Ersatzansprechpartner, wenn Tierhalter nicht erreichbar

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1 Melanie Tejkl Reuderner Straße Nürtingen Tel: 07022/ Tiersittervertrag Hundebetreuung Halter: Name : Straße: PLZ/Ort: Tel.: Handy: Ersatzansprechpartner, wenn Tierhalter nicht erreichbar Name, Anschrift: Tel.: Handy: (Sollten Sie im Urlaub einen Unfall haben etc., so werden in diesem Fall nur Ihre Angehörigen benachrichtigt, nicht die Hundepension. Durch die Angabe eines Ersatzansprechpartners erhalten wir in Notfällen die Möglichkeit, das Beste für Ihr Tier zu unternehmen.) Zu betreuendes Tier Name: Rasse: Alter: Geschlecht: Kastriert: Ja Nein Bei Hündinnen, letzte Läufigkeit: Seite 1 von 11

2 Versicherung Besteht eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung: Ja (Betreuung nur mit gültiger Tierhalterhaftpflichtversicherung) Nein Versicherung mit Anschrift und Versicherungsschein-Nummer: Dauer und Umfang der Betreuung Von Bis Abholberechtigt: (nur mit Vorlage eines gültigen Identifikationspapiers wie Personalausweis etc.) Gesundheit/Verhalten des Tieres Name und Anschrift des Tierarztes der im Falle von Erkrankungen oder Verletzungen des Tieres aufgesucht werden soll: Muss das Tier spezielle Medikamente nehmen? Ja Nein Gabezeiten Medikamente: Dosierung: Fütterungsgewohnheiten/Zeiten Verhaltensauffälligkeiten/Ängste Verhalten gegenüber Artgenossen Verträglich mit: Rüden Hündinnen Allen Darf der Hund abgeleint werden? Ja Nein (wird generell erst gemacht, wenn sich der Hund sicher fühlt und keine Angst mehr zeigt) Seite 2 von 11

3 Kann der Hund alleine bleiben? Ja Nein (Ihr Hund sollte in der Lage sein, für einige Zeit alleine zu bleiben ohne Schaden anzurichten, da auch ich mal einkaufen muss oder 2-3std ins Schwimmbad gehe.) Wenn nein wie äußert sich sein Verhalten? Ist Ihr Hund Autofahren gewöhnt? Ja Nein Hat Ihr Hund Einschränkungen des Bewegungsapparates (z.b. HD) beim Spielen, springen, Treppen steigen? Ja Nein Wenn ja worin besteht diese Einschränkung? Bezahlung Vorab in Bar Bei Abholung in Bar Bei Buchung werden min. 25% Anzahlung fällig. Ich bin damit einverstanden das Bilder meines Tieres auf der Homepage sowie auf meiner Facebook Seite veröffentlicht werden. Ja Nein Zusatzvereinbarungen Diese Angaben habe ich nach besten Wissen und Gewissen gemacht. Schlüssel Es wurden Schlüssel übergeben Ja Nein Seite 3 von 11

4 Ort, Datum Unterschrift Betreuer Unterschrift Halter Gesamtbetrag: Folgende Anzahlung wurde geleistet: Anzahlung erhalten: Ort, Datum Unterschrift Betreuer Unterschrift Halter Bankverbindung: VR-Bank Hohenneuffen-Teck eg IBAN: DE BIC: GENODES1HON Seite 4 von 11

5 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Vertragsgegenstand Die Hundepension Melanie s Tiersitting Hundepension nimmt den Hund des Halters für einen vereinbarten Zeitraum in Obhut. Der Halter konnte die Hundepension und ihre Anlagen und Einrichtungen vorab besichtigen. Der Hund wird während seines Aufenthaltes in der Hundepension artgerecht betreut und gepflegt. Zu den Leistungen der Hundepension zählen insbesondere Spaziergänge auf den an die Hundepension angrenzenden Feldwegen, artgerechtes Spielen und Toben im eingezäunten Freilaufbereich, individuelle Betreuung, einfache Fellpflege. Dem Halter ist bekannt und er akzeptiert, dass die in der Hundepension betreuten Hunde in Gruppen gehalten werden. Dem Halter sind die Risiken von Gruppenhaltung bekannt. 2 Impfschutz, Erkrankungen und Verletzungen und Tod eines Hundes Der Halter versichert, dass sein Hund geimpft (gegen Staupe, Tollwut, Parvovirose, Leptospirose und Zwingerhusten) ist. Die Hinterlegung des Impfpasses ist Voraussetzung für die Unterbringung eines Hundes in der Hundepension. Der Halter versichert nach bestem Wissen und Gewissen, dass sein Hund im Zeitpunkt des Beginns der Unterbringung in der Hundepension frei von ansteckenden Krankheiten wie z.b. Staupe, Tollwut, Zwingerhusten, etc. und ungewöhnlichem Befall von Ekto- und Endoparasiten ist. In den Monaten Mai-September wird vorsorglich eine Behandlung des Hundes gegen Zecken oder Flöhe mit FRONTLINE oder EX-SPOT empfohlen. Im Falle der Erkrankung oder Verletzung eines Hundes veranlasst die Hundepension soweit veterinärmedizinisch erforderlich die tierärztliche Versorgung des Hundes durch den vom Halter benannten Tierarzt. Hat der Halter keinen Tierarzt benannt, ist der vom Halter benannte Tierarzt nicht erreichbar oder ist eine Behandlung durch den vom Halter benannten Tierarzt aufgrund der Art und Intensität der Erkrankung bzw. Verletzung des Hundes nicht zu verantworten, erfolgt die Behandlung durch einen von der Hundepension ausgewählten Tierarzt. Die Kosten der tierärztlichen Behandlung (Honorare, Medikamente, Laborkosten etc.) trägt der Halter. Die Tierpension rechnet Fahrkosten mit einem Betrag von 0,30 pro gefahrenen Kilometer ab. Die Begleitung eines Hundes im Rahmen seiner tierärztlichen Behandlung wird mit einem Betrag von 3,50 je angefangene 15 Minuten abgerechnet. Sollte die Einschläferung eines Hundes erforderlich sein, wird die Tierpension die Entscheidung des Halters oder des Ersatzansprechpartners einholen. Die Tierpension wird die Einschläferung eines Hundes nur dann veranlassen, wenn die Entscheidung des Halters oder des Ersatzansprechpartners nicht eingeholt werden kann und die sofortige Einschläferung eines Hundes veterinärmedizinisch indiziert ist; dies ist von dem behandelnden Tierarzt schriftlich zu bestätigen. Seite 5 von 11

6 3 Tod eines Hundes Die Hundepension haftet nicht für den Tod eines betreuten Hundes, es sei denn der Tod eines Hundes ist nachweislich überwiegend durch schuldhaftes Handeln der Hundepension oder einer ihrer Mitarbeiter verursacht. 4 Futterversorgung Das Futter für den Hund für die Dauer seines Aufenthaltes wird vom Halter gestellt, um eine Futterumstellung zu vermeiden und Durchfallerkrankungen vorzubeugen. Reicht das vom Halter gestellte Futter nicht aus oder muss die Hundepension aus einem sonstigen Grund Futter zur Verfügung stellen, werden dem Halter die dadurch entstehenden Kosten gesondert in Rechnung gestellt. Es gelten folgende Preise: Trockenfutter Nassfutter BARF 1,00 pro Tag 2,00 pro Tag 3,00 pro Tag und 500 gr 5 Preise Größe Beispiele Kurzer Tag (<=6 Std.) Langer Tag (>6Std.) Über Nacht Kleine Hunde Terrier/Mops Zwergpinscher Chihuahua/Shelty/ Französische Bulldogge 10 2 Hunde Hunde Hunde 28 Mittelgroße Hunde Aussi/Border Collie/Appenzeller/ Englische Bulldogge 15 2 Hunde Hunde Hunde 37 Große Hunde Boxer/Akita/Husky Schäferhund/Rotweiler Neufundländer Golden Retriever/ Bernersenn/ American Bulldog 20 2 Hunde Hunde Hunde 43 Erläuterung und Beispiele zur Preisgestaltung Die Preise für Über Nacht gelten immer bei Abholung am Abholtag bis spätestens 8 Uhr morgens. Da bei einer Abholung nach 8 Uhr bereits ein neuer Betreuungstag begonnen hat, wird zusätzlich, je nach Abhol-Uhrzeit, noch ein Kurzer Tag bzw. ein Langer Tag berechnet. Seite 6 von 11

7 Beispiele: Betreuungsbeginn Montag 8 Uhr, Abholung Samstag bis 8 Uhr morgens -> Berechnung 5x Über Nacht Betreuungsbeginn Montag 8 Uhr, Abholung Samstag zwischen 8 Uhr und 13 Uhr -> Berechnung 5x Über Nacht + 1x Kurzer Tag Betreuungsbeginn Montag 8 Uhr, Abholung Samstag nach 13 Uhr -> Berechnung 5x Über Nacht + 1x Langer Tag 6 Pfandrecht Der Hundepension steht entsprechend 647 BGB wegen ihrer Forderungen aus dem Betreuungsvertrag ein Pfandrecht an den in Betreuung gegebenen Hunden zu. 7 Vertragsschluss; Rücktritt vom Betreuungsvertrag Der Betreuungsvertrag kommt mit Zugang eines vollständig ausgefüllten und vom Halter unterzeichneten Vertragsformulars bei der Hundepension zustande. Ab diesem Zeitpunkt gilt ein Platz in der Hundepension als reserviert. Der Halter ist berechtigt, vom Betreuungsvertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts vom Betreuungsvertrag ist der Halter verpflichtet, nach Maßgabe der folgenden Regelungen eine Stornogebühr an die Hundepension zu zahlen. Bei einem Rücktritt mindestens 15 Tage vor dem Tag, an dem der vereinbarte Aufenthalt des Hundes in der Hundepension beginnen sollte Stichtag, fällt keine Stornogebühr an. Erfolgt der Rücktritt spätestens 8 Tage vor dem Stichtag beträgt die Stornogebühr 20 %, bei einem Rücktritt spätestens 4 Tage vor dem Stichtag beträgt die Stornogebühr 40 %, bei einem Rücktritt von 3 Tagen oder weniger vor dem Stichtag 80 %. Bemessungsgrundlage für die Stornogebühr ist der Preis für die Betreuung des Hundes für den vereinbarten Aufenthaltszeitraum in der Hundepension. Bei Ableben des Hundes vor Betreuungsbeginn wird keine Stornogebühr fällig. 8 Abholung des Hundes Der Halter ist verpflichtet, den Hund zu dem vereinbarten Termin abzuholen. Wird der Hund nicht zum vereinbarten Termin abgeholt, stellt die Hundepension dem Tierhalter die weitere Betreuung des Hundes gemäß der Regelungen in 4 und 5 in Rechnung. Ist der vereinbarte Termin zur Abholung des Hundes länger als 5 Tage verstrichen, ist die Hundepension berechtigt, den Halter durch schriftliche Erklärung aufzufordern, den Hund innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Aufforderung abzuholen, und dem Tierhalter anzudrohen, den Hund entweder an ein Tierheim abzugeben oder nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen über die Verwertung eines Pfandrechts gemäß 647 BGB zu verwerten, sollte der Hund nicht innerhalb der 10-Tages-Frist abgeholt werden. Nach fruchtlosem Ablauf der 10-Tages-Frist ist die Hundepension berechtigt, den Hund in ein Tierheim abzugeben oder das Pfandrecht an dem Hund gemäß 6 zu verwerten. Seite 7 von 11

8 Eventuelle Kosten für die Unterbringung eines Hundes in einem Tierheim sowie die Kosten der Hundepension trägt der Halter. Sollte ein betreuter Hund aggressives oder zerstörerisches Verhalten zeigen, ist der Halter verpflichtet, den Hund auf Aufforderung der Hundepension unverzüglich abzuholen. Sollte der Halter den Hund nicht unverzüglich abholen oder ist die Fortsetzung der Betreuung des Hundes in der Hundepension unzumutbar, ist die Hundepension berechtigt, den Hund in ein geeignetes Tierheim zu bringen. Eventuelle Kosten für die Unterbringung eines Hundes in einem Tierheim sowie die Kosten der Hundepension trägt der Halter. 9 Haftung der Hundepension Die Haftung der Hundepension ist, soweit sich aus den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt, ausgeschlossen. Das gilt nicht für die Haftung der Hundepension oder ihrer Erfüllungsgehilfen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, die Haftung für die Verletzung des Lebens, Körpers und der Gesundheit sowie die Verletzung von Kardinalpflichten aus diesem Vertrag. Insbesondere haftet die Hundepension nicht, wenn ein betreuter Hund während der Betreuungszeit trächtig wird. Die Hundepension haftet nicht für Verletzungen der betreuten Hunde aufgrund von Auseinandersetzungen zwischen betreuten Hunden oder betreuten Hunden und anderen Hunden. Die Hundepension haftet auch nicht für Sachen des Halters (Decken, Schüssel, Spielzeug, etc.). 10 Haftung des Halters Der Halter haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Er erklärt, dass sein Hund keine Gefahr für den Menschen darstellt. Der Halter hat versichert, dass für den Hund eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht. Den Nachweis (Kopie des Versicherungsscheins) hat der Halter vor Übergabe des Hundes bei der Hundepension zu hinterlegen. Mit der Unterschrift des Vertrages bestätigt der Besitzer, die vorliegenden AGB erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben. Ort, Datum Unterschrift Tierhalter (Bitte überprüfen Sie den Vertrag auf Vollständigkeit!) Melanie Tejkl Reuderner Straße Nürtingen Tel.: 07022/ info@melanietejkl.de Web: Seite 8 von 11

9 Zusatzinformation an den Hundehalter! Bitte genau durchlesen und unterschreiben! Warum verursachen Hundepensionen Stress bei den Fellnasen? Um zu verstehen, warum dieser Stress entsteht, ist es wichtig die natürlichen Bedürfnisse der Hunde zu kennen und diese mit den Gegebenheiten in einer klassischen Hundepension zu vergleichen. Unabhängig von Rasse und Erziehung sind Hunde aufgrund ihrer Abstammung vom Wolf ursprünglich Jäger. In vielen der uns heute bekannten Rassen wurde dieser Trieb herausgezüchtet, allerdings ist bei den meisten ein eng damit verbundener Instinkt erhalten geblieben: das Verteidigen der Beute (Nahrung oder Spielzeug) gegenüber rudelfremden Tieren. Wenn der Hund nicht gewohnt ist in Gesellschaft anderer Vierbeiner zu leben und plötzlich in einen wild zusammen gewürfelten Verband von Artgenossen kommt, wird er versuchen das seine stets im Auge zu behalten, um es wenn nötig verteidigen zu können. Dies fordert von ihm kontinuierliche Aufmerksamkeit und versetzt ihn in permanente Anspannung, die auf Dauer in Stress umschlägt. Hunde sind von Natur aus sehr soziale Wesen und brauchen Begleiter, die ihnen vertraut sind und auf die sie sich verlassen können. Für den Wolf ist ein funktionierendes Rudel überlebenswichtig und für den Haushund hat sich der Mensch bzw. die Familie in sein Rudel verwandelt, das er zum Schutz braucht und das auch er beschützen will. Ist seine Bezugsperson nicht da, wird er automatisch nach einem Ersatz suchen, an dem er sich orientieren kann. In einer klassischen Hundepension kann er diesen nur schwer finden, da die Zeit nicht ausreicht, welche die Betreuer mit den einzelnen Hunden verbringen können, um eine richtige Bindung aufzubauen. Unsere Vierbeiner brauchen, wie wir Menschen auch, eine gewisse Routine in ihrem Leben um sich sicher zu fühlen und ihre Zeit nicht ständig in Erwartung unbekannter Vorkommnisse zu verbringen. Um so viel wie möglich der täglichen Gewohnheiten deines Hundes beibehalten zu können, sollte die Betreuung in Konditionen stattfinden, die er gewohnt ist: als Familienmitglied in einem Zuhause, in dem er sich frei bewegen kann. Dies können Hundepensionen nicht leisten, in denen zahlreiche Tiere gleichzeitig leben. Die meisten Hunde haben noch nie Zeit in einem Zwinger oder einer Box verbracht und die ungewohnte Situation des Eingesperrtseins verunsichert sie und lässt sie nicht entspannen. Ein erwachsener Hund muss ungefähr 14 Stunden am Tag schlafen, um psychisch und physisch gesund zu bleiben. Hierfür brauchte er ein ruhiges und sicheres Plätzchen, wo er ungestört liegen kann. In einer Hundepension ist diese Ruhe kaum gegeben, da viele Hunde aus Frustration eingesperrt zu sein oft anhaltend bellen, was wiederum die anderen Insassen aufregt und beunruhigt. Der Mangel an Entspannung und erholsamem Schlaf ist ein zusätzlicher Stressfaktor für deine Fellnase. Seite 9 von 11

10 Auch wenn die Hunde in den Pensionen einen groβen Auβenbereich haben und sich dort eine Zeit lang frei bewegen können, brauchen sie dennoch Spaziergänge, auf denen sie ausgiebig schnüffeln können um ihre neue Umgebung kennenzulernen. In den Hundepensionen werden diese Spaziergänge oft nur sporadisch ausgeführt und meist zu mehreren, so dass das Eingehen auf das einzelne Tier und seinen Schnüffelrhythmus schwierig und vor allem zeitintensiv ist. Letzten Endes hat fast jeder Hund Eigenheiten bzw. spezielle Bedürfnisse, die es zu erfüllen gibt, ein spezielles Futter, Medikation, Unverträglichkeiten oder Ängste. Auf diese kann in einer Hundepension nur in begrenzten Umfang eingegangen werden, da es oftmals zu viele Tiere zu betreuen gibt. Wie äußert sich Stress bei Hunden? Stress ist nichts anderes als eine natürliche Körperreaktion in Situationen, die intensiver sind als andere und ist physisch gekennzeichnet durch die Ausschüttung von Hormonen, die dafür sorgen, dass der Körper leistungsfähiger ist. Alle Säugetiere zeigen diese körperliche Reaktion auf gewisse Ereignisse und Situationen, Hunde wie Menschen. Dabei sind es nicht nur unerfreuliche Ereignisse, die solche Reaktionen mit sich bringen, sondern sie können auch durchaus durch eine Aufregung aus Glück hervorgerufen werden. Wenn es sich allerdings um unangenehme Situationen handelt, in denen Angst oder Wut im Spiel sind, wird der Körper von Stresshormonen regelrecht überflutet und es kommt zu einem Überschuss. Hält dieser Zustand dazu über einen längeren Zeitraum an, kann dieser so genannte Dauerstress zu gesundheitliche Probleme führen. Beim uns Menschen äuβern sich diese überwiegend in Kopfschmerzen, Verspannungen, Reizdarm und Herz-Kreislauf- Problemen. Allerdings reagieren unsere Vierbeiner ebenso sensibel wie wir auf diese kontinuierliche psychische Belastung und kann zu Verdauungsschwierigkeiten, Allergien und Herzproblemen führen, aber auch auf der Verhaltensebene kann es zu negativen Reaktionen kommen wie bspw. eine beschleunigte Verteidigungsreaktion, die oft mit Aggressivität verwechselt wird. Wie erkennen wir Stress bei unserem Vierbeiner? Wenn Hunde Stress empfinden, zeigen sie dies auf eine bestimmte Weise. Allerdings müssen wir diese Hinweise in den richtigen Kontext rücken, da diese auch in anderen Situationen auftreten können, wie etwa bei Hitze, Allergien oder nach langen Spaziergängen. Anzeichen von Stress können u.a. sein: Rastlosigkeit und Hyperaktivität. Überreaktionen auf normale Reize. Bellen, Jaulen, Winseln oder Heulen. Beschwichtigungssignale: Gähnen, über die Nase lecken oder Abwenden. Übertriebene Körperpflege: Lecken, Knabbern, Kratzen. Schnelles Lecken der Lefzen, sich Schütteln, Hecheln und Speicheln. Bitte geben sie Ihrem Hund Zeit sich zuhause wieder an seinen normalen Alltag zu gewöhnen und wundern sie sich nicht, wenn er die ersten Tage z.b. viel schlafen wird. Seite 10 von 11

11 Mit der Unterschrift des Vertrages bestätigt der Besitzer, die vorliegenden Informationen erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben. Ort, Datum Unterschrift Tierhalter (Bitte überprüfen Sie den Vertrag auf Vollständigkeit!) Melanie Tejkl Reuderner Straße Nürtingen Tel.: 07022/ Web: Seite 11 von 11

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