Elektrizitätsliefervertrag
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- Sofia Kopp
- vor 8 Jahren
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1 Elektrizitätsliefervertrag zwischen Strasse, Hausnummer Postleitzahl, Ort (nachfolgend "Kunde") und WWZ Energie AG Chollerstrasse 24 Postfach 6301 Zug (nachfolgend "WWE") betreffend Belieferung von Bezugsstellen des Kunden mit elektrischer Energie Inhaltsverzeichnis: 1.! Vertragsgegenstand... 2! 2.! Vertragsgültigkeit... 2! 3.! Vertragsgrundlagen... 2! 4.! Vertragsdauer... 2! 5.! Lieferung und Bezug... 2! 6.! Produkte und Preise... 2! 7.! Rechnungsstellung... 2! 8.! Rücktritts- und vorzeitiges Kündigungsrecht... 3! 9.! Datenschutz und Vertraulichkeit... 3! 10.! Weitere Bestimmungen... 3
2 1.! Vertragsgegenstand 1.1! Mit diesem Vertrag regeln der Kunde und die WWE die Versorgung der Bezugsstellen mit elektrischer Energie für die im Anhang 1 aufgeführten Messpunkte. 2.! Vertragsgültigkeit Dieser Vertrag kommt erst mit den rechtsgültigen Unterschriften beider Vertragsparteien zustande. 3.! Vertragsgrundlagen 3.1! Folgende Dokumente sind integrierende Bestandteile dieses Vertrages: Anhang 1: Bezugsstellen, Produkt und Preise ALB-E: Anschluss-, Transport- und Lieferbedingungen für die Elektrizitätsversorgung (auf unter Publikationen - Downloads) 3.2! Diesem Vertrag allfällig widersprechende Bestimmungen im Anhang 1 gehen den Bestimmungen dieses Vertrages vor. Soweit dieser Vertrag den ALB-E widersprechende Bestimmungen enthält, gehen die Bestimmungen dieses Vertrages jenen den ALB-E vor. 3.3! Der Netzanschluss, die Netznutzung und die Netzentgelte sind nicht Bestandteil dieses Vertrages. 3.4! Die Parteien verpflichten sich, diesen Vertrag wo nötig an allfällige während der Vertragsdauer in Kraft tretende gesetzliche Regelungen und deren Änderungen anzupassen. 4.! Vertragsdauer 4.1! Die Vertragsdauer richtet sich nach dem im Anhang 1 definierten Zeitraum. 5.! Lieferung und Bezug 5.1! Die WWE liefert und der Kunde bezieht die gesamte für seinen Bedarf benötigte elektrische Energie an den im Anhang 1 genannten Messpunkten. Die bezogene Energie darf ausschliesslich für die genannten Messpunkte verwendet werden. 5.2! Der Kunde wird mit der Stromqualität gemäss Anhang 1 beliefert. 6.! Produkte und Preise 6.1! Produkte und Preise sind im Anhang 1 geregelt. 7.! Rechnungsstellung 7.1! Die WWE stellt dem Kunden seinen Elektrizitätsbezug zu den Bedingungen gemäss Anhang 1 monatlich pro Standort in Rechnung. Seite 2 von 4
3 8.! Rücktritts- und vorzeitiges Kündigungsrecht 8.1! Dem Kunden steht nach Abschluss des Vertrags kein Rücktrittsrecht zu. Kommt es dennoch zu einem beidseits vereinbarten Rücktritt, haftet der Kunde für den wirtschaftlichen Schaden, den die WWE durch den Rücktritt erleidet. Dieser kann unter anderem dadurch entstehen, da die WWE in der Regel unmittelbar nach Abschluss des Vertrags den erwarteten Strom beschafft. 8.2! Die online Berechnung des Preises ohne individuelles, viertelstündliches Jahreslastprofil, was ansonsten branchenüblich ist, beruht auf wahrheitsgetreuen Angaben des Kunden zur voraussichtlichen Strombezugsmenge, zu seiner Branchenzugehörigkeit und zu seinem Strombezugsverhalten. 8.3! Stellt sich nach Abschluss des Vertrags oder während der Bezugsperiode heraus, dass die Angaben seitens des Kunden erheblich von den effektiven Gegebenheiten abweichen (z.b. Kunde betreibt ein Fitness Center statt eine Bäckerei) oder dass die effektive Energiemenge um mehr als 30% von den vertraglich erwarteten Mengen gemäss Anhang 1 abweicht, führen der Kunde und WWE Verhandlungen mit dem Ziel, die effektiven Gegebenheiten in einer neuen Vereinbarung zu berücksichtigen. Erzielen die beiden Parteien innerhalb von 60 Tagen keine Einigung, ist die WWE berechtigt aber nicht verpflichtet, den vorliegenden Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen jederzeit aufzulösen. 9.! Datenschutz und Vertraulichkeit 9.1! Die Parteien werden die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhobenen oder zugänglich gemachten Daten zum Zweck der Datenverarbeitung unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Durchführung des Vertrages notwendig ist. Die Parteien erklären hierzu ihr Einverständnis. 9.2! Ohne vorgängige Zustimmung der Vertragspartner dürfen die Bedingungen dieses Vertrages und seiner Bestandteile gegenüber Dritten nicht offen gelegt werden. Ausgenommen sind Beratungsunternehmen mit einer Geheimhaltungserklärung gegenüber dem Kunden. Vorbehaltlich bleiben gesetzliche Bestimmungen. 10.! Weitere Bestimmungen 10.1! Dieser Vertrag inkl. Anhänge ersetzt alle früheren Vereinbarungen betreffend Lieferung von elektrischer Energie der WWE an den Kunden für die im Anhang 1 genannten Messpunkte. 10.2! Dieser Vertrag inkl. Anhänge ist beidseitig auf allfällige Rechtsnachfolger zu übertragen. 10.3! Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder ungültig erklärt werden, so sollen sämtliche übrigen Bestimmungen dadurch in ihrer Wirksamkeit nicht berührt werden. Die ungültigen Bestimmungen müssen durch andere, in Form und Inhalt gültige Bestimmungen ersetzt werden, die dem Zweck und den Absichten der ungültigen Bestimmungen so nahe wie möglich kommen. 10.4! Änderungen dieses Vertrages, einschliesslich seiner Anhänge, bedürfen der schriftlichen Form. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. 10.5! Für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten sind ausschliesslich die ordentlichen Gerichte am Ort der Bezugsstelle zuständig. Anwendbar ist materielles Schweizerisches Recht. Seite 3 von 4
4 Dieser Vertrag (inklusive Anhänge) ist in zwei Exemplaren ausgefertigt; je ein Exemplar zuhanden jeder Vertragspartei. Ort, Datum Zug, Datum WWZ Energie AG Seite 4 von 4
5 Anhang 1: Kundendaten, Bezugsstellen, Produkt und Preise 1.! Vertrags-Identifikation Vertragserstellung: Datum und Zeit Vertragsnummer: Vertrags-ID 2.! Firma Vertragsadresse: Rechnungsadresse: URL 3.! Ansprechpartner Name: Name Vorname: Vorname Telefon: Telefon 4.! Kundenangaben Branche: Verbrauchsmuster: Branche Verbrauchsmuster Energiemengen pro Vertragsjahr: Vertragsjahr Ja / Nein Voraussichtliche Gesamtenergiemenge in kwh 2015 Ja / nein 2016 Ja / nein 2017 Ja / nein 2018 Ja / nein 5.! Bezugsstellen Lieferadresse 1: Netzbetreiber: Messpunkt: Netzbetreiber CH Seite 1 von 2
6 Abweichende Rechnungsadresse für Lieferstelle 1: Lieferadresse 2: Netzbetreiber: Messpunkt: Netzbetreiber CH Abweichende Rechnungsadresse für Lieferstelle 2: Analog für weitere Messstellen 6.! Produkt für alle Bezugsstellen Produkt: Markt Vollversorgung Stromqualität: Nicht überprüfbare Energieträger 7.! Energiepreise Vertragsjahr Energiepreis (nicht überprüfbare Energieträger) Aufpreis HKN Schweizer Wasser Aufpreis HKN Europa Wasser Aufpreis HKN Schweiz Solar 2015 X.XX X.XX X.XX X.XX 2016 X.XX X.XX X.XX X.XX 2017 X.XX X.XX X.XX X.XX 2018 X.XX X.XX X.XX X.XX Die Preise verstehen sich als reine Energiepreise exklusive Netznutzung, Abgaben und Steuern. Ort, Datum Zug, Datum WWZ Energie AG Seite 2 von 2
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