Protokoll der Gründungsversammlung des "Heimat- und Geschichtsvereins Walkertshofen"

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1 Protokoll der Gründungsversammlung des "Heimat- und Geschichtsvereins Walkertshofen" am Montag den um 19:30 im Gasthaus Rank in Walkertshofen Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Wahl des Versammlungsleiters, des Schriftführers und des Wahlleiters 3. Bekanntgabe und Beschlussfassung der Tagesordnung 4. Erläuterungen zu den Zielen und Aufgaben des Vereins und zur Gründungsabsicht 5. Verlesung der Satzung und Aussprache 6. Beitritt zum Verein und seine Gründung 7. Beschlussfassung über die Satzung 8. Wahl des Vorstandes 9. Wahl der Kassenprüfer 10. Beschlussfassung über die Beitragsordnung 11. Verschiedenes Anwesende Personen Siehe Anwesenheitsliste 1. Begrüßung Dr. Schramm begrüßt alle anwesenden Personen, insbesondere auch den Bürgermeister der Gemeinde Attenhofen, Franz Stiglmeier und den Vertreter der Presse Herrn Bruckmeier. 2. Wahl des Versammlungsleiters, des Schriftführers und des Wahlleiters Dr. Ralf Schramm kandidiert als Versammlungsleiter und wird einstimmig als Versammlungsleiter gewählt. Enikö Schramm kandidiert als Schriftführerin und wird einstimmig als Schriftführerin gewählt. Johann Bergermeier kandidiert als Wahlleiter und wird einstimmig als Wahlleiter gewählt. 1

2 3. Bekanntgabe und Beschlussfassung der Tagesordnung Die Tagesordnung wird der Versammlung vom Versammlungsleiter verlesen und von den Anwesenden einstimmig beschlossen. 4. Erläuterungen zu den Zielen und Aufgaben des Vereins und zur Gründungsabsicht Dr. Ralf Schramm erläutert die Motivation und die Ziele des zu gründenden Vereins wie folgt. Im Rahmen seiner Recherchen für eine Fotoausstellung "Walkertshofen im Wandel der Zeiten" ist er auf zahlreiche Quellenangaben gestoßen, die häufig in Archiven zugänglich sind und die Geschichte des Ortes und der gesamten Gemeinde bis weit in die Vergangenheit dokumentieren, und hat erkannt, dass die Erforschung dieser Geschichte am geeignetsten im Rahmen eines Vereins durchführbar ist. Ziel des Vereins soll dabei die Pflege und Erforschung der Orts- und Heimatgeschichte zum Zweck sowohl der wissenschaftlichen als auch der allgemein verständlichen Darstellung der Geschichte des Ortes, der Gemeinde und ihrer Umgebung von den Anfängen bis zur Gegenwart sein. Diese Ziele sollen insbesondere erreicht werden durch: - Umfangreiche Recherchearbeiten - Darstellung der Ergebnisse in Vorträgen und eigenen Publikationen und über Medien - Zusammenarbeit mit Personen und Gruppen mit ähnlicher Zielsetzung 5. Verlesung der Satzung und Aussprache Die Satzung wird an die anwesenden Personen verteilt. Johann Bergermeier verliest die Satzung Punkt für Punkt. Diese kann gleichzeitig per Beamer an der Leinwand mitgelesen werden. Folgende Teile der Satzung werden geändert: Das Wort "Vorstand" wird durchgehend durch "Vorstandschaft" ersetzt. 2

3 3 Punkt 3 3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Dies gilt nicht für angemessene Erstattung von Aufwänden. 4 Punkt 1 1. Die Mitgliedschaft im Verein kann auf schriftlichen Antrag jede voll geschäftsfähige, natürliche Person oder jede juristische Person erwerben, die gewillt ist, den Vereinszweck zu fördern. Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet der Vorstand. 1. Die Mitgliedschaft im Verein kann auf schriftlichen Antrag jede natürliche Person oder jede juristische Person erwerben, die gewillt ist, den Vereinszweck zu fördern. Über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet die Vorstandschaft. 4 Punkt 2 wird gestrichen 4 Punkt 3 wird zu Punkt 2 7 Punkt 3 und Punkt4 3. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Sie bleiben bis zur Wahl des nächsten Vorstandes im Amt. 4. Der Verein wird nach außen vertreten durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden. werden geändert in 3. Die Vorstandsschaftsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Sie bleiben bis zur Wahl der nächsten Vorstandschaft im Amt. 4. Der Verein wird nach außen vertreten durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden oder den Schatzmeister. 3

4 7 Punkt 7 wird gestrichen (wegen Wiederholung) 7 Punkt 8 und Punkt 9 8. Der Vorstand beschließt mehrheitlich, mindestens jedoch mit drei Stimmen. 9. Beschlüsse des Vorstandes können bei Eilbedürftigkeit auch schriftlich und fernmündlich gefasst werden. werden geändert in 7. Die Vorstandschaft beschließt mehrheitlich, mindestens jedoch mit drei Stimmen. 8. Beschlüsse der Vorstandschaft können auch im Umlaufverfahren (schriftlich oder per ) herbeigeführt werden. 7 Punkt 10 wird zu Punkt 9 8 Punkt 1 1. Die Mitgliederversammlung wählt aus dem Kreis der Mitglieder zwei Kassenprüfer, die nicht dem Vorstand des Vereins angehören dürfen, auf die Dauer von zwei Jahren. 1. Die Mitgliederversammlung wählt aus dem Kreis der Mitglieder zwei Kassenprüfer, die nicht der Vorstandschaft des Vereins angehören dürfen, auf die Dauer von drei Jahren. 9 Punkt 3 die Abschnitte Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung sind sämtliche Mitglieder berechtigt. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr abgehalten. Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Einladung des Vorstands unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen. Der Einladung sind eine Tagesordnung sowie die Gegenstände der anstehenden Beschlussfassungen beizufügen. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Handzeichen mit einfacher Mehrheit. Auf Antrag wird geheim abgestimmt. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen. Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von 4/5 beschlossen werden. 4

5 werden geändert in (Änderungen sind durch Unterstreichungen gekennzeichnet) Zur Teilnahme an der Mitgliederversammlung sind sämtliche Mitglieder berechtigt. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird mindestens einmal im Jahr abgehalten. Die Einberufung erfolgt durch schriftliche Einladung (auch per ) durch die Vorstandschaft unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen. Der Einladung sind eine Tagesordnung sowie die Gegenstände der anstehenden Beschlussfassungen beizufügen. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt durch Handzeichen mit einfacher Mehrheit. Auf Antrag wird geheim abgestimmt. Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen. Die Auflösung des Vereins kann nur mit einer Mehrheit von 4/5 der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. 11 Beschlüsse des Vorstandes und der Mitgliederversammlung sind schriftlich niederzulegen und von der oder dem jeweiligen Versammlungsleiter/in und der oder dem Protokollführer/in der Sitzung zu unterzeichnen. Beschlüsse der Vorstandschaft und der Mitgliederversammlung sind schriftlich niederzulegen und von dem jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer der Sitzung zu unterzeichnen. 13 Punkt 1, Absatz 1 1. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen 1. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen Jede Änderung wird einstimmig angenommen. 6. Beitritt zum Verein und seine Gründung 40 Personen erklären anhand einer ausliegenden schriftlichen Beitrittserklärung ihre Mitgliedschaft zum "Heimat- und Geschichtsverein Walkertshofen". 5

6 7. Beschlussfassung über die Satzung Die geänderte Satzung wird von den Mitgliedern einstimmig verabschiedet. Der Versammlungsleiter erklärt den Verein als gegründet. 8. Wahl der Vorstandschaft Die Wahlen zur Vorstandschaft werden geheim (schriftlich) durchgeführt. Für die Position des Vorsitzenden wird Dr. Ralf Schramm vorgeschlagen. Er erklärt sich zur Kandidatur bereit. Es gibt keine weiteren Kandidaten. Die Versammlung wählt Dr. Ralf Schramm einstimmig mit 40 Ja-Stimmen zum Vorsitzenden. Dr. Ralf Schramm nimmt die Wahl an. Für die Position des stellvertretenden Vorsitzenden wird Maria Dengler vorgeschlagen. Sie erklärt sich zur Kandidatur bereit. Es gibt keine weiteren Kandidaten. Die Versammlung wählt Maria Dengler mit 28 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 5 Enthaltungen und 5 ungültigen Stimmen zur stellvertretenden Vorsitzenden. Maria Dengler nimmt die Wahl an. Für die Position des Schriftführers werden Enikö Schramm und Hubert Ecker vorgeschlagen. Sie erklären sich zur Kandidatur bereit. Es gibt keine weiteren Kandidaten. Ergebnis: Enikö Schramm: 23 Stimmen Hubert Ecker: 14 Stimmen ungültig: 3 Stimmen Die Versammlung wählt damit Enikö Schramm zur Schriftführerin. Enikö Schramm nimmt die Wahl an. 6

7 Für die Position des Schatzmeisters wird Elisabeth Hoch vorgeschlagen. Sie erklärt sich zur Kandidatur bereit. Es gibt keine weiteren Kandidaten. Die Versammlung wählt Elisabeth Hoch mit 35 Ja-Stimmen, 4 ungültigen Stimmen und 1 Enthaltung zur Schatzmeisterin. Elisabeth Hoch nimmt die Wahl an. 9. Wahl der Kassenprüfer Für die zwei Positionen der Kassenprüfer kandidieren Josef Dasch und Hubert Ecker. Die Abstimmung erfolgt per Blockwahl durch Handzeichen. Sie erklären sich zur Kandidatur bereit. Es gibt keine weiteren Kandidaten. Die Versammlung wählt Josef Dasch und Hubert Ecker mit 39 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung zu Kassenprüfern. Josef Dasch und Hubert Ecker nehmen die Wahl an. 10. Beschlussfassung über die Beitragsordnung Der Versammlungsleiter verliest die Beitragsordnung Punkt für Punkt. Folgender Teil der Beitragsordnung wird geändert: Artikel 4 Inkrafttreten Die Beitragsordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Inkrafttreten Die Beitragsordnung tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Die geänderte Beitragsordnung wird von der Versammlung einstimmig verabschiedet. 7

8 11. Verschiedenes Die Satzung wird von den Gründungsmitgliedern unterschrieben. Der Bürgermeister spricht seine Glückwünsche zur Gründung des Vereins aus. Der Versammlungsleiter weist auf die Fotoausstellung "Walkertshofen im Wandel der Zeiten" hin, die am Fronleichnam-Donnerstag 2010 am Nachmittag eröffnet werden soll und bis Sonntag abend dauern soll. Der Versammlungsleiter schließt die Versammlung um 22:00 Uhr. Walkertshofen, den.... Versammlungsleiter (Dr. Ralf Schramm) Schriftführerin (Enikö Schramm) 1. Vorsitzender Stellvertr. Vorsitzende Schriftführerin Kassenwart 8

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