Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hochzeitsfotografien, Fotoreportagen, Fotoshootings und damit zusammenhängende Dienstleistungen

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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hochzeitsfotografien, Fotoreportagen, Fotoshootings und damit zusammenhängende Dienstleistungen Einleitung Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Gloomy Light Photography gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt Gloomy Light Photography (nachfolgend kurz GLP) nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart. Sie gelten ebenso für künftige Geschäftsbeziehungen der Parteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden. Fotos im Sinne dieser AGB sind alle von GLP hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden. ( Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern, Hochzeitsalben, digitale Fotos in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern). Die AGB gelten für Hochzeitsfotografien, Reportagen und für Fotoshootings (Portrait, Familie, Baby, Paarshooting). Soweit nicht anders gekennzeichnet gelten die Bestimmungen für Hochzeitsfotografie und Fotoshootings. 1. Vertragspartner / Anschrift: Gloomy Light Photography Forstgasse Haßloch 0176/ bea@gloomylight.de 2. Vertragsabschluss Hochzeitsfotografie: Ein Angebot an den Auftraggeber ist für GLP bezüglich des Termins der Hochzeitsfotografien nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von maximal 10 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung von GLP durch den Auftraggeber zustande. Fotoshooting: Ein Angebot für ein Fotoshooting an den Auftraggeber behält die Gültigkeit, egal wann ein Vertragsabschluss zustande kommt. Eine Buchung für ein Fotoshooting gilt verbindlich, wenn der Auftraggeber eine Bestätigung der Buchung per erhält. Durch den Vertragsabschluss akzeptiert der Auftraggeber die AGB von GLP. Die AGB gelten für Hochzeitsfotografien, sowie für Fotoshootings. 3. Preise: Hochzeitsfotografie: Für die Bereitstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar. Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie wird eine erste Anzahlung von 30% des Gesamtbetrages nach Erhalt des vom Auftraggeber unterschriebenen Vertrages berechnet. GLP bestätigt, den Auftrag zur Hochzeitsfotografie per und damit wird diese erste Anzahlung innerhalb von 5 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von GLP und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Nach dem Fototermin erhält der Auftraggeber eine Rechnung mit der Aufforderung zur Zahlung Restbetrages.

2 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, die Rechnungen per zu erhalten. Mögliche An-und Abreisekosten von GLP erfolgen jeweils von Haßloch aus. 100 km rund um Haßloch ist die Anfahrt kostenlos. Ab 100km wird jeder gefahrene km mit 0,49 ct berechnet. Die jeweiligen Reisekosten werden im Vertrag verbindlich festgelegt. Ab 120km fallen aufgrund der Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit am Hochzeitstermins Übernachtungskosten an. Meist 2 Nächte. Sofern Übernachtungskosten anfallen, werden diese auch im Vertrag in Absprache mit dem Auftraggeber verbindlich festgehalten. GLP sucht sich selbst eine Unterbringung in der Nähe des Hochzeisortes. Diese Kosten werden mit Beleg in Rechnung gestellt. Essen und Getränke werden vom Auftraggeber unentgeltlich während der Reportage zur Verfügung gestellt. Fotoshooting: Der Auftraggeber erhält nach dem Fototermin eine Rechnung per mit dem Gesamtbetrag. Dieser ist innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen. Verzug der Zahlung: Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Interventionen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Verlängerung der Aufnahmeproduktion und Änderungen: Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktion auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wir eine Honorar für die angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge von höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen so kann GLP eine angemessen Erhöhung des Honorars verlangen. Rücktritt: Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis von GLP vor dem vereinbarten Fototermin zurück, so sind 75% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an GLP zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet. 3.Eigentumsvorbehalt Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren ( Online Galerie, Fotobuch, etc.) Eigentum von GLP. 4. Ausführung der Vertragspflichten Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Fotos stets dem künsterlichen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamation und / oder Mängelrügen hinsichtlich des von GLP ausgeübten künsterlichen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. Während eines Fotoshootings / Brautpaarshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet. GLP wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.

3 GLP verpflichtet sich nicht zur dauerhaten Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW Aufnahmen, verbleiben bei GLP. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an GLP übergebenen Vorlagen das Vervielfaltigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfaltigungs und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Hochzeitsfotografie: Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z.bsp. Bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. GLP ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber erwünscht ist. Insbesondere bei Halb oder Ganztagesbuchungen sind GLP angemessene Pausen inklusive Verpflegung zu gewähren. 5. Gewährleistung/Haftung Gegen GLP gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und / oder vertraglichen Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhaltens seitens GLP verursacht wurde. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte GLP jedoch aufgrund besonderer Umstände wie z.b. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. (auch durch Familienangehörigen von GLP) zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall von GLP kommen, bemühen sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. GLP haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten oder digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet GLP keinen Ersatz. GLP ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien zu beauftragen. GLP ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen. GLP haftet nur für eigenes Verschulden und für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. GLP haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen des Herstellers des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf der Vorder-oder Rückseite von Fotobüchern übernimmt GLP keine Haftung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Fotos schriftlich bei GLP geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mangelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlicher Ansichten über die künsterliche Gestaltung durch GLP beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder der Erstbilder ergeben.

4 Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei entstehen. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. 6. Nutzungs-und Urheberrechte Sämtliche Nutzungs-und Urheberreche liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei GLP. Bild- und Urheberreche bleiben zur Gänze bei GLP. Wird ein eingeschränktes Nutzungs-und / oder Vervielfaltigungsrecht durch GLP an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von GLP zu machen. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfaltigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke gestattet. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an GLP über. Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf sind nicht gestattet. Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt. GLP darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden.(zb. Für Ausstellungen, Messen, Homepage, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten, Blogs etc.) Der / die Auftraggeber erteilen hierzu mit Vertragsunterzeichnung für eine Hochzeitsreportage oder einer Buchung bei Fotoshootings via ihr ausdrückliches Einverständnis. 7. Datenschutz Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an GLP bekanntgegeben werden, verpflichtet sich GLP diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben. 9. Anwendbares Recht, Schriftform,Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand Es gilt ausschließlich deutsches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam.

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