VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit T-DSL. zwischen
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- Lisa Brinkerhoff
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1 VERTRAG zur Beteiligung der Gemeinde bei der Versorgung mit T-DSL zwischen der Marktgemeinde Winklarn VG Oberviechtach Bezirksamtsstr Oberviechtach - nachfolgend Markt Winklarn genannt - und Deutsche Telekom AG T-Com, TI NL Süd Wilhelm-Pitz-Str Bayreuth - nachfolgend T-Com genannt -
2 Inhaltsverzeichnis 1 EINLEITUNG 2 VERTRAGSGEGENSTAND 3 AUSBAUGEBIET 4 LEISTUNGEN DER T-COM 5 BETEILIGUNGSFORM 6 EIGENTUM / RECHTE 7 HAFTUNG 8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
3 Zwischen dem Markt Winklarn und der T-Com wird folgendes vereinbart: 1. Einleitung Im Vorwahlbereich ist T-DSL derzeit nicht verfügbar. Aufgrund der hohen Herstellungskosten ist der Ausbau durch die T-Com nicht wirtschaftlich zu realisieren. Der Markt Winklarn hat Interesse daran, dass das Gebiet mit T-DSL versorgt wird und unterstützt daher die T-Com beim Ausbau folgender Orte: Bereich des Marktes Winklarn: Winklarn, Fischerhof, Forsthof, Haag, Haselweiher, Krapflhof, Muschenried, Obereppenried, Pondorf (außer Frauensteinweg 55), Scheibenhaus, Schneeberg, Trad, Untereppenried, Wastlhof, Windhals und Zengeröd Bereich der Stadt Oberviechtach: Herzoghof und Schönthan (teilweise 35 %) Bereich der Gemeinde Thanstein: Kiesenberg, Krähhof, Kulz, Neudeck und Ziegelhütte Bereich der Stadt Rötz: Heinrichskirchen (teilweise 50 %), Pillmersried und Rödlmühl Bereich der Gemeinde Dieterskirchen: Ödgartenhof. 2. Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages ist die Herstellung der Verfügbarkeit von T-DSL im Ausbaugebiet durch die T-Com. 3. Ausbaugebiet Das Ausbaugebiet ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Planausschnitt. Die durch die Baumaßnahmen versorgten Gebiete sind rot markiert. Eine mögliche spätere Erweiterung erfolgt ohne weitere Verpflichtung des Marktes Winklarn. Es sei denn, dass für dieses Gebiet später ein weiterer Vertrag geschlossen wird. 4. Leistungen der T-Com Die T-Com wird unmittelbar nach der Unterzeichnung dieses Vertrages alle Maßnahmen zur Vorbereitung und Realisierung der zum Ausbau notwendigen Maßnahmen einleiten. Von einer Verfügbarkeit von T-DSL ist spätestens 1 Jahr nach Vertragsunterzeichnung auszugehen. Der genaue Verfügbarkeitstermin wird dem Markt Winklarn nach der Feinplanung der Baumaßnahme mitgeteilt.
4 Die T-Com behält sich eine Verschiebung des Verfügbarkeitstermins durch Lieferantenprobleme bei Vorlieferanten und unerwarteten Problemen bei der technischen Realisierung vor. Ist eine Terminverschiebung unvermeidbar, so wird die T-Com den Markt Winklarn unter Angabe der Gründe und Mitteilung eines neuen Verfügbarkeitstermins umgehend schriftlich informieren. 5. Beteiligung Der Markt Winklarn geht davon aus, dass die T-Com innerhalb eines Jahres nach dem im Punkt 4 definierten Verfügbarkeitstermin in dem Gebiet mindestens 160 (einhundertsechzig) T-DSL Kunden gewinnen wird. Werden zum vorstehenden Stichtag diese 160 Kunden nicht erreicht, verpflichtet sich der Markt Winklarn, für jeden fehlenden Kunden einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 600,00 (sechshundert Euro) zzgl. USt an die T-Com zu zahlen. Falls mehr Kunden gewonnen werden, entstehen keine gegenseitigen Ansprüche. Die T-Com stellt an den Markt Winklarn gegebenenfalls eine Rechnung über den oben vereinbarten Betrag mit einer Zahlfrist von 30 Tagen. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Leistungen und der im Einzelnen angefallenen Kosten erfolgt nicht. Kommt der Markt Winklarn mit der Zahlung in Verzug, so ist die T-Com berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz p. a. zu erheben. 6. Eigentum / Rechte Durch die Unterstützungsleistung erhält der Markt Winklarn keinerlei Rechte an den technischen Anlagen, kein Eigentum und keine Eigentumsbefugnis. Die Nutzungsrechte liegen ausschließlich bei der T-Com, ebenso erfolgt die Begründung von Vertragsverhältnissen über T-DSL-Anschlüsse allein durch die T-Com. 7. Haftung Die Haftung der T-Com wird auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Handeln beschränkt. 8. Schlussbestimmungen (1) Dieser Vertrag umfasst die gesamten bis zum Vertragsabschluss zwischen den Vertragsparteien bezüglich des Vertragsgegenstandes getroffenen Vereinbarungen. Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sind insoweit ausschließlich in diesem Vertrag festgelegt. (2) Frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand sind mit dem Inkrafttreten dieses Vertrages gegenstandslos. (3) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder der Anhänge zum Vertrag bedürfen der Schriftform und sind von beiden Vertragsparteien zu unterzeichnen. Dies gilt auch für diese Schriftformvereinbarung selbst. (4) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die
5 unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine solche wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. (5) Dieser Vertrag wird in zwei Originalen ausgefertigt. Jeder Vertragspartner erhält eine Ausfertigung. Markt Winklarn T-Com ( Ort, Datum) ( Ort, Datum) (Unterschrift ) (Unterschrift ) Anlage 1 T-DSL Ausbaugebiet Vorwahlbereich 09676
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