Informationen zum studienbegleitenden Auslandsaufenthalt für Studierende der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

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1 Ich bin dann mal weg Informationen zum studienbegleitenden Auslandsaufenthalt für Studierende der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

2 Inhaltsangabe 1. Soll ich im Ausland studieren? 2. Wann soll ich ins Ausland gehen? 3. Welche Möglichkeiten habe ich? 3.1 Programme der Fakultät Bewerbungsablauf Bewerbungsverfahren für das Austauschprogramm der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Bewerbungsfristen Wer kann sich bewerben? Wie bewirbt man sich? 3.3 Weitere Austauschmöglichkeiten Auslandspraxissemester Selbstorganisiertes Studium 4. Wie finanziere ich das Auslandsstudium? 4.1 Förderung von Erasmus-Aufenthalten 4.2 Förderorganisationen 4.3 Auslands-BAföG 4.4. Bildungskredit 4.5 Weitere Fördermöglichkeiten

3 1. Soll ich im Ausland studieren? Einen Teil des Studiums im Ausland zu verbringen ist eine sinnvolle Ergänzung Ihres Studiums und fördert Ihre interkulturelle Kompetenz, Ihre Flexibilität und Ihre Sprachkenntnisse. Daneben sammeln Sie Lebenserfahrung in einer fremden Umgebung und beweisen Ihre Bereitschaft zur Mobilität. Nicht zuletzt können Sie Ihre Fachkenntnisse vertiefen und aus einem anderen Blickwinkel beleuchten, ggf. einen zusätzlichen Abschluss erwerben und sich so einen Wettbewerbsvorteil auf dem Arbeitsmarkt verschaffen. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Vorhaben, im Ausland zu studieren. Die Fachhochschule Köln und die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (Fakultät 04) haben Partnerschaften mit Hochschulen weltweit, an denen wir Ihnen Plätze für ein oder mehrere Semester anbieten können. Die Partnerhochschulen der Fakultät 04 liegen in Europa, Australien, Bolivien, Brasilien, China, Costa Rica, Indien, Indonesien, Jordanien, Mexiko, Russland, Tansania, in der Türkei und den USA. Eine detaillierte Übersicht erhalten Sie auf der Internetpräsenz der Fakultät 04. Dort finden Sie nicht nur eine Übersicht alle Partnerhochschulen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften (inklusive einer Angabe zu den jeweiligen Ansprechpartnern), sondern auch Profile zu den einzelnen Hochschulen mit wertvollen Tipps zum Leben und Studieren vor Ort sowie Erfahrungsberichte. In der Regel können Sie an diesen Hochschulen ohne Zahlung von Studiengebühren studieren, bei Hochschulen in Europa können Sie zudem Förderung über ERASMUS in Anspruch nehmen. Zur Sektion Internationale Kooperationen gelangen Sie über folgenden Link: 2. Wann sollte ich ins Ausland gehen? Wann Sie ins Ausland gehen hängt natürlich auch von Ihrer persönlichen Lebensplanung ab, ein Aufenthalt im vierten bis sechsten Fachsemester, vor Anmeldung zur Thesis, ist sinnvoll, wenn Sie Ihren Schwerpunkt auf eine fachliche Vertiefung legen. Planen Sie genügend Vorbereitungszeit für Ihren Auslandsaufenthalt ein, denn die Planung, Bewerbung, Recherche und das Beantragen von Fördergeldern brauchen Zeit. Bedenken Sie auch, dass in der Regel Stipendien bei den großen Förderorganisationen etwa ein Jahr im Voraus beantragt werden müssen. Sollten Ihre Kenntnisse der Unterrichts- oder Landessprache noch nicht ausreichen, können Sie auch frühzeitig anfangen, diese durch Kurse (z.b. über das reichhaltige Angebot unserer Fakultät) weiter auszubauen. Es ist also sinnvoll sich spätestens ca. 1,5 Jahre vor dem Auslandsaufenthalt bereits im Klaren zu sein welche Erwartungen Sie an Partnerhochschule (z.b. Vertiefung in Marketing oder Personalwesen) und das Gastland (z.b. Chinesisch lernen) stellen um zu wissen an welchen Partnerhochschulen ein Aufenthalt in Frage kommt und auch um entsprechende Vorbereitungen einzuleiten. Als erste Informationsquelle stehen wir Ihnen in der Fakultät gerne zur Verfügung: Nehmen Sie aber auch die Beratungsangebote des International Office ( ) wahr und versuchen Sie, mit ausländischen Studierenden und ehemaligen deutsche Austauschstudierenden in unserer Fakultät in Kontakt zu kommen, beispielsweise über das KARIBU-Patenprogramm des International Office:

4 3. Welche Möglichkeiten habe ich? Wir hoffen, dass Ihnen diese Übersicht die wichtigsten Fragen zum Auslandsstudium beantworten kann. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden. Die einfachste Möglichkeit für Sie, ein oder mehrere Semester im Ausland zu verbringen, ist die Teilnahme an einem Austauschprogramm der Fakultät 04. Daneben können Sie die Austauschprogramme und die Expertise unseres International Office in Betracht ziehen, externe Organisationen nutzen oder Ihren Auslandsaufenthalt in Eigenregie organisieren. Das International Office hat zum Thema Auslandsstudium eine sehr hilfreiche Broschüre namens Tapetenwechsel zusammengestellt, die Sie im Internet abrufen können. Auf der Seite des International Office erhalten Sie auch weitere hilfreiche Informationen und Publikationen, z.b. über das COSTA Magazin: Programme der Fakultät 04 Über das ERASMUS-Programm und über Direktaustauschprogramme bietet die Fakultät 04 in jedem Jahr Studienplätze an Partnerhochschulen an. Das ERASMUS-Programm der Europäischen Union bietet Ihnen die Möglichkeit, drei bis zwölf Monate im europäischen Ausland zu studieren und dafür finanzielle Unterstützung zu erhalten. Es gilt für die bereits bestehenden Erasmus-Kooperationen der FH Köln. Im Rahmen der Direktaustauschprogramme werden Ihnen die Studiengebühren erlassen, für Lebenshaltungskosten, Flug usw. müssen Sie aber selbst aufkommen. Im Erasmus- Programm erhalten Sie einen Mobilitätszuschuss für die Dauer Ihres Aufenthaltes an der Partnerhochschule. Weitere Informationen über finanzielle Unterstützung für Ihren Auslandsaufenthalt finden Sie unter Punkt 4. Informationen zu unseren Partnerhochschulen (Partnerprofile, Erfahrungsberichte von Ehemaligen) erhalten Sie auf unseren Internetseiten. Desweiteren liegt im Büro der Studiengangskoordinatorinnen International Business ein Ordner mit Broschüren und Evaluationsbögen von Ehemaligen, den Sie gerne während unserer Sprechstunden (oder bei einem Termin nach Absprache) einsehen können. Kontaktinformationen für Frau Schmidt und Frau Reitze finden Sie am Ende dieser Broschüre und unter: Bewerbungsablauf Bewerbungsverfahren für das Austauschprogramm der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften informiert zu Beginn eines jeden Semesters über Möglichkeiten für ein Auslandssemester für Studierende der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften. Neben einem Vortrag zum Thema Bewerbung für das Studium an einer Partnerhochschule, wird Gelegenheit für Ihre Fragen geboten. In der Regel findet diese Informationsveranstaltung vor Beginn der Vorlesungen im Rahmen der Orientierungswoche statt und wird auf der Internetseite der Fakultät und in ihrem Terminplan angekündigt: Bewerbungsfristen Studienbeginn im Wintersemester 2012/2013 und Sommersemester 2013:

5 15. Dezember 2011 Restplätze für das Sommersemester 2013: 15. April Wer kann sich bewerben? Alle, die als ordentliche Studierende in der Fakultät 04 eingeschrieben ist. Ihr Notenspiegel sollte nicht schlechter als 3,0 sein (Richtwert). Sie sollten ein Studium im Ausland nicht als reinen Sprachkurs verstehen, sondern vor allem als fachliche und persönliche Weiterbildung. Um erfolgreich im Ausland zu studieren und Ihr Fachstudium voranzubringen, sollten Sie die Unterrichtssprache daher gut beherrschen. Auch Grundlagen in der Sprache des Gastlandes sofern unterschiedlich von der Unterrichtssprache sind für einen Auslandsaufenthalt wünschenswert. Für Bewerbungen in den USA benötigen Sie den TOEFL-Test (mindestens C1-Niveau). Unsere Partnerhochschulen vor Ort verlangen dies als Nachweis Ihrer Sprachkenntnisse im Englischen. Weitere Informationen zur Anmeldung und zu den Testorten bekommen Sie unter Für einige außereuropäische englischsprachige Partnerhochschulen benötigen Sie einen Englischnachweis auf B2-Niveau gemäß CEF, dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen. Anerkannte Englischtests wären beispielsweise: IELTS, TOEFL und TOEIC. Der Englischnachweis muss zum Zeitpunkt des Bewerbungsgesprächs vorliegen Wie bewirbt man sich? Zu Ihrer Bewerbung gehören die folgenden Unterlagen: 1. Anschreiben/Motivationsschreiben, in dem Sie uns Ihre Beweggründe für die Bewerbung darlegen (gerne auch in English/der Unterrichtssprache). 2. Tabellarischer Lebenslauf 3. Aktueller Notenspiegel 4. Wenn vorhanden und nötig: Ergebnis des Englischtests 5. Weitere Unterlagen, die uns Aufschluss über Ihre Persönlichkeit und Ihre Fähigkeiten geben (z.b. Arbeitszeugnisse), fakultativ Doppelbewerbungen bei mehreren Partnerhochschulen sind möglich, Sie müssen die Unterlagen nicht doppelt einreichen, sondern lediglich auf dem Bewerbungsbogen (oder auf einem gesonderten Blatt) Ihre Wunschliste vermerken. Bitte geben Sie allerdings nicht mehr als zwei Wunschuniversitäten an. Ihre Bewerbung richten Sie bitte an: Fachhochschule Köln Fakultät für Wirtschaftswissenschaften Dipl. Verwaltungswirtin Petra Reitze/Marion C. Schmidt, M.A. Claudiusstrasse Köln Die Bewerbungsunterlagen können Sie ebenfalls gerne in einem der Postfächer im Eingang des Service Center Wirtschaftswissenschaften einwerfen. Bitte haben Sie

6 Verständnis dafür, dass wir aufgrund der hohen Bewerberzahl verspätete Bewerbungen nicht bearbeiten können. Nach dem Bewerbungsschluss und einer ersten Sichtung der Unterlagen laden wir Sie zu einem Auswahlgespräch in Deutsch und der Landessprache / auf Englisch ein. Die Auswahlgespräche dauern ca Minuten und dienen der Überprüfung Ihrer Studienmotivation und Eignung für ein Auslandssemester. Nach den Gesprächen informieren wir Sie dann über unsere Entscheidung. Und so geht es dann weiter: Variante A: Zusage Sie erhalten einen Platz an einer Hochschule. Die Zusage wird vorbehaltlich der endgültigen Zusage der Gasthochschule erteilt. Zusammen mit der offiziellen Zusage erhalten Sie eine Annahmeerklärung und in der Regel auch die Bewerbungsunterlagen der Gasthochschule. Beides muss von Ihnen ausgefüllt und an uns zurückgegeben werden. Wir leiten diese Unterlagen an die Gasthochschule als offizielle Nominierung weiter, die in der Regel mit Ihnen direkt Kontakt aufnimmt. Variante B: Absage Sollten wir auf Grundlage Ihrer Unterlagen und des Gesprächs zu der Meinung kommen, dass Sie für einen Aufenthalt an einer Partnerhochschule ungeeignet sind, müssen wir Ihnen leider eine Absage erteilen. Sie können sich dann im darauffolgenden Semester erneut um einen Platz bemühen oder sich in Sektion 3.2. dieser Broschüre darüber informieren, welche Möglichkeiten Ihnen in Eigenregie zur Verfügung stehen. 3.3 Weitere Austauschmöglichkeiten Auslandspraxissemester Studierende in den Bachelorstudiengängen der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften können ein 20-wöchigesPraxissemester absolvieren und sich dieses mit 30 ECTS anrechnen lassen. Wenn Sie sich für diese Möglichkeit entscheiden, verlängert sich Ihre Regelstudienzeit um ein Semester und Sie schließen Ihren Bachelor mit 210 (anstatt 180) ECTS ab. Studierende des Studiengang IB Bachelor müssen dieses optionale Praxissemester im Ausland absolvieren. Näheres zum Praxissemester bzw. Auslandspraxissemester erhalten Sie in der Prüfungsordnung für Ihren jeweiligen Studiengang. Um ein Auslandspraktikum sollten Sie sich ca. 15 Monate vor Wunschbeginn bewerben. Bei der Industrie- und Handelskammern können Sie Listen mit ausländischen Firmen, die Praktikanten suchen, einsehen ( Für Studierende, die Interesse an einem Praktikum bei einer NRO haben, empfiehlt sich ein Besuch auf Es gibt auch Organisationen, die Praktika im Ausland gegen eine Gebühr vermitteln, beispielsweise Ebenfalls lohnenswert ist ein Besuch auf der Internetseite von AIESEC ( Mehr Informationen zum Praxissemester für Studierende der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften erhalten Sie auf dieser Seite: Die Prüfungsordnung für Ihren Studiengang können Sie auf dieser Internetseite einsehen:

7 3.3.2 International Office der FH Köln Auch über das International Office der Fachhochschule Köln gibt es die Möglichkeit zu einem Auslandsstudium in Direktaustauschprogrammen. Nähere Informationen erteilt das International Office. Eine Übersicht über die Ansprechpartner im International Office und deren Aufgabenfelder finden Sie hier: Organisationen Verschiedene Austauschorganisationen und Fördereinrichtungen bieten Ihnen mit der Förderung (oder gegen Zahlung einer Gebühr) auch direkt Studienplätze an Hochschulen an (DAAD, EF, GoStralia, IEC etc.). Diese Organisationen laden in regelmäßigen Abständen zu Informationsveranstaltungen am GWZ ein. Die Termine sind auf der Internetseite des International Office angegeben Selbstorganisiertes Studium Wenn Ihnen die derzeitigen Partnerhochschulen der Fachhochschule Köln nicht zusagen oder Sie über uns keinen Austauschplatz erhalten haben, können Sie sich Ihren Studienplatz im Ausland natürlich auch selbst organisieren. 3.4 Anerkennung von Studienleistungen Mit unseren Partnerschaftsabkommen verpflichten wir uns in der Regel auch, die von Ihnen im Rahmen eines Auslandsstudiums erbrachten Leistungen anzuerkennen. Dazu erstellen Sie vor Ihrer Abreise am besten einen Studienplan, den Sie mit dem Studienberater oder im Falle der Anerkennung eines Schwerpunktes den Fachgruppensprechern absprechen. Ein entsprechendes Formular hierfür können Sie in der Rubrik Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen unserer Internetpräsenz herunter laden. Bitte beachten Sie, dass Studierende in den Studiengängen International Business (Bachelor und Master) ein anderes Formular verwenden müssen. Im Studiengang IB zeichnen die Studiengangskoordinatorinnen das Formular ab, sofern die an der Partnerhochschule gewählten Kurse mit den im Studienverlaufsplan spezifizierten Feldern übereinstimmen und die gewählten Kurse zusammengenommen einen Wert von 30 ECTS ergeben. Für Studierende aller anderen Studiengänge gilt: suchen Sie das Gespräch mit den Fachgruppensprechern und bringen Sie zu diesem eine detaillierte Kursbeschreibung des Moduls mit, aus dem die Modulinhalte, etc. hervor gehen. Normalerweise es sei denn Sie sind in den Bachelor- oder Masterstudiengang International Business eingeschrieben - sind Sie in der Auswahl Ihrer Kurse frei, die Partnerhochschule kann jedoch bestimmte Kurse (z.b. Sprachkurse) zur Voraussetzung für Ihr Studium vor Ort machen oder Ihnen erst nach Beginn des Semesters eine endgültige Zusage für die Teilnahme an einem Kurs geben. Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie die formelle Anerkennung der Studienleistungen dann beim Studienberater beantragen. Die Resultate können Sie im Anschluss über Ihr PSSO-Konto einsehen. Formulare zur Vorbereitung der Kurswahl an der Partnerhochschule können Sie hier einsehen:

8 4. Wie finanziere ich das Auslandsstudium? 4.1 Förderung von Erasmus-Aufenthalten Studienaufenthalte von drei bis zwölf Monaten an den Erasmus-Partnerhochschulen der FH Köln werden gefördert. Ein Praktikum kann während dieses Zeitraums absolviert werden, wenn es mit einem mindestens 3-monatigen Studienaufenthalt verbunden ist. Studierende, die bereits durch das ERASMUS-Programm gefördert wurden, können kein zweites Mal gefördert werden, auch wenn die erste Förderungsdauer unter zwölf Monaten lag. Eine zweite Erasmus-Förderung ist allerdings für ein Praktikum möglich. Alle ERASMUS-Studierenden erhalten einen so genannten Mobilitätszuschuss. Dieser Zuschuss umfasst einen monatlichen Betrag von zur Zeit ca. 160 mtl. Das ERASMUS- Programm vergibt also keinesfalls ein Vollstipendium, sondern dient dazu, die erhöhten Lebenshaltungskosten im Gastland auszugleichen. Für die Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel auf die ERASMUS-Studierenden und die damit verbundene Festsetzung der Höhe der monatlichen Rate ist das International Office (Erasmus-Hochschulkoordinatorin Janina Knöll) zuständig. 4.2 Förderorganisationen Es gibt verschiedene Organisationen, die Auslandsaufenthalte für Studierende und Graduierte fördern. Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) fördert neben vielem anderen Jahres- und Semesteraufenthalte für Studierende im Ausland. Die Stipendien des DAAD werden vor allem nach akademischer Leistung und nach der Begründung für den Studienplan im Ausland vergeben. Als Bewerbungsvoraussetzungen verlangt der DAAD unter anderem ein abgeschlossenes Grundstudium, bzw. eine abgeschlossene Zwischenprüfung spätestens bei Stipendiumsantritt, gute bis überdurchschnittliche Studienleistungen, belegt vor allem durch die Leistungsnachweise und Gutachten der Hochschullehrer/innen und gute Kenntnisse der Unterrichtssprache der Zielhochschule. Die Website des DAAD verfügt über eine sehr ausführliche Stipendiendatenbank, die verschiedene Förderungsmöglichkeiten zu individuellen Fächer- und Zielwünschen aufzeigt und hierbei außerdem Förderungsmöglichkeiten über DAAD-Programme hinaus berücksichtigt. Der wichtigste Stipendiengeber für das Zielland USA ist die Fulbright Kommission. Sie vergibt Voll- und Teilstipendien für Studierende, sowie Reisestipendien für Studierende, die bereits über einen anderen Vermittler oder in Eigenregie zum Studium in die USA gehen. Bewerbungsunterlagen für das Programm können während der Bewerbungsfrist von der Fulbright-Website herunter geladen werden. Die Vorlaufzeiten bei Fulbright sind recht lang, so dass man sich im Juni für das Studienjahr bewirbt, das im September des folgenden Jahres beginnt. Fulbright wünscht bei der Bewerbung eine begründete Angabe der gewünschten Zieluniversitäten, behält sich jedoch die Entscheidung vor, an welche Hochschule die Stipendiatinnen und Stipendiaten letztendlich geschickt werden. Bei der Vergabe der Reisestipendien ist die Vorlaufzeit wesentlich kürzer. Hier erfolgt die Ausschreibung im Dezember (Bewerbungstermin: Januar) für einen Stipendiumsantritt zum September desselben Jahres. 4.3 Auslands-BAföG Einen Auslandsaufenthalt für ein Studium kann auch durch BAföG finanziert werden. Hier erhalten wesentlich mehr Studierende eine Unterstützung für einen Auslandsaufenthalt als für eine Ausbildung im Inland. Es lohnt sich also, sich für Auslands-BAföG zu bewerben (siehe auch Zu den Leistungen gehören neben Auslandszuschlägen (für Länder außerhalb der EU) auch Studiengebühren bis 4600,- pro

9 Studienjahr, Reisekosten und ein Zuschuss zu den Krankenversicherungskosten. Auslands- BAföG muss nicht zurückgezahlt werden. Studienaufenthalte im europäischen Ausland im Rahmen eines Austauschprogramms können auch gefördert werden. Ein Auslandsstudienaufenthalt bis zu einem Jahr wird nicht auf die BAföG-Förderungshöchstdauer angerechnet. Bei einem Studienaufenthalt außerhalb der EU kann nach dem ersten Studienjahr im Inland ein Auslandsstudium bis zu einem Jahr (Verlängerung um 3 Semester in Ausnahmefällen) gefördert werden. Der Antrag auf Auslands-BAföG muss bei dem für einen bestimmten Länderbereich zuständigen BAföG-Amt gestellt werden ( und sollte mindestens zehn Monate vor Beginn Ihres Auslandssemesters eingereicht werden. Mehr Informationen erhalten Sie hier: Bildungskredit Neben BAföG kann beim Bundesverwaltungsamt in Köln auch ein zinsgünstiger Bildungskredit beantragt werden, der unabhängig von BAföG, Einkommen und Vermögen des Auszubildenden bzw. seiner Eltern vergeben wird. Der Bildungskredit wird in monatlichen Raten von 300,- ausgezahlt und kann 3-24 Monate bewilligt werden ( 4.5 Weitere Fördermöglichkeiten Weitere Möglichkeiten können Sie beispielsweise bei folgenden Datenbanken und Links im Internet einsehen: (Stipendiendatenbank) (für UK) (für Frankreich) Noch Fragen? Dipl. Verw. Petra Reitze (0221) petra.reitze@fh-koeln.de Claudiusstrasse 1, Raum 61E Marion C. Schmidt, M.A (0221) marion.schmidt@h-koeln.de Claudiusstrasse 1, Raum 61E Sprechzeiten:

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