Borkenkäfer. Gefahr nach Sturmschäden. Amt der Salzburger Landesregierung, Landesforstdirektion in Zusammenarbeit mit

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1 LANDESFORSTDIREKTION Borkenkäfer Gefahr nach Sturmschäden Amt der Salzburger Landesregierung, Landesforstdirektion in Zusammenarbeit mit der Forstabteilung der Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg

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3 Borkenkäfer Gefahr nach Sturmschäden Am 15. und 16. November 2002 richtete ein Föhnsturm mit Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 200 km/h schwere Schäden vor allem in den Gebirgsgauen an. Das Sturmereignis war in seiner Dimension und seinen Folgen außergewöhnlich, eine Holzmenge von zwei Millionen Festmeter wurde im Bundesland Salzburg geworfen. Entstanden sind nicht nur sehr große Kahlflächen, die besonders in Steillagen des Gebirges den Verlust der Schutzfunktion bedeuten, sondern es sind die Waldbestände in den Gebirgsbezirken großflächig von Einzel- und Streuwürfen durchzogen. Nach jüngsten Auswertungen von Satellitenaufnahmen sind landesweit rund ha an größeren Kahlflächen entstanden. Von Einzel- und Streuwürfen sind im gesamten Bundesland mehrere Hektar Wald betroffen. Doch damit nicht genug: die nächste, nicht mindere Gefahr lauert bereits. Borkenkäfer. Diese fühlen sich in den geworfenen und geschwächt stehen gebliebenen Bäumen wohl und können sich dort stark vermehren. Innerhalb weniger Jahre können sie ein ähnliches Schadausmaß verursachen wie der Sturm. Im Gegensatz zum Sturm ist diese Gefahr jedoch abschätzbar. Rechtzeitige Gegenmaßnahmen können das Schadausmaß stark verringern. Halbe Sachen und Alibiaktionen verursachen Kosten und Folgeschäden sonst nichts. 1

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5 Inhalt Die Borkenkäfer Borkenkäfer: Aussehen und Fraßbild Lebensweise der Borkenkäfer Gegenmaßnahmen Aufarbeitung Befallskontrolle Überwachung Holzlager Behandlung von befallenen Stämmen Pheromonfallen Fangbäume Gesetzliche Bestimmungen Wichtige Kontaktadressen Impressum Herausgeber: Amt der Salzburger Landesregierung, Landesforstdirektion, Fanny von Lehnertstraße 1, Postfach 527, 5010 Salzburg; Kammer für Landund Forstwirtschaft in Salzburg, Schwarzstraße 19, 5024 Salzburg; Juli Für den Inhalt verantwortlich: Dipl.Ing. Dr. Ludwig Wiener, Landesforstdirektion Salzburg; Dipl.Ing. Alexander Zobl, Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg. Bilder: FD Dipl.Ing. Franz Grill, Dipl.Ing. Alexander Zobl, Dipl.Ing. Franz Lanschützer, Dipl.Ing. Franz Klaushofer, Ing. Josef Voglreiter, Bundesamt für Forschung und Wald (BWF Wien)- Institut für Forstschutz. Grafik, Layout, Produktion: Grafikstelle des Amtes der Salzburger Landesregierung; Druck: Laber Druck, Oberndorf. 3

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7 Landesrat Sepp Eisl Das Sturmereignis vom November des letzten Jahres hat in der Forstwirtschaft in Salzburg einen beträchtlichen Schaden verursacht. Durch rasches Handeln aller Beteiligten konnte in den ersten Monaten bereits ein beachtlicher Teil des geworfenen Holzes aus den betroffenen Gebieten gebracht werden. Ich möchte dennoch an alle Salzburger einen Appell richten, die Lage ernst zu nehmen! Denn Einzel- und Gruppenwürfe finden wir im gesamten Bundesland verstreut, nicht nur in den Hauptschadensgebieten. Die Schadholzmenge von 2 Mio fm im Bundesland Salzburg kann durch den bereits begonnenen beziehungsweise drohenden Borkenkäferbefall in den kommenden Jahren verdoppelt werden. Der Käfer hat im ersten Halbjahr besonders günstige Verbreitungsbedingungen vorgefunden, dadurch müssen wir im Herbst mit einer bis zu hundertfachen Population im Vergleich zu normalen Käferjahren rechnen. Es geht darum, rechtzeitig die richtigen Gegenmaßnahmen zu ergreifen und so einem drohenden größerflächigen Befall zuvorzukommen. So ist es jetzt vor allem wichtig, kleinflächige Würfe und Schäden im gesamten Bundesland aufzuarbeiten und aufgearbeitetes Holz nicht für längere Zeit im Wald zu lassen, sondern den Abtransport so rasch als möglich zu organisieren. Diese Broschüre bietet zusammengefasst einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen und Informationen zur Verbreitung des Borkenkäfers und leistet somit einen wichtigen Beitrag, um die Ausbreitung des Käfers rechtzeitig unterbinden zu können. Landesrat Sepp Eisl 5

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9 Präsident der Kammer für Landund Forstwirtschaft in Salzburg Nabg. Franz Eßl Weder Resignation noch übertriebene Katastrophenstimmung wird uns bei einer drohenden Massenvermehrung der Borkenkäfer weiterhelfen. Das Gebot der Stunde heißt, die Aufarbeitung in derselben Intensität, wie am ersten Tag nach dem Novembersturm begonnen, fortzusetzen. Salzburgs Wald ist bei unseren Waldbesitzern in guten Händen, da diese seit Generationen auf eine saubere Waldwirtschaft großen Wert legen. Diese ist eine Grundvoraussetzung, dass es zu keiner Massenvermehrung von Forstschädlingen kommt. Somit ist der Fleiß der Betroffenen auch in den kommenden Wochen und Monaten gefordert. Eine rasche Aufarbeitung und Abfuhr des Schadholzes war, ist und bleibt die beste Möglichkeit, um Schadenskalamitäten durch Forstschädlinge zu vermeiden. Neben den Waldbesitzern sind auch weiterhin alle gefordert, die am Netzwerk Wald bis zum fertigen Holzprodukt mitwirken, um die Situation bestmöglichst zu meistern. Die Holzkette reicht von den Forstberatern der Behörden und der Kammer, dem Forstpersonal der Betriebe, über den Bäuerlichen Waldbesitzerverband Salzburg, den Maschinenring, die Frächter bis hin zu den Partnern aus der Säge-, Papier- und Plattenindustrie. Nüchterne, fachlich fundierte Konzepte mit einer Maßnahmenreihung bis auf die einzelbetriebliche Ebene werden es ermöglichen, dass die Aufarbeitung, die Holzabfuhr und die Vermarktung von richtig ausgeformtem Holz auf höchstmöglicher Intensität weitergefahren werden kann. Diese Broschüre informiert über die Lebensweise der häufigsten Borkenkäfer und gibt einen Leitfaden für die Vorbeugung und Bekämpfung einer Borkenkäfervermehrung. Nabg. Franz Eßl 7

10 Borkenkäfer: Aussehen und Fraßbild Buchdrucker (Ips typographus) dieser ca. 6 mm große Käfer brütet vorwiegend unter der Rinde von Fichten. Kleiner Fichtenborkenkäfer (Ips amitinus) mit maximal 5 mm etwas kleiner als der Buchdrucker. Befällt Fichten vorwiegend in den Hochlagen Kupferstecher (Pityogenes chalcographus) dieser nur 2-3 mm große Käfer kann sich sogar im Schlagabraum vermehren und wird besonders in Fichtenjungbeständen gefährlich. Lärchenborkenkäfer (Ips cembrae) wird bis zu 6 mm groß und befällt vorwiegend Lärchen in allen Höhenlagen. Nutzholzbohrer (Xyloterus sp.) dieser ca. 4 mm große Käfer befällt im Frühjahr liegendes Holz, wodurch dieses stark entwertet wird. Das Bohrmehl ist weiss. 8

11 Lebensweise der Borkenkäfer Borkenkäfer entwickeln sich im Bast, das ist jener Bereich zwischen Borke und Holz, welcher für den Baum die lebensnotwendigen Wasser- und Saftströme ermöglicht. Diese Leitbahnen werden durch den Larvenfraß abgeschnitten, sodass der Baum als Folge eines Befalls unweigerlich zum Tod verurteilt ist. Normalerweise benötigen Borkenkäfer geschwächte Bäume, um diese erfolgreich zu befallen. Zu ausgetrocknete sind ungeeignet und werden daher nicht befallen, da die Brut unweigerlich verhungern und vertrokknen würde. Doch einige der Arten können bei starker Vermehrung durch ihre Aggressivität und durch Übertragung anderer Schädlinge (Pilze) völlig gesunde Bäume befallen und abtöten. Die gefährlichsten in Salzburg heimischen Arten an Fichte und Lärche sind der Buchdrucker, der kleine Buchdrucker, der Kupferstecher und der Lärchenborkenkäfer. Die Käfer benötigen zum Schwärmen eine Temperatur von mind C. Danach suchen sie sich, durch verschiedene von geschwächten Bäumen oder Artgenossen ausgesandte Lockstoffe geleitet, geeignete Brutbäume. Im Bast werden sogenannte Muttergänge angelegt, in denen je nach Platz und Nahrungsqualität Eier abgelegt werden. Daraus entwickeln sich Larven, welche sich verpuppen und dann zu Jungkäfern ausreifen. Die Entwicklung vom Ei zum fertigen Käfer kann bei günstigen Witterungsbedingungen bereits nach 6 Wochen abgeschlossen sein. Danach suchen sich die Jungkäfer frische, befallstaugliche Bäume um dies zu wiederholen. Pro Jahr können die Käfer somit 1 3 vollständige Generationen ausbilden und ihre Anzahl damit explosionsartig erhöhen. Da die Käfer bis zu 20 Monate alt werden können, ist eine mehrmalige Fortpflanzung des einzelnen Käfers möglich (Geschwisterbruten). Borkenkäfer brüten im Bast zwischen Borke und Holz. Sie zerstören dabei die Leitungsbahnen für den nötigen Saftstrom, was zum Absterben des Baumes führt. 9

12 Gegenmaßnahmen Aufarbeitung des Sturmholzes: Die Käfer sind besonders am Beginn einer Vermehrung stark auf geeignetes Brutsubstrat angewiesen. Je schneller ein Baum für die Brutanlage ungeeignet wird, desto weniger Schaden entsteht. Besonders in sonnigen Lagen trocknet der Bast rasch aus, wenn keine Verbindung des Stammes mit der Wurzel besteht (Bruch oder Trennschnitt). Beschleunigt wird der Vorgang durch das Belassen der grünen Äste, welche das vorhandene Wasser aus dem Stamm Herausziehen. Ein (zumindest streifenweises) Entfernen der Rinde oder Fräsen der Rinde macht den Baum sofort brutuntauglich. Aufarbeitungs- und Behandlungsmaßnahmen: Ringelungsschnitt bis zum Kernholz unmittelbar beim Wurzelanlauf. Nur im extremen Schutzwald geeignet, wenn der abgetrennte Stamm oder die Wurzel absturzgefährdet sind und aus sicherheitstechnischen Gründen keine weiteren Maßnahmen möglich sind (Äste unbedingt belassen!). Trennung des Stammes von der Wurzel: ist als Sofortmindestmaßnahme überall dort (alle Altersklassen) unerlässlich, wo dies aus sicherheitstechnischen Gründen möglich ist. Diese Maßnahme reicht nur dort, wo weitere Maßnahmen aus schwerwiegenden Gründen nicht durchführbar sind. Fräsen der Rinde: mit speziellen Zusatzgeräten zur Motorsäge können Rillen in den Bast gefräst werden, wodurch die Fraßmöglichkeiten der Larven stark eingeschränkt werden. Diese Maßnahme ist ausreichend, wenn der gesamte Stammbereich behandelt werden kann. Entrinden. Entfernen des Holzes aus dem Bestand. Unbefallenes Holz kann in möglichst großen Gantern mindestens 150 m Entfernung zum nächsten befallsfähigen Nadelholz gelagert werden (Befallskontrolle!). Befallenes Holz ist sofort einer bekämpfungstechnischen Behandlung zuzuführen (Entrinden, Stammschutzmittel). Schlagrücklass (Baumwipfel, Äste und Zweige) ist optimales Brutmaterial für den Kupferstecher. Das altbewährte Legen von Fratten kann die Gefahr vermindern. Wird Kupferstecherbefall festgestellt, sollte eine Insektizidbekämpfung, Häkselung oder das Verbrennen des Schlagrükklasses eine weitere Entwicklung des Schädlings verhindern. Vor dem Verbrennen ist die Gemeinde und Feuerwehr zu verständigen! Behandeln mit Stammschutzmittel. Dabei sind die gesetzlichen und beim jeweiligen Produkt angegebenen Bestimmungen zu beachten. 10

13 Aufarbeiten Gebot der Stunde Da in der Praxis nicht alles gleichzeitig aufgearbeitet werden kann, ist die folgende Reihung der Arbeitsgänge erforderlich: Einzelwürfe- und -brüche, ebenso wie kleine verstreute Windwurfnester sind vor den Flächenwürfen aufzuarbeiten. Tiefere Lagen, sowie wärmeexponierte Stellen sind bevorzugt aufzuarbeiten. Bestände, in denen bereits vor dem Sturmschaden vermehrt Borkenkäferbäume aufgefallen sind, gelten ebenfalls als besonders gefährdet und sollten daher rascher aufgearbeitet werden. Süd-, südost-, südwest- und ostexponierte Hänge sind anderen Schadflächen vorzuziehen. Bereits befallene Bäume sind bevorzugt und mindestens bei Erreichen des Puppenstadiums einer bekämpfungstechnischen Behandlung zuzuführen. Stehengebliebene Baumstümpfe und ganz oder großteils entwipfelte Bäume bieten auch gute Brutmöglichkeit und sind aufzuarbeiten. Bereits ausgetrocknete Bäume oder solche mit bereits fehlender Rinde brauchen nicht aufgearbeitet oder behandelt werden, dies gilt auch, wenn der Käfer bereits den Baum verlassen hat (Nützlinge schonen!). 11

14 Befallskontrolle Überwachung Bei den nichtgeworfenen Bäumen des verbleibenden Bestandes sind Wurzelabrisse nach dem Sturm vorhanden; auch diese Bäume wirken sehr fängisch. Laufende Kontrollen sind unerlässlich, um einen Befall rechtzeitig entdecken und bekämpfen zu können. Untersucht wird liegendes, berindetes und stehendes bruttaugliches Material besonders im Bereich der Einzel- und Nesterwürfe, sowie an den angrenzenden Beständen von Flächenwürfen. Da die Schädlinge mehrmals Bruten anlegen können, haben sich die Kontrollen über die gesamte Gefahrenperiode von Ende April bis September (mind. einmal monatlich) zu erstrecken. Erkennen des Befalls: Frischer Befall ist an kleinen rotbraunen Bohrmehlhäufchen am Stamm zu erkennen (beginnend meist im unteren Kronendrittel oder Wipfelbereich. Die Einbohrlöcher sind sehr klein und unscheinbar, sie können daher nur aus nächster Nähe festgestellt werden. Bei stehenden Bäumen ist der Boden im Stammbereich genau zu untersuchen, ob in kleinen Spinnennetzen, auf Blättern am Bodenbewuchs oder in Rindenschuppen Bohrmehl vorkommt. Starkes Harzen der Bäume kann ein Hinweis auf Borkenkäferangriffe sein. Auffallende Spechtaktivitäten, sowie das Fliegen von Schwalben im Wald können Hinweise auf Borkenkäferbefall in diesem Bereich sein. Ein Fahlwerden oder die Rötung der Krone deutet auf bereits fortgeschrittene Borkenkäferaktivität hin. Verdächtige Bäume sind sofort zu markieren, umgehend zu fällen und entsprechend zu behandeln. Sollte ein befallener Baum entdeckt werden, so ist der gesamte Umkreis einer Baumlänge genauestens zu kontrollieren, da ein Einzelbefall nur sehr selten Derart zerfranste Bestände sind besonders genau auf Borkenkäferbefall zu kontrollieren. Von Ende April bis September ist in 14 tätgi- vorkommt. gem Abstand ein Kontrollgang durchzuführen. 12

15 Beim Einbohren der Käfer entstehen kleine braune Bohrmehlhäufchen (oben links). Dieses Bohrmehl fällt von stehenden Bäumen zu Boden und ist in Spinnennetzen, in Rindenschuppen und auf Blättern der Bodenvegetation zu erkennen (oben rechts). Starkes Harzen der Bäume im Stammbereich deutet auf Einbohrversuche durch Borkenkäfer hin (links). Der sogenannte Spechtspiegel entsteht durch Spechtaktivität und zeigt ebenfalls einen möglichen Borkenkäferbefall an (rechts). Werden Teile der Krone rot, so ist der Käferbefall schon sehr weit fortgeschritten (links). Diese Bäume müssen raschest aufgearbeitet und bekämpfungstechnisch behandelt werden. Fällt die Rinde bereits herab (oft noch bei grüner Krone), so ist ebenfalls sofortiges Handeln nötig (rechts). Die Nachbarbäume sind genauestens zu kontrollieren. 13

16 Holzlager Unbefallenes Holz kann in einer Entfernung von 150 m zum nächsten befallstauglichen Bestand gelagert werden. Am besten eignen sich möglichst große Ganter, welche mit relativ geringem Stammschutzmittelaufwand gut geschützt werden können (Stirnseite des Ganters ebenfalls behandeln!). Nicht behandelte Ganter müssen laufend auf Befall kontrolliert werden und sind im Befallsfall rechtzeitig bekämpfungstechnisch zu behandeln. Nasslager müssen eine ständige Beregnung des Holzes gewährleisten. Zur Anlage eines Nasslagers sind wasser-, umwelt- und naturschutzrechtliche Bewilligungen einzuholen! 14

17 Behandlung von Käferstämmen Die günstigste Zeit für die Entrindung befallener Stämme ist dann gegeben, wenn die junge Brut noch im Larvenstadium vorliegt (Larvenfraßgänge ca. 2 cm lang). Sind bereits überwiegend Puppen oder gar hellgefärbte Jungkäfer vorhanden, so muss entrindet und die Rinde hernach sofort verbrannt oder mit einem zugelassenen Insektizid (einschließlich des den Stamm umgebenden Bodens) behandelt werden. Bei einer Abfuhr aus dem Wald muss im Ankunftslager eine Behandlung innerhalb von 48 Stunden erfolgen. Pheromonfallen Lockstoffe werden mittlerweise künstlich hergestellt und am Markt angeboten. Die Wirkung als direkte Bekämpfungsmaßnahme ist sehr umstritten. Hingegen ist die Gefahr durch unsachgemäße Anwendung sehr hoch, sodass Pheromone höchstens zur Kontrolle der Flugaktivität in Zusammenarbeit mit den Forstorganen der Bezirkshauptmannschaften und der Landwirtschaftskammer verwendet werden sollten. Fangbäume Die gezielte Vorlage von geeignetem Brutmaterial (Fangbäume) zur Borkenkäferbekämpfung ist in den Hauptschadensgebieten aufgrund des Vorhandenseins von großen Mengen bruttauglichen Materials in den Beständen derzeit nicht sinnvoll. In den kommenden Jahren und außerhalb der Hauptschadensgebiete ist die Fangbaumvorlage eine wichtige Bekämpfungsmaßnahme. Um den gewünschten Erfolg zu erzielen, wird eine forstliche Beratung empfohlen. Gemäß dem Leitsatz Vorbeugen ist besser als Heilen gilt, dass eine saubere Waldwirtschaft die wirkungsvollste Maßnahme gegen eine Massenvermehrung von Forstschädlingen ist, indem unbefallenes, aber bruttaugliches Schadholz rasch aufgearbeitet und sofort aus dem Wald zum Holzabnehmer transportiert wird. 15

18 Gesetzliche Bestimmungen Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über den Schutz des Waldes vor Forstschädlingen (Forstschutzverordnung) Aufgrund des 45 Abs. 2 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr. 440, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 65/2002, wird verordnet: 1.(1) Diese Verordnung findet Anwendung auf forstlichen Bewuchs im Sinne des 1a Abs. 1 Forstgesetz 1975, Holz (Stock, Stamm, Ast, Zweig) und deren Erzeugnisse mit oder ohne Rinde (in der Folge Holzgewächse oder Holz genannt), welche mit zu einer gefahrdrohenden Vermehrung neigenden Forstschädlingen im Sinne des 43 Abs. 2 Forstgesetz 1975 (in der Folge Forstschädlinge genannt) befallen sind oder als deren Vermehrungsstätten geeignet sind. (2) Eine gefahrdrohende Vermehrung liegt vor, wenn der Wald oder dessen Wirkungen gefährdet oder der Holzwert erheblich herabgesetzt wird. 2. (1) Im Falle einer gefahrdrohenden Vermehrung 1. sind befallene Holzgewächse oder befallenes Holz bekämpfungstechnisch zu behandeln; 2. ist Holz, das durch Wind, Schnee, Eis oder sonstige abiotische Einflüsse geschoben, geworfen, gebrochen oder auf sonstige Weise beschädigt wurde (Schadholz ), unverzüglich vom Stock zu trennen und, wenn es nicht im unbefallenen Zustand aus dem Wald abgeführt wurde, bekämpfungstechnisch zu behandeln; 3. ist gefälltes Holz, wenn es nicht im unbefallenen Zustand aus dem Wald abgeführt wurde, bekämpfungstechnisch zu behandeln. (2) Die bekämpfungstechnische Behandlung hat auf solche Art und zu einem solchen Zeitpunkt zu erfolgen, dass Holzgewächse oder Holz als Vermehrungsstätte für Forstschädlinge ungeeignet sind, jede Massenvermehrung oder Verbreitung von Forstschädlingen hintangehalten wird und allenfalls vorhandene Forstschädlinge vernichtet werden. 3. (1) Bekämpfungstechnische Behandlungsweisen der Holzgewächse oder des Holzes sind insbesondere: 1. das Entrinden; 2. das Einwässern oder Beregnen; 3. das Zerkleinern; 16

19 4. das Verbrennen; 5. die künstliche Trocknung; 6. der Einsatz von forstlichen Pflanzenschutzmitteln nach Maßgabe der Vorschreibungen des Zulassungsbescheides; 7. das Begasen. (2) Die Auswahl und Anwendung der bekämpfungstechnischen Behandlungsweisen hat nach Umfang und Besonderheit des Vorkommens sowie Entwicklungszustand der Forstschädlinge zu erfolgen. Solange die Gefahr der Massenvermehrung oder Verbreitung von Forstschädlingen besteht, sind bekämpfungstechnische Behandlungsweisen neben- oder nacheinander oder wiederholt anzuwenden. 4. (1) Holz, das von Forstschädlingen in gefahrdrohendem Ausmaß befallen ist und bekämpfungstechnisch nicht behandelt wurde, ist an einen zum Zwecke der unverzüglichen bekämpfungstechnischen Behandlung geeigneten und entsprechend ausgestatteten Ort zu verbringen. Eine Zwischenlagerung des befallenen Holzes ist verboten. 17

20 Wichtige Kontaktadressen: Amt der Salzburger Landesregierung, Landesforstdirektion Fanny von Lehnertstraße 1, Postfach 527, 5010 Salzburg; Fax: 0662/ Forstschutz: Ltd. OFR Dipl. Ing. Wilfried Luckel Tel. 0662/ Dipl. Ing. Dr. Ludwig Wiener Tel / Schutzwald: Dipl.Ing. Franz Klaushofer Tel. 0662/ Förderung: Dipl. Ing. Josef Egger Tel. 0662/ E.Mail: Kammer für Landund Forstwirtschaft in Salzburg, Forstabteilung Schwarzstraße 19, 5024 Salzburg; Fax: 0662/ Dipl.Ing. Alexander Zobl Tel. 0662/ , OFM Dipl.-Ing. Franz Lanschützer Tel. 0662/ , Ing. Franz Brunner Tel. 0662/ Örtliche Ansprechpartner: Magistrat Salzburg, Magistratsabteilung 1/01, Amt für Umweltschutz, Postfach 63, 5024 Salzburg Dipl. Ing. Dr. Gerald Schlager Tel. 0662/ Bezirkshauptmannschaft Salzburg Umgebung - Gruppe Umwelt und Forst (BFI) Karl Wurmbstraße 17, 5020 Salzburg, Tel. 0662/ , Fax 0662/ bh-sl@salzburg.gv.at Bezirkshauptmannschaft Hallein - Gruppe Umwelt und Forst (BFI) Adolf Schärfplatz 2, 5400 Hallein, Tel / , Fax 06245/ E- Mail: bh-hallein@salzburg.gv.at 18

21 Bezirkshauptmannschaft St. Johann - Gruppe Umwelt und Forst (BFI) Hauptstraße 1, 5600 St. Johann, Tel / , Fax 06412/ bh-stjohann@salzburg.gv.at Bezirkshauptmannschaft Tamsweg - Gruppe Umwelt und Forst (BFI) Kapuzinerplatz 1, 5580 Tamsweg, Tel / , Fax 06474/ bh-tamsweg@salzburg.gv.at Bezirkshauptmannschaft Zell am See - Gruppe Umwelt und Forst (BFI) Stadtplatz 1, 5700 Zell am See, Tel / , Fax 06542/ bh-zell@salzburg.gv.at Info im Internet: Bundesamt und Forschungszentrum für Wald (BFW): Seckendorff-Gudent- Weg 8, A-1131 Wien: Österreichischen Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW): Kammer für Land- und Forstwirtschaft in Salzburg: Land Salzburg: 19

22 Einzel- und Nesterwürfe kommen im gesamten Bundesland vor. Von ihnen geht die größte Gefahr aus! Darum: rasch aufarbeiten und laufend kontrollieren 20

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