Hundehalter Vorname, Name... Straße / Hausnr... Plz, Wohnort Telefon... Mobiltelefon... Notfallperson... Telefon...
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- Helene Böhler
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1 Vertrag für Hundepension, Dog Walking & Hundetraining Hundehalter Vorname, Name... Straße / Hausnr.... Plz, Wohnort Telefon... Mobiltelefon... Notfallperson... Telefon Hund Name... Geburtsdatum... Geschlecht... Rasse... Kastriert (ja/nein) Chipnummer... Haustierarzt / Name... Adresse... Telefon Hund Name... Geburtsdatum... Geschlecht... Rasse... Kastriert (ja/nein) Chipnummer... Besonderheiten des Hundes: Verhalten (z.b. starker Jagdtrieb, sehr handscheu, ängstlich, nicht schußfest, lärm-und geräuschempfindlich bei Donner und Gewitter, Maulkorbpflicht, mehrmals entlaufen, Unsicherheit bei Joggern,Fahrradfahrern, Pferden etc.) Seite 1/5
2 Hundeprüfungen/Ausbildung ( z.b. Hundeführerschein, Begleithundprüfung) Futtergewohnheiten (z.b. BARF, Trockenfutter, Allergien) Medikamenten- und Verletzungsversorgung Haftpflichtversicherunsgnummer ( Absicherung von Fremdbetreuung ist gedeckt) Ich erlaube ausdrücklich, dass mein Hund in einer gemischten Gruppe einen artgerechten Auslauf erhält und keinerlei ansteckende Krankheiten hat und frei von Parasiten (Flöhen, Läusen, Zecken, Milben) ist. Ich versichere, die Betreuungsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen von gelesen und verstanden zu haben und erkläre mit meiner Unterschrift mein Einverständnis. Datum, Unterschrift Hundeeigentümer, Vorname,Name... Datum, Unterschrift... Michèle Grucza Mobil: Kamerland Sommerland mail@.de USt-IdNr DE happy dog holidays Seite 2/5
3 Allgemeine Geschäftsbedingungen von Michèle Grucza Mobil: Kamerland Sommerland USt-IdNr DE Allgemeine Geschäftsbedingungen (1) Hundebetreuungsvertrag: Zwischen dem Hundehalter des zu betreuenden Hundes und der Hundebetreuung von Michèle Grucza namentlich genannt wird ein Hundebetreuungsvertrag geschlossen. Grundlagen und Bestandteil jedes Hundebetreuungsvertrages sind die folgenden schriftlich aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen von. Jeder Hundehalter wird vor Abschluss des Hundebetreuungsvertrages von ausdrucklich auf die gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen. Jeder Hundehalter, der mit einen Hundebeetreuungsvertrag abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden und hat sie verstanden. (2) Betreuung: Die Unterbringung und Betreuung der Hunde ist mit Familienanschluss in einer gemischten Gruppe, die Anzahl der Gasthunde ist daher begrenzt. Während der Betreuungszeit und -dauer gewährleistet jedem Hund auf dem umzäunten Privatgelände und in angemessenen Spaziergängen am Tag, ausreichend Freilauf und Sozialkontakte mit Artgenossen zu verschaffen. (3) Informationspflicht: informiert den Hundehalter umgehend, wenn sein Hund durch außergewöhnliches Verhalten auffällt, welches auf gesundheitliche oder psychische Störungen des Hundes hinweist oder sein Hund sich nicht in angemessener Zeit eingewöhnen kann und ungewöhnliche Probleme auftreten. Der Hundehalter trägt Sorge dafür, dass er für jederzeit erreichbar ist und seinen aktuellen Aufenthaltsort angibt, um eine tägliche Erreichbarkeit zu gewährleisten. (4) Beratungsgespräch: In einem ausführlichen Kennenlerngespräch wird der Hundehalter informiert, über die Unterbringung des Hundes im Haus und Freilauf. Die Hundebetreuung ist mit Familienanschluss und im gemeinsamen Wohnhaus und Garten. Seite 3/5
4 Allgemeine Geschäftsbedingungen von (5) Ernährung und medizinische Versorgung: Der Hundehalter hat im Hundebetreuungsvertrag aufzuführen, dass besondere Ernährung und medizinische Versorgung des Hundes notwendig ist. Details und Art sind im Hundebetreuungsvertrag schriftlich anzugeben und festzuhalten. (6) Personen- und Sachschäden: Vor Aufnahme des Hundes wird der Hundehalter ausdru cklich darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in die Hundebetreuung gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in der Hundebetreuung befindlichen Hunde und auf Hunde die während der Spaziergänge getroffen werden könnten bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen Hundn und deren Verletzungsfolgen, sowie Personen- und Sachschäden. Läufige Hündinnen werden ausschließlich nach Absprache gegen einen 100% Aufschlag des reguläen Preises aufgenommen. Sollten Folgeschäden (eventuelle Deckung) und Folgekosten auftreten, werde diese allein durch den Hundehalter getragen. (7) Tierarzt: Tierarztkosten: Der Hundehalter zeigt durch einen gültigen Impfpass, dass, sein Hund die nachfolgend genannten Impfungen besitzt. Bei Ungültigkeit des Impfschutzes kann vom Hundebetreuungsvertrag zurücktreten oder gegebenenfalls die Impfungen auf Kosten des Hundehalters nachholen. Schäden an Dritten durch die Nichteinhaltung der Impfpflicht gehen zu Lasten des verursachenden Hundehalters. Namentlich genannt sollten folgende Impfungen erfolgt sein: Tollwut, Staupe, Leptospirose, Parvovirus, Virushusten (Einzelfallentscheidung durch ). Des weiteren versichert der Hundehalter, dass der Hund keine ansteckenden Krankheiten hat und frei von Parasiten (Flöhen, Läusen, Zecken. Milben) ist. Für Welpen und Junghunde gilt, der dem Alter entsprechende nachweisliche Impfschutz. Der Impfpass ist bei Vertragsabschluß vorzulegen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass Tierarztkosten seines Hundes in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen werden, im Falle eines Unfalles oder bei Verletzung und Erkrankung durch Dritte. (8) Abholung: Der Hundehalter ist dazu verpflichtet seinen Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Betreuungsdauer abzuholen. Bei Nichteinhaltung wird der Hund nach 3 Tagen einem Tierheim zugeleitet, die Tierheimauswahl erfolgt durch. Die Folgekosten trägt der Hundehalter, schließt Schadenersatzansprüche und jegliche Haftung hierfür aus. Seite 4/5
5 Allgemeine Geschäftsbedingungen von (9) Ernährung: Der Hundehalter stellt während der gesamten Betreuungszeit seines Hundes das Futter zur Verfügung oder bucht Futterkostenpflichtig dazu. Futterkostenberechnung erfolgt je nach Futtermenge und Art (10) Preis: Der Hundehalter verpflichtet sich, Betreuungspreise im Voraus bar oder per Überweisung zu bezahlen. Berechnet wird je angefangenem Kalendertag und -nacht. Öffnungszeiten Besuchs-, Bring- und Abholzeiten sind stets vorher persönlich, schriftlich oder telefonisch zu vereinbaren. Hol- und Bringservice für die Pensionszeit ist kostenpflichtig buchbar und individuell vereinbar und wird schriftlich im Betreuungsvertrag fixiert, pro angefangenem Kilometer werden 0,55 berechnet. Preise sind der jährlichen Preisliste zu entnehmen. (11) Stornierungskosten fallen an bei folgenden Buchungsabsagen: -7bis 0 Tage vor Betreuungsbegin 100% der Totalsumme. -15 bis 8 Tage vor Betreuungsbeginn 50% der Totalsumme -22 bis 9 Tage vor Betreuungsbeginn 25% der Totalsumme -31 bis 23 Tage vor Betreuungsbeginn 0% der Totalsumme (12) Haftung: Die Hundebetreuung von Michèle Grucza schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzungen durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Der Hundehalter weist eine gültige Hundehaftpflichtversicherung in Kopie und eine aktuelle Hundesteuermarke vor, beides muss bei Abgabe des Hundes vorliegen, behält sich sonst vor, vom Hundebetreuungsvertrag zurückzutreten. (13) Betriebshaftpflicht: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehören zum Betreuungsvertrag. Mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages bestätigt der Kunde sie gelesen und akzeptiert zu haben. Sollte einer der hier aufgeführten Punkte wirkungslos werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der restlichenpunkte. Die Hundepension besitzt eine Betriebshaftpflichtversicherung unter der jedoch die unter (6) angegebenen Fälle nicht eingeschlossen sind. (14) Einverständniserklärung Fotografien: Mit der Veröffentlichung der Abbildung meines Hundes/meiner Hunde auf Online Portalen, Werbezwecken von, vertreten durch Michèle Gruzca, bin ich einverstanden. Seite 5/5
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