FACHHOCHSCHULE MÜNSTER

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1 FACHHOCHSCHULE MÜNSTER Hüfferstraße 27, Münster; Postanschrift: Postfach 3020, Münster Service Office für Studierende, : ; Fax: ; serviceoffice@fh-muenster.de Merkblatt Fachbereich Wirtschaft Corrensstraße 25, Münster fbwirtschaft@fh-muenster.de Bachelor-Studiengang: Betriebswirtschaft Zugangsvoraussetzungen (Auszug) besondere Zugangsvoraussetzungen Zweijährige (höhere) Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung in Verbindung mit einem einjährigen bzw. halbjährigen (s. Zeugnis) einschlägigen Praktikum (gelenktes Praktikum) oder einer einschlägigen abgeschlossenen Berufsausbildung, jeweils im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung keine Dreijährige höhere Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung mit dem Berufsabschluss: Kaufmännische/r Assistent/in Allgemeine Hochschulreife (Abitur) Fachoberschule Dreijährige höhere Berufsfachschule anderer Fachrichtung als o.a. Zweijährige höhere Berufsfachschule anderer Fachrichtung als o.a. (Erwerb der Fachhochschulreife bis einschließlich ) in Verbindung mit einem einjährigen einschlägigen Praktikum oder einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung oder Zweijährige Berufsfachschule anderer Fachrichtung als o.a. (Erwerb der Fachhochschulreife ab dem ) in Verbindung mit einem halbjährigen einschlägigen Praktikum oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung Zweijährige Höhere Handelsschule Gymnasium Klasse 12 (Versetzung nach Klasse 13) Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil) am Ende der Jahrgangsstufe 12 Zeugnis der Fachhochschulreife (schulischer Teil) der gymnasialen Oberstufe, des Abendgymnasiums und des Kollegs der Länder Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein oder Zeugnis der Fachhochschulreife (schulischer Teil) des Gymnasiums aus anderen Bundesländern mit einem Zeugnisdatum vor Wochen Praktikum (Die Ableistung eines besonderen Praktikums ist nicht erforderlich, wenn die Berufsausbildung oder eine Berufstätigkeit oder ein Praktikum im Rahmen einer schulischen Ausbildung bereits fachbezogen ist - siehe Rückseite Nr. 1 und 3 -) Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil) am Ende der Jahrgangsstufe 11 andere Zeugnisse (auf schriftliche Anfrage) vom Kultusminister als gleichwertig anerkannte Vorbildungsnachweise jeweils in Verbindung mit dem Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder eines einjährigen gelenkten Praktikums in Verbindung mit dem Abgangszeugnis vom.., dem Versetzungszeugnis vom.. und dem Nachweis über eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung Hochschulzugang (ohne Fachhochschulreife oder Abitur) für in der beruflichen Bildung qualifizierte Bewerberinnen u. Bewerber gemäß 49 Abs. 6 Hochschulgesetz (HG) NRW (Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage: bitte wenden

2 1. Ausgestaltung des Praktikums Innerhalb des dreimonatigen Praktikums müssen betriebswirtschaftlich einschlägige Bereiche durchlaufen werden, z. B. Rechnungswesen, Beschaffungswesen/Materialwirtschaft, Fertigungsplanung/Organisation, E- lektronische Datenverarbeitung, Kreditwesen/Kreditgeschäfte, Personalwesen, Vertriebswesen; ferner im Versicherungswesen die Funktionsbereiche Antragsbearbeitung, Bestandsverwaltung und Schadensbearbeitung. Der Praktikumsbetrieb stellt eine Praktikumsbescheinigung aus, aus der der Zeitraum und der jeweilige Tätigkeitsbereich hervorgehen. Weitere Informationen zum Praktikum auf den Internetseiten des Fachbereichs: 2. Nachweis Das Praktikum ist nach Möglichkeit vor der Aufnahme des Studiums abzuleisten und bei der Einschreibung im Service Office für Studierende nachzuweisen (Bescheinigung des Arbeitgebers mit Angabe der ausgeübten Tätigkeiten und genauem Anfangs- und Enddatum). Falls das Praktikum nicht vor Studienbeginn abgeleistet werden kann, ist der Nachweis bis zum Beginn des 3. Fachsemesters (1.3. bzw. 1.9.) zu erbringen. Bei einer Bewerbung für das 3. oder höheres Fachsemester ist der Praktikumsnachweis bereits mit den übrigen Bewerbungsunterlagen einzureichen. 3. Anrechnung von Zeiten auf das Praktikum Auf das Praktikum können Zeiten einer einschlägigen Berufsausbildung, einschlägiger Tätigkeiten im Rahmen der Ausbildung in Klasse 11 der Fachoberschule oder einschlägiger Tätigkeiten im Rahmen des dem Erwerb der Zugangsberechtigung (praktischer Teil der Fachhochschulreife) dienenden Jahrespraktikums bzw. halbjährigen Praktikums ganz oder teilweise angerechnet werden. Die Zeit des Wehr-, Zivil- oder Entwicklungsdienstes kann ganz oder teilweise auf das Praktikum angerechnet werden, soweit die ausgeübten Tätigkeiten mit den für die einschlägigen Ausbildungsbereiche geforderten Tätigkeiten nach der Ausbildungsordnung für die Klasse 11 der Fachoberschule vergleichbar sind. Über die Anrechnung entscheidet die Dekanin oder der Dekan des Fachbereichs Wirtschaft, Corrensstr. 25, Münster, Tel.: WICHTIG: Zur Vermeidung von Schwierigkeiten bei der Einschreibung wird dringend empfohlen, rechtzeitig vorher eine Bestätigung der Dekanin oder des Dekans des Fachbereichs Wirtschaft über die Anerkennung des als besondere Zugangsvoraussetzung geforderten Praktikums einzuholen, wenn dieses nicht zweifelsfrei den vorstehenden Inhalten (siehe unter Nr. 1) entspricht.

3 Gelenktes Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife sowie Zuständigkeiten für die Zuerkennung der Fachhochschulreife (Auszug aus der Neuregelung der Ausbildungsordnung für das gelenkte Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife (Praktikum-Ausbildungsordnung); Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW vom 11. Dezember 2006) Merkblatt Stand: Zuständigkeit Die Zuständigkeit für die Zuerkennung der Fachhochschulreife (FHR) liegt bei der oberen Schulaufsichtsbehörde. Sie entscheidet in Zweifelsfällen und kann Ausnahmen zu den Bestimmungen der Praktikum-Ausbildungsordnung zulassen. Ziel Praktika dienen der Ergänzung des Unterrichts. Sie haben die Aufgabe auf das Berufsleben vorzubereiten, die Berufswahlentscheidung abzusichern, eine Orientierung für ein mögliches Studium zu bieten. Durch Anschauung und eigene Mitarbeit sollen grundlegende Kenntnisse über Arbeits- und Leistungsprozesse erworben sowie Einblicke in die Zusammenhänge betrieblicher/beruflicher Praxis gewonnen werden. Anforderungen an die Praktikumsstelle Zur Sicherung der Qualität soll das Praktikum nur in hierfür geeigneten Betrieben, Einrichtungen und Behörden durchgeführt werden, in denen die entsprechenden Tätigkeiten ausgeführt werden können. Als geeignet gelten in der Regel: Betriebe, die zur Ausbildung in den entsprechenden Berufen berechtigt sind, Einrichtungen oder Behörden, die die Berechtigung haben, in einem entsprechenden anerkannten Beruf auszubilden, weitere von der oberen Schulaufsicht zugelassene Stellen. Die Berufskollegs unterstützen die Schülerinnen und Schüler bei der Suche nach geeigneten Praktikumsplätzen. Die Gymnasien und Gesamtschulen beraten die Schülerinnen und Schüler über das weitere Verfahren zum Erwerb der Fachhochschulreife. Der Praktikumsbetrieb oder die Einrichtung, in der das Praktikum abgeleistet wird, stellt die ordnungsgemäße Durchführung des Praktikums nach der Praktikum-Ausbildungsordnung sicher und erstellt einen Nachweis über das abgeleistete Praktikum. Durchführung des Praktikums Die Durchführung des Praktikums richtet sich nach den festgelegten Inhalten für die jeweilige Fachrichtung. Die wöchentliche Arbeitszeit, der Urlaubsanspruch und die Vergütung regeln sich nach den gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen. Inhalte des Praktikums zum Erwerb der FHR Im Praktikum soll ein möglichst breites Spektrum der nachfolgend aufgeführten Arbeitsbereiche abgedeckt werden. Insbesondere sollen die Praktikantinnen und Praktikanten grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen über den Aufbau und die Funktion der betrieblichen Organisation, die Abwicklung eines Gesamtprodukts/-auftrags, die Sozialstrukturen und gesellschaftliche Konsequenzen betrieblicher Handlungen erwerben. Es ist in hierfür geeigneten Unternehmen durchzuführen, die sicherstellen, dass eine Anleitung durch eine Fachkraft erfolgt. Die inhaltliche Ausgestaltung des Praktikums richtet sich nach den Fachrichtungen bzw. den fachlichen Schwerpunkten der Bildungsgänge der Fachoberschule und der Berufsfachschule. Betriebsspezifische Besonderheiten können ebenfalls berücksichtigt werden. Der Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnologie soll als integraler Bestandteil in jedem Praktikum vermittelt werden. Hierzu gehören auch allgemeine und betriebsbezogene Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne des Arbeitsschutzgesetzes zur Verhütung von Unfällen. Die Arbeitsbereiche für die Vermittlung grundlegender Kenntnisse und praktischer Erfahrungen über Gesamtprodukte und aufträge sowie Dienstleistungen und Arbeitsprozesse finden Sie im Internet auf den Seiten des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW: Anrechnung von einschlägigen Tätigkeiten Einschlägige praktische Tätigkeiten können auf der Grundlage einer Einzelfallprüfung auf das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife angerechnet werden. Betriebspraktika aus der Sekundarstufe I werden nicht angerechnet. Die Anrechnung von einschlägigen Tätigkeiten auf die praktische Ausbildung in der Klasse 11 der Fachoberschule ist nicht möglich. Seite 1

4 Tätigkeiten sind einschlägig, wenn Sie den Anforderungen der in der Anlage 1 (Fachoberschulen, Berufsfachschulen) der Ausbildungsordnung für das gelenkte Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife vom 11. Dezember 2006 beschriebenen Tätigkeiten entsprechen. Für das Praktikum nach Kl. 12 gilt Entsprechendes. Bei Nachweis der Einschlägigkeit können Wehrund Zivildienst, Entwicklungsdienst, ökologisches oder freiwilliges soziales Jahr im vollen Umfang anerkannt werden. Dies gilt auch für nicht abgeschlossene Berufsausbildungen nach Landes- oder Bundesrecht und für Kindererziehungszeiten. Die Anrechnung auf der Grundlage einer Einzelfallprüfung für das einschlägige halbjährige Praktikum zum Erwerb der FHR in der zweijährigen Berufsfachschule erfolgt durch die Schule, für das einjährige gelenkte Praktikum zum Erwerb der FHR nach Jahrgangsstufe 12, Abendgymnasium, Kolleg etc. durch die obere Schulaufsicht. Praktische Ausbildung in der Klasse 11 der Fachoberschule (FOS) und Nachweis der FHR Die Klasse 11 der FOS umfasst Unterricht und ein fachrichtungsbezogenes Praktikum. Das Praktikum richtet sich nach der Praktikum-Ausbildungsordnung. Der Nachweis der FHR erfolgt durch die Vorlage des von der Schule erstellten Zeugnisses der FHR. Einschlägiges halbjähriges Praktikum zum Erwerb der FHR in der zweijährigen Berufsfachschule des Berufskollegs und Nachweis der FHR Der fachpraktische Nachweis wird durch eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung nach Landes- oder Bundesrecht, durch eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder durch ein einschlägiges halbjähriges Praktikum der Fachrichtung entsprechend erbracht. Das Praktikum ist teilbar. Die Mindestdauer eines anrechenbaren Betriebspraktikums beträgt zwei Wochen. Teilzeitpraktika mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit sind zulässig. Die Gesamtzeit verlängert sich entsprechend. Die Schule, an der der schulische Teil der FHR erworben wurde, prüft die Einschlägigkeit und entscheidet über die Anrechnung in Bezug auf Inhalt und Umfang des Praktikums und stellt die Bescheinigung über den Erwerb der FHR aus. Einjähriges gelenktes Praktikum zum Erwerb der FHR nach Jahrgangsstufe 12 der gymnasialen Oberstufe, in den Bildungsgängen des Abendgymnasiums und des Kollegs sowie in den Bildungsgängen des Beruflichen Gymnasiums, die zur allgemeinen Hochschulreife führen und Nachweis der FHR Der nach der Jahrgangsstufe 12 (bzw oder 13.2) zuerkannte schulische Teil der FHR berechtigt nur in Verbindung mit einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung nach Landes- oder Bundesrecht oder in Verbindung mit einem einjährigen gelenkten Praktikum zum Studium an Fachhochschulen. Das Praktikum ist nach dem Erwerb des schulischen Teils der FHR zu absolvieren. (Dies gilt nicht für Absolventen der Weiterbildungskollegs.) Der praktische Teil der FHR muss innerhalb von acht Jahren nach Verlassen der Schule erworben werden. Der Nachweis der FHR erfolgt durch die Vorlage des Zeugnisses des schulischen Teils der FHR und der Bescheinigung über die ordnungsgemäße Durchführung des gelenkten Praktikums. Nach bestandener Abiturprüfung kann ehemaligen Schülerinnen und Schülern ergänzend zur allgemeinen Hochschulreife der schulische Teil der FHR für das Land NRW zuerkannt werden, wenn innerhalb von acht Jahren der fachpraktische Teil durch den Abschluss einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung nach Landes- oder Bundesrecht oder ein einjähriges gelenktes Praktikum erworben und die Zuerkennung beantragt wurde. Besondere Regelungen für die Anerkennung der FHR in der Berufsfachschule für Wirtschaft und Verwaltung (Höhere Handelsschule Altfälle) 1. Absolventinnen und Absolventen der Höheren Handelsschule sowie entsprechender Bildungsgänge einer ehemaligen Kollegschule in NRW, die bis einschließlich die FHR erworben haben, ist von der zuständigen Bezirksregierung die Bescheinigung über die FHR auszustellen, sofern der fachpraktische Nachweis einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung oder eines einjährigen einschlägigen Praktikums erbracht wurde. 2. Absolventinnen und Absolventen der Höheren Handelsschule sowie entsprechender Bildungsgänge einer ehemaligen Kollegschule in NRW, die ab dem die FHR erworben haben, ist von der zuständigen Bezirksregierung die Bescheinigung über die FHR auszustellen, sofern der fachpraktische Nachweis einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung oder tätigkeit oder eines halbjährigen einschlägigen Praktikums erbracht wurde. 3. Absolventinnen und Absolventen, die vor dem in den Bildungsgang der Höheren Handelsschule eingetreten sind und den schulischen Teil der FHR nach den Bedingungen der APO-HBFS I erworben haben, wird die FHR auf Antrag bei Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach Landes- oder Bundesrecht zuerkannt. Auf das Erfordernis der Einschlägigkeit wird hierbei verzichtet. Die FHR wird auf Antrag von der zuständigen Bezirksregierung bescheinigt. Die Regelungen zum Erwerb der FHR nach Jahrgangsstufe 12 der gymnasialen Oberstufe treten am , alle anderen Regelungen am in Kraft. Gemäß der KMK-Rahmenvereinbarung zur gymnasialen Oberstufe von 2006 wird der schulische Teil der FHR nach Kl. 12 in 13 weiteren Bundesländern anerkannt; der praktische Teil richtet sich nach den Bestimmungen des Bundeslandes, in dem das Studium aufgenommen werden soll. Seite 2

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Voraussetzung dafür ist, dass der Studienbewerber FACHHOCHSCHULE MÜNSTER Hüfferstraße 27, 48149 Münster; Postanschrift: Postfach 30 20, 48016 Münster Merkblatt Service Office für Studierende, +49 251 83-64700; Fax: 83-64707; E-Mail: serviceoffice@fh-muenster.de

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