Beförderungsbestimmungen und Haustarif (DV 601 FHWE)

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1 Förderverein Historische Westsächsische Eisenbahnen e.v. Wilzschhaus Nr Schönheide Tel.: / Fax: / info@fhwe.de Beförderungsbestimmungen und Haustarif (DV 601 FHWE) Beförderungsbestimmungen 2014 und Haustarif Auflage 2014 Version Tarifstand 1. Dezember 2014 Mit Herausgabe dieser Beförderungsbestimmungen und des Haustarifes werden alle vorherigen Ausgaben und Veröffentlichungen ungültig. Inhaltsverzeichnis Teil I Beförderungsbedingungen. Seite 2 Teil II Haustarif des FHWE. Seite 6 Teil III Charterfahrten. Seite 8 Anlage 1 zum Haustarif des FHWE. Seite 9 FHWE2014

2 I Beförderungsbedingungen 1 Geltungsbereich Die Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderung von Personen, Tieren und Sachen in den Zügen des FHWE e.v. auf der Strecke Schönheide Ost Muldenberg. Außerdem gelten die Bestimmungen der Eisenbahnverkehrsordnung (EVO) in der jeweils gültigen Fassung 2 Beförderungsmittel Zur Beförderung dienen die regelmäßig nach Fahrplan oder nach Bedarf verkehrenden Züge. Diese Züge verkehren ausschließlich aus Gründen historischen Interesses und zu touristischen Zwecken. Der FHWE kann auf Bestellung Sonderzüge einsetzen. Für diese Verkehrsleistungen in Sonderzügen auf Bestellung (Charterfahrten) gelten besondere Preise. 3 Beförderungsrecht Der FHWE ist verpflichtet alle Personen, Sachen und Tiere zu befördern, wenn die Beförderungsbedingungen eingehalten werden, die Beförderung mit den regelmäßig verwendeten Personenwagen möglich ist, die Beförderung nicht durch andere Umstände, verhindert ist oder bei denen der FHWE nicht kurzfristig Abhilfe schaffen konnte (z.b. höhere Gewalt). 4 Beförderungsausschluss Von der Beförderung beim FHWE können folgende Personen ausgeschlossen werden: Fahrgäste, die eine Gefahr für die Ordnung und Sicherheit des Bahnbetriebes darstellen oder den Anordnungen des Personals des FHWE nicht Folge leisten. Sie haben keinen Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises. Fahrgäste mit ansteckenden Krankheiten und stark alkoholisierte Fahrgäste, welche die Gesundheit der Mitreisenden und der Mitarbeiter des FHWE gefährden können, werden nur dann befördert, wenn die Gefährdung anderer Mitreisenden ausgeschlossen ist. Kinder bis zum vollendeten vierten Lebensjahr, sie werden grundsätzlich nur in Begleitung einer Aufsichtsperson befördert. 2

3 5 Verhalten der Reisenden Reisende haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Ordnung und Sicherheit des Bahnbetriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Mitbürger gebieten. Anweisungen des Betriebspersonals sind Folge zu leisten. Reisende haben speziell bei Benutzung der offenen Waggons des Wernesgrüner Schienen- Express den Anweisungen des Zugpersonals zu befolgen. Dies gilt insbesondere, wenn Witterungsunbilden, Gefahren durch herabstürzende Äste, Felsen oder andere höhere Gewalten bestehen. Der FHWE haftet nicht für Sachschäden, die durch den Fahrzeugeinsatz allgemein (z.b. Verschmutzung der Kleidung und des Gepäcks durch Ruß) entstanden sind. Für das Verhalten auf Bahnanlagen gilt die Eisenbahn Bau-und Betriebsordnung (EBO), die Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen (BOA) und die Eisenbahn Bau- und Betriebsordnung für Schmalspurbahnen ( ESBO) in den jeweils gültigen Fassungen. In allen Zügen des FHWE gilt Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlung kann ein Reinigungsentgelt in Höhe von 50,00 fällig werden. Auch in den offenen Waggons des Wernesgrüner Schienen- Express gilt aufgrund der erhöhten Waldbrandgefahr grundsätzlich Rauchverbot. Kommen Reisende dieser Pflicht nicht nach, können Sie materiell für den Einsatz der Feuerwehr verantwortlich gemacht werden. Wer missbräuchlich die Notbremse oder andere Sicherheitseinrichtungen betätigt, hat unbeschadet straf- oder zivilrechtlicher Weiterverfolgung ein Entgelt in Höhe von 50,00 zu zahlen. Bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten hat das Betriebspersonal des FHWE das Recht, die Personalien festzuhalten und, wenn dies verweigert wird, den oder die Verursacher bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten oder aber vom Hausrecht Gebrauch zu machen. Der Aufenthalt auf den Bühnen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Übergang zwischen den Wagen ist während der Fahrt verboten. Der FHWE haftet nicht für Sachschäden, die durch die Nutzung der Bühnen allgemein (z.b. Verschmutzung der Kleidung und des Gepäcks) entstanden sind. 6 Fahrkarten, Beförderungspreise und Verkauf Für jede Fahrt sind die festgesetzten Beförderungsentgelte zu entrichten Der Tarif auf des FHWE ist ein Zonentarif der nach Bahnhöfen unterteilt ist. In der Anlage 1 sind die aktuellen Beförderungsentgelte detailliert aufgeführt. Fahrpreisermäßigungen werden grundsätzlich nur gewährt, wenn die Berechtigungen zur Inanspruchnahme durch entsprechende Unterlagen bzw. Nachweise nachgewiesen wird. Berechtigungen sind beim Lösen des Fahrausweises unaufgefordert und im Zug auf Verlangen nachzuweisen. Bei Gruppenfahrten ab 11 Personen wird je 10 Personen eine Freifahrt gewährt. Eine nachträgliche Berechtigung auf Fahrpreisermäßigung über eine Fahrgeldrückerstattung ist ausgeschlossen. Sämtliche Rabatt- und Gästekarten werden nicht anerkannt. Der Fahrpreis muss in bar bezahlt werden. Jegliche Geld- oder Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Ausnahmen sind Reservierungen durch Gruppen, hier ist Rechnungszahlung möglich. 3

4 Erhältlich sind die Fahrkarten an folgender örtlichen Verkaufsstelle: Fahrkartenausgabe im Bahnhof Schönheide Süd. Weitere Bahnhöfe können zu besonderen Anlässen ebenfalls verkehrlich besetzt sein. Können die Fahrkarten nicht vor Fahrtbeginn an der o.g. Verkaufsstellen erworben werden, so sind diese ohne Aufpreis bei den Zugschaffnern am bzw. im Zug erhältlich. Reisende, welche die Fahrausweise noch nicht erworben haben, müssen sofort nach Fahrtbeginn beim Zugschaffner einen Fahrausweis erwerben. Tages- und Wochenendkarten werden nicht im Zug ausgegeben. Das Rückgeld ist sofort nach Erhalt nachzuzählen, spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Eine unentgeltliche Beförderung von Schwerbehinderten gemäß SGB IX erfolgt nicht. Eine Beförderung zum ermäßigten Tarif wird gewährt, wenn die erforderlichen Dokumente unaufgefordert vorgezeigt werden. 7 Fahrtausschluss Fahrgäste, die für sich und für von ihnen mitgebrachten Tiere oder Sachen bei Fahrtantritt keinen oder keinen gültigen Fahrausweis vorweisen können und dieses nicht unverzüglich unaufgefordert dem Zugbegleitpersonal melden, sind zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet. Wird die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes und die Angaben der Personalien verweigert, werden diese Fahrgäste grundsätzlich von der Beförderung ausgeschlossen. 8 Erstattung von Fahrpreisen Bei Ausfall von Zügen wird für bereits gelöste Fahrkarten der Fahrpreis bei jeder Verkaufsstelle des FHWE am gleichen Tag vollständig zurückerstattet. Soll der Fahrpreis aus anderen Gründen zurückerstattet werden, gilt 18 EVO. Nachweispflichtig ist der Fahrgast. 9 Mitnahme von Sachen und Tieren Die Mitnahme von Gepäck (Traglasten), Kinderwagen sowie Rollstühle für mitreisende Schwerbehinderte ist unentgeltlich möglich, wenn es die Besetzung der Züge erlaubt. Rollstühle für mitreisende Schwerbehinderte werden bevorzugt befördert. Sollte ein Traglastenabteil vorhanden sein, werden Kinderwagen und Rollstühle im Traglastenabteil befördert. Sofern die Züge einen Packwagen mitführen dürfen Kinderwagen und Rollstühle grundsätzlich auch im Gepäckabteil des Packwagens befördert werden. Sofern die Züge einen Packwagen mitführen sind Fahrräder dort zu transportieren, bei Fehlen eines Packwagens im Traglastenabteil. Der Reisende hat die Pflicht beim Aus- und Einladen mitzuwirken. Am Fahrrad befestigtes Gepäck ist abzunehmen. Tiere, sofern sie nicht den betrieblichen Ablauf stören und keine Gefahren darstellen, sind unter Aufsicht des Besitzers zu befördern. Die Besitzer haften grundsätzlich für ihre Tiere. Hunde sind an der Leine zu führen und haben grundsätzlich Beißkorb zu tragen, sodass 4

5 Mitreisende und Personal des FHWE nicht verletzt oder geschädigt werden. Besitzer sind gegenüber dem FHWE und der Mitreisenden in voller Höhe haftbar. 10 Verspätungen, Ausfall von Zügen Der FHWE ist von genereller Haftung befreit, wenn der Ausfall, die Verspätung oder das Versäumnis auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist: Außerhalb des Bahnbetriebes liegende Umstände, die der FHWE trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte Verschulden des Reisenden oder Verhalten eines Dritten, das der FHWE trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen er nicht abwenden konnte. Auch bei darüber hinaus begründeten Verspätungen, Abweichungen vom Fahrplan oder Ausfall von Züge insbesondere durch Verkehrsbehinderungen, Betriebsstörungen wie z.b. Unwetter oder Starkregen oder Betriebsunterbrechungen sowie Platzmangel besteht kein Anspruch auf Entschädigung. 11 Fundsachen Werden in den Zügen, Bahnanlagen und Gebäuden des FHWE herrenlose Sachen aufgefunden so werden diese für ein halbes Jahr nach dem Auffinden in der Fahrkartenausgabe in Schönheide Süd aufbewahrt und können dort gegen Eigentumsnachweis abgeholt werden. Nach Ablauf dieses Zeitraumes erfolgt die Vernichtung. 12 Sonstige Regelungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser Beförderungsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht richtig sein, so bleiben die übrigen Vorschriften verbindlich. 13 Gerichtsstand Der Erfüllungsort ist der Sitz des Fördervereins Historische Westsächsische Eisenbahnen e.v. Der Gerichtsstand im nichtkaufmännischen Verkehr ist der Wohnsitz des Kunden, sofern der FHWE als Kunde auftritt, Schönheide. Wilzschhaus, den 1. Dezember

6 II. Haustarif des FHWE Gültigkeitsbereich Der Haustarif gilt in den Zügen des FHWE auf der Strecke Schönheide Ost Muldenberg und umgekehrt. Vertragsbestimmungen Mit dem Erwerb der Fahrkarte erkennt der Fahrgast die Beförderungsbedingungen, die Haustarifbestimmungen und die öffentlich bekannt gegebenen Fahrpreise in ihrer Gesamtheit an. Mit Betreten des Zuges tritt der Beförderungsvertrag in Kraft. Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr werden unentgeltlich befördert. Bei Gruppenfahrten zu den öffentlichen Fahrtagen wird bei Gruppen ab 11 Personen je 10 Personen eine Freifahrt gewährt. Andere Gruppenrabatte werden nicht angeboten. Fahrkarten Entsprechend den Grundsätzen des Tarifs werden ausgegeben: - Einzelfahrkarten Erwachsene - Einzelfahrkarten Kinder - Doppelfahrkarten Erwachsene (Hin- und Rückfahrt) - Doppelfahrkarten Kinder (Hin- und Rückfahrt) - Einzelfahrkarten Familie - Doppelfahrkarten Familie (Hin- und Rückfahrt) - Jahreskarten Auf den Fahrkarten sind der Abgangsbahnhof, der Preis und der Zielbahnhof abgedruckt. Eine detaillierte Übersicht der Beförderungsentgelte enthält die Anlage. A. Einzelfahrkarten Es werden verkauft: - Einzelfahrkarten Erwachsene - Einzelfahrkarten Kinder A.A Berechtigte Einzelfahrkarten Erwachsene erhalten alle Fahrgäste, die eine einzelne Strecke befahren wollen. Einzelfahrkarten Kinder erhalten alle Kinder im Alter vom vollendeten 4. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, die eine einzelne Strecke befahren wollen. Einzelfahrausweise Kinder werden auch an Schwerbehinderte nach SGB IX nach Vorlage der entsprechenden Berechtigung ausgegeben. A.B Geltungsdauer, Geltungsbereich Einzelfahrkarten Erwachsene und Einzelfahrkarten Kinder sind nur am Lösungstag gültig, bzw. an dem Tag, an dem sie entwertet werden. Sie sind für die aufgedruckte Strecke gültig. Eine Fahrtunterbrechung ist gestattet. 6

7 B. Doppelfahrkarten (Hin- und Rückfahrt) Es werden verkauft: - Doppelkarten Erwachsene - Doppelkarten Kinder B.A Berechtigte Doppelkarten Erwachsene erhalten alle Fahrgäste, die eine Strecke mit Hin- und Rückfahrt bereisen. Doppelkarten Kinder erhalten alle Kinder im Alter vom vollendeten 4. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, die eine Strecke mit Hin- und Rückfahrt bereisen. Doppelkarten Kinder werden auch an Schwerbehinderte nach SGB IX ausgegeben nach Vorlage der entsprechenden Berechtigung die eine Strecke mit Hin- und Rückfahrt bereisen. B.B Geltungsdauer, Geltungsbereich Doppelkarten Erwachsene und Doppelkarten Kinder sind nur am Lösungstag gültig, bzw. an dem Tag, wo sie entwertet werden. Sie sind für die Hin- und Rückfahrt auf der aufgedruckten Strecke gültig. Einmalige Fahrtunterbrechung ist gestattet. C. Familienkarten Es werden verkauft: - Einzelfahrkarte Familie - Doppelkarte Familie (Hin- und Rückfahrt) C.A Berechtigte Einzelfahrkarten Familie erhalten alle Familien, die eine einzelne Strecke befahren wollen. Doppelkarten Familie erhalten alle Familien, die eine Strecke mit Hin- und Rückfahrt bereisen. C.B Geltungsdauer, Geltungsbereich Einzelfahrkarten Familie und Doppelkarten Familie sind nur am Lösungstag gültig, bzw. an dem Tag, an dem sie entwertet werden. Sie sind für die aufgedruckte Strecke gültig. Eine Fahrtunterbrechung ist gestattet. Als Familie zählen 2 Vollzahler und bis zu 2 Kinder im Alter vom vollendeten 4. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. D. Jahreskarten Es werden verkauft: - Jahreskarten für Erwachsene - Jahreskarten für Kinder D.A. Berechtigte Berechtigte zum Erwerb der Jahreskarte sind Einzelreisende und Kinder. D.B Geltungsdauer, Geltungsbereich Jahreskarten sind in allen planmäßig verkehrenden Zügen des FHWE gültig und berechtigen zu beliebig vielen Fahrten im gesamten Streckennetz des FHWE. 7

8 Sie werden nur bei der Fahrkartenausgabe in Schönheide Süd ausgegeben. Jahreskarten sind nicht übertragbar. Jahreskarten sind auf der Vorderseite durch die berechtigte Person eigenhändig (Vor- und Zuname ausgeschrieben) mit Tinte oder Tintenstift zu unterschreiben. III Charterfahrten Charterfahrten sind Sonderfahrten außerhalb der öffentlichen Fahrtage. Einer jeden Charterfahrt geht ein Angebot mit genauer Leistungsbeschreibung voraus. Mit Annahme des Angebotes inklusive eventueller Nebenabredungen gilt die Sonderfahrt als bestellt und wird verbindlich bestätigt. Charterfahrten werden ab 15 Erwachsenen durchgeführt. Bei weniger als 15 Reisenden wird trotzdem der Reisepreis für 15 Erwachsene berechnet. Je nach Aufwand wird eine Bereitstellungsgebühr in Rechnung gestellt. Erfolgt eine Stornierung der Charterfahrt durch den Kunden, werden Stornierungskosten wie folgt fällig: Bis zu 2 Kalendertage vor Durchführung der Fahrt: 25% des vereinbarten Reisepreises Bis zu 1 Kalendertag vor Durchführung der Fahrt: 50 % des vereinbarten Reisepreises Am Tage der Durchführung der Fahrt: 75 % des vereinbarten Reisepreises Der FHWE kann bei Witterungsunbilden, höherer Gewalt oder sonstigen Ereignissen den Vertrag jederzeit ohne Zahlung von Ausgleichsleistungen widerrufen. Bei Starkregen oder sonstigen Witterungsunbilden kann die Charterfahrt im gegenseitigen Einvernehmen auch kurzfristig ohne Stornogebühren für den Kunden annulliert werden. Ein Anrecht auf die bestellte Traktionsart bzw. den Fahrzeugtyp besteht nicht. Charterfahrten gelten als absolviert, sobald sich der Zug in Bewegung setzt. Bei Streckenverkürzung ist eine Fahrpreisrückerstattung nicht möglich. Ein Anrecht auf Fotohalte besteht durch den Kunden nicht. Sollten Fotohalte durchgeführt werden, erfolgt das Aus- und Einsteigen sowie das Verhalten auf dem Bahngelände auf eigene Gefahr, d.h. der FWHE ist grundsätzlich für Schäden an Mensch und Zubehör nicht haftbar. Bei Verspätung des Kunden verpflichtet sich der FHWE 15 Minuten ab bestellter Reisezeit zu warten. Sollten sich die Teilnehmer des Kunden über diese Zeit hinaus verspäten, obliegt es dem Ermessen des FHWE, die Sonderfahrt dennoch durchzuführen. Der volle Reisepreis ist unabhängig von der Durchführung der Sonderfahrt fällig. 8

9 Anlage 1 zum Haustarif des FHWE e.v. Beförderungsentgelte bei planmäßig verkehrenden Zügen Einzel- und Doppelfahrkarten für Erwachsene, Kinder* und Familien** Tarifzone Erwachsene Erwachsene Kinder* Kinder* Familie** Familie** Einfache Fahrt Doppelkarte Einfache Fahrt Doppelkarte Einfache Fahrt Doppelkarte 1 2,50 4,00 1,50 2,00 5,50 8,50 2 4,00 6,00 2,00 3,00 9,00 13,00 3 5,50 7,50 2,50 3,50 11,50 16,50 Tarifzonenmatrix: Tarifbahnhöfe für den Haltepunkt Erzgebirgshütte sind die Bahnhöfe Schönheide Süd oder Rautenkranz, je nach Fahrtrichtung. Die Mitnahme von Gepäck (Traglasten), Kinderwagen sowie Rollstühle für mitreisende Schwerbehinderte ist unentgeltlich möglich, wenn es die Besetzung der Züge erlaubt. Rollstühle für mitreisende Schwerbehinderte werden bevorzugt befördert. Sollte ein Traglastenabteil vorhanden sein, werden Kinderwagen und Rollstühle im Traglastenabteil befördert. Grundsätzlich dürfen Kinderwagen und Rollstühle auch im Gepäckabteil des Packwagens befördert werden. Fahrradbeförderung erfolgt kostenfrei im Rahmen der vorhandenen Platzkapazität. Der Reisende hat die Pflicht beim Aus- und Einladen mitzuwirken. Am Fahrrad befestigtes Gepäck ist abzunehmen. Für größere Hunde als Schoßhunde sind entsprechend dem Reiseweg Kinderfahrkarten zu erwerben. Die Beförderung von Blindenhunden erfolgt kostenlos. Hunde sind an der Leine zu führen und haben grundsätzlich Beißkorb zu tragen, sodass 9

10 (noch Anlage 1) Mitreisende und Personal des FHWE nicht verletzt oder geschädigt werden. Die Besitzer haften grundsätzlich für ihre Tiere. Bei Gruppenfahrten an öffentlichen Fahrtagen wird ab 11 Personen je 10 Personen eine Freifahrt gewährt. Eine nachträgliche Berechtigung auf Fahrpreisermäßigung über eine Fahrgeldrückerstattung ist ausgeschlossen. Weitere Gruppenrabatte werden nicht gewährt. Jahreskarten für Erwachsene und Kinder Erwachsene 45,00 Kinder* 19,00 * Als Kinder zählen Kinder im Alter vom vollendeten 4. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. ** Als Familie zählen 2 Vollzahler und bis zu 2 Kinder im Alter vom vollendeten 4. Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Reisegepäckaufbewahrung Auf Bahnhof Schönheide Süd befindet sich eine Gepäckaufbewahrung für Reisegepäck. Die Aufbewahrung von Reisegepäck ist kostenlos und nur für den betreffenden Reisetag möglich. Eine darüber hinaus gehende Aufbewahrung bedarf einer gesonderten Vereinbarung. Beförderungsentgelte bei Charterfahrten Einer jeden Charterfahrt geht ein Angebot mit genauer Leistungsbeschreibung voraus. Charterfahrten werden ab 15 Erwachsenen durchgeführt. Bei weniger als 15 Reisenden wird trotzdem der Reisepreis für 15 Erwachsene berechnet. Je nach Aufwand wird eine Bereitstellungsgebühr in Höhe von 25,00 75,00 in Rechnung gestellt. Erhöhtes Beförderungsentgelt Das erhöhte Beförderungsentgelt beträgt 40,00. Es ist an das zuständige Personal zu entrichten. Über den gezahlten Betrag wird eine Quittung ausgestellt. Ist der Fahrgast nicht bereit oder nicht in der Lage das erhöhte Beförderungsentgelt sofort ganz oder teilweise zu entrichten, so erhält er über den gezahlten Teilbetrag eine Quittung und über den nicht gezahlten Betrag eine Zahlungsaufforderung. Der Fahrgast ist in jedem Falle verpflichtet, seine Personalien anzugeben und sich auf Verlangen auszuweisen. Alle genannten Preise verstehen sich in EUR und enthalten die gesetzlicher Mehrwertsteuer für Fahrkarten (z. Zt. 7%) Tarifstand: 1. Dezember

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