde und Förderer des Goethe-Schiller-Gymnasiums e.v. Jüterbog 1 1) Der Verein
MehrSatzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom
Satzung des Mukoviszidose Fördervereins Halle (Saale) e.v. vom 06.10.2009 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Mukoviszidose Förderverein Halle (Saale) e.v. (2) Der Verein hat seinen
MehrSatzung. des Gewerbe- und Verkehrsvereins Sendenhorst-Albersloh e.v.
Satzung des Gewerbe- und Verkehrsvereins Sendenhorst-Albersloh e.v. in der Beschlussfassung vom 25.05.1988 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Gewerbe- und Verkehrsverein Sendenhorst-Albersloh
MehrDer Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.
Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Elterninitiative krebskranker Kinder OWL-e.V. Der Verein wird als rechtsfähiger Verein im sinn des BGB in das Vereinsregister des Amtsgerichts
MehrSatzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck
Vereinigung der beamteten Tierärzte des Landes Rheinland-Pfalz im Deutschen Beamtenbund Vereinigung der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst Satzung in der Fassung vom 16.05.2012 (Änderungen
MehrProtokoll der 18. Mitgliederversammlung des Vereins Lokale Aktionsgruppe Oderland e.v.
Datum: 20.04.2015 Ort: Kommunal-Touristisches Zentrum Golzow, Hauptstraße 16 in 15328 Golzow Uhrzeit: 18:00 bis 20:30 Uhr Anwesenheit: siehe Teilnehmerliste (Anlage 1) Tagesordnung: Als Tagesordnung sind
MehrSatzung des IWS Immobilienwirtschaft Stuttgart e.v.
Satzung des IWS Immobilienwirtschaft Stuttgart e.v. 1 Name/Sitz/Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Immobilienwirtschaft Stuttgart e. V. (2) Sitz des Vereins ist Stuttgart. (3) Geschäftsjahr ist
MehrEnglish Speaking Music Ensembles (ESME) Satzung. Musik Gruppen zusammenstellen und weiterführen, um den Mitgliedern die Möglichkeit der
English Speaking Music Ensembles (ESME) Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen English Speaking Music Ensembles und mit der Abk. "ESME" 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden
MehrSatzung des Fahrlehrer-Verbands Berlin e. V.
1 Name und Sitz des Verbands (1) Die im Januar 1950 gegründete Vereinigung führt den Namen Fahrlehrer-Verband Berlin e. V. und hat ihren Sitz in Berlin. (2) Der Verband ist in das Vereinsregister beim
MehrSatzung des Evangelischen Fachverbandes für Altenarbeit in den Diakonischen Werken der Ev. Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche
Satzung Fachverband Altenarbeit SaFvbALT 313 Archiv Satzung des Evangelischen Fachverbandes für Altenarbeit in den Diakonischen Werken der Ev. Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche Vom 30.
MehrKunstverein Tölzer Land e. V.
Kunstverein Tölzer Land e. V. S A T Z U N G 1 Zweck des Vereins Der Verein "Kunstverein Tölzer Land e.v." verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts "steuerbegünstigte
MehrERWACHTE WEIBLICHKEIT - Verein zur Förderung der Balance weiblicher und männlicher Prinzipien in unserer Kultur e.v.
SATZUNG DES VEREINS ERWACHTE WEIBLICHKEIT - Verein zur Förderung der Balance weiblicher und männlicher Prinzipien in unserer Kultur e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Erwachte
MehrSatzung des Elternvereins des Christian-von-Gymnasiums e.v.
Satzung des Elternvereins des Christian-von-Gymnasiums e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Elternverein des Christian-von-Dohm-Gymnasium e.v. (2) Der Sitz des Vereins ist
MehrLANDESARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR ERZIEHUNGS-, JUGEND- UND FAMILIENBERATUNG BAYERN E. V. SATZUNG
LANDESARBEITSGEMEINSCHAFT FÜR ERZIEHUNGS-, JUGEND- UND FAMILIENBERATUNG BAYERN E. V. - BERATUNG UND THERAPIE VON ELTERN, KINDERN, JUGENDLICHEN UND FAMILIEN 1: Name, Sitz, Rechtsfähigkeit SATZUNG Der Verein
MehrLEADER im Landkreis Straubing-Bogen
LEADER im Landkreis Straubing-Bogen Präambel Die Lokale Aktionsgruppe LEADER+ (LAG) wurde am 27.03.2001 im Rahmen der konstituierenden Sitzung und mit dem Ziel der Umsetzung des LEADER+- Prozesses im Landkreis
MehrGeschäftsordnung der lokalen Aktionsgruppe (LAG) Hümmling
Geschäftsordnung der lokalen Aktionsgruppe (LAG) Hümmling 1 Name, Sitz Die LAG führt den Namen LAG Hümmling, sie soll nicht in das Vereinsregister eingetragen werden. Die LAG hat ihren Sitz in Sögel. 2
MehrFreundeskreis Kunstgussmuseum Lauchhammer e.v. Satzung (Tag der Errichtung: ) Name und Sitz
Freundeskreis Kunstgussmuseum Lauchhammer e.v. Satzung (Tag der Errichtung: 16.02.1993) 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Freundeskreis Kunstgussmuseum Lauchhammer. Er ist im Vereinsregister des
MehrS A T Z U N G. Pohlitzer Maibaumsetzer e. V.
S A T Z U N G Pohlitzer Maibaumsetzer e. V. Mit Beschluss vom 16.02.2001 Inhaltverzeichnis 1 Name und Sitz... 1 2 Vereinszweck... 1 3 Gemeinnützigkeit... 1 4 Mitglieder des Vereins... 2 5 Erwerb der Mitgliedschaft...
MehrVereinssatzung. Förderverein Feuerwehr. Seddiner See e.v.
Vereinssatzung Förderverein Feuerwehr Seddiner See e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Förderverein Feuerwehr Seddiner See e.v.. 2. Der Sitz des Vereins ist die Gemeinde Seddiner
MehrSatzung des Vereins Dorfgemeinschaftshaus Bandorf e.v. DGH Bando
Satzung des Vereins Dorfgemeinschaftshaus Bandorf e.v. DGH Bando orf DGH Bandorf 6/2002 Satzung Dorfgemeinschaftshaus Bandorf 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Dorfgemeinschaftshaus
MehrSatzung des Vereins Technikmuseum Kassel
Satzung des Vereins Technikmuseum Kassel 02.09.2005 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Technikmuseum Kassel mit dem Zusatz e.v. nach Eintragung in das Vereinsregister. (2) Der Verein hat seinen
MehrSatzung Sea-Watch. 1 Name Sitz Geschäftsjahr
1) Der Verein führt den Namen Sea-Watch. 1 Name Sitz Geschäftsjahr 2) Der Verein hat seinen Sitz in Berlin und ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Berlin- Charlottenburg eingetragen. Er trägt dann
MehrInhaltsverzeichnis. Name, Sitz, Geschäftsjahr Zweck, Gemeinnützigkeit Mitgliedschaft Beginn und Ende der Mitgliedschaft...
Sattzzung dess R..V.. Scchwallbe 1892 Möncchenglladbacch Inhaltsverzeichnis Name, Sitz, Geschäftsjahr... 2 Zweck, Gemeinnützigkeit... 2 Mitgliedschaft... 2 Beginn und Ende der Mitgliedschaft... 3 Organe...
MehrVereinssatzung. Feuerwehrverein Schönwalde e.v.
Vereinssatzung Feuerwehrverein Schönwalde e.v. Fassung vom 10.12.2015 1 Name, Sitz und Rechtsform 1. Der Verein trägt den Namen Feuerwehrverein Schönwalde e.v. und umfasst den Ortsteil Schönwalde Siedlung.
MehrSatzung Boulderverein Zugzwang e.v. 2 Vereinszweck
Satzung Boulderverein Zugzwang e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Boulderverein Zugzwang. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt der Verein
MehrIG Messler Kerb e.v. Vereinssatzung
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein trägt den Namen IG Messler Kerb e.v. 2) Der Verein hat seinen Sitz in 64409 Messel. 3) Er verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
MehrSatzung der Braunschweigischen Landschaft e. V.
Braunschweigische Landschaft e.v. Löwenwall 16, 38100 Braunschweig Tel.: 0531-28 019 750/751 Fax 0531-28 019 755 info@braunschweigischelandschaft.de www.braunschweigischelandschaft.de Satzung der Braunschweigischen
MehrSatzung des Vereins BergneuStadtmarketing e. V.
Satzung des Vereins BergneuStadtmarketing e. V. 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen BergneuStadtmarketing. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung
Mehr2 Zweck des Vereins, Gemeinnützigkeit, Auflösung und Vermögen.
Satzung Freifunk Rheinland e.v. Gründungssatzung vom 21.03.2011 in der geänderten Fassung vom 20.04.2016 ( 3 Absatz 1 und 9, 4 Absatz 6 Ziffer 1) 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen
MehrWaldbesitzerverband für Sachsen Anhalt e.v. S a t z u n g. 1 Name und Sitz und Logo
S a t z u n g 1 Name und Sitz und Logo 1. Der Verband führt den Namen Sachsen-Anhalt e.v.. Er hat seinen Sitz in Magdeburg. Sein Verbandsbereich umfasst das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt. 2. Der Verband
MehrSATZUNG. FÖRDERVEREIN DER FREIWILLIGEN FEUERWEHR BREMEN-ARSTEN e.v.
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Bremen Arsten e. V. im folgenden Verein genannt - und wird in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bremen
Mehr