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1 ISSN D 6432 A STAATSANZEIGER FÜR DAS LAND HESSEN 2006 MONTAG, 19. JUNI 2006 Nr Seite Seite Seite Hessische Staatskanzlei Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland Hessisches Ministerium der Finanzen Überleitungsrichtlinie ; hier: Bekanntmachung Studienordnung für die Ausbildung des gehobenen Dienstes in der Steuerverwaltung im Fachbereich Steuer der Verwaltungsfachhochschule in Rotenburg a. d. Fulda Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst Prüfungsordnung des Fachbereichs Lebensmitteltechnologie der Fachhochschule Fulda für den Master-Studiengang Food Processing vom Prüfungsordnung der Fachbereiche Elektrotechnik und Informationstechnik sowie Lebensmitteltechnologie der Fachhochschule Fulda für den - Studiengang Prozesstechnik vom Die Regierungspräsidien DARMSTADT Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Bergstraße-Odenwald vom Vorhaben der Firma Rhein-Main Deponie GmbH, Steinmühlenweg 5, Flörsheim-Wicker Vorhaben der Ineos Melamines GmbH; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach 3a UVPG Vorhaben der Degussa AG, Düsseldorf; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach 3a UVPG GIESSEN Vorhaben der TRI-S GmbH & Co KG zur Errichtung und zum Betrieb einer Verbrennungsmotoranlage zur Erzeugung von Strom, Dampf, Warmwasser, Prozesswärme oder erhitztem Abgas für den Einsatz von gasförmigen Brennstoffen (Biogas) mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 MW bis weniger als 10 MW; hier: Öffentliche Bekanntmachung nach 3a UVPG Tätigkeit als Sachverständiger für die Untersuchung von Lebensmittelgegenproben; hier: Änderung der Unternehmensbezeichnung KASSEL Genehmigung einer Änderung der Stiftungsverfassung der Stiftung der Sparkasse Fulda mit Sitz in Fulda Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Flurbereinigungsverfahren VF 1616 Hirzenhain-Merkenfritzbach Hessisches Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen Widmung der Anschlussstelle Grasinger Weg im Zuge der Bundesstraße 469 in der Gemarkung Stockstadt, Landkreis Aschaffenburg, Regierungsbezirk Unterfranken, Freistaat Bayern; hier: Widmung der auf dem Gebiet des Landes Hessen gelegenen Äste der oben genannten Anschlussstelle im Zuge der Bundesstraße 469 in der Gemarkung Mainflingen der Gemeinde Mainhausen, Landkreis Offenbach, Regierungsbezirk Darmstadt Abstufung der Kreisstraße 27 zur Gemeindestraße in der Gemarkung Kerspenhausen/Roßbach der Gemeinde Niederaula, Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Regierungsbezirk Kassel Abstufung einer Teilstrecke der Kreisstraße 184 zur Gemeindestraße in der Gemarkung Harreshausen der Stadt Babenhausen, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Regierungsbezirk Darmstadt Buchbesprechungen Öffentlicher Anzeiger Andere Behörden und Körperschaften Zweckverband Überlandwerk Fulda- Hünfeld-Schlüchtern: hier: Verbandsversammlung Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Frankfurt am Main; hier: Öffentliche Bekanntmachung MBG H Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbh, Frankfurt am Main; hier: Jahresabschluss Stellenausschreibungen

2 Seite 1278 Staatsanzeiger für das Land Hessen 19. Juni 2006 Nr. 25 HESSISCHE STAATSKANZLEI 507 Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland Der Bundespräsident hat auf meinen Vorschlag an folgende verdiente Frauen und Männer den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland verliehen: Großes Verdienstkreuz Urkundendatum: Dr. Gerd Sandstede, Frankfurt am Main Verdienstkreuz 1. Klasse Günter Füllgraf, Ringgau Professor Peter Richter, Kassel Verdienstkreuz am Bande Martin Gertenbach, Kassel Erich Hofsommer, Großalmerode Alfred Keller, Kelkheim (Taunus) Barbara Leitz, Wetzlar Lilli Nohl, Reichelsheim Peter Rasch, Rödermark Adolf Ruppel, Hasselroth Urkundendatum: Günter Schmitt, Elz Doralies Schrader-von Groote, Kassel Dr. Harald Schröder, Dreieich Gerhard Schrumpf, Burgdorf Marie-Luise Senne, Taunusstein Gerhard Steiner, Büdingen Joachim Tappe, Witzenhausen Hedwig Tschierschke, Frankfurt am Main Heinz Valentin, Hadamar Dieter Zink, Wöllstadt Verdienstmedaille Karl Leinbach, Gladenbach Alfred Meyer, Bad Camberg Horst Schneider, Kiedrich Hans Vogel, Maintal Klaus Wolfenstädter, Geisenheim Wiesbaden, 1. Juni 2006 Der Hessische Ministerpräsident Z a 02/01 StAnz. 25/2006 S HESSISCHES MINISTERIUM DER FINANZEN 508 Überleitungsrichtlinie ; hier: Bekanntmachung Bezug: Bekanntmachung vom 23. Februar 2006 (StAnz. S. 631) Die Überleitungsrichtlinie tritt mit sofortiger Wirkung in und die Überleitungsrichtlinie außer Kraft. Die Änderungen gegenüber der bisher gültigen Überleitungsrichtlinie sind den beigefügten Berichten Zuordnungsänderungen und Kontenplanänderungen zu entnehmen. Die Konten der Kontenklasse 28 sind aus der Anlage 1 und die für Buchungen gesperrten und zur Löschung vorgemerkten Konten aus der Anlage 2 ersichtlich. Die Überleitungsrichtlinie beinhaltet alle bis zum 31. Mai dieses Jahres genehmigten Kontenanträge. Die Überleitungsrichtlinie nebst Anlagen ist nur für den Dienstgebrauch bestimmt und darf ohne meine Zustimmung Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden. Aus gegebenem Anlass bitte ich, künftig bei der Buchung zwischenbehördlicher Leistungs- (ZBLV) und Kapitelverrechnungen folgende Hinweise zu beachten: Ergänzend zu meinem Erlass betreffend Aufstellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2007 und des Finanzplans 2006 bis 2010 vom 30. Januar 2006 (StAnz. S. 370) ist anzumerken, dass das Zugrundeliegen einer Leistung kennzeichnend für das Vorliegen einer ZBLV ist. Eine Leistungsbeziehung kann dabei zwischen Landesdienststellen untereinander, Landesdienststellen und Landesbetrieben, Landesdienststellen und Landesdienststellen außerhalb des Landesreferenzmodells (LRM) wie z. B. Universitäten, Fachhochschulen und verbundenen Unternehmen, Landesbetrieben untereinander, Landesbetrieben und Landesdienststellen außerhalb des LRM bestehen. Mit Blick auf die (Plan-)Überleitung für das Modul FM hat somit die leistungserbringende Landesdienststelle die Zuführung von einer Landesdienststelle beim Titel 389, eines Landesbetriebs beim Titel 261, einer Landesdienststelle außerhalb des LRM beim Titel 261 und die leistungsempfangende Landesdienststelle die Abführung an eine Landesdienststelle beim Titel 989, einen Landesbetrieb beim in Betracht kommenden Titel der Hauptgruppe (HG) 5 eine Landesdienststelle außerhalb des LRM beim in Betracht kommenden Titel der HG 5 zu budgetieren. Bei Landesdienststellen außerhalb des LRM und Landesbetrieben erfolgt die Zu- beziehungsweise Abführung über den Erfolgsplan. Die ZBLV sind aus Gründen der Einheitlichkeit von allen Buchungskreisen des LRM auf den gesondert eingerichteten ZBLV- Konten zu buchen. Die ihnen zugeordneten Titel beziehungsweise Finanzpositionen (FiPos) bitte ich, der beigefügten Überleitungsrichtlinie zu entnehmen. Bei Bedarf können weitere Zuordnungen von FiPos im Wege des Kontenantragsverfahrens erfolgen. Im Gegensatz zur ZBLV basieren Verrechnungen zwischen Kapiteln und Einzelplänen auf Mittelverschiebungen ohne eine zugrunde liegende Leistung. Wie bei der ZBLV stehen sich auch bei der Kapitelverrechnung Zu- und Abführungen betragsmäßig in gleicher Höhe gegenüber. Die empfangende Landesdienststelle hat hinsichtlich der (Plan-)Überleitung jedoch die Zuführung von einer Landesdienststelle beim Titel 381, eines Landesbetriebs beim Titel 281, einer Landesdienststelle außerhalb des LRM beim Titel 281 und die abgebende Landesdienststelle die Abführung an eine Landesdienststelle beim Titel 981 zu budgetieren. Bei Landesdienststellen außerhalb des LRM und Landesbetrieben erfolgt die Zu- beziehungsweise Abführung über den Erfolgsplan. Nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung sind die Kapitelverrechnungen von operativen Buchungskreisen auf den bestehenden Ertrags- und Aufwandskonten zu buchen; lediglich den Sonderbuchungskreisen stehen hierfür die Sachkonten (SK) , SK bis SK zur Verfügung. Sollte in diesem Bereich Ihrerseits Änderungsbedarf bestehen, bitte ich um Einreichung eines entsprechenden Kontenantrags.

3 Nr. 25 Staatsanzeiger für das Land Hessen 19. Juni 2006 Seite 1279 Ferner sind nach der Überleitungsrichtlinie dem SK Mahngebühren zwei FiPos zugeordnet. Ich bitte zu beachten, dass zur Vermeidung von Buchungsproblemen in der Praxis es aus technischen Gründen zwingend erforderlich ist, diesem SK nur eine FiPos zuzuordnen. Ausschließlich dieses Rundschreiben wird im Staatsanzeiger für das Land Hessen veröffentlicht. Von einem Abdruck der Anlage im Staatsanzeiger für das Land Hessen wird nach Abschnitt III der Gemeinsamen Anordnung zur Bereinigung der für die Geschäftsbereiche des Ministerpräsidenten und der Ministerinnen und Minister erlassenen Verwaltungsvorschriften vom 28. November 2000 (StAnz S. 506) wegen ihres Umfangs abgesehen. Das Rundschreiben einschließlich der Anlagen wird hingegen in PDF-Format im Landesintranet bei den Angeboten des Finanzministeriums ( sowie im Mitarbeiterportal Hessen unter der Rubrik Finanzen > Rechnungswesen ( eingestellt. Wiesbaden, 1. Juni Hessisches Ministerium der Finanzen H 1970 A 3023 III 12 StAnz. 25/2006 S Studienordnung für die Ausbildung des gehobenen Dienstes in der Steuerverwaltung im Fachbereich Steuer der Verwaltungsfachhochschule in Rotenburg a. d. Fulda Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Ziel des Studiengangs 3 Ablauf des Studiengangs 4 Inhalt der Fachstudien 5 Berufspraktische Studienzeiten 6 Lehrveranstaltungen 7 Sonderveranstaltungen 8 Leistungsnachweise 9 Leistungsbewertung 10 Prüfungen 11 In-Kraft-Treten Anlage 1 Plan für die praktische Ausbildung Anlage 2 Teilbeurteilung der Leistungen im Grundstudium bis zur Zwischenprüfung Anlage 3 Beurteilung der Leistungen im Grundstudium Anlage 4 Beurteilung der Leistungen im Hauptstudium Aufgrund des 15 des Gesetzes über die Fachhochschulausbildung für Verwaltung und Rechtspflege (Verwaltungsfachhochschulgesetz VerwFHG) vom 12. Juni 1979 (GVBl. I S. 95, 97), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I S. 218), wird folgende Studienordnung erlassen: 1 Geltungsbereich (1) Die Studienordnung gilt für die Fachstudien an der Verwaltungsfachhochschule Fachbereich Steuer in Rotenburg a. d. Fulda sowie für die berufspraktischen Studienzeiten an den Finanzämtern. (2) Sie regelt auf der Grundlage des Steuerbeamtenausbildungsgesetzes* und der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten** Einzelheiten zu Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiengangs. *) Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz (StBAG) in der Fassung vom 29. Oktober 1996 (BGBl. I S. 1577), geändert durch Gesetz vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2715) **) Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO) in der Fassung vom 29. Oktober 1996 (BGBl. I S. 1581), geändert durch Verordnung vom 29. Juli 2002 (BGBl. I S. 2917) 2 Ziel des Studiengangs Der Studiengang führt durch Lehre und Selbststudium zu einer laufbahnbezogenen Berufsbefähigung. Diese umfasst insbesondere die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und berufspraktischen Fähigkeiten, angemessene methodische und soziale Kompetenzen sowie Verständnis für volkswirtschaftliche, betriebswirtschaftliche und internationale Zusammenhänge. Das Studium verhilft den Studierenden zu analytischem und problemlösendem Denken, Urteilen und Handeln. Der Studiengang bereitet den Studierenden auf seine Verantwortung in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat vor. 3 Ablauf des Studiengangs (1) Der Studiengang für die Laufbahn des gehobenen Dienstes in der hessischen Steuerverwaltung dauert drei Jahre. Er beinhaltet neben den berufspraktischen Studienzeiten (15 Monate) ein Fachstudium an der Verwaltungsfachhochschule mit einer Dauer von 21 Monaten. Die berufspraktischen Studienzeiten werden inhaltlich mit dem Fachstudium verbunden. (2) Im Einzelnen besteht der Studiengang aus: 1. der Einführung beim Finanzamt, 2. dem Grundstudium Teil 1 mit Zwischenprüfung, 3. der berufspraktischen Studienzeit Teil 1, 4. dem Grundstudium Teil 2 mit Abschlussklausuren und dem Hauptstudium Teil 1, 5. der berufspraktischen Studienzeit Teil 2 und 6. dem Hauptstudium Teil 2 mit Laufbahnprüfung. (3) Die 21 Monate fachtheoretische Studienzeit gliedert sich in zwölf Monate Grundstudium und sieben Monate Hauptstudium; zwei Monate entfallen auf den anteilig auf die Fachstudien zu verteilenden Anspruch auf Urlaub zu Erholungszwecken ( 12 Abs. 4 StBAPO). (4) Das Grundstudium Teil 1 endet mit einer schriftlichen Zwischenprüfung ( 38 Abs. 1 Nr. 2 StBAPO). Während des Grundstudiums Teil 1 ist vor der Zwischenprüfung aus jedem Gebiet dieser Prüfung mindestens eine Aufsichtsarbeit zu fertigen. Durch die Zwischenprüfung soll der Studierende den Nachweis erbringen, dass er nach seinen Kenntnissen und Fähigkeiten geeignet erscheint, den Studiengang für die Laufbahn des gehobenen Dienstes erfolgreich fortzusetzen. (5) Im Grundstudium Teil 2 werden neben Übungsklausuren am Ende des Grundstudiums fünf Abschlussklausuren geschrieben, deren Ergebnisse in die Studiennote einfließen ( 18 Abs. 5 StBAPO). Die Studienfächer Privatrecht, Wirtschaftswissenschaften, Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung sowie Öffentliches Recht werden mit dem Grundstudium abgeschlossen. (6) Der Studiengang schließt mit einer staatlichen Prüfung, der Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst, ab. Durch die Laufbahnprüfung ist festzustellen, ob der Studierende das Ziel des Vorbereitungsdienstes erreicht hat und nach dem Gesamtbild seiner Persönlichkeit für die Laufbahn des gehobenen Steuerverwaltungsdienstes befähigt ist. Die Laufbahnprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. (7) Die Verwaltungsfachhochschule verleiht an die Studierenden des Fachbereichs Steuer nach bestandener Laufbahnprüfung den Diplomgrad Diplom-Finanzwirt mit dem Zusatz Fachhochschule ( 22a des Verwaltungsfachhochschulgesetzes VerwFHG). 4 Inhalt der Fachstudien (1) Die Fachstudien bestehen aus Lehr- und Sonderveranstaltungen. (2) Gegenstand der Lehrveranstaltungen sind folgende Studienfächer:* 1. Steuerrecht 1.1 Allgemeines Steuerrecht Abgabenrecht (Abgabenordnung, Vollstreckungsrecht, Steuerstrafrecht, Finanzgerichtsordnung) Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung 1.2 Besonderes Steuerrecht Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie Eigenheimzulage (Einkommensteuer, Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) Umsatzsteuer Bilanzsteuerrecht, Betriebliches Rechnungswesen, Außenprüfung, Wirtschaftskriminalität *) (vgl. Bundesstudienplan in Anlage 10 zu 19 StBAPO)

4 Seite 1280 Staatsanzeiger für das Land Hessen 19. Juni 2006 Nr Internationales Steuerrecht und Steuerharmonisierung in der Europäischen Union 1.3 Besteuerung der Gesellschaften 2. Privatrecht (Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Wertpapierrecht, Insolvenzrecht) 3. Öffentliches Recht (Staatsrecht, Europarecht, Allgemeine Staatslehre, Verwaltungsrecht, Recht des öffentlichen Dienstes) 4. Wirtschaftswissenschaften (Volkswirtschaftslehre, Finanzwissenschaft, Betriebswirtschaftslehre in Wirtschaft und Verwaltung) 5. Verwaltungslehre (Informations- und Kommunikationstechnik, Verwaltungsorganisation, ökonomisches Verwaltungshandeln) 6. Arbeits- und Selbstorganisation sowie Verwaltungsmanagement (Zeit- und Selbstmanagement, Innovatives Denken, Umgang mit Innovationen sowie Probleme bewältigen) 7. Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns (Kommunikation, Sachvortrag und Präsentation, Kooperation, Konfliktlösung sowie Bürgerorientierung) 8. Wahlpflichtveranstaltungen zu ausgewählten Themen der Studienfächer von Nummer 1 bis 7. (3) Die Lehrveranstaltungsinhalte, ihre Gliederung und Zuordnung zu den einzelnen Studienabschnitten ergeben sich aus dem Studienplan und dem Stoffgliederungsplan des Bundes, Details ergeben sich aus den Lehrplänen des Fachbereichs Steuer. (4) Sonderveranstaltungen beziehen sich besonders auf kulturelle und politische Bildungsinhalte sowie den Sport. 5 Berufspraktische Studienzeiten (1) Fachstudien und berufspraktische Studienzeiten bilden eine Einheit. (2) Die berufspraktischen Studienzeiten bestehen aus der praktischen Ausbildung und den Arbeitsgemeinschaften. Sie betragen insgesamt 15 Monate. (3) Die praktische Ausbildung darf die Dauer von einem Jahr nicht unterschreiten. Sie ist in folgenden Bereichen durchzuführen: 1. im Lehrbezirk, 2. in den Veranlagungsteilbezirken AN, G, P und Kö, 3. in der Amts-Betriebsprüfungsstelle, 4. in der Lohnsteuerstelle (Innen- und Außendienst), 5. in der Bewertungsstelle, 6. in der Finanzkasse und 7. in der Vollstreckungsstelle. Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 1. (4) Die praktische Ausbildung ist einheitlich auf der Grundlage von Arbeitsanleitungen durchzuführen, die unter Beteiligung des Fachbereichs Steuer von den für die praktische Ausbildung verantwortlichen Stellen herausgegeben werden. (5) Innerhalb der berufspraktischen Studienzeiten sind Arbeitsgemeinschaften abzuhalten, welche von der Oberfinanzdirektion angeordnet werden. (6) In den Arbeitsgemeinschaften soll nur wiederholt und geübt werden. Wiederholungen und Übungen sind möglichst anhand von praxisbezogenen Musterfällen durchzuführen. 6 Lehrveranstaltungen (1) Grundlage aller Lehrveranstaltungen sind die in 4 Abs. 3 genannten Pläne, die der Fachbereich Steuer herausgibt. Die Lehrkräfte an der Verwaltungsfachhochschule und die nebenamtlichen Lehrkräfte an den Finanzämtern sind daran gebunden. (2) Lehrveranstaltungen sind insbesondere das Unterrichtsgespräch, die Übung, das Kolloquium und das Seminar. Die Form der Vorlesung (Lehrkraftvortrag) soll nur ausnahmsweise gewählt werden. 1. Im Unterrichtsgespräch sollen Fachkenntnisse erarbeitet und methodische Erkenntnisse vermittelt werden. 2. In der Übung sollen die durch das Unterrichtsgespräch vermittelten Erkenntnisse angewendet werden. 3. Im Kolloquium werden Einzelprobleme erörtert. Dies setzt beim Studierenden Grundlagenwissen und Methodenkenntnis voraus. 4. Das Seminar dient der wissenschaftlich-systematischen Durchdringung eines Fachgebiets. Darstellungsform ist das Anfertigen und Vortragen eines Referats durch den Studierenden mit anschließender Diskussion über die von ihm erarbeiteten Thesen. Wahlpflichtveranstaltungen sind zu ausgewählten Themen der Studienfächer als Seminarveranstaltung durchzuführen; sie können aber auch in der Unterrichtsform eines Lehrgesprächs durchgeführt werden. (3) Es gibt Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlveranstaltungen. Pflichtveranstaltungen sind grundsätzlich die Lehrveranstaltungen in den Pflichtfächern der Fachstudien und die dienstbegleitenden Lehrveranstaltungen. Kolloquien sind Wahlveranstaltungen. (4) Einzelheiten zu den Lehrveranstaltungen ergeben sich aus dem für jedes Studienjahr vom Fachbereichsrat aufzustellenden Lehrgangs- und Unterrichtsplan. 7 Sonderveranstaltungen Die Sonderveranstaltungen ( 4 Abs. 4) dienen der Förderung des kulturellen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verständnisses des Studierenden. Sie sind dann Pflichtveranstaltungen, wenn der Fachbereichsleiter es anordnet. 8 Leistungsnachweise (1) Die Studierenden haben während der Fachstudien schriftliche Leistungsnachweise in Form von Aufsichtsarbeiten zu erbringen. (2) Im Rahmen der Fachstudien haben die Studierenden im Hauptstudium eine schriftliche Arbeit anzufertigen. Mit der schriftlichen Arbeit sollen die Studierenden den Nachweis über die in der Studienzeit erworbenen Fähigkeiten zur selbständigen Bearbeitung eines vorgegebenen fachlichen Themas unter Berücksichtigung erlernter wissenschaftlicher Methoden erbringen ( 18 Abs. 6 StBAPO). Das Ergebnis der schriftlichen Arbeit fließt über die Studiennote in die Laufbahnnote ein. Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 4. (3) Neben den in den Abs. 1 und 2 genannten können weitere Leistungsnachweise, insbesondere in Form von Übungsarbeiten, Hausarbeiten und Referaten verlangt werden. 9 Leistungsbewertung (1) Die Leistungen im Studiengang und in den Prüfungen sind mit Punktezahlen von 0 bis 15 zu bewerten ( 6 StBAPO). (2) Einzelne schriftliche Leistungen werden zunächst mit Leistungspunkten bewertet, deren Anzahl und Gewichtung den gestellten Anforderungen entsprechen. Bei der Bewertung sind die Richtigkeit der Entscheidung, die Art und Folgerichtigkeit der Begründung, die Gliederung und Klarheit der Darstellung sowie die Ausdrucksweise angemessen zu berücksichtigen. (3) Die Studiennoten werden nach 18 Abs. 8 StBAPO wie folgt ermittelt: a) Für das Grundstudium ist die Summe der zweifachen Durchschnittspunktzahl der Studienleistungen und der dreifachen Durchschnittspunktzahl der Abschlussklausuren zu bilden. Einzelheiten ergeben sich aus den Anlagen 2 und 3. b) Für das Hauptstudium ist die Summe der zweifachen Durchschnittspunktzahl der Studienleistungen und der Punktzahl der schriftlichen Arbeit zu bilden. Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Prüfungen (1) Die Prüfungen werden vor staatlich eingesetzten Prüfungskommissionen abgelegt, deren Mitglieder bei ihrer Tätigkeit als Prüfer unabhängig und an Weisungen nicht gebunden sind. (2) Einzelne schriftliche Prüfungsleistungen sind nach 9 dieser Studienordnung in Verbindung mit 6 und 40 StBAPO von jeweils zwei Prüfern zu bewerten. (3) Die mündliche Prüfung kann sich auf die Studienfächer nach Nummer 1 bis 7 der Anlage 10 zu 19 StBAPO erstrecken. Neben den fachlichen Kenntnissen ist insbesondere zu prüfen, ob der Prüfling über die notwendigen methodischen und sozialen Kompetenzen verfügt. 11 In-Kraft-Treten Diese Studienordnung tritt am 1. Juni 2006 in Kraft. Sie gilt für alle Studierenden, deren Ausbildung nach dem 31. Juli 2002 begonnen hat. Im Übrigen gelten die bisherigen Vorschriften. Wiesbaden, 1. Juni 2006 Hessisches Ministerium der Finanzen P 3612 A 02/10 I 26 StAnz. 25/2006 S. 1279

5 Nr. 25 Staatsanzeiger für das Land Hessen 19. Juni 2006 Seite 1281 Teil 1 Anlage 1 Plan für die praktische Ausbildung im Rahmen der berufspraktischen Studienzeiten 1) 2,0 Monate Lehrbezirk 4,0 Monate Veranlagungsbezirk AN und G 0,5 Monate Lohnsteuerstelle Innendienst 0,5 Monate Bewertungsstelle 0,5 Monate Finanzkasse/Vollstreckung 7,5 Monate 2) Teil 2 2,5 Monate Veranlagungsteilbezirk G 2,0 Monate Veranlagungsteilbezirk P und Kö 2,0 Monate Außenprüfung 6,5 Monate 2) 1) Die Reihenfolge der Stationen ist von den Finanzämtern nach ihren personellen und organisatorischen Möglichkeiten in eigener Zuständigkeit festzulegen. Den Studierenden ist Gelegenheit zur Bearbeitung von Rechtsbehelfen zu geben. (Hinweis auf 24 StBAPO). Der Jahresurlaub mindert die berufspraktische Studienzeit um einen Monat ( 12 Abs. 4 Satz 2 StBAPO). 2) Ein Monat entfällt auf den anteilig auf die berufspraktischen Studienzeiten zu verteilenden Anspruch auf Urlaub ( 12 Abs. 4 StBAPO). Fach Anlage 2 Teilbeurteilung der Leistungen im Grundstudium bis zur Zwischenprüfung *) Abgabenordnung (ohne Vollstreckungsund Steuerstrafrecht) Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie Eigenheimzulage Umsatzsteuer Bilanzsteuerrecht, Betriebliches Rechnungswesen Privatrecht Öffentliches Recht Summe der Punktzahlen: Durchschnittspunktzahl ( 6 Abs. 3 StBAPO) Note ( 6 Abs. 3 StBAPO) *) vgl. Anlage 7 zu 18 Abs. 7 StBAPO Punktzahl der Leistungen Beurteilung der Leistungen im Grundstudium *) Fach I. Durchschnittspunktzahl der Leistungen bis zur Zwischenprüfung (Anlage 2) II. Studienleistungen im Grundstudium nach der Zwischenprüfung bis zu den Abschlussklausuren Abgabenrecht Punktzahl der Leistungen (1) Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie Eigenheimzulage Umsatzsteuer Bilanzsteuerrecht, Betriebliches Rechnungswesen und Außenprüfung Besteuerung der Gesellschaften Privatrecht Öffentliches Recht Wirtschaftswissenschaften Verwaltungslehre Arbeits- und Selbstorganisation sowie Verwaltungsmanagement Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns Summe der Punktzahlen: Durchschnittspunktzahl ( 6 Abs. 3 StBAPO): (2) Summe der Durchschnittspunktzahlen x Multiplikator 2 2 (1+ 2) x 2 2 (A) *) vgl. Anlage 8 zu 18 Abs. 7 und 8 StBAPO

6 Seite 1282 Staatsanzeiger für das Land Hessen 19. Juni 2006 Nr. 25 Fach III. Abschlussklausuren Punktzahl der Leistungen Abgabenrecht in Verbindung mit Umsatzsteuer Bewertungsrecht und Vermögensbesteuerung Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie Eigenheimzulage Bilanzsteuerrecht, Betriebliches Rechnungswesen und Außenprüfung Öffentliches Recht Summe der Punktzahlen Durchschnittspunktzahl ( 6 Abs. 3 StBAPO): (3) Durchschnittspunktzahl x Multiplikator 3 (3) x 3 (B) Summe Summe : 5 Studiennote Grundstudium ( 6 Abs. 3 StBAPO) A + B (A + B) : 5 Anlage 4 Beurteilung der Leistungen im Hauptstudium *) Fach I. Studienleistungen im Hauptstudium Punktzahl der Leistungen Abgabenrecht Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie Eigenheimzulage Umsatzsteuer Bilanzsteuerrecht, Betriebliches Rechnungswesen und Außenprüfung Besteuerung der Gesellschaften Arbeits- und Selbstorganisation sowie Verwaltungsmanagement Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns Summe der Punktzahlen: Durchschnittspunktzahl ( 6 Abs. 3 StBAPO) (1) Durchschnittspunktzahl x Multiplikator 2 (1) x 2 (A) II. Schriftliche Arbeit Leistung der schriftlichen Arbeit (2) Punktzahl x Multiplikator 1 (2) x 1 (B) Summe A + B Summe: 3 (A + B) : 3 Studiennote Hauptstudium ( 6 Abs. 3 StBAPO) *) vgl. Anlage 9 zu 18 Abs. 7 und 8 StBAPO

7 Nr. 25 Staatsanzeiger für das Land Hessen 19. Juni 2006 Seite 1283 HESSISCHES MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST 510 Prüfungsordnung des Fachbereichs Lebensmitteltechnologie der Fachhochschule Fulda für den Master-Studiengang Food Processing vom 29. März 2006 Aufgrund des 50 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) in der Fassung vom 31. Juli 2000 (GVBl. I S. 374), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2005 (GVBl. I S. 843), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs Lebensmitteltechnologie der Fachhochschule Fulda am 29. März 2006 die nachstehende Prüfungsordnung für den Master-Studiengang Food Processing beschlossen. Die Prüfungsordnung entspricht den Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen der Fachhochschule Fulda mit den Abschlüssen und Master vom 4. Februar in der Fassung vom 9. Juni 2004 (StAnz. S. 2912), zuletzt geändert am 8. Februar 2006 (StAnz. S. 720), und wurde durch den Präsidenten am 17. Mai 2006 nach 94 Abs. 4 HHG genehmigt. Nach 39 Abs. 5 HHG erfolgt hiermit die Bekanntgabe. Wiesbaden, 7. Juni 2006 Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst 433/03/ (0002) III 3.3 StAnz. 25/2006 S Studienziel, akademischer Grad (1) Der Masterstudiengang Food Processing baut als konsekutiver Studiengang auf den -Studiengang Lebensmitteltechnologie im Fachbereich Lebensmitteltechnologie auf. Ausbildungsziel des neuen Studiengangs ist die Vermittlung von vertieften Kenntnissen und Fertigkeiten auf naturwissenschaftlichem, verfahrenstechnischem, ökonomischem und technologischem Gebiet. Das befähigt die Absolventin und den Absolventen zu einer effektiven, praxisnahen Bearbeitung von anwendungs- und forschungsorientierten Aufgabenstellungen aus den verschiedenen Bereichen der Lebensmittelbranche, der Kosmetik- und Pharmatechnologie sowie der chemischen und umwelttechnischen Industrie und verwandten Bereichen, aber auch in Behörden, Hochschulen und Instituten, nationalen und internationalen Organisationen. Die Ausbildung befähigt die Studierenden über Fachgrenzen hinaus produktspezifische und verfahrenstechnische, analytische, ökonomische, politische und administrative Zusammenhänge zu analysieren und zu verstehen sowie integrative Problemlösungen zu entwickeln. Lerninhalte sind neben der Vermittlung von theoretischanalytischen Fähigkeiten die Förderung von analytischem Denken sowie der Kreativität und Kommunikationsfähigkeit. Fachspezifisches wissenschaftliches Arbeiten qualifiziert sowohl für einen akademischen Werdegang als auch für eine Führungslaufbahn in der verarbeitenden Industrie, der Beratung (zum Beispiel Verbraucherschutz) oder für den höheren Dienst. (2) Der Fachbereich Lebensmitteltechnologie verleiht nach erfolgreich absolviertem Studium den akademischen Grad Master of Science (M. Sc.). 2 Zugangsvoraussetzungen (1) Für die Aufnahme des Master-Studiengangs Food Processing ist der erste berufsqualifizierende Abschluss einer Hochschule in Lebensmitteltechnologie oder einer verwandten Fachrichtung mit hohen lebensmittelbezogenen Anteilen Voraussetzung. (2) Der Umfang des Studiums zum Erlangen des ersten akademischen Grades soll 210 ECTS-Punkte oder eine Regelstudiendauer von mindestens sieben Semestern an einer Hochschule betragen. Alle Bewerberinnen und Bewerber mit Abschlüssen von weniger als 210 ECTS-Punkten oder einer Regelstudiendauer von weniger als sieben Semestern müssen die zu 210 ECTS-Punkten fehlenden ECTS-Punkte durch die Absolvierung von Modulen aus dem -Studiengang Lebensmitteltechnologie ergänzen. Über die zusätzlich zu absolvierenden Module entscheidet der Prüfungsausschuss auf Grundlage des qualifizierenden Studienabschlusses. Die fehlenden ECTS-Punkte sind bis zur Anmeldung der Master-Thesis nachzuweisen. (3) Der Abschluss muss mit einem Notendurchschnitt von 2,5 oder besser bewertet worden sein. Sofern der Abschluss mit einer Note schlechter als 2,5 bestanden wurde, kann der Studienbewerberin beziehungsweise dem Studienbewerber auf Antrag die Zulassung zum Masterstudium durch den Nachweis sehr guter lebensmittelbezogener Fachkenntnisse erteilt werden. Der Nachweis muss in einem persönlichen Fachgespräch vor zwei Professoren des Fachbereichs erbracht werden. Die Zulassung zum persönlichen Fachgespräch wird vom Prüfungsausschuss auf der Basis der eingereichten Unterlagen entschieden. 3 Regelstudienzeit, Frist der Abschlussarbeit (1) Die Regelstudienzeit beträgt drei Semester. (2) Das gesamte Studium umfasst 90 ECTS-Punkte. (3) Die Bearbeitungszeit der Master Thesis (Modul 1001) beträgt 20 Wochen, das Abschlussmodul 1001 inklusive Kolloquium entspricht 30 ECTS-Punkte. 4 ECTS-Punkte Einem ECTS-Punkt (Credit) liegt eine durchschnittliche Arbeitsbelastung (Workload) der/des Studierenden von 30 Zeitstunden (eine Zeitstunde = 60 Minuten) zu Grunde. Hierzu zählen die regelmäßige Teilnahme an Lehrveranstaltungen einschließlich der Vor- und Nachbereitung, eigenständiges wissenschaftliches Arbeiten sowie die Prüfungsvorbereitungen. 5 Module (1) Der Studiengang umfasst 13 Module. Die Inhalte der Module, die zu erbringenden Prüfungsvorleistungen und Modulprüfungen sowie die pro Modul zu erwerbenden ECTS-Punkte sind in den Modulbeschreibungen in Anlage 2 aufgeführt. (2) Folgende Module müssen für den Studiengang erfolgreich absolviert werden: Module 806 bis 808, 901, 908 Modul 904 oder Modul 905 sechs Module aus den Modulen 801 bis 805, 902 bis 907, diese sind von der/dem Studierenden frei wählbar. Bis zu zwei Module von den sechs Wahlpflichtmodulen können durch frei wählbare Module aus dem Angebot anderer verwandter Master-Studiengänge ersetzt werden, die jeweils mindestens die gleiche Anzahl an ECTS-Punkten haben müssen Modul 1001 (Abschlussmodul). 6 Wiederholung von Modulprüfungen Wiederholungsprüfungen nicht bestandener Modulprüfungen sollen in der Regel im darauf folgenden Semester, müssen aber spätestens innerhalb eines Jahres erneut absolviert werden. Wird die Frist überschritten, gelten für die Geltendmachung und Anerkennung von Gründen die Regelungen des 12 Abs. 2 der Allgemeinen Bestimmungen. 7 Bildung der Gesamtnote Die Gesamtnote setzt sich aus dem arithmetischen Mittel der benoteten Module des Studiums zusammen, wobei die Note des Abschlussmoduls 1001 sechsfach gewichtet wird. Die Note des Abschlussmoduls 1001 wird gebildet aus der Note für die schriftliche Master Thesis, die zu 75 Prozent in die Modulnote eingeht, und aus der Note für das Kolloquium, das zu 25 Prozent in die Modulnote eingeht. 8 In-Kraft-Treten Diese Prüfungsordnung tritt am 1. September 2006 in Kraft. Nach Maßgabe des Akkreditierungsbescheids ist die Gültigkeit dieser Prüfungsordnung bis zum 30. September 2012 befristet. Fulda, 23. Mai 2006 Prof. Dr. Günter Esper Dekan des Fachbereichs Lebensmitteltechnologie

8 Seite 1284 Staatsanzeiger für das Land Hessen 19. Juni 2006 Nr. 25 Anlage 1: Modulübersicht Modul-Nr. Modulname Sem. 801 Lebensmittelchemie Mikrobiologie und Biotechnologie Gesundheitsrelevante Aspekte der 8 Lebensmitteltechnologie 804 Betriebswirtschaftliche Entscheidungs- 8 instrumente 805 Math. Planungselemente und Datenanalyse Food Processing Qualitätsmanagement, Qualifizierung 8 und Validierung 808 Biochemie und Molekularbiologie Physik und Lebensmittel Strategisches Management Prozessmodellierung Technologie pflanzlicher Lebensmittel Technologie tierischer Lebensmittel Vertiefte Kapitel der pharmazeutischen 9 Technologie 907 Food Packaging and Transportation Product Design Master Thesis 10 Anlage 2: Modulbeschreibungen Modul-Nr.: 801 Lebensmittelchemie Master Semester: 8. Studiengang: Food Processing Wahlpflichtmodul Modulverantwortliche/r: FGL Chemie Lern- und Qualifikationsziele: Studierende sind imstande, ausgewählte Lebensmittel aus lebensmittelchemischer Sicht ausführlich zu betrachten und wesentliche Bezüge zu weiteren Gebieten der Lebensmitteltechnologie zu finden. Die Studierenden sind in der Lage, Struktur-Wirkungs-Beziehungen von Lebensmittelkomponenten zu erkennen und anhand der Kenntnis von Grundprinzipien auch vorherzusagen. Bei der Betrachtung von Prozessschritten bei der Herstellung von Lebensmitteln sind die Studierenden in der Lage, Konsequenzen für die Qualität abzuschätzen. Sie sind in der Lage, sich umfassend und zügig in ein neues Themengebiet einzuarbeiten, Aufgabenstellungen eigenständig zu bearbeiten und Problemlösungen zu entwickeln. Die Studierenden sind imstande, eigene Ergebnisse sowie fachliche Aussagen generell, kritisch zu betrachten und strukturiert zu präsentieren. Die Studierenden können die Grundsätze der wissenschaftlichen Literaturarbeit anwenden. Vor allem sind sie in der Lage, Fachartikel in englischer Sprache zu nutzen und deren Aussagen im Zusammenhang mit eigenen Fragestellungen zu bewerten. Umfassende Darstellung ausgewählter Lebensmittel, wie zum Beispiel Milch aus lebensmittelchemischer Sicht Diskussion der Funktion von Inhaltsstoffen im Hinblick auf technologische und ernährungsphysiologische/medizinische Wirkung Veränderung von Lebensmittelinhaltsstoffen auf dem Weg von der Urproduktion bis zum Verbraucher Eigenständige Bearbeitung von Aufgabenstellungen und Präsentation der Ergebnisse Art der Lehrveranstaltung: Seminar, Übungen Workload: Leistungsnachweis: Art der Bewertung: Dauer des Moduls: Leistungspunkte: Häufigkeit des Angebots: 150 h, davon 45 h Kontaktzeit: 2 SWS Seminar, 2 SWS Übungen Mündliche Prüfung Benotung 5 Credits Sommersemester Modul-Nr.: 802 Mikrobiologie und Biotechnologie Master Semester: 8. Studiengang: Food Processing Wahlpflichtmodul Modulverantwortliche/r: FGL Mikrobiologie/Biotechnologie Lern- und Qualifikationsziele: Die Studierenden sind in der Lage, den Einfluss mikrobiologischer/biotechnologischer Entwicklungen bezogen auf die Lebensmittelverarbeitung zu beurteilen und daraus eigene Abschätzungen und Planungen vorzunehmen und entsprechend zu kommentieren. Neue Entwicklungen der Biotechnologie werden unter dem Gesichtspunkt der Produktion von Lebensmitteln sowie von biotechnologisch hergestellten Hilfs- und Zusatzstoffen vorgestellt. Die Einflüsse der Gentechnologie auf die Lebensmittelherstellung werden diskutiert. Die Lebensmittelmikrobiologie wird auf verschiedene Lebensmittelgruppen vertieft dargestellt. Die neuere Entwicklung von Nachweismethoden, insbesondere von Schnellmethoden, wird behandelt. Sterilisations- und Desinfektionsverfahren und Fragen der Verpackung werden aus mikrobiologischer Sicht analysiert. Art der Lehrveranstaltung: Vorlesung Workload: 150 h, davon 45 h Kontaktzeit: 4 SWS Vorlesung Leistungsnachweis: Mündliche Prüfung Art der Bewertung: Benotung Dauer des Moduls: Leistungspunkte: 5 Credits Häufigkeit des Angebots: Sommersemester Bemerkungen: Empfehlenswert: Grundlagen der Mikrobiologie und Biotechnologie Modul-Nr.: 803 Gesundheitsrelevante Aspekte in der Lebensmittelverarbeitung und -produktentwicklung Master Semester: 8. Studiengang: Food Processing Wahlpflichtmodul Modulverantwortliche/r: FGL Ernährung Lern- und Qualifikationsziele: Die Studierenden haben Kenntnisse zu toxikologisch-wirksamen Substanzen in Lebensmitteln und deren Bildung während der Verarbeitung, Kenntnisse zu nährwertrelevanten Veränderungen von Substanzen in Lebensmitteln während der Verarbeitung und sie sind dann in der Lage, toxikologische Risiken durch Lebensmittel einzuschätzen, den Nährwert von Lebensmitteln und verschiedenen Ernährungsformen hinsichtlich des Einflusses auf die Gesundheit des Menschen kritisch zu bewerten. Natürlicherweise vorhandene toxikologisch-wirksame Substanzen in LM Bildung von toxikologisch-wirksamen Substanzen während Lagerung und Verarbeitung von LM Nährwertrelevante Veränderungen von Substanzen während Lagerung und Verarbeitung von LM Darstellung verschiedener Ernährungsformen Kritische Auseinandersetzung mit dem Einfluss der vorgenannten Aspekte auf die Gesundheit des Einzelnen und der Gesamtbevölkerung

9 Nr. 25 Staatsanzeiger für das Land Hessen 19. Juni 2006 Seite 1285 Konzepte von Functional Food Art der Lehrveranstaltung: Seminar, Übungen Workload: 150 h, davon 45 h Kontaktzeit: 2 SWS Seminar, 2 SWS Übungen Leistungsnachweis: mündliche Prüfung Art der Bewertung: Note Dauer des Moduls: Prüfungsvorleistungen: Schriftliche Ausarbeitung Leistungspunkte: 5 Credits Häufigkeit des Angebots: Sommersemester Modul-Nr.: 804 Betriebswirtschaftliche Entscheidungsinstrumente Master Semester: 8. Studiengang: Food Processing Wahlpflichtmodul Modulverantwortliche/r: FGL Betriebswirtschaftslehre Voraussetzung für die Teilnahme: Ein Grundverständnis über die Funktion und über die Handlungsweise von Unternehmen in einem wettbewerblichen Umfeld wäre von Vorteil, ist jedoch nicht Bedingung. Die Workload-Belastung kann in Abhängigkeit der Vorkenntnisse differieren. Lern- und Qualifikationsziele: Die Studenten begreifen, dass unternehmerisches Handeln zielorientiert erfolgt. Die Zielorientierung besteht in der Suche nach optimalen Entscheidungen unter Unsicherheit. Dabei lenkt der Entscheidungssachverhalt (sprich: der Anlass der Entscheidung und der Wirkungshorizont der Maßnahme) nicht nur den Instrumenteneinsatz, sondern bestimmt auch die Zielebene (hier: operativ vs. strategisch). Sowohl die situationsspezifisch geeignete Instrumentenauswahl als auch der praktische Instrumentengebrauch werden exemplarisch geübt und erlernt. Die Absolventen werden in die Lage versetzt, Problemstellungen betriebswirtschaftlich aufzuarbeiten beziehungsweise instrumentell zu analysieren, um so maßnahmengestützt zu einer rationalen Entscheidung zu gelangen. Struktur und System von Unternehmenszielen Unterscheidung in Sach- und Formalziele und deren Verknüpfung Vorstellung des dreigliederigen Formalzielgebäudes und Ableitung dieses Zielspektrums aus der Wettbewerbsordnung Bestimmung gängiger Entscheidungssituationen mit Herleitung geeigneter Entscheidungsinstrumente. Exemplarisch: Liquiditätskontrolle und Maßnahmen zur Liquiditätssicherung Finanzierungsarten (Vor-/Nachteile) Investitionsrechnungen (statische/dynamische) einschließlich Adaption von Unsicherheit Adaption von qualitativen Momenten Überblick über Bilanzerstellung und Bilanzanalyse Einführung in das Kostenrechnungssystem, u. a. Kostenkontrolle Preisuntergrenzen Kalkulationsverfahren Stärken-/Chancen-Profile zur Generierung von Erfolgspotentialen Art der Lehrveranstaltung: Seminar, Übungen Workload: 150 h, davon 45 Kontaktzeit: 2 SWS Seminar, 2 SWS Übungen Leistungsnachweis: Art der Bewertung: Benotung Dauer des Moduls: Leistungspunkte: 5 Credits Häufigkeit des Angebots: Sommersemester Bemerkungen: Intensives Literaturstudium empfohlen Modul-Nr.: 805 Mathematische Entscheidungselemente und Datenanalyse Master Semester: 8. Studiengang: Food Processing Wahlpflichtmodul Modulverantwortliche/r: FGL Physik Lern- und Qualifikationsziele: Die Studierenden verstehen mathematische Verfahren, Methoden und Tests. Sie bewerten die Ergebnisse und können die Anwendbarkeit für bestimmte Fragestellungen abschätzen. Sie wenden die Verfahren an, ermitteln eigene Ergebnisse und sind in der Lage, diese kritisch zu würdigen. Höhere Mathematik Einführung in statistische Entscheidungsverfahren Einführung in nicht parametrische Methoden der Statistik Verwendbarkeit von Rangtests Diskussion von Testverfahren, die auf kleine Stichproben anwendbar sind Vergleiche mit verteilungsabhängigen Verfahren Umsetzung von Planungs- beziehungsweise Entscheidungsproblemen Anwendungsmöglichkeit verschiedener Softwareunterstützungen Art der Lehrveranstaltung: Seminar Workload: 150 h, davon 45 h Kontaktzeit: 4 SWS Seminar Leistungsnachweis: Art der Bewertung: Noten Dauer des Moduls: Leistungspunkte: 5 Credits Häufigkeit des Angebots: Sommersemester Modul-Nr.: 806 Food Processing Master Semester: 8. Studiengang: Food Processing Wahlpflichtmodul Modulverantwortliche/r: FGL Thermische Verfahrenstechnik Voraussetzung für die Teilnahme: Englischkenntnisse, da Teilbereiche des Wissens in Form einer englischsprachigen Lehrveranstaltung vermittelt werden können. Lern- und Qualifikationsziele: Die Studierenden analysieren ausgewählte Unit Operations der Lebensmittelherstellung. Sie verstehen die Grundlagen für die Beschreibung und Darstellung der Unit Operations. Sie sind in der Lage, Grundlagen selbst zu recherchieren, aufzubereiten und zu vermitteln beziehungsweise anzuwenden. Sie sind in der Lage, verfahrenstechnische Abläufe zu betrachten, analysieren und zu abstrahieren. Sie können Unit Operations bewerten und in Prozessschritten Alternativen aufzeigen und bewerten. Prozessschritte können ausgelegt, berechnet und gestaltet werden, so dass sie in verschiedenen Anwendungsfällen genutzt werden können. Vertiefung der theoretischen Grundlagen der Grundoperationen zur Herstellung von Lebensmitteln Recherche zu und Erarbeiten und Vermitteln von Modellvorstellungen zu Grundoperationen Abstraktion der Grundoperation (hergeleitet aus einem Anwendungsfall) Transfer der Unit Operations in analoge Anwendungsgebiete auf Basis des theoretisch erarbeiteten Wissens Verdeutlichung der Prinzipien der Verfahrenstechnik in ausgewählten Lebensmittelherstellungsprozessen/Modellrechnungen mit Projektcharakter

10 Seite 1286 Staatsanzeiger für das Land Hessen 19. Juni 2006 Nr. 25 Art der Lehrveranstaltung: Seminar Workload: 150 h, davon 4 SWS Seminar Leistungsnachweis: Mündliche Prüfung Art der Bewertung: Benotung Dauer des Moduls: Leistungspunkte: 5 Credits Häufigkeit des Angebots: Sommersemester Modul-Nr.: 807 Qualitätsmanagement, Qualifizierung und Validierung Master Semester: 8. Studiengang: Lebensmitteltechnologie Modulverantwortliche/r: FGL Pharmazeutische Technologie Lern- und Qualifikationsziele: In dieser Lehrveranstaltung erlernen die Studierenden den Aufbau, die Implementierung und die Beurteilung von Qualitätsmanagement-Systemen in Unternehmen der Lebensmittelindustrie und der pharmazeutischen Industrie. Die Studenten erlernen, selbständig und eigenverantwortlich Aufgaben im Bereich der Qualifizierung und Validierung durchzuführen und diese zu leiten. Sie werden damit in die Lage versetzt, leitende Aufgaben im Bereich Qualitätswesen in der Industrie und in Institutionen zu übernehmen. Im Rahmen der Lehrveranstaltung werden nach einer kritischen Betrachtung des Begriffs Qualität die Inhalte der GMP und weiterer Standards und deren Auslegung und Anwendung in Betrieben der Arzneimittel und Lebensmittel herstellenden Industrie behandelt. Besondere Beachtung wird dabei der GMP und GLP Philosophie geschenkt sowie der Qualifizierung von Anlagen und der Validierung von Herstellprozessen. Art der Lehrveranstaltung: Seminar, Übung Workload: 150 h, davon 45 h Kontaktzeit: 2 SWS Seminar und 2 SWS Übung Leistungsnachweis: Mündliche Prüfung Art der Bewertung: Benotung Dauer des Moduls: Leistungspunkte: 5 Credits Häufigkeit des Angebots: Sommersemester Bemerkungen: Grundlagen des Qualitätsmanagements und der -kontrolle werden vorausgesetzt, evtl. ist ergänzendes Selbststudium erforderlich Modul-Nr.: 808 Biochemie und Molekularbiologie Master Semester: 8. Studiengang: Food Processing Modulverantwortliche/r: FGL Chemie Voraussetzung für die Teilnahme: Basiskenntnisse der Biochemie Lern- und Qualifikationsziele: Die Studierenden erreichen einen Überblick über die wichtigen Bereiche der Biochemie einschließlich der Molekularbiologie. Sie sind in der Lage, ihre Kenntnisse auf biochemische Prozesse bei der Produktion von Lebensmitteln zu übertragen, diese Prozesse kritisch zu betrachten und gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge zu entwickeln. Die Studierenden sind imstande, wichtige biochemische Stoffwechselwege im menschlichen Körper nachzuvollziehen und daraus Schlussfolgerungen für die Produktion insbesondere von Funktionellen Lebensmitteln zu ziehen. Aufgrund ihrer molekularbiologischen Kenntnisse sind die Studierenden in der Lage, Vorteile und Risiken der grünen Gentechnologie in Einzelfällen eigenständig abzuschätzen. Die Studierenden können die Grundsätze der wissenschaftlichen Literaturarbeit anwenden. Sie sind auch in der Lage, Fachartikel in englischer Sprache zu nutzen und deren Aussagen für die eigene Fragestellung beziehungsweise Präsentation zu bewerten. Eigenschaften und Reaktionen von wichtigen Biomolekülen einschließlich Enzymen Ausgewählte Stoffwechselwege (zum Beispiel Gärung, Intermediärstoffwechsel) Ausgewählte Entwicklungen im Bereich Functional Food Genexpression und Replikation Gentechnologische Verfahren Bioanalytik (zum Beispiel PCR, ELISA, MS) Art der Lehrveranstaltung: Seminar Workload: 150 h, davon 45 h Kontaktzeit: 4 SWS Seminar Leistungsnachweis: Mündliche Prüfung Art der Bewertung: Note Dauer des Moduls: Leistungspunkte: 5 Credits Häufigkeit des Angebots: Sommersemester Modul-Nr.: 901 Physik und Lebensmittel Master Semester: 9. Studiengang: Food Processing Modulverantwortliche/r: FGL Physik Lern- und Qualifikationsziele: Die Studierenden kennen weiterführende physikalische Modelle. kennen die grundlegenden Begriffe und Konzepte der Atom- und Kernphysik. sind in der Lage, Aufgabenstellungen zu analysieren. sind in der Lage, Aufgaben aus diesen Bereichen selbstständig zu lösen. Spezielle Kapitel der Physik, die bei den Grundlagenvorlesungen Physik I und Physik II nicht oder nur oberflächlich behandelt werden können Physikalische Eigenschaften von Lebensmittel Mechanik: Bestimmung von physikalischen Größen (Masse, Dichte,...) Optik: Optische Eigenschaften von Lebensmitteln: Strahlung, photometrische Größen, Beugung, Brechung, Brechungsindex, Polarisation, optische Aktivität, Refraktion, Farbe Elektrodynamik: Elektromagnetische Eigenschaften von Lebensmitteln, Mikrowelle, Wirkungsweise und Anwendung Atomphysik: Struktur der Materie, Spektroskopie, Atomu. Molekülspektren, Rasterelektronenmikroskop Kernphysik: Kernmodelle, Kernspinresonanz, Radioaktivität in Lebensmitteln, Bestrahlung von Lebensmitteln, Messung der natürlichen Aktivität, Nuklidanalyse Anwendung physikalischer Methoden und Phänomene in der Lebensmittelindustrie Plasma (Sterilisation von Behältnissen, PVD- und CVD-Methoden,...), Mikrowelle,... Art der Lehrveranstaltung: Vorlesung Workload: 150 h, davon 45 h Kontaktzeit: 4 SWS Vorlesung Leistungsnachweis: Art der Bewertung: Benotung Dauer des Moduls: Leistungspunkte: 5 Credits Häufigkeit des Angebots: Wintersemester

11 Nr. 25 Staatsanzeiger für das Land Hessen 19. Juni 2006 Seite 1287 Modul-Nr.: 902 Strategisches Management Master Semester: 9. Studiengang: Food Processing Wahlpflichtmodul Modulverantwortliche/r: FGL Betriebswirtschaftslehre Lern- und Qualifikationsziele: Die Studierenden lernen den Unterschied zwischen kurz- und langfristiger Zielbildung und Unternehmenssteuerung kennen. Die wesentlichen Tools zur strategischen Planung werden erlernt und auf Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft übertragen. Mit einem umfänglichen Verständnis der Instrumente und Methoden können Entscheidungen von Unternehmen nachgezeichnet und auf Begründungsqualität hin überprüft werden. Es lassen sich auch eigene unternehmensstrategische Überlegungen entwickeln und gemeinsam diskutieren. Zusammenhang zwischen den drei Formalzielen Erfolgspotential Gewinn Liquidität Shareholder- versus Stakeholder-Ansatz als Richtschnur für eine nachhaltige Sicherung der Unternehmensexistenz Controllingkonzepte Strategischer Planungsprozess Vorstellung der grundlegenden strategischen Instrumente Lebenszyklusanalyse Erfahrungskurvenkonzept Portfolioplanung Wettbewerbsmatrix Wettbewerbsstrategien: Kosten, Qualität, Zeit Analyse der Wertschöpfungskette Herleitung von Schlüssel- versus Erfolgsfaktoren Verknüpfung von strateg. und operat. Planung sowie Herleitung von Renditeansprüchen Identifikation von Werttreibern (Generierer versus Vernichter) Berechnungsverfahren zum Shareholder Value Überblick über Performance Measurement-Systeme Frühwarnsysteme Art der Lehrveranstaltung: Seminar, Übungen Workload: 150 h, davon 45 h Kontaktzeit: 2 SWS Seminar, 2 SWS Übungen Leistungsnachweis: Mündliche Prüfung Art der Bewertung: Benotung Dauer des Moduls: Leistungspunkte: 5 Credits Häufigkeit des Angebots: Wintersemester Bemerkungen: Umfang und Schwierigkeit setzen eine gewisse Affinität zur Beschäftigung mit betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen voraus. Modul-Nr.: 903 Prozessmodellierung Master Semester: 9. Studiengang: Food Processing Wahlpflichtmodul Modulverantwortliche/r: FGL Lebensmittelverfahrenstechnik Voraussetzung für die Teilnahme: Englischkenntnisse, da Teilbereiche des Wissens in Form einer englischsprachigen Lehrveranstaltung vermittelt werden können. Lern- und Qualifikationsziele: Die Studierenden verstehen tiefergreifend Modelle zur Beschreibung von wissenschaftlichen und praktischen Problemstellungen. Sie analysieren Problemstellungen auf die Einsetzbarkeit und Beschreibung mittels Modellen. Sie sind in der Lage, Modelle anzuwenden, selbst zu erstellen und kritisch zu bewerten. Dazu können in Übungen oder kleinen Projekten Modellanwendungen frei geplant und selbstständig durchgeführt werden. Beschreiben von Prozessen Formalkinetik von Reaktionen Formalkinetik von Reaktoren Kombination von Reaktor- und Reaktionskinetik Beschreiben realer Systeme mit Hilfe von Modellen Entwicklung von Modellen Exemplarische Anwendung von Modellen in der LM-Prozesstechnik Art der Lehrveranstaltung: Seminar, Übung Workload: 150 h, davon 45 h Kontaktzeit: 3 SWS Seminar, 1 SWS Übung Leistungsnachweis: Mündliche Prüfung Art der Bewertung: Benotung Dauer des Moduls: Leistungspunkte: 5 Credits Häufigkeit des Angebots: Wintersemester Modul-Nr.: 904 Technologie pflanzlicher Lebensmittel Master Semester: 9. Studiengang: Food Processing Modulverantwortliche/r: FGL Technologie pflanzlicher Lebensmittel Lern- und Qualifikationsziele: Durch eine interdisziplinäre Darbietung des Stoffes werden die Verknüpfungen zu anderen Stoffgebieten verdeutlicht, so dass die Studierenden zu einer ganzheitlichen Betrachtung komplexer Vorgänge befähigt werden. Mit dieser Lehrveranstaltung erwerben die Studierenden ein grundlagenorientiertes lebensmitteltechnologisches Wissen, das sie dazu befähigt, in den entsprechenden Funktionen in der Praxis zu arbeiten. Im zugehörigen Praktikum erwerben die Studierenden einschlägige Fertigkeiten und Kenntnisse für die spätere Berufstätigkeit und sie lernen im Team Problemlösungen zu erzielen. Am Beispiel anspruchsvoller Technologien zur Herstellung hochpreisiger Produkte oder solcher mit speziellen Eigenschaften (zum Beispiel Süßwaren, gecoatete oder verkapselte Produkte) werden die Grundlagen vermittelt, die für eine qualitätsfördernde Steuerung der Prozesse bei der Herstellung von Lebensmitteln mit hohem Markt- und Gebrauchswert vorliegen müssen. Die Vorgänge werden in einer systematischen Betrachtungsweise dargestellt. Art der Lehrveranstaltung: Seminar, Praktikum Workload: 150 h, davon 45 h Kontaktzeit: 2 SWS Seminar, 2 SWS Praktikum Leistungsnachweis: Mündliche Prüfung Art der Bewertung: Benotung Dauer des Moduls: Prüfungsvorleistungen: Schriftliche Ausarbeitung Leistungspunkte: 5 Credits Häufigkeit des Angebots: Wintersemester Modul-Nr.: 905 Technologie tierischer Lebensmittel Master Semester: 9. Studiengang: Food Processing Wahlpflichtmodul Modulverantwortliche/r: FGL Technologie tierischer Lebensmittel Lern- und Qualifikationsziele: Es wird die Fähigkeit erworben, Prozessabläufe auf ihre Einflussgrößen zu analysieren und deren Bedeutung für das Endprodukt zu gewichten. Darüber hinaus wird das Instrumentarium entwickelt, um aufgrund dieser Analyse den Prozess zu optimieren unter Berücksichtigung der modernsten Verfahrenstechnik.. Interdisziplinäre Darstellung von Stoffumwandlung vom Rohstoff zum Endprodukt

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