Ordnung für die Gemeindeteams
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- Judith Neumann
- vor 7 Jahren
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1 1 Ordnung für die Gemeindeteams in der Pfarre Franziska von Aachen Einleitung Auf Anordnung des Bischofs vom März 2009 bilden die Pfarren Heilig Kreuz, St. Adalbert, St. Andreas, St. Foillan, St. Marien, St. Paul und St. Peter der GdG Aachen-Mitte zum 01. Januar 2010 durch Fusion die neue Pfarre Franziska von Aachen. Die Gremien der neuen Pfarre sind der Kirchenvorstand und der Pfarrgemeinderat. Sie nehmen ihre Aufgaben entsprechend ihrer Satzungen für die gesamte Pfarre wahr. Aus der Erfahrung, dass Kirche in Gemeinden lebt, sollen in der neuen Pfarre Franziska von Aachen Gemeinden die Möglichkeit bekommen, sich selbst zu organisieren und ihre Aufgaben in subsidiärem Verständnis zu erfüllen. Gemeinden, die sich diese Selbstbestimmungs-Struktur auf Gemeindeebene geben wollen, bilden hierzu ein Gemeindeteam. Die Struktur der Gemeindeteams wird vom Gemeinschaftsrat der Gemeinschaft der Gemeinden Aachen-Mitte sowie von den bestehenden Kirchenvorständen und Pfarrgemeinderäten für die Übergangszeit der nächsten Wahlperiode ( ) unter Vorbehalt der Zustimmung des neugewählten Pfarrgemeinderates und Kirchenvorstandes der Pfarre Franziska von Aachen eingerichtet. Dabei wird angestrebt, dass Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat der Pfarre Franziska von Aachen den Gemeindeteams alle zur Erfüllung der gemeindlichen Aufgaben notwendigen Rechte und Ressourcen zur Verfügung stellen, wobei die Letztverantwortung dieser Gremien unangetastet bleibt. Die vorliegende Ordnung regelt die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Gemeindeteams. Begriffsklärung Die Ordnung basiert auf zwei Ebenen, in die sich die Pfarre Franziska von Aachen strukturiert. Die Pfarrebene, die die Seelsorge in dem gesamten Bereich der ehemaligen Gemeinschaft der Gemeinden Aachen-Mitte umfasst und als Pfarre bezeichnet wird, und die Gemeindeebene, die die Seelsorge in einer Gemeinde am Ort (z.b. frühere Pfarrgemeinde) umfasst und die den Titel Gemeinde führt. Um zu möglichst großer Klarheit zu kommen, wird auf die Mischform Pfarrgemeinde verzichtet.
2 2 1. Gemeindeteam (1) Das Gemeindeteam ist die gewählte und/oder beauftragte Vertretung der Gemeinde am Ort. Es ist ein von Pfarrer, Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat anerkanntes Organ der Gemeinde innerhalb der Pfarre und wird von diesen soweit vom Gemeindeteam gewünscht - mit pastoralen Aufgaben in der Gemeinde beauftragt, insofern dies kirchenrechtlich möglich ist. (2) Das Gemeindeteam vereinigt am Ort durch die jeweilige Delegation Kompetenzen der Pfarrer, des Pfarrgemeinderates und des Kirchenvorstandes für diejenigen Aufgaben, die es in subsidiärer Weise für die Gemeinde erfüllt. (3) Im Gemeindeteam können sich Grundfunktionen von Kirche verwirklichen: (a) die Sorge um die Liturgie, (b) die Sorge um die Weitergabe des Glaubens, (c) die Sorge um die Diakonie, (d) die Sorge um die Gemeinschaft der Glaubenden, (e) die Sorge um die Bereitstellung der nötigen Mittel und Finanzen, (f) die Sorge um die Kommunikation mit den anderen Gemeinden und Gremien. 2. Aufgaben und Mitwirkungsrechte des Gemeindeteams (1) Das Gemeindeteam hat durch Delegation des Pfarrgemeinderates, Kirchenvorstandes und der Pfarrer teil an der Gemeindeleitung und trägt im Miteinander aller Gemeindemitglieder Verantwortung für das pastorale Handeln in der Gemeinde. (2) Das Gemeindeteam hat die Aufgabe, das kirchliche Leben und die Pastoral in der Gemeinde mit all ihren Einrichtungen zu planen, zu fördern, zu koordinieren und verantwortlich durchzuführen. (3) Das Gemeindeteam berät den Pfarrgemeinderat bei der Planung und Koordinierung der pastoralen Aufgaben für die Pfarre und ihrer Gemeinden sowie beim Einsatz pastoraler und kirchengemeindlicher Mitarbeiter. (4) Das Gemeindeteam berät den Kirchenvorstand bei der Bau- und Finanzplanung, der Überwachung und Durchführung von Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen an kirchlichen Gebäuden innerhalb ihrer Gemeinde, bei der Sorge um deren Betrieb und Pflege, beim Sammeln von Spenden für Baumaßnahmen und pastorale Tätigkeiten sowie bei der Budgetplanung für die pastorale Arbeit in der Gemeinde. (5) Das Gemeindeteam entscheidet über die Schwerpunkte der pastoralen Arbeit und ihre Durchführung in seiner Gemeinde in dem vom Pfarrgemeinderat gesetzten Rahmen. (6) Das Gemeindeteam hat Vorschlagsrecht an den Pfarrgemeinderat bei der Gewinnung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den sonntäglichen Gottesdienst ohne Priester, bei der Beauftragung von Kommunionhelferinnen und -helfer und bei der Beauftragung von Laien zum Beerdigungsdienst.
3 3 (7) Das Gemeindeteam kann einzelne Mitglieder als Ansprechpartner für bestimmte Aufgaben des Teams benennen. 3. Jahresbudget (1) Den Gemeinden steht ein festgelegtes Budget zur Verfügung. Diese Mittel dienen vornehmlich der Erfüllung pastoraler Aufgaben: Mittel für Gottesdienst, Mittel für allgemeine Gemeindearbeit, Diakoniemittel und Unterstützung Bedürftiger. (2) Diese Finanzmittelausstattung soll als Jahresbudget einmal jährlich auf Basis eines vom Gemeindeteam vorzulegenden Ausgabenplanes bereitgestellt werden. (3) Der Pfarrgemeinderat sammelt die Budgetvorschläge der Gemeindeteams und übernimmt sie nach Einbeziehung der pastoralen Mittel für Gemeinden ohne Gemeindeteam und anderer pastoraler Mittel bei positiver Bewertung in einen Gesamtbudgetantrag an den Kirchenvorstand. (4) Das Gemeindeteam führt einen Nachweis über die Mittelverwendung entsprechend den Vorgaben des Kirchenvorstandes. 4. Mitglieder Dem Gemeindeteam gehören als Mitglieder an: a) Mindestens 3 bis höchstens 16 in unmittelbarer und geheimer Wahl von der Gemeinde gewählte Mitglieder oder alternativ vom Pfarrgemeinderat berufene Mitglieder. b) Die Mitglieder der Gemeinde in Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand. Durch schriftliche Erklärung kann ein Mitglied der Gemeinde in Pfarrgemeinderat oder Kirchenvorstand seine Mitgliedschaft im Gemeindeteam zeitweise oder für die gesamte Amtsperiode ruhen lassen. Falls Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand nicht durch einen Vertreter im Gemeindeteam vertreten sind, können Pfarrgemeinderat bzw. Kirchenvorstand einen Vertreter benennen. c) Von den Mitgliedern nach a) und b) können Mitglieder zugewählt werden, wobei die Gesamtzahl der zugewählten Mitglieder und der Mitglieder nach a) und b) nicht größer als 20 sein sollte. d) ein Mitglied des Pastoralteams, das mit der Begleitung des Gemeindeteams beauftragt ist (ohne Stimmrecht).
4 4 5. Wahl, Wahlberechtigung und Wählbarkeit (1) Das Gemeindeteam bildet sich in der Regel in unmittelbarer und geheimer Wahl, die in den Gemeinden aus eigenen Listen parallel zur Pfarrgemeinderats-Wahl stattfindet. (2) Kann zum Zeitpunkt der Pfarrgemeinderats-Wahl keine Wahl zum Gemeindeteam stattfinden, entscheidet der Pfarrgemeinderat der Pfarre Franziska von Aachen zu einem späteren Zeitpunkt über die Bildung eines Gemeindeteams durch Wahl oder die Beauftragung von Menschen zur Mitwirkung in einem Gemeindeteam. (3) Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben. Das Wahlrecht kann auch von Katholiken aus anderen Gemeinden oder Pfarreien ausgeübt werden, die am Leben dieser Gemeinde teilnehmen. (4) Wählbar sind Katholiken, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und in der Gemeinde wohnen oder am Gemeindeleben teilnehmen. Jeder kann nur für ein Gemeindeteam kandidieren. (5) Für das Wahlverfahren gilt sinngemäß die Wahlordnung für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Aachen mit Ausnahme der 1 und 8, die durch die entsprechenden Bestimmungen dieser Ordnung ersetzt werden. 6. Amtszeit Die Amtszeit des Gemeindeteams entspricht der des Pfarrgemeinderates und beträgt damit in der Regel vier Jahre. Sie endet mit der Konstituierung des neuen Gemeindeteams. Scheidet ein Mitglied während der Amtszeit aus dem Gemeindeteam aus, so rückt bei Mitgliedern gemäß 4.a der Kandidat bzw. die Kandidatin mit der nächst höchsten Stimmenzahl in das Gemeindeteam nach. Bei Mitgliedern gemäß 4.c kann das Gemeindeteam für die restliche Amtszeit erneut eine Zuwahl vornehmen. 7. Konstituierung und Beauftragung (1) Das mit der Begleitung des Gemeindeteams beauftragte Mitglied des Pastoralteams lädt die Mitglieder gemäß 4.a und 4.b zu einer ersten Sitzung ein. Diese muss innerhalb von sechs Wochen nach der Wahl stattfinden. Nach Möglichkeit erfolgt in dieser ersten Sitzung die Zuwahl der Mitglieder gemäß 4.c. (2) Innerhalb von drei weiteren Wochen erfolgt die Konstituierung des Gemeindeteams. Das mit der Begleitung des Gemeindeteams beauftragte Mitglied des Pastoralteams lädt zur konstituierenden Sitzung ein und leitet sie bis zur Übernahme des Amtes durch die Teamleiterin bzw. den Teamleiter. In der konstituierenden Sitzung werden
5 5 die Teamleiterin bzw. der Teamleiter gewählt. Je nach Größe des Gemeindeteams kann ein Sprecherteam gewählt werden. (3) In einer der auf die konstituierende Sitzung folgenden Gemeindemessen wird das Gemeindeteam durch den Pfarrer beauftragt. 8. Teamleiter/in bzw. Sprecherteam (1) Der/die Teamleiter/in bzw. das Sprecherteam bereitet die Sitzungen des Gemeindeteams vor und trägt Verantwortung für die Umsetzung der Beschlüsse. (2) Der/die Teamleiter/in bzw. das Sprecherteam beruft die Sitzungen des Gemeindeteams unter Angabe der Tagesordnung ein und leitet sie. (3) Der/die Teamleiter/in bzw. Mitglieder des Sprecherteams können mit Zweidrittel- Mehrheit der Mitglieder des Gemeindeteams abgewählt werden. Das mit der Begleitung beauftragte Mitglied des Pastoralteams beruft innerhalb von vier Wochen eine Sitzung ein, in der unter seiner Leitung die Nachwahl erfolgt. Dieser Tagesordnungspunkt ist mit der Einladung bekannt zu geben. 9. Sitzungen (1) Das Gemeindeteam tritt nach Bedarf zusammen. Es sollte nach Möglichkeit alle 2 Monate tagen. (2) Die Sitzungen des Gemeindeteams sind öffentlich außer bei einzelnen Tagesordnungspunkten, für die das Gemeindeteam Nicht-Öffentlichkeit beschließt oder bei Tagesordnungspunkten, die aus allgemeinen kirchenrechtlichen Gründen nicht öffentlich behandelt werden dürfen. (3) An den Sitzungen können über die Mitglieder hinaus ohne Stimmrecht teilnehmen: a) die Pfarrer, b) Mitglieder des Pastoralteams oder Ehrenamtliche, die mit Projekten und Aufgaben in der Gemeinde beauftragt sind, c) ggf. weitere vom Kirchenvorstand für bestimmte Sachgebiete Beauftragte. (4) Bei Bedarf organisiert das Gemeindeteam Gemeindeversammlungen. 10. Beschlussfassung Das Gemeindeteam ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Es fasst seine Beschlüsse mit Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. Für Mitglieder nach 4.b, die ihre Mitgliedschaft ruhen lassen, erlischt das Stimmrecht.
6 6 11. Protokollführung Über die Beratungen des Gemeindeteams wird ein Ergebnisprotokoll angefertigt, das in der nächsten Sitzung vom Gemeindeteam zu genehmigen ist. Ein Exemplar des Protokolls geht an den Pfarrgemeinderats-Vorsitzenden und an das Pfarrbüro. 12. Schlussbestimmung Diese Ordnung gilt vorbehaltlich ihrer Genehmigung durch den Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand der Pfarre Franziska von Aachen für die Wahlperiode in der Übergangszeit Diese Ordnung wurde in der gemeinsamen Sitzung des GdG-Rates und der stimmberechtigten Mitglieder der Verbandsvertretung zur Empfehlung an den zukünftigen Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand der Pfarre Franziska von Aachen am verabschiedet.
II. Vorstand, Ausschüsse und Zusammenarbeit mit anderen Gemeindegremien
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