Allen Lesern ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr 2015

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1 im Internet unter Dezember 2014 Nr. 12/2014 kostenlos an die Haushalte Auflage Exemplare Allen Lesern ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr 2015 Krippenspiel am Heiligen Abend in der Heimburger Kirche Heilige Dreifaltigkeit Foto: Wolfgang Schilling Wir sagen DANKE für ein tolles Jahr 2014 und wünschen unseren Kunden und Geschäftspartnern FROHE WEIHNACHTEN und ein glückliches NEUES JAHR! Wir wünschen Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und einen guten Rutsch in das neue Jahr. KNAPPE Küchen Dornbergsweg Wernigerode Tel / Fax 03943/ S Harzsparkasse

2 3 18. Unternehmerpreis des OSV Mobilität im ländlichen Raum Sonderpreis für Quedlinburger Glaswerkstätten Schneemelcher Harzer Schmalspurbahnen verlängern Nordhäuser Modell Nordhausen. Seit dem 30. April 2004 wird das Nordhäuser Modell als Gemeinschaftsprojekt des Freistaats Thüringen, der Harzer Schmalspurbahnen GmbH (HSB) und der Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH (VBN) mit dem durchgängigen Linienbetrieb zwischen Nordhausen, Südharz- Klinikum und Neanderklinik in Ilfeld erfolgreich durchgeführt. Potsdam. Die Glaswerkstätten Schneemelcher in Quedlinburg können sich über den Sonderpreis der SUPERillu im Rahmen des Unternehmerpreises des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV) freuen. Den Preis überreichten am 27. November in Potsdam der geschäftsführende OSV-Präsident Dr. Michael Ermrich, der Vorstandsvorsitzende der Harzsparkasse, Werner Reinhardt, und der Chefredakteur der SUPERillu, Robert Schneider, an den Geschäftsführer Frank Schneemelcher. Die Glaswerkstätten gehören zu den erfolgreichsten ihrer Art in Deutschland gegründet, werden sie heute von Frank Schneemelcher in vierter Generation geführt und stehen seit über einem Jahrhundert im Dienst der Glasmalerei und -gestaltung. Fundierte Kenntnisse über die Geschichte der Glasmalerei und Glasgestaltung, Überlieferungen vorhergehender Generationen, langjährige Erfahrung und die Beherrschung sensibler Verarbeitungstechniken verschaffen dem Unternehmen und seinen 20 spezialisierten Mitarbeitern interessante Aufträge weltweit. So etwa die Restaurierung der Barockfenster der Deutschen Nationalkirche Santa Maria dell Anima in Rom. Im vergangenen Jahr erhielt das Unternehmen den Auftrag, die Fenster der Schlosskirche in Wittenberg zu rekonstruieren. n Brückenfreigabe in Wasserleben Ende November wurde der Verkehrsvertrag von Thüringens Verkehrsstaatssekretärin Inge Klaan und HSB-Geschäftsführer Matthias Wagener verlängert. Das Nordhäuser Modell ist ein Vorzeigeprojekt für das Bahnland Thüringen. In den vergangenen zehn Jahren ist hier gemeinsam mit den Aufgabenträgern vor Ort eine Erfolgsgeschichte gelungen. Durch die Vernetzung der Harzer Schmalspurbahnen mit dem Nordhäuser Straßenbahnnetz sichern wir durchgehende umsteigefreie und barrierefreie Verbindungen aus dem ländlichen Raum im Harz in das Stadtgebiet von Nordhausen. Durch die Vertragsverlängerung mit der HSB wird die Region auch zukünftig von diesem Gemeinschaftsprojekt verkehrlich, wirtschaftlich und touristisch profitieren. Denn so sieht moderne Mobilität und zukunftsweisender Nahverkehr aus, begründete die Staatssekretärin für Bau, Landesentwicklung und Verkehr die Vertragsverlängerung. Auf der zwölf Kilometer langen Strecke von Nordhausen nach Ilfeld wurden seit Projektbeginn jährlich Fahrplankilometer Schienenpersonennahverkehr bestellt. Bislang nutzten rund Fahrgäste pro Jahr dieses Angebot. Mit dem neuen Vertrag ist der Betrieb der HSB in Thüringen auch künftig gesichert. Das ist ein guter Tag für Thüringen und die Harzer Schmalspurbahnen. Auch die bisherige Zusammenarbeit der HSB mit dem Dampflokwerk Meiningen kann nun in allen Bereichen erfolgreich weiterentwickelt werden, so Klaan weiter. HSB-Geschäftsführer Matthias Wagener ergänzte: Ich freue mich über den neuen Vertrag. Er ist die Grundlage für einen attraktiven ÖPNV im Landkreis Nordhausen. Darüber hinaus sind für Bahnliebhaber die Dampflokomotiven und Schmalspurwaggons der HSB ein besonderer Magnet für die Region. n Impressum Landrat Martin Skiebe, die zuständige Dezernentin Heike Schäffer und Ortsbürgermeister Horst Wrackmeyer gaben gemeinsam mit Vertretern der Bauund Planungsfirmen mit dem symbolischen Durchschneiden des Bandes die Brücke für den Verkehr frei. Wasserleben. Nach einer Bauzeit von acht Monaten sind am 19. November in der Nordharzgemeinde im Verlauf der Kreisstraße der Ersatzneubau der Brücke über den Ölgraben und ein Straßenabschnitt von 160 Meter Länge offiziell für den Verkehr freigegeben worden Euro hat das als Gemeinschaftsprojekt zwischen dem Landkreis, der Gemeinde Nordharz und den Ver- und Entsorgungsträgern realisierte Bauwerk insgesamt gekostet. Davon stellte das Land Euro aus Fördermitteln bereit. Neben der Verbreiterung der Fahrbahn erhielt die Brücke zwei Gehwege und der Straßenverlauf wurde begradigt. Dadurch konnte auch ein bisheriger Unfallgefahrenpunkt entschärft werden. n Herausgeber: Landkreis Harz Der Landrat Friedrich-Ebert-Straße 42, Halberstadt Redaktion: Pressestelle des Landkreises Harz, Manuel Slawig, Telefon: 03941/ , pressestelle@kreis-hz.de Bezug: Landkreis Harz, Pressestelle, Friedrich-Ebert-Straße 42, Halberstadt Gestaltungskonzept: TASHA BYNZ kommunikationsdesign Gesamtherstellung: Harzdruckerei GmbH, Max-Planck-Straße 12/14, Wernigerode, Telefon: 03943/ , Fax: 03943/ , info@harzdruck.de, Internet: Anzeigenberatung: Wolfgang Schilling, Telefon: 03943/ Ralf Harms, Telefon: 03943/ Verteilung: Medien-Service-Harz-Börde GmbH Westendorf 6, Halberstadt, Telefon: 03941/ , Fax: 03941/ Sie haben kein Kreisblatt bekommen? Rufen Sie an! Frau Beutler: 03941/ Der Landkreis Harz legt großen Wert auf Gleichberechtigung. Die im Harzer Kreisblatt verwendete männliche Form dient ausschließlich der leichteren Lesbarkeit der Texte und schließt selbstverständlich das weibliche Geschlecht mit ein.

3 5 Projekt IdA Fit für Europa zog Bilanz Fünf Jahre erfolgreiches Projekt Integration durch Austausch Landkreis. Seit 2009 arbeitet das transnationale Bundesprogramm IdA, Integration durch Austausch, bundesweit mit 114 Projektverbünden und Partnerorganisationen aus ganz Europa daran, die Ausbildungs- und Beschäftigungschancen junger Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf durch transnationale Austauschprojekte zu verbessern. Es finanziert sich aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und dem Europäischen Sozialfonds. Im Landkreis Harz und im Salzlandkreis hat der Projektverbund Fit für Europa, bestehend aus der Akademie Überlingen als Projektträger, der KoBa Harz, dem Jobcenter Salzlandkreis, der Agentur für Arbeit Halberstadt und der Berufsbildenden Schule J. P. C. Heinrich Mette Quedlinburg, das Programm in den letzten fünf Jahren erfolgreich umgesetzt. 350 Jugendliche und Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf haben ein Praktikum in Österreich, Großbritannien oder den Niederlanden angetreten. Damit gehört der regionale Verbund zu einem der aktivsten bundesweit. Fast 60 Prozent der Projektteilnehmer haben im Anschluss einen Arbeitsoder Ausbildungsplatz bekommen, eine Qualifizierung begonnen oder den Schulabschluss nachgeholt. Bei den Teilnehmern mit Behinderungen waren es sogar über 80 Prozent. Auf der regionalen Transferkonferenz am 25. November im Huberhaus Wernigerode berichteten einige von ihnen stolz von ihren Erfahrungen. Auch die Projektakteure zogen mit Vertretern der Partnerorganisationen aus England, Spanien und den Niederlanden, der Stadt Wernigerode und des Landkreises Harz Bilanz der letzten fünf Jahre. Landrat Martin Skiebe betonte, dass jeder Mensch wertvoll ist und jeder einzelne in unserer Gesellschaft gebraucht wird. Auch deshalb ist die Öffnung des Landkreises Harz für Menschen aus dem europäischen Ausland wesentlich für die Zukunft unserer Unternehmen und Betriebe. Markus Schwalk von der Akademie Überlingen berichtete von den Erfahrungen als Projektträger und verwies auch auf den Rück-Austausch von jungen Menschen. In den letzten zwei Jahren konnten bereits vier Gruppen Jugendlicher aus Spanien, Frankreich und Schweden im Landkreis Harz begrüßt werden. In der neuen IdA-Förderperiode 2014 bis 2020 wird der Schwerpunkt des Programms darin liegen, junge arbeitssuchende Menschen aus dem europäischen Ausland aufzunehmen, um deren Beschäftigungsfähigkeit zu erhöhen. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und dem zunehmenden Fachkräftebedarf bietet IdA eine Chance, junge Fachleute für unsere Region zu begeistern. Auch in den letzten fünf Jahren begonnene Expertenaustausche und Kooperationsbeziehungen mit transnationalen Partnern der Projekte im arbeitsmarktpolitischen Bereich sollen in Zukunft weiter ausgebaut und gefestigt werden. n Aktionsbündnis tagte zum ersten Mal Halberstadt. Der Landkreis Harz hat sich auf den Weg zur Inklusion gemacht und mit der Gründung des kreisweiten Aktionsbündnisses Landkreis Harz inklusiv am 23. September viele engagierte Wegbegleiter gefunden. Hauptziel des Bündnisses unter Schirmherrschaft von Landrat Martin Skiebe ist die Erarbeitung eines kommunalen Aktionsplanes für den Landkreis Harz. Dabei setzen sich die Bündnispartner in dem unparteiischen und unabhängigen Gremium als Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen für die Umsetzung der Rechtsansprüche, für Chancengleichheit und für umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben im Landkreis Harz ein. In der ersten Vollversammlung am 3. Dezember im Halberstädter Rathaus hat das Aktionsbündnis eine Willensbekundung beschlossen, in der dieses gemeinsame Ziel formuliert ist. Zum ersten Vorsitzenden des Aktionsbündnisses wurde Dr. Detlef Eckert gewählt. Der Halberstädter verfügt als Sprecher der Behindertenrechtskonvention Allianz über langjährige Erfahrungen in der Auf der ersten Vollversammlung wurden der Vorsitzende Dr. Detlef Eckert (re.) sowie die Sprecher der gegründeten sechs Arbeitsgruppen, Andreas Löbel, Uta Pfaff, Heiko Marx, Mario Keßler und Hans Jaekel (v. l. n. r.; nicht auf dem Foto: Ingrid Albrecht) gewählt. (Foto: Kurt Neumann) Arbeit mit Menschen mit Behinderungen. Seine Stellvertretung nimmt die Wernigeröderin Angela Gorr wahr. Des Weiteren wurden sechs Arbeitsgruppen zu folgenden Themenbereichen gebildet: Teilhabe am Arbeitsleben, Barrierefreiheit und Mobilität, Gesundheit und Pflege, Bildung und Erziehung, Kultur, Freizeit und Sport sowie Selbstbestimmt leben und wohnen. Der kommunale Aktionsplan für den Landkreis Harz muss an den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention ausgerichtet sein und landkreisbezogene Zielstellungen sowie Maßnahmen enthalten, die unter Mitwirkung der kommunalen Verwaltungen, wirtschaftlichen Unternehmen, Institutionen, Vereine, Verbände und aller Einrichtungen gemeinsam erarbeitet werden müssen. In dem kreisweiten Aktionsbündnis Landkreis Harz inklusiv sind neue Bündnispartner jederzeit willkommen. Wer mitarbeiten möchte, kann sich bei Silvia Illas, der Behindertenbeauftragten des Landkreises Harz, telefonisch unter 03941/ oder per behindertenbeauftragte@ kreis-hz.de melden. n Zwei Integrationspreise gingen an Halberstadt und Wernigerode Landkreis. Im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung am 28. November ist der Integrationspreis 2014 des Landes Sachsen-Anhalt im Stadthaus Halle vergeben worden. Im Beisein des Integrations-, Arbeits- und Sozialministers Norbert Bischoff wurden insgesamt sechs Preisträger gewürdigt. Ausgewählt wurden die geehrten Projekte aus 31 Bewerbungen von einer Fachjury. Mit dem Integrationspreis in drei Kategorien wird besonderes Engagement für die Integration von Zugewanderten und ein respektvolles Zusammenleben gewürdigt. Die drei Gewinnerprojekte erhielten jeweils Euro, die zwei zweiten Preise sowie ein Sonderpreis waren mit jeweils 500 Euro dotiert. In der Kategorie Willkommenskultur gestalten wurden Aktivitäten zur Förderung einer Willkommens- und Anerkennungskultur geehrt, die es Zugewanderten ermöglicht, sich mit ihren Potenzialen einzubringen. In der Kategorie Begegnung schaffen wurde das Engagement für interkulturelle Begegnung und wechselseitiges Kennenlernen hervorgehoben. In der Kategorie Potentiale erkennen und nutzen ging es um erfolgreiche Beispiele bei der Förderung der Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration von Zugewanderten. Unter den sechs Preisträgern war der Landkreis Harz gleich zwei Mal vertreten. So ging der erste Preis in der Kategorie Begegnungen schaffen an das Café International des Soziokulturellen Zentrums ZORA in Halberstadt, das seit vielen Jahren Informations- und Begegnungsmöglichkeiten für Flüchtlinge aus der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes bietet. Die Angebote reichen von interkulturellen Festveranstaltungen über Sprachkurse bis zur Begleitung von Flüchtlingen zu Ärzten und Behörden. In der Kategorie Willkommenskultur gestalten wurde der zweite Preis an den International Women`s Club Wernigerode, ein rein ehrenamtliches Frauennetzwerk, das neu zuwandernden Frauen Möglichkeiten zu Austausch und Begegnung gibt und seit mittlerweile sieben Jahren monatliche Informations- und Kulturveranstaltungen durchführt, verliehen. Minister Bischoff betonte: Sachsen-Anhalt braucht eine lebendige Willkommenskultur. Menschen, die zu uns kommen, um hier zu lernen, zu arbeiten und zu leben oder weil sie Schutz vor Verfolgung und Krieg suchen, brauchen unsere Unterstützung bei Erstorientierung und Spracherwerb. Wir wollen, dass sie sich in unserem Land gut aufgenommen fühlen. n

4 7 Bauernverband überreichte Erntekrone Halberstadt. Es ist schon lange gute Tradition und Symbol für die enge Verbundenheit des Landkreises mit der Landwirtschaft, dass Vertreter des Bauernverbandes Nordharz e. V. dem Landrat nach Abschluss der Erntezeit die Erntekrone übergeben. Am 17. November überreichten der Vorsitzende und der Geschäftsführer des Bauernverbandes Nordharz, Wilfried Feuerstack und Jürgen Zywitzki, die Erntekrone an Landrat Martin Skiebe. Zuvor hatten sie in einem gut einstündigen Gespräch Bilanz über die Situation der Bauern im Landkreis Harz gezogen. Wilfried Feuerstack sprach dabei über die verschiedenen Ergebnisse und Begleitumstände der Landwirte im abgelaufenen Jahr und warb insbesondere um Verständnis der Bevölkerung, wenn zum Beispiel die Fahrbahnen verschmutzt sind. Landrat Martin Skiebe bedankte sich für die gute Zusammenarbeit mit den Traditionell erhält der Landrat Martin Skiebe (re.) nach Landwirten und Abschluss der Erntezeit die Erntekrone. Überreicht wurde verwies auf die diese von Wilfried Feuerstack und Jürgen Zywitzki (v. gemeinsame Ver- l.) vom Bauernverband Nordharz e. V. antwortung. Die Menschen in den landwirtschaftlichen Unternehmen haben sich sehr engagiert eingesetzt, um solch hohe Erträge zu erzielen, lobte der Landrat. Als weitere Themen sprach er den Flächenbedarf und -verbrauch sowie die Nachwuchsgewinnung an. Dafür bietet sich insbesondere das jährliche Landwirtschaftsfest in Reinstedt an, weil dort Landwirtschaft für junge Leute erlebbar wird. Jürgen Zywitzki unterstrich die Bedeutung der Nachwuchsgewinnung und kündigte an, dass sich der Bauernverband Sachsen-Anhalts künftig verstärkt um das Thema kümmern wird. n Erntekrone ziert jetzt Europa- Sekundarschule Am Gröpertor Sieger des Dorfwettbewerbes stehen fest Langenstein. Nachdem sich die einzelnen Ortsteile der Bewertungskommission vorgestellt haben und die Jury am 17. Oktober ihre Aufzeichnungen und gewonnenen Eindrücke der Ortsbegehungen ausgewertet hat, stehen die Sieger des dritten Kreiswettbewerbs Unser Dorf hat Zukunft fest. Auf der Abschlussveranstaltung am 25. November wurden die 19 Ortsteile aus sieben Städten und Gemeinden des Landkreises Harz durch Landrat Martin Skiebe ausgezeichnet. Skiebe würdigte die eindrucksvollen Präsentationen der teilnehmenden Dörfer, mit denen sie sich der fachkundigen Jury präsentiert hatten, denn obwohl jedes der Dörfer seinen eigenen Charakter hat und unverwechselbar ist, sind die Unterschiede zwischen den Präsentationen sehr gering. Die siebenköpfige Bewertungskommission setzte sich aus Vertretern im ländlichen Bereich agierender Institutionen, Kreistagsmitgliedern und Mitarbeitern des Landkreises zusammen. Besonders im Mittelpunkt der Bewertung standen die Entwicklungspotentiale der Ortsteile, angefangen bei der Versorgung der Kleinsten als Hoffnungsträger in den Dörfern bis hin zu den Senioren wurden außerdem die Vereinstätigkeiten und die wirtschaftlichen Potentiale der Orte und deren Entwicklungen eingeschätzt. Neben dem Vorliegen von Planungen und Entwicklungskonzepten unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten und der dörflichen Struktur wurden auch das Leben im Ort und die Lebendigkeit des Ortes bewertet. Bei der Siegerehrung in der Langensteiner Festscheune nahmen die Ortsbürgermeister von Silstedt und Langenstein, Karl-Heinz Mänz und Jürgen Meenken (v. l.), stolz ihre Auszeichnungen entgegen. In jedem Fall sind die Orte, die sich beteiligt haben schon aufgrund ihrer Teilnahme auf der Gewinnerseite, denn bei dem Dorfwettbewerb gab es keine Verlierer. Vielmehr hat die Bewertungskommission zwei erste Plätze, sechs zweite Plätze sowie elf dritte Plätze ermittelt. Außerdem wurden zwei Sonderpreise für besondere Aktivitäten im Bereich der Kinderbetreuung und Vereinstätigkeit vergeben. Die Drittplatzierten erhielten 500 Euro und die Zweitplatzierung sowie die Sonderpreise waren mit 750 Euro dotiert. Die erstplatzierten Orte wurden mit Euro honoriert und sind gleichzeitig für den Landeswettbewerb im kommenden Jahr angemeldet. Die Platzierungen im Überblick: Platz 1 Langenstein, Silstedt Platz 2 Dardesheim, Deersheim, Hessen, Langeln, Wülperode, Zilly Halberstadt. Eine ebenso lange Tradition wie die Übergabe der Erntekrone an den Landrat ist die Weiterreichung dieser an eine der in Trägerschaft des Landkreises stehenden Schulen. In diesem Jahr übergab die stellvertretende Landrätin Heike Schäffer die Erntekrone an Timo Prietzel, Schülersprecher der Gröpertorschule. Die Erntekrone ziert nun das Schulgebäude der Europa-Sekundarschule. n Platz 3 Bühne, Dankerode, Ditfurt, Eilenstedt, Königerode, Neudorf, Pabstorf, Schielo, Siptenfelde, Straßberg, Ströbeck Sonderpreise Kinderfeuerwehr Firekids, Turmbauprojekt Eilenstedt

5 9 Projekt Null Promille findet großen Anklang in Fahrschulen des Landkreises Landkreis. Als Kooperationsprojekt zwischen der Fachstelle für Suchtprävention des Diakoniekrankenhauses Harz und des Ordnungsamtes des Landkreises entstand vor drei Jahren die Idee zum Projekt Null Promille. Kurz vor dem Jahresende nutzten die gemeinsamen Akteure Klaus-Dieter Krebs und Antje Rumpf von der Suchtberatung Wernigerode sowie Dagmar Rudloff, Leiterin der Fahrerlaubnisbehörde beim Landkreis (v. l.), nunmehr die Gelegenheit, vor der Presse eine Bilanz der erreichten Ergebnisse zu ziehen. Prävention wird viel zu wenig als Mittel zur Verhinderung von Unfällen gesehen, stellte Klaus-Dieter Krebs, Leiter der Suchtberatung, eingangs fest. Ganz bewusst habe man sich deshalb mit diesem Projekt an Fahranfänger gewandt und diese direkt in den Fahrschulen angesprochen. So habe man in jedem Jahr jeweils drei Fahrschulen aus den ehemaligen Altkreisen ausgewählt, um sich mit den Fahrschülern im Rahmen ihrer theoretischen Ausbildung mit dem Thema Alkohol und illegale Drogen im Straßenverkehr was sind die Folgen? auseinanderzusetzen. In einem 90-minütigen Seminar wurden den Führerscheinanwärtern die zum Teil drastischen Folgen einer Alkohol- oder Drogenfahrt verdeutlicht. Zwar sei Alkohol als Ursache für Verkehrsunfälle im Landkreis Harz leicht rückläufig, dafür haben wir aber besonders im Bereich der illegalen Substanzen im Straßenverkehr einen großen Anstieg zu verzeichnen, verwies Dagmar Rudloff auf die unter Einfluss von Drogen steigende Tendenz von Verkehrsauffälligkeiten. Diese seien nicht nur mit Schäden für den Verursacher, sondern oftmals auch für unschuldig Betroffene verbunden. Gerade Fahranfänger sollen für diese Problematik sensibilisiert werden und sich so aktiv mit ihrem Konsumverhalten auseinandersetzen. Besonders wichtig ist aber auch das vorbeugende Wissen. Deshalb sei an die Teilnehmer auch ein so genanntes Starterpaket verteilt worden, das ganz praktische Dinge enthält: Neben einem Einweg- Promilletester zur Selbstüberprüfung des Atemalkoholwertes gibt es zum Beispiel auch Adressen von regionalen Beratungsstellen, Behörden und Taxiunternehmen oder ein Rezeptheftchen für Mixgetränke ohne Alkohol. Auch Infokarten mit nützlichen Tipps und Handlungsanleitungen sowie eine Feierkarte mit Erste- Hilfe-Maßnahmen bei Vollrauschzuständen zählen zu den begehrten Inhalten. Die Tüten wurden von Sponsoren finanziert, die das Projekt Null Promille unterstützten und bei denen sich Klaus Dieter Krebs herzlich bedankte. Auch in den kommenden Jahren soll das Projekt, das rund bis Euro pro Jahr kostet, fortgesetzt werden und deshalb hoffen die Protagonisten auf Unterstützung durch weitere Sponsoren. n Neubestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger im Landkreis Halberstadt. Seit dem 1. Dezember ist Schornsteinfegermeister Lars Pleschka für den Kehrbezirk Harz Nr. 20 im Landkreis Harz bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger. Er wurde nach einem Ausschreibungsverfahren durch das Landesverwaltungsamt Halle bestellt. Seit dem 14. August dieses Jahres war dieser Kehrbezirk vom bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger Danilo Rotter mit verwaltet worden. Am 26. November übergab Sylvia Schakowsky, zuständige Mitarbeiterin des kreislichen Ordnungsamtes, den Kehrbezirk 20 nunmehr an Lars Pleschka. Der Kehrbezirk 20 umfasst die Stadt Harzgerode und deren Ortsteile Alexisbad, Dankerode, Königerode, Mägdesprung, Neudorf, Schielo und Silberhütte, einige Straßen im Ortsteil Neinstedt der Stadt Thale sowie die Halberstädter Straße in Harsleben. n Erfolgreiches Projekt Energie(S)check Wernigerode. Das vom Landkreis und der Hochschule Harz initiierte Projekt Energie(S)check Lernen, Studieren, Profitieren mit Energie wurde jüngst im Rahmen einer Abschlussveranstaltung auf dem Wernigeröder Campus nach dreijähriger Laufzeit erfolgreich beendet. Das Engagement der Schüler hinsichtlich des Klimaschutzes an der eigenen Schule belohnte Landrat Martin Skiebe mit attraktiven Prämien. Der Landrat empfand die Auseinandersetzung mit dem aktiven Umweltschutz als sehr wichtig und lobte insbesondere die konkreten Handlungsansätze des Projektes. Er hoffe, dass sich viele Nachahmer finden und das anwenden, was mit Energie(S)check auf den Weg gebracht wurde. Platz 1 beim Energie(S)check belegte das Team vom GutsMuths-Gymnasium Quedlinburg mit Schulleiter Dirk Gärtner (l.). Die Quedlinburger konnten mit 113,3 Tonnen die umfangreichste CO 2 -Einsparung in drei Jahren erzielen. Sie erhielten Euro, eine Kamera und Präsenttaschen der regionalen Stadtwerke. Den zweiten und dritten Platz belegten die Berufsbildenden Schulen Wernigerode und die Ganztagsschule Burgbreite Wernigerode. In dem Projekt Energie(S)check ging es darum, Kindern und Jugendlichen den bewussten Umgang mit Ressourcen am Beispiel der eigenen Schule zu vermitteln und durch gezielte Energieeinsparung einen erheblichen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten, betonten Prof. Dr. Andrea Heilmann und Dr. Ute Urban vom Wernigeröder Fachbereich Automatisierung und Informatik, die das Projekt wissenschaftlich betreuten. Spezielle Messgeräte, die von der Hochschule Harz als Klimakiste zur Verfügung gestellt wurden, halfen den jungen Energiespardetektiven bei der Messung von Raumtemperaturen, CO 2 -Konzentration sowie Stromverbrauch und ermöglichten das Aufdecken von Einsparpotenzial. Das Projekt wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert. n

6 11 Ausbildungszertifikat 2014 verliehen Mit dem Ausbildungszertifikat für kontinuierliche und sehr gute Ausbildung zeichnet die Arbeitsagentur Halberstadt mittlerweile seit zehn Jahren jeweils drei Unternehmen im Landkreis Harz aus, die sich in der Berufsausbildung intensiv um die jungen Menschen kümmern, die bei ihnen arbeiten und lernen, und diese zum Erfolg führen. Kurzum, es werden die geehrt, die sich besonders engagieren und bei der Nachwuchsarbeit hervortreten. In diesem Jahr konnte Agenturchefin Heike Schittko die Auszeichnung an die Trimet Aluminium SE in Harzgerode (unser Bild), die Halberstädter Wohnungsgesellschaft HaWoGe und die Harzer Volksbank Wernigerode eg verleihen. Alle drei Unternehmen bemühen sich in vielfacher Weise um ihren eigenen Fachkräftenachwuchs ob beispielsweise von der frühzeitigen Ansprache auf Messen, zusätzlichem Unterricht, über ausländische Azubis bis hin zur Übernahme in unbefristete Arbeitsverhältnisse bei guten Leistungen. n Interessenbekundung zum Bundesprogramm Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit Der Landkreis Harz beginnt ein Interessenbekundungsverfahren für die Einrichtung einer Koordinierungs- und Fachstelle im Rahmen des neuen Bundesprogramms Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit Programmbereich lokale Partnerschaften für Demokratie. Die Installation dieser erfolgt bei einem Träger der freien Jugendhilfe, der das federführende Jugendamt des Landkreises Harz partizipativ unterstützt und dem zur Umsetzung der folgenden beschriebenen Aufgabenbereiche Zuwendungen für Personal- und Sachausgaben gewährt werden. In dieser lokalen und regionalen Partnerschaft für Demokratie gilt es insbesondere, den bereits entwickelten lokalen Aktionsplan (LAP) des Landkreises Harz innerhalb der Vorgänger-Bundesprogramme Vielfalt tut gut. Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie ( ) und TOLERANZ FÖRDERN KOMPETENZ STÄRKEN ( ) konzeptionell weiter zu entwickeln und nachhaltig auszubauen. Aufgaben der Koordinierungs- und Fachstelle: Steuerung der Erstellung und Fortschreibung der Partnerschaft für Demokratie in Zusammenarbeit mit dem federführenden Amt, dem Begleitausschuss und weiteren Akteuren; Koordinierung und inhaltlich-fachliche Begleitung der Einzelmaßnahmen, auch im Hinblick auf eine stärkere Einbindung in die lokale Gesamtstrategie; Fachlich-inhaltliche und administrativ-technische Beratung von (Programm-) Akteuren im Themenfeld; Koordination der Arbeit des Begleitausschusses; Öffentlichkeitsarbeit zur Bekanntmachung des Bundesprogramms und der Partnerschaft für Demokratie vor Ort (u. a. Organisation und Durchführung einer transparenten Demokratiekonferenz, i. d. R. zweimal im Jahr); Unterstützung der Vernetzung, Bekanntmachung und Inanspruchnahme von Angeboten auf Landesebene (insb. Demokratiezentren); Förderung der Vernetzungen zwischen Zivilgesellschaft und Verwaltung, insbesondere Anregung und Unterstützung des Know-How- Transfers zum Umgang mit Problemlagen entsprechend des Förderbereichs in Verwaltungsstrukturen; Förderung fachlicher Qualifizierung von Akteuren in der Partnerschaft für Demokratie ; Erstansprechpartner bei Problemlagen entsprechend des Förderbereichs; Weiterentwicklung der Arbeit in der Kommune im Themengebiet; Gewährleistung der Zusammenarbeit mit der Programmevaluation/ wissenschaftlichen Begleitung des Bundesprogramms; Sicherstellung der Erfassung der Projektdaten und -ergebnisse; Teilnahme an inhaltlichen und qualifizierenden Maßnahmen des Bundesprogramms. Allgemeine Fördergrundsätze: die Dauer der Förderung der Koordinierungs- und Fachstelle beläuft sich insgesamt auf fünf Jahre ( ) und wird kalenderjährlich bewilligt, je Kalenderjahr werden Personal- und Sachausgaben für die Koordinierungs- und Fachstelle in Höhe von gefördert, grundsätzlich gelten als Orientierung für die Förderung die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (RL-KJP) vom (GMBl Nr. 9 vom , S. 142), III. Nr. 3.5 bis 3.6. Voraussetzungen: Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen für das geplante Projekt und entsprechende Erfahrungen in der Thematik des Programms; Sicherung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung, insbesondere Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) im Rahmen des Rechnungswesens; Gewähr für eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel sowie bestimmungsgemäßer Nachweis derselben; kein Ausschluss der Vorschrift des 181 BGB im Gesellschaftsvertrag und in etwaigen Geschäftsführerverträgen. Einzureichende Unterlagen: Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe ( 75 SGB VIII); Nachweis der Gemeinnützigkeit gemäß 51ff. Abgabenordnung (AO), ersatzweise zunächst der Nachweis der Stellung eines Antrags auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit gemäß 51ff. AO bzw. grundsätzliche Vereinbarkeit des Gesellschaftervertrags/der Satzung mit den Anforderungen der Gemeinnützigkeit; bei der Besetzung der Personalstelle(n) ist die Voraussetzung nach den 72 und 72 a SGB VIII zu erfüllen und ein- bzw. nachzureichen, Konzept zur Umsetzung der geforderten Aufgabenbereiche der Koordinierungs- und Fachstelle; Beschreibung des regionalen Tätigkeits- und Wirkungsfeldes des Trägers im Landkreis Harz; Beschreibung von Erfahrungen in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit sowie Koordination und Organisation von Programmen, Aktivitäten oder Maßnahmen, die sich gegen Rechtsextremismus, Gewalt und/ oder Menschenfeindlichkeit richten. Bewerbungen senden Sie bitte bis zum an den Landkreis Harz, Jugendamt, Schwanebecker Straße 14, Halberstadt. Für weitergehende Informationen stehen Ihnen Frau Labesehr unter der Tel.-Nr / und Herr Kunkel Tel.-Nr / zur Verfügung. n

7 13 INHALT A. LANDKREIS HARZ 1. Satzungen und Verordnungen Seite Verordnung zur Änderung der Taxenordnung Seite 13 Rettungsdienstbereichsplan für den Landkreis Harz Seite 25 Entschädigungssatzung 2. Sonstige Amtliche Bekanntmachungen Seite 27 Verbandssatzung des Trink- u. Abwasserverbandes Vorharz Seite 34 Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung Seite 35 Bekanntmachung des Umweltamtes B. EIGENBETRIEBE UND GESELLSCHAFTEN Seite 35 Jahresabschluss Eigenbetrieb Rettungsdienst C. BEKANNTMACHUNGEN REGIONALER BEHÖRDEN UND EINRICHTUNGEN Seite Satzung zur Änderung der Abfallentsorgungssatzung Seite Satzung zur Änderung der Abfallgebührensatzung D. SONSTIGE MITTEILUNGEN Seite 37 Stellenausschreibung E. WAHLBEKANNTMACHUNGEN A. LANDKREIS HARZ 1. Satzungen und Verordnungen 2. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Harz (Taxenordnung) Auf Grund des 51 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) vom 08. August 1990 (BGBl. I S. 1690) in der zurzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit 1 Abs. 1 Pkt. 29 der Allgemeinen Zuständigkeitsverordnung für die Gemeinden und Landkreise zur Ausführung von Bundesrecht im Land Sachsen-Anhalt vom 07. Mai 1994 (GVBl. LSA S. 568) in der zurzeit gültigen Fassung wird nachfolgende Verordnung in Kraft gesetzt: Artikel I Änderung von Vorschriften Die Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Harz in der Fassung der Bekanntmachung vom , zuletzt geändert durch die 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Harz (Taxenordnung) vom wird wie folgt geändert: 1. 3 Abs. 1 Buchstabe e wird gestrichen 2. 4 Abs. 3 wird gestrichen, Abs. 4 wird Abs Abs. 2 wird geändert und erhält folgende Fassung: (2) Blindenhunde in Begleitung von Blinden sind immer und kostenlos zu befördern Abs. 1 wird geändert und erhält folgende Fassung: (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung im Amtsblatt für den Landkreis Harz am in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Harz (Taxenordnung) vom außer Kraft. 5. Anlage 1 Pkt. 1. wird geändert und erhält folgende Fassung: Bis zu 4 Fahrgästen beträgt das Grundentgelt 2,90 EUR, ab dem 5. Fahrgast 6,00 EUR. Es ist zugleich der Mindestfahrpreis. 6. Anlage 1 Pkt. 2. wird geändert und erhält folgende Fassung: (1) Das Kilometerentgelt (bis zu 4 Fahrgästen = Tarif 1) beträgt für den 1. und den 2. Kilometer jeweils 2,80 EUR. Jeder weitere Kilometer ist mit 1,90 EUR zu berechnen. (2) Das Kilometerentgelt (ab 5 Fahrgästen = Tarif 2) beträgt für den 1. und 2. Kilometer jeweils 2,80 EUR. Ab dem 3. km bis zum 20. km beträgt das Kilometerentgelt 2,60 EUR. Jeder weitere Kilometer ist mit 2,20 EUR zu berechnen. 7. Anlage 1 Pkt. 2 Abs. 2 erhält eine Erläuterung: * Der Tarif 2 wird erhoben, soweit mehr als 4 Personen befördert werden oder die Großraumtaxe vom Fahrgast oder dessen Beauftragten ausdrücklich bestellt wurde. 8. Anlage 1 Pkt. 4. wird geändert und erhält folgende Fassung: Die durch den Fahrauftrag verursachte Wartezeit ist mit 29,00 EUR je Stunde zu berechnen. 9. Anlage 1 Pkt. 5 wird gestrichen, Artikel II Inkrafttreten Artikel I tritt am Tage nach der Verkündung im Amtsblatt für den Landkreis Harz in Kraft. Halberstadt, den Skiebe Landrat Rettungsdienstbereichsplan für den Landkreis Harz Präambel Auf Grundlage der 8, 45 Abs. 2 Ziffer 1 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom (GVBl. LSA S. 288) i.v.m. 7 Abs. 2 des Rettungsdienstgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt (RettDG-LSA) vom (GVBl. LSA S. 624) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Kreistag des Landkreises Harz am zur Sicherstellung des bedarfsgerechten und flächendeckenden Rettungsdienstes für den Rettungsdienstbereich Landkreis Harz nachfolgenden Rettungsdienstbereichsplan als Satzung beschlossen: 1 Aufgaben, Geltungsbereich, Trägerschaft Der Rettungsdienst ist gem. 2 Abs. 2 RettDG LSA als Bestandteil der Daseinsvorsorge eine öffentliche Aufgabe der Gesundheitsvorsorge und der Gefahrenabwehr und wirkt beim Katastrophenschutz mit. Er umfasst die Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung, der qualifizierten Patientenbeförderung sowie der rettungsdienstlichen Bewältigung eines Ereignisses mit einer großen Anzahl von erkrankten oder verletzten Personen.

8 14 Auf der Grundlage des 7 Abs. 2 RettDG LSA ist zur Gewährleistung der flächendeckenden Versorgung für jeden Rettungsdienstbereich ein Rettungsdienstbereichsplan als Satzung zu beschließen und in regelmäßigen Zeitabständen fortzuschreiben. Der vorliegende Rettungsdienstbereichsplan regelt die bedarfsgerechte rettungsdienstliche Infrastruktur und die wirtschaftliche und effiziente Durchführung eines flächendeckenden Rettungsdienstes im Landkreis Harz. Der Rettungsdienstbereichsplan gilt für den Rettungsdienstbereich Harz, der das Gebiet des Landkreises Harz umfasst. In ihm werden grundsätzliche Festlegungen zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Rettungsdienstes im Landkreis Harz getroffen. Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes ist der Landkreis Harz. 2 Versorgungsziele, Einsatzstrategien Die Standorte der Rettungsmittel wurden so festgelegt, dass als Versorgungsziel gemäß 7 Abs. 4 RettDG LSA insbesondere die Einhaltung der Hilfsfrist gewährleistet wird. Die Standorte der Rettungsmittel im bodengebundenen Rettungsdienst wurden so bestimmt, dass auch unter Berücksichtigung der in die Versorgung einbezogenen Standorte benachbarter Rettungsdienstbereiche, unter gewöhnlichen Bedingungen, die Hilfsfrist für Rettungstransportwagen (RTW) von 12 Minuten sowie für Notärzte von 20 Minuten in 95 % aller Einsatzanforderungen eingehalten werden kann. Unabhängig von den Einsatzbereichen ist in der Notfallrettung von der Einsatzleitstelle das dem Ereignis nächste freie und geeignete Rettungsmittel unter Zuhilfenahme des bereichsübergreifenden Rettungsdienstes auszuwählen. Die Entscheidung darüber obliegt allein der integrierten Einsatzleitstelle (ILS). Im Bereich der Notfallrettung wird grundsätzlich das Rendezvous-System praktiziert. Dabei fährt der Notarzt unabhängig vom RTW mit dem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) zum Einsatzort. Für den gesamten Umfang der qualifizierten Patientenbeförderung (KTW) werden Genehmigungen erteilt. Alle Leistungserbringer im Rettungsdienst müssen die beauftragten Leistungen entsprechend den Vorschriften des Rettungsdienstgesetzes und den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften erbringen. Verantwortlich für die Umsetzung des Qualitätsmanagement ist der Ärztliche Leiter Rettungsdienst. 3 Einsatzleitstelle Die Rettungsdienstleitstelle als die koordinierende Einsatzzentrale für den Rettungsdienst des Rettungsdienstbereiches Landkreis Harz nimmt die Aufgaben gemäß 9 und 21 RettDG LSA wahr und hat ihren Sitz in Halberstadt, Friedrich-Ebert-Straße 42. Sie wird als integrierte Einsatzleitstelle für die Feuerwehren, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz betrieben. 4 Standorte und Einsatzbereiche der Rettungswachen und Vorhaltung der Rettungsmitteln (Die Vorhaltung an Wochenfeiertagen entspricht der Vorhaltung an Sonntagen.) Rettungswache Wernigerode Für die Notfallrettung werden vorgehalten: 2 RTW täglich 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr 1 NEF täglich 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr Für die qualifizierte Patientenbeförderung werden vorgehalten: 1 KTW Mo. bis. Fr. 07:00 Uhr bis 21:00 Uhr Samstag 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr Sonntag 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr 1 KTW Mo. bis Fr. 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Einsatzbereich: Abbenrode, Altenbrak, Aspenstedt, Athenstedt, Benzingerode, Berßel, Blankenburg, Börnecke, Cattenstedt, Danstedt, Dardesheim, Darlingerode, Deersheim, Derenburg, Drübeck, Elbingerode, Elend, Halberstadt, Harsleben, Heimburg, Heudeber, Hoppenstedt, Hüttenrode, Ilsenburg, Königshütte, Langeln, Langenstein, Lüttgenrode, Mahndorf, Minsleben, Neinstedt, Neuwerk, Osterwieck, Reddeber, Rhoden, Rohrsheim, Rübeland, Sargstedt, Schauen, Schierke, Schmatzfeld, Silstedt, Stapelburg, Stecklenberg, Stötterlingen, Ströbeck, Timmenrode, Treseburg, Veckenstedt, Warnstedt, Wasserleben, Weddersleben, Wernigerode, Westerhausen, Wienrode, Zilly Rettungswache Elend Für die Notfallrettung wird vorgehalten: 1 RTW täglich 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr Einsatzbereich: Elbingerode, Elend, Königerode, Schierke, Sorge, Tanne Rettungswache Blankenburg Für die Notfallrettung werden vorgehalten: 1 RTW täglich 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr 1 RTW Mo. bis. Fr. 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr Samstag 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr Sonntag 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr 1 NEF täglich 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr Einsatzbereich: Adersleben, Altenbrak, Aspenstedt, Athenstedt, Bad Suderode, Benzingerode, Blankenburg, Börnecke, Cattenstedt, Danstedt, Darlingerode, Derenburg, Ditfurt, Drübeck, Elbingerode, Halberstedt, Harsleben, Hasselfelde, Heimburg, Heudeber, Hüttenrode, Ilsenburg, Langeln, Langenstein, Mahndorf, Minsleben, Neinstedt, Neuwerk, Quedlinburg, Rieder, Rübeland, Schmatzfeld, Silstedt, Stapelburg, Stecklenberg, Ströbeck, Thale, Timmenrode, Treseburg, Veckenstedt, Warnstedt, Wasserleben, Weddersleben, Wegeleben, Wernigerode, Westerhausen, Wienrode, Rettungswache Hasselfelde Für die Notfallrettung werden vorgehalten: 1 RTW täglich 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr 1 NEF täglich 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr Einsatzbereich: Allrode, Altenbrak, Bad Suderode, Benneckenstein, Benzingerode, Blankenburg, Cattenstedt, Dankerode, Elbingerode, Elend, Friedrichsbrunn, Gernrode, Güntersberge, Harzgerode, Hasselfelde, Heimburg, Hüttenrode, Königerode, Königshütte, Neinstedt, Neudorf, Neuwerk, Pansfelde, Quedlinburg, Rieder, Rübeland, Schielo, Siptenfelde, Sorge, Stecklenberg, Stiege, Straßberg, Tanne, Thale, Timmenrode, Trautenstein, Treseburg, Warnstedt, Weddersleben, Westerhausen, Wienrode Rettungswache Ermsleben Für die Notfallrettung wird vorgehalten: 1 RTW täglich 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr Einsatzbereich: Ballenstedt, Endorf, Ermsleben, Meisdof, Neuplatendorf, Oppenrode, Radisleben, Reinstedt, Wieserode Rettungswachen Halberstadt I Für die Notfallrettung werden vorgehalten: 1 RTW täglich 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr 1 NEF täglich 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr Rettungswachen Halberstadt II Für die Notfallrettung werden vorgehalten: 1 RTW täglich 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr 1 RTW täglich 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr Für die qualifizierte Patientenbeförderung werden vorgehalten: 1 KTW täglich 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr 1 KTW Mo. bis Fr. 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr 1 KTW Mo. bis Fr. 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

9 15 Einsatzbereich: Adersleben, Aderstedt, Anderbeck, Aspenstedt, Athenstedt, Badersleben, Benzingerode, Blankenburg, Börnecke, Bühne, Cattenstedt, Danstedt, Deesdorf, Dedeleben, Derenburg, Dingelstedt, Ditfurt, Eilenstedt, Eilsdorf, Emersleben, Groß Quenstedt, Halberstadt, Harsleben, Heimburg, Hessen, Heudeber, Huy-Neinstedt, Klein Quenstedt, Langenstein, Mahndorf, Minsleben, Neinstedt, Nienhagen, Pabstorf, Reddeber, Röderhof, Rodersdorf, Sargstedt, Schlanstedt, Schwanebeck, Silstedt, Ströbeck, Timmenrode, Veltheim, Vogelsdorf, Warnstedt, Wülperode, Weddersleben, Wernigerode, Westerhausen, Wienrode Rettungswachen Osterwieck Für die Notfallrettung wird vorgehalten: 1 RTW täglich 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr Einsatzbereich: Berßel, Dardesheim, Deersheim, Göddeckenrode, Hoppenstedt, Lüttgenrode, Osterwieck, Rhoden, Rimbeck, Schauen, Stötterlingen, Suderode, Wasserleben, Wülperode, Zilly Einsatzbereich: Anderbeck, Aspenstedt, Athenstedt, Badersleben, Dardesheim, Deersheim, Dingelstedt, Huy-Neinstedt, Vogelsdorf, Zilly 5 Verzeichnis der Abbildungen Abbildung 1: Rettungsdienstbereich Landkreis Harz Abbildung 2: Darstellung der Hilfsfristen pro Rettungswache 6 Inkrafttreten Der Rettungsdienstbereichsplan tritt ab in Kraft. Gleichzeitig tritt der Rettungsdienstbereichsplan für den Landkreis Harz vom außer Kraft. Landrat Rettungswachen Eilenstedt Für die Notfallrettung wird vorgehalten: 1 RTW täglich 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr Einsatzbereich: Aderstedt, Anderbeck, Dingelstedt, Eilenstedt, Eilsdorf, Röderhof, Schlanstedt Rettungswachen Quedlinburg Für die Notfallrettung werden vorgehalten: 1 RTW täglich 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr 1 RTW täglich 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr 1 NEF täglich 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr Für die qualifizierte Patientenbeförderung wird vorgehalten: 1 KTW Mo. bis. Fr. 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Einsatzbereich: Adersleben, Alexisbad, Asmusstedt, Bad Suderode, Badeborn, Ballenstedt, Benzingerode, Blankenburg, Börnecke, Cattenstedt, Darlingerode, Derenburg, Ditfurt, Endorf, Ermsleben, Friedrichsbrunn, Gernrode, Halberstadt, Harsleben, Hausneindorf, Hedersleben, Heimburg, Heteborn, Hüttenrode, Langenstein, Mahndorf, Meisdorf, Minsleben, Neinstedt, Neuplatendorf, Opperode, Quedlinburg, Radisleben, Reinstedt, Rieder, Rodersdorf, Silstedt, Stecklenberg, Thale, Timmenrode, Warnstedt, Weddersleben, Wedderstedt, Wegeleben, Wernigerode, Westerhausen, Wienrode, Wieserode Rettungswachen Ballenstedt Für die Notfallrettung wird vorgehalten: 1 RTW täglich 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr Einsatzbereich: Bad Suderode, Badeborn, Ballenstedt, Ermsleben, Meisdorf, Opperode, Pansfelde, Radisleben, Rieder, Stecklenberg, Wieserode Rettungswachen Harzgerode Für die Notfallrettung wird vorgehalten: 1 RTW täglich 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr Einsatzbereich: Dankerode, Harzgerode, Königerode, Neudorf, Schielo, Siptenfelde, Straßberg Rettungswachen Thale Für die Notfallrettung werden vorgehalten: 1 RTW täglich 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr 1 RTW täglich 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr Einsatzbereich: Bad Suderode, Blankenburg, Börnecke, Cattenstedt, Friedrichsbrunn, Heimburg, Neinstedt, Quedlinburg, Stecklenberg, Thale, Timmenrode, Warnstedt, Weddersleben, Westerhausen, Wienrode Rettungswachen Badersleben Für die Notfallrettung wird vorgehalten: 1 RTW täglich 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr

10 16 Abbildung 1: Rettungsdienstbereich Landkreis Harz Fläche am : ha Bevölkerung am : Einwohner

11 17 Abbildung 2: Rettungswache Wernigerode Einhaltung Hilfsfrist NEF Rettungswache Halberstadt Einhaltung Hilfsfrist NEF

12 18 Rettungswache Blankenburg Einhaltung Hilfsfrist NEF Rettungswache Quedlinburg Einhaltung Hilfsfrist NEF

13 19 Rettungswache Hasselfelde von Uhr bis Uhr Einhaltung Hilfsfrist NEF Rettungswache Halberstadt Einhaltung Hilfsfrist RTW Rettungswache Hasselfelde Einhaltung Hilfsfrist RTW

14 20 Rettungswache Thale Einhaltung Hilfsfrist RTW Rettungswache Wernigerode Einhaltung Hilfsfrist RTW

15 21 Rettungswache Ermsleben Einhaltung Hilfsfrist RTW Rettungswache Quedlinburg Einhaltung Hilfsfrist RTW

16 22 Rettungswache Harzgerode Einhaltung Hilfsfrist RTW Rettungswache Ballenstedt Einhaltung Hilfsfrist RTW

17 23 Rettungswache Osterwieck Einhaltung Hilfsfrist RTW Rettungswache Badersleben Einhaltung Hilfsfrist RTW

18 24 Rettungswache Elend Einhaltung Hilfsfrist RTW Rettungswache Eilenstedt Einhaltung Hilfsfrist RTW

19 25 Rettungswache Blankenburg Einhaltung Hilfsfrist RTW Satzung des Landkreises Harz zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen für in ein Ehrenamt oder zu sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeit Berufene Gemäß 35 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen- Anhalt (KVG LSA) vom (GVBl. LSA S. 288) in der jeweils geltenden Fassung hat der Kreistag des Landkreises Harz in seiner Sitzung am die Satzung des Landkreises Harz zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen für in ein Ehrenamt und zu sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeit Berufene beschlossen: 1. Abschnitt Allgemeines 1 Anwendungsbereich Diese Satzung regelt die Entschädigung für in ein Ehrenamt und zu sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeit Berufene im Kreistag, in den Ausschüssen, in der Freiwilligen Feuerwehr und im Katastrophenschutz, für den Kreisjägermeister sowie für die Mitglieder der Jagdbeiräte, für die Fischereiberater des Landkreises, für den Naturschutzbeauftragten und die Mitglieder des Naturschutzbeirates sowie sonstige ehrenamtliche Tätige. 2. Abschnitt Festsetzung der Aufwandsentschädigung 2 Kreistag (1) Mitglieder des Kreistages Die ehrenamtlichen Mitglieder des Kreistages erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 210,00 Euro und für die Teilnahme an Sitzungen je Sitzung und Tag ein Sitzungsgeld in Höhe von 16,00 Euro. Als Sitzungen im Sinne dieser Satzung gelten: a) Sitzungen des Kreistages b) Sitzungen der Ausschüsse des Kreistages des Landkreises Harz c) Sitzungen der Fraktionen, jedoch nicht mehr als zwei Sitzungen pro anberaumter Kreistagssitzung (2) Vorsitzender des Kreistages Der Vorsitzende des Kreistages erhält daneben eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 420,00 Euro. Im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden des Kreistages für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als drei Monaten kann dem Stellvertreter ab diesem Zeitpunkt eine Aufwandsentschädigung bis zur Höhe derjenigen des Vertretenen gewährt werden. Sie wird dann nachträglich gezahlt. (3) Vorsitzende der Ausschüsse Die Vorsitzenden der Ausschüsse - soweit der Vorsitz nicht dem Landrat obliegt erhalten daneben eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 210,00 Euro. Der Absatz 2, Sätze 2 und 3, gelten entsprechend. (4) Vorsitzende der Fraktionen Die Vorsitzenden der Fraktionen erhalten daneben eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 210,00 Euro. Der Absatz 2, Sätze 2 und 3, gelten entsprechend. (5) Vereinigt ein Mitglied des Kreistages mehrere der unter den Absätzen 3 und 4 genannten Funktionen auf sich, so dürfen die zusätzlichen Aufwandsentschädigungen den Gesamtbetrag von 420,00 Euro nicht überschreiten.

20 26 (6) Sachkundige Einwohner/Stimmberechtigte Mitglieder Die nicht dem Kreistag angehörenden, aber vom Kreistag in die Ausschüsse berufenen stimmberechtigten Mitglieder bzw. sachkundigen Einwohner erhalten abweichend von den vorstehenden Regelungen Aufwandsentschädigung ausschließlich in Form von Sitzungsgeld je Sitzung und Tag in Höhe von 16,00 Euro. 3 Mitglieder der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes (1) Die monatlichen Pauschalsätze der Entschädigung im Bereich der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes werden wie folgt festgelegt: Kreisbrandmeister 350,00 Euro Abschnittsleiter 250,00 Euro stellv. Abschnittsleiter, denen in ihrer Funktion 175,00 Euro dauerhaft ein eigener Aufgabenbereich zugewiesen ist Führer von Einheiten für besondere Einsätze 60,00 Euro Zugführer im Katastrophenschutz 40,00 Euro Zugführer in Einheiten für besondere Einsätze 20,00 Euro Kreisjugendfeuerwehrwart 75,00 Euro (2) Im Falle der Verhinderung einer der in Absatz 1 dieses Paragraphen genannten Personen für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als zwei Wochen kann dem Stellvertreter ab diesem Zeitpunkt eine Aufwandsentschädigung bis zu derjenigen des Vertretenen gewährt werden. Erhält der Vertreter bereits eine Aufwandsentschädigung nach Absatz 1, beträgt die Entschädigung als Vertreter zusätzlich nur 50 v. H. der Aufwandsentschädigung des Vertretenen. Die Aufwandsentschädigung wird dann nachträglich gezahlt. 4 Kreisjägermeister, Mitglieder des Jagdbeirates (1) Die Aufwandsentschädigung beträgt monatlich a) für den ehrenamtlichen Kreisjägermeister 150,00 Euro b) für die Mitglieder des Jagdbeirates 38,00 Euro. (2) Im Falle der Verhinderung einer der in Absatz 1 dieses Paragraphen genannten Personen für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als drei Monaten kann dem Stellvertreter ab diesem Zeitpunkt eine Aufwandsentschädigung bis zu derjenigen des Vertretenen gewährt werden. Erhält der Vertreter bereits eine Aufwandsentschädigung nach Absatz 1 Buchstabe b dieses Paragraphen, so beträgt die Entschädigung als Vertreter zusätzlich nur 50 v. H. der Aufwandsentschädigung des Vertretenen. Die Aufwandsentschädigung wird dann nachträglich gezahlt. 5 Fischereiberater des Landkreises Die Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlich tätigen Fischereiberater des Landkreises Harz beträgt monatlich 75,00 Euro. 6 (Kreis)-Naturschutzbeauftragter (1) Die Aufwandsentschädigung beträgt monatlich a) für den (Kreis)-Naturschutzbeauftragten 50,00 Euro b) für den Stellvertreter 25,00 Euro. (2) Entgangener Arbeitsverdienst wird nicht ersetzt. 7 Mitglieder des Naturschutzbeirates (1) Die Aufwandsentschädigung beträgt pro Sitzung a) für den Vorsitzenden b) für die Mitglieder 50,00 Euro 25,00 Euro. (2) Entgangener Arbeitsverdienst wird nicht ersetzt. 8 Kreiselternvertretung für die Kindertageseinrichtungen im Landkreis Harz Den Mitgliedern der Kreiselternvertretung werden auf Antrag die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Fahrtkosten zum Sitzungsort, höchstens jedoch in Höhe der Kosten der Fahrt von der Wohnung zum Sitzungsort und zurück erstattet. 3. Abschnitt Gemeinsame Vorschriften 9 Entgangener Arbeitsverdienst (1) Neben der Aufwandsentschädigung haben die ehrenamtlich Tätigen Anspruch auf den durch die Wahrnehmung der ehrenamtlichen Tätigkeit entstandenen Verdienstausfall. (2) Nichtselbstständigen wird der tatsächlich entstandene und nachgewiesene Verdienstausfall ersetzt. (3) Der tatsächlich nachgewiesene Verdienstausfall bei Selbstständigen, Personen, die einen Haushalt mit mindestens zwei Personen führen und nicht oder weniger als 20 Stunden je Woche erwerbstätig sind, wird in Form eines pauschalen Durchschnitts- oder Stundensatzes in Höhe von 16,00 Euro (maximal 128,00 Euro je Tag) ersetzt. (4) Der auf den entgangenen Arbeitsverdienst entfallende Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung wird erstattet, soweit dieser zu Lasten des Entschädigungsberechtigten an den Sozialversicherungsträger abgeführt wird. (5) Erstattungen nach den Absätzen 2 und 3 dieses Paragraphen können nur auf Antrag erfolgen. 10 Reisekostenvergütung/Fahrtkostenerstattung (1) Dienstort für in ein Ehrenamt oder zu sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeit Berufene des Landkreises Harz ist in Anwendung des Bundesreisekostengesetzes die Stadt Halberstadt. (2) Den in ein Ehrenamt oder zu sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeit Berufenen wird eine Reisekostenvergütung auf Antrag nach den für hauptamtliche Beamte des Landes geltenden Grundsätzen gewährt. (3) Aufwendungen für Dienstreisen am Dienst- oder Wohnort sind grundsätzlich nach 35 Abs. 2 KVG LSA mit der Zahlung der Aufwandsentschädigung abgegolten. Dies gilt nicht für Kosten für Dienstreisen außerhalb des Dienst- oder Wohnortes, für Fahrtkosten zum Sitzungsort und zurück sowie für Kosten für Fahrten im Zuständigkeitsbereich des Kreistages, soweit diese in der Ausübung des Mandats begründet sind und mit Zustimmung des Vorsitzenden des Kreistages oder eines Ausschusses erfolgen. (4) Für die Fahrtkostenerstattung gilt die Regelung im 35 Abs. 2 KVG LSA.

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