Gründung eines Vereins 11. Mustersatzung, Musterprotokoll, Musterbriefe 27. Führung eines Vereins 45. Gesetzliche Grundlagen 93. Wichtige Adressen 189

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2 Schnellübersicht Gründung eines Vereins 11 Mustersatzung, Musterprotokoll, Musterbriefe 7 Führung eines Vereins 45 Gesetzliche Grundlagen 93 Wichtige Adressen 189 Stichwortverzeichnis

3 Mustersatzung, Musterprotokoll, Musterbriefe Vorbemerkung zur Mustersatzung... 7 Mustersatzung: Eingetragene Vereine... 8 Musterprotokoll: Gründungsversammlung eines Vereins Musterbrief: Anmeldung beim Vereinsregister Musterbrief: Antrag auf Steuerbegünstigungen... 4 Vorbemerkung zur Mustersatzung Die nachfolgende Mustersatzung enthält die Bestimmungen, die von der Abgabenordnung ( 60 AO und Anlage 1 zur AO) zur Erlangung der Gemeinnützigkeit zwingend vorgeschrieben und vom Vereinsrecht ( 1 bis 79 BGB) gefordert sind. Darüber hinaus sind die Regelungen so gestaltet, dass sie ein transparentes und demokratisches Vereinsleben gewährleisten. Formulierungen, die in Fettdruck erscheinen, sind nach Maßgabe der jeweiligen Begründung zwingend vorgegeben und sollten deshalb nicht auch nicht zum Zweck der sprachlichen Verbesserung geändert werden. Es handelt sich um Empfehlungen. Bei der Gestaltung der Satzung ist darauf zu achten, dass sie keine Widersprüche enthält. Wichtig: Auch wenn einem Verein bereits eine vorläufige Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit ausgestellt wurde, empfehlen wir dringend die Übernahme der Gemeinnützigkeitsbestimmungen dieser Mustersatzung, um die Gemeinnützigkeit dauerhaft zu sichern. Die vorläufige Bescheinigung ist befristet und frei widerruflich. Hilfreich ist sowohl der Text der Mustersatzung, als auch die jeweils gegenüberliegend abgedruckten erläuternden Fußnoten. 7

4 Mustersatzung, Musterprotokoll, Musterbriefe Mustersatzung Eingetragene Vereine Satzung des... e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr 1 (1) Der Verein trägt den Namen... () Er hat den Sitz in... (3) Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht in... eingetragen. (4) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Vereinszweck 3 (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige/mildtätige 4 Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist... 5 () Er bezweckt insbesondere... 6 (3) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: Selbstlosigkeit 8 (1) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. () Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. (3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 4 Mitgliedschaft 9 (1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche 10 Person werden, die seine Ziele unterstützt ( ). 11 () Über den Antrag auf Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand. 1 (3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod

5 Mustersatzung: Eingetragene Vereine 1 Gemäß 57 BGB müssen sich aus der Satzung Name, Sitz und Eintragung ergeben. Ist der Verein noch nicht eingetragen, kann es auch heißen: Er wird in das Vereinsregister beim Amtsgericht in... eingetragen. 3 Die Angabe des Vereinszwecks ist durch 57 BGB vorgeschrieben. 4 Bei Erfüllung mildtätiger Zwecke gilt die Gebührenermäßigung des 144 Kostenordnung (KostO) (vgl. Kapitel 4). 5 Hier ist möglichst in Anlehnung an die Bestimmungen der 5, 53 Abgabenordnung (AO) in allgemeiner Formulierung der Zweck des Vereins anzugeben, beispielsweise Förderung der Jugend- und Altenhilfe, Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, Betreuung Straffälliger und ihrer Angehörigen, sozialpädagogische und wirtschaftliche Betreuung Jugendlicher, Betreuung pflegebedürftiger Menschen. 6 Hier sollte die konkrete Zielrichtung möglichst umfassend dargestellt werden. Wirtschaftliche Zielsetzungen dürfen allenfalls eine untergeordnete Rolle spielen. Sie müssen dem ideellen Hauptzweck funktional untergeordnet sein. Ein Verein mit überwiegender wirtschaftlicher Zielsetzung ist nicht eintragungsfähig (vgl. 1 BGB, Kapitel 4). 7 Zum Beispiel Errichtung und Unterhaltung eines Krankenhauses, Pflege-, Kinder- oder Jugendheims, eines Kindergartens oder einer Erziehungsberatungsstelle. 8 Ein gemeinnütziger Verein muss nach 55 AO selbstlos tätig sein. Wir empfehlen dringend die wörtliche Übernahme der Formulierungen, da sie 60 AO und Anlage 1 hierzu entsprechen. Vor der Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins durch das Finanzamt dürfen keine Spendenbescheinigungen ausgestellt werden (vgl. Kapitel 3). 9 Regelungen über den Eintritt und Austritt der Mitglieder müssen nach 58 Nr. 1 BGB in die Satzung aufgenommen werden. 10 Gegebenenfalls ergänzen: und jede juristische. 11 Gegebenenfalls hinsichtlich fördernder Mitglieder und Ehrenmitglieder ergänzen, wodurch sich diese in Rechten und Pflichten von den ordentlichen Mitgliedern unterscheiden sollen (insbesondere Stimmrecht, Beitragspflicht). Zum Thema minderjährige Vereinsmitglieder vgl. Kapitel 3. 1 Mögliche Alternativen: die Mitgliederversammlung, der Vorsitzende. Gegebenenfalls ergänzen: Gegen die Ablehnung des Aufnahmeantrags kann innerhalb einer Frist von... Wochen nach Mitteilung der Ablehnung an den Antragsteller die nächste Mitgliederversammlung angerufen werden. 13 Können auch juristische Personen Mitglieder sein, ist zu ergänzen: beziehungsweise bei juristischen Personen durch deren Auflösung. 9

6 Mustersatzung, Musterprotokoll, Musterbriefe (4) Der Austritt eines Mitglieds ist nur zum möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand 15 unter Einhaltung einer Frist von (5) Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstoßen hat oder trotz Mahnung mit dem Beitrag für im Rückstand bleibt, so kann es durch den Vorstand 18 mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur Rechtfertigung beziehungsweise Stellungnahme gegeben werden. 19 (6) Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb einer Frist von... 0 nach Mitteilung des Ausschlusses die nächste Mitgliederversammlung angerufen werden, die abschließend entscheidet. 5 Beiträge 1 Die Mitglieder zahlen Beiträge nach Maßgabe eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Zur Festlegung der Beitragshöhe und -fälligkeit ist eine... Mehrheit der in der Mitgliederversammlung anwesenden stimmberechtigten Vereinsmitglieder erforderlich. 6 Organe des Vereins 3 Organe des Vereins sind: K K der Vorstand die Mitgliederversammlung 7 Der Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus... 4 () Vorstand im Sinne des 6 BGB sind: Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Je zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam vertretungsberechtigt. 6 (3) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von... 7 Jahren gewählt

7 Mustersatzung: Eingetragene Vereine 14 Hier ist ein Zeitpunkt einzusetzen, beispielsweise Ende des Geschäftsjahrs, Quartalsende, Monatsende. Es kann aber auch eine fristlose Kündigung des Mitgliedschaftsverhältnisses vorgesehen werden. Der Austritt darf gemäß 39 BGB nicht unzulässig erschwert werden. So ist zum Beispiel eine Satzungsbestimmung, dass der Austritt mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen hat, nicht mit 39 BGB vereinbar. 15 Es genügt hier die Abgabe der Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied, 8 Abs. BGB. Diese Vorschrift ist nicht abdingbar. 16 Hier ist eine Frist in Wochen oder Monaten einzusetzen. Ist eine fristlose Kündigung vorgesehen, entfällt der Text unter Einhaltung einer Frist von Hier ist ein Zeitraum in Monaten oder Jahren einzusetzen. 18 Alternative: die Mitgliederversammlung. 19 Ist ein Ausschluss aus dem Verein vorgesehen, zählt die Anhörung zur ordnungsgemäßen Sachverhaltsklärung. 0 Frist nicht kürzer als ein Monat; maßgebend ist jeweils der Posteingang. 1 Eine Regelung über Beiträge muss wegen 58 Nr. BGB in die Satzung aufgenommen werden. Die Bezifferung in der Satzung wird nicht empfohlen, da dann bei jeder Beitragsänderung eine Satzungsänderung erforderlich würde. Zum Beispiel: einfache, /3-. 3 Die notwendigen Organe eines Vereins sind Mitgliederversammlung und Vorstand. In der Satzung können auch weitere Organe vorgesehen werden, wie besonderer Vertreter gemäß 30 BGB, Beirat, Ältestenrat, Mitarbeiterkonferenz, vgl. Kapitel 4. Als Organ werden vereinsrechtlich nur solche Gremien bezeichnet, die Entscheidungsbefugnisse und einen eigenen Wirkungskreis haben. 4 Zum Beispiel: dem Vorsitzenden und einem stellvertretenden Vorsitzenden, dem 1. und. Vorsitzenden und bis zu... Beisitzern oder bis zu... Personen. Wir empfehlen, eine ungerade Zahl von Vorstandsmitgliedern festzulegen, um in Vorstandssitzungen Mehrheitsentscheidungen zu ermöglichen. 5 Im Unterschied zum Gesamtvorstand nach Abs. 1 sind hier die Vorstandsmitglieder gemeint, die den Verein nach außen vertreten dürfen und im Vereinsregister eingetragen werden, beispielsweise Der 1. und der. Vorsitzende sowie der Schriftführer. 6 Das 4-Augen-Prinzip sichert die interne Kontrolle. 7 Im Allgemeinen zwei oder drei Jahre, jedenfalls eine zeitlich begrenzte Amtsdauer. Falls nur Vereinsmitglieder in den Vorstand gewählt werden sollen, muss das hier festgelegt werden. 8 Regelungen über die Bildung des Vorstands schreibt 58 Nr. 3 BGB vor. Zur Absicherung gegen Interessenkollisionen empfehlen wir folgenden Zusatz: Hauptamtliche Mitarbeiter des Vereins haben kein passives Wahlrecht. 31

8 Stichwortverzeichnis Altmaterialsammlungen 150 Anerkennungsverfahren 156 Anwendungserlass 118 Anwendungserlass zur AO 61 Aufbewahrungsfristen 83 Aufbewahrungspflicht 83 Auflösung des Vereins 36 Aufwandsentschädigung 58 Ausgliederungen 3 Auslagen 57 Ausschließlichkeit 6, 134 Behandlung steuerrechtliche 58 vereinsrechtliche 58 Beiträge 30 Berufsgenossenschaft 54 Bescheinigung, vorläufige 64 Beschwerde 19 Besondere Vertreter 4, 49 BGB-Gesellschaft 17 Buchführung 79 Bußgelder 65 Darlehen 19 Ehrenamtspauschale 59 Einnahmenrechnung 84 Eintragung 8 Erfüllungsgehilfen 50 Erinnerung 19 Freistellung, vorläufige 0 Gebührenbefreiungen 55 Gebührenermäßigung 57 Gebührenfreiheit 41 GEMA 86 Gemeinnützige Zwecke 61, 13 Gemeinnützigkeit 0, 7, 4 Genossenschaft 15 Geschäftsbericht 86 Geschäftsbetrieb, wirtschaftlicher 19 Geschäftsführer 49 Gesellschaft mit beschränkter Haftung 13 GEZ 89 Gründung 17 Gründungsmitglieder 17 Haftung 47 Hauptamtliche Mitarbeiter 1 Hilfsperson 135 Ideeller Bereich 65 Insolvenzverfahren 53 Interessenkollision 1 Körperschaftsteuer 60 Künstlersozialabgabe 90 Mildtätige Zwecke 16 Minderjährige 46 Mitgliederversammlung 3 Mitgliedsbeiträge 65 Mitgliedschaft 8 Mittelbeschaffungskörperschaften 137 Musterprotokoll 8, 38 Mustersatzung

9 6 Stichwortverzeichnis Name 8 Nichtrechtsfähige Stiftung 16 Nichtrechtsfähiger Verein 1 Notare 57 Organe 3, 30 Pauschale, Übungsleiter 59 Rechenschaftspflicht 79 Rechnungslegung 83 Rechnungswesen 79 Rechtspfleger 19 Rücklagen 63, 19, 138, 140, 146 Rundfunkgebührenstaatsvertrag 90 Sachspenden 68 Satzungsänderung 36 Schulgeld 68 Selbstlosigkeit 8, 6, 18 Sitz 8 Spenden 65, 67 Sponsoring 74, 148 Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe 146 Steuerverbindlichkeiten 53 Steuervergünstigungen 60, 14 Stiftung 16 Übungsleiterpauschale 59 Umsatzsteuer 76 Umsatzsteuerbefreiungen 78 Umwandlungsrecht Unfallversicherung 54 Unmittelbarkeit 6, 135 Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) 14 Vereinsordnungen 5 Vereinsregister 18, 40 Vereinsstruktur 0 Vereinszweck 8 Verlustausgleich 18 Vermögensbindung 36, 134, 144 Vermögensverwaltung 65, 133 Verrichtungsgehilfe 5 Verschmelzungen 3 Versicherungsschutz 54 Verwaltungsausgaben 13 Verwaltungsgebühren 56 Vorläufige Bescheinigung 141 Vorstand 30 Vorsteuer 76 Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe 66 Wohlfahrtspflege 15 Zahlungen 57 Zeitnahe Mittelverwendung 6, 133 Zuwendungsbestätigung 70 Zweckbetrieb 66, 151, 154 Zwecke kirchliche 6 mildtätige

III. Schnellübersicht. Gründung eines Vereins 11. Mustersatzung, Musterprotokoll, Musterbriefe 27. Führung eines Vereins 45. Gesetzliche Grundlagen 93

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