Bekanntmachungen. Bekanntmachung. 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage. 1.1 Zuwendungszweck </index.html>

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1 Seite 1 von 10 Startseite Über uns Bekanntmachungen </index.html> Bekanntmachungen Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung; Richtlinie zur Förderung klinischer Studien mit hoher Relevanz für die Versorgung älterer und hochaltriger Patientinnen und Patienten Förderinitiative Gesund ein Leben lang Vom 8. Juni Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zuwendungszweck Gesundheit, Entstehung und Verlauf von Krankheiten sind durch sehr verschiedene Faktoren bestimmt. Neben der genetischen Ausstattung haben die Herkunft, der soziale Status, das Geschlecht sowie das familiäre, berufliche und gesellschaftliche Umfeld Auswirkungen auf die Gesundheit und darauf, wie Krankheiten bewältigt werden können. Kindheit und Jugend, Erwachsenenleben und Alter haben dabei ihre eigenen Charakteristika. Aus diesen Gründen haben allgemeine Konzepte zur Gesundheitsförderung, Prävention und Versorgung nicht in allen Lebensphasen oder Bevölkerungsgruppen die gleiche Wirkung. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat deshalb die Förderinitiative Gesund ein Leben lang gestartet. Aufbauend auf den Besonderheiten und Entwicklungen bei Kindern und Jugendlichen, im Alter, bei arbeitenden Menschen und bei Männern und Frauen sollen neue und wirkungsvolle Konzepte zur Gesundheitsförderung, Prävention und Versorgung entwickelt werden. Die Versorgung älterer und hochaltriger Patientinnen und Patienten stellt das Gesundheitssystem vor besondere Herausforderungen: Insbesondere nehmen in diesen Patientengruppen Mehrfacherkrankungen zu. Dies geht meist mit der Einnahme von mehreren unterschiedlichen Medikamenten einher. In solchen Fällen ist das Risiko für Neben- und Wechselwirkungen der Medikamente besonders hoch. Zudem sind die Erkrankungen oftmals chronisch, sodass die Medikamente über einen langen Zeitraum eingenommen werden müssen. Auch weisen ältere Menschen häufig einen anderen Stoffwechsel oder physiologische Veränderungen auf, die die Wirkung von Medikamenten beeinflussen. Das Risiko für Nebenwirkungen steigt somit. Allerdings fehlt häufig die Evidenz, um das unerlässliche Minimum von Medikamenten sicher zu identifizieren. Auch gibt es bisher wenig belastbare Erkenntnisse dazu, wann eine medikamentöse Behandlung reduziert werden kann. Umgekehrt fehlt für einige Erkrankungen die Evidenz dafür, ob möglicherweise zusätzliche Medikamente eingesetzt werden sollten. Ein

2 Seite 2 von 10 wichtiger Grund für die in vielen Fällen fehlende Evidenz ist, dass Ältere und Hochaltrige von entsprechenden klinischen Studien noch weitgehend ausgeschlossen sind. Dadurch werden auch ihre besonderen medizinischen Bedürfnisse, Versorgungsprioritäten und Lebensumstände nicht ausreichend berücksichtigt. Daher beabsichtigt das BMBF, im Rahmen des Gesundheitsforschungsprogramms der Bundesregierung klinische Studien, systematische Übersichtsarbeiten sowie methodische Forschungsprojekte mit besonderem Fokus auf ältere und hochaltrige Patientinnen und Patienten zu fördern. Diese Projekte sollen vorhandene Wissens- und Evidenzlücken für diese besondere Patientengruppe schließen und zur Weiterentwicklung der klinischen Forschung in diesem speziellen Gebiet beitragen. Zudem sollen sie Hinweise zum Bedarf für zukünftige klinische Forschung liefern. So wird eine belastbare Grundlage für die zielgruppenspezifische Versorgung älterer und hochaltriger Patientinnen und Patienten geschaffen. 1.2 Rechtsgrundlage Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) und/oder der Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK) des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Diese Förderrichtlinien gelten in Verbindung mit dem Rahmenprogramm Gesundheitsforschung, siehe < Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU- Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ( Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung AGVO) (ABl. L 187 vom , S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt. Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen. 2 Gegenstand der Förderung Mit Hilfe klinischer Studien oder systematischer Übersichtsarbeiten sollen Forschungsfragen bearbeitet werden, die von hohem Wert für ältere und hochaltrige Patientinnen und Patienten sowie für die medizinische Versorgung dieser Menschen in Deutschland sind. Daher sollen sich die geförderten Projekte insbesondere mit mehrfach erkrankten Patientinnen und Patienten oder mit der Wechselwirkung zwischen verschiedenen Medikamenten befassen. Weitere wichtige Forschungsfragen sind Strategien zur Verringerung der Mehrfacheinnahme bzw. zum Absetzen von Medikamenten oder zur Erhöhung des Medikamenten-Einsatzes. Darüber hinaus können auch andere Themengebiete betrachtet werden, wenn sie von hoher Bedeutung für die Versorgung Älterer und Hochaltriger sind.

3 Seite 3 von 10 Klinische Studien zu Fragenstellungen in dieser Patientengruppe untersuchen oftmals komplexe Interventionen. Gerade dann müssen die Projekte so entworfen sein, dass eindeutige Schlussfolgerungen zu Ursache und Wirkung möglich sind. Planung, Durchführung und Auswertung solcher Projekte erfordern daher ein spezifisches Repertoire an Methoden, das jedoch noch nicht für alle Fragestellungen vollständig vorhanden ist. Dafür sind möglicherweise vorbereitende explorative Studien notwendig. Daneben sollen auch methodische Forschungsfragen bearbeitet werden, die sich z. B. mit der Entwicklung neuartiger Designs und Auswertungsmethoden für Studien mit komplexen Interventionen befassen. Auch sind Weiterentwicklung und Erprobung der vorhandenen Messinstrumente für altersgerechte Studien-Endpunkte notwendig (z. B. Funktionalität, Selbstbestimmung, soziale Teilhabe, gesundheitsbezogene Lebensqualität). Außerdem werden methodische Konzepte benötigt, wie insbesondere ältere Patientinnen und Patienten adäquat in die Planung klinischer Forschungsprojekte einbezogen werden können, wie ihre Therapietreue verbessert und wie mit eingeschränkter Einwilligungsfähigkeit umgegangen werden kann. Die gewonnenen Erkenntnisse aller geförderten Projekte sollen dazu beitragen, im Alter ein selbstbestimmtes Leben bei gutem Gesundheitszustand zu ermöglichen. Dazu sollen solche Endpunkte als primäre Zielgrößen verwendet werden, die besonders für die Gruppe der älteren bzw. hochaltrigen Patientinnen und Patienten relevant sind (z. B. Funktionalität, Selbstständigkeit, soziale Teilhabe, gesundheitsbezogene Lebensqualität). Bei den Ein- und Ausschlusskriterien und bei der Auswertung sollen ebenfalls altersspezifische Merkmale berücksichtigt werden. Auch eine altersbezogene Nutzen-Risiko-Bewertung soll stattfinden. Gefördert werden sollen: wissenschaftsinitiierte, multizentrische, prospektive, kontrollierte klinische Studien mit älteren oder hochaltrigen Patientinnen und Patienten zum Wirksamkeitsnachweis von Therapiekonzepten. Jede Studie muss eine Intervention an Patientinnen und Patienten beinhalten und eine konfirmatorische Zielsetzung aufweisen. Monozentrisch aufgebaute konfirmatorische Studien können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden; explorative Studien zur Vorbereitung von komplexen Interventionsstudien; systematische Übersichtsarbeiten von klinischen Studien nach internationalen Standards; Forschungsprojekte zu methodischen Fragestellungen. Die Forschung soll auf Wissensdefizite zu genderspezifischen Unterschieden eingehen. Genderaspekte sind daher in allen Vorhaben in angemessener Weise zu berücksichtigen. Damit gewährleistet wird, dass die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten angemessen berücksichtigt werden, sind sie oder ihre Vertretungen bei allen Projekten in geeigneter Weise zu beteiligen. Ältere und hochaltrige Menschen, die aufgrund ihrer sozialen Situation besonderen Belastungen ausgesetzt sind, sind dort, wo es angemessen ist, durch entsprechende Forschungsfragestellungen zu berücksichtigen. Das können z. B. Menschen mit Migrationshintergrund sein. Im Sinne eines Dialogprozesses sollen auch Forschungsthemen erörtert werden, die zwei oder mehrere der in der Förderinitiative Gesund ein Leben lang adressierten Bevölkerungsgruppen (Kinder und Jugendliche, arbeitende Menschen, Männer und Frauen, betagte Menschen) betreffen. Hierzu werden Workshops und

4 Seite 4 von 10 Netzwerkprojekte gefördert. Es wird erwartet, dass Lebensphasen übergreifende Projekte bearbeitet werden. Expertinnen und Experten der entsprechenden Disziplinen sind einzubeziehen. Dazu wird zu einem späteren Zeitpunkt aufgefordert. 3 Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen und Träger der Gesundheitsversorgung (z. B. Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen), gegebenenfalls auch mit dem Status eines Unternehmens der gewerblichen Wirtschaft. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft können als Unterauftragnehmer von den Antragstellenden in die beantragten Vorhaben einbezogen werden. 4 Zuwendungsvoraussetzungen Vorhaben können nur gefördert werden: wenn sie eine hohe Relevanz für die Versorgung älterer oder hochaltriger Patientinnen und Patienten in Deutschland haben; wenn sie nicht bereits in anderen BMBF-Förderrichtlinien unterstützt werden, wie z. B. in der Richtlinie zur Förderung von Forschung in der Palliativversorgung Versorgungsforschung und klinische Studien; wenn sie nicht bereits in anderen Fördermaßnahmen wie z. B. dem Normalverfahren der DFG beantragt oder unterstützt werden; BMBF und DFG werden sich bei der Förderung eng abstimmen; wenn an ihren Ergebnissen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft kein unmittelbares wirtschaftliches Interesse haben. Vorleistungen Antragstellende müssen durch Vorarbeiten ausgewiesen sein, die hinsichtlich Krankheitsbild und Forschungsmethodik einschlägig und durch entsprechende Publikationen belegt sind. Wissenschaftliche Standards Die Antragstellenden sind verpflichtet, nationale und internationale Standards zur Qualitätssicherung der klinischen Forschung einzuhalten. Die entsprechenden Standards sind im Leitfaden zu dieser Förderrichtlinie näher spezifiziert. Zugänglichkeit von Forschungsergebnissen Der Zugang zu den wissenschaftlichen Erkenntnissen und Daten ist eine wesentliche Grundlage für Forschung, Entwicklung und Innovation. Die Bereitstellung der Forschungsergebnisse leistet einen wichtigen Beitrag zur Nachvollziehbarkeit und Qualität wissenschaftlicher Arbeiten. Deshalb sollen Forschungsergebnisse, die im

5 Seite 5 von 10 Rahmen dieser Förderrichtlinie entstehen, möglichst als Open-Access-Veröffentlichung publiziert und unter Wahrung der Rechte Dritter, insbesondere Datenschutz und Urheberrecht, zur Nachnutzung bereitgestellt werden (siehe hierzu auch weitere Angaben im Leitfaden zu dieser Förderrichtlinie). Evaluierende Maßnahmen Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, sich an möglichen evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen. EU-Förderung Antragstellende sollen sich auch im eigenen Interesse im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU- Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. Informationen zur EU-Förderung können auch unter < abgerufen werden. Verwertungs- und Nutzungsmöglichkeiten Die zu erwartenden Ergebnisse sollen einen Beitrag zur Weiterentwicklung der klinischen Forschung leisten. Sie müssen einen konkreten Erkenntnisgewinn für künftige Verbesserungen der Versorgung älterer und hochaltriger Patientinnen und Patienten liefern. Die geplante Verwertung, der Transfer der Ergebnisse in die Praxis sowie Strategien zur nachhaltigen Umsetzung müssen bereits in der Konzeption des beantragten Projekts adressiert und auf struktureller und prozessualer Ebene beschrieben werden. 5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Förderdauer der Studien und systematischen Übersichtsarbeiten soll bedarfsgerecht geplant werden. Forschungsprojekte zu methodischen Fragestellungen können abhängig von der Art der Fragestellung in der Regel bis zu zwei Jahren gefördert werden. Zuwendungsfähig ist der studienbedingte Mehraufwand, wie Personal- und Sachmittel für die Studienzentrale, patientenbezogene Aufwandsentschädigungen für die Prüfzentren (Personal- und Sachmittel), Patientenversicherung und Patientenwegeversicherung, Registrierung der klinischen Studie oder des systematischen Reviews, Qualitätssicherung der klinischen Studie (z. B. Monitoring), Reisen für Studienpersonal und Patientinnen/Patienten, Reisen und Aufwandsentschädigungen für Mitglieder des Datenüberwachungskomitees. Die Notwendigkeit der beantragten Mittel muss sich aus dem Antrag herleiten lassen. Ausgaben für Publikationsgebühren, die für die Open-Access-Veröffentlichung des Studienprotokolls und der Ergebnisse während der Laufzeit des Vorhabens entstehen, können grundsätzlich erstattet werden. Ausgaben für die Einholung von Ethikvoten an Hochschulen werden der Grundausstattung zugerechnet und können nicht gefördert werden.

6 Seite 6 von 10 Beiträge zur Mitgliedschaft in der Telematik- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung (TMF e.v., vgl. < ) sind im Rahmen dieser Förderrichtlinien zuwendungsfähig, wenn die TMF-Mitgliedschaft dem Projektfortschritt und damit der Zielerreichung dieses Projekts dient. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Unionsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Dieser Unionsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. 6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBestmittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden. Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuEuI-Vorhaben (NKBF98). 7 Verfahren 7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt: DLR Projektträger Gesundheitsforschung Heinrich-Konen-Straße Bonn Telefon: 02 28/ Telefax: 02 28/ Internet: < Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben. Ansprechpersonen sind:

7 Seite 7 von 10 Dr. Anna Jacobs Telefon: 02 28/ aging-research@dlr.de Dr. Michaela Girgenrath Telefon: 02 28/ aging-research@dlr.de Dr. Ramona Schrage Telefon: 02 28/ aging-research@dlr.de Es wird empfohlen, zur Beratung mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen. Weitere Informationen und Erläuterungen sind dort erhältlich. Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse < abgerufen oder unmittelbar beim oben angegebenen Projektträger (soweit zutreffend) angefordert werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem easy-online zu nutzen ( < ). 7.2 Angebot einer Informationsveranstaltung Skizzeneinreichenden wird die Möglichkeit geboten, an einer Informationsveranstaltung in Form eines Web- Seminars teilzunehmen. In diesem Seminar werden der Inhalt der Förderrichtlinie sowie Prozess und Verfahren der Antragstellung erläutert. Informationen zu diesem Web-Seminar sind online beim Projektträger unter < erhältlich. 7.3 Zweistufiges Verfahren Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt Vorlage und Auswahl von Projektskizzen In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens 30. September 2016 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen. Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Internet-Portal < Dort ist erstens ein Datenblatt für Projektskizzen auszufüllen und zweitens die Skizze elektronisch zu übermitteln. Eine genauere Anleitung findet sich im Portal. Eine Vorlage per oder Telefax ist nicht möglich. Der Skizze ist ein Anschreiben/Vorblatt zur Einreichung beizulegen, auf dem Vertreter aller Projektpartner (in der Regel die Projektleiterinnen bzw. Projektleiter) mittels rechtsverbindlicher Unterschrift die Kenntnisnahme sowie die Richtigkeit der in der Skizze gemachten Angaben bestätigen. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die Projektskizzen sollen alle notwendigen Informationen enthalten, um dem Kreis begutachtender Personen eine abschließende fachliche Stellungnahme zu erlauben.

8 Seite 8 von 10 Verbindliche Anforderungen an die Projektskizzen sind in einem Leitfaden für Einreichende Personen ( < ) niedergelegt. Projektskizzen, die den im Bekanntmachungstext oder im Leitfaden dargestellten Anforderungen nicht genügen, können ohne weitere Prüfung abgelehnt werden. Mit Blick auf das internationale Begutachtungsverfahren wird die Einreichung der Projektskizzen in englischer Sprache empfohlen. Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung eines externen Begutachtungsgremiums nach folgenden Kriterien bewertet: Erfüllung des Gegenstands der Förderung und der Zuwendungsvoraussetzungen (siehe Nummer 2 und Nummer 4 dieser Förderrichtlinie), insbesondere bezüglich der Relevanz der Fragestellung für ältere oder hochaltrige Patientinnen und Patienten, z. B. patientenseitiger Nutzen, Lebensqualität, Einbindung von Patientinnen und Patienten oder ihrer Vertretungen; Relevanz der Fragestellung für das Gesundheitssystem in Deutschland, z. B. hinsichtlich der Krankheitslast, der Häufigkeit/Wahrscheinlichkeit einer Erkrankung als Todesursache, der Prävalenz bzw. Inzidenz einer Erkrankung, der Krankheitskosten, der Eignung, um Evidenzlücken zu schließen oder klinische Handlungssicherheit zu erhöhen; wissenschaftliche und methodische Qualität des Studiendesigns; Expertise des Projektteams und Qualität des Studienmanagements; Angemessenheit der Finanzplanung. Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und eventuell weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasserinnen und Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen unter Angabe eines Termins aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag (Vorhabenbeschreibung und Formantrag) vorzulegen. Im Fall von klinischen Studien werden die vorgelegten förmlichen Förderanträge unter Hinzuziehung eines externen Begutachtungsgremiums bewertet. Mit den förmlichen Förderanträgen sind u. a. folgende die Projektskizze ergänzende Informationen vorzulegen: detaillierter Finanzplan des Vorhabens; ausführlicher Verwertungsplan; Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung; detaillierter Arbeitsplan inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung und Meilensteinplanung.

9 Seite 9 von 10 Eventuelle Auflagen aus der ersten Stufe sind dabei zu berücksichtigen. Genaue Anforderungen an die förmlichen Förderanträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt. Die eingegangenen Anträge werden nach den folgenden Kriterien bewertet und geprüft: Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel (auch unter Beachtung von Nummer 5 dieser Förderrichtlinie); Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel; Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan; Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme; Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens. Entsprechend der oben angegebenen Kriterien und Bewertung wird nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. 7.4 Zu beachtende Vorschriften: Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu 44 BHO sowie die 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden. 8 Inkrafttreten Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Berlin, den 8. Juni 2016 Bundesministerium für Bildung und Forschung Im Auftrag Dr. R. Loskill

10 Seite 10 von 10 LINKS Förderkatalog Auf diesen Seiten stehen Informationen zu ca Vorhaben aus Forschung und Entwicklung zur Verfügung. < easy - Online < Das Internet-Portal für Skizzen, Anträge und Angebote Das elektronische Online-Antragssystem ist ein barrierefreies Internet-Portal zum Ausfüllen und Ausdrucken der Antragsformulare für Fördermittel des Bundes. < BMBF-Formularschrank Das BMBF stellt seine für die Projektförderung relevanten Formulare, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen im Formularschrank zum Herunterladen zur Verfügung. < auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf> Förderdatenbank Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU für die gewerbliche Wirtschaft. < < Internetauftritt der Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes <

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