Firmenkontaktmesse. 1. November 2016 Campus der Hochschule Fulda, Halle Uhr. Sehr geehrte Damen und Herren,

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1 Sehr geehrte Damen und Herren, die Hochschule Fulda lädt Sie zur diesjährigen Firmenkontaktmesse am 1. November 2016 recht herzlich ein. Wir möchten hiermit an die Erfolge der letzten Jahre anknüpfen. Alle Aussteller lobten im Feedback zur Veranstaltung explizit die Vielzahl an qualitativ hochwertigen Bewerbungen. Ein Account Manager des als TOP Arbeitgeber ausgezeichneten Unternehmens FERCHAU Engineering schwärmt: "Wir sind sehr viel auf Messen unterwegs, aber für mich persönlich ist die Firmenkontaktmesse in Fulda meine Lieblingsmesse - er bezeichnet das Event als einzigartig. Viele in Osthessen ansässige Unternehmen stehen vor der Herausforderung, Fachkräfte zu gewinnen. Das Regionale Standortmarketing und der Engineering- High-Tech-Cluster Fulda e.v. fördern daher zum fünften Mal die Firmenkontaktmesse an der Hochschule Fulda. Die Veranstaltung ermöglicht Unternehmen einen einfachen und direkten Kontakt zu den mehr als Studierenden der Hochschule Fulda aber auch zu Studierenden von anderen Hochschulstandorten, die im Rahmen der Messebotschaftertour geworben werden. Mit der Durchführung der Firmenkontaktmesse haben wir erneut die studentische Unternehmensberatung FURECON beauftragt. Als passendes Bindeglied zu den Studierenden hat sie sich bei der Ausrichtung außerordentlich bewährt. Ihr Engagement als ausstellendes Unternehmen an der Firmenkontaktmesse 2016 schätzen wir sehr und freuen uns auf Ihre aktive Teilnahme. Mit freundlichen Grüßen Firmenkontaktmesse 1. November 2016 Campus der Hochschule Fulda, Halle Uhr Veranstalter Hochschule Fulda University of Applied Sciences Leipziger Straße 123 Abteilung Forschung & Transfer Susan Gamper M.A. Referentin für duale Studiengänge und das Deutschlandstipendium Telefon: Telefax: susan.gamper@verw.hs-fulda.de Messeleitung FURECON UG (haftungsbeschränkt) Kurfürstenstraße 15 Sophie Mühlau Telefon: Telefax: sophie.muehlau@furecon.de Kooperationspartner Standortmarketing GbR, Region Fulda, Heinrichstraße 8, Christoph Burkard M.A. Regionalmanager Telefon: Telefax: regionalmanager@region-fulda.de Unterstützt von:

2 Die Firmenkontaktmesse der Hochschule Fulda am 1. November 2016 bietet Ihnen die Möglichkeit des nachhaltigen und effizienten Kontaktaufbaus. An diesem Aspekt richten sich die Messe und die individuell buchbaren Module 1-4 aus. Auch in diesem Jahr sollen hohe Besucherzahlen durch ein attraktives Gewinnspiel sowie mit der Vergabe von Stipendien im Rahmen der Messe erreicht werden. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Internet unter: Bei Rückfragen steht Ihnen das Organisationsteam der FURECON gerne zur Verfügung. Ihre Ansprechpartner bei FURECON erreichen Sie telefonisch unter: 0661/ oder via Mail: Frau Sophie Mühlau Herr Modul 1 Basisleistung Standfläche 3x2 Meter Mitarbeiterverpflegung am Tag der Messe Werbemaßnahmen auf der Homepage, dem Social-Media-Auftritt und im Flyer zur Messe, Unternehmensprofil/-logo auf den Werbekanälen Zugang zum Jobportal sowie sechsmonatiges Nutzungsrecht, bei unbegrenzter Anzahl an Stellenanzeigen Modul 2 Gewinnspiel (auch bei Nichtteilnahme als Aussteller buchbar) Bereitstellung der Daten aller Gewinnspielteilnehmer/-innen: Name; Anschrift; - Adresse; Tel.Nr.; Studiengang; aktuelles Studiensemester; angestrebter Abschluss Zugang zum Jobportal sowie sechsmonatiges Nutzungsrecht, bei unbegrenzter Anzahl an Stellenanzeigen Bereitstellung von Sachpreisen (Notebook, Reisen, etc.) und Erwähnung als Partnerunternehmen (Unternehmenslogo) auf der Homepage sowie im Flyer zur Messe Modul 3 After-Fair-Business-Dinner (nur bei Teilnahme als Aussteller buchbar) Vier vorgefertigte Greencards/Einladungen für Ihre favorisierten Studierenden Networking bei Buffet und Getränken in einer exklusiven Location für vier Studierende und zwei Mitarbeiter/-innen, direkt im Anschluss an die Messe Modul 4 Jobportal auf der Messehomepage (nur bei Nichtteilnahme als Aussteller buchbar) Sechsmonatiges Nutzungsrecht bei unbegrenzter Anzahl an Stellenanzeigen unter FURECON UG (haftungsbeschränkt) Geschäftsführung: Kurfürstenstr. 15 Tel: 0661/ Fax: 0661/ Amtsgericht: Fulda Steuernummer: Bankverbindung: Sparkasse Fulda BLZ: Kto.-Nr.:

3 Bestellformular Wir bestellen folgende Dienstleistung zur Firmenkontaktmesse 2016 (bitte ankreuzen): Modul 1 Basisleistung 1299,00 zusätzlich zu Modul 1 25,00 je Stehtisch Anzahl (Maße: Höhe ca.110 cm; Ø Tischplatte ca.80 cm) 20,00 je Husse Anzahl (Farbe: Weiß) 15,00 je Barhocker Modul 2 Gewinnspiel 599,00 Modul 3 After-Fair-Business-Dinner 349,00 Modul 4 Jobportal 169,00 Alle Preisangaben zzgl. 19% Mehrwertsteuer; 25% des Gesamtbetrags wird sofort nach Anmeldebestätigung mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig Unternehmen: Anschrift: Ansprechpartner: Homepage: Telefon/Fax: Datum/Ort Rechtsverbindliche Unterschrift FURECON UG (haftungsbeschränkt) Geschäftsführung: Kurfürstenstr. 15 Tel: 0661/ Fax: 0661/ Amtsgericht: Fulda Steuernummer: Bankverbindung: Sparkasse Fulda BLZ: Kto.-Nr.:

4 Allgemeine Geschäftsbedingungen der FURECON UG 1 Anmeldung und Vertrag 1.1 Vertragspartner Vertragspartner der Firmen- Kontakt-Messe an der Hochschule Fulda, im folgenden Firmen-Kontakt-Messe genannt, sind die FURECON UG, Kurfürstenstr. 15, Fulda, vertreten durch die Geschäftsführer, Christian Moscha und Sophie Mühlau, im folgenden Veranstalter genannt, und das jeweilige Unternehmen, im folgenden Aussteller genannt. 1.2 Anmeldung Die Anmeldung zur Firmen-Kontakt- Messe erfolgt mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldeformular. Mit diesem erklärt der Aussteller verbindlich und unwiderruflich, an der Firmen- Kontakt-Messe teilzunehmen. 1.3 Vertragsschluss Über die Annahme der Anmeldung entscheidet der Veranstalter. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung (Textform) zustande. 1.4 Vertragsinhalt Wesentliche Vertragsbestandteile sind das Anmeldeformular sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Mit der Unterzeichnung der Anmeldung erkennt der Aussteller die Geschäftsbedingungen des Veranstalters in vollem Umfang an. 1.5 Garantierte Leistungen Der Veranstalter verpflichtet sich zur Bereitstellung eines über den Zeitraum der Veranstaltung bestehenden Standplatzes (ca. 3x2 m), der Darstellung des Unternehmensporträts mit Logo im Internet, sowie einer Verpflegung von bis zu drei Personen des Ausstellers am Messetag während der Veranstaltung. 1.6 Weitere Leistungen Zusätzliche Leistungen richten sich nach den Angaben auf der Anmeldung. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. 2. Vergütung und Fälligkeit 2.1 Vergütung Für die Durchführung der Veranstaltung wird eine Aufwandspauschale erhoben. Die Höhe richtet sich nach den in der Anmeldung aufgeführten Preisen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Grundpauschale wird durch die in der Anmeldung beauftragten Basisleistungen bestimmt. Durch Beauftragung weiterer Leistungen können zusätzliche Kosten entstehen. 2.2 Zahlungsbedingungen Sofort nach Anmeldebestätigung wird mit der Rechnungsstellung 25% des Gesamtbetrags zur Zahlung fällig. 75% des Gesamtbetrags werden bis spätestens 31 Tage vor der Veranstaltung mit Rechnungsstellung fällig. 2.3 Rücktritt Nach verbindlicher Anmeldung des Ausstellers und Annahme durch den Veranstalter ist ein Rücktritt grundsätzlich ausgeschlossen. Wird der Rücktritt ausnahmsweise durch den Veranstalter zugestanden, so wird bis zu zwei Wochen vor dem Beginn der Veranstaltung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Prozent der Aufwandspauschale für Basisleistungen, nach dieser Frist in Höhe von 100 Prozent der Aufwandspauschale für Basisleistungen fällig. Bei einem notwendigen und berechtigtem Ausschluss des Ausstellers von der Veranstaltung wird die volle Aufwandspauschale erhoben. 3 Ablauf der Veranstaltung 3.1 Standzuweisung Der Veranstalter weist jedem Aussteller einen festen Standplatz zu. Die Zuweisung erfolgt nach Wunsch und Verfügbarkeit. Der Aussteller hat keinen Anspruch auf die Zuweisung eines festen Standplatzes. 3.2 Datenerhebung Die Erfassung personenbezogener Daten von Besuchern der Veranstaltung durch den Aussteller zu anderen Zwecken als zur Kontaktaufnahme, sowie Bildund Tonaufzeichnungen der Veranstaltung bedürfen der vorherigen Zustimmung durch den Veranstalter. Beim begründeten Verdacht der

5 Zuwiderhandlung kann der Aussteller von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Der Veranstalter ist berechtigt, Bild- und Tonaufzeichnungen vom Stand des Unternehmens und seinen Mitarbeitern zu machen und diese für Veröffentlichungen und Werbung zu verwenden. 3.3 Firmenprofil Der Aussteller erhält ein eigenes Firmenprofil auf der Internetseite des Veranstalters. Der Aussteller trägt die Verantwortung dafür, dass dem Veranstalter bei Redaktionsschluss alle für den Internetauftritt erforderlichen Daten in der dafür erforderlichen Form vorliegen. 3.4 Mitwirkungspflicht des Ausstellers Der Aussteller hat dem Veranstalter alle Informationen zukommen zu lassen, die für die ordentliche Durchführung seines Messeauftritts erforderlich sind. Durch den Veranstalter angeforderte Informationen sind diesem unverzüglich zu übermitteln. Der Aussteller haftet dem Veranstalter für alle Schäden, die aus einer schuldhaften nicht erfolgten oder verspäteten Mitteilung entstehen. 3.5 Verhalten auf der Veranstaltung Der Aussteller hat die geltenden Sicherheitsbestimmungen des Veranstalters auf der Veranstaltung zu beachten und sich so zu verhalten, wie es der sichere und geordnete Ablauf der Veranstaltung erfordert. Die dem Aussteller zur Verfügung gestellte Einrichtung ist mit Sorgfalt zu behandeln. Für Schäden haftet der Aussteller dem Veranstalter verschuldensunabhängig. Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. Bei groben Verstößen gegen die Sicherheit und den Anweisungen des Veranstalters ist dieser berechtigt, den Aussteller von der Veranstaltung auszuschließen. Der Aussteller darf seinen Stand bis mindestens zum Ablauf des festgesetzten Veranstaltungsendes nicht räumen. 4 Sonstiges 4.1 Vertraulichkeit Der Aussteller ist verpflichtet, alle ihm vom Veranstalter zur Verfügung gestellten und auf der Veranstaltung erhaltenen personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln. Die Verwendung dieser Daten ist nur im Zusammenhang mit der ordentlichen Durchführung der Veranstaltung, zum Zwecke der Herstellung eines Kontaktverhältnisses, sowie bei Zustimmung des Veranstalters zulässig. 4.2 Haftungsausschluss Der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen haften, außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ein Verschulden ist dem Veranstalter nachzuweisen. Kann die Veranstaltung aufgrund eines Umstandes, den weder der Veranstalter noch der Aussteller zu vertreten hat, nicht stattfinden, so entfallen die Vergütungsansprüche des Veranstalters. Der Aussteller kann im Gegenzug jedoch keine Ansprüche aus dem Ausfall der Veranstaltung geltend machen. Der Veranstalter ist berechtigt einen Ausweichtermin zu bestimmen. 4.3 Geltendmachung von Ansprüchen Ansprüche gegen den Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen können nur dann geltend gemacht werden, wenn sie innerhalb von drei Monaten nach dem Ende der Veranstaltung geltend gemacht werden. 4.4 Sonstiges Abweichungen und Nebenabreden vom Inhalt des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Als Gerichtsstand wird zwischen den Parteien Fulda vereinbart. 4.5 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung ist so abzuändern, dass der beabsichtigte Zweck erreicht wird.

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