Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Hundebetreuung
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- Rudolf Acker
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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Hundebetreuung Bei der erstmaligen Abgabe des Hundes erklärt sich der Hundehalter mit der Geltung der nachfolgenden AGBs der Hamburger Doglounge für alle Hundetagesstättenverträge zwischen den Parteien einverstanden. 1. Der Hundehalter versichert, dass sein Hund gesund, frei von ansteckenden Krankheiten ist und die nachfolgend genannten Schutzimpfungen besitzt. Ein Nachweis aller Impfungen erfolgt einmal jährlich durch die Vorlage des Impfpasses und einer Kopie des selbigen. Sollte die Impfung nicht ordnungsgemäß erfolgt sein, ist die Hamburger Doglounge berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Impfung gehen zu Lasten des Hundehalters. Der Hundehalter sichert zu, dass der Hund innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose, Zwingerhusten. Der Hundehalter sichert ebenfalls zu, dass der Hund regelmäßig entwurmt wird. Der Hundehalter bestätigt dies mit der Unterschrift des Vertrages. 1
2 2. Der Hundehalter versichert, dass für den Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine Kopie des Vertrages ist bei Abgabe des Hundes an die Hamburger Doglounge auszuhändigen. 3. Der Hundehalter ermächtigt die Hamburger Doglounge ausdrücklich einen Tierarzt mit der Behandlung des Tieres zu beauftragen, sollte dies erforderlich sein. Die mit der Behandlung entstehenden Kosten werden vom Hundehalter getragen. Die Hamburger Doglounge ist dazu verpflichtet, den Hundehalter umgehend zu kontaktieren. 4. Haftung: Sollte der eingestellte Hund trotz üblicher Aufsicht Schäden anrichten, ausbrechen oder entlaufen, haftet dafür der Eigentümer. De Weiteren übernimmt der Hundebesitzer die Haftung für jegliche Schäden bzw. Verletzungen, welche der Hund auch Menschen und Tieren zufügt. Für den Hund besteht eine gültige Haftpflichtversicherung. 5. Gegenstände aus dem Eigentum des Hundehalters wie Körbe, Decken, Leinen, Spielzeug, etc. gelten als nicht eingebracht. Für Schäden an diesen Gegenständen übernimmt die Hamburger Doglounge keine Haftung. 2
3 6. Vor Aufnahme des Hundes wird ein Einführungsgespräch mit dem Hundehalter sowie ein Probeaufenthalt für den Hund vereinbart. Die Dauer des Probeaufenthaltes wird von der Hamburger Doglounge festgelegt. Es werden ausschließlich gut sozialisierte Hunde aufgenommen. Läufige Hündinnen können nicht betreut werden. Sollte die Hündin entgegen der Aussage des Halters belegbar sein, so übernimmt die Hamburger Doglounge keine Verantwortung für eine eventuelle, ungeplante Belegung. Die Hamburger Doglounge kommt nicht für die Kosten und die Folgekosten auf, die durch die Trächtigkeit der Hündin und der geborenen Welpen entstehen. Die Hamburger Doglounge behält sich das Recht vor, im Bedarfsfall dem Hund einen Maulkorb anzuziehen. Kranke oder verletzte Tiere können nur in Absprache mit dem behandelnden Tierarzt aufgenommen werden. 7. Der Hundehalter verpflichtet sich, den Hund an dem vereinbarten Abholtermin abzuholen. Für den Fall, dass der Hund nicht abgeholt wird, werden die entstehenden Kosten dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Diesbezüglich bleibt es der Hamburger Doglounge vorbehalten einen Aufschlag auf den Tagespreis in Rechnung zu stellen. 8. 3
4 Bei eventuell absehbaren Verspätungen bezüglich der Bring- und Abholzeiten muss die Hamburger Doglounge vom Hundehalter informiert werden. Wir möchten darauf hinweisen, in solch einem Fall den herkömmlichen Weg des Anrufes zu nutzen. Bitte keine Infos über Facebook, Whats App etc. 9. Der Hund wird zwei Tage nach Ablauf des vereinbarten Abholtermins einem Tierheim zugeleitet. Das Tierheim wird von der Hamburger Doglounge bestimmt. Die hierbei entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt. 10. Sollte es zu einer Beißerei unter den Hunden kommen, werden diese selbstverständlich unverzüglich getrennt und im Falle einer Verletzung tierärztlich versorgt. Die Tierarztkosten werden dem Halter des jeweiligen anderen Hundes zugestellt, sodass sie selbst über ihre Haftpflichtversicherung diese geltend machen können. 11. Die Hamburger Doglounge behält sich ausdrücklich vor, einen Hund, der Symptome einer (ansteckenden) Krankheit aufweist, nicht aufzunehmen und darüber hinaus von einem bereits geschlossenen Tagesstättenvertrag aus diesem Grunde zurückzutreten. Dies gilt insbesondere, sofern der Halter bis zum Bringtag insoweit keine Angaben gemacht bzw. keinen entsprechenden Hinweis erteilt hat. In diesem Falle stehen dem Hundehalter keine Schadenersatzansprüche gegen die Hamburger Doglounge zu, 4
5 insbesondere nicht bezüglich etwaiger Kosten für eine anderweitige Unterbringung des Hundes. 12. Bei Annullierung des Betreuungsvertrages ist Folgendes zu beachten: Hundetagesstättenvertrag: Die Annulierung spätestens 2 Werktage vor Beginn der Betreuung ist kostenlos. Ein kostenfreier Rücktritt des Hundehalters vom Vertrag, bedarf der schriftlichen Bestätigung durch die Hamburger Doglounge. Eine spätere Annulierung verpflichtet zur Zahlung von 50 % des vereinbarten Betrages als Entschädigung. 13. Das Futter wird vom Hundehalter für die Dauer des Aufenthalts des Hundes gestellt. 14. Betreuungskosten sind im Voraus zu begleichen. Eventuell zusätzlich entstehende Kosten kann die Hamburger Doglounge nachträglich dem Halter in Rechnung stellen. 15. Das Kundendatenblatt ausgefüllt durch den Hundehalter ist Bestandteil der AGBs und muss bei Abgabe des Hundes unterschrieben vorliegen. 5
6 Für Schäden, die durch fehlerhaftes Ausfüllen und/oder durch fehlende Daten im Kundendatenblatt entstehen, übernimmt der Hundehalter die volle Haftung. 16. Die Hamburger Doglounge verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. 17. Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abweichen der Schriftformerfordernis. Mündliche Erklärungen sind, ausgenommen der Bring- und Abholzeiten, unwirksam. 18. Die persönlichen Vertrags- und Rechnungsdaten unterliegen dem Datenschutz und werden nicht an Dritte weitergegeben oder verkauft. Die Daten dienen lediglich der internen Verarbeitung und Rechnungsstellung. 19. Mit der Unterschrift des Vertrages bestätigt der Hundehalter, die vorliegenden AGBs erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben. 6
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