Buchungs,- KontakDormular
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- Magdalena Krüger
- vor 7 Jahren
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1 Buchungs,- KontakDormular Bringzeit: Abholzeit: UnterschriH Mit meiner UnterschriH bestänge ich, dass ich den Vertragsinhalt verstanden und akzepnert habe. Eichelberg 8, Ipsheim Tel: Seite -1/5-
2 Allgemeine Geschä.sbedingungen des Hundezentrum Eichelberg Teil 1 1.Hotelvertrag 1.1 Zwischen dem Hundehalter und dem Inhaber des Hundezentrum Eichelberg nachstehend mit HZE bezeichnet wird ein Unterbringungsvertrag geschlossen. Die hier aufgeführten allgemeinen GeschäHsbedingungen werden Bestandteil eines jeden Unterbringungs- Vertrages. Der Inhaber des HZE weist jeden Hundehalter bei Vertragsabschluss ausdrücklich darauf hin, dass die hier aufgeführten allgemeinen GeschäHsbedingungen Bestandteil des Unterbringungsvertrages sind. Außerdem sind die hier aufgeführten allgemeinen GeschäHsbedingungen durch einen deutlich sichtbaren Aushang an der RezepNon des Hundehotels des HZE angebracht. Jeder Halter der seinen Hund in das Hundehotel Eichelberg gibt, versichert in zumutbarerer Weise vom Inhalt der allgemeinen GeschäHsbedingungen des HZE Kenntnis erlangt zu haben. Jeder Halter der einen Vertrag mit dem HZE abschließt, ist mit der Geltung der hier aufgeführten allgemeinen GeschäHsbedingungen einverstanden. 1.2 Das Hundezentrum Eichelberg gewährleistet jedem im Hotel untergebrachten Hund während der vereinbarten Aufenthaltsdauer auf dem umzäunten Privatgelände, sowie in Gassirunden ausreichend Freilauf zu verschaffen. In den Wintermonaten, oder bei extremen Wecerlagen kann dies auch im Innenbereich des Hotels stadinden. 1.3 Der Hundehalter wird durch das Hotel unverzüglich benachrichngt, wenn bei seinem Hund physische, oder psychische Störungen auhreten, oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt die das normale Maß überschreiten. Der Hundehalter ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass dem HZE der Aufenthaltsort des Hundehalters, oder einer dem Hund und dem Halter vertrauten Person bekannt sind, so dass das HZE den Hundehalter, oder eine vertraute Person auch tatsächlich nachrichtlich erreicht. 1.4 Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung im Hundehotel durch ein Beratungsgespräch des HZE eingehend informiert. Besonderheiten der Verpflegung und medizinischer Versorgung sind durch den Hundehalter bei Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. 1.5 Der Hundehalter wird darauf hingewiesen, dass sein Hund auf eigene Gefahr in das Hundehotel gegeben wird. Dieses bezieht sich ausdrücklich auf die anderen im Hotel befindlichen Hunde bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen, sowie ausbrechen des Hundes aus dem Gelände. 1.6 Das Hundehotel Eichelberg/HZE verfügt über eine gülnge BetriebshaHpflicht, die jedoch die unter 1.5 genannten Fälle nicht erfasst. Eine HaHpflichtversicherung des Halters für den eingebrachten Hund ist Pflicht. 2. Tierarztkosten 2.1 Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten durch einen Tierarzt oder sonsnge Drice bei Erkrankung, oder im Falle eines Unfalls/Verletzung seines Hundes erfolgen soll. Die hierbei entstehenden Kosten werden im vollen Umfang durch den Hundehalter übernommen. 2.2 Der Hundehalter versichert, das sein in das Hundehotel gegebener Hund die nachfolgenden Impfungen besitzt. Sollte dies nicht der Fall sein, ist das HZE berechngt vom Unterbringungsvertrag zurückzutreten, oder die Impfungen auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen gehen zu Lasten des Hundehalters. Das HZE übernimmt keinerlei Gewähr und schließt jeden Schadenersatz hierzu aus. Der Hundehalter sichert zu, dass sein Hund/Hunde innerhalb des letzten Jahres folgende Impfungen erhalten hat: Tollwut, Staupe, HepaNNs, Leptospirose, Parvovirose (Virushusten nach Absprache). Seite -2/5-
3 Allgemeine Geschä.sbedingungen des Hundezentrum Eichelberg Teil Der in das Hundehotel gegebene Hund wird umgehend nach Ablauf der vereinbarten Aufenthaltsdauer durch den Halter abgeholt. Im Falle der Nichteinhaltung wird der Hund nach 10 Tagen einem Tierheim zugeleitet. Das Tierheim wird durch das HZE ausgesucht. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter voll in Rechnung gestellt. Zur Vermeidung von Missbrauch kopiert das HZE bei Vertragsabschluss den Personalausweis des Hundehalters beim ersten Aufenthalt im HZE. 2.4 Dem Hundehalter ist bekannt, dass läufige Hündinnen nicht aufgenommen werden können. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Unterbringung geben und dies dem HZE verschweigen, wird für die dann auhretenden Folgen (z.b. Deckung der Hündin während des Aufenthaltes) keine HaHung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Hundehalters. Erhöhte Aufenthaltskosten durch Einstellen der Hündin in einen Quarantänebereich, gehen zu Lasten den Hundehalters und erhöhen sich auf 50,00.- pro Tag. Wird eine Hündin während ihres Aufenthaltes im HZE läufig trifft dies ebenfalls zu. Das HZE behält sich im Hinblick auf zur gleichen Zeit engestellten Rüden eine sofornge Beendigung des Vertrages vor. 2.5 Der Verdacht auf eine Erkrankung des in das Hotel gegebenen Hundes ist ausdrücklich vom Hundehalter bekanntzugeben. Das HZE übernimmt keine HaHung für kranke Hunde und deren Folgen. 3. Stornierungen 3.1 Stornierung durch den Kunden. Buchungen sind grundsätzlich bindend. Stornierungen sind selbstverständlich möglich. Allerdings sind reservierte Plätze kurzfrisng nicht nachzubesetzen. Aus diesem Grund gilt bei Stornierung folgende Regel: - Bis 30 Tage vorher kostenfrei - Ab Tage vorher 20% der Gesamtkosten - Ab 14 Tage vorher 50% der Gesamtkosten - Bei Nichterscheinen 100% der Gesamtkosten 3.2 Stornierungen durch das Hundezentrum Eichelberg Sollte das HZE aus unvorhersehbaren, wichngen Gründen nicht in der Lage sein, die vereinbarte Leistung zu erbringen, kann es den Vertrag kündigen. Das HZE wird den Hundehalter unverzüglich informieren und bei der Suche einer Ersatzbetreuung behilflich sein. Im Falle des Rücktrics des HZE schuldet der Kunde dem HZE für nicht erbrachte Leistungen keine Vergütung. 3. Zahlungshinweise Zahlung erfolgt in bar, EC, Kreditkarte oder per Überweisung im Voraus für den gesamten Zeitraum. 4. Bring und Holzeiten im Hundehotel Check in 10:00h, oder nach Absprache (das gibt deinem Hund ausreichend Eingewöhnungszeit vor der ersten Nacht) Check Out bis 9:00h (bei verspäteter Abholung berechnen wir Tagesaufenthalt lt. Preisliste) ACHTUNG: Eine Abholung ihres Hundes ist Sonntags nicht möglich. Von 12:30h 15:30h ist Micagsruhe für die Hunde. In dieser Zeit ist ein Bringen, oder eine Abholung nicht möglich. Wir bicen um Verständnis dafür, dass wir hier keine Ausnahme machen können. Seite -3/5-
4 Allgemeine Geschä.sbedingungen des Hundezentrum Eichelberg Teil 3 5. Ha.ung Das Hundezentrum Eichelberg schließt jede HaHung auf Schadensersatz aus, es sei denn, Schäden werden grob fahrlässig, oder durch Vorsätzlichkeit herbeigeführt. 6. Bildrechte Wir veröffentlichen regelmäßig Fotos der Hotel und Tagesgäste in unseren Medien. Wenn sie dem nicht ausdrücklich widersprechen erklären sie sich damit einverstanden und erheben keinen Anspruch auf Bild, oder Fotorechte gegenüber uns. *Hol und Bringservice im Einzugsgebiet (siehe Karte) Nur Montags, Micwochs & Donnerstags, oder nach Absprache. *Öffnungszeiten Montag-Freitag 8:00h 18:00h *Samstags nur nach Absprache *Sonntags geschlossen Seite -4/5-
5 *Check-in 10:00h oder nach Absprache/ Check out bis 9:00h(bice berücksichnge, dass wir bei verspäteter Abholung (nach 9:00h) ein Tagesaufenthalt (siehe Preisliste) berechnet wird. *Schnuppertage und Schnupperübernachtungen dienen dem Hund und prüfen für den Hund, ob einer Eingewöhnung etwas entgegen steht. Diese Aufenthalte sind kostenpflichng lt. Preisliste. Einzugsgebiet für unseren Hol,-und Bringservice Eichelberg 8, Ipsheim Tel: Seite -5/5-
Buchungs,- Kontaktformular
Buchungs,- Kontaktformular Bringzeit: Abholzeit: Unterschrift Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich den Vertragsinhalt verstanden und akzeptiert habe. Eichelberg 8, 91472 Ipsheim Tel: 09846.976
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