DIREKTORAT Uhr 2. Elternsprechabend Jgst Berufspraktikum der 9. Jahrgangsstufe

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1 DIREKTORAT ZIRNDORF TELEFON / TELEFAX / realschule.zirndorf@fen-net.de HOMEPAGE: Staatl. Realschule, Jakob-Wassermann-Str. 1, Zirndorf An die Eltern der Schülerinnen und Schüler aller Klassen Sehr geehrte Eltern, ich hoffe, Sie konnten sich in den Sommerferien zusammen mit Ihren Kindern entspannen und erholen, um elanvoll in das neue Schuljahr zu starten. Im Folgenden weise ich Sie auf wichtige Termine hin, die Sie bitte in Ihre zeitliche Planung mit einbeziehen. Ferner erhalten Sie Informationen zum organisatorischen Ablauf des Schuljahres. Wichtige Termine: Wandertag Jahrgangsstufentest Deutsch 6. Jgst Jahrgangsstufentest Englisch 7. Jgst Jahrgangsstufentest Mathematik 6. Jgst Uhr Klassenelternversammlung für alle Jgst. mit Elternbeiratswahl Uhr Elternsprechabend Jgst Ausgabe des 1. Leistungsberichtes letzter Schultag vor den Weihnachtsferien Unterrichtsschluss Uhr Zwischenzeugnis Uhr Informationsabend zur Wahlpflichtfächergruppenwahl der 6. Jgst Uhr 2. Elternsprechabend Jgst Berufspraktikum der 9. Jahrgangsstufe Erläuterungen zur Elternbeiratswahl: Am wird der neue Elternbeirat für zwei Jahre gewählt. Die Aufstellung der Kandidaten und den genauen Ablauf entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Infoblatt. Die Einladung zur Wahl finden Sie ebenfalls im Anhang. Falls Sie Mitglied des Elternbeirates werden möchten, oder einen Wahlvorschlag haben, wenden Sie sich bitte per an die derzeitige Elternbeiratsvorsitzende, Frau Buttkewitz (barbara.buttkewitz@gmx.de) oder an die Schule (realschule.zirndorf@fen-net.de). Bei Fragen zum Elternbeirat können Sie mit Frau Buttkewitz unter der Tel. Nr /7685 Kontakt aufnehmen. Ferienordnung 2015/16 unterrichtsfreie Tage um Allerheiligen 2015: 02. November 2015 mit 07. November 2015 Weihnachtsferien 2015/2016: 24. Dezember 2015 mit 05. Januar 2016 Frühjahrsferien 2016: 08. Februar 2016 mit 12. Februar 2016 Osterferien 2016: 21. März 2016 mit 01. April

2 Pfingstferien 2016: 17. Mai 2016 mit 28. Mai 2016 Sommerferien 2016: 30. Juli 2016 mit 12. September 2016 Bitte berücksichtigen Sie die Termine, insbesondere die Sommerferien, bei Ihren Urlaubsplanungen. Unterrichtsbefreiungen wegen früheren Urlaubantritts, bzw. späterer Rückkehr können nicht gewährt werden. Beratung Weitere Hinweise in alphabetischer Reihenfolge Die Beratungslehrkräfte an unserer Schule sind Frau Julia Hofmann, Herr Luis Macher und Frau Sigrid Schiller, die Sie in ihren Sprechstunden erreichen. Die Zeiten entnehmen Sie bitte der Sprechstundenliste auf unserer Homepage. Die zuständige Schulpsychologin für unsere Schule ist Frau Eva Kainz an der Staatlichen Realschule Heilsbronn. Bei Bedarf erhalten Sie Informationen zu Terminen bei den Schulpsychologinnen über unsere Beratungslehrkräfte oder über unser Sekretariat. Für die Eltern der 5. Klassen ist bei Eingewöhnungsproblemen auch Frau Hofmann Ansprechpartnerin. Sie ist jeden Mittwoch in der Zeit von 11:30 Uhr bis 12:15 Uhr erreichbar. Claxss Auch in diesem Schuljahr verwenden wir unser Informationssystem Claxss, um Ihnen Elternbriefe und Informationen zukommen zu lassen. Dies setzt allerdings voraus, dass Sie sich bei dem System anmelden. Falls Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an folgende Adresse: Sämtliche Elternbriefe sind auch auf der Homepage rs-zirndorf.de einsehbar. Erkrankung von Schülern Bitte teilen Sie uns unbedingt vor Unterrichtsbeginn telefonisch mit, wenn Ihr Kind erkrankt ist. Falls wir keine Meldung erhalten, sind wir zur Rückfrage bei Ihnen verpflichtet. Wenn Sie beim ersten Anruf die Dauer der Erkrankung nicht abschätzen können, sind Sie verpflichtet, auch an den Folgetagen der Abwesenheit die Schule telefonisch zu informieren. Die schriftliche Mitteilung ist in jedem Fall innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. Bei Erkrankungen, die länger als eine Woche andauern, ist ein ärztliches Attest erforderlich. Unterbleibt eine Entschuldigung am 1. Tag der Erkrankung, gilt das Fernbleiben als unentschuldigt. Dies führt bei Leistungserhebungen zur Note 6. Falls Ihr Kind während des Unterrichts erkrankt und vorzeitig nach Hause gehen will, müssen Sie Ihre Zustimmung telefonisch erteilen und für die Abholung sorgen. Aus versicherungsrechtlichen Gründen können wir Schüler/innen ohne Begleitung nicht entlassen. Hausaufgaben In der Regel werden in jedem Fach Hausaufgaben gestellt. Diese sind von Ihren Kindern in das Hausaufgabenheft einzutragen. Unser Hausaufgabenheft gibt darüber hinaus Lerntipps und Informationen zu einzelnen Fächern sowie zum Allgemeinwissen. Ferner finden Sie darin unsere Hausordnung, die Schulcharta unserer Schule und 10 Regeln für ein gutes Miteinander. Außerdem enthält das Heft auch Lehrermitteilungen und eine Empfangsbestätigung, in der Sie uns Ihre Bereitschaft mitteilen, die Lernarbeit Ihres Kindes aktiv zu unterstützen. Hausordnung Bitte weisen Sie Ihre Kinder darauf hin, sich für ein sauberes Schulhaus und Schulgelände mit verantwortlich zu zeigen. In diesem Zusammenhang ist auch von Bedeutung, dass das Schulgebäude, das Schulgelände und die Bushaltestellen als rauchfreie Zonen zu gelten haben. Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind nach Art. 56 Abs. 5 Bayer. Erziehungs- und Unterrichtsgesetz Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden. Klassenelternversammlung Die Lehrkräfte werden Ihnen in allen Jahrgangsstufen wichtige Informationen über die Unterrichtsziele, die Gestaltung des Schuljahres und über Projekte geben. Ferner können Sie eine/n Klassenelternsprecher/in wählen, die/der den Elternbeirat in seiner Arbeit unterstützt sowie Kontaktperson bei Problemen und Veranstaltungen sein soll. Wir freuen uns, Sie an diesem Abend zahlreich begrüßen zu können. 2

3 Kosten 6 Kopiergeld / Halbjahr 1. Halbjahr: Abgabe beim Klassenleiter bis zum Die Kosten und der Termin für das Kopiergeld im 2. Halbjahr werden in einem gesonderten Elternbrief bekannt gegeben. ca. 10 / Schuljahr Materialkosten / Werken und ca. 25 / Schuljahr Lebensmittelkosten / Haushalt und Ernährung Den Zeitpunkt der Geldabgabe für Werken und Haushalt und Ernährung legt die jeweilige Lehrkraft fest. Der genaue Betrag wird bedarfsgerecht eingesammelt. Leistungserhebungen Die Lehrerkonferenz hat beschlossen, dass in den Jahrgangsstufen 5 9 in den Fächern mit mehr als 2 Schulaufgaben eine der Schulaufgaben ersetzt werden kann durch 2 Kurzarbeiten bzw. durch ein bewertetes Projekt (vgl. 50 RSO). Kurzarbeiten werden von den Lehrkräften wie Schulaufgaben angesagt. Sie erstrecken sich auf den Inhalt von höchstens 6 unmittelbar vorhergegangenen Unterrichtsstunden sowie auf Grundkenntnisse und unterscheiden sich auch im Umfang von einer Schulaufgabe. In einer Woche sollen höchstens 3 angekündigte schriftliche Leistungsnachweise gehalten werden, davon höchstens 2 Schulaufgaben. An Tagen, an denen eine Schulaufgabe oder eine Kurzarbeit geschrieben wird, dürfen in anderen Fächern Stegreifaufgaben nicht gehalten werden. Mediation Herr Bader und Herr Winkelmann betreuen die Streitschlichter. Diese vermitteln bei Konflikten zwischen Schülern. Falls Ihr Kind ein Schlichtungsgespräch wünscht, soll es sich an eine der beiden Lehrkräfte wenden. Mittagspause / Nachmittagsunterricht / Ganztagesbetreuung Die Schüler/innen, die Nachmittagsunterricht haben, können sich in der Aula aufhalten. Zur Bearbeitung von Hausaufgaben kann selbstverständlich ein Klassenzimmer geöffnet werden. Die Kinder, die zur Ganztagesbetreuung angemeldet sind, werden von Uhr bis Uhr von Mitarbeiter/innen der Gfi betreut. Parken Aufgrund der immer wieder auftretenden Parkplatzproblematik bitte ich Sie, bei allen Abendveranstaltungen an unserer Schule auch den nahe gelegenen Parkplatz des Landratsamtes zu benützen. Ferner bitte ich Sie, beim Abholen Ihrer Kinder die Busse nicht zu behindern. Vereinbaren Sie mit Ihrem Kind einen Treffpunkt, der ein Stück von der Schule entfernt ist. Unterrichtsausfall Im Laufe eines Schuljahres kommt es immer wieder vor, dass aus den verschiedensten Gründen, z. B. Erkrankung einer Lehrkraft, früheres Ende einer Projekteinheit, große Hitze u. ä., Unterricht ausfällt. Wenn dies bereits am Tag vorher bekannt ist, werden die Schüler am Vertretungsplan über den Lehrerersatz bzw. über das vorzeitige Unterrichtsende informiert. Da dies bei einem plötzlichen Ausfall nicht möglich ist, bitten wir Sie um Mitteilung auf der beigefügten Erklärung, ob Ihr Kind bei unvorhergesehenem früherem Unterrichtsschluss nach Hause gehen bzw. fahren darf, sofern dies möglich ist. Alle Schüler, denen dies nicht gestattet ist, müssen sich auf dem Schulgelände aufhalten. Diese Regelung ergibt sich aus den Bestimmungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Unfallschutz genießen Schüler auf dem direkten Weg von und zur Schule bzw. zu einer Schulveranstaltung. Selbstverständlich können Schüler die Wartezeiten in der Schule verbringen und in dieser Zeit Hausaufgaben erledigen. Einkaufsgänge während Vertretungsstunden oder in der Pause zum nahe gelegenen Lidl-Markt sind nicht gestattet. Generell gilt, dass das Schulgelände während der Unterrichtszeiten ohne Rücksprache mit einer Lehrkraft nicht verlassen werden darf. Unterrichtsbefreiung Eine Befreiung vom Unterricht ist in dringenden Ausnahmefällen möglich. Voraussetzung ist allerdings ein rechtzeitig vor dem Befreiungstag gestellter schriftlicher Antrag an die Klassenleitung. Bei mehrtägigen Befreiungswünschen ist der Antrag an die Schulleitung zu richten. Befreiungen über einen längeren Zeitraum vom Sportunterricht sind nur mit einem ärztlichen Attest möglich. Wahl- / Förderunterricht Mit diesem Elternbrief erhalten Sie eine Auflistung der Wahlfach- und Förderunterrichtsangebote. Bei Interesse sind die von Ihnen unterschriebenen Anmeldezettel beim Klassenleiter abzugeben. 3

4 Zusammenarbeit Klassenelternversammlungen, Klassenelternsprechabende und Informationsgespräche mit den Lehrkräften sind die Pfeiler unserer Zusammenarbeit mit Ihnen. Die Sprechstundenliste finden Sie auf unserer Homepage. Rechtzeitige Kontakte erleichtern die Beratung bei Leistungsproblemen und mögliche Schwierigkeiten in anderen Bereichen lassen sich eher lösen. Die Lehrkräfte und die Schulleitung wünschen Ihnen für Ihr Kind ein erfolgreiches Schuljahr. Mit freundlichen Grüßen J. Nisster, RSR Anlagen: Wahl- / Förderunterricht im ersten Halbjahr des SJ 2015/16 Informationen zur Elternbeiratswahl Empfangsbestätigung (Rückgabe beim Klassenleiter bitte bis ) 1. Ich / Wir bestätige/n den Empfang des Informationsbriefes für den Schüler / die Schülerin, Klasse 2. Erklärung (Zutreffendes bitte ankreuzen) Mein Sohn / Meine Tochter Darf bei unerwartet früherem Unterrichtsschluss eher nach Hause gehen bzw. fahren. Darf bei unerwartet früherem Unterrichtsschluss bis zur nächsten öffentlichen Bushaltestelle gehen. Muss bis zum regulären Unterrichtsschluss in der Schule bleiben. 3. Folgende Themen sollten beim Klassenelternabend angesprochen werden:, den 2015 Ort Unterschrift d. Erz. Berechtigten 4

5 DIREKTORAT Staatl. Realschule, Jakob-Wassermann-Str. 1, Zirndorf ZIRNDORF TELEFON / TELEFAX / realschule.zirndorf@fen-net.de HOMEPAGE: Wahlunterricht / Förderunterricht 1. Halbjahr 2015/16 Sehr geehrte Eltern, im Folgenden sehen Sie unser Angebot an Förderunterricht und Wahlunterricht für das 1. Halbjahr. Aus personellen Gründen ist es uns leider nicht immer möglich, alle Fächer und Jahrgangsstufen zu bedienen. Wir bitten höflich um Verständnis. Jahrgangsstufe 5: Lehrkraft Förderunterricht Tag Zimmer Klarmann, Y. Englisch Dienstag, 13:15 14: Rösch, K. Deutsch Montag, 5./6. Stunde im U 22 Wechsel mit Forschern Scarcella, S. Legasthenie Donnerstag, 13:30 14:15 U 20 Alle anderen Jahrgangsstufen: Hammer, E. Deutsch 6. Klasse Dienstag, 13:15 14: Deutsch 7. Klasse Donnerstag, 13:15 14: Kellermann, H. Deutsch 10. Klasse Montag, 13:15 14:45 U 25 Zitzen, Ch. Englisch 10. Klasse Donnerstag, 14:00 14: Zitzen, Ch. Business Englisch 9. Klasse Mittwoch, 14:00 14: Der Förderunterricht soll Ihrem Kind noch einmal die Möglichkeit geben, den Stoff des Vormittages zu wiederholen bzw. zu festigen.

6 Wahlunterricht: Lehrkraft Wahlunterricht Tag Zimmer König, S. Schultheater Jgst Mittwoch 13:30 15:00 E 16 a Campo, O. (u.u. begrenzte Teilnehmerzahl) ab November Macher, L. Technik & Schulband Jgst Mittwoch 13:30 16:00 E 15 Schönauer, J. Fotographie Jgst Tag nach Absprache PC 1 Ostertag, T. Schulsanitäter Jgst Dienstag 13:15 14: Birkmann, M. Basketball gemischt Jgst Freitag 13:15 14:45 Turnhalle Born, J. Start Smart: Jgst. 6 Donnerstag 13:30 15: Besser Lernen Born, J. Peer Teaching Jgst Ab 2. Halbjahr Winkelmann, H. Mediatoren-Team Tag nach Absprache Sadlowski, H. Zeichnen / Dienstag 13:30 14:30 Schulhaus AG Jgst tägig Bader, J. Schlagzeug Jgst Tag nach Absprache (u.u. begrenzte Teilnehmerzahl) 13:30 15:00 Angermeier, C. Färben wie im Mittelalter Jgst. 7 Termine nach Absprache 13:15 15: E 15 Chemie Übung Bei Bedarf melden sie Ihr Kind bitte mit dem unten angefügtem Abschnitt an. Die Abgabe erfolgt im Lehrerzimmer bei der jeweiligen Lehrkraft selbst. Beginn : 1. Oktober 2015 Mit freundlichen Grüßen Y. Klarmann, ZwRSKin Anmeldung zum Wahl- / Förderunterricht Name, Vorname, Klasse Kursname: bei Lehrkraft: Unterschrift eines Erziehungsberechtigen

7 DIREKTORAT DER ZIRNDORF TELEFON / TELEFAX / realschule.zirndorf@fen-net.de HOMEPAGE: Staatl. Realschule, Jakob-Wassermann-Str. 1, Zirndorf Information zur Veranstaltung am Beginn ab Uhr Klassenelternversammlungen/Wahl des Elternbeirats Hinweise zur Elternbeiratswahl Der Elternbeirat besteht aus 12 Vertretern der Erziehungsberechtigten sowie 12 Ersatzleuten Die Amtszeit umfasst die Schuljahre 2015/16 und 2016/17. Die beiliegende Einladung ist Ihr Ausweis für die Wahlberechtigung. Nach Vorweisen der Einladung erhalten Sie in der Wahlversammlung einen Stimmzettel. Eheleute geben ihren Stimmzettel gemeinsam ab. Für jedes Kind, das Sie an unserer Schule haben, bekommen Sie eine eigene Einladung. Bitte bringen Sie alle Einladungen zur Wahlversammlung mit, damit Ihnen die entsprechende Anzahl von Stimmzetteln ausgehändigt werden kann. Wahlvorschläge übermitteln Sie bitte schriftlich unter Angabe von Vor- und Zunamen der vorgeschlagenen Personen an die am Ende des Briefes aufgeführten Adressen. Selbstverständlich können auch während der Wahlversammlung Vorschläge eingebracht werden. Wahlvorschläge brauchen das Einverständnis des Vorgeschlagenen. Wählbar sind alle Erziehungsberechtigten, die wenigstens ein Kind an unserer Schule haben. Ausgenommen sind Lehrkräfte, die an unserer Schule unterrichten. Adresse für Wahlvorschläge: Frau Buttkewitz (Elternbeiratsvorsitzende) Brandstättter Str Cadolzburg Tel / barbara.buttkewitz@gmx.de

8 Sorgfältig aufbewahren Zur Wahlversammlung mitbringen Staatliche Realschule Zirndorf Betrifft den Schüler / die Schülerin Name, Vorname Klasse Einladung zur Wahl des Elternbeirates Am Dienstag, , um Uhr findet in der Staatlichen Realschule Zirndorf die Wahl der Mitglieder und Ersatzleute des Elternbeirates und die Klassenelternsprecher unserer Schule für die Schuljahre 2015/16 und 2016/17 statt. Im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Elternbeirates lade ich Sie für den / die oben genannte(n) Schüler / Schülerin zur Wahlversammlung ein. Die Bedeutung und Aufgaben des Elternbeirats sind im Art. 65 BayEUG und im RSO beschrieben. Nach Art. 65 Bay EUG ist der Elternbeirat die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler unserer Schule. Er wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit. Aufgabe des Elternbeirats ist es u. a.: 1. Das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und den Lehrkräften, die gemeinsam für die Bildung und Erziehung der Schüler verantwortlich sind, zu vertiefen. 2. Das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler zu wahren. 3. Den Eltern aller Schüler oder der Schüler einzelner Klassen in besonderen Veranstaltungen Gelegenheit zur Unterrichtung und zur Aussprache zu geben. 4. Wünsche und Anregungen der Eltern zu beraten. 5. Durch gewählte Vertreter an den Beratungen des Schulforums teilzunehmen. 6. Bei der Verwendung bestimmter Lernmittel nach Art. 51 Abs. 4 Satz 2 einvernehmliche Entscheidungen herbeizuführen. 7. Im Verfahren, das zur Entlassung eines Schülers führen kann, die in Art. 87 Abs. 1 genannten Rechte wahrzunehmen. 8. Im Verfahren, das zum Ausschluss eines Schülers von allen Schulen einer oder mehrere Schularten führen kann, die in Art. 88 Abs. 1 genannten Rechte wahrzunehmen Empfangsbestätigung bis über die Klassenleitung zurück an die Staatliche Realschule Zirndorf Name des Schülers / der Schülerin, Klasse Die Einladung zur Wahlversammlung für die Wahl der Mitglieder des Elternbeirates und ihrer Ersatzleute am habe ich / haben wir erhalten. Ort, Datum Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

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