Die Energiewende im Gebäudebereich -Perspektiven bis 2020

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1 Die Energiewende im Gebäudebereich -Perspektiven bis 2020 Technischer Oberregierungsrat Dipl. Ing. André Hempel Referent im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Berlin

2 Gliederung 1. Beschlüsse zur Energiewende Herausforderungen für den Gebäudesektor 2. Umsetzung der EU-GebäudeRichtlinie 3. Das Novellierungsverfahren der Energieeinsparverordnung 4. Perspektiven 2

3 Beschlüsse zur Energiewende Herausforderungen für den Gebäudesektor 3

4 Energiewendebeschlüsse vom 6. Juni 2011 bis 2020 Reduktion des Wärmebedarfs um 20 % [ Wärmebedarf = Endenergiebedarf für die Wärmebereitstellung (Heizung und Warmwasser)] bis 2050 Reduktion des Primärenergiebedarfs um ca. 80 % (Der Primärenergiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung von Wohngebäuden, bezogen auf das Jahr 2008, lag bei rund 660 TWh. Eine Reduzierung um 80 % entspricht einem Zielwert von ca. 135 TWh für das Jahr 2050) klimaneutraler Gebäudebestand (Ein nahezu klimaneutrales Gebäude entspricht dem Niedrigstenergiegebäudestandard gemäß EU-Gebäuderichtlinie, der durchschnittliche nutzflächenspezifischen Primärenergiebedarf eines Gebäudes im Jahr 2050 müsste auf ca. 30 kwh/m²a absinken) 4

5 Umsetzung der Energiewendebeschlüsse im Gebäudebereich EEWärmeG Sanierungsfahrplan Mietrechts- änderungsgesetz Klimaneutraler Gebäudebestand Sanierungs- rate EnEV Reduktion Wärmebedarf Gebäudesanierungsprogramm Steuerliche Förderung 5

6 Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU ( EU-GebäudeRichtlinie ) 6

7 Novellierung auf Grund der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) und der Richtlinie 2009/28/EG (EE- RL): Kontrollsystem für Energieausweise Einführung Niedrigstenergiegebäudestandard (Art. 9 EPBD) Primärenergie-Kennwert bei allen Energieausweisen Energetischer Indikator für Immobilienanzeigen Anteil Erneuerbarer Energien in Energieausweisen für Neubauten 7

8 Die künftige EnEV Kontrollsystem für Energieausweise Alle neu ausgestellten Ausweise eines Kalenderjahres sind zu erfassen: Registriernummer kontrolliert werden sollen repräsentative Stichproben mit 3 Kontrollstufen Plausibilitätskontrolle Nachrechnung Vor-Ort Kontrollen (Übereinstimmung EA mit Gebäude) 8

9 gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung Primärenergiebedarf Gebäude Ist-Wert EnEV-Anforderungs-Wert Energieträger Einsetzbarkeit alternativer Energieversorgungssysteme nach 5 EnEV vor Baubeginn berücksichtigt Erneuerbare Energieträger werden genutzt für: Heizung Warmwasser Lüftung Kühlung Die Lüftung erfolgt durch: Fensterlüftung Schachtlüftung Lüftungsanlage ohne Wärmerückgewinnung Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung kwh/(m²a) kwh/(m²a) Gebäude Ist-Wert H T EnEV-Anforderungs-Wert H T CO 2-Emissionen * Energetische Qualität der Gebäudehülle Jährlicher Endenergiebedarf in kwh/(m 2 a) für Heizung Warmwasser Hilfsgeräte kg/(m² a) W/(m²K) W/(m²K) Gesamt in kwh/(m 2 a) Das verwendete Berechnungsverfahren ist durch die EnEV vorgegeben. Insbesondere wegen standardisierter Randbedingungen erlauben die angegebenen Werte keine Rückschlüsse auf den tatsächlichen Energieverbrauch. Die ausgewiesenen Bedarfswerte sind spezifische Werte nach der EnEV pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche (A N ). * freiwillige Angabe ** EFH Einfamilienhäuser, MFH Mehrfamilienhäuser >400 ** Die künftige EnEV Kontrollsystem für Energieausweise Ausweis-Schnittstelle Eingabe-Schnittstelle ENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Energiebedarf Primärenergiebedarf Gesamtenergieeffizienz kwh/(m² a) >400 kwh/(m² a) Daten für Energieausweis Nachweis der Einhaltung des 3 oder 9 Abs. 1 der EnEV (Vergleichswerte) Endenergiebedarf Normverbrauch Erneuerbare Energien Lüftungskonzept Endenergiebedarf Vergleichswerte Endenergiebedarf Datenaufnahme durch Aussteller Berechnungs- Software Erläuterungen zum Berechnungsverfahren Richtlinie: Kontrolle der Eingabe-Gebäudedaten Daten für bautechnische Nachweise

10 Die künftige EnEV Kontrollsystem für Energieausweise Auswirkung auf Ausweisformulare: neues Feld für Angabe der Registriernummer Auswirkung auf Aussteller: befristete Aufbewahrungspflicht (datenschutzrechtlicher Hinweis an den Auftraggeber) und Herausgabepflicht Überprüfung von Ausweisen mit gelosten Registriernummern durch die Vollzugsbehörden 10

11 Um dem verbesserten Gebäudebestand Rechnung zu tragen, liegt der Skalenendwert künftig bei > 250 kwh/(m² a) Umsetzung der Richtlinie 2009/28/EG (erneuerbare Energien) 11

12 Definition Niedrigstenergiegebäude gem. Art.9 EU-Gebäuderichtlinie Gebäude mit sehr hoher Gesamtenergieeffizienz und sehr geringem Energiebedarf Deckung des Energiebedarfs zum ganz überwiegenden Teil aus Erneuerbaren Energien Effizienzkriterien sind national festzulegen Deutschland: Umsetzung mit dem neuen 2 EnEG Null Energie Gebäude Niedrigst energiegebäude Nearly Zero Energy Building 12

13 Niedrigstenergiegebäude Umsetzung im EnergieEinsparungsgesetz (EnEG) 1. Aufnahme im EnEG: Wer nach dem 31. Dezember 2020 ein beheiztes oder gekühltes Gebäude errichtet, muss das Gebäude als Niedrigstenergiegebäude nach Maßgabe der vor dem 1. Januar 2017 nach Absatz 2 zu erlassenden Rechtsverordnung auszuführen. 2. Die Bundesregierung muss daher vor dem 1. Januar 2017 im Verordnungsweg (EnEV) die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Niedrigstenergiegebäuden regeln.

14 Das Novellierungsverfahren der Energieeinsparverordnung - Novellierungsanlässe 14

15 Die künftige EnEV - Novellierungsanlässe Umsetzung der EU-GebäudeRichtlinie 2010/31/EU ( EPBD-recast ) Verschärfung von Anforderungen ( Prüfungsauftrag aus Kabinettbeschluss zur Energiewende) Umstellung von Normverweisungen (DIN V 18599: ) Änderungsbedarf auf Grund der Vollzugspraxis (Einarbeitung von Erkenntnissen aus zahlreichen Auslegungen) 15

16 Novellierung auf Grund interner Veranlassung Neue Primärenergiefaktoren Strom-Netzmix u. Verdrängungsmix Einführung eines vereinfachten Verfahrens für Wohngebäude ( Modellgebäudeverfahren ) neue Klimadaten (neues langjähriges Mittel; Referenzklima Potsdam)

17 Die künftige EnEV Politische Beschlüsse zur Anhebung der energetischen Anforderungen Regierungsentwurf vom 6. Februar

18 Die künftige EnEV Ablauf der kombinierten Umsetzungs- und Verschärfungsnovelle Kabinettsbeschluss der BReg am 6.Februar 2013 Beginn des förmlichen Gesetz- und Verordnungsgebungsverfahrens (EnEG & EnEV) Öffentliche Anhörung im Dt. Bundestag (AVBS) am 18. April 2013 Gesetzesbeschluss des Dt. Bundestages EnEG am Bundesrat Plenumsbeschluss zum EnEG am 7. Juni 2013 (Verkündung im BGBL) Bundesrat Ausschussbehandlung zur EnEV ab 17. Juni

19 Politischer Beschluss zur Anhebung der energetischen Anforderungen im Regierungsentwurf vom 6. Februar 2013 Neubau- Hauptanforderung Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen in 2 Stufen ab 2014: EnEV ,5% ab : EnEV % Neubau - Nebenanforderung Verschärfung in 2 Stufen ab 2014: EnEV % im Mittel ab : EnEV % im Mittel 19

20 Politischer Beschluss zur Anhebung der energetischen Anforderungen im Regierungsentwurf vom 6. Februar 2013 Bestand Keine Verschärfung (auch nicht 140%-Anforderung in 9 (1)) Keine neuen Nachrüstverpflichtungen Änderung der Primärenergiefaktoren Strom in 2 Stufen ab 2014: Strom Netzmix 2,0 ab : Strom Netzmix 1,8 Strom Verdrängungsmix 2,8 gem. DIN V

21 Umsetzung der erhöhten energetischen Anforderungen 21

22 Der Regierungsentwurf vom 6.Februar 2013 Hauptanforderungen Wohngebäude Hauptanforderung Primärenergie: Separate Anforderungszeile 1.0 in den Referenztabelle, die Multiplikatoren enthält Referenzgebäude EnEV 2009 bleibt unverändert ab in Kraft treten der EnEV: Multiplikation des Höchstwertes des Jahres-Primärenergiebedarfs gem. Referenzgebäude EnEV 2009 mit dem Faktor 0,875 (ab Faktor 0,75) 22

23 Der Regierungsentwurf vom 6.Februar 2013 Nebenanforderungen Wohngebäude Nebenanforderung Wohngebäude (H T ): Vorgabe von Ankerwerten (= Multiplikatoren für den H T -Wert des Referenzgebäudes) Zusatzbedingung: nicht schlechter als nach EnEV 2009 Anl.1 Tab. 2 (zugleich Anforderung bei Bestands-Berechnungen) H T,max = H T,Ref. x 1,1 H T,max = H T,Ref. x 1,0 23

24 Der Regierungsentwurf vom 6.Februar 2013 Verschärfung Nebenanforderungen Wohngebäude Gebäudetyp EnEV 2009 EnEV 2016 Differenz H T,max ' H T,max ' H T,max ' [W/(m²K)] [W/(m²K)] [%] EFH Bungalow 0,40 0,36-10% Doppelhaushälfte Nord mit Keller 0,45 0,36-20% Doppelhaushälfte Nord 0,45 0,36-20% Doppelhaushälfte Süd mit Keller 0,45 0,36-20% Doppelhaushälfte Süd 0,45 0,36-20% Berechnung auf Grundlage der untersuchten Modelgebäude mit entsprechenden Fensterflächenanteilen (Modellgebäuden für energiebezogene Untersuchungen, insbesondere der Wirtschaftlichkeit) EFH groß mit Keller 0,50 0,42-16% EFH groß 0,40 0,36-10% EFH klein mit Keller 0,40 0,36-10% EFH klein 0,40 0,36-10% MFH groß (freistehend) 0,50 0,42-16% MFH klein (zweiseitig angebaut) Reihenmittelhaus mit Keller 0,65 0,42-35% 0,65 0,38-42% Reihenmittelhaus 0,65 0,38-42% Singleapartments 0,65 0,45-31% Mittelwert 0,50 0,38-22% 24

25 Der Regierungsentwurf vom 6.Februar 2013 Anforderungen Nichtwohngebäude Hauptanforderung Primärenergie: Separate Anforderungszeile 1.0 in der Referenztabelle 1, die Multiplikatoren enthält Ausnahmeregelung für hallenartige Gebäudezonen (h> 4m) Nebenanforderung (Ū): Fortschreibung der bisherigen Tabelle 2 mit jeweils weiteren Zeilen 2014 und 2016 Bei 140%-Anforderung finden die Zeilen 2009 Anwendung 25

26 Bestandsgebäude 9 in Verbindung mit Anlage 3 Anforderungen bei Änderung und Erweiterung Keine Anwendung der Zeile 1.0 in Tabelle 1 der Anlagen 1 und 2 (140% Regelung 9 (1)) Keine materiell-rechtlichen Änderungen der Anforderungen in Anlage 3, Tabelle 1 Nebenanforderung Transmissionswärmeverlust nach EnEV 2009 Bemessungswerte der Wärmeleitfähigkeit an technischen Fortschritt angepasst (λ=0,035 W/(m K)), Ausnahme: Einblasdämmung oberste Geschossdecke 26

27 Berechnungsvorschriften 27

28 Die künftige EnEV - Berechnungsvorschriften Für zu errichtende Nichtwohngebäude verweist die EnEV 2012 generell auf DIN V 18599: als Berechnungsvorschrift Dualität der Berechnungsverfahren bleibt bei (ungekühlten) Wohngebäuden zunächst noch erhalten: DIN V 18599: 2011 und DIN V / DIN V sind alternativ anwendbar. Neu: vereinfachtes Verfahren (Modelgebäudeverfahren bzw. Tabellenverfahren) außerhalb des Verordnungstextes in Bekanntmachung

29 Der Regierungsentwurf vom 6.Februar 2013 Modellgebäudeverfahren bzw. vereinfachtes Nachweisverfahren Angabe der einzuhaltenden U- Werte in separater Tabelle Dichtheitsprüfung Wärmebrücken gem. Musterlösungen nach DIN 4108 Beiblatt 2: Fensterfläche an allen Fassadenflächen, die zu derselben Himmelsrichtung ausgerichtet sind, darf jeweils nicht mehr als 30 vom Hundert dieser Fassadenflächen Keine Kühlung Umfang u in Metern der Grundfläche A in m 2 jedes beheizten Geschosses muss folgende Bedingung einhalten: u²<=20*a Geschoßhöhe größer 2,5m, aber kleiner 3,0m A N darf nicht kleiner als 100 m² und nicht größer als m². 29

30 Der Regierungsentwurf vom 6.Februar 2013 Modellgebäudeverfahren, Festlegung des Wärmeschutzniveaus Zeile Spalte Bauteile 1 Außenwände, Geschossdecke gegen Außenluft 2 Außenwände gegen Erdreich, Bodenplatte, Wände und Decken zu unbeheizten Räumen 3 Dach, oberste Geschossdecke, Wände zu Abseiten Eigenschaft Höchstwert des Wärmedurchgangsk oeffizienten [W/(m 2 K)] Wärmeschutzvariante A B C D E 0,36 0,33 0,26 0,24 0,22 0,39 0,36 0,28 0,26 0,24 0,26 0,24 0,19 0,17 0,16 4 Fenster, Fenstertüren 1,2 1,1 0,9 0,83 0,76 Mindestwert des Gesamtenergiedurchlassgra des der Verglasung (g ) [-] 0,60 0,55 30

31 Auswirkungen der Neuerungen an konkreten Beispielen 31

32 Beispiel: Einfamilienhaus mit beheiztem Keller EG + DG: 465 m² Beheiztes Keller: 270 m² Volumen V e gesamt: 735 m² Wohnfläche (informativ) 174 m² A N 235 m² A/V e 0,65 m -1 Fensterfläche Lüftung Variante 1: ca. 17,4 % Variante 2: ca. 25% Referenzanlage (ger. Abluft) Heizung Referenz 2009 Warmwasser zentral Quelle: S. Clauß et. al. Entwicklung einer Datenbank mit Modellgebäuden für energiebezogene Untersuchungen, insbesondere der Wirtschaftlichkeit Berechnungsgrundlage: DIN V / DIN V

33 BW-Kessel mit solarer Trinkwassererwärmung 17% Fensterflächenanteil Primärenergie* Soll = Ist H T -Wert Soll / Ist Wand Fenster Dach Keller Wärmebrücken Lüftung kwh/(m² a) 0,40 / 0,35 W/(m² K) monolithisch 36,5 cm (z.b. Ziegel) U = 0,28 W/(m² K) λ = 0.11 W/(m K) Kunststoff-/ Holzrahmen Zweischeiben- Wärmedämmglas Zwischensparren- Dämmung 22 cm U = 0,20 W/(m² K) λ = W/(m K) Dämmschicht zum Erdreich 8 cm U = 0,35 W/(m² K) λ = 0,030 W/(m K) Ausführung nach Norm Abluftanlage mit Standardregelung Wohnfläche 174 m² Anteil Fenster 17 % A/V-Verhältnis 0,64 * Aufgrund unterschiedlicher Randbedingungen für die Berechnung sind die Werte des Primärenergiebedarfs der drei Niveaus nicht direkt miteinander vergleichbar. Primärenergie* Soll / Ist H T -Wert Soll / Ist Wand Fenster Dach Keller Wärmebrücken Lüftung / 56 kwh/(m² a) 0,39 / 0,31 W/(m² K) monolithisch 36,5 cm (z.b. Ziegel) U = 0,28 W/(m² K) λ = 0,11 W/(m K) Kunststoff-/ Holzrahmen Zweischeiben- Wärmedämmglas Zwischensparren- Dämmung 22 cm U = 0,20 W/(m² K) λ = W/(m K) Dämmschicht zum Erdreich 8 cm U = 0,35 W/(m² K) λ = 0,030 W/(m K) Ausführung optimiert Abluftanlage mit opt. Regelung Primärenergie* Soll / Ist H T -Wert Soll / Ist / 48 kwh/(m² a) 0,35 / 0,25 W/(m² K) Wand monolithisch 36,5 cm (z.b. Ziegel) U = 0,24 W/(m² K) λ = 0.09 W/(m K) Fenster Kunststoff-/ Holzrahmen Dreischeiben- Wärmedämmglas Dach Zwischensparren- Dämmung 22 cm U = 0,20 W/(m² K) λ = W/(m K) Keller Dämmschicht zum Erdreich 14 cm U = 0,22 W/(m² K) λ = 0,030 W/(m K) Wärmebrücken Ausführung optimiert Lüftung Abluftanlage mit opt. Regelung

34 BW-Kessel mit solarer Trinkwassererwärmung 25% Fensterflächenanteil Primärenergie* Soll = Ist H T -Wert Soll / Ist Wand Fenster Dach Keller Wärmebrücken Lüftung kwh/(m² a) 0,40 / 0,37 W/(m² K) monolithisch 36,5 cm (z.b. Ziegel) U = 0,28 W/(m² K) λ = 0.11 W/(m K) Kunststoff-/ Holzrahmen Zweischeiben- Wärmedämmglas Zwischensparren- Dämmung 22 cm U = 0,20 W/(m² K) λ = W/(m K) Dämmschicht zum Erdreich 8 cm U = 0,35 W/(m² K) λ = 0,030 W/(m K) Ausführung nach Norm Abluftanlage mit Standardregelung Wohnfläche 174 m² Anteil Fenster 25 % A/V-Verhältnis 0,64 * Aufgrund unterschiedlicher Randbedingungen für die Berechnung sind die Werte des Primärenergiebedarfs der drei Niveaus nicht direkt miteinander vergleichbar. Primärenergie* Soll / Ist H T -Wert Soll / Ist Wand Fenster Dach Keller Wärmebrücken Lüftung / 57 kwh/(m² a) 0,40/ 0,33 W/(m² K) monolithisch 36,5 cm (z.b. Ziegel) U = 0,28 W/(m² K) λ = 0,11 W/(m K) Kunststoff-/ Holzrahmen Zweischeiben- Wärmedämmglas Zwischensparren- Dämmung 22 cm U = 0,20 W/(m² K) λ = W/(m K) Dämmschicht zum Erdreich 8 cm U = 0,35 W/(m² K) λ = 0,030 W/(m K) Ausführung optimiert Abluftanlage mit opt. Regelung 2016 Primärenergie* 48 / 48 kwh/(m² a) Soll / Ist H T -Wert 0,37 / 0,27 W/(m² K) Soll / Ist Wand monolithisch 36,5 cm (z.b. Ziegel) U = 0,24 W/(m² K) λ = 0.09 W/(m K) Fenster Kunststoff-/ Holzrahmen Dreischeiben- Wärmedämmglas Dach Zwischensparren- Dämmung 22 cm U = 0,20 W/(m² K) λ = W/(m K) Keller Dämmschicht zum Erdreich 14 cm U = 0,22 W/(m² K) λ = 0,030 W/(m K) Wärmebrücken Ausführung optimiert Lüftung Abluftanlage mit opt. Regelung

35 Luft-Wasser-Wärmepumpe 25% Fensterflächenanteil Primärenergie* Soll = Ist H T -Wert Soll / Ist Wand Fenster Dach Keller Wärmebrücken Lüftung kwh/(m² a) 0,40 / 0,37 W/(m² K) monolithisch 36,5 cm (z.b. Ziegel) U = 0,28 W/(m² K) λ = 0.11 W/(m K) Kunststoff-/ Holzrahmen Zweischeiben- Wärmedämmglas Zwischensparren- Dämmung 22 cm U = 0,20 W/(m² K) λ = W/(m K) Dämmschicht zum Erdreich 8 cm U = 0,35 W/(m² K) λ = 0,030 W/(m K) Ausführung nach Norm Abluftanlage mit Standardregelung Wohnfläche 174 m² Anteil Fenster 25 % A/V-Verhältnis 0,64 * Aufgrund unterschiedlicher Randbedingungen für die Berechnung sind die Werte des Primärenergiebedarfs der drei Niveaus nicht direkt miteinander vergleichbar. Primärenergie* Soll / Ist H T -Wert Soll / Ist Wand Fenster Dach Keller Wärmebrücken Lüftung / 47 kwh/(m² a) 0,40/ 0,40 W/(m² K) monolithisch 36,5 cm (z.b. Ziegel) U = 0,38 W/(m² K) λ = 0.14 W/(m K) Kunststoff-/ Holzrahmen Zweischeiben- Wärmedämmglas Zwischensparren- Dämmung 22 cm U = 0,20 W/(m² K) λ = W/(m K) Dämmschicht zum Erdreich 8 cm U = 0,35 W/(m² K) λ = 0,030 W/(m K) Ausführung nach Norm Abluftanlage mit Standardregelung Primärenergie* Soll / Ist H T -Wert Soll / Ist / 40 kwh/(m² a) 0,37 / 0,37 W/(m² K) Wand monolithisch 36,5 cm (z.b. Ziegel) U = 0,28 W/(m² K) λ = 0.11 W/(m K) Fenster Kunststoff-/ Holzrahmen Zweischeiben- Wärmedämmglas Dach Zwischensparren- Dämmung 22 cm U = 0,20 W/(m² K) λ = W/(m K) Keller Dämmschicht zum Erdreich 8 cm U = 0,35 W/(m² K) λ = 0,030 W/(m K) Wärmebrücken Ausführung nach Norm Lüftung Abluftanlage mit Standardregelung

36 Viertes Gesetz zur Änderung des Energieeinsparungsgesetztes (EnEG)

37 Gesetzesbeschluss des Dt. Bundestages zum EnEG vom und Beschluss des Bundesrates vom Verordnungsermächtigung für Richtlinienumsetzung in der EnEV Einführung einer Verpflichtung zur Errichtung von Niedrigstenergiegebäuden Einführung einer Ermächtigung zur Regelung von Kontrollmaßnahmen bei der Gebäudeerrichtung Stärkung der Energieausweise beispielsweise durch die Verpflichtung zur Angabe eines Energiewertes bei Immobilienanzeigen im Verkaufs- oder Vermietungsfall Einführung eines unabhängigen Stichprobenkontrollsystems für Energieausweise und Inspektionsberichte über Klimaanlagen Streichung der Außerbetriebnahmeregelung von elektrischen Speicherheizsystemen 37

38 Ergebnisse der Ausschussbehandlung (Bundesrat) zur EnEV

39 Der Regierungsentwurf vom 6.Februar 2013 Behandlung in den Fachausschüssen des Bundesrates Behandlung in den Ausschüssen Wohnen, Wirtschaft, Finanzen, Umwelt Empfehlungen Verzicht auf zweistufige Verschärfung, Entfall der ersten Stufe (Wo) bzw. eine Stufe mit 12,5% (Wi) in 2016 Ablehnung der Stichprobenkontrollen bei Errichtung von Gebäuden Aufnahme einer Regelung zur möglichen Auswertung der im Rahmen des Kontrollsystems für Energieausweise bzw. Inspektionsberichte gewonnenen Daten Detailänderungen bei der Ausgestaltung des Kontrollsystems für Energieausweise Verzicht auf Verschärfungen hallenartigen Gebäudezonen (h>4m) 39

40 Die künftige EnEV weiterer Ablauf der Umsetzungsbzw. Verschärfungsnovelle Bundesrat Plenum 5. Juli 2013 (Aufsetzungsantrag) Einarbeitung der Maßgabebeschlüsse Ressortabstimmung Kabinettsbeschluss Inkrafttreten der geplanten Rechtsänderungen Anfang

41 Perspektive - Künftige Meilensteine im Gebäudebereich Festlegung des Niedrigstenergiegebäudestandards für öffentl. Gebäude bis 2017 und Umsetzung in einer Novelle der EnEV Etablierung der DIN V im Wohngebäudebereich (Technischer Bericht Wohnungsbau) Novellierung des EEWärmeG in der neuen Legislaturperiode Überlegungen zur Etablierung haushaltsunabhängiger Fördersysteme im Wärmebereich 41

42 Informationsmöglichkeiten EnEV: Erläuterungen, Downloads Vollzug Auslegungen Bekanntmachungen Hintergrundmaterial Europa: gebäuderelevante Richtlinien Erläuterungen Downloads europäische Gremien u. s. w. Plattform der EU 42

43 Informationsmöglichkeiten für die Gebäudesanierung 43

44 Vielen Dank! 44

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