Willemsen GmbH Duisburg Katalog Baumaschinen 09/ von 5
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1 Der Willemsen Katalog 2016 Preisauskunft und Bestellung bei Willemsen GmbH Konrad-Adenauer-Ring Duisburg Fon: / Fax: / info@willemsen-duisburg.de Willemsen GmbH Duisburg Katalog Baumaschinen 09/ von 5
2 Betonmischer HRB 125 Ein geschätztes Arbeitsgerät auf allen Baustellen! Dieser robuste Betonmischer weiß nicht nur den ambitionierten Heimwerker zu überzeugen sondern auch dem Profi am Bau. Durch das Handrad mit Fußbedienung lässt sich die Trommel leicht in fünf verschiedenen Positionen sicher fixieren. Das spezielle Rührwerk sorgt für beste Mischergebnisse in jeder Stellung. Die konische Trommelform sorgt für eine gute Entleerung des Mischgutes. Extra angeschweißte Staplertaschen gewährleisten nicht nur eine sichere Verladung und Transport, sondern sie verstärken auch den Rahmen. Dies sorgt in Verbindung mit dem stabilen Fahrwerk, den Elastikrädern und der breiten Auflage der Frontstütze für einen sicheren Stand. Das Robuste Motorenhaus ist aus hochwertigen Kunststoff. Der leistungsstarke Motor, 550 W / 2,9 A, Wechselstrom 230 V - 50 Hz, überzeugt mit Durchzugskraft und Laufruhe. Er ist schutzisoliert nach Klasse II, spritzwassergeschützt. Länge: mm, Breite: 663 mm, Höhe: mm, Gewicht: 45 kg Produziert wird dieser Betonmischer nach den gültigen europäischen Normen und ist entsprechend gekennzeichnet mit dem CE - Zeichen. Eigenschaften, die den Profi am Bau überzeugen: - einfache Bedienung - gute Mischergebnisse Lieferbar montiert oder kartonverpackt. Bei der kartonverpackten Version werden vom Anwender lediglich das Handrad mit einer Schraube sowie das Fahrgestell mit sechs Schrauben befestigt. Einfache und schnelle Montage! M HRB Stück K HRB Karton Willemsen GmbH Duisburg Katalog Baumaschinen 09/ von 5
3 Betonmischer HRB 150 Die Alternative für professionelles Mischen! Eine komplette Schubkarrenfüllung kann auf Grund der großvolumigen 150L - Trommel in einem Arbeitsvorgang gemischt werden. Ausgestattet mit einem Gussritzel, einem Gusszahnkranz sowie einer großzügig dimensionierten Trommellagerung ist dieser Profimischer ausgelegt für einen langen, reibungslosen Betrieb auf der Baustelle. Eine regelmäßige Wartung wird durch spezielle Schmiernippel möglich und erhöht die Lebensdauer zusätzlich. Durch das Handrad lässt sich die Trommel leicht in jede gewünschte Position bringen. Die stabile Bremsscheibe mit Fußbedienung fixiert sie dort sicher. Das spezielle Rührwerk sorgt für beste Mischergebnisse in jeder Stellung. Der leistungsstarke Motor, 600 W / 2,9 A, Wechselstrom 230 V - 50 Hz, überzeugt mit Durchzugskraft und Laufruhe. Er ist schutzisoliert nach Klasse II, spritzwassergeschützt und verfügt über ein stabiles Motorenhaus aus Metall. Länge: mm, Breite: 665 mm, Höhe: mm, Gewicht: 55,5 kg Extra angeschweißte Staplerlaschen gewährleisten nicht nur eine sichere Verladung, sondern verstärken auch zusammen mit zwei Knotenblechen zusätzlich den Rahmen. Dies sorgt in Verbindung mit dem robusten Fahrwerk, den Elastikrädern und der breiten Auflage der Frontstütze für einen sicheren Stand. Der Mischer ist mit einer Kranöse ausgestattet. Ein zusätzlich angebrachter Handgriff erleichtert das Verfahren auf der Baustelle. Produziert wird dieser Betonmischer nach den gültigen europäischen Normen und ist entsprechend gekennzeichnet mit dem CE - Zeichen. Eigenschaften, die den Profi am Bau überzeugen: - einfache Bedienung - gute Mischergebnisse B HRB Stück Willemsen GmbH Duisburg Katalog Baumaschinen 09/ von 5
4 Betonmischer HRB 180 Die Alternative wenn mehr Mischgut benötigt wird! Gut 150 Liter Mischgut kann auf Grund der großvolumigen 180L - Trommel in einem Arbeitsvorgang gemischt werden. Ausgestattet mit einem Gussritzel, einem Gusszahnkranz sowie einer großzügig dimensionierten Trommellagerung ist dieser Profimischer ausgelegt für einen langen, reibungslosen Betrieb auf der Baustelle. Eine regelmäßige Wartung wird durch spezielle Schmiernippel möglich und erhöht die Lebensdauer zusätzlich. Durch das Handrad lässt sich die Trommel leicht in jede gewünschte Position bringen. Die stabile Bremsscheibe mit Fußbedienung fixiert sie dort sicher. Das spezielle Rührwerk sorgt für beste Mischergebnisse in jeder Stellung. Der leistungsstarke Motor, 700 W / 3,7 A, Wechselstrom 230 V - 50 Hz, überzeugt mit Durchzugskraft und Laufruhe. Er ist schutzisoliert nach Klasse II, spritzwassergeschützt und verfügt über ein stabiles Motorenhaus aus Metall. Länge: mm, Breite: 750 mm, Höhe: mm, Gewicht: 67 kg Extra angeschweißte Staplerlaschen gewährleisten nicht nur eine sichere Verladung, sondern verstärken auch zusammen mit zwei Knotenblechen zusätzlich den Rahmen. Dies sorgt in Verbindung mit dem robusten Fahrwerk, den Elastikrädern und der breiten Auflage der Frontstütze für einen sicheren Stand. Der Mischer ist mit einer Kranöse ausgestattet. Ein zusätzlich angebrachter Handgriff erleichtert das Verfahren auf der Baustelle. Produziert wird dieser Betonmischer nach den gültigen europäischen Normen und ist entsprechend gekennzeichnet mit dem CE - Zeichen. Eigenschaften, die den Profi am Bau überzeugen: - einfache Bedienung - gute Mischergebnisse B HRB Stück Willemsen GmbH Duisburg Katalog Baumaschinen 09/ von 5
5 Betonmischer HRB 190 Unser Topmodell für professionelles Mischen mit Eigenschaften, die auch den Profi mit höchsten Qualitätsansprüchen überzeugen: - kraftsparende Bedienung durch Untersetzung - beste Mischergebnisse bei 160 Liter maximaler Mischmenge Durch das Handrad mit Untersetzung lässt sich die Trommel auch im gefüllten Zustand spielend leicht in jede gewünschte Position bringen, die stabile Feststellbremse mit Fußbedienung fixiert sie dort sicher. Das dreifache Rührwerk sorgt für beste Mischergebnisse in jeder Stellung. Das besonders robuste Fahrwerk, die Elastikräder und die breite Auflage der Frontstütze sorgen für einen sicheren Stand. Die extra angeschweißten Staplerlaschen gewährleisten nicht nur eine sichere Verladung und Transport des 122 kg schweren Mischers, sie verstärken auch zusätzlich den Rahmen. Das große Motorenhaus aus Metall schützt Motor und Antrieb zuverlässig. Der Motor mit 550 W (P2), 3,4 A, Wechselstrom 230 V - 50 Hz ist schutzisoliert gemäß Klasse I und überzeugt mit der ensprechenden Übersetzung durch Laufruhe und Durchzugskraft. Für einen langen und zuverlässigen Betrieb ist dieser Mischer mit einem Gussritzel, einem Gusszahnkranz sowie einer großzügig dimensionierten Trommellagerung ausgestattet. Schmiernippel ermöglichen eine regelmäßige Wartung, was die Lebensdauer zusätzlich erhöht. Produziert nach den gültigen europäischen Normen ist er entsprechend mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet. Länge 1435 mm, Breite 760 mm, Höhe 1390 mm U HRB Stück Willemsen GmbH 2015 Konrad-Adenauer-Ring Duisburg Willemsen GmbH Duisburg Katalog Baumaschinen 09/ von 5
6 Willemsen GmbH, Duisburg Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen sowie Sonderbedingungen für die Vermittlung von Handelsgeschäften 1 V e r t r a g s a b s c h l u ß 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle, auch zukünftigen, Verträge, Lieferungen und Leistungen. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir Ihnen nicht nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen. 2. Unsere Angebote sind freibleibend. Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer Verkaufsangestellten werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich. 3. Technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind nur dann verbindlich, wenn ihre genaue Einhaltung ausdrücklich vereinbart ist. 2 P r e i s e 1. Alle Preise verstehen sich ohne MWSt. Es gelten die in der Auftragsbestätigung/Rechnung festgelegten Preise. Alle weiteren Kosten, durch die Lieferung mittel- oder unmittelbar verteuert wird, sind vom Käufer zu tragen, sofern nicht zwingende Vorschriften entgegenstehen oder wir ihr Entstehen zu vertreten haben. Bei einem Nettowarenwert unter 150,- berechnen wir einen Verwaltungskostenzuschlag von 5,- je Auftrag. Wenn keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gelten alle Preise ab Lager bzw. Lieferwerk. 3 Z a h l u n g Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind unserer Rechnungen zahlbar innerhalb von 8 Tagen abzüglich 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug ab Rechnungsdatum. Eine Skontogewährung hat den Ausgleich aller früher fälligen, unstrittigen Rechnungen zur Voraussetzung. 2. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und ihn sodann über die Art der erfolgten Verrechnung zu informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. 3. Der für den Rechnungsausgleich erforderliche Betrag muß spätestens am jeweiligen Fälligkeitstermin zur Verfügung stehen. Bei Überschreitung des Zahlungszieles berechnen wir Zinsen in Höhe des aktuellen Zinssatzes für Überziehungskredite unserer Hausbank. Die Geltendmachung von darüber hinausgehenden Schäden bleibt vorbehalten. 4.Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung, Verarbeitung und Benutzung der gelieferten Ware untersagen und deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes daran auf Kosten des Käufers verlangen. Wir sind berechtigt, nach vorheriger Ankündigung und Fristsetzung den Betrieb des Käufers zu betreten, die gelieferte Ware entweder frachtfrei unserem Lager herauszuverlangen oder ohne Inanspruchnahme des Gerichts wegzunehmen und sie durch freihändigen Verkauf zur Anrechnung auf die offenen Kaufpreisforderungen abzüglich entstehender Kosten bestmöglich zu verwerten. 5. Wir sind berechtigt, aufzurechnen mit sämtlichen Forderungen, die uns gegen den Käufer zustehen, gegen sämtliche Forderungen, die dem Käufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen uns zustehen. 6. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur insoweit zu, als es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 7. Mahngebühren berechnen wir mit 5, je Mahnung. 4 L i e f e r f r i s t e n u n d - t e r m i n e 1. Lieferfristen und -termine stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Verzögerung oder die Nichtbelieferung ist von uns selbst verschuldet. Sie beginnen mit dem Datum der Auftragsannahme, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages. Lieferfristen und -termine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung ab Werk oder Lager. Die Lieferfristen verlängern sich, unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesen oder anderen Abschlüssen uns gegenüber im Verzug ist. 2. Falls wir in Verzug geraten, kann der Käufer nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware bis zum Fristablauf nicht abgesandt oder als versandbereit gemeldet ist. Schadensersatzansprüche des Käufers richten sich nach 7 der Bedingungen. 3.Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben. Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.b. hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Absperrungen, Betriebsstörungen, Rohstoff oder Energiemangel sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig ob diese Umstände bei uns, bei dem Lieferwerk oder einem Vorlieferer eintreten. 5 E i g e n t u m s v o r b e h a l t Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen (z.b. aus sogenannten Umkehrwechseln), auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. 2. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Käufer steht uns ein Miteigentum an der neuen Sache zu in dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. 3. Der Käufer darf die Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, daß die Forderungen aus der Weiterveräußerung gem. Ziffer 4-6 an uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, wie z.b. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen ist er nicht berechtigt. 4. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder solche aus einem anderen Rechtsgrund ( z.b. Versicherungen, unerlaubte Handlung ) einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht von uns verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Weiterveräußerungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Bei der Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gem. Ziffer 2 haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe dieser Miteigentumsanteile. 5. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Wir werden von dem Widerrufsrecht nur in den in Ziffer III 4 genannten Fällen Gebrauch machen. Zur Abtretung der Forderungen - einschließlich des Forderungsverkaufs an Factoring-Banken - ist der Käufer nicht berechtigt, es sei denn, er erlangt endgültig den vollen Gegenwert der Forderungen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten - sofern wir das nicht selbst tun - und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. 6. Zahlt der Abnehmer des Käufers mit Scheck, geht das Eigentum daran auf uns über, sobald es der Käufer erwirbt. Erfolgt die Zahlung durch Wechsel, so tritt der Käufer die ihm daraus zustehenden Rechte hiermit im voraus an uns ab. Die Übergabe dieser Papiere wird dadurch ersetzt, daß der Käufer sie für uns verwahrt oder, falls er nicht den unmittelbaren Besitz an ihnen erlangt, seinen Herausgabeanspruch an Dritte hiermit im voraus an uns abtritt, er wird diese Papiere mit seinem Indossament versehen, unverzüglich an uns abliefern. 7. Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrage, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Das Recht des Käufers, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrage nicht erfüllt. 8. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte muß uns der Käufer unverzüglich benachrichtegen. 9. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 v.h., sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. 6 V e r s a n d 1. Wir bestimmen Versandweg und -mittel sowie Spediteur und Frachtführer, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart worden ist. 2. Versandfertig gemeldete Ware ist unverzüglich abzurufen, andernfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort zu berechnen. Wird ohne unser verschulden der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich, so sind wir berechtigt, auf einem anderen Weg zu liefern. Dem Käufer wird vorher Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 3. Das Material wird unverpackt und nicht gegen Korrosion geschützt geliefert. Für Verpackung, Schutz und / oder Transporthilfsmittel sorgen wir nach unserer Erfahrung auf Kosten des Käufers. Verpackung, Schutz und Transportmittel werden mangels entgegenstehender Vereinbarungen nicht zurück genommen. 4. Mit der Übergabe des Materials an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit verlassen des Lagers oder des Lieferwerkes, geht die Gefahr, auch die einer Beschlagnahme des Materials auf den Käufer über. 5. Eine Transportversicherung wird nur auf den Wunsch des Käufers und zu seinen Lasten abgeschlossen. 6. Bei Zustellung müssen die Zufahrtswege so beschaffen sein, daß die Fahrzeuge mit eigener Kraft die Entladestelle erreichen und verlassen können. Das Abladen hat durch den Käufer bzw. dessen Beauftragten zu erflogen. 7. Wir sind zu Teillieferungen und branchenüblichen Mehrund Minderlieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. 8. Bei Anlieferung durch unsere LKW müssen uns Transportschäden unverzüglich gemeldet werden. Schäden, die später gemeldet werden, gelten auch als später entstanden und sind nicht von uns zu vertreten. 7 M ä n g e l r ü g e u n d G e w ä h r l e i s t u n g 1. Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eingang mit der ihm unter den gegebenen Umständen zumutbaren Gründlichkeit zu prüfen; die hierbei festgestellten Mängel sind unverzüglich, spätestens nach Ablauf von 8 Tagen seit Eingang der Ware am Bestimmungsort, schriftlich zu rügen. 2. Bei berechtigter, unverzüglicher Mängelrüge nehmen wir mangelhafte Ware zurück und liefern an ihrer Stelle einwandfreie Ware; stattdessen sind wir unter angemessener Wahrung der Käuferinteressen berechtigt, nachzubessern. Ko mmen wi r der Er satzl i eferungs- bzw. Nachbesserungspflicht nicht oder nicht vertragsgemäß nach, steht dem Käufer das Recht zur Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu. 3. Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen oder stellt er uns auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche. 4. Beim Verkauf von deklassierten Erzeugnissen und Erzeugnissen II. Wahl stehen dem Käufer keine Ansprüche wegen solcher Mängel zu, derentwegen die Ware deklassiert oder herabgesetzt war. 5. Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind ( Mangelfolgeschäden ), sind ausgeschlossen. In Fällen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften haften wir insoweit, als die Zusicherung den Zweck verfolgte den Käufer gerade gegen die eingetretenen Mangelfolgeschäden abzusichern. 6. Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Ansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsschluß, unerlaubter Handlung - auch soweit solche Ansprüche im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Käufers stehen - gegen uns und unserer Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen werden ausgeschlossen, es sei denn, wir haften in den Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend. 7. Sämtliche Ansprüche gegen uns gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens 1 Jahr nach Gefahrübergang auf den Käufer, wenn nicht die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist. 8 E r f ü l l u n g s o r t, G e r i c h t s s t a n d u n d a n z u w e n d e n d e s R e c h t Erfüllungsort ist bei Lieferung ab Werk das Lieferwerk, bei den übrigen Lieferungen unser Lager. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz unserer Firma. Für alle Rechtsbeziehungen gilt die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland. 9 R ü c k n a h m e Von uns gelieferte Waren werden im Zustand der Anlieferung und nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung mit uns bei frachtfreier Zusendung zurückgenommen. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Käufers besonders beschaffter Erzeugnisse ist ausgeschlossen. Zurückgenommene Waren werden abzüglich von mind. 15% anteiliger Lager- und Verwaltungskosten gutgeschrieben. 10 T e i l u n w i r k s a m k e i t Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. 11 V e r m i t t l u n g v o n H a n d e l s - g e s c h ä f t e n, F r a c h t g e s c h ä f t e 1. Bei der Vermittlung von Handelsgeschäften gelten die Liefer- und Zahlungsbedingungen der jeweiligen Lieferwerke. 2. Bei Lieferung über unser Lager und durch unsere LKW gelten, wenn nichts anderes vereinbart ist, die 4 und 6, ansonsten gelten die Regelungen lt. HGB. Version:
2.4 Für Lieferungen von NE-Metallen gelten die Usancen des Metallhandels; hrsg. vom VDM e.v. in der jeweils gültigen Fassung
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