TV1 Anschluss an die MS- und NS-Verteilnetze

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1 Gestützt auf die Artikel 1, 2, 3,7 und 8 der «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» (AGB) definiert die vorliegende technische Vorschrift: den Netzanschlussbeitrag (NAB) und den Netzkostenbeitrag (NKB); Kosten des Netzanschlusses Prinzipschema Siehe nachfolgende Abbildungen. die Beträge der Anschlusskosten; die Erhebung der Beiträge; Lösungsvorschläge für Sonderfälle. A. Definitionen Spannung S. 1 / 6 Die Netzspannung des Niederspannungsnetzes (NS) beträgt 400/230V, 50Hz. Die Netzspannung des Mittelspannungsnetzes (MS) beträgt 17kV oder 18kV, 50Hz je nach Region. Anschlusspunkt (Grenzstelle) Als Anschlusspunkt gilt die Grenzstelle zwischen dem Eigentum des Netzbetreibers und jenes des Kunden; die Definition ist in den Allgemeinen Bedingungen (AGB) unter Artikel festgelegt. Jede Partei ist verantwortlich für den Betrieb und Unterhalt seines Eigentums. Netzanschlussstelle Die Netzanschlussstelle ist jene Stelle, an der die Verbindung an das bestehende MS- und NS-Netz erfolgt. Sie wird durch Groupe E bestimmt.

2 Niederspannungsanschluss Zähler & Schaltapparate (Eigentum der Groupe E) Z Z Z Messpunkt + Messstelle Hausinstal la tion Anschlussüberstromunterbrecher (Eigentum des Grundeigentümers) S. 2 / 6 Verteilnetz Privater Grund Öffentlicher Grund Netzanschluss = Anschlussleitung (Eigentum der GroupeE) Bauliche Voraussetzungen (Bauarbeiten & Kabelschutz, Eigentum der Groupe E) Anschlusspunkt = Grenzstelle Bauliche Voraussetzungen (Bauarbeiten & Kabelschutz, Eigentum des Grundeigentümers) Parzellengrenze Netzanschlussstelle

3 Mittelspannungsanschluss ZÄHLERANLAGE NS Eigentum Groupe E Eigentum Groupe E bezahlt durch die NAB Lieferpunkt Eigentum des Kunden Kundenistallation S. 3 / 6 Zähleranlage MS Kundenistallation

4 B. Aufteilung der Kosten B.1 Ausführung der Arbeiten (AGB, Art. 3.1) Prinzip: Der Kunde hat sowohl für den Mittelspannungs- als auch für den Niederspannungsanschluss auf seine Kosten und Verantwortung und unter Anweisung von Groupe E auf seinem Grundstück das unterirdische Kabelschutzrohr zu verlegen. Groupe E übernimmt in der Bauzone die Grabarbeiten für den NS-Anschluss. Diese Kosten werden durch den NAB abgegolten. Der Kunde hat den nötigen Platz für die Messeinrichtung zur Verfügung zu stellen und übernimmt den von Groupe E gelieferten Anschlussstromunterbrecher. Beim MS-Anschluss gehen die Kosten für den Bau und die Ausrüstung der Transformatorenkabine zu Lasten des Kunden und bleiben in seinem Eigentum. B.2 Netzanschlussbeitrag (NAB) (DA Art. 3.1) Prinzip: Mit dem Netzanschlussbeitrag werden die Kosten des Anschlusses von der Netzanschlussstelle bis zum Anschlusspunkt (Grenzstelle) abgedeckt. Darin enthalten sind alle Kosten des Netzbetreibers für die Realisierung des neuen Anschlusses; es sind dies Material (Kabel, Sicherungselemente), Montagearbeit, Grabarbeiten, Planung und Administrativkosten (ausgenommen die Kosten für die Erschliessung, welche der Kunde auf seinem Grundstück ausführt). Die im NAB abgegoltenen Netzelemente bleiben im Eigentum von Groupe E. S. 4 / 6 NAB der Niederspannung: Innerhalb der Bauzone Der NAB wird pauschal in Rechnung gestellt und beruht auf einer Standardsituation. Die Tarife sind: NAB pro Anschlusspunkt <25A CHF A à 63A CHF A à 160A CHF A à 250A CHF >250A Offerte (Min ) Ausserhalb der Bauzone Der NAB besteht aus: dem Pauschalbeitrag des Anschlusses in der Bauzone einen Mehrlängenzuschlag (inklusive Grabarbeiten), wenn die Standardlänge von 60 m überschritten wird; es werden die Effektivkosten berücksichtigt.

5 Öffentliche Beleuchtung NKB der Mittelspannung Ist Groupe E Eigentümerin des Netzes, besteht der NAB aus CHF 390. pauschal pro Anschlusspunkt; Grabarbeiten, Lieferung und Verlegung des Kabelschutzrohres werden vom Kunden ausgeführt. (Wenn Groupe E die Arbeiten gleichzeitig mit dem Verteilnetz ausführt, erhebt sie einen Pauschalbetrag von CHF 13. /m). Der NKB wird in jedem Fall auf der Basis der vereinbarten Leistung erhoben. Die vereinbarte Leistung ist die maximale Leistung, die der Kunde vom Netz zu beziehen wünscht. Sie kann tiefer als die Leistung der Transformatoren sein. Der Tarif beträgt CHF 91. /kw. C. Zahlungsbedingungen S. 5 / 6 Öffentliche Einrichtungen Für den Anschluss von öffentlichen Einrichtungen werden die effektiven Kosten verrechnet. NAB der Mittelspannung Der Kunde übernimmt auf der Basis eines Kostenvoranschlages von Groupe E alle erforderlichen Netzkosten von der Netzanschlussstelle bis zum Grenzpunkt (inkl. Mittelspannungsanschlussanlage). B.3 Netzkostenbeitrag (NKB) Prinzip: Gemäss Empfehlungen des VSE ist der NKB ein Beitrag an die Investitionen der vorgelagerten Netze. Damit wird ein Anteil am Niederspannungsnetz (inklusive Transformation NS/MS, ohne Hausanschlüsse) und am Mittelspannungsnetz abgegolten. NKB der Niederspannung Der NKB wird in jedem Fall proportional zur kalibrierten Stromstärke der Überstromunterbrecher (AÜU) erhoben. Der Tarif beträgt CHF 103. /A. (CHF 35. /A für Monophasenanschlüsse der öffentlichen Beleuchtung und anderer öffentlichen Einrichtungen). Die Zahlungsbedingungen sind durch die AGB (Art. 3.2) geregelt. D. Sonderfälle D.1 Anschluss an einer durch Dritte finanzierte Installation Wird ein Kunde an einer durch Dritte finanzierte Installation angeschlossen, muss er sich zusätzlich zu den üblichen Anschlusskosten an dieser Finanzierung beteiligen. Die Berechnung dieses Ergänzungsbeitrages erfolgt durch die Aufteilung des Restbetrages der Finanzierung auf einen zusätzlichen, mitbeteiligten Kunden mehr. Groupe E überweist den Ergänzungsbeitrag an die schon mitbeteiligten Kunden weiter. Der Restbetrag ist der auf 10 Jahre amortisierte Ergänzungsbeitrag

6 D.2 Anpassung/Änderung der Anschlussleistung Reduktion der Leistung: Es werden keine NAB oder NKB rückvergütet. Erhöhung der Leistung: Die Erhöhung der Anschlussleistung wird gleich behandelt wie ein Neuanschluss. Muss der Anschluss nicht verstärkt werden, sind keine NAB zu entrichten. Mit dem NKB wird dem Kunden die Leistungserhöhung in Rechnung gestellt, auch beim Wechsel von der Niederspannung auf die Mittelspannung. Überschreitet die maximale, bezogene Leistung eines MS-Kunden die vereinbarte Leistung, verlangt die Direktion Energieverteilung den entsprechenden NKB. D.3 Umrüstung eines Freileitungsanschlusses auf Kabelanschluss (AGB Art. 3.3) Rüstet Groupe E anlässlich von Sanierungsarbeiten Freileitungsanschlüsse auf Kabelanschlüsse um, übernimmt sie die daraus entstehenden Kosten; Verlangt der Kunde die Umrüstung seines Freileitungsanschlusses auf Kabelanschluss, wird ihm der NAB wie bei einem Neuanschluss in Rechnung gestellt. Die Arbeiten an der elektrischen Hausinstallation gehen zu Lasten des Kunden. Hat Groupe E jedoch geplant den Anschluss in den nächsten 5 Jahren umzurüsten, wird kein NAB erhoben. Der NKB wird nur für die Erhöhung der Anschlussleistung erhoben. S. 6 / 6 D.4 Umbau oder Neuaufbau eines Gebäudes Ist anlässlich eines Umbaus oder Neuaufbaus eines Gebäudes die Versetzung des bestehenden Kabelanschlusses erforderlich, ist vom Kunden der NAB zu entrichten. Siehe B.1 (Ausführung der Arbeiten). Der NKB wird nur bei einer Erhöhung der Anschlussleistung erhoben. Groupe E übernimmt die Kosten für die definitive Auflösung eines NS-Anschlusses. D.5 Andere Fälle Um die Gleichbehandlung aller Kunden zu gewähren, sind die AGB zu respektieren.

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