FOTOAUFTRAG: 1 Vertragspartner / Auftraggeber: Fotograf Andreas Schölmberger Straße Stieglbauernstraße 23 PLZ / Ort 4020 Linz
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- Henriette Auttenberg
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1 FOTOAUFTRAG: Fotograf Andreas Schölmberger Straße Stieglbauernstraße 23 PLZ / Ort 4020 Linz E-M@il info@schoelis-fotos.com I info@roll-over-ooe.at Handy +43 (0)699 / Fax +43 (0) 70 / Das Oberösterreichische Fotomagazin weist ausdrücklich darauf hin, dass Andreas Schölmberger Amateurfotograf ist und auf Grund seiner Behinderung auf den Gebrauch eines Rollstuhls angewiesen ist und daher nicht alle Wünsche erfüllen kann. Der Ort des Fotoshootings muss BARRIEREFREI sein. 1 Vertragspartner / Auftraggeber: Firma Vorname Nachname Künstlername Straße PLZ / Ort / Telefon Fax E-M@il Geburtsdatum 1
2 2 Gegenstand des Vertrages: Dieser Vertrag gilt für einen Fotografie-Auftrag mit einer Dauer von an folgendem/n Tag/en:. Stunden Durch diesen Vertrag kommt kein Arbeitsverhältnis zustande! Der Fotograf und der Vertragspartner vereinbaren die Anfertigung von Fotos in folgender Form: unbearbeitete Bilder inklusive Bildbearbeitung Bildübergabe per mit bearbeitete Bild/er mit mind. dpi im Dateiformat und im Seitenverhältnis von cm Bei einem Fotoauftrag ist immer mit einem Ausschuss zu rechnen (falsch belichtet, verwackelte oder unscharfe Bilder, technische Defekte, usw.), daher behält sich der Fotograf das Recht vor, die gesamte Zahl der Fotos, die bei dem Fotoauftrag entstanden sind zu bewerten und einer Vorauswahl zu unterziehen. Sollte aus irgendeinem Grund keine brauchbaren Fotos entstehen, übernimmt der Fotograf keine Haftung. Das Honorar wird in diesem Falle zu 100% retourniert! Beide Parteien können Motiv, Körperhaltung und Ort des Shootings vorschlagen bzw. ablehnen. Der Vertragspartner oder eine von ihm genannte Person verpflichtet sich für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung zu stehen. Als Ort des Auftrages wird festgelegt: Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass der Fotograf alle für die Ausführung des Auftrages relevanten Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibung, Sonderwünsche usw.). Sollte der vereinbarte Termin im Verschulden einer Vertragspartei nicht zustande kommen, ist ein Ersatztermin zu stellen. Bei Absage durch den Vertragspartner müssen erfolgte Auslagen des Fotografen ersetzt werden. Geltend gemacht werden können hier nur erfolgte und nachweisbare Auslagen. Weitergehender Schadensersatz erfolgt nicht. 2
3 3 Nutzung der Fotografien Die Nutzungsrechte liegen ausnahmslos beim Fotografen. Der Fotograf ist befugt, Fotos aus diesem Auftrag folglich zu nutzen: für Eigenwerbung - Ausstellungen - Homepage - Fachmagazine für Fotografie usw. des Vertriebs - Der Vertragspartner tritt hierfür vom Recht am eigenen Bild ab. Dieses Nutzungsrecht geschieht zeitlich, örtlich und sachlich uneingeschränkt. Der Fotograf ist somit Urheber. Vor Veröffentlichung eines Bildes wird der Fotograf den Vertragspartner darüber informieren, sofern die aktuelle Adresse und Telefonnummer dem Fotografen mitgeteilt wurden. Andernfalls besteht keinerlei Anspruch auf Information. Die Fotos dürfen nicht in Medien mit pornographischer oder ähnlich unseriösen Inhalten veröffentlicht werden. 4 Namensnennung Bei Veröffentlichung der Aufnahmen darf der Fotograf lediglich den Firmenname - Name der Veranstaltung vollständigen Namen - Vornamen - Künstlernamen - keinen Namen des Vertragspartners verwenden. 5 Nutzungsrechte für den Vertragspartner Der Vertragspartner ist berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form für eigene Zwecke zu verwenden: Der Vertragspartner ist berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in unveränderter Form für: Bewerbungen - die eigene Webseite - Mails - Mails an Firmenpartner, Kunden usw. soziale Netzwerke (Facebook, Twitter, Google+, usw.) - Webseiten Dritter Firmen- oder Vereis- Webseiten bzw. Mails - Firmen- oder Vereins- Druckwerke Printmedien - nach zu veröffentlichen. 3
4 5 Nutzungsrechte für den Vertragspartner Die Nutzung der Fotos zu kommerziellen Zwecken ist untersagt. Eine kommerzielle Nutzung der Fotos oder Abtretung der Bildrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung. Der Vertragspartner verpflichtet sich bei jeglicher Nutzung der Fotos den Rechteinhaber sichtbar anzugeben (Quellentext). 6 Honorar / Reisekosten Der Vertragspartner erklärt ausdrücklich, dass mit den vereinbarten Honorar in Form von: erhalt der Bilder in Form von mit allen vom Fotografen und in 2 ausgesuchten Aufnahmen innerhalb von Wochen. Honorar: - Reisekosten: sonstige Kosten ( ): alle finanziellen Ansprüche abgegolten sind. Die vollständige Bezahlung ist spätestens bei der Übergabe vom bestellten Bildmaterial in Bar fällig. 7 Haftung des Fotografen Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht grob fahrlässig oder durch vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht worden sind. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände wie zum Beispiel plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen, Barrieren auf Grund des Gebrauches eines Rollstuhls des Fotografen usw., der Fotograf zu einem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Der Fotograf weist auch ausdrücklich darauf hin, dass er Amateurfotograf ist und nach seinem besten Wissen und Können fotografiert, bearbeitet und ausarbeitet. 4
5 8 Sonstige Vereinbarungen 9 Sonstiges Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen und Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Es gilt österreichisches Recht. Ort: Datum: Fotograf Andreas Schölmberger Vertragspartner / gesetlicher Vertreter 5
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