Hochzeitsfotografie Vertrag

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1 Hochzeitsfotografie Vertrag Zwischen Auftragnehmer / Fotograf: Jakob Lehner Jakob Lehner Photography jakoblehnerphotography@gmail.com Gierkeweg 17/ Linz Sowie Auftraggeber / Brautpaar: Name der Braut und des Bräutigams: Anschrift des Brautpaares: Kontaktdaten (Telefon, ): Seite 1 von 6

2 Leistungen Auftragnehmer: Zwischen dem Brautpaar (Auftraggeber) und dem Fotografen, Herrn Jakob Lehner (Auftragnehmer) wird folgender Vertrag geschlossen. Fotografische Begleitung der Hochzeit am: Gesamtpreis: xxxx Basic Paket: - 8h Begleitung - mind. 350 Fotos in einer Onlinegalerie mit mind. 6 Monate Zugang - Fine Art Album: 25x25cm mit dazugehöriger Aufbewahrungsbox Vereinbarungen: 1. Die Lieferung der Bilder erfolgt via Onlinegalerie im JPEG Format in hoher Auflösung (3500px) nachbearbeitet und optimiert, innerhalb von max. 4 W o c h e n a b d e m v o l l s t ä n d i g e n Z a h l u n g s e i n g a n g ( b z w. Zahlungsbestätigung) nach der Hochzeit. 2. Die Lieferung des Albums erfolgt innerhalb von ca. 4 Wochen nach der Freigabe des Designs des Auftraggebers an die Adresse des Brautpaares. Der Auftragnehmer ist hier abhängig von den Lieferzeiten es Album- Herstellers i.d.r. werden die Alben jedoch innerhalb von 3 Wochen gedruckt & geliefert, der Auftragnehmer haftet jedoch nicht für Lieferverzögerung seitens des Herstellers. AGB I: Allgemeines 1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Fotografie. Der Auftragnehmer erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Seite 2 von 6

3 Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen. 2. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. 3. Der Auftragnehmer wird sein bestes geben, alle Grundelemente der Vorbereitung, Trauung, Empfang, Hochzeitsfeier und den Paar- und Gruppenfotos zu fotografieren. Dies kann jedoch nicht als Garantie gelten, das spezifische Bilder oder Szenen aufgenommen werden. 4. Der Auftragnehmer wählt eine Teilmenge aller Hochzeitsbilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Es können nicht alle gemachten Fotos zur Verfügung gestellt werden. 5. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials. 6. Originaldateien und Rohdateien, wie z. B. RAW-Dateien verbleiben beim Auftragnehmer. Es werden ausschließlich die fertig bearbeiteten Bilder zur Verfügung gestellt. II: Urheberrechte, Nutzungsrechte, Eigenwerbung 1. Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechts zu. 2. Der Auftragnehmer darf die Hochzeitsbilder nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers für Eigenwerbung verwenden oder Nutzungsrechte an Dritte weitergeben. Ohne eine Freigabe seitens des Auftraggebers ist allein der Auftraggeber berechtigt Fotos weiterzugeben bzw. zu veröffentlichen. Bei Bedarf reicht als Freigabe eine formlose seitens des Auftraggebers in der die Freigabe ersichtlich ist. 3. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern Nutzungsrechte für den nichtkommerziellen und privaten Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Hochzeitsgäste wird für private Zwecke zeitlich Seite 3 von 6

4 und örtlich uneingeschränkt eingeräumt. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über. 4. Sollten andere Dienstleister wie z. B. Veranstaltungsort, Visagistin usw. interessiert an einer öffentlichen Nutzung bestimmter Bilder sein und die Nutzung auch im Interesse des Brautpaares ist: Bitte einfach die Kontaktdaten des Auftragnehmers an die Interessenten weitergeben. III. Honorare 1. Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages und der Anzahlung ihv ca. 1/3 des Gesamtbetrags wird die terminliche Fixierung sowohl für Auftragnehmer als auch für den Auftraggeber verbindlich. Die restlichen 2/3 des Gesamtbetrags werden nach der Hochzeit und vor der Bearbeitung der Bilder bezahlt. Ab Zahlungseingang (bzw. Zahlungsnachweises) beginnt die max. Lieferzeit der digitalen Bilder von 4 Wochen. 2. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggfs. auch per zu erhalten, in diesem Fall entfällt der Postversand. 3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.b. Fotoalbum, etc.) beim Auftragnehmer. 4. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktion auf ausdrücklichen Wunsch den Auftraggebers, wird ein Honorar zu 169 für jede angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde. 5. Tritt der Auftraggeber im Nachhinein von dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so verbleibt die Anzahlung des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar bei dem Auftragnehmer. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. IV. Reisekosten, sonstige Kosten 1. Übersteigt die An- und Abreise des Auftragnehmers den zuvor vereinbarten Umfang oder wurde keine anders lautende schriftliche Seite 4 von 6

5 Vereinbarung getroffen, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem Kilometer 0,50 ab 20km. V. Haftung 1. Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und / oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.b. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (sofern erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des beauftragten Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Bereits geleistete Anzahlungen/Vorauszahlungen werden zurückerstattet wenn der Auftragnehmer den Fototermin nicht wahrnehmen kann. 2. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten. 3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Material wie Fotobüchern etc. Fremdlabore, Fotobuchhersteller etc. zu beauftragen. 4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder in Alben oder sonstige Drucke. 5. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Bilder bzw. des Werkes schriftlich beim Auftragnehmer einzureichen. Danach gelten die Bilder oder Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Seite 5 von 6

6 6. Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet bei Fristüberschreitung nur bei Vorsatz. VI. Datenschutz 1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. VII. Schlussbestimmungen 1. Es gilt das Recht der Republik Österreich, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. der Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. 2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Diese AGB gelten ab dem Alle früheren AGB verlieren Ihre Gültigkeit. Mit den vorliegenden Vereinbarungen und den AGB erklären sich einverstanden: Braut / Bräutigam (Auftraggeber) Jakob Lehner (Auftragnehmer) Datum / Ort Seite 6 von 6

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