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1 ANHANG 3 TARIFE ELEKTRIZITÄTSWERKGENOSSENSCHAFT RIEDBACH 3932 VISPERTERMINEN EW RIEDBACH Seite 1 von 8

2 Inhaltsverzeichnis: Art. 1 Tarif für Wohnungen, Dienstleistungsbetriebe und Kleingewerbe Art. 2 Tarif für Gewerbe und Industrie Art. 3 Pauschaltarif / Licht-Tarif Art. 4 Tarif für Baustellen Art. 5 Schlussbestimmungen Beiblatt Tarif-Ansätze EW RIEDBACH Seite 2 von 8

3 Art. 1 : Tarif für Wohnungen, Dienstleistungsbetriebe und Kleingewerbe 1.1 Anwendungsbereich und Tarifaufbau Dieser Tarif gilt für Energiebezüge von Haushaltungen jeder Grösse und für kleine gewerbliche Betriebe mit einer Anschlusssicherung bis und mit 40 Ampère. Der Tarif setzt sich zusammen aus einer festen Grundtaxe sowie einem Ansatz je verbrauchte Energieeinheit in kwh. 1.2 Tarifansätze Während der Hochtarifzeit : Während der Niedertarifzeit: Berechtigt Energie im Niedertarif zu beziehen sind solche Abonnenten, welche Energie für einen Wassererwärmer über 100 Liter Inhalt oder für eine elektrische Raumheizung beziehen, und deren Installation dafür vorbereitet ist. Die Anpassungsarbeiten gehen zu Lasten des Abonnenten. 1.3 Leistungsfaktor Der Leistungsfaktor des Energiebezuges muss mindestens den Wert 0.89 erreichen. Liegt dieser tiefer, so ist er vom Abonnenten durch entsprechende Installationen zu kompensieren. 1.4 Messung und Apparatemiete Die Messung des Energieverbrauches erfolgt über einen Einfachzähler. Für Abonnenten, die Anspruch auf den Niedertarif haben, erfolgt die Messung über einen Doppeltarifzähler. Die Miete für Tarifapparate ist in der Grundtaxe inbegriffen. Art. 2 : Tarif für Gewerbe und Industrie 2.1 Anwendungsbereich und Tarifaufbau Dieser Tarif gilt für Energiebezüger der in Niederspannung versorgten gewerblichen und industriellen Betrieben mit einer Anschlusssicherung grösser als 40 Ampère. Der Tarif gliedert sich in einen Arbeitspreis je verbrauchte Energieeinheit in kwh während der Hoch- und Niedertarifzeit, sowie in einen Leistungspreis für die maximal bezogene Leistung in kw. EW RIEDBACH Seite 3 von 8

4 2.2 Tarifansätze Arbeitspreis: Während der Hochtarifzeit: Während der Niedertarifzeit: Leistungspreis: Für die maximal bezogene Leistung pro Quartal: Die maximale Leistung wird als Mittelwert der höchstbelasteten Viertelstunde innerhalb eines Quartals über Doppeltarifzähler mit Maximumanzeiger gemessen. Für Abonnenten deren Energiebezug pro Jahr kwh übersteigt (Grossabonnenten), kann die EWR eine Sonderregelung vornehmen. 2.3 Leistungsfaktor Der Leistungsfaktor des Energiebezuges muss mindestens den Wert 0.89 erreichen. Beträgt die Blindenergie mehr als 50% der Wirkenergie, so ist diese vom Abonnenten zu kompensieren. Trifft dies nicht zu, so wird die mehrverbrauchte Blindleistung pro kvarh gemäss Beiblatt Tarif - Ansätze in Rechnung gestellt. 2.4 Messung und Apparatemiete Die Messung des Energieverbrauches erfolgt getrennt nach Hoch- und Niedertarif über einen Doppeltarifzähler mit Maximumanzeiger. Die Miete der Steuer- und Messapparate ist im Leistungspreis inbegriffen. Art. 3 : Pauschaltarif / Licht - Tarif 3.1 Anwendungsbereich Dieser Tarif gilt für Energiebezüge in Anlagen, die nur Beleuchtungen umfassen und einphasig installiert sind. 3.2 Tarifansatz Pauschaltarif: - für die erste Lampe - für jede weitere Lampe höchstens 4 Lampen, je Lampe Die zulässige Leistung der einzelnen Lampe darf 75 Watt nicht überschreiten. EW RIEDBACH Seite 4 von 8

5 Zählertarif: Bei Installationen mit mehr als 4 Lampen und überall dort, wo zusätzlich Steckdosen installiert sind, wird der Verbrauch durch Zähler ermittelt, und je verbrauchte kwh zum Hochtarif verrechnet. Grundtaxe: Die Grundtaxe pro Abonnent für landwirtschaftliche Gebäude und einzeln stehende Garagen werden gemäss Beiblatt Tarif Ansätze erhoben. Die Unterhaltskosten gehen zu Lasten des Abonnenten. 3.3 Messung und Apparatemiete Die Messung des Energieverbrauches erfolgt über einen Einfachzähler zum gültigen Hochtarif. Die Miete der Steuer- und Messapparate ist im Tarif inbegriffen. Art. 4 : Tarif für Baustellen 4.1 Anwendungsbereich Dieser Tarif gilt für zeitlich begrenzte Anschlüsse mit einer Anschlusssicherung bis 63 Ampère, wie Bau- und Handwerkeranschlüsse, Schaubuden und andere mobile Einrichtungen. 4.2 Tarifansatz Grundgebühr pro Zähleranschluss Einheitspreis (ganz jährlich) Zählermiete Pauschalansatz: Bis zu einer Anschlussdauer von maximal 10 Tagen kann der Energiebezug pauschal erfolgen. Die Kosten werden auf Grund der angeschlossenen Leistung zum Einheitspreis ermittelt. Grossbaustellen: Für Baustellen mit einer Anschlusssicherung über 63 Ampère kann das Werk die Grundgebühr dem Aufwand der Messeinrichtung entsprechend erhöhen. Der Einheitspreis pro kwh kann von der EWR ausgehandelt werden. EW RIEDBACH Seite 5 von 8

6 4.3 Anschlussbedingungen Die Anwendung dieses Tarifs setzt voraus, dass die entsprechenden Anschlüsse aus dem bestehenden Niederspannungsnetz versorgt werden können. Die Montage und Demontage sämtlicher notwendiger Installationen sowie allfällige Netzverstärkungen gehen zu Lasten des Abnehmers. 4.4 Blindenergie Der Leistungsfaktor des Energiebezuges muss mindestens den Wert 0.89 erreichen. Beträgt die Blindenergie mehr als 50% der Wirkenergie, so ist diese vom Abonnenten zu kompensieren. Trifft dies nicht zu, so wird die mehrverbrauchte Blindleistung pro kvarh gemäss Beiblatt Tarif - Ansätze in Rechnung gestellt. Art. 5 : Schlussbestimmungen 5.5 Reglement Es gelten die Bedingungen des Reglementes für die Lieferung elektrischer Energie der EWR. 5.6 Gültigkeit Der vorliegende Tarif tritt auf den in Kraft. EW RIEDBACH Seite 6 von 8

7 Beiblatt Tarif Ansätze ab Anschlussbeiträge Bauzone: 1.1 Kostenbeitrag Anschlusssicherung bis 25 Ampere ab Fr. 3' Kostenbeitrag Anschlusssicherung ab 25 Ampere ab Fr. 60.-/A 1.3 Kostenbeitrag für Garagen, Keller, landwirtschaftliche Gebäude (230V) Fr Elektrische Heizung für Netzverstärkung + Fr / kw Ausserhalb der Bauzone: 1.5 Kostenbeitrag Anschlusssicherung bis 25 Ampere ab Fr. 4' Kostenbeitrag Anschlusssicherung ab 25 Ampere ab Fr. 80.-/A 1.7 Kostenbeitrag für Garagen, Keller, landwirtschaftliche Gebäude (230V) Fr Elektrische Heizung für Netzverstärkung + Fr / kw Erweiterungen: Für Anschlüsse die von 230V auf 3x400V erweitert werden, beträgt der Anschlussbeitrag die Differenz zum Anschlussbetrag des vollen Neuanschluss. Wiederinbetriebsetzung: 1.11 Mit ausgebautem Zähler oder nicht bezahlter Grundtaxe Fr Tarifzeiten 2.1 Aufladung Speicherheizung Uhr 2.2 Hochtarifzeit Montag-Samstag Uhr 2.3 Niedertarifzeit Montag-Samstag Uhr Samstag Montag Uhr 2.4 Niedertarifzeit für Gewerbe Montag-Sonntag Uhr 3. Grundtaxe Bauzone: 3.1 Grundtaxe für Wohnungen, Dienstleistungsbetriebe und Kleingewerbe Fr Grundtaxe für nicht ständig bewohnte Wohnungen Fr Grundtaxe für Gemeinschaftszähler Fr Ausserhalb der Bauzone: 3.4 Grundtaxe für Wohnungen, Dienstleistungsbetriebe und Kleingewerbe Fr Ställe: 3.5 Grundtaxe Fr Tarife für Wohnungen, Dienstleistungsbetriebe und Kleingewerbe 4.1 Einheitstarif Fr /kWh 4.2 Hochtarif Fr /kWh 4.3 Niedertarif Fr /kWh EW RIEDBACH Seite 7 von 8

8 5. Tarife für Gewerbe und Industrie Sommer: 5.1 Hochtarif Fr /kWh 5.2 Niedertarif Fr /kWh 5.3 Hochtarif Grossabonnenten Fr /kWh 5.4 Niedertarif Grossabonnenten Fr /kWh 5.5 Leistungspreis pro Quartal Fr. 25.-/kW 5.6 Blindenergie Fr /kVarh Winter: 5.7 Hochtarif Fr /kWh 5.8 Niedertarif Fr /kWh 5.9 Hochtarif Grossabonnenten Fr /kWh 5.10 Niedertarif Grossabonnenten Fr /kWh 5.11 Leistungspreis pro Quartal Fr. 28.-/kW 5.12 Blindenergie Fr /kVarh 6. Pauschaltarif / Licht- Tarif 6.1 Pro Anschluss Fr Tarife für Baustellen 7.1 Grundgebühr pro Zähler Fr Einheitspreis (ganzjährlich) Fr. 0.33/kWh 7.3 Die Tarife für Baustellen gelten bis zum Zeitpunkt, bis das Werk im Besitz des Sicherheitsnachweises ist. 8. Grabarbeiten Bauzone: Die ersten 30m der Grabarbeiten vom Gebäude gehen zu Lasten des Bauherrn. Ausserhalb der Bauzone: Ausserhalb der Bauzone werden nur 50m Kabel geliefert. Alle anderen Kosten gehen zu Lasten des Bauherrn. Alle Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Der vorliegenden Tarif-Ansätze treten auf den in Kraft. Anschlussgebühren nach GV Beschluss ab EW RIEDBACH Seite 8 von 8

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